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Astrid Rothe-Beinlich

30.01.2020 Sitzungen 7/5

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, vertreten durch Herrn Minister Holter. Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Fraktionsvorsitzender, Herr Abgeordneter Höcke, Ihre Mündliche Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt – dabei werde ich die ersten beiden Fragen zusammen beantworten –: Bereits 2016 hat das TMBJS, das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, auf Grundlage eines Beschlusses des Landesjugendhilfeausschusses eine fachliche Empfehlung zur Beteiligung und Beschwerde in Kindertageseinrichtungen herausgegeben. Die fachliche Empfehlung richtet sich an Träger, Leitungspersonal und pädagogische Fachkräfte von Kindertageseinrichtungen sowie an Fachberatungen und Elternvertretungen. Sie gibt eine konkrete Handlungsorientierung für Verfahren der Beteiligung von Kindern an der Entscheidung in der Einrichtung sowie Beschwerdeverfahren in persönlichen Angelegenheiten. Die Empfehlung enthält fachliche Definitionen von Beteiligung und Beschwerde und gibt Umsetzungshinweise sowohl für die Verankerung in der pädagogischen Konzeption der Einrichtung als auch für deren Umsetzung im pädagogischen Alltag. Ergänzt wird die Darstellung durch methodische Hinweise und Praxisbeispiele. Zur weiteren Unterstützung bietet die Empfehlung einen Katalog an Reflexionsfragen sowie empfehlenswerte weiterführende Literaturhinweise. Die fachliche Empfehlung wurde in der Praxis in Fachveranstaltungen und Fortbildungen implementiert und erfährt positive Rückmeldungen. Inhaltlich wird diese Empfehlung den Vorschriften des aktuellen Kindertagesbetreuungsgesetzes gerecht. Eine redaktionelle Anpassung des Textes der Empfehlung an die Formulierungen des 2017 novellierten Thüringer Kindertagesbetreuungsgesetzes – Veränderung der Paragrafenzählung – ist in Vorbereitung. Die fachliche Empfehlung zur Beteiligung und Beschwerde in Kindertageseinrichtungen ist im Internet bei bildung.thueringen.de abrufbar. Zu Frage 3, ich darf sie noch mal wiederholen: Wie wird die Umsetzung des § 12 Abs. 7 ThürKitaG geprüft und anhand welcher Kriterien wird dies bewertet? Eine Überprüfung erfolgt auf der Grundlage des genannten Gesetzes und der eben genannten fachlichen Empfehlung anlass- und ressourcenbezogen durch die Aufsicht über die Kindertagesbetreuung im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport. Zu Frage 4, die da lautet: Inwieweit sind Beschwerdemanagement sowie Formen, Methoden und Strategien zur qualitativen und altersgerechten Umsetzung von Beteiligungsprozessen Bestandteil der Ausbildung der in Thüringer Kindertageseinrichtungen tätigen pädagogischen Fachkräfte? Thüringen setzt mit dem modernisierten Lehrplan für die Fachschule Sozialpädagogik den länderübergreifenden Rahmenlehrplan für Erzieherinnen und Erzieher um; hier geht es um Empfehlungen und Beschlüsse der Kultusministerkonferenz und der Jugendministerkonferenz aus dem Jahr 2012. Der angefragte Sachverhalt – also Beschwerdemanagement und Beteiligungsprozesse – ist hier inhaltlich dem Handlungsfeld 4 „Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten“ zuzuordnen. Seine Entsprechung findet dies in den entsprechenden Modulen im Thüringer Lehrplan für die Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik. Das sind im Einzelnen: „Gestaltung von Beziehungen“ ist ein Kernmodul mit 100 Stunden. „Lebenswelten und Erziehungspartnerschaften“ ist auch ein Kernmodul mit 140 Stunden. Herr Höcke, ich gebe Ihnen dann nachher die Liste, da brauchen Sie das jetzt nicht mitschreiben. „Spezifik der Arbeit mit unter Dreijährigen oder der Offenen Kinder- und Jugendarbeit oder Hilfen zur Erziehung“ sind Wahlpflichtmodule mit 60 Stunden, „Ausprägung konzeptioneller und kooperativer Fähigkeiten“ ist ein Praxismodul mit 240 Stunden, „Qualitätsmanagement in sozialpädagogischen Dimensionen“ ist ein Kernmodul mit 80 Stunden, „Differenziertes Handeln in verschiedenen Bildungsbereichen“ ist ein Wahlpflichtmodul mit 100 Stunden und „Entwurf eines individuellen Moduls der Professionalisierung“ ist ein Praxismodul, konkret ein Berufspraktikum mit 960 Stunden. Die Inhalte der jeweiligen Module können dem Lehrplan entnommen werden. So weit meine Antwort.

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