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Astrid Rothe-Beinlich

30.01.2020 Sitzungen 7/5

Fragestunde

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, vertreten durch Herrn Minister Georg Maier. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Henfling beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Rechtsgrundlage für den Erlass einer Hauptsatzung sind die §§ 19 und 20 der Thüringer Kommunalordnung. Danach können die Gemeinden ihre Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises durch Satzungen regeln. Jede Gemeinde hat eine Hauptsatzung zu erlassen, in der mindestens das zu regeln ist, was nach den Bestimmungen der Thüringer Kommunalordnung einer Regelung durch die Hauptsatzung vorbehalten ist. Darüber hinaus können andere, für die Verfassung der Gemeinde wesentliche Fragen in der Hauptsatzung geregelt werden. Zu diesen wesentlichen Fragen gehören auch ehrenamtliche Tätigkeiten im Sinne von § 12 Thüringer Kommunalordnung wie die ehrenamtliche Tätigkeit eines Ortssprechers. Zu Frage 2: Die Stadtratsmitglieder sind als Vertreter aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt gewählt. Sie haben die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt zu vertreten und sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Zu Frage 3: Regelungen zu Ortssprechern enthalten neben der Stadt Römhild nach den bei den zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vorliegenden Informationen die Hauptsatzungen der Städte Eisfeld und Hildburghausen im Landkreis Hildburghausen, der Stadt Rudolstadt im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, der Gemeinde Remptendorf und Rosenthal am Rennsteig im Saale-Orla-Kreis und der Stadt Schalkau im Landkreis Sonneberg. Zu Frage 4: Lehnt eine für den Stadtrat gewählte Person die Wahl ab oder scheidet sie durch Tod, Rücktritt, Verlust der Wählbarkeit, durch Ungültigkeitserklärungen ihrer Wahl oder aus sonstigen Gründen aus, so ist ein Nachrücker zu berufen. Wie ich in meiner Antwort zu Frage 2 bereits ausgeführt habe, vertreten die Stadtratsmitglieder die Interessen aller Bürgerinnen und Bürger der Stadt und sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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