Astrid Rothe-Beinlich
Fragestunde
Für die Landesregierung antwortet die Staatskanzlei, vertreten durch den Minister, Herrn Prof. Dr. Hoff. Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Abgeordnete, in Ihrer Vorbemerkung ist Ihnen ein kleiner Fehler unterlaufen, auf den ich korrigierend hinweisen möchte. Es hat keine Beauftragung der Staatskanzlei hinsichtlich des Unternehmens gegeben, sondern das Unternehmen hat als Projektträger einen Antrag auf Projektförderung gestellt. Dieser Antrag ist bewilligt worden und insofern hat es keine Beauftragung gegeben. Zu Ihrer Frage 1 will ich darauf hinweisen, dass die Zuwendungsnehmerin, das von Ihnen benannte soziale Unternehmen, Klage vor dem Verwaltungsgericht Weimar gegen den Teilwiderrufsbescheid vom 30. Juli 2019 erhoben hat. Aufgrund des Teilwiderrufs kamen 87.704,48 Euro nicht mehr zur Auszahlung. Es kann aktuell nicht eingeschätzt werden, wann es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Zunächst muss die Klagebegründung durch die Klägerin eingereicht werden. Hierfür endet die Frist am 31. März 2020. Zu Frage 2: Die ausgewerteten Ergebnisse der Studie sollten – sofern die Studie erhoben worden wäre – der Landesverwaltung als Grundlage für ein zu erarbeitendes Diversity-Management-Konzept vom Projektträger zur Verfügung gestellt werden. Wie Sie jedoch wissen, wurde die Erhebung nicht durchgeführt und insofern liegen auch keine Forschungsergebnisse vor. Zu Frage 3: Auf den Umstand, dass das Unternehmen diese Studie weiterhin als laufendes Projekt aufführt, sind wir durch die Fragestellung aufmerksam geworden und weisen darauf hin, dass es sich um kein laufendes Vorhaben mehr handelt. Allein die Tatsache jedoch, dass die Klägerin vor Gericht gezogen ist mit dem Ziel, den Teilwiderruf gerichtlich zu kippen, sieht es das Unternehmen offenbar weiterhin als ein laufendes Vorhaben an. Ich habe – ehrlich gesagt – relativ wenig Lust, mich hier auf eine mehr oder weniger sophistische Debatte mit dem Unternehmen einzulassen. Insofern kann ich zu Ihrer Frage 4 sagen: Nein, die Landesregierung plant mit diesem Sozialunternehmen keine Wiederaufnahme bzw. Fortführung der Studie „Vielfalt entscheidet Thüringen“. Den Ausgang des Klageverfahrens warten wir ab. Wir sind im Gespräch mit der Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte mit dem Ziel, eine Untersuchung, die der Freistaat Sachsen auch in Abstimmung mit Personalvertretungen gemacht hat, für den Freistaat Thüringen in analoger Form umzusetzen und dort auch Fragen des Diversity-Managements aufzugreifen. Das wollen wir dann auch mit der ARGE HPR – das ist die Arbeitsgemeinschaft der Hauptpersonalräte der Thüringer Verwaltungen – erörtern. Ich denke, darüber werden wir auch zu gegebener Zeit berichten. Vielen Dank.
