Bergner
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
Das war eine Punktlandung. Wenn ich das jetzt richtig gesehen habe, hat Abgeordneter Prof. Dr. Voigt noch mal um das Wort gebeten.
(Zuruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Nein!)
Es gibt dann keine weiteren Wortmeldungen mehr, soweit ich das richtig sehe. Gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Jawohl, das ist der Fall. Damit können wir also wieder nicht offen abstimmen und ich bitte die Wahlhelfer, Abgeordneten Tiesler für die CDU-Fraktion, Abgeordneten Schubert aus der Fraktion Die Linke und Abgeordnete Frau Dr. Bergner aus der Fraktion der FDP, wieder nach vorn. Damit können wir den Wahlgang eröffnen. Das bedeutet, dass Sie nach Ihrem Namensaufruf fünf farblich unterschiedlich gestaltete Stimmzettel erhalten und mit allen Stimmzetteln nur einmal in die Wahlkabine gehen. Die Stimmzettel sind farblich wie folgt zugeordnet: Der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke ist rot, der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU ist cremefarben, der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD ist rosa, der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist grün und der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion der FDP ist gelb. Ich erläutere die Stimmzettel: Für die Wahl erhält jede bzw. jeder Abgeordnete insgesamt fünf Stimmzettel. Auf jedem dieser fünf Stimmzettel können Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
