Astrid Rothe-Beinlich
Wahl von Mitgliedern und deren Vertreterinnen bzw. Vertretern des Staatsanwaltswahlausschusses gemäß § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2, §52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin versucht zu sagen, so geht organisierte Verantwortungslosigkeit, wenn ich auf den letzten Wahlgang schaue.
(Heiterkeit und Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Frosch, AfD: Das sagen
ausgerechnet Sie!) Das Richtergesetz sagt uns ganz klar, dass alle Fraktionen Vertreterinnen in den Richterwahlausschuss entsenden müssen,
(Unruhe AfD)
