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Keller

30.01.2020 Sitzungen 7/5

Wahl einer Vizepräsidentin bzw. eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags

Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich stelle fest, dass dem so ist, schließe die Wahlhandlung und bitte um die Auszählung der Stimmen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich stelle folgendes Wahlergebnis zur Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags fest: abgegebene Stimmzettel 89, ungültige Stimmzettel 0, gültige Stimmzettel 89. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in Drucksache 7/188, Abgeordneten Prof. Dr. Michael Kaufmann, entfielen 41 Jastimmen, 44 Neinstimmen, 4 Enthaltungen. Damit ist Abgeordneter Kaufmann nicht gewählt, er hat nicht die erforderliche Mehrheit erreicht. Ich frage: Gibt es einen weiteren Vorschlag vonseiten der AfD-Fraktion? Das ist nicht der Fall. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/172 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/189 dazu: Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/191 Dazu gibt es folgenden Hinweis: Gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel-10-Gesetzes besteht die G 10-Kommission aus der bzw. dem Vorsitzenden, die bzw. der die Befähigung zum Richteramt haben soll, und zwei Beisitzerinnen bzw. Beisitzern. Die Mitglieder der Kommission werden zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. Erforderlich sind also mindestens 46 Stimmen für jeden Wahlvorschlag. Dabei entfällt nach dem d‘hondtschen Höchstzahlverfahren auf die Fraktion Die Linke, auf die Fraktion der AfD und auf die Fraktion der CDU jeweils ein Mitglied. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen in den Drucksachen 7/172, 7/189 und 7/191 vor. Vorgeschlagen wurden durch die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Steffen Dittes, durch die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Torsten Czuppon und durch die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Raymond Walk. Ich frage: Wird die Aussprache hierzu gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann möchte ich den Hinweis geben, dass gemäß § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden kann, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Ja, es gibt Widerspruch. Damit führen wir die Wahl in geheimer Abstimmung durch. Ich bitte die jeweiligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, hier zu unterstützen. Ich möchte noch den Hinweis geben: Zur Erleichterung des Verfahrens in geheimer Wahl ist es möglich, die einzelnen Mehrheitswahlen gleichzeitig durchzuführen. Das bedeutet, dass Sie nach Ihrem Namensaufruf drei farblich unterschiedlich gestaltete Stimmzettel erhalten und mit allen Stimmzetteln nur einmal in die Wahlkabine gehen müssen. Die Stimmzettel sind farblich wie folgt zugeordnet: Der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke ist rot, der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD ist blau und der Stimmzettel für den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU ist cremefarben. Ich erläutere den Stimmzettel: Für die Wahl erhält jede bzw. jeder Abgeordnete insgesamt drei Stimmzettel. Auf jedem dieser drei Stimmzettel können Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich bitte nun die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, Herrn Abgeordneten Schubert, Herrn Abgeordneten Tiesler und Frau Abgeordnete Dr. Bergner, nach vorn. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die Schriftführerin bzw. den Schriftführer, die Namen der Abgeordneten zu verlesen. Bitte schön.

Protokoll ↗