Keller
Grundsätzliche, über den Einzelfall hinausgehende Auslegung einer Vorschrift der Geschäftsordnung gemäß § 122 der Geschäftsordnung
Damit ist der Antrag begründet und ich eröffne die Aussprache. Zunächst rufe ich Herrn Abgeordneten Blechschmidt auf. Bitte, Sie haben das Wort.
