Bergner
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
Meine Damen und Herren, hatten alle Abgeordneten die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit schließe ich den Wahlgang und bitte um Auszählung. In der Pause bitte ich die Parlamentarischen Geschäftsführer aller Fraktionen zu mir. Meine Damen und Herren, ein Ergebnis liegt vor. Der Wahlvorschlag der Linken: 85 abgegebene Stimmzettel, 0 ungültige Stimmzettel, damit 85 gültige Stimmzettel. Es entfallen auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke 56 Jastimmen, 28 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit bei der Fraktion der Linken erreicht. Ich gehe davon aus, die Gewählten nehmen die Wahl an. Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: 85 abgegebene Stimmzettel, keine ungültigen. 78 Jastimmen, 6 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit erreicht. Auch da nehme ich an, die Gewählten nehmen die Wahl an. Wahlvorschlag der Fraktion der SPD: 85 abgegebene Stimmzettel, 1 ungültiger, 84 gültige. 61 Jastimmen, 23 Neinstimmen, keine Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit erreicht. Auch da gehe ich davon aus, dass die Gewählten die Wahl annehmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: 85 abgegebene und gültige Stimmzettel. 52 Jastimmen, 32 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist hier die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Der Wahlvorschlag der Fraktion der FDP: 85 Stimmen abgegeben, 1 ungültige, damit 84 gültige Stimmen. 68 Jastimmen, 15 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit erreicht. Auch da gehe ich davon aus, dass die Gewählten die Wahl annehmen.
