landtag-rlp.de ↗

Plenarprotokoll 18/88

11.06.2025 · 170 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (23)SPD (20)CDU (14)FDP (11)GRÜNE (9)fraktionslos (6)

Hendrik Hering

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie recht herzlich zur 88. Plenarsitzung begrüßen. Schriftführende Abgeordnete sind die Kolleginnen Petra Schneider und Lana Horstmann, Abgeordnete Horstmann wird auch die Redeliste führen. Entschuldigt haben sich heute Abgeordneter Horst Gies und seitens der Landesregierung Staatsministerin Katrin Eder bis 15.30 Uhr, Staatsminister Clemens Hoch, Staatsministerin Daniela Schmitt ab 15 Uhr und Staatsminister Sven Teuber von 14 bis 17 Uhr. Dann dürfen wir Kolleginnen und Kollegen zu runden oder halbrunden Geburtstagen gratulieren. Am 28. Mai ist Thomas Wansch 65 Jahre alt geworden. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Ebenfalls 65 Jahre – zwei Tage später, am 30. Mai – ist Michael Wagner geworden. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Etwas jünger: Am 8. Juni ist Markus Stein 40 Jahre alt geworden. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause –

Diese Rede einzeln zitieren

Benedikt Oster SPD

Jungfuchs!) Zur Tagesordnung: Zu dem Landesgesetz zu dem Vertrag über die Zusammenarbeit zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e. V., ist die erste Beratung in der 88. Plenarsitzung am Mittwoch, den 11. Juni, und die zweite Beratung in der 89. Plenarsitzung am Donnerstag, den 12. Juni, vorgesehen. Die nach § 55 Abs. 2 Satz 1 unserer Geschäftsordnung vorgegebene Frist ist daher gemäß § 68 zu kürzen. Dies erfolgt bei Feststellung der Tagesordnung. Ich sehe keinen Widerspruch zur Tagesordnung. Damit ist die Tagesordnung so festgestellt. Wir kommen zu Punkt 1: Erster Teil der AKTUELLEN DEBATTE Im Netzwerk des Rechtsextremismus: Die AfD und der aktuelle Verfassungsschutzbericht Rheinland-Pfalz auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/12294 – Für die antragstellende Fraktion spricht deren Vorsitzende, Sabine BätzingLichtenthäler.

Diese Rede einzeln zitieren

Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Verfassungsschutzbericht 2024 ist alarmierend. Sehr klar und detailliert wird dargelegt, dass unsere freiheitliche Gesellschaft mit vielen Feinden zu kämpfen hat: mit Islamisten, mit Linksradikalen und mit Rechtsextremisten. Als SPD-Landtagsfraktion haben wir daher eine Aktuelle Debatte zu diesem Bericht beantragt. Wir richten unseren Scheinwerfer auf den Rechtsextremismus und auf die AfD, und zwar aus einem sehr offenkundigen Grund. Es gibt eine Fraktion hier im Landtag, aus der heraus direkte Verbindungen zu Verfassungsfeinden bestehen. (Abg. Martin Haller, SPD: So ist das! –

Diese Rede einzeln zitieren

Joachim Paul AfD

Die SPD!) Das ist die AfD. Dazu nenne ich aus dem Bericht nur zwei Beispiele. Der Landtagsabgeordnete Joachim Paul (Zuruf von der SPD: Oh, oh!) habe sein Koblenzer Wahlkreisbüro zu einem bedeutenden Veranstaltungsort der rechtsextremen Szene ausgebaut, heißt es da. (Abg. Martin Haller, SPD: Mister Ämtersperre! – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Im sogenannten Zentrum Rheinhessen der AfD sei es zu Vernetzungen mit rechtsextremen Kräften gekommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hinter diesem Zentrum steckt unter anderem Damian Lohr, der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Landtagsfraktion. (Abg. Damian Lohr, AfD: Danke schön! –

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Jan Bollinger AfD

Guter Mann!) Der Verfassungsschutz untermauert an mehreren Stellen: Der Rechtsextremismus ist die größte Bedrohung der Demokratie. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie des Abg. Michael Wagner, CDU) Ihm sind viele gewalttätige Personen zuzuordnen, und seine Verästelungen reichen nah an unser Parlament heran. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: In unser Parlament! In unser Parlament!) Das kann und muss uns in höchstem Maße alarmieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Unsere Verfassung ist aber mehr als der geschriebene Verfassungstext. Sie ist mehr als das eher abstrakte Prinzip der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Verfassungstreue heißt auch, sich ganz konkret an die geltenden staatlichen Spielregeln zu halten. An der Stelle muss ich auf die aktuelle Medienberichterstattung des SWR eingehen. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD: Ah ja, natürlich! –

Diese Rede einzeln zitieren

Jaqueline Rauschkolb SPD

Da lacht der noch!) Der SWR berichtet von einem Prüfbericht des Landesrechnungshofs, aus dem Folgendes deutlich wird: Die AfD-Landtagsfraktion hat in nur zweieinhalb Jahren eine Viertelmillion Euro Staatsgeld in ihre AfD-Taschen verschoben. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Ei, ei, ei!) Dann ist die AfD-Fraktion Jahre später ertappt worden und hat die Taten ein bisschen zugegeben, (Heiterkeit des Abg. Joachim Paul, AfD –

Diese Rede einzeln zitieren

Benedikt Oster SPD

Da lacht der noch!) schließlich aber nur einen Teil des Gelds zurückgezahlt. Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Finanzskandal, der uns hier noch lange beschäftigen wird. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

Diese Rede einzeln zitieren

Benedikt Oster SPD

Na, Herr Bollinger?) Der Prüfung des Rechnungshofs zufolge hat die AfD-Fraktion Geld, das zur sachgemäßen Wahrnehmung der Fraktionsaufgaben vorgesehen war, für Dinge ausgegeben, für die sie es nicht hätte ausgeben dürfen, und dies, obwohl die AfD über die Falschverwendung Bescheid wissen konnte und musste; denn es ergingen vorab Informationen, was bei Fraktionsfinanzen zu beachten ist, an alle Fraktionen. Trotz der Vorabhinweise wurden Fraktionsmittel dann von der AfD für Parteiwerbung verwendet. Belegt ist dies für die Zeit ab Mitte 2016 bis Ende 2 018 unter dem damaligen Fraktionsvorsitzenden Herrn Junge und dem Parlamentarischen Geschäftsführer Bollinger. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Tja!) Es steht der Vorwurf im Raum, dass Staatsgeld mutmaßlich vorsätzlich veruntreut wurde. Das ist eine neue Form der Gewissenlosigkeit der AfD gegenüber unserer Verfassung und ihren Gesetzen, und das zeigen auch ganz konkrete Beispiele aus dem Bericht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der CDU – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Die AfD-Fraktion ließ den sogenannten Blauen Max, eine stark parteigeprägte Broschüre, in Hunderttausende von Briefkästen in Rheinland-Pfalz verteilen, über 70.000 Euro Steuergeld allein hierfür falsch verwendet, so der Rechnungshof. Die AfD-Fraktion ließ mehrfach Tausende Handzettel mit AfD-Werbung drucken (Abg. Joachim Paul, AfD: Langweilig!) und Anzeigen schalten, und sie ließ auch teilweise AfD-Veranstaltungen mit Fraktionsgeld bezahlen. Von unmittelbarer Werbung für die Partei ist im Bericht die Rede. Dieses missbräuchlich verwendete Geld ist zum Großteil bis heute nicht an den Staat zurücküberwiesen worden. Wir reden daher von Steuerklau, von einem Schlag ins Gesicht der Steuerzahler. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Heiterkeit des Abg. Joachim Paul, AfD) Die AfD schädigt Rheinland-Pfalz wie niemand sonst. Mehr dazu in der zweiten Runde. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zurufe von der AfD und der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Wir dürfen Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen. Das sind zunächst Schülerinnen und Schüler des Bischöflichen Angela-Merici-Gymnasiums Trier, die 11. Jahrgangsstufe. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Dann sind es Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 13, Remagen/Sinzig. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Außerdem Teilnehmende des SWR-Medienprojekts „Journalismus macht Schule“ der BBS III Mainz. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Jetzt spricht für die CDU-Fraktion Abgeordneter Herber.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Herber CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Titel der Debatte trifft tatsächlich einen neuralgischen Punkt. Wir haben gespürt, wie gereizt die Nerven hier im Hause sind. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau!) „Im Netzwerk des Rechtsextremismus: Die AfD und der […] Verfassungsschutzbericht“: Ja, der Bericht 2024 belegt unzweifelhaft, rechtsextreme Strukturen sind agiler, vernetzter und gefährlicher geworden. Ja, weit über die Hälfte der politisch motivierten Straftaten sind dem rechtsextremen Spektrum zuzuordnen. Ja, die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz ist kein politisches Geplänkel, sondern eine notwendige Konsequenz aus der Verstrickung in diese Netzwerke. Wenn Parteifunktionäre Kontakte zu verbotenen Gruppierungen pfleg en, wenn offen völkisch-nationalistische Narrative bedient werden, dann ist das kein Patriotismus, und das ist keine Vaterlandsliebe. Dann ist das ein Angriff auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. (Beifall der CDU, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER) Das ist einer der guten Gründe, warum wir einen unpolitischen, einen robusten Verfassungsschutz brauchen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer aber immer nur gebannt auf den rechten Rand starrt, läuft vielleicht irgendwann Gefahr, vom linken Rand oder vom politischen ideologischen Islamismus überrannt zu werden. (Abg. Nina Klinkel, SPD: Ja, das ist die Bedrohung in Rheinland-Pfalz!) Der Bericht zeigt nämlich auch: Der Rechtsextremismus bleibt die dynamischste Bedrohung, mit steigenden Fallzahlen und der AfD, die sich mehr und mehr als parlamentarischer Arm dieser Szene inszeniert, (Beifall der CDU und bei der SPD) aber auch der Linksextremismus radikalisiert sich im Verborgenen weiter. Die Gewaltbereitschaft gegen Polizei und unsere Infrastruktur ist kein Kampf für soziale Gerechtigkeit, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Junge, Junge!) sondern Ausdruck der Ablehnung unserer existierenden staatlichen Ordnung. (Beifall der CDU und bei der SPD) Wir erleben, wie es einem Islamismus gelingt, Parallelgesellschaften zu schaffen und offen gegen unsere Werteordnung zu hetzen. Die zunehmende Radikalisierung im und durch das Netz schafft dann zu allem Übel noch die Brücken zwischen all diesen Extremismusformen, und damit schafft sie weiteren Sprengstoff in unserer Gesellschaft. Wenn wir dann noch im Bericht über die Einflussnahme Russlands lesen, von der wir wissen, dass mit aller Macht versucht wird, das zu unterstützen, was unser System destabilisieren kann (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mützenich!) – dazu gehört das Unterstützen der AfD (Abg. Joachim Paul, AfD: Mützenich!) genauso wie das Starten eigener Cyberattacken, eigener Desinformationsund Destabilisierungskampagnen –, wenn wir uns diesen hässlichen Strauß an Verfassungsfeindlichkeit (Heiterkeit des Abg. Martin Haller, SPD) in seiner Gänze betrachten, können wir hier gerne ein Schlaglicht auf den Phänomenbereich rechts werfen. Ich kann aber nur ausdrücklich davor warnen, so zu tun, als sei nur eine Flanke bedrohlich. Wer so denkt, verharmlost nämlich systematisch die multiplen Bedrohungen in unserer Sicherheitsarchitektur und läuft am Ende selbst Gefahr, ein Teil des Problems zu werden. Unsere Gesellschaft und vor allem wir Berufspolitiker können uns nicht in die Hängematte legen und sagen: Verfassungsschutz, mach mal! Wenn wir spüren, wie sich der gesellschaftliche Diskurs vergiftet, dann muss jeder, der sich Demokratie auf die Fahne schreibt, einschreiten. Wir dürfen nämlich auch dann nicht leise bleiben, wenn Prominente wie Böhmermann oder Führungsfiguren wie Jette Nietzard Begriffe wie „Herrenmensch“ oder „ACAB“ in die politische Diskussion einbringen und damit salonfähig machen; denn diese zersetzen den Respekt vor dem Rechtsstaat genauso wie alle anderen. (Beifall der CDU, der Gruppe FREIE WÄHLER und bei der AfD) Der Extremismus gedeiht nämlich da, wo Grenzen verwässert werden, egal ob von rechts oder links. Der Bericht ist also leider wieder einmal ein Weckruf. Unsere Demokratie wird von allen Seiten attackiert, und die größten Herausforderungen liegen ganz sicher im rechten Spektrum. Russische Desinformation, Cyberangriffe, Unterwanderungen ziviler Gruppen: Das ist keine Theorie, das ist die gelebte Realität. Es muss also schnellstmöglich darum gehen, eine schlüssige, eine ganzheitliche Strategie gegen diese hybriden Bedrohungen zu entwickeln. Ich bin wirklich, ich bin felsenfest davon überzeugt, dass uns das gelingt, und zwar dann, wenn diejenigen Demokraten, die Ahnung haben von sicherheitspolitischer Verantwortung, zusammenstehen und zusammenarbeiten. Ich glaube, das dankt uns dann am Ende auch unsere Demokratie. Mehr dazu gern in der zweiten Runde. (Beifall der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht deren Vorsitzende Schellhammer.

Diese Rede einzeln zitieren

Pia Schellhammer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg:innen! 50.000 Personen – 50.000 Personen zählt der Bundesverfassungsschutz dem extrem rechten Lager zu. Innerhalb von einem Jahr ist diese Zahl von 40.000 auf 50.000 Personen gestiegen. 20.000 Personen werden alleine der AfD zugeschrieben. Besonders schockierend ist, dass auch bundesweit die Zahl extrem rechter Straf- und Gewalttaten angestiegen ist, um 47 % innerhalb von einem Jahr. Wir sprechen von 38.000 Straf- und Gewalttaten von rechts. Auch in Rheinland-Pfalz verzeichnen wir einen deutlichen Anstieg politisch motivierter Kriminalität. Rund 2.500 Straftaten wurden 2024 erfasst, davon 1.500 rechtsmotiviert – vier rechtsmotivierte Straftaten pro Tag. Was haben diese Taten zum Ziel? Sie haben zum Ziel, uns einzuschüchtern. Sie haben zum Ziel, Menschen, die sich politisch engagieren, und Journalist:innen mundtot zu machen. Sie haben es zum Ziel, Nachahmer zu finden. Von dieser Debatte muss aber auch ganz klar das Zeichen ausgehen: Wir lassen uns nicht einschüchtern. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Diese Zahlen zeigen auch die Dimension: dass die extreme Rechte die größte Gefahr für unsere Gesellschaft ist. Das zeigt auch dieser deutliche Anstieg. Gezielt träufelt die AfD ihr Gift in unsere Gesellschaft. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Gezielt agieren Sie pauschal gegen Menschen mit muslimischem Glauben. Das ist Kulturrassismus. Ihr Hass gegen die queere Community und politisch aktive Frauen ist Ausdruck dessen, dass Sie zurück zu alten Geschlechterrollen wollen. Auch Antifeminismus ist ein Wesensmerkmal Ihrer extrem rechten Politik. Wissenschaftliche Erkenntnisse und Fakten werden von Ihnen negiert und unverfrorene Falschbehauptungen zum politischen Stilmittel. Ihre Intellektuellenfeindlichkeit ist Angriff auf unseren Wissenschaftsstandort. Sie polemisieren gegen Menschen mit Migrationshintergrund, (Abg. Joachim Paul, AfD: Ihre Reden werden immer esoterischer!) eine zutiefst völkische Überzeugung, die gegen die Würde des Menschen gerichtet ist. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das ist eine esoterische Rede! – Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD – Glocke des Präsidenten) Sie streuen gezielt Zweifel gegen die die Demokratie tragenden Säulen: gegen Parteien, gegen Gerichte, gegen Verwaltung, gegen Medien. Dahinter steckt eine Strategie, die durchsichtig ist: Sie wollen unsere Demokratie abschaffen. (Heiterkeit des Abg. Joachim Paul, AfD –

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Jan Bollinger AfD

Quatsch!) Sie sind nicht nur der parlamentarische Arm der gewaltbereiten Rechten, Sie sind pure Verfassungsfeinde. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Das ist uns aber inzwischen allen bekannt. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Jede neuere Entwicklung ist nur ein Beleg dessen, welche Verfassungsfeinde Sie sind. Umso wichtiger ist es, dass wir uns dem widmen, was wir tun können; denn wenn man sich die Entwicklung in anderen westlichen Demokratien anschaut, fühlt man sich manchmal ob der Nachrichtenlage ohnmächtig. Aber wir sind nicht ohnmächtig. Wir sind nicht ohnmächtig dieser „rechten Kulturrevolution“ ausgeliefert. Wir sind dem nicht ausgeliefert. Jede Person ist gefordert. Wir können diesen dumpfen rechten Parolen gemeinsam etwas entgegenstellen. Wenn pauschale Verunglimpfungen geäußert werden, können wir widersprechen, on- und offline. Wir können aktiv werden in Vereinen, in Parteien. Wir sind nicht ohnmächtig. Wir müssen Prävention und Aufklärung stärken. Die Veranstaltungsreihe unserer Integrationsministerin zum Antirassismus ist ein gutes Beispiel dafür, dass wir hinterfragen, welche Vorurteile in unserer Gesellschaft vorherrschen, auch in den eigenen Köpfen immer wieder hinterfragen, und diesen Vorurteilen gemeinsam den Kampf ansagen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Natürlich sind auch unsere Sicherheitsbehörden gefordert. Wenn rechte Straftaten vorfallen, dann müssen sie konsequent ernst genommen und verfolgt und die extrem rechten Parteien und die sie unterstützenden Organisationen mit allen Mitteln beobachtet werden. Ich sage auch, unsere Waffenbehörden sind gefordert, hier die Kontrollen zu intensivieren und Verfassungsfeinde zu entwaffnen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Unsere Demokratie ist wehrhaft. Wir zeigen das auch in dieser Plenarsitzung, indem wir einen gemeinsamen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, um für Mitarbeitende, die verfassungsfeindlichen Gruppen angehören, die entsprechenden Mittel zu entziehen. Dass Mittel, staatliche Mittel bei Ihnen nicht in guten Händen sind, zeigt die aktuelle Berichterstattung zum Landesrechnungshof, nämlich: Sie halten sich nachweislich nicht an Recht und Gesetz, das ist Ihnen genauso egal wie unsere Verfassung. Das zeigt diese Verwendung der Mittel. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der FDP und bei der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht deren Vorsitzender Dr. Bollinger.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Jan Bollinger AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Bätzing-Lichtenthäler hat offensichtlich erkannt, dass der Verfassungsschutzbericht 2024 nicht viel zu bieten hat. So hat sie den Großteil ihrer Rede dem Landesrechnungshof gewidmet. (Beifall der AfD) Vom Missbrauch von Steuergeldern aber sollte die Partei besser schweigen, die allein am Nürburgring 500 Millionen Euro verbrannt hat, meine Damen und Herren. (Zuruf von der AfD: Aha! –

Diese Rede einzeln zitieren

Joachim Paul AfD

Ihr solltet Euch schämen! Schämen solltet Ihr Euch! – Unruhe bei der SPD) Meine Damen und Herren, der Verfassungsschutz hat wichtige und sinnvolle Aufgaben (Zurufe von der SPD – Glocke des Präsidenten) – danke, Herr Präsident – für den Schutz unserer Bürger, unseres Landes und unserer Verfassung vor Umsturz und Terrorismus. Politische Einflus snahme gehört nicht dazu. Der Verfassungsschutzbericht 2024 für Rheinland-Pfalz ist bezüglich meiner AfD ein politisches Manifest und kein Sicherheitsdokument. (Abg. Martin Haller, SPD: Ui! – Zuruf von der SPD: Das ist eine Unverschämtheit! – Weitere Zurufe von der SPD) Keine Beweise, keine belastbaren Zitate, keine konkreten Taten, nur angebliche Kontakte, nicht belegte Bewertungen und blanke Stimmungsmache. (Abg. Martin Haller, SPD: Konkrete Taten wäre ja noch schöner! – Unruhe bei der SPD) Unterboten, Herr Haller, wird das nur noch von dem Verfassungsschutzgutachten der zum Glück ehemaligen Bundesinnenministerin Faeser von der SPD. Dieses Gutachten ist inhaltlich und handwerklich ein Desaster. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD: Ja, genau! – Zuruf der Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD) Der renommierte Plagiatsprüfer Dr. Stefan Weber hat es als schlecht zusammenkopierten Unsinn ohne wissenschaftliche Systematik bezeichnet, sehr zu Recht. (Beifall der AfD) Meine Damen und Herren, was wird in diesem Elaborat eigentlich als extremistisch bezeichnet? Ich will es Ihnen sagen: Das ist bloße Kritik an der Regierung, an der Migrationspolitik, an den Corona-Maßnahmen. Kritik also, die in einer freien Gesellschaft nicht nur möglich sein sollte, sondern zwingend notwendig ist. Das Grundgesetz garantiert Meinungsfreiheit ausdrücklich auch dann, wenn sie polemisch und überspitzt zum Ausdruck gebracht wird. Doch nach den verschobenen Maßstäben dieses Gutachtens müsste auch die Union, ja selbst die Bundesregierung der letzten Jahre als extremistisch gelten. Das ist das Ergebnis eines fundierten Gegengutachtens, das die ideologische Schieflage des Originals offenbart. (Zuruf von der SPD: Wer hat das Gutachten denn beauftragt? –

Diese Rede einzeln zitieren

Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

In welcher Welt leben Sie eigentlich? – Weitere Zurufe von der SPD) International hat das Vorgehen gegen angebliche Hassrede im Internet und gegenüber Regierungskritikern längst für Kopfschütteln gesorgt. (Zuruf der Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD) Ein US-Senator sprach von „Polizeistaatstaktiken“ und forderte öffentlich, die Geheimdienstzusammenarbeit mit Deutschland einzufrieren, solange diese fragwürdige Praxis gegenüber der Opposition anhält. Das ist ein Armutszeugnis, meine Damen und Herren. (Beifall der AfD –

Diese Rede einzeln zitieren

Marcus Klein CDU

Das sind Ihre Freunde!) Besonders absurd ist die Einführung des sogenannten Phänomenbereichs Delegitimierung des Staates. Dort wird, wer Regierungshandeln kritisiert, als potenzieller Verfassungsfeind abgestempelt. Das ist ein Rückfall in autoritäre Denkmuster. Der Verdacht liegt nahe, was in der DDR als staatsfeindliche Hetze verfolgt wurde, soll heute wieder salonfähig gemacht werden, in neuem Anstrich, mit demselben Ziel, abweichende Meinungen zum Schweigen zu bringen. Dieses vermeintliche Gutachten ist nicht der Ausdruck verfassungsschützender Arbeit, sondern ein Paradebeispiel für die politische Instrumentalisierung einer Behörde, die längst zum regierungstreuen Meinungsverstärker verkommen ist. (Zurufe von der SPD –

Diese Rede einzeln zitieren

Joachim Paul AfD

Rote Socken!) Das ist nicht nur meine Meinung. Jüngst stellte der ehemalige Bundesinnenminister Horst Seehofer klar – ich zitiere –: Der Verfassungsschutz ist nicht unabhängig. – Er untersteht der Weisung des Ministers im Bund wie in Rheinland-Pfalz. Entsprechend steht der rheinland-pfälzische Verfassungsschutz als Abteilung unseres Innenministeriums (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau!) unter der politischen Agenda von Innenminister Ebling. (Abg. Joachim Paul, AfD: Und die ist tiefrot!) Als wäre das alles nicht genug, erfinden Vertreter der Regierung sogar Straftaten, die sie der Jungen Alternative anhängen. (Heiterkeit und Zurufe von der SPD) Beim Zentrum Rheinhessen fabulierte Innenminister Ebling öffentlich von angeblichen Hitlergrüßen. (Abg. Martin Haller, SPD: Ui, ui, ui!) Belege? Keine. Ermittlungen eingestellt. Richtigstellungen? Fehlanzeige. (Beifall der AfD –

Diese Rede einzeln zitieren

Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Lesen Sie den Verfassungsschutzbericht!) Aber die Diffamierung war in der Welt. Genau so funktionieren politische Rufmordkampagnen, meine Damen und Herren. (Unruhe bei der SPD) Ich sage Ihnen klar, so etwas passt nicht in eine freiheitliche Demokratie. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie passen nicht in eine Demokratie!) Die Neue Zürcher Zeitung titelte jüngst, (Zuruf der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) es sei höchste Zeit, den deutschen Verfassungsschutz in seiner jetzigen Form abzuschaffen, weil er mehr zur Spaltung beitrage als zum Schutz der Verfassung. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Sie schaffen alles ab, was Sie stört!) Wir als AfD fordern unmissverständlich: Der Verfassungsschutz darf nicht länger als verlängerter Arm der Regierung zur Bekämpfung unliebsamer Opposition missbraucht werden. (Zuruf von der SPD: Sie sind hier nicht die Opposition! – Weitere Zurufe von der SPD) Vielmehr muss er sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren, nämlich (Zuruf aus dem Hause: Schutz der Demokratie ist die Kernaufgabe!) terroristische Bedrohungen und Bestrebungen zum Umsturz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung frühzeitig erkennen und bekämpfen. (Zuruf aus dem Hause: Schutz der Verfassung ist die Kernaufgabe!) Vielen Dank. Mehr in der zweiten Runde. (Beifall der AfD – Zurufe von der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht deren Vorsitzender Wink.

Diese Rede einzeln zitieren

Steven Wink FDP

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit Erlaubnis des Präsidenten ein Zitat: „Hier wurden Steuergelder im Übereifer völlig unsinnig verbrannt.“ Das hat Kollege Münzenmaier der AfD einmal gesagt. (Abg. Martin Haller, SPD: Passt irgendwie!) Jetzt wurden hier Steuergelder verbrannt, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Von Ihnen am Nürburgring!) und Kollege Dr. Bollinger stellt sich hier hin und rechtfertigt dies, indem er den Verfassungsschutz diskriminiert. Also, das ist als Einstieg schon echt ein starkes Stück, und das ist das Zeichen dafür, dass das, was im Bericht steht, eigentlich richtig ist. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, es reicht manchmal ein Blick in solch einen Bericht, um zu erkennen, dass die Demokratie, wie wir sie haben, nicht per se da ist, sondern dass man für diese Demokratie kämpfen muss, sich einsetzen muss, sich engagieren muss und dass manchmal auch Menschen, die gegen die Demokratie sind, genau die Mittel der Demokratie nutzen, um diese zu vernichten. Der Verfassungsschutzbericht zeigt die Warnung auf, dass Extreme nicht mehr nur am Rand unserer Gesellschaft sind, sondern schon mittendrin stehen. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Dazu finden sich auch Handlungen und Aussagen von AfD-Mitgliedern in dem Bericht. Der Verfassungsschutz ist eben keine, wie von Ihnen und anderen hochrangigen Vertretern Ihrer Partei propagiert, Organisation, die von irgendeinem wie eine Marionette gelenkt wird. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Weisungsgebunden!) Es ist auch keine politische Laune. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Seehofer!) Er hat den Auftrag, den ganz klaren Auftrag, Demokratiefeindlichkeit aufzuzeigen. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Genau! –

Diese Rede einzeln zitieren

Joachim Paul AfD

Mit roten Socken!) Ihre Parteistruktur hat nun einmal Vertreter, die von einem Volk reden, von einem Volk, aber dazu eigene Ideen haben. Sie äußern nur Kritik. Sie reden auch nur schlecht. Man hört aber nicht nur Kritik und Schlechtreden. Das wäre vielleicht noch Opposition. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Sie hören halt nicht zu!) Man hört auch Wut, Kälte, Hass, Hetze und Ausgrenzung. (Beifall der FDP, der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU) Das Ganze wird mit ein paar Falschinformationen, wie Sie sagten, dass es gegen Sie läuft, gepaart. Das ist mitnichten so, wie es einer Ihrer YouTuber und Twitterer schreibt. Sie kennen die alle mit Sicherheit. Diese werden von Ihnen finanziert, und ansonsten leben sie von Spenden. (Abg. Martin Haller, SPD: Oder halt von Fraktionsgeldern!) Die schreiben auf Twitter – gerade letzte Woche –, der Landtag beschließt, AfD-Mitarbeiter sollen keine Gelder mehr bekommen. Dies ist eine Fehlinformation, völliger Quatsch, weil das Fraktionsgesetz ganz anders aufgebaut wird. Das wissen Sie. (Beifall der FDP, der SPD, der CDU und des BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) Sie streuen damit Misstrauen gegen die Medien. Sie haben vorhin gelacht, als Kollegin Bätzing-Lichtenthäler vom SWR gesprochen hat. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Sie streuen Misstrauen gegen andere Parteien und deren Meinung. Sie streuen Misstrauen gegen die Wissenschaft, wenn sie nicht in Ihre Argumentation passt. Das ist Extremismus vom Feinsten. (Zurufe von der AfD) Sie haben von Ihren alternativen Medienschaffenden – das hatten wir letztes Jahr auch –, wie die Tannwald Media oder von der „Messe des Vorfelds“, wie Sie sie abgehalten haben mit den Medien der Identitären Bewegung, oder von der Alternativen Buchmesse von Herrn Münzenmaier gesprochen. Da versuchen Sie, in der rechten Szene Fuß zu fassen. Erlauben Sie mir, im Bericht weiterzugehen. Befeuert wird dieser Extremismus natürlich durch Vorfeldorganisationen wie die Neue Rechte, Identitäre Bewegung oder die „Revolte Rheinland“. Sie haben diesbezüglich einen Kandidaten aufgestellt. Diese haben die Remigration als Strategie. Das hatten Ihre Vertreter schon mal ins Spiel gebracht, die Remigration. (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) Trotz Unvereinbarkeitsbeschluss Ihrer Partei hängen Sie mit den Leuten ab und setzen diese auf Ihre Liste. Das ist doch Zeichen genug nach außen. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht nur ein bloßes Andersdenken, das ist der Versuch, die Demokratie für eigene Zwecke zu schwächen. All dies dürfen wir nicht mit Schulterzucken abtun. Wir müssen Maßnahmen ergreifen, wie ich es zu Beginn gesagt habe. Wir müssen uns für die Demokratie engagieren und einsetzen. Das Fraktionsgesetz ist ein Schritt. Dies ist nicht dafür da, nur allen AfD-Mitarbeitern Gelder zu streichen, sondern dem Extremismus das Wasser abzugraben, das Wasser, das Sie mit den Steuergeldern genutzt haben, um Ihre Partei zu finanzieren. Das zeigt der Landesrechnungshof. Deswegen müssen wir Maßnahmen ergreifen, um die Demokratie zu schützen. Mehr sage ich in der zweiten Runde. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordnete Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der aktuelle Verfassungsschutzbericht Rheinland-Pfalz bestätigt die bereits bestehende Einstufung der Partei Alternative für Deutschland als Verdachtsfall. Grundlage hierfür sind tatsächliche Anhaltspunkte, die verfassungsfeindlichen Bestrebungen innerhalb der Partei. Diese Einschätzung wurde von den zuständigen Verwaltungsgerichten mehrfach bestätigt. Der Bericht zeigt eine zunehmende inhaltliche Homogenisierung innerhalb der Partei. Während sich liberal-konservative Strömungen zurückziehen, gewinnen andere Kräfte an Einfluss, deren Positionen im Widerspruch zu zentralen Grundprinzipien unserer Verfassung stehen. Zugleich dokumentiert der Bericht eine wachsende personelle und ideologische Vernetzung mit weiteren extremistischen Akteuren sowohl in RheinlandPfalz als auch bundesweit. Diese Entwicklung ist öffentlich nachvollziehbar und sicherheitsbehördlich belegt. Rechtsextremismus ist kein Randphänomen mehr. Er ist strategisch organisiert und in Teilen bürgerlich getarnt. Gerade deshalb dürfen wir nicht wegsehen. Rheinland-Pfalz darf kein Boden für verfassungsfeindliche Ideologien sein. Die FREIEN WÄHLER erteilen allen extremistischen Strukturen, ganz gleich aus welchem Spektrum, eine klare Absage. Es darf keinen Platz geben für Hetze, für völkisch-nationalistisches Denken oder pauschale Ausgrenzung. Wer Grundrechte relativiert oder Menschenwürde infrage stellt, stellt sich außerhalb unseres demokratischen Konsenses. Der Verfassungsschutzbericht belegt, dass einzelne Funktionäre mit Aussagen auffallen, die den Kernbestand unserer Verfassung verletzen. Diese Fakten sprechen für sich. Es liegt in der Verantwortung aller demokratischen Kräfte, diese Entwicklungen mit der gebotenen Klarheit, aber auch mit rechtsstaatlicher Nüchternheit zu benennen. Wer politische Verantwortung übernimmt, übernimmt auch die Verantwortung dafür, wie wir mit den Gegnern unserer offenen Gesellschaft umgehen, mit Wachsamkeit, klarer Haltung und rechtsstaatlicher Präzision. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Gerade weil sich extremistische Strukturen zunehmend geschickt ins demokratische Kleid hüllen, braucht es differenzierte und fundierte Gegenwehr. Es braucht einen Schulterschluss der Demokraten in Rheinland-Pfalz, eine ruhige, sachliche Analyse und konsequentes Handeln im Rahmen unserer rechtsstaatlichen Ordnung. Unsere Demokratie lebt vom Meinungsaustausch, aber sie endet an der Stelle, an der ihre Grundlagen systematisch untergraben werden sollen. Diese Grenze zu ziehen, ist nicht ideologisch, sondern notwendig. Unsere Aufgabe als Parlament ist es, Freiheit und Sicherheit gemeinsam zu denken. Der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist kein Automatismus. Er ist tägliche Aufgabe. Diese Aufgabe beginnt mit einer nüchternen Betrachtung der Bedrohungslage, wie sie der aktuelle Bericht beschreibt. Lassen Sie uns gemeinsam wachsam bleiben mit Klarheit in der Analyse, rechtsstaatlicher Konsequenz im Handeln und demokratischer Haltung in der Debatte. Ich danke Ihnen. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER und vereinzelt bei der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Innenminister Ebling.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Ebling

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Verfassungsschutz in Rheinland-Pfalz beobachtet. Er berichtet. Er klärt auf. Er ordnet ein. Er macht das, wie es für eine demokratische Institution geboten ist, indem er es transparent und öffentlich macht. Der Verfassungsschutz in Rheinland-Pfalz leistet eine hervorragende Arbeit zum Schutz der Demokratie. Das ist mir wichtig festzustellen. Es hilft nicht, wenn einem die Kritik nicht passt – die Feststellung, das Selbstverständnis, in diesem Fall der AfD, steht in immer offeneren Verbindungen zum Rechtsextremismus –, dann eine ganze Institution zu diskreditieren; das entlarvt denjenigen, der diesen Vorwurf bringt. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, bei der CDU und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) Der Verfassungsschutzbericht berichtet über hybride Bedrohungen, weil sie zu unserer Zeit leider dazugehören und wir uns mit ihnen beschäftigen müssen. Er informiert auch über den Linksextremismus, seine Entwicklungen im migrantischen Milieu des Rechtsextremismus. Er macht deutlich, wir haben zwei große Gefahren, den Islamismus und weit davor herausstechend den Rechtsextremismus. Deshalb ist es richtig, dass man die Debatte an dieser Stelle so führt, dass sie uns an die Stelle führt, an der dieser Rechtsextremismus und das Gedankengut genährt werden. Es ist nicht geschwurbelt und nicht fantasiereich zusammengereimt, wie es hier vom Abgeordneten Dr. Bollinger gesagt wird, wenn der Bundesverfassungsschutz deutlich eine andere Form der Einordnung der AfD bundesweit als rechtsextremistische Organisation vorgenommen hat. Manchmal hilft es, den Blick auf das zu richten bzw. diesen zu weiten, was die AfD selbst erklärt. Die Abgeordnete Höchst erklärte dazu etwas – und das steht pars pro toto – im Oktober 2023 im Rahmen eines Wahlaufrufs. Mit Erlaubnis des Präsidenten will ich das gerne zitieren unter der Überschrift: „Weg von Filzokratie und tiefem Staat“. Ich glaube, wir erkennen diese Chiffre des sogenannten Deep State. Ich zitiere weiter: Sie können an diesem den entscheidenden Unterschied machen zwischen einer Zukunft für sich und Ihre Kinder in Demokratie, Frieden, Freiheit, in Sicherheit und selbst erwirtschafteten Wohlstand oder eben in sozialistischer Zwangs-, Verbots-, Entrechtungs- und Verarmungspolitik der globalen Eliten und ihrer willigen Vollstrecker in den deutschen Parlamenten, nämlich der vergrünten Antideutschland-Einheitspartei, bestehend aus CDU, CSU, FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Die Linke. Stemmen Sie sich mit uns zusammen gegen die dritte sozialistische Diktatur auf deutschem Boden. Das hätte auch in jedem Flugblatt der NPD stehen können, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei der Gruppe FREIE WÄHLER – Zuruf von der SPD: Widerlich!) Deshalb ist es wichtig, dass genau auf diese Verbindungen hingewiesen wird, genauso wie auf die hinlänglich bekannte missachtende Prägung der Gesamtpartei bezüglich der Menschenwürde. Die AfD stellt die Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage. Sie grenzt bestimmte Bevölkerungsgruppen aus, und das Volksverständnis, das dahintersteht, erinnert nicht nur an das dunkelste Kapitel in der deutschen Geschichte, sondern ist genau deshalb mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung von heute nicht vereinbar. Das ist ein Grund mehr für alle Demokratinnen und Demokraten, sich von der AfD zu distanzieren. Ebenso ist es eine Tatsache, dass sich die AfD immer mehr mit rechtsextremistischen Akteuren vernetzt. Eine Abgrenzung findet praktisch nicht mehr statt, auch wenn das Gegenteil gerne behauptet wird. Bereits im Verfassungsschutzbericht für 2023 wurde auf die mangelnde Distanz der AfD zu rechtsextremistischen Kreisen hingewiesen. „Kaum noch Abgrenzung zum offenen Rechtsextremismus“ heißt es in einer Überschrift. Bereits damals wurde insbesondere über die Vernetzung mit Akteuren der sogenannten Neuen Rechten berichtet im damaligen Zentrum Rheinhessen mit einer zwischenzeitlich geschlossenen Trefförtlichkeit der AfD. Dort trafen Personen und Organisationen zusammen und in Erscheinung, die vom Verfassungsschutz und von anderen Verfassungsschutzbehörden der Länder und des Bundes als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet werden. Diese Entwicklung setzt sich nahtlos fort. Deshalb gibt es diesen Brennpunktartikel im neuen Verfassungsschutzbericht 2024, „Das Netzwerk der Neuen Rechten“, der genau darüber redet, berichtet und damit offenkundig macht, was so gerne doch verborgen geblieben wäre. Zudem findet in dem Artikel Erwähnung, dass nach der Schließung des Zentrums Rheinhessen in Mainz nun Veranstaltungen der Neuen Rechte im sogenannten Quartier Kirschstein in Koblenz stattfinden. Die AfD hat angekündigt, aus dem Quartier eine alternative Jugendbegegnungsstätte zu machen. Erst jüngst, am 31. Mai, eröffnete die Szene in der Veranstaltungsstätte in Koblenz den Beginn des sogenannten Stolzmonats, (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) der sich gegen den weltweit gefeierten Pride Month und damit gegen alle Menschen mit anderer sexueller Orientierung richtet; (Zurufe von der AfD) ein weiteres Beispiel für Intoleranz und Missachtung der Menschenwürde. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Genauso wenig falsch ist es, einmal auf die Listen von AfD-Kandidaten für die Kommunalwahl 2024 zu schauen, auf der sich auch Personen befinden, die bereits Mitglied in anderen rechtsextremistischen Gruppierungen waren, zum Beispiel in der Identitären Bewegung. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich festhalten, die AfD ist Teil der wachsenden Vernetzung im Rechtsextremismus und damit Teil des Geschehens. Wie Sie wissen, wird die AfD nach ihrer zwischenzeitlichen Hochstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz von diesem einstweilen wieder als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt. Das bedeutet, sie bleibt im Fokus des rheinland-pfälzischen Verfassungsschutzes. Die gerichtlich bestätigte Einstufung der Gesamtpartei als Verdachtsfall ermöglichte bisher die Beobachtung des rheinland-pfälzischen Landesverbands und seiner Untergliederung. Unser Verfassungsschutz wird also die weitere Entwicklung genau und aufmerksam verfolgen, transparent offen machen und zur Diskussion stellen. Er wird über diese Feststellungen weiter berichten. Der Verfassungsschutz stützt damit jeden einzelnen Demokraten und jede einzelne Demokratin. Genau das ist gut so! (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Bätzing-Lichtenthäler.

Diese Rede einzeln zitieren

Sabine Bätzing-Lichtenthäler SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Bollinger, das war abstrus. Kein Wort kam von Ihnen zu dem Finanzskandal, kein Wort von Ihnen dazu, dass Sie eine Viertelmillion Steuergelder als AfD offenbar missbraucht haben. Aber das sollte uns eigentlich nicht verwundern; denn das reiht sich ein in die permanenten Falschbehauptungen aus Ihren Reihen, (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) mit denen Sie vorhin an dieser Stelle weitergemacht haben. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ich will es noch mal wiederholen. Die AfD sagt von sich, wir sind eine – ich zitiere – normale Partei. Die Experten des Verfassungsschutzes belegen etwas anderes. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Sie sagen, die AfD vernetzt sich immer engmaschiger mit der rechtsextremen Szene, aus der heraus sehr viele rechtsextreme Straftaten begangen werden. Das ist Fakt. Die AfD hat in den vergangenen Jahren mehrfach behauptet, sie würde die Fraktionsgelder ordnungsgemäß nutzen. Der Rechnungshof zeigt uns, das ist schlicht die Unwahrheit. Das ist Fakt. Das dritte Beispiel hat Kollege Wink kurz angesprochen, unsere Novelle des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes, über die wir morgen reden. Da behaupten Sie in den sozialen Medien, Herr Bollinger, Ihre Partei, die AfD-Fraktion, würde für ihre Angestellten, die AfD-Parteimitglieder seien, künftig kein Geld mehr erhalten. Diese Darstellung ist völlig falsch. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wahr ist, für alle Personen, die bei Einzelfallprüfung als verfassungsfeindlich einzustufen sind, gibt es künftig kein Geld mehr. Eine Parteimitgliedschaft hat überhaupt nichts damit zu tun. Das ist Fakt, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Das beweist, die AfD-Fraktion klaut Geld und erzählt erfundene Märchen, (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Abenteuerlich! –

Diese Rede einzeln zitieren

Benedikt Oster SPD

So sieht es aus!) oder anders ausgedrückt, die AfD hatte Säcke voller Geld mitgehen lassen und baut dazu ein Lügengebäude auf, um das zu vertuschen. Herr Bollinger, auch wenn diese Wahrheiten vielleicht nicht in Ihre AfD-Bubbles vordringen, (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) gibt es viele Menschen, die offen für diese Informationen sind und denen gegenüber wir sie sehr klar benennen. Die AfD ist eine Partei des Regelbruchs, und wir debattieren heute nicht zum ersten Mal über den Verfassungsschutzbericht und die AfD. Warum? Weil sich die AfD (Glocke des Präsidenten) in den letzten Jahren weiter radikalisiert und unsere Verfassung zunehmend skrupellos missachtet hat. In diesen Tagen mit dem Finanzskandal stellen sich noch viele weitere Fragen, nämlich: Wie ist es weitergegangen mit den Fraktionsfinanzen? (Glocke des Präsidenten –

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Jan Bollinger AfD

Ihre Redezeit ist vorbei!) Wurde nach 2018 weiter veruntreut? Müssen wir die Bundestagsverwaltung einschalten wegen illegaler Parteienfinanzierung im Sinne des Steuerzahlers? Werden wir eine Aufklärung herbeiführen müssen? (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Herber. (Unruhe zwischen Abg. Joachim Paul, AfD, und Abgeordneten der SPD – Glocke des Präsidenten) Entschuldigung. Herr Paul, Sie können Ihre Betroffenheit zum Ausdruck bringen, aber nicht durch unqualifizierte Zwischenrufe. (Beifall bei der SPD) Herr Herber, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Herber CDU

Vielen Dank. – Mich würde viel mehr interessieren, wie sich ein qualifiziert er Zwischenruf von Herrn Paul anhört. (Heiterkeit bei der CDU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER) Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Titel umfasst den aktuellen Verfassungsschutzbericht Rheinland-Pfalz. Dieser Bericht ist kein Parteimanöver. Jeder, der das behauptet, diskreditiert unsere Verfassungsschützer zu Autoren, die einmal im Jahr irgendeinen Bericht verfassen, den sie von irgendeinem Parteibüro diktiert bekommen. Das ist nicht der Fall. Der Bericht eines Verfassungsschutzes ist Jahr für Jahr das Frühwarnsystem unserer Republik, und unsere Verfassungsschützer sind die Ingenieure, die die Risse in den Säulen unserer Demokratie erkennen. (Beifall der CDU, vereinzelt bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie des Abg. Helge Schwab, Gruppe FREIE WÄHLER) Gemeinsam mit unseren anderen Sicherheitsbehörden muss unser Staat in der Lage sein, diese Risse nicht nur zu erkennen, sondern sie dann auch zu reparieren. Unsere Aufgabe als Politik ist es, unseren Verfassungsschutz und unsere Sicherheitsbehörden in einem harmonischen Doppelspiel tatsächlich in die Lage zu versetzen, diese Aufgaben überhaupt erfüllen zu können. Wir als Politik, wir müssen für den gesetzlichen und vielleicht auch für eine Erweiterung des verfassungsrechtlichen Rahmens sorgen, damit relevante Informationen und Erkenntnisse ausgetauscht und geeignete Maßnahmen getroffen werden können, die letztendlich zum Ziel führen; denn nur so können wir auch nach außen hin als Staat unsere Handlungsfähigkeit gegenüber diesen dynamischen Gegnern unter Beweis stellen. Lassen Sie uns also unseren Verfassungsschutz gegen Rechtsextremismus, gegen Linksextremismus, gegen Islamismus und gegen jede Bedrohung aus dem Ausland noch einsatzfähiger machen. Es wird ganz sicher keine einfache Aufgabe werden, wenn wir bei voller Fahrt ein Schiff auf hoher See auch noch tunen wollen, aber ich glaube, dass es uns gelingen kann. Das wird einen Haufen Kraftanstrengung kosten, aber es wird uns gelingen, weil wir nur dann einen Grad an Sicherheit erreichen, mit dem wir unsere Demokratie schützen, mit dem wir aber auch unseren Bürgerinnen und Bürgern ein Höchstmaß an Freiheit gewährleisten können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn tatsächlich irgendjemand auf dieser Welt unsere Tatkraft und unseren Optimismus verdient hat, dann ist es unsere Demokratie. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und bei der Gruppe FREIE WÄHLER – Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete Schellhammer.

Diese Rede einzeln zitieren

Pia Schellhammer GRÜNE

Wir haben in dieser Debatte das erlebt, was wir jedes Mal erleben, wenn wir neue Erkenntnisse unserer Verfassungsschutzbehörden zur AfD haben, nämlich dass der Verfassungsschutz an sich und seine Unabhängigkeit angegriffen werden. Es wurde von Herrn Bollinger behauptet, dass es keine Beweise und keine belastbaren Fakten gebe. Ich will als Beispiel dafür, wie sehr die AfD das immer wieder verdreht, einen Punkt aus Ihrer Rede nehmen. Sie haben uns vorgeworfen, dass extra ein neuer Deliktsbereich erfunden wurde. Die sogenannte Delegitimation des Staats sei erfunden worden, um alle Kritiker des Regierungshandelns unter Generalverdacht zu stellen. Damit machen Sie Folgendes: Sie legen zum einen offen, dass Sie keine Ahnung von Innenpolitik haben, (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja! – Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD – Heiterkeit des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) zum anderen legen Sie offen, dass Sie die ganze Reichsbürgerbewegung, die als Wesenskern hat, dass sie die Existenz der Bundesrepublik Deutschland negiert und ablehnt, verharmlosen; denn das ist genau das, was unter diesem Deliktsbereich beobachtet wird, die Delegitimation des Staates. (Beifall und Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau!) Das sind die Reichsbürger, und das zeigt, dass Sie keinerlei Ahnung haben, sondern nur Verdrehungen und Polemik an dieser Stelle bringen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD –

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Jan Bollinger AfD

Sie wissen, dass die nicht damit gemeint sind!) Das Schlimme ist, Ihre Anhänger glauben das, was Sie hier vorne sagen. (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Zu Recht glauben die das, und es werden immer mehr!) Ihre Anhänger glauben, dass der Verfassungsschutz politisch gesteuert sei. Deswegen will ich gar nicht in Richtung dieser Anhänger sprechen, sondern darüber sprechen, was wir gemeinsam als Demokrat:innen machen können; denn das Gift, das Sie in unsere Gesellschaft träufeln, kommt auch in der Gesellschaft an und findet ihren Resonanzboden. Umso wichtiger ist, wir haben gemeinsam die Aufgabe, dass sich dieser Diskurs nicht weiter verschiebt, dass diese Polemik gegen Menschen mit Migrationshintergrund nicht weiter verfängt. Da haben wir eine gemeinsame Aufgabe als Demokratinnen und Demokraten. Hier muss auch ein Schulterschluss mit der Union vorkommen. (Beifall des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Wenn wir gemeinsam feststellen, dass wir keine Mittel an Verfassungsfeinde geben möchten und die AfD dann glaubt, dass ihre ganzen Mitarbeitenden davon betroffen sind, dann ist das entlarvend. Ich blicke da der weiteren Debatte entgegen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und vereinzelt bei der CDU sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP – Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und von der SPD –

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Bollinger.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Jan Bollinger AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Schellhammer, ich glaube, Sie wissen, dass man zur Erfassung der Reichsbürger den Phänomenbereich der Delegitimierung nicht braucht, weil die offen die freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage stellen. Das Problem ist doch genau, dass bei dieser Delegitimierung die Grenzen verschwimmen und dann Regierungskritik als Feindlichkeit gegenüber dem Staat missgedeutet wird. Der Innenminister selbst konnte mir im Innenausschuss nicht den Unterschied darlegen, ab wann Regierungskritik, polemische Regierungskritik als Staatsfeindlichkeit definiert wird und wann nicht. Das ist ein Gummibegriff, der zur Bekämpfung der politischen Opposition von Ihnen missbraucht wird. (Beifall der AfD) Meine Damen und Herren, seit Jahren kündigen die Altparteien und ihre Parlamentsfraktionen an, uns inhaltlich stellen zu wollen. Geliefert haben sie aber nicht. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Sie lenken schon wieder ab!) Stattdessen werden unsere Positionen etwa zur Begrenzung der Zuwanderung, zum Schutz der Grenzen oder zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zunehmend übernommen und steigen Mitgliederzahlen und Umfragewerte der AfD sprunghaft an. (Zuruf des Abg. Florian Maier, SPD) Meine Damen und Herren, kein Schelm, wer hier einen Zusammenhang mit Ihrem Verfassungsschutz und Verbotsdebatten sieht. Die Bevölkerung hat Ihre durchschaubaren Spielchen längst erkannt. (Zurufe von der SPD) Ihre politischen Taschenspielertricks wirken nicht mehr. Die Menschen durchschauen Ihre Panik; denn nichts anderes spricht aus diesem Bericht: Die nackte Angst vor dem Verlust der Macht. (Zuruf des Abg. Daniel Schäffner, SPD) – Herr Schäffner, die Angst vor dem demokratischen Wettbewerb der Ideen, der Programme und Parteien. Das passt Ihnen nicht. (Zurufe aus dem Hause – Glocke des Präsidenten) Immer mehr Menschen – ich glaube, den Hass, den hören wir hier gerade, den Hass hören wir links neben uns johlen –, immer mehr Menschen wählen die AfD. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) So listet der Verfassungsschutz akribisch die Wahlerfolge meiner AfD bei der Europawahl und den Kommunalwahlen auf. Neid und Eifersucht auf die AfD-Wahlerfolge sprechen aus diesem Bericht. So sieht Demokratiekritik von Regierungsseite aus. (Zurufe von der SPD) Ja, Sie haben allen Grund, sich zu fürchten; denn die Landtagswahl wird Ihnen klarmachen, was Demokratie bedeutet: (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Regierungswechsel durch den Willen des Volkes und nicht durch Berichte. Ihre Zeit ist vorbei, und das wissen Sie auch. (Beifall der AfD –

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Wink. (Zurufe aus dem Hause) Es hat der Kollege Wink und sonst niemand das Wort, auch Sie nicht, Herr Steinbach.

Diese Rede einzeln zitieren

Steven Wink FDP

Kein Stress, Herr Präsident, alles gut. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Den kriege ich nicht, keine Angst. (Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Steven Wink FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Bollinger, ich habe keine Angst vor dem Wettbewerb der Ideen mit Ihnen, 0,0. (Zurufe von der SPD) Es geht mir überhaupt nicht um die Ideen, es geht mir auch nicht darum, dass man irgendetwas ignoriert, aber Sie hatten jetzt zwei Runden die Zeit und die Möglichkeit, darauf einzugehen, was mit dem Geld passiert ist, oder darauf einzugehen, wie Ihre Kolleginnen und Kollegen handeln oder was die sagen, oder sich – auch das wäre eine Möglichkeit gewesen – davon zu distanzieren. (Abg. Joachim Paul, AfD: Ist aber nicht relevant!) Sie haben, Herr Paul, mit Ihrer Partei einen Unvereinbarkeitsbeschluss, um mit – – – (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) – Sehen Sie, das ist das einzige Plumpe, was bei Ihnen herauskommen kann. Das ist unglaublich. (Beifall des Abg. Stefan Thoma, FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn die Argumente zu Ende gehen, wird es persönlich. Das ist das Einzige, was funktioniert (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Genau!) und genau das, was bei der Neuen Rechten auch immer genutzt wird: (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Genau!) Macron und Merz koksen im Zug, in Springfield essen Migranten Hunde. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja!) Das sind dann die Argumente, die auf den Tisch kommen, wenn es mit den richtigen sachlichen Argumenten nicht mehr weitergeht. (Beifall des Abg. Stefan Thoma, FDP, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU) Es wurde Ihnen ganz klar vorhin dargelegt, mit Ihrer neuen Messe oder alternativen Messe, die Sie abgehalten haben, dass Sie sich da mit Gruppen vereint haben, zu denen Sie eigentlich einen Unvereinbarkeitsbeschluss haben. Das Ganze streuen Sie dann mit Fake News. Diese Neuen Rechten sind das große Problem heutzutage, weil nämlich Fake News einfach dafür da sind, nicht um einen politischen Willen zu äußern, sondern die Kultur und die gesellschaftlichen Dinge zu verändern, und zwar langfristig. Antisemitismus, Nationalismus oder antidemokratische Einstellungen sollen in der breiten Gesellschaft verankert werden, um davon zu profitieren. Sie haben auch kein Problem damit, wenn Sie über normale Kritik mit ein paar weiteren Informationen das Ganze noch beistreuen, um es den Leuten schmackhaft zu machen. Das hat nichts mit normaler Regierungs- oder politischer Arbeitskritik zu tun. Das ist manchmal schlicht falsch. Der Verfassungsschutzbericht ist deshalb kein trockener Verwaltungsakt und kein Instrument der Regierung, um die Opposition zu unterdrücken, wie Sie es hier wieder darstellen, im Gegenteil. (Glocke des Präsidenten) Er ist einfach ein Appell zum Hinschauen, zum Handeln und zum Engagieren. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist der erste Teil der Aktuellen Debatte beendet. Die CDU-Fraktion hat von ihrem Optionsrecht Gebrauch gemacht, weswegen wir den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU beraten. Wir kommen zu Punkt 1 b) der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Straßenausbaubeitragsabschaffungsgesetz) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/12247 – Erste Beratung Für die antragstellende Fraktion spricht Vorsitzender Schnieder.

Diese Rede einzeln zitieren

Gordon Schnieder CDU

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Frage, ob Straßenausbaubeiträge noch zeitgemäß sind, stellen wir uns als CDU-Fraktion nicht erst seit gestern. Wir stellen sie uns seit vielen Jahren und haben sie für uns längst beantwortet: Nein, sie sind es nicht. Sie sind nicht zeitgemäß, und sie sind nicht gerecht, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Es ist daher ein gutes Zeichen, dass sich nun auch die FDP offen für eine neue, konstruktive Diskussion zeigt. Ich begrüße ausdrücklich, was Sie, Herr Fraktionsvorsitzender Steven Wink, exklusiv gegenüber dem Trierischen Volksfreund erklärt haben. Ich zitiere: „Wir wollen die Eigentümer in Rheinland-Pfalz entlasten.“ (Beifall bei der CDU) Das ist ein wichtiges Signal. Wir nehmen die FDP und Sie, Herr Kollege Wink, verbindlich beim Wort und für den nun beginnenden parlamentarischen Prozess auch in die Pflicht. Diese neue Offenheit ermöglicht uns, fraktionsübergreifend einen überfälligen Impuls für eine gerechte, eine bürgernahe und eine zukunftsfeste Lösung zu setzen, nämlich die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz. (Beifall der CDU) Meine Damen und Herren, Straßen, Wege und Plätze gehören nach unserer klaren Auffassung zur öffentlichen kommunalen Daseinsvorsorge genauso wie zum Beispiel Gemeindehäuser. Wir als CDU sagen seit Jahren klar, die Finanzierung öffentlicher Infrastruktur ist Aufgabe der Allgemeinheit und aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren; denn auch die Umstellung auf die wiederkehrenden Beiträge allein war und ist nicht die Lösung. Ein Blick über die Grenzen unseres Bundeslands zeigt doch auch, dass Rheinland-Pfalz im Vergleich zu anderen Bundesländern isoliert dasteht. Alle anderen Bundesländer haben die Straßenausbaubeiträge entweder abgeschafft oder vollständig flexibilisiert: — Baden-Württemberg: nie erhoben, — Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern: Beiträge rückwirkend abgeschafft, — Nordrhein-Westfalen: Abschaffung jüngst beschlossen. Nur Rheinland-Pfalz hält stur an einem überholten Modell fest, das längst nicht mehr zeitgemäß ist. Die Trennung zwischen staatlich finanzierten qualifizierten Straßen und beitragsfinanzierten Gemeindestraßen passt einfach nicht mehr in unsere Zeit. Meine Damen und Herren, was haben Sie von der Landesregierung getan? Ich sage, einen Schritt vor, zwei zurück. Statt die Beiträge endlich mit unserem letzten Gesetzentwurf abzuschaffen, hat die Ampelregierung lediglich die Einmalbeiträge gestrichen und gleichzeitig wiederkehrende Beiträge verpflichtend eingeführt. Das war kein Fortschritt, sondern eine Mogelpackung; denn faktisch haben Sie nichts verbessert, im Gegenteil: mehr Belastung der rheinland-pfälzischen Grundstückseigentümer gegenüber dem gesamten Bundesgebiet, mehr Bürokratie und Verwaltungsaufwand, mehr Komplexität und rechtliche Unsicherheit, meine Damen und Herren. Auch wenn die individuellen Beiträge geringer ausfallen, ist insgesamt der Anliegeranteil bei den wiederkehrenden Beiträgen oft höher als bei Einmalbeiträgen, was die Ungerechtigkeit des Systems nur noch verstärkt. (Beifall der CDU) Besonders hart trifft das Menschen, die ohnehin bereits unter der Grundsteuerreform und steigenden Lebenshaltungskosten leiden. Wir müssen diese Entwicklung stoppen. Es ist unsere Pflicht, sie von weiteren Abgaben zu entlasten. Jedem ist doch klar, dass der Wert eines Grundstücks in einer Ecke der Abrechnungseinheit nicht dadurch steigt, dass am anderen Ende eine Straße ausgebaut und damit saniert wird. Meine Damen und Herren, wir legen Ihnen mit unserem neuen Gesetzentwurf einen konkreten, einen finanzierbaren und einen rechtssicheren Weg zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge vor. Unser Modell basiert auf drei wesentlichen Zielen: erstens eine spürbare Entlastung der Grundstückseigentümer, zweitens ein einfaches, nachvollziehbares und gerechtes System und drittens Planungs- und Gestaltungssicherheit für unsere Kommunen, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Kernstück unseres Vorschlags ist dabei die Einführung einer Investitionskostenpauschale, 200 Millionen Euro jährlich aus originären Landesmitteln. Dies entspricht einem Zuschuss von rund 10.000 Euro pro Kilometer kommunaler Straße und Jahr, zweckgebunden und ansparbar, um kommunale Projekte planbar zu machen; keine aufwendigen Antragsverfahren, sondern automatische Zuweisungen, also ohne zusätzliche Bürokratie. Das sind Verwaltungsvereinfachung, Planungssicherheit und Gerechtigkeit in einem. Wir peilen dabei einen Startzeitpunkt zum 1. Januar 2027 an. Gleichzeitig sorgen wir mit klaren Übergangsregeln dafür, dass bis Ende 2025 beschlossene Maßnahmen noch nach geltendem Recht abgerechnet werden können. Meine Damen und Herren, wer Eigentum übernimmt, übernimmt Verantwortung. Das ist richtig, aber Verantwortung bedeutet nicht, dass Einzelne die Grundlast der Infrastruktur tragen müssen, die alle nutzen. Der Staat darf sich nicht bequem auf dem Rücken der Eigentümer ausruhen. Wir brauchen ein neues solidarisches Verständnis von Infrastrukturfinanzierung. Gerechtigkeit heißt, alle tragen über Steuern das, was allen dient. (Beifall der CDU) Lieber Herr Kollege Wink, wenn Sie, wie Sie sagen, die Eigentümer in Rheinland-Pfalz wirklich entlasten wollen, dann geben Sie diesem Gesetzentwurf eine Chance und Ihre Zustimmung. Nutzen Sie Ihren Einfluss in der Koalition. Setzen Sie sich dafür ein, dass aus Ihren Worten auch Taten folgen. Die Menschen im Land erwarten genau das: Lösungen statt Vertröstungen. Meine Damen und Herren, die CDU steht seit vielen Jahren verlässlich für die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, konsequent durchdacht, fi nanziell verantwortbar. Jetzt ist der Moment gekommen, gemeinsam mit der FDP und allen anderen demokratischen Fraktionen den nächsten Schritt zu tun. Lassen Sie uns diese neue Dynamik für mehr Gerechtigkeit, für unsere Bürgerinnen und Bürger und für mehr Vertrauen nutzen, damit Rheinland-Pfalz endlich im Bereich der Straßenausbaubeiträge die rote Laterne abgibt. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Oster.

Diese Rede einzeln zitieren

Benedikt Oster SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute liegt uns ein Gesetzentwurf der CDU-Fraktion vor, der wieder einmal vorgibt, Bürgerinnen und Bürger entlasten zu wollen, der tatsächlich aber vor allem eines in der täglichen Praxis bewirken würde: eine strukturelle Schwächung unserer Kommunen. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man kann es nicht oft genug betonen: Straßenausbaubeiträge sind ein Instrument der kommunalen Selbstverwaltung. Sie ermöglichen es den Städten und Gemeinden, notwendige Infrastrukturmaßnahmen dort zu finanzier en, wo ein direkter Vorteil für einen einzelnen Anlieger oder eine Anliegerin entsteht. Diese Beiträge sind bei aller Diskussion über ihre Ausgestaltung ein Ausdruck von Fairness und Verantwortungsgemeinschaft. Meine Damen und Herren von der CDU, was Sie vorschlagen, ist ein populistischer Umverteilungsvorschlag nach dem Gießkannenprinzip. Das muss an dieser Stelle noch einmal deutlich gesagt werden. Sie wollen pauschal alle Eigentümerinnen und Eigentümer entlasten. Was gehört zur Wahrheit dazu? Damit wollen sie nämlich alle anderen belasten; denn eines ist doch klar, Straßen müssen am Ende weiter gebaut und saniert werden. Die Bauunternehmen werden weiter Rechnungen schreiben, und nur, wenn es keine Beiträge mehr gibt, zahlen am Ende alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, auch die, die keinen Vorteil von dem Ausbau haben. Meine Damen und Herren, das hat nichts mit Gerechtigkeit zu tun. Der Innenminister hat es in der letzten Plenardebatte als politisches Hütchenspiel beschrieben. Ich glaube, das trifft die Sachlage auf den Punkt. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Als wäre das alles nicht schon genug, schlagen Sie vor, diese Einnahmeausfälle, oder andersherum gesagt, Sie schlagen uns nicht vor, wie Sie sie finanzieren wollen. Sie sprechen von 200 Millionen Euro Zuweisungsbedarf. Die FWG spricht von 90 Millionen Euro. Vielleicht sollten Sie sich von der Opposition an einen Tisch setzen, damit wir über gemeinsame Zahlen sprechen. Jetzt muss ich die Frage in den Raum stellen: Kommen diese Gelder am Ende des Tages nicht von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern? (Abg. Martin Haller, SPD: Sie kommen von Herrn Schweitzer! Er hockt auf dem Geld!) Wie soll die jährliche Zuweisung von Ihnen aussehen? Sprechen Sie über die konkrete Ausgestaltung und die Finanzierung. Am Ende des Tages ist mir noch einmal wichtig zu sagen: Wollen Sie ernsthaft, dass künftig jede kommunale Investition von hier, von Mainz, vom grünen Tisch aus gesteuert wird? (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Das können Sie nicht wollen. Das ist kein Beitrag der kommunalen Stärkung, das ist ein Akt der Entmündigung. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Kommunen in Rheinland-Pfalz wollen – das gilt nach wie vor – keine symbolischen Schnellschüsse, sie wollen verlässliche Einnahmen, sie wollen Planungssicherheit, und sie wollen die Möglichkeit, vor Ort differenziert entscheiden zu können. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, genau deshalb – Sie machen sich die kommunalen Spitzenverbände eigentlich immer zu eigen –: Warum fordern auch die kommunalen Spitzenverbände, genau dabei zu bleiben? Weil sie wissen, was auf dem Spiel steht: Investitionskraft, Gestaltungsfreiheit und am Ende auch die Glaubwürdigkeit politischer Verantwortung. Wenn ich mir anschaue, wer Ihren Gesetzentwurf heute am Lautesten beklatscht, dann ist es die AfD, die bei jeder Gelegenheit den Staat verachtet, aber jeder populistischen Forderung direkt auf die Schultern springt. Meine Damen und Herren, das ist kein Zufall; denn auch die AfD verbreitet die Illusion, man könne Infrastruktur aus dem Nichts bezahlen, und am Ende sei niemand belastet. Die stetige Wiederholung ändert nichts daran. Es bleibt schlichtweg eine Illusion. Wir als SPD-Fraktion stehen für einen anderen Weg, für gezielte Entlastung dort, wo sie nötig ist, für eine Verbesserung im Vollzug, bei sozialen Härtefällen, aber auch für eine ehrliche und verantwortungsvolle Finanzierung kommunaler Infrastruktur. Deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. Lassen Sie mich zum Schluss noch eines sagen: nicht weil wir gegen Entlastungen sind – darum geht es nicht –, sondern weil wir für Verlässlichkeit, Gerechtigkeit und – jetzt kommt das Allerallerwichtigste – für kommunale Handlungsfähigkeit stehen. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit bei der CDU und bei der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Wir dürfen weitere Gäste im Landtag begrüßen. Das sind zunächst Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzamts Landau. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Dann Schülerinnen und Schüler des Privaten Johannes-Gymnasiums aus Lahnstein, 10. Jahrgangsstufe. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Und Schülerinnen und Schüler des Edith-Stein-Gymnasiums Speyer, 12. Jahrgangsstufe, Leistungskurs Sozialkunde. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Jetzt spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter Köbler.

Diese Rede einzeln zitieren

Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Da ist er wieder, der alte Wahlkampfschlager der CDU, die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Genauer gesagt müsste man sagen: wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen mit nicht überörtlicher Bedeutung. Darüber kann man diskutieren, kann man lange diskutieren. Nur, dass es als Wahlkampfschlager nicht ganz taugt; ich kann Ihnen so die letzten Wahlen erklären. Das hat nie funktioniert und nie geklappt, auch weil die Leute es gar nicht verstehen. Was die Leute aber verstehen, ist, dass wir Investitionen in den Erhalt von kommunaler Infrastruktur brauchen. Das ist vollkommen richtig. Was die Leute aber auch verstehen, ist, dass diese Investitionen in kommunale Infrastruktur auch irgendjemand bezahlen muss. Genau über die Frage kann man streiten, über die Frage kann man reden. Herr Schnieder, Sie haben es auch offen angesprochen, Sie wollen nicht, dass es von denjenigen finanziert wird, die bei Straßen nicht über Bedeutung einen direkten Vorteil haben, sondern sie wollen es von allen Bürgerinnen und Bürgern finanziert haben. Das ist eine Position, die man haben kann. Dann kann man sich aber hier nicht hinstellen und von einer Entlastung sprechen, (Abg. Benedikt Oster, SPD: So ist es, Mogelpackung!) weil sie die Grundstücks- und Gebäudeeigentümer, die an dieser Straße leben und einen Wertvorteil durch die Investition haben, entlasten, während Sie die Mieterinnen und Mieter auf der anderen Seite des Orts, die davon gar keinen Vorteil haben, belasten. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Das kann man tun, das machen andere Bundesländer auch, nur kann man es nicht singulär betrachten und sich nicht nur hinstellen und der Entlastung das Wort reden. Ich weiß auch nicht, wie Sie sich das vorstellen und welche Rückmeldungen Sie aus anderen Bundesländern haben, jedenfalls sind die kommunalen Spitzenverbände aus den Bundesländern, in denen das abgeschafft wurde, der gleichen Meinung wie unser Gemeinde- und Städtebund und unsere kommunalen Spitzenverbände. Es ist für die Entscheidung vor Ort, für die Handlungsfähigkeit vor Ort ein Vorteil, diese Entscheidungshoheit vor Ort zu haben und dann auch in die Diskussion zu gehen und sich eben nicht im Zweifel ins Bittstellertum beim Land zu begeben. Es ist übrigens völlig egal, um welches Bundesland es geht. Das können Sie sich in der ganzen Republik anschauen. Dass Sie, die auch kommunalpolitische Verantwortung haben, innerhalb der Union diesem Argument überhaupt nicht zugänglich sind, kann ich nicht verstehen. So einfach ist die Sache nämlich nicht. Neben den inhaltlichen Diskussionen ist Ihr Gesetzentwurf handwerklich ziemlich schlecht. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

Diese Rede einzeln zitieren

Gordon Schnieder CDU

Was? – Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU – Unruhe im Hause) Nun ja, was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf machen, ist im Prinzip nur, die wiederkehrenden Beiträge für Verkehrsanlagen von nicht überörtlicher Bedeutung aus dem Gesetz zu streichen. Punkt, aus, Ende. Das war es. Mehr steht in Ihrem Gesetzentwurf gar nicht. Aber vielleicht ist bei Ihnen oben in der Eifel das Ende des Regenbogens, und Sie haben einen Goldschatz gefunden. (Abg. Marcus Klein, CDU: Das steht doch in der Bibel! Vielleicht hätten Sie weiterlesen sollen!) Ich kann an die Haushaltsberatungen erinnern. Sie haben in den Haushaltsberatungen gefordert: 200 Millionen Euro ohne Gegenfinanzierung für einen Infrastrukturfonds, 300 Millionen Euro zusätzlich für den kommunalen Finanzausgleich ohne Gegenfinanzierung, 100 Millionen Euro Härtefallausgleich im kommunalen Finanzausgleich ohne Gegenfinanzierung und 150 Millionen Euro für Krankenhausinvestitionen ohne Gegenfinanzierung – um nur die größten Blöcke zu nennen. Was Sie aber in den Haushaltsberatungen vergessen haben, ist ein Deckblatt für Ihre Gegenfinanzierung, um die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen für die Gemeinden. Die 200 Millionen Euro, von denen Sie heute reden, (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) haben Sie in den Haushaltsberatungen nämlich schlicht und ergreifend gar nicht beantragt (Abg. Marcus Klein, CDU: 27!) und offenkundig vergessen, (Abg. Marcus Klein, CDU: 27! – Zurufe von der CDU: Ah!) weil Sie auch wissen, das ist unseriös, was Sie hier tun. Dann erzählen Sie uns etwas von einem kommunalen Investitionsstrukturfonds, den Sie in Ihrem Gesetzentwurf angeblich haben. Den haben Sie in die Begründung geschrieben, (Zurufe der Abg. Gordon Schnieder und Karina Wächter, CDU: Ja!) aber im Gesetzentwurf steht er nicht. (Unruhe bei der CDU und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der steht im Gesetzentwurf gar nicht. Das ist derartig unseriös und handwerklich schlecht, (Zuruf von der CDU: Oje!) dass ich mich jetzt schon auf die Statements der kommunalen Spitzenverbände freue; denn was Sie tun, ist, dass Sie Wahlkampftricks machen zulasten der Kommunen in unserem Land, zulasten der kommunalen Infrastruktur und damit am Ende auch zulasten der Bürgerinnen und Bürger. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD –

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die AfD spricht Abgeordneter Dr. Bollinger.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Jan Bollinger AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das war wirklich lächerlich, Herr Kollege Köbler. Das muss auch ich sagen. Als erste Fraktion im Parlament hatte die AfD bereits 2018 gefordert: Straßenausbaubeiträge abschaffen. Sie müssen abgeschafft werden, weil sie ungerecht und hochbürokratisch sind. Ich finde es gut, dass die CDU-Fraktion unserer Forderung folgt, die Straßenausbaubeiträge abzuschaffen. Als wir das Thema als Erste ins Plenum gebracht haben, erzählten sie noch etwas von Populismus. Aber ganz schnell war die CDU auf AfD-Linie, ganz schnell hat sie unsere Forderung kopiert. Der öffentliche Druck, den wir zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge aufgebaut haben, hat gewirkt. Dennoch konnte sich die CDU nie dazu durchringen, für unsere Anträge und Gesetzentwürfe zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge zu stimmen. Geht es der CDU um die Sache, fragt man sich da, oder um die Partei? Uns hingegen geht es ganz klar um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Uns geht es ums Land!) Deshalb stimmen wir dem vorliegenden Gesetzentwurf zu, obwohl wir ein eigenes Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eingebracht haben. Unser Straßenausbaubeitragsabschaffungsgesetz haben wir bereits im Mai-Plenum angekündigt. Wir haben Wort gehalten, so wie wir auch Wort halten bei der Abschaffung der ungerechten Ausbaubeiträge. Nicht nur die Forderung nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge haben die Schwarzen bei uns kopiert, auch die pauschalen Zuweisungen zur Kompensation des Einnahmewegfalls finden sich bereits in unserem Gesetzentwurf. Pauschal heißt unbürokratisch. Deshalb ist unsere pauschale Zuweisung genau der richtige Weg. In einem früheren Gesetzentwurf – Herr Oster, das war ein früherer Gesetzentwurf – hatte die CDU noch gewollt, dass die Gemeinden für die Kompensation Anträge stellen müssen. Das ist aber schon ein paar Jahre her. – Macht ja nichts, passt aber gut zu Ihnen. Nun ist die CDU auf die AfD-Linie einer unbürokratischen, pauschalen Zuweisung (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Nein!) umgeschwenkt. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Nein!) Gut kopiert. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Nein!) Auch den Verteilungsmaßstab haben die Schwarzen bei der AfD kopiert. (Heiterkeit und Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU: Nein!) Wir haben diesen konkret herausgearbeitet, während es bei der CDU nur vage heißt: „kommunale[r] Anteil am kommunalen Straßennetz“, (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) aber damit ist offenbar, Herr Klein, die Länge der Gemeindestraßen und beitragspflichtigen Kreisstraßen gemeint. Gut kopiert. Unser Gesetzentwurf sieht eine Kompensationszahlung von mindestens 90 Millionen Euro pro Jahr vor. Sie wird jährlich angepasst um die I nflation im Baugewerbe. Bereits die 90 Millionen Euro sind ausreichend hoch, wie wir in unserem Gesetzentwurf begründet dargelegt haben. Als Nachzügler beim Thema, Straßenausbaubeiträge abzuschaffen, fällt es der CDU natürlich leicht, unsere begründete Kompensationszahlung zu übertrumpfen. Nur fehlt dazu jede Begründung. Wenn die CDU nicht kopieren kann, fehlen ihr die Argumente. Das ist schwach. Dennoch können auch wir eine höhere Kompensation mittragen; denn zum einen wollen wir den kommunalen Straßenausbau fördern, und es besteht ohnehin ein Sanierungsstau bei öffentlicher Infrastruktur, auch bei Gemeindestraßen. (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) Bereits unsere 90 Millionen Euro sind eine Überkompensation, damit der Sanierungsstau abgebaut werden kann. Zum anderen haben wir in unseren Deckblättern ausreichend hohe Vorschläge zur Gegenfinanzierung gemacht, sodass auch bei höherer Kompensation der Landeshaushalt unter dem Strich nicht belastet wird. Liebe CDU, Sie können also auch unsere Deckblätter kopieren. Dann müsste die Abschaffung der ungerechten Beiträge auch nicht bis letztlich 2030 warten, wie es der CDU-Gesetzentwurf vorsieht, aber besser spät als nie. Früher abschaffen wäre aber besser. Nach unserem Gesetzentwurf werden die Straßenausbaubeiträge ab dem 1. Januar 2026 abgeschafft, also deutlich früher. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Daher bitte ich die CDU ihrerseits, unserem bürgerfreundlichen Gesetzentwurf zuzustimmen. Meiner AfD und mir geht es um die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Wie gesagt, werden wir deshalb auch diesem Gesetzentwurf der CDU zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Wink.

Diese Rede einzeln zitieren

Steven Wink FDP

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal Danke schön, vor allen Dingen an die Regierungskoalition, die bewiesen hat, dass man in aller Öffentlichkeit sachlich auch über eine Idee eines Koalitionspartners debattieren kann, ohne sich dabei zerstreiten zu müssen. Ich bin froh, dass zu der Idee, die ich für die Liberalen beim Trierischen Volksfreund angebracht habe, gleich drei Anträge im Plenum zu finden sind. (Heiterkeit des Abg. Markus Wolf, CDU –

Diese Rede einzeln zitieren

Gordon Schnieder CDU

Ich hatte auf Deinen gehofft!) Ich könnte jetzt sagen: „Herr Präsident, ich zitiere meine Rede aus dem letzten Plenum.“ Das werde ich nicht tun. Ich habe aber im letzten Plenum schon gesagt: Ja, die Freien Demokraten haben das Thema ins Spiel gebracht. Das ist für die Koalition auch nichts Neues. Ich sage auch noch einmal, wir sind drei verschiedene Parteien in einer Koalition. Es gibt drei verschiedene Ideen. Jeder bewertet manches ein bisschen anders. Das ist Demokratie, das ist völlig normal, (Abg. Martin Haller, SPD: Überrascht manche aber immer noch!) und das ist die Grundlage für die Zusammenarbeit. Wenn dann manchmal so ein bisschen der Vorwurf aus der Opposition kommt – kam er im letzten Plenum auch –, der Wink spielt jetzt Opposition in der Regierungskoalition, dann ist das natürlich falsch. Das ist nicht der Fall, sondern das ist einfach dem geschuldet, dass der größere Koalitionspartner akzeptiert, wenn die kleineren Koalitionspartner eigene Ideen ins Spiel bringen. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Deshalb haben wir Ideen in die Debatte eingebracht. Aber nochmals zur Erläuterung zum Thema: Punkt 1 ist, dass wir verantwortungsvolle Politik wollen, auch in finanzieller Hinsicht. (Zuruf des Abg. Marcus Klein, CDU) Da können natürlich die CDU, die AfD und die FREIEN WÄHLER als Opposition wesentlich einfacher Forderungen aufstellen, als das eine Regierungspartei tun kann. Also eine Abschaffung? (Zuruf aus dem Hause) – Ja, dann haben Sie den Artikel aber nicht fertig gelesen. Die Forderung der Abschaffung ohne Wenn und Aber funktioniert einfach nicht. Es würde auch nicht aus der Rücklage funktionieren, weil die Rücklage eine Bestandsgröße ist und die Kosten, die jährlich anfallen, eine Flussgröße sind. Wenn ich 50 Euro Taschengeld auf dem Konto und ein 10-Euro-Abo habe, reicht das genau fünf Monate, und dann ist das Geld weg. Genauso wäre es hier auch, wenn ich es aus der Rücklage mache, also haushalterisch nicht voller Verantwortung. Sie haben auch keine direkte Finanzierung. Sie haben einen Betrag genannt, aber der Betrag kostet natürlich Geld und muss dahin gehend verlässlich hinterlegt sein, wenn man es machen wollte. Gerade jetzt auch: Es ist bekannt, wenn man Mehrwertsteuersenkungen von der Bundesregierung oder degressive AfA oder Körperschaftsteuersenkungen hat, in welchen Jahren das auch immer sein mag, und wir 2028 und 2 029 900 Millionen Euro Einbußen haben – auch das hat der SWR berichtet –, dann ist die Verantwortung, die man für einen Landeshaushalt trägt, umso höher. Das habe ich auch in meinem Artikel gesagt, wenn Sie den Artikel heranziehen. Das hieße, selbst wenn – das ist schließlich die Frage, ob überhaupt – eine Kompensation käme oder die Definition einer Strukturinvestition wie auch immer wäre – das passen würde, das ist heute auch noch gar nicht bekannt –, wäre zu prüfen, ob eine Finanzierung überhaupt möglich wäre. Dann stehen auch noch andere Politikfelder vorne. Wir diskutieren im Plenum immer über Schulen, wir diskutieren über die Feuerwehr, über Krankenhäuser und Sonstiges. Das muss man natürlich alles ins Verhältnis setzen, das ist klar. Aber ohne Rahmenbedingungen stehen wir in der Argumentation im Jahr 2023, 2024, wo auch immer. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu, und so ehrlich will ich an diesem Pult sein. Zum Ende: Wir haben die Abschaffung ins Spiel gebracht. Das ist richtig. Wir sehen es als Teil einer Entlastung, weil wir eine andere Ste uerfinanzierung haben. Auch das ist korrekt. Wir sehen eine Verwaltungsvereinfachung, aber wir wollen das nicht auf Kosten der Zukunft oder auf Pump oder Sonstiges. Wir wollen es Hand in Hand mit solider Finanzpolitik. Das ist einfach die Verantwortung, die man als Teil einer Regierungskoalition trägt. Deshalb bin ich froh über eine nicht zerstrittene Debatte, parteiübergreifend. Momentan sehe ich darin aber nicht wirklich eine Ernsthaftigkeit der Abschaffung, sondern ich sehe einen politischen Landtagswahlkampfsmove darin. Tut mir leid. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Herr Abgeordneter Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass Herr Wink – das meine ich auch so – das Format hat, Herrn Fernis als Fraktionsvorsitzenden zu beerben, konnte ich mir durchaus vorstellen. Dass es ihm binnen kürzester Zeit gelingt, eine zumindest für diese Legislaturperiode totgeglaubte Debatte in aufeinanderfolgenden Plenarsitzungen insgesamt viermal aufs Tapet zu bringen, überstieg meine Fantasie. Dass er nun gleich dreimal zum Mehrheitsbeschaffer der Opposition avancieren kann, gleicht einem politischen Märchen, das es wohl auch leider bleiben wird. Meine Damen und Herren, die FREIEN WÄHLER wussten es schon lange und haben es an dieser Stelle bereits mehrfach gefordert: Die Landesregierung muss die Straßenausbaubeiträge endlich abschaffen. Als einzig verbleibendes Bundesland, das die wiederkehrenden Beiträge erhebt, ist Rheinland-Pfalz längst zum politischen Geisterfahrer geworden, der entgegen jeder Vernunft an einem Relikt vergangener Tage festhält. Die FDP könnte jetzt ändern, was längst überfällig ist, vor allem im Hinblick auf ihr Landtagswahlprogramm 2021. Oder Sie überlassen diese Entscheidung anderen, wenn Ihre Zeit im rheinland-pfälzischen Landtag endet. Wie so oft würde die FDP gerne, kann aber nicht; denn der stolze liberale Markenkern wird unter der Last des grün-roten Koalitionszwangs zerquetscht. (Zurufe aus dem Hause: Oh!) Der Gesetzentwurf der Kollegen der CDU ist ebenso wie unser Antrag schlüssig und bricht nichts übers Knie. Die Landesregierung sollte sich nicht länger in der Diskussion winden und das, was in der kommenden Legislaturperiode ohnehin kommen wird, weiter verzögern. Die hier zur Diskussion stehende Forderung wird den aktuellen Doppelhaushalt nicht tangieren, was die Suche nach Ausreden noch zusätzlich erschwert. Meine Damen und Herren, Sie und wir sollten für ein Miteinander stehen, das für die Bürger in Rheinland-Pfalz die demokratische Kultur in ihrer Heimat versinnbildlicht. Dazu gehört aber auch, dass sich die regierungstragenden Fraktionen die eigene Fehlbarkeit eingestehen und im richtigen Moment gegensteuern. Diesen Punkt haben wir bei den Straßenausbaubeiträgen endgültig erreicht. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Jetzt hat fraktionsloser Abgeordnete Dr. Drumm das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Herbert Drumm fraktionslos

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann aus kommunaler Sicht den Gesetzentwurf der CDU nur gutheißen. Er minimiert viele Probleme, die man in dem jetzigen Zustand vor Ort hat, und die angesprochenen Nachteile werden auf jeden Fall überkompensiert durch neue Freiheiten, die in der Gemeinde jetzt entstehen können. Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Innenminister Ebling.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Ebling

Herr Präsident, meine Damen und Herren! An dieser engagiert intern geführten Debatte, welcher der Gesetzentwürfe – der von der CDU, der von den FREIEN WÄHLERN oder der von der AfD – nun der schönste und der für die Kommunen reichste und überhaupt tollste Gesetzentwurf ist, möchte sich die Landesregierung nicht beteiligen. Aber die Landesregierung möchte mindestens ihre Skepsis anmelden. Wenn man das Wort „Straßenausbaubeitragsabschaffungsgesetz“ mit seinen 39 Buchstaben in einem Atemzug mit „bürokratiearm“ nennt, erinnert mich das immer ein bisschen an den Redner, der seine Reden mit den Worten beginnt: „Ich will’s kurz machen.“ – Ich glaube beidem nicht. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ihr Vorschlag löst ein bewährtes System ab. Das Argument, dass andere Länder dies auch getan haben – ich lasse es mir auf der Zunge zergehen und frage mich, ja, andere Länder haben zum Beispiel auch G8 eingeführt und rudern inzwischen wieder zurück, und Rheinland-Pfalz hat sich erst gar nicht in die Versuchung gebracht, es zu tun, nur weil alle es tun. Die Liste dieser Projekte und Ideen lässt sich bis in die aktuellen Tage verlängern. Insofern finde ich das kein wirklich gehaltvolles Argument, dass andere andere Wege gehen. Aber dass wir ein bewährtes System haben, bei dem Menschen, die ein Grundstück besitzen, einen Beitrag dafür erhöht zu leisten haben, wenn Straßenausbau oder -erschließung stattfindet, ist im Kern ein gerechtes Argument und ein gerechtes Prinzip. Und nebenbei bemerkt, diesem Prinzip ist auch nicht Gerechtigkeit abzusprechen; denn es ist schon durch das Oberverwaltungsgericht, ja sogar durch das Bundesverfassungsgericht, als solches Prinzip auch genau bestätigt worden. Es zeigt sich auch allein daran: Noch nie waren so wenige Verfahren in Rheinland-Pfalz zum Thema Kommunalabgabengesetz anhängig wie jetzt gerade. Insofern, es ist gar kein umstrittenes Prinzip mehr, und ich weiß gar nicht, woher Ihre Argumente so viel Nahrung ziehen, dass das ganze Land ruft, ja, förmlich schreit, wenn man Ihnen zuhört, das soll abgeschafft werden. (Abg. Martin Haller, SPD: Ja, Tatsache!) Skeptisch werde ich auch, wenn ich mich über die Summen informiere. Vor wenigen Wochen und Monaten, da taxierte selbst die CDU es noch bei rund 75 Millionen Euro, der Verband Haus und Grund bei 50 Millionen Euro. Jetzt sind wir bei 200 Millionen Euro. Ich weiß nicht, welche dieser Summen stimmt und welche je seriös berechnet worden ist; aber allein die Tatsache, dass die Summen offensichtlich regelmäßig beliebig ausgetauscht werden können, schafft für mich nicht die Grundlage, anzunehmen, dass man einen seriösen Vorschlag bereitet. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) In der Tat, es ist nicht seriös, von Abschaffung zu reden, die keine Abschaffung ist, sondern nur eine andere Verteilung von einer Last, die in der Tat entsteht, wenn die öffentliche Hand in die Straßeninfrastruktur investiert; denn am Ende muss Geld aufgewendet werden oder müssen Firmen bezahlt werden. Das wird sich auch nach einem solchen Gesetzentwurf wahrlich nicht ändern. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Insofern, finde ich, ist es ausgewogen, dass wir den bisherigen Weg beibehalten, und es ist auch nicht angezeigt, ihn im Wettbewerb der Opposition kurzfristig auf dem Altar bestimmter Träume zu opfern. Vielmehr ist es gut, wenn wir den Kommunen signalisieren, dass wir ihre Selbstverwaltung und ihre Entscheidung darüber, wann sie investieren, wo sie investieren, in welchem Umfang sie investieren, ernst nehmen und sie bei dieser Selbstverwaltung auch weiter unterstützen. Das ist ein guter und ein partnerschaftlicher Weg, und dem fühlt sich die Landesregierung auch weiterhin verpflichtet. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Mir liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf federführend an den Innenausschuss und mitberatend an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es dagegen Gegenstimmen, Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen worden. Wir kommen zu Punkt 1 c) der Tagesordnung: Zweiter Teil der AKTUELLEN DEBATTE Gleiche Liebe, gleiche Rechte – Rheinland- Pfalz stärkt Gleichstellung unterm Regenbogen auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 18/12293 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Winkler.

Diese Rede einzeln zitieren

Josef Winkler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir b efinden uns mitten im Pride Month, einem Monat, der für viele Menschen Mut, Sichtbarkeit und Hoffnung bedeutet, einem Monat, in dem wir gemeinsam feiern können, was erreicht wurde, und zugleich deutlich machen sollten, was noch immer unerledigt ist. Rheinland-Pfalz war und ist dabei kein stiller Beobachter. Viele queerpolitische Errungenschaften wurden hier angestoßen. So stammte etwa der Gesetzentwurf zur Ehe für alle aus Rheinland-Pfalz und ebnete über den Bundesrat den Weg zur Eheöffnung im Bundestag. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch beim Selbstbestimmungsgesetz haben wir Seite an Seite mit Betroffenen gekämpft und uns im Bundesrat für ihre Rechte eingesetzt. Die aktuelle Bundesratsinitiative zur Reform des Abstammungsrechts, erneut ein rheinland-pfälzischer Impuls, zeigt, wir machen vor, was Fortschritt bedeutet, und natürlich ist es auch erfreulich, zur Kenntnis nehmen zu können, dass es eine Mehrheit im Bundesrat für diesen Entwurf gab und er somit ebenfalls an den Bundestag übermittelt wurde. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit können wir klar sagen, wir werden es einfach nicht länger akzeptieren, dass eine Bundesregierung bei der Gleichstellung queerer Menschen auf Zeit spielt und währenddessen noch immer zum Beispiel die nicht gebärende Mutter in einer Regenbogenfamilie rechtlich wie eine Fremde behandelt wird. Sie muss ihr eigenes Kind im sogenannten Stiefkind-Adoptionsverfahren adoptieren, als müsste sie sich das Recht, Mutter zu sein, erst verdienen. (Abg. Martin Haller, SPD: So wie andere Menschen auch, die adoptieren! Das ist ganz normal!) Lassen Sie sich das bitte einmal auf der Zunge zergehen. Sie wird gezwungen, ein Gesundheitszeugnis, ein polizeiliches Führungszeugnis und Gehaltsnachweise vorzulegen. Sie wird vom Jugendamt begutachtet, und es wird ihre Eignung als Mutter geprüft. Diese Misstrauenskultur trifft ausschließlich queere Eltern. Heterosexuelle Paare hingegen müssen ihre Eignung nicht nachweisen. – Warum eigentlich nicht? Im Gegensatz zu dem Verfahren, was ich eben geschildert habe, gelten Ehemänner automatisch als rechtliche Väter, ganz unabhängig von genetischer Verwandtschaft oder elterlicher Eignung, allein weil das Kind in die Ehe geboren wird. In nicht ehelichen, heterosexuellen Partnerschaften genügt eine einfache Unterschrift des Partners der Mutter, um Vaterschaft und rechtliche Elternschaft herzustellen und die Beziehung zum Kind sofort abzusichern. Das geht im Übrigen auch schon vorgeburtlich. Regenbogenfamilien dagegen müssen trotz gemeinsamer Planung und Verantwortung oft monatelang um die Anerkennung des zweiten Elternteils kämpfen. Das ist ein eklatanter Bruch mit dem Gleichheitsgebot und ein, wie ich finde, massiver Angriff auf die Würde dieser Familien und vor allem auch der betroffenen Frauen und Kinder. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen endlich aufhören, Regenbogenfamilien als etwas Spezielles zu behandeln. Diese Eltern sind keine Menschen zweiter Klasse, sie sind Eltern wie alle anderen Eltern auch. Ihre Kinder verdienen vom ersten Tag an zwei rechtlich anerkannte Elternteile, ohne Prüfung, ohne Wartezeit, ohne behördliche Gnadenerweise. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich bin froh, dass die Mehrheit der Länder – und zwar in unterschiedlichen politischen Konstellationen befindlich – im Bundesrat unserer Initiative aus Rheinland-Pfalz gefolgt ist, und bin gespannt auf die dadurch erforderliche Stellungnahme der Bundesregierung hierzu. Die Einlassung der neuen Bundesjustizministerin Stefanie Hubig in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, dass auch sie das Abstammungsrecht auf die Höhe der Zeit bringen will, stimmt mich und andere vorsichtig optimistisch; denn nun liegt es an der Bundesregierung und den sie tragenden Mehrheiten im Deutschen Bundestag, ob gehandelt wird – nicht irgendwann, sondern jetzt. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Susanne Müller.

Diese Rede einzeln zitieren

Susanne Müller SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In einer Gesellschaft, die Vielfalt anerkennt, dürfen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht zurückstehen. Heute debattieren wir über gleiche Rechte für alle Familienformen in Rheinland-Pfalz. Stellen Sie sich vor, zwei Frauen – Lisa und Mia – sind seit Jahren ein Paar. Gemeinsam haben sie eine kleine Tochter, Emma. Lisa ist die gebärende Mutter und Mia das andere Elternteil. Sie ist von Anfang an voll beteiligt, hat die Nächte durchgemacht, die Geburt mit begleitet und Emma aufgezogen, als wäre sie ihre eigene Tochter. Eines Tages wird nun die kleine Tochter plötzlich schwer krank. Sie muss ins Krankenhaus. Doch weil Mia nach aktuellem Recht nicht rechtlich gleichgestellt ist, dürfen die Ärzte nur mit Lisa sprechen. Ein Elternteil bleibt außen vor. Dieses Szenario zeigt, auch wenn eine Familie mit viel Liebe, Fürsorge und Verantwortung füreinander da ist, heißt das nicht, dass sie auch rechtlich abgesichert ist, und genau da liegt das Problem. Für Kinder wie Emma entsteht eine gravierende Lücke, weil das Recht noch nicht auf die Realität von modernen Familien reagiert, und es ist Zeit, meine Damen und Herren, dass sich das ändert; (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) denn im Gesetz, in vielen Papieren, bei Behörden, da wird plötzlich unterschieden. Aus Liebe wird Formalität, aus Fürsorge eine rechtliche Lücke, und dies, meine sehr geehrten Damen und Herren, war Anlass für die Landesregierung in Rheinland-Pfalz, tätig zu werden. Rheinland-Pfalz hatte einen Antrag in den Bundesrat eingebracht, um durch eine Änderung des Abstammungsrechts die rechtliche Benachteiligung von Familien mit zwei Müttern zu beenden. Der Bundesrat hat diesem Antrag zugestimmt, und jetzt liegt es an der Bundesregierung, der Aufforderung des Bundesrats zu folgen. Die Neuregelung des Abstammungsrechts würde endlich dafür sorgen, dass in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften beide Mütter von Anfang an als rechtliche Eltern anerkannt werden, ohne dass die nicht leibliche Mutter dafür ein langwieriges oder auch teures Adoptionsverfahren durchlaufen müsste. Wir als demokratische Fraktionen sagen, Liebe kennt keine Klassen, und Familie ist viel mehr als eine biologische Abstammung. Familie heißt Verantwortung, Verlässlichkeit und Vertrauen, unabhängig vom Geschlecht oder der sexuellen Orientierung. Acht Jahre nach der Öffnung der Ehe ist es höchste Zeit, dass das Abstammungsrecht der Lebensrealität von vielen Tausend Regenbogenfamilien folgt und das neue Recht endlich queere Elternschaft ab Geburt anerkennt, mit all ihren Rechten. Mit der jetzigen Initiative ist ein erster Schritt getan, und dennoch würde ich mich sehr freuen, meine Damen und Herren, wenn man in einem nächsten Schritt die rechtliche Lage aller queerer Eltern und deren Kindern in den Fokus nehmen würde; denn mit der Diskriminierung von Kindern auch von bisexuellen, trans-, inter- und nicht binären Elternteilen muss endlich Schluss sein, meine Damen und Herren. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Diese Kinder sind immer noch auf die Stiefkind-Adoption angewiesen, und das sind im Zweifel sechs Monate bis zu zwei Jahren, in denen das Kind sorge-, unterhalts- und erbrechtlich nur durch einen Elternteil abgesichert ist und die Geburtsurkunde unvollständig ist. Ja, das ist ein Fortschritt für Regenbogenfamilien, aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist auch ein Gewinn für unsere Gesellschaft insgesamt; denn Rechtssicherheit, Verlässlichkeit und Klarheit stärken nicht nur einzelne Familien, sondern schaffen auch Vertrauen in unseren Staat, in unsere Institutionen und auch in unser Grundgesetz. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Artikel 6 des Grundgesetzes sagt, Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung, und diesen Schutz darf der Staat nicht selektiv gewähren. Er gilt für Vater, Mutter, Kinder, Patchworkfamilien, Alleinerziehende und für Regenbogenfamilien. Das gleiche Recht für alle, meine Damen und Herren, ist kein linkes Wunschdenken, es ist Verfassungsauftrag. Als Koalitionsfraktionen setzen wir uns dafür ein, dass Rheinland-Pfalz ein Land ist, in dem sich niemand für seine Familie rechtfertigen muss, wo Vielfalt nicht geduldet, sondern anerkannt wird, wo Gleichstellung keine Zielrichtung, sondern Realität ist und mutig vorangeht. Am Ende geht es aber nicht um Paragrafen, es geht um Kinder, die wissen wollen: Wer ist für mich da? Es geht um Kinder, die nicht verstehen, wieso nur ein Elternteil mit zum Arzt oder zur Schule geht, und es geht um Eltern, die lieben, die sich sorgen, offen, ehrlich und mit den gleichen Rechten und Pflichten gemeinsam leben. Lassen Sie uns also gemeinsam dafür sorgen, dass in unserem Land gilt: Gleiche Liebe, gleiche Rechte – für alle, ohne Kompromisse. Das ist nicht nur in einem Monat im Jahr wichtig, sondern jeden Tag. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Marco Weber, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordnete Wächter.

Diese Rede einzeln zitieren

Karina Wächter CDU

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Familie ist der Ort, an dem man Verantwortung füreinander übernimmt, an dem Menschen füreinander einstehen, wo Kinder Geborgenheit und Werte vermittelt bekommen. Für uns als CDU ist daher klar: Familie ist der Kern der Gesellschaft. (Beifall der CDU) Heute wachsen immer mehr Kinder in Familien mit zwei Müttern auf. Ja, diese Realität gibt es in Deutschland, in der Stadt wie auch auf dem Land. Diese Familien leisten, wie alle anderen, ihren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, zu Bildung, zu Fürsorge und zu einem gelingenden Aufwachsen der Kinder. Zur Lebenswirklichkeit von diesen Zwei-Mütter-Familien gehört allerdings, dass ihre Familie bislang nicht der von heterosexuellen Paaren gleichgestellt ist. Die Person, die nicht leibliches Elternteil ist, muss ihr eigenes Kind, das in die Beziehung geboren wurde, in einem langjährigen Verfahren adoptieren. Für das Kind bedeutet das bis zum Abschluss des Adoptionsverfahrens rechtlich nur ein Elternteil und damit eine soziale, rechtliche und ökonomische Unsicherheit. Für uns als CDU steht im Mittelpunkt das Wohl des Kindes. Wenn Kinder in einer stabilen, liebevollen Umgebung aufwachsen, in der Fürsorge, Verantwortung und Verlässlichkeit gelebt werden, dann verdient das unsere Anerkennung. (Beifall der CDU, der Gruppe FREIE WÄHLER, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer dauerhaft Verantwortung für ein Kind übernimmt, muss daher auch rechtlich abgesichert sein, etwa im Fall der Trennung, der Krankheit oder auch der Erbschaft. Das schützt hier nicht nur die Mütter, sondern vor allem das Kind. Es geht darum, Familien zu stärken, statt Familien gegeneinander auszuspielen. Worum es faktisch geht, sind Fragen des Abstammungsrechts. Es bedarf einer strukturellen Neufassung des Abstammungsrechts, die insbesondere das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt und die verfassungsmäßigen Rechte der biologischen Väter und der nicht gebärenden Partnerinnen angemessen berücksichtigt. Im Zusammenhang mit der zum 1. Oktober 2017 eingeführten Ehe für alle sind seit dem Jahr 2021 bereits mehrere Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Die Problematik ist also nicht neu und in der Form auch weiterhin aktuell. Daher sehen Sie mir die Frage nach, warum dieses Thema nunmehr aufgerufen wird. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, hatte die Ampel doch die komplette letzte Wahlperiode Zeit, einen entsprechenden Gesetzentwurf voranzubringen. (Beifall der CDU und der Gruppe FREIE WÄHLER) Hat man dies getan? Fehlanzeige. Aber sei es drum. Wir als CDU wissen, in einer pluralen Gesellschaft ist Zusammenhalt wichtiger denn je. Das bedeutet: gegenseitiger Respekt, Offenheit, aber auch Orientierung. Wir stehen für ein christlich-demokratisches Wertefundament, das Vielfalt zulässt, ohne Beliebigkeit zu fördern. Zwei-Mütter-Familien gehören längst zu unserem Alltag. Unsere Aufgabe ist es, ihre Lebensrealität ernst zu nehmen und rechtlich klar zu regeln, für die Eltern, aber vor allem auch für die Kinder. Meine Damen und Herren, deshalb stehen wir als CDU zu einer Familienpolitik, die realitätsnah, wertegebunden und kindgerecht ist. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die AfD spricht Abgeordneter Paul.

Diese Rede einzeln zitieren

Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Die Aktuelle Debatte, eingebracht von den Grünen, gibt uns eine goldene Gelegenheit, unbequeme und für die Grünen unliebsame Wahrheiten auszusprechen. Erstens, auf einer Plattform, auf der sich vor allen Dingen schwule Männer vernetzen, stimmen regelmäßig 28 % der 60.000 User für die AfD. 28 %, wir sind Spitzenreiter. Das heißt, auch wenn Sie das für unfassbar halten, es gibt auch konservative oder sogar rechte Homosexuelle, die von Ihrem Regenbogen und Ihrer Partei nichts wissen wollen. (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Das war doch jetzt gar nicht das Thema!) Das heißt, Grüne und Homosexuelle, Beziehungsstatus „Es ist kompliziert“, würde ich sagen. (Unruhe im Hause) Zur Klarstellung: Wir als AfD lehnen die Ehe für alle nicht ab, weil wir homophob sind – wenn ich die alle aufzählen würde, die homosexuellen Politiker bei uns, mit denen wir gut zusammenarbeiten, wäre ich lange nicht fertig –, sondern weil es naheliegend und nachvollziehbar ist, dass das Grundgesetz die Familie, die Verbindung von Mann und Frau, unter einen besonderen Schutz stellt, weil aus ihr Kinder hervorgehen, und daran haben wir alle Interesse. Das haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes im Kopf gehabt, und das ist auch richtig so, und daran wollen wir festhalten. Sie feiern sich wahrscheinlich, oder Sie haben es bereits gemacht, dass Sie die Anerkennung von Kindern im Rahmen einer Zwei-Mütter-Beziehung erleichtern wollen und damit einen großen Schritt vorwärtsgekommen sind. Wobei wir immer auch sagen müssen – das hat uns an der Debatte nicht gefallen –, dass wir die leibliche Mutter anders betrachten, mit anderen Augen sehen, als die Mutter, die das Kind vielleicht auch liebt und gut erziehen will, die hinzugekommen ist. Das mag alles für das Kindeswohl in Ordnung und wichtig sein. Darüber kann man nachdenken, darüber kann man diskutieren. Wir halten das nicht grundsätzlich für indiskutabel. Das Adoptionsrecht, das auch die Anerkennung von Stiefkindern ermöglicht hat, sah aber eine langjährige und intensive Prüfung vor, weil es eine wichtige Sache ist und es hier um das Kindeswohl und um Kinder geht. Deswegen haben wir diese Prüfung aus gutem Grund gehabt. Übrigens hat der Rechtsausschuss des Bundesrats nach unseren Informationen die Gesetzesinitiative aus Rheinland-Pfalz abgelehnt, (Abg. Martin Haller, SPD: Ja!) weil er juristische Bedenken hatte. Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Meinen Sie es aber überhaupt gut, liebe Kollegen von der Grünenfraktion, meinen Sie es überhaupt gut? Geht es Ihnen wirklich um das Kindeswohl? Geht es Ihnen um die Gesellschaft, oder geht es Ihnen um Ideologie? Zweifel sind berechtigt. Der Aktionsplan „Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen“: bezeichnenderweise „unterm“ Regenbogen, als gäbe es irgendeine Unterordnung (Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe der Abg. Dr. Bernhard Braun und Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – ja, das ist meines Erachtens schon verräterisch –, als würden Sie eine Unterordnung unter Ihre Weltsicht anstreben. (Abg. Martin Haller, SPD: Dann mach halt „drüber“, mein Gott! – Zuruf der Staatsministerin Katharina Binz) Dieser Aktionsplan ist nicht nur eine Jobmaschine für Berufslinke, Berufslose und Studienabbrecher, sondern er greift tief in die Willensbildung von Kindern und Eltern ein. Ich zitiere: QueerNet, Schwul Lesbisch Bi Trans* Aufklärung an Schulen (SCHLAU), (Staatsministerin Katharina Binz: Ist ja furchtbar!) QUEER VIEW, queere Geschichte, Quint*. – Ich gehe jede Wette ein, dass ein Handwerksmeister aus Alzey das alles nicht mehr versteht. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die sind weiter als Sie! Die Handwerksmeister sind weiter als die AfD!) Sie haben sich von diesem Wählerklientel verabschiedet. Sie wollen sich neue Wähler erschließen. Wir vertreten jetzt die Menschen, die das als übertrieben, als mehr Spaltung schaffend als versöhnend ansehen und das alles gar nicht mehr verstehen und auch nicht mehr verstehen wollen. Das sind viele, die einer normalen Arbeit nachgehen, die in Beziehungen versuchen, auch den Kindern gerecht zu werden, als Männer, als Frauen. Die haben früher Sie gewählt. Heute wählen sie andere Parteien. Auch das muss man hier festhalten. Wir fordern seit Jahren die Streichung dieser Haushaltstitel. Ich sage Ihnen auch, warum: Weil es falsch ist, dass man so früh in die Willensbildung bei Kindern eingreift. Weil es falsch ist, dass man das Recht der Eltern auf Erziehung einschränkt, und weil ich glaube, dass der Sexualkundeunterricht (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was hat das mit dem Thema zu tun?) in der Schule richtig und gut ist, vor allen Dingen, weil er eine biologische Tatsache feststellt, dass es nur zwei Geschlechter gibt. Deswegen halten wir an diesem Unterricht, diesem wissenschaftlichen Unterricht fest. Wissenschaftsfeindlichkeit haben Sie uns heute vorgeworfen. In Wirklichkeit sind Sie wissenschaftsfeindlich. (Glocke des Präsidenten) – Letzter Satz. Das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz betrachten wir als Anschlag auf diese Wahrheit. Was uns mit großer Sorge erfüllt, ist, dass die Zahl der Kinder, die sich medizinisch und operationell das Geschlecht ändern lassen, in die Höhe geschnellt ist. Das sind irreversible Eingriffe, (Glocke des Präsidenten) und das erfüllt uns als AfD mit großer Sorge. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Das waren fünf Sätze. – Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Thoma.

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Thoma FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Schauen wir – weil wir eben über Perspektive gesprochen haben – mal aus der Perspektive des Kindes auf das Ganze, ein Kind, das seine Familie sieht. Wir haben eben gehört, die Familie ist der Kern der Gesellschaft. Das ist der Teil, der am allermeisten Erziehung leistet. Ein Kind schaut auf seine Eltern, und was sieht ein Kind? Es sieht Mama 1 und Mama 2 oder A und B oder wie auch immer sie genannt werden. Für das Kind gibt es in dem Fall keine Mama erster Klasse und Mama zweiter Klasse, sondern es gibt genau zwei Mütter, und die sind dann auch als Mutter angenommen. Aus dieser Perspektive gibt es schon gar keinen Unterschied. Wir sprechen hier über einen Fall, in dem das klassische Familienbild mit Mama, Papa, Kind – wie man das kennt – eigentlich keine Rolle spielt; denn da es zu dieser Entwicklung gekommen ist, ist der biologische Vater – aus welchem Grund auch immer – sozusagen bereits raus aus der Lösung. Es kann sein, dass das ein Samenspender ist. Es kann sein, dass das aus einer früheren Beziehung ist. Es kann sein, dass man sich geeinigt hat. Egal wie es ist, Tatsache ist: Aus Sicht der Familie gibt es ein funktionierendes Familienbild. Es gibt eine eindeutige Perspektive des Ganzen. Was man jetzt braucht, ist rechtliche Sicherheit; denn wir haben eine Mutter, die als biologische Mutter natürlich dabei ist, und wir haben eine Mutter, die erstmal nur Mutter zweiter Klasse ist, bis das Adoptionsverfahren durchgeführt ist. Das ist ein Adoptionsverfahren – das haben wir eben schon gehört –, das dauern kann, das mit rechtlichen Unsicherheiten verbunden und deswegen schwierig für die Familie ist. Es gibt andere Länder, die dieses oder Ähnliches bereits durchgeführt haben, beispielsweise Australien, Belgien, Großbritannien, Norwegen, Österreich, Schweden, Spanien oder auch Südafrika. Wir sehen dort, dass es möglich ist, eine solche Initiative durchzubringen und für die Familien eine emotionale Sicherheit zu schaffen, die dann in eine rechtliche Sicherheit umgewandelt wird. Daher können wir das als FDP nur unterstützen, diese Initiative voranzutreiben und den Familien auf ihrer Suche nach dem entsprechenden Glück entsprechend zu helfen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordnete Jeckel. Abg. Lisa-Marie Jeckel, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der Titel dieser Debatte klingt auf den ersten Blick eingängig: „Gleiche Liebe, gleiche Rechte“. Doch gerade in solchen Formulierungen zeigt sich, wie emotional aufgeladen Schlagworte gesellschaftspolitische Fragen oft auf eine symbolische Ebene reduzieren. Rechte werden in einem Rechtsstaat nicht aus Gefühlen abgeleitet, so berechtigt diese auch sein mögen, sondern aus klaren Prinzipien, aus Gleichheit vor dem Gesetz, aus Verantwortung füreinander und aus der Anerkennung der Würde des Einzelnen. Gerade weil wir FREIEN WÄHLER für ein starkes, freiheitliches Gemeinwesen stehen, legen wir Wert auf Substanz statt Symbolik. Der Regenbogen ist für viele ein Zeichen der Vielfalt. Politische Verantwortung zeigt sich aber nicht durch Farben auf Gebäuden, sondern durch Verlässlichkeit im Handeln. (Staatsministerin Katharina Binz: Das machen wir ja auch, seit 2011, verlässlich!) Wenn wir über Gleichstellung sprechen, darf das nicht zur PR-Kampagne werden, sondern muss Ausdruck einer gelebten, einer konsequenten Haltung sein. Ich bin dankbar, in einem Land zu leben, in dem vor dem Gesetz kein Unterschied mehr zwischen Menschen verschiedener sexueller Identitäten gemacht wird. Das ist eine Errungenschaft unseres Rechtsstaats. (Abg. Marco Weber, FDP: Sehr gut!) Sie verdient Respekt, nicht Polarisierung; denn Respekt ist kein Gefühl, das man verordnen kann. Er ist eine Haltung, die sich im Alltag zeigt, im Miteinander, in Sprache, in Offenheit für das Gegenüber. Diese Haltung darf aber nicht in eine Ideologisierung des Privaten umschlagen. Wir FREIEN WÄHLER stehen für eine klare Trennung. Der Staat schützt die private Lebensgestaltung, aber er erhebt sich nicht zum politischen Dogma. Er garantiert Freiheit, nicht Gesinnungspflicht. Wir sagen klar: Jeder Mensch verdient Achtung, unabhängig von Lebensform, Herkunft oder Überzeugung. Doch Gemeinschaft gelingt nur, wenn auch Unterschiede ausgehalten werden können, ohne sich gegenseitig zu überhöhen oder abzuwerten. Vielfalt braucht ein starkes Fundament: Maß, Anstand, gegenseitige Rücksicht. Das sind keine altmodischen Begriffe. Das sind Grundpfeiler einer freiheitlichen Gesellschaft. So, wie wir dem Einzelnen Respekt schulden, erwarten wir auch Verantwortungsbewusstsein. Wenn der Staat Mitverantwortung für das Zusammenleben übernimmt, muss er auch ermöglichen, dass elterliche Verantwortung, unabhängig von der Lebensform, rechtlich anerkannt werden kann. Deshalb ist es richtig, rechtliche Lücken dort zu überprüfen, wo bestehende Regelungen nicht mehr zur Lebensrealität passen. Es geht nicht um Gleichmacherei, sondern um Rechtsklarheit und den Schutz von Kindern, die in Verantwortungsgemeinschaften aufwachsen. Genau das ist die Aufgabe eines Rechtsstaats. Politische Symbole allein schaffen keine Gleichstellung. Was wir brauchen, ist Verlässlichkeit, (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) im Schulalltag, in der Verwaltung, im sozialen Miteinander; dort, wo Menschen wirklich miteinander leben und arbeiten. Die FREIEN WÄHLER stehen für ein gesellschaftliches Miteinander, das nicht spaltet, sondern verbindet; nicht auf Kosten von Traditionen, sondern mit einem festen Wertekompass. Nur so gelingt echte Gleichstellung – unaufgeregt, klar, respektvoll. Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Hendrik Hering

Jetzt hat fraktionsloser Abgeordneter Frisch das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch fraktionslos

Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Jeder soll nach seiner Fasson selig werden“ – dieser berühmte Satz des preußischen Königs Friedrich II. ist ein bis heute gültiges Plädoyer für jene Toleranz, die jedes freiheitliche Gemeinwesen prägt. Weder den Staat noch die Gesellschaft geht es letzten Endes etwas an, wer mit wem zusammenlebt und welche individuellen Präferenzen er oder sie hat. Was sich im Rahmen unserer Gesetze bewegt, ist zu tolerieren, mag man es persönlich noch so sehr ablehnen. Schwierig ist es jedoch, sobald Rechte Dritter ins Spiel kommen. Das ist bei Regenbogenfamilien zweifellos der Fall. (Abg. Marco Weber, FDP: Was?) Die Bundesratsinitiative des Landes Rheinland-Pfalz zielt darauf ab, in sogenannten Zwei-Mütter-Familien die Partnerin der Mutter automatisch zur Mitmutter zu erklären und so die rechtliche Gleichstellung zur klassischen Familie herzustellen. Da es völlig unmöglich ist, dieses Thema in 3 Minuten erschöpfend zu behandeln, erlaube ich mir einige grundsätzliche Anmerkungen. (Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir sind jetzt schon erschöpft!) Was hier gefordert wird, steht im Kontext einer umfassenden Agenda, mit der die unveränderbare biologische Abstammung als Grundlage der Familie abgeschafft und durch jederzeit lösbare zivilrechtliche Verträge ersetzt werden soll. Wer sich die Debatten der letzten Jahre und die zum Teil schon umgesetzten Maßnahmen vergegenwärtigt, weiß, wohin die Reise geht: (Abg. Josef Winkler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wohin denn?) nicht nur Zwei-Mütter-Familien, sondern auch Vier- oder Mehrelternschaft, Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare, krankenkassenfinanzierte Samenspenden für alleinstehende Frauen, selbst definierte Geschlechtseinträge von nicht binär bis divers, (Vereinzelt Unruhe im Hause) regelmäßige Geschlechterwechsel durch das neue Selbstbestimmungsgesetz, Aufhebung des Verbots der Eizellenspende und am Ende wohl auch die Legalisierung der Leihmutterschaft, die von queeren Lobbyverbänden massiv eingefordert wird, (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP – Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) politische Unterstützung insbesondere von FDP und SPD erfährt (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) und schon jetzt auf obskuren Babymessen mitten in Deutschland unbehelligt von den Behörden stattfindet. (Abg. Marco Weber, FDP: Ei, ei, ei!) Kinderhandel über Landesgrenzen und nationale Verbote hinweg, am besten organisiert in den USA, wo man auch zwei Väter in eine Geburtsurkunde eintragen und die Mutter des Kindes völlig aus dem Zeugungsprozess tilgen kann – (Abg. Benedikt Oster, SPD: In welcher Welt leben Sie?) das, meine Damen und Herren, ist die schöne neue Regenbogenwelt, von der auch in diesem Haus viele träumen. Im Namen von Toleranz und Diskriminierungsfreiheit wird die Büchse der Pandora geöffnet. Die wirklich wichtigen Themen bleiben dabei außen vor. Hätte sich Politik in der Vergangenheit mit der gleichen Vehemenz für Familien mit Kindern eingesetzt, wie man es jetzt für queere Randgruppen tut, dann hätten wir viele demografisch bedingte soziale und finanzielle Probleme in unserem Land nicht. (Beifall der Abg. Martin Louis Schmidt und Matthias Joa, fraktionslos, und vereinzelt bei der AfD) Das hat aber offensichtlich niemanden interessiert. In der Koalitionsvereinbarung der neuen Regierung taucht das Wort „Demografie“ bezeichnenderweise nicht einmal auf. (Glocke des Präsidenten) Vielen Dank. (Beifall der Abg. Martin Louis Schmidt und Matthias Joa, fraktionslos –

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Für die Landesregierung spricht Ministerin Katharina Binz.

Diese Rede einzeln zitieren

Katharina Binz

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Frisch, wenn Sie mit der biologischen Abstammung argumentieren – Herr Paul, Sie haben das auch gemacht –, dann empfehle ich Ihnen einen Blick in das Bürgerliche Gesetzbuch. Dort ist nämlich bei der Frage des Abstammungsrechts bei heterosexuellen Ehepaaren die biologische Abstammung überhaupt kein Kriterium. Der rechtliche Vater ist derjenige, der mit der Mutter verheiratet ist, (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau!) und das hat nichts mit der biologischen Abstammung zu tun. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie müssten also konsequenterweise dann an dieser Stelle einen Änderungsbedarf beim BGB geltend machen. Das BGB kennt nicht nur diesen Fall. Das BGB kennt auch die Regelung, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. Dann gibt es eine Vaterschaftsanerkennung schon während der Schwangerschaft – im Übrigen vor dem Jugendamt relativ formlos möglich. Auch da spielt die biologische Abstammung überhaupt keine Rolle. Sie können jemanden mitnehmen und sagen, diese Person erkennt jetzt die Vaterschaft an. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, fraktionslos) Interessanterweise kennt das BGB sogar Regelungen, wie man mit Fällen umgeht, in denen eine Frau ein Kind von einem Mann erwartet, der nicht mit ihr verheiratet ist. Es ist also alles geregelt. Diese Argumentationslinie, die Sie hier biologistisch aufmachen, führt komplett ins Leere. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es geht uns nämlich darum, gleiche Rechte und Gleichstellung herzustellen. Da geht es auch nicht, wie Sie das ein bisschen verharmlosend darstellen wollen, um Zwei-Mütter-Partnerschaften und Partnerinnen. Es geht um Ehefrauen. Es geht um verheiratete Menschen, die nach gleichem Recht in Deutschland geheiratet haben. Hier geht es darum, auch in Fragen der Abstammung gleiche Rechte herzustellen. Das ist der Grund, warum wir als Land Rheinland-Pfalz diese Bundesratsinitiative in den Bundesrat eingebracht haben. Auch ich freue mich außerordentlich darüber, dass es gelungen ist, dafür eine Mehrheit zu bekommen, und zwar über Parteigrenzen hinweg, von ganz vielen unterschiedlichen Ländern, die in unterschiedlichen Konstellationen regiert sind. Eben wurde gesagt, Politik braucht keine Symbole, sondern sie braucht Verlässlichkeit. Genau diese Verlässlichkeit, liebe Frau Jeckel, stellen wir mit solchen Initiativen her; denn das Land Rheinland-Pfalz ist verlässlich an der Seite der queeren Menschen in Rheinland-Pfalz und seit vielen, vielen Jahren aktiv dabei, ihre Rechte und die Gleichstellung zu stärken. Das war der Fall, als wir einen Gesetzentwurf zur Ehe für alle in den Bundesrat eingebracht haben, der dann die Grundlage dafür wurde, dass 2017 die Ehe überhaupt geöffnet wurde. Das war der Fall, als wir mehrere Initiativen zur Ersetzung des damaligen Transsexuellengesetzes in den Bundesrat eingebracht haben, was am Ende dazu geführt hat, dass eine Bundesregierung ein Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet hat. Herr Paul, wenn Sie an dieser Stelle wieder Ihre ideologische Sache aufmachen müssen, (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) dann müssen Sie doch einmal die Frage beantworten, wie ein Gesetz wie das Transsexuellengesetz, das vom Bundesverfassungsgericht mehrfach als verfassungswidrig eingestuft wurde, ersetzt werden sollte, wenn nicht durch ein Selbstbestimmungsgesetz, so wie es die letzte Bundesregierung gemacht hat. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD) Wir machen das als Landesregierung nicht nur verlässlich, sondern auch aus dem ganz tiefen Bewusstsein dafür, dass es wichtig ist, weil unsere Demokratie davon lebt, dass alle Menschen in unserem Land gleiche Rechte haben, dass alle Menschen hier bei uns in Rheinland-Pfalz frei leben können, dass sie selbstbestimmt leben können und dass sie vor allen Dingen sicher leben können. Das, meine Damen und Herren, ist mit Blick auf die queeren Menschen leider keine Selbstverständlichkeit mehr. Das ist eine Entwicklung, die wir in den letzten Jahren sehen, und die hat an der Stelle auch ganz viel mit Ihnen zu tun. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Bundesinnenministerium kam nämlich im letzten Jahr zu dem Schluss, dass es ein steigendes Niveau von Angriffen auf queere Menschen und ein steigendes Niveau von verbalen Angriffen auf queere Menschen gibt. Ich zitiere aber, dass es eine „vermehrt realweltliche“ und physisch „gewaltorientierte Fokussierung“ aus der rechtsextremen Szene gibt – über die Verknüpfung mit der AfD haben wir eben schon ganz viel gehört –, (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) und dass es zum Beispiel allein im letzten Jahr bundesweit 20 Gegendemonstrationen aus dem rechtsextremen Spektrum gegen Christopher Street Days in Deutschland gab. Deshalb ist es so wichtig, sich in der heutigen Zeit auch als Landesregierung ganz klar für die Rechte, die Freiheit, die Sicherheit und die Selbstbestimmung von queeren Menschen zu bekennen. Das tut die rheinland-pfälzische Landesregierung. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Das tun wir nicht nur im Bundesrat, das tun wir auch in Rheinland-Pfalz in ganz vielfältiger Art und Weise, mit unserem Landesaktionsplan „RheinlandPfalz unterm Regenbogen“, (Abg. Joachim Paul, AfD: Unterm Regenbogen! Unterm!) der bereits seit über zehn Jahren viele Maßnahmen im Land steuert und finanziert, um die Rechte queerer Menschen zu stärken. Wir tun es aber auch mit vielen anderen Maßnahmen, beispielsweise mit der Ansprechstelle für LSBTI* bei der Landespolizei, was auch eine ganz wichtige Maßnahme ist. Wir tun es mit der Einrichtung von einer Fachberatungsstelle wie Quint*, die sich explizit an Menschen richtet, die aufgrund der Tatsache, dass sie queer sind, Gewalterfahrungen haben. Wir tun es auch mit dem unglaublich wichtigen Projekt Familienvielfalt, weil es eben darum geht, die Vielfalt und die Realität abzubilden und dieses Thema schon in den Kitas, in den Schulen, im Gesundheitsbereich und in vielen anderen Institutionen zu einem Thema zu machen, weil es zur Lebensrealität der Menschen in Rheinland-Pfalz dazugehört. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP) Deshalb zum Schluss: Wenn in diesen Wochen der Pride Month gefeiert wird, wenn in den nächsten Wochen, auch in vielen rheinland-pfälzischen Städten und Gemeinden, der CSD in Trier, Mainz, Bingen, Koblenz, Kaiserslautern, Bad Kreuznach, oder auch die „Dorflove“ in Nierstein gefeiert wird, dann möchte ich den vielen Menschen, die dort engagiert zusammen für Freiheit, Selbstbestimmung und Sicherheit demonstrieren und feiern, sagen: Die Landesregierung steht hinter Euch. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter Josef Winkler.

Diese Rede einzeln zitieren

Josef Winkler GRÜNE

Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Wächter, Sie haben recht. Man kann das bemängeln, und das tue ich auch gerne, auch unbeauftragt von Ihnen, aber Sie haben schon recht. Die letzte Bundesregierung hätte gut daran getan, das eigentlich schon fertige Gesetz zum Abstammungsrecht einzubringen. Sie hat es aber nicht getan, und es gibt keinen Grund, die Sache noch länger herauszuzögern. Sie werden doch nicht bezweifeln wollen, dass eine neue Bundesregierung – neue Besen sollen angeblich gut kehren – auch in diesem Bereich gut kehren kann. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Also, wir haben schon einmal gesehen, dass eine solche Anregung, die der Bundesrat über sein Plenum gegeben hat, weit nach vorne geführt hat, bei der Ehe für alle. Manchmal nutzt es auch etwas, wenn ein solcher Gesetzentwurf dann schon einmal abstimmungsreif im Ausschuss zur Verfügung steht, falls wieder einmal jemand die Abstimmung aus Gewissensgründen freigibt. – Das nur am Rande bemerkt. Es ist aber im Rahmen des Abstammungsrechts nur eine Baustelle unter vielen. Ich bin der Ministerin dankbar, dass sie noch einmal klar auf die Zunahme queerfeindlicher Gewalt in Rheinland-Pfalz eingegangen ist, bundesweit, aber auch hier in Rheinland-Pfalz. Hasskriminalität gegen queere Menschen hat sich in Deutschland in den letzten Jahren verzehnfacht, Gewalttaten versiebenfacht. Das BKA meldete letztes Jahr mehr als 1.000 Straftaten, von Beleidigungen über Bedrohungen bis hin zu körperlichen Angriffen. Das ist natürlich die Spitze des Eisbergs, von der wir wissen. Die Dunkelziffer in dem Bereich ist außerordentlich hoch. Währenddessen versuchen rechtsextreme Kräfte, darunter auch Abgeordneter Paul, mit Kampagnen wie dem sogenannten Stolzmonat Hass zu schüren, queerpolitische Errungenschaften zurückzudrehen und Ängste zu instrumentalisieren. Wenn Sie davon schwadronieren, dass manche Leute auch einer normalen Arbeit nachgehen: Wie denken Sie eigentlich über Menschen, die nicht binär, lesbisch, schwul oder trans sind? (Abg. Joachim Paul, AfD: Totaler Quatsch, was Sie da erzählen!) – Das haben Sie gesagt. Das können Sie selbst im Protokoll nachlesen. (Glocke des Präsidenten –

Diese Rede einzeln zitieren

Joachim Paul AfD

Nein, das hab ich nicht gesagt!) Ich will auch etwas dazu sagen, was Sie hier konstruieren mit Rheinland-Pfalz unterm Regenbogen. Ich weiß nicht, ob Sie an Ihrem völkischen Lagerfeuer abends mit einem Prisma sitzen und schauen, dass der Regenbogen nur auf den Boden strahlt. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Heiterkeit des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Staatsministerin Katharina Binz – Glocke des Präsidenten) In meiner Welt ist der Regenbogen oben ganz gut aufgehoben, und das gilt auch für Rheinland-Pfalz. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Für die SPD-Fraktion erteile ich Abgeordneter Susanne Müller das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Susanne Müller SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich hören wir auch jene Stimmen, die gegen diese Reform aufbegehren, jene, die sagen, es sei unnatürlich oder reine Ideologie, die hier vorangetrieben würde. Die AfD spricht gerne von einem Angriff auf die traditionelle Familie, der das gesellschaftliche Gefüge zerstören würde. Doch lassen Sie mich eines in aller Deutlichkeit sagen: Das sind Ablenkungsmanöver. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Es geht nicht um die Abschaffung der Ehe zwischen Mann und Frau, sondern um Gerechtigkeit für Familien, die heute oft im Schatten der gesetzlichen Regelungen stehen. Es geht darum, Kindern in Regenbogenfamilien die gleichen Rechte und die gleiche Sicherheit zu gewähren wie allen anderen. Das ist kein Angriff auf unsere Werte, sondern eine Stärkung unserer Grundwerte Gleichheit, Solidarität und Menschenwürde. Wer die Realität unserer Gesellschaft ignoriert, lässt Kinder und Familien im Regen stehen. Das Grundgesetz schreibt ebenfalls den Schutz der Familie vor, aber Schutz bedeutet nicht, nur die traditionelle, klassische Familie zu privilegieren; denn Familie ist vielfältig, und Vielfalt ist unsere Stärke. Lassen Sie uns also aus dem falschen Alarm, den die Gegenseite schlägt, nicht den Schluss ziehen, dass Fortschritt gleichbedeutend mit Verlust ist. Im Gegenteil, Fortschritt heißt, unsere Gesellschaft gerechter, flexibler und menschlicher zu machen; (Abg. Joachim Paul, AfD: Flexibler!) denn nur, wenn wir gleiche Rechte für alle Menschen schaffen, stärken wir den Zusammenhalt in unserem Land. Ich appelliere an Sie: Lassen Sie uns gemeinsam für Gerechtigkeit eintreten, anstatt alte Vorstellungen zu bewahren, die längst überholt sind. Es geht um mehr als Paragrafen. Es geht um die zukünftige Gesellschaft, die wir gestalten wollen. Eine Gesellschaft, in der Liebe und Verantwortung über bürokratische Formalitäten siegen sollten. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächste Rednerin ist für die CDU-Fraktion Abgeordnete Karina Wächter.

Diese Rede einzeln zitieren

Karina Wächter CDU

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie uns noch einmal auf die Lebenswirklichkeit dieser Zwei-Mütter-Familien schauen; denn die Realität zeigt doch – wir haben darüber gesprochen –, dass die Adoptionsverfahren eben sehr langwierig sind, nicht selten länger als zweieinhalb Jahre dauern, und nicht selten eine echte Herausforderung für diese junge Familie darstellen, insbesondere in einer Phase, in der sich Familie eigentlich neu finden soll und in Ruhe gegenseitig kennenlernen kann, etwas, das wir heterosexuellen Paaren zugestehen. Als junge Mutter weiß ich, welche Gedanken einem auch kurz vor der Geburt durch den Kopf gehen können. Was ist, wenn beispielsweise die Gebärende verstirbt? In der aktuellen Rechtslage bedeutet das für Zwei-Mütter-Familien, dass die nicht leibliche Mutter keinen Sorgerechtsanspruch hat, das Kind im Zweifel in die Obhut des Jugendamts fällt. Genau das kann doch nicht das sein, was wir möchten. Wir behandeln diese Familie so, als gäbe es nur einen Elternteil. Das ist und kann nicht zum Wohle der Familie und erst recht nicht zum Wohle des Kindes sein. (Beifall der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Herr Winkler, ja, da gebe ich Ihnen recht, eine Debatte wie die heutige sollten wir in Zukunft nicht mehr führen müssen. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Dafür müssen wir die rechtlichen Klarheiten schaffen. Daher lassen Sie uns über unsere Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen im Deutschen Bundestag mit Bedacht für eine Anpassung des Abstammungsrechts kämpfen, für die Stärkung unserer Familien und zum Wohle unserer Kinder. (Beifall der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Paul.

Diese Rede einzeln zitieren

Joachim Paul AfD

Die Debatte war insofern fruchtbar, als man dann doch einige Aspekte aufgreifen kann als AfD-Vertreter oder Vertreter der AfD-Fraktion. Der Politikanalyst Robin Alexander hat zur SPD Folgendes gesagt: Mit jedem Wahlprogramm wird die Definition der Familie esoterischer. Im neuen Wahlprogramm ist noch nicht mal mehr von Kindern die Rede. – Ich glaube, Sie sollten mit Vorwürfen sehr sparsam sein. Ich möchte Ihnen zwei Sachen aus konservativer Sicht mitteilen oder erklären. Konservativ zu sein, ist etwas völlig Normales im normalen Spektrum. Das muss nicht bedeuten, dass das einfach so als queerfeindlich oder homophob markiert werden kann. Erstens war es bisher auch immer möglich, über das Adoptivrecht und über die Stiefkindadoption das rechtlich gleichzustellen. Das unterschlagen Sie immer. Der verräterische Begriff ist „flexibel“. Wir haben eben von sechs Monaten gesprochen. Warum ist es schlimm, sechs Monate eingehend zu prüfen, um den Mangel, den Sie eben skizziert haben, abzustellen? Hier geht es um Kinder, hier geht es um Familien, hier geht es um hochsensible Dinge. Das ist für mich vollkommen technokratisch, dass Sie sagen, Eltern eins, Eltern zwei usw., es sei im Prinzip gar nicht so wichtig, ob es die leibliche Mutter sei oder die Mutter, die sich nur um das Kind kümmert, das vielleicht auch liebt usw. Ich weiß nicht, ob man das aus konservativer Sicht so einfach sagen kann. Wie viele Kinder gibt es – obwohl sie quasi Waisenkinder bzw. in dem Fall nicht Waisenkinder sind –, die ihre Eltern, ihre leiblichen Eltern nicht kennen, die bei einem Adoptivelternpaar aufwachsen, die aber unbedingt wissen wollen, wer ihre leiblichen Eltern sind, wo sie herkommen, wie ihre Identität aussieht? Da gibt es doch so viele Fälle, die jahrzehntelang suchen. (Staatsministerin Katharina Binz: Was hat das denn damit zu tun?) Das ist meines Erachtens ein Hinweis, dass man damit sehr viel sensibler und eben nicht flexibler umgehen soll. Deswegen halten wir die jetzige Regelung, wie gesagt, an dieser Stelle für ausreichend. (Beifall der Abg. Matthias Joa und Martin Louis Schmidt, fraktionslos) Letzter Satz: Wenn Sie eben von Queerfeindlichkeit gesprochen haben, schauen Sie sich den Fall des Berliner Lehrers an. Was der in der Schule erleben muss, in einer Schule, in der ihm gesagt wird: Geh weg, Du Schwuler, hier herrscht der Islam. – Haben Sie die Berichterstattung nicht zur Kenntnis genommen? (Glocke des Präsidenten – Staatsministerin Katharina Binz: Sie sind doch derjenige, der mit dem Stolzmonat anfängt, Hass zu säen!) Das ist doch das Queerfeindliche – letzter Satz –, das ist das Queerfeindliche, das Sie durch die Massenmigration zu verschulden haben. Sie sind zu feige, darüber zu reden. Das ist der Punkt. Sie sind zu feige, darüber zu reden. (Beifall der AfD – Zurufe von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion Abgeordneter Thoma. (Unruhe des Abg. Joachim Paul, AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Thoma FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben gerade – oder hören scheinbar immer noch – irgendwas zum Thema Konservatismus gehört. Konservatismus ist durchaus eine interessante politische Richtung. Allerdings hat er nichts damit zu tun, dass man sich nicht fortbewegt oder keine neuen Dinge anerkennt, sondern dass man das, was gut ist, bewahren möchte. (Abg. Joachim Paul, AfD: Genau, Adoptionsrecht zum Beispiel!) Was gut ist und was man bewahren möchte, darüber kann man sich natürlich streiten. (Abg. Joachim Paul, AfD: Eben!) Das ist Teil der politischen Kultur. Man muss aber tatsächlich sagen, wir sprechen hier über eine Initiative, bei der wir eigentlich einen besonderen Fall haben. Bei den allermeisten Gesetzen, die wir irgendwo diskutieren, geht es darum, zugunsten des einen den anderen irgendwie einzuschränken, ihm etwas wegzunehmen oder in irgendeiner Weise eine Finanzierung umzuschichten oder sonst was. Wir sind in einer Situation, in der es eigentlich nur Gewinner, aber keine Verlierer gibt; denn wir haben eine Familienstruktur, über die wir sprechen, in der jemand etwas gewinnen kann durch Rechtssicherheit, währenddessen auf der anderen Seite niemand ist, der etwas verliert. Es gibt also gar keinen Grund, sich darüber zu beschweren. Es gibt keinen Grund, in irgendeiner Weise das Ganze abzulehnen, da wir eine positive Weiterentwicklung einer Familienpolitik haben. Im Gegensatz zu dem, was wir vorhin teilweise schon gehört haben, diskutieren wir heute nicht grundsätzlich darüber, ob wir uns in irgendeiner Art und Weise mit queerer Politik beschäftigen wollen, sondern wir beschäftigen uns damit, ob es eine Möglichkeit geben soll, die Adoption, die bisher das typische Verfahren ist, für eine zweite Mutter zu beschleunigen. Wir diskutieren nicht grundsätzlich, ob wir für oder gegen queere Politik sind. Das ist an der Stelle einfach das verfehlte Thema. Genauso haben wir eben auch Ausführungen gehört über ideologische Ausprägungen, wie die Gesellschaft gesteuert werden soll. Das ist doch totaler Humbug. Wir reden hier darüber, wie eine Familie eine Möglichkeit haben soll, als Familie leben zu können. Von daher mögen wir uns doch an der Stelle bitte darauf konzentrieren, dass wir wirklich beim Thema bleiben. Das Thema – darüber sind wir uns zumindest bei den meisten Fraktionen einig – soll dann auch zugunsten der Familien entschieden werden. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit wären wir am Ende der Aktuellen Debatte. Wir kommen dann zu Punkt 2 der Tagesordnung, gemäß Absprache im Ältestenrat ohne Aussprache: Vom Landtag vorzunehmende Wahlen a) Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/12284 – Vorgeschlagen ist Pierre Fischer. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Pierre Fischer einstimmig gewählt. Danke schön. b) Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/12285 – Vorgeschlagen ist Florian Maier. Wer stimmt zu? – (Abg. Joachim Paul, AfD: Selbst den Maier! Selbst beim Maier stimmen die zu! Linksaußen! Linksaußen!) Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Florian Maier einstimmig gewählt. Danke schön. c) Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Universität Trier Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/12286 – Vorgeschlagen ist Dr. Katrin Rehak-Nitsche. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch das ist einstimmig. Damit ist Abgeordnete Rehak-Nitsche einstimmig gewählt. Vielen Dank. Bevor wir zu Tagesordnungspunkt 3 kommen, darf ich zunächst noch Gäste bei uns begrüßen, und zwar Schülerinnen und Schüler des Raiffeisen-Campus, Privates G8/GTS-Gymnasium Dernbach, 9. Jahrgangsstufe. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Wir kommen jetzt gleich zum Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes. Ich darf in diesem Zusammenhang den Präsidenten des Landesfeuerwehrverbands, Frank Hachemer, begrüßen. Schön, dass Sie da sind! (Beifall im Hause –

Diese Rede einzeln zitieren

Martin Haller SPD

Sehr gut!) Wir kommen damit zu Punkt 3 der Tagesordnung: …tes Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz – LBKG –) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/11379 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/12267 – Änderungsantrag der Gruppe FREIE WÄHLER – Drucksache 18/12277 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/12309 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/12311 – Änderungsanträge der Fraktion der AfD – Drucksachen 18/12312/12313 – Das ist ein umfängliches Werk; denn hier gibt es einige zusätzliche Anträge. Das wird – ich will schon einmal darauf aufmerksam machen – nachher bei der Schlussabstimmung sicherlich etwas umfänglicher. Deswegen müssen wir uns gerade sortieren, weil jetzt noch einige aktuelle Anträge eingegangen sind. Es ist eine Grundredezeit von 5 Minuten je Fraktion vereinbart worden. Die Gruppe FREIE WÄHLER hat zusätzlich 1 Minute, die CDU-Fraktion hat zusätzlich 3 Minuten. Ich darf um Ihre Wortmeldungen bitten. Wer spricht? – Ich darf Benedikt Oster von der SPD-Fraktion das Wort erteilen.

Diese Rede einzeln zitieren

Benedikt Oster SPD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach der ersten Lesung im Februar hier im Haus und der Expertenanhörung verabschieden wir heute, glaube ich, eines der wichtigsten Gesetze in dieser Legislaturperiode. Nicht zuletzt aufgrund der Flut und der Naturkatastrophe aus dem Jahr 2 021 war es wichtig und richtig – auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz –, das Gesetz zu novellieren. Zu Beginn möchte ich eines vorwegschicken und klar und deutlich machen; denn die heute vorgelegten Änderungsanträge, die jetzt kurzfristig noch von CDU, AfD und FWG reingekommen sind, suggerieren an einer Stelle ein ganz falsches Bild. Der Brand- und Katastrophenschutz ist und bleibt eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung und liegt in der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es!) Ich glaube, das sollte man zu Beginn noch einmal klar und deutlich sagen. Mit Ihren Änderungen zu § 34 erwecken Sie jedoch den Eindruck, als solle dieser elementare Grundsatz aufgeweicht werden. Man kann den Eindruck gewinnen, Sie wollen die Akteure vor Ort aus ihrer grundsätzlichen Verantwortung ziehen. Dieser Eindruck darf sich nicht mal im Ansatz verfestigen. Ich glaube, deshalb kommen wir an diesem Punkt bei § 34 auf keinen gemeinsamen Nenner. Ich komme später im Detail noch darauf zurück. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf schafft Rechtsklarheit bezüglich der Übernahme und der Zuweisung der Einsatzleitung. Lassen Sie mich aber erst einmal der Reihe nach auf die Anhörung und unseren eigenen Koalitionsänderungsantrag eingehen. Die Anhörung hat klar und deutlich gezeigt: Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist eine Initiative von sehr großer Bedeutung. Ich glaube, alle Anzuhörenden haben im Ausschuss sehr viel Wertschätzung dazu gefunden. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir an der einen oder anderen Stelle noch nachbessern und konkretisieren möchten. Wir als SPD-Fraktion haben in den zurückliegenden Monaten sehr bereichernde Gespräche mit den Akteuren vor Ort geführt über die Perspektiven, Anregungen, aber insbesondere auch die Änderungswünsche zum Gesetzentwurf. Deshalb in Kürze die Änderungen, die wir vornehmen. In § 1 wird die Begrifflichkeit „zentrale Leitung“ durch die Worte „einheitliche Führung und Leitung durch die Katastrophenschutzbehörde“ ersetzt. In § 6 werden aus einem Vertreter zwei Vertreter. Beim Beirat bleibt also alles beim Alten. Das waren Forderungen des Landesfeuerwehrverbands, und ich glaube, die ergeben an dieser Stelle wirklich Sinn. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie des Abg. Dennis Junk, CDU) In § 25 haben wir einen neuen Absatz 3 eingeführt, der die Forderungen der kirchlichen Notfallseelsorge aufgreift und ihre Wichtigkeit neben den Einsatzkräften der Notfallseelsorge im Rahmen der PSNV noch einmal zusätzlich unterstreicht. In § 26 – ich glaube, das ist in diesen Tagen noch mehr denn je wichtig – wird die Notwendigkeit der Verfassungstreue unserer ehrenamtlichen Funktionstragenden klar geregelt. Lassen Sie mich auf § 34 eingehen. Auch hier haben wir natürlich in der Anhörung zugehört und schon verstanden, dass wir an der einen oder anderen Stelle das Ganze nochmals – ich würde es so sagen – verschärfen oder konkretisieren wollen. Da liegt aber der große Unterschied. Sie von FWG und CDU versuchen, die gesamte Gesetzessystematik des LBKG komplett zu durchbrechen. Das machen wir nicht mit. In einem neuen Absatz 3 heißt es: „Im Katastrophenfall soll die obere Katastrophenschutzbehörde die Gesamtleitung übernehmen, wenn mehrere Landkreise oder kreisfreie Städte von demselben gefahrbringenden Ereignis betroffen und zentrale Abwehrmaßnahmen auf Landesebene erforderlich sind.“ Auch die weitere Formulierung mit der „erklärten Abgabe“ und der „erklärten Übernahme“ der Einsatzleitung macht aus unserer Sicht folgerichtig nur Sinn; denn hier gehört zur Wahrheit, das ist das Prinzip, mit dem unsere Hilfsorganisationen tagtäglich arbeiten. Auch ein Blick in die Dienstvorschrift 100 zeigt ganz klar, wenn ein Einsatz übergeben wird, muss es zu einer Abnahme und einer Aufnahme kommen. Ich glaube, daran sollten wir allen Ernstes nicht rütteln; denn ich erinnere mich auch zurück an die Diskussionen in der Enquete-Kommission und des Untersuchungsausschusses, die diese Forderung klar untermauert haben. Weiter gibt es den Voralarm und das Landesamt, welches künftig proaktiv auf die Lagen vor Ort schaut. Deshalb bin ich mir sicher, dass es nicht mehr zu einem zweiten Fall Pföhler kommt, der sich damals schlichtweg aus der Verantwortung gezogen hat. Am Ende des Tages – auch das muss man noch einmal deutlich sagen – gibt es die Fach- und Rechtsaufsicht. Meine Damen, meine Herren, deshalb bekommen wir heute ein modernes, ein zeitgemäßes Brand- und Katastrophenschutzgesetz mit einem Landesamt, welches unseren Bürgerinnen und Bürgern in Rheinland-Pfalz noch mehr an Sicherheit gewährleistet. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion Abgeordneter Dennis Junk.

Diese Rede einzeln zitieren

Dennis Junk CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die schlimme Ahr-Katastrophe hat leider gezeigt, dass wir im Brand- und Katastrophenschutz nicht gut aufgestellt waren. Insofern brauchen wir dringend Verbesserungen. Wir brauchen eine bestmögliche Ausstattung und Ausbildung, und wir brauchen klare gesetzliche Regelungen, über die wir heute beraten, und keine Paragrafen-Diskussionen; denn wichtig für unsere Feuerwehren und Hilfsorganisationen – die weit überwiegend ehrenamtlich organisiert und im Einsatz sind – ist, dass sie zu jeder Zeit genau wissen, wer wann wie das Sagen hat. (Beifall der CDU) Werfen wir einen Blick in die Historie. Lieber Benedikt Oster, 2020 wurde dieses Gesetz schon einmal umfassend angepackt. Ich habe mir angesehen, was damals von den Regierungsfraktionen von sich gegeben wurde. Das Gesetz sollte an die „Bedürfnisse der Praxis“ angepasst werden. Es war „zukunftsfähig“, es war an die „moderne Entwicklung“ angepasst, und es war ein „umfassendes“ Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes. (Abg. Martin Haller, SPD: Das haben wir alle gesagt!) Auch eben haben wir diese Worte wieder gehört. Wir haben aber nur wenige Monate danach leider feststellen müssen, dass uns die Realität auf dramatische Art und Weise eingeholt und deutlich gemacht hat, wir haben uns geirrt. Es war eben unzureichend. Ja, jetzt haben wir uns vier Jahre Zeit genommen. Es ist völlig unstrittig – das hat die Anhörung gezeigt –, dass in dem vorliegenden Gesetzentwurf viele Punkte berücksichtigt wurden und es insgesamt an vielen Stellen zu Verbesserungen kommt. Die Anhörung hat aber auch gezeigt, dass von allen Expertinnen und Experten deutlich gemacht wurde, es gibt Unschärfen, und es ist nicht klar geregelt, wann das Land die Einsatzleitung übernimmt. Deshalb bin ich den Regierungsfraktionen sehr dankbar, dass man das anerkannt hat. Eigentlich muss ich sagen, nach all den Diskussionen ärgert es mich, dass immer noch ein Entwurf vorlag, der diese Unschärfen enthielt. Aber trotzdem, Ihr habt das aufgegriffen. Benedikt Oster, ich will auch Dir ganz herzlich danken, dass der Versuch unternommen worden ist, in diesem Gesetz in anderen Punkten, in denen wir uns nicht einig waren, zueinanderzukommen, und dass wir in einigen Punkten wirklich zueinandergekommen sind. Ich honoriere ausdrücklich, dass man Punkte von uns aufgegriffen hat und uns entgegengekommen ist, gar keine Frage. In einem wesentlichen Punkt aber – Du hast das angesprochen –, nämlich der Frage, wann das Land oder das Landesamt oder die obere Katastrophenschutzbehörde die Gesamtleitung im Katastrophenfall übernimmt, konnten wir uns nicht einigen. Die Experten sagen mir und uns als CDU-Fraktion, dass auch der von Euch jetzt neu eingeführte Absatz 3 nach wie vor viel zu schwammig formuliert ist. Es ist eben mitnichten so, dass die Kommunen hier die Verantwortung von sich schieben, sondern es ist gerade so, dass das Land ganz bewusst die Verantwortung von sich schieben möchte. (Beifall der CDU) Der Paragraf, der jetzt eingeführt werden soll, wurde vorgelesen: „Im Katastrophenfall soll die obere Katastrophenschutzbehörde die Gesamtleitung übernehmen, wenn mehrere“ – was heißt das schon, „mehrere“? – (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mindestens zwei!) „Landkreise oder kreisfreie Städte von demselben gefahrbringenden Ereignis betroffen und zentrale Abwehrmaßnahmen auf Landesebene erforderlich sind.“ Was heißt „zentrale Abwehrmaßnahmen“? Waren die im Ahrtal erforderlich? Waren die im Eifelkreis Bitburg-Prüm erforderlich? Woran wird das festgemacht? Wer macht das fest? Im zweiten Satz kommt hinzu, es muss ausdrücklich erklärt werden, dass die Gesamtleitung abgegeben und die Gesamtleitung übernommen wird. (Abg. Martin Haller, SPD: Ja!) Da sage ich eindeutig, wenn zwei Landkreise betroffen sind – der eine Landkreis sagt „Ich gebe ab“, der andere sagt „Ich gebe nicht ab“ –: Wie ist dieser Fall geregelt? Übernimmt dann das Land, oder übernimmt es in dem Fall nicht? Alles Fragen, die im Katastrophenfall, wenn alle unter Hochdruck arbeiten, auf einmal diskutiert werden. Das kann nicht sein. (Beifall der CDU) Deswegen sagen wir, Absatz 1 regelt den Grundsatz, Absatz 2 regelt die Ermächtigung für das Land, dass man übernehmen kann, und Absatz 3 regelt ganz klar, dass wenn zwei Landkreise – mindestens, aus unserer Sicht – betroffen sind, das Land übernimmt und den Kommunen mitteilt: Wir übernehmen jetzt die Einsatzleitung. Wenn wir uns das vor Augen führen: Worüber reden wir eigentlich? Wir reden über eine Situation des Katastrophenfalls, der weiß Gott nicht oft in allen Landkreisen ausgerufen wird. Noch einmal, wir brauchen keine Debatten über irgendwelche Paragrafen. Wir brauchen Klarheit und Führung. Wenn wir jetzt ein Landesamt aufbauen mit viel Man- und Womanpower, mit enorm viel Know-how – ich bin absolut dafür –, dann sind das Pro fis. Es ist auch so: Wann, in welchem Fall wollen die denn die Verantwortung übernehmen? Wenn zwei Landkreise betroffen sind, und es ist ein Katastrophenfall, ist hier aus meiner Sicht geboten, dass das Landesamt und das Land ihre Verantwortung übernehmen, sonst kreieren wir nur Fälle, in denen das Landesamt nie zum Tragen kommt. Deshalb: Nein, im Katastrophenschutzfall übernimmt das Land in Eurem vorliegenden Fall keine Verantwortung, es schiebt die Verantwortung weg. Man hätte aus unserer Sicht noch viele weitere Punkte diskutieren können. Ich weiß, dass auch Ihr heftige Diskussionen hattet, was die Aufnahme des Bundesverbands der Rettungshunde angeht, dass es Gespräche mit dem Ministerium gab, ob man den in § 25 hätte nennen können und die Katastrophenschutzverordnung dahin gehend anpasst. Uns war es aber wichtig, und deswegen haben wir gesagt, wir sind an vielen Punkten zu Kompromissen bereit. An diesem entscheidenden Punkt aber kommen wir dann eben nicht zusammen; denn für uns als CDU-Fraktion ist völlig klar, nach all den Erfahrungen, die wir gemacht haben – Kollege Haller hat eben hineingerufen, dass wir uns 2020 einig waren und zugestimmt haben –, auch aus der Erfahrung, die ich selbst als Bürgermeister sammeln durfte: Wir können an diesem Punkt nicht sagen, das ist eine kleinkarierte Lappalie. Hier geht es um die Verantwortung gegenüber den Menschen, die sich uneigennützig in Gefahr begeben, um Menschenleben, Hab und Gut zu retten. Es geht um Ehrenamtliche. Da müssen die gesetzlichen Regelungen klar sein. Deshalb: Wir brauchen keine wachsweichen Formulierungen. Wir brauchen Klarheit und Führung. Schieben Sie die Verantwortung bitte nicht weiter nach unten ab. Übernehmen Sie. Wenn diese schlimmen Fälle, von denen wir hoffentlich nicht mehr viele erleben werden, eintreten, erwarte ich, dass das Land die Verantwortung übernimmt. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Oster das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Benedikt Oster SPD

Danke, Herr Präsident. – Ich will nur auf zwei Dinge eingehen, damit das nicht im falschen Kontext stehen bleibt. Ich glaube, man muss Ihren Fall, den Sie in Ihrem Änderungsantrag schildern, weiterspielen, was ihr Muss bedeutet. Auch die FWG spricht in ihrem Alternativantrag davon, das Land muss die Einsatzleitung übernehmen. Das hieße konkret, wenn sich ein Landkreis weiter in der Verantwortung sieht, sich selbst in der Lage dazu sieht, auch sagt „Ich kann das weiter führen“, Ihre Muss-Regelung würde bedeuten, das Land soll es in dem Fall übernehmen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Muss!) Warum aber muss das Land? Sie schreiben „muss“. Warum sonst soll das Land denn dann in diesem konkreten Fall proaktiv die Einsatzleitung übernehmen? Das verstehen wir nicht. Wenn sich eine Kommune in der kommunalen Selbstverwaltung selbst dazu in der Lage sieht, sollten wir es dabei vor Ort belassen. Das ist Punkt 1. Ich glaube, da liegt der Unterschied. Ich will auch noch einen Satz zur Hundestaffel sagen, weil sie angesprochen wurde. Auch das haben wir, ähnlich wie die Notfallseelsorge, intensiv diskutiert. Auch hier glaube ich, die Hundestaffeln sind über § 25 Abs. 2 mitabgedeckt. Weiter gibt es aktuell Gespräche mit der HIK, in denen man sich abstimmt, wie die Hundestaffel weiter eingebunden werden kann. Die Rufnummer der Hundestaffel liegt bei dem neuen Landesamt und kann in Einsatzfällen gezückt werden. Von daher glaube ich, das ist ein guter Kompromiss, und wir können sagen, die Hundestaffeln sind mitberücksichtigt. Ich glaube, diese beiden Punkte sind von unserer Stelle klarzuziehen, und wir sehen dort an keiner Stelle ein Problem. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Zur Erwiderung spricht Abgeordneter Dennis Junk von der CDU-Fraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Dennis Junk CDU

Zunächst freue ich mich, dass das Thema der Rettungshunde und deren Bedeutung – sie haben über 200 Einsätze im Jahr – von Euch thematisiert worden ist. Wir haben nicht nur im Ahrtal gesehen, wir haben letztes Jahr auch bei uns beim Hoteleinsturz in Kröv gesehen, dass sie eine wichtige, eine wertvolle Arbeit leisten. Deshalb freut es mich, dass auch Ihr die Notwendigkeit seht, den Dingen Rechnung zu tragen. Der zweite Punkt ist – da kommen wir aus der Praxis heraus nicht zueinander –: Es ist so, wir wollen, wenn zwei Landkreise oder kreisfreie Städte betroffen sind, dass das Land übernimmt, auch dann, wenn man sich vor Ort in der Lage fühlen würde, selbst zu führen. Aus der Praxis muss man auch sagen: Wie läuft das denn ab? Es ist ja nicht so, dass das Land hinkommt, alle heimschickt und sagt, (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) jetzt könnt Ihr heimfahren, und wir machen die Arbeit. – Die Einsatzleute vor Ort sind weiter da. Wenn man sieht, auch aus der Erfahrung von Kröv, wie lange solche Einsätze gehen – ich brauche nicht zu erklären, wie lange die Einsätze in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli und darüber hinaus waren –, es ist nicht schädlich, sondern ganz im Gegenteil dringend geboten, dass die Profis zur Unterstützung mit vor Ort sind und auch weiterhin die Verantwortung übernehmen, weil die vor Ort dankbar sind, wenn sie sich um diese Dinge nicht mehr kümmern müssen, sondern die Profis unterstützend helfen. Es wird nicht so sein, dass man vor Ort par ordre du mufti die Dinge regelt, sondern es wird immer so sein, dass man Hand in Hand versucht, die Dinge zu regeln. Das ist auch so, wenn auf Kreisebene die Dinge übernommen werden; dann ist es nicht so, dass der Wehrleiter auf einmal Angst hat, er hat nichts mehr zu sagen, sondern der Wehrleiter ist vor Ort immer noch mit dabei, aber trotzdem hat der Landkreis die Führung. In unserem Fall hätte das Land die Führung. Das halte ich für dringend geboten. (Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Wir fahren in der Rednerfolge fort. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Abgeordnetem von Heusinger das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen heute am Ende eines intensiven Prozesses. Das ist ein Prozess, der nach der Flutkatastrophe 2021 notwendig geworden ist, der uns als demokratische Fraktionen und als Koalition vor eine klare Verantwortung gestellt hat, nämlich den Brand- und Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz strukturell, professionell und zukunftsfest neu aufzustellen. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Nach der Gründung des Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz und der Einrichtung eines 24/7-Lagezentrums ist das neue LBKG jetzt in der Fassung zweite/dritte Lesung der dritte große Schritt und damit ehrlich gesagt ein großer Wurf, sehr geehrter Herr Innenminister. Die Empfehlungen der Enquete-Kommission und des Untersuchungsausschusses haben gezeigt, wir müssen strukturell und rechtlich nachschärfen. Genau das tun wir mit diesem Gesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich möchte an dieser Stelle dem Innenministerium und allen Beteiligten, insbesondere der gesamten Blaulichtfamilie, danken. Ihre Expertise und Ihr Praxiswissen haben dieses Gesetz mitgeprägt und uns geholfen, konkrete, realitätsnahe Antworten zu entwickeln. Vielen Dank dafür. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Mit dem neuen Gesetz übernimmt das Land mehr Verantwortung. Die bisherige Rechtsaufsicht wird im Katastrophenfall zu einer Auftragsverwaltung mit Staatsaufsicht ausgeweitet. Das ist notwendig, weil es strukturelle Lücken schließt und das Land in kritischen Lagen handlungsfähig macht. Vor allem an der Stelle, an der Entscheidungen ausbleiben, bietet die neue Struktur Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. Ein weiterer zentraler Fortschritt ist die Einführung hauptberuflicher Brandund Katastrophenschutzinspekteurinnen und -inspekteure. Ich möchte das gerne noch einmal erwähnen. Das verbessert die Koordination und Professionalität auf kommunaler Ebene spürbar und entlastet zugleich das Ehrenamt, das bei uns in Rheinland-Pfalz weiterhin eine tragende Säule im Katastrophenschutz bleibt. Gerade in Ausnahmesituationen zeigt sich, wie wichtig ein gutes Zusammenspiel von Haupt -und Ehrenamt ist, meine Damen und Herren. Mit dieser Reform stärken wir beide Seiten und sorgen für verlässliche Strukturen im Einsatzfall. Die Anhörung hat deutlich gemacht, wir brauchen eine landesweite Strategie für Risiko- und Krisenkommunikation. Wir nehmen das sehr ernst; denn Klarheit rettet Leben. Nur wer gut informiert ist, kann sich und andere schützen. Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, die Ergebnisse der Anhörung haben unseren Kurs bestätigt. Die Einrichtung des Landesamts und das heute zu beschließende LBKG wurden breit begrüßt. Die BKI befürworten die aktive Unterstützung der Kommunen, und mit dem Änderungsantrag werden – Kollege Oster hat es bereits vorgestellt – Vorschläge aus der Praxis übernommen, etwa klare Begriffsdefinitionen oder der zusätzliche Sitz für den Landesfeuerwehrverband im Landesbeirat. Bei der Frage der Gesamtleitung – das haben wir schon gehört – haben wir eine ausgewogene Lösung gefunden. Im Katastrophenfall – sehr geehrter Herr Kollege Junk, hören Sie gut zu – muss es Klarheit geben, wer das Steuer übernimmt. Doch Katastrophen verlaufen nicht immer linear. Deshalb sieht der geänderte § 34 LBKG vor, im Regelfall übernimmt das Land die Einsatzleitung. Genau das ist die Soll-Regelung. Genau das ist die klare Regelung, die wir brauchen. Aber es kann auch – Kollege Oster hat es erklärt – Situationen geben, in denen die Leitung vor Ort, der Landrat, der BKI vor Ort sagt, lasst mal, wir schaffen das alleine. – Dann kann das vor Ort geleistet werden. Dafür brauchen wir eine Soll- und keine Muss-Regelung. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Deshalb schafft die nun gefundene Soll-Regelung des Ampelkoalitionsantrags beides zusammen. Wir haben Verlässlichkeit und Flexibilität. Eine starre Muss-Regelung, wie von Ihnen gefordert, würde der Realität nicht gerecht. Ich will es noch einmal sagen: Wir brauchen keine Symbolpolitik. Lieber Kollege Junk, es ist keine unklare Regelung. Wir haben die Regelung, dass das Land übernimmt. Das weiß man als Jurist. Eine Soll-Regelung heißt, gebundenes Ermessen. Das Land kann nicht ohne Weiteres sagen, wir übernehmen nicht. Es gibt gebundenes Ermessen, aber es gibt diese Ausnahmefälle vor Ort. Wir wissen, alle Einsatzlagen sind wachsende Lagen. Wenn die vor Ort erledigt werden können, dann ist es umso besser. Da wollen wir nicht eingreifen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist konkrete Politik für mehr Sicherheit. Er ist ein gemeinsames Ergebnis demokratischer Arbeit und Verantwortung von uns als Ampelfraktionen, aber auch – das möchte ich betonen – der demokratischen Opposition, die sich in den parlamentarischen Ausschüssen und im Gesetzgebungsverfahren konstruktiv eingebracht hat, damit zielführend für ein gutes LBKG. Wir haben gezeigt, wir hören zu, wir nehmen Lehren ernst, und wir setzen diese konsequent um. Wir stärken damit dauerhaft den Katastrophenschutz in unserem Land. Die grüne Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Dr. Bollinger.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Flutkatastrophe an der Ahr hat schwerwiegende Mängel im Katastrophenschutz unseres Landes Rheinland-Pfalz offenbart. Mit der heutigen Gesetzesnovelle zum Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz, LBKG, nehmen wir tiefgreifende Regelungen in einem Bereich vor, der für die Sicherheit und das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger von entscheidender Bedeutung ist. Als AfD-Fraktion bringen wir heute einen Änderungsantrag ein, der vor allem auf § 34 des LBKG abzielt, einen Paragrafen, der in der Anhörung von allen Sachverständigen einstimmig als unzureichend bewertet wurde. Es herrschte Konsens, § 34 muss überarbeitet werden, nicht irgendwann, sondern jetzt. Die zentrale Schwäche: Die geltende Fassung ist unpräzise, lässt zu viele Auslegungen zu und ist in kritischen Einsatzlagen nicht rechtssicher anwendbar. Die Formulierungen sind vage. Das Land kann die Einsatzleitung übernehmen, eine Landeslage kann vorliegen. Es fehlt also an klaren Kriterien, verbindlichen Entscheidungswegen und im Katastrophenfall an der nötigen operativen Durchgriffsfähigkeit. Wir erleben aber in der Realität, sei es bei Unwettern, Großschadensereignissen oder in der Flutkatastrophe im Ahrtal, dass genau diese Unklarheiten zu Verzögerungen, Fehlentscheidungen und letztlich zu Personen- und Sachschäden führen. Der Katastrophenschutz braucht keine Gummiparagraphen, er braucht klare, praxistaugliche Strukturen. Unser Änderungsantrag konkretisiert daher die Voraussetzungen für die Übernahme der Einsatzleitung durch das Land etwa bei überörtlichen Lagen, bei der Gefährdung kritischer Infrastruktur oder bei besonders komplexen und dynamischen Schadensereignissen. Die Zuständigkeiten im Landesführungsstab werden klar geregelt. Kommunale Aufgabenträger bleiben integriert, solange sie dazu in der Lage sind. Die Führung aber liegt an der Stelle, an der sie im Ernstfall hingehört, beim Land und seinem neu eingerichteten Lagezentrum Bevölkerungsschutz, Katastrophenschutz. Ein weiterer Mangel wurde schon angesprochen: Das ist die Nichtaufnahme der Rettungshundestaffeln der Hilfsorganisationen. Trotz der wiederholten Hinweise aus Praxis und Anhörung, trotz der Erfahrungen aus der Flut im Ahrtal wurde leider an einer alleinigen Vorhaltung durch die Landesfacheinheit festgehalten, und diese reicht in der Realität nicht aus. Organisationen wie der Bundesverband Rettungshunde werden vollständig ignoriert, obwohl sie über Erfahrung, Technik und Bereitschaft verfügen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Das stimmt doch gar nicht, habe ich doch gerade erklärt!) Eine Einbindung auf Landkreisebene ist keine Lösung. Deshalb fordern wir die explizite Aufnahme oder mindestens eine klare Regelung in der Katastrophenschutzverordnung. Wir begrüßen ausdrücklich die vorgesehene gesetzliche Gleichstellung ehrenamtlicher Helfer auch außerhalb klassischer Hilfsorganisationen. Der Katastrophenschutz in Deutschland und in Rheinland-Pfalz lebt vom Ehrenamt. Die Regelungen in §§ 48 und 49 wie auch die Stiftung von Ehrenzeichen nach § 57 sind richtige Schritte, die jetzt mit Struktur und Rückhalt gefüllt werden müssen. Meine Damen und Herren, schließlich möchte ich auf einen weiteren Punkt eingehen, der eine erhebliche Bedeutung hat; denn im Zuge der aktuellen Gesetzesnovelle ist vorgesehen, die Vertretung des Landesfeuerwehrverbands im Landesbeirat von zwei auf ein Mitglied zu reduzieren. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Stimmt doch gar nicht!) Angesichts der Tatsache, dass der Landesfeuerwehrverband die mit Abstand größte Interessenvertretung im Bereich Brand- und Katastrophenschutz darstellt, (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) ist diese Kürzung weder sachlich nachvollziehbar noch inhaltlich angemessen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Stimmt doch gar nicht! Unglaublich!) Der Landesbeirat soll ein praxisnahes, breit getragenes Beratungsgremium sein. Die Feuerwehren sind nicht irgendein Akteur. Sie sind das Rückgrat des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz. Ihre Stimme zu schwächen, ist ein völlig falsches Signal. Wir haben daher einen weiteren Änderungsantrag zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 LBKG eingebracht, um die bisherige doppelte Vertretung des Landesfeuerwehrverbands im Landesbeirat zu erhalten. Alles andere wäre eine bewusste Reduktion der Beteiligungsmöglichkeit und damit eine inakzeptable Schwächung derer, die im Ernstfall an vorderster Front stehen. Meine Damen und Herren, Katastrophenschutz muss klar, verbindlich und praxisorientiert sein. Unser Änderungsantrag trägt genau diesem Anspruch Rechnung auf Basis des Sachverstands der Praktiker, der Einsatzkräfte, der Kommunen und der Verbände. Wir bitten daher um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Zu einer zweiten Kurzintervention hat sich Kollege Oster zu Wort gemeldet.

Diese Rede einzeln zitieren

Benedikt Oster SPD

Frau Präsidentin! Ich wollte mich eigentlich nicht noch einmal melden, aber gewisse Sachen muss man klarstellen. Es ist schon blöd, wenn eine Rede zwei Wochen vorher geschrieben ist, und man geht dann nicht auf die aktuellen Sachen ein; denn nur so kann ich mir Ihre Rede erklären. Die Sache mit dem Beirat habe ich erklärt, dass alles beim Alten bleibt und wir bei den zwei Vertretern bleiben. Ich habe angeführt, dass wir die Forderung des Landesfeuerwehrverbands damit unterstützen. Ebenfalls habe ich mich in meiner ersten Kurzintervention zur Rettungshundestaffel geäußert. Entweder haben Sie die Ohren bewusst zugehalten, oder Sie wollen wieder, wie wir es so oft von Ihnen hören, bewusst falsche Tatsachen in den Raum stellen. Alles beides ist abgefrühstückt und positiv ergänzt. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Zur Erwiderung hat Dr. Bollinger das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Jan Bollinger AfD

Herr Kollege Oster, wenn Sie verspätet einen Änderungsantrag beibringen, nachdem Sie im ersten Entwurf die Vorschläge der Praktiker nicht berücksichtigt haben, dann müssen wir unsererseits berichtigend eingreifen und unsererseits Änderungsanträge beibringen. (Zurufe von der SPD) Wir lassen uns von Ihnen ganz bestimmt nicht vorschreiben, dass wir keine Änderungsanträge beibringen. (Unruhe bei der SPD) Zum aktiven Zuhören: Ich glaube, Sie plärren hier die ganze Zeit herein. Sie sollten sich an Ihre eigenen Worte halten. (Zurufe von der SPD: Unglaublich!) Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die FDP-Fraktion spricht Kollege Fraktionsvorsitzender Steven Wink.

Diese Rede einzeln zitieren

Steven Wink FDP

Sehr verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute haben wir die abschließende Beratung zum Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes. Der Reformprozess – das haben alle Vorredner gesagt – war notwendig. Er war sachlich. Er war intensiv und mit guter parteiübergreifender Zusammenarbeit. Die Anhörung zeigte die große Unterstützung. Die Expertinnen und Experten erkannten eine gute Reaktion auf die Vergangenheit, auch auf die Flutereignisse im Jahr 2021. Neben den allgemeinen Stellungnahmen sagte auch Herr Dr. Geier, mit dem Landesamt werden eine innovative Idee und innovative Strukturen umgesetzt, und mit der Verbindung der organisatorischen und rechtlichen Ebene wird erstmalig Klarheit geschaffen, Klarheit und Verlässlichkeit gerade in einer Krisensituation, wenn sie auftritt. Die neuen Definitionen von Gefahr, Katastrophe, Großschadenslage helfen der operativen Ebene im Ernstfall. Daneben finden sich die administrativ operativen Stäbe, der ressortübergreifende Führungsansatz oder der hauptamtliche Brand- und Katastrophenschutzinspekteur oder die -inspekteurin, ebenso die Fort- und Weiterbildung, Punkte, die hier schon angesprochen wurden. Der Koalition und der Landesregierung – Danke an Sie, Herr Minister, stellvertretend – war es wichtig, Anregungen aus der Anhörung aufzunehmen und zu diskutieren. Der Kollege Junk sagte vorhin etwas. – Danke von uns, dass es bei einem solch wichtigen Thema parteiübergreifend stattgefunden hat. Das wurde getan, als es um die Anbindung des Landesfeuerwehrverbandes im Beirat ging. Es wurde schon angesprochen, es bleibt bei der alten Regelung. Also braucht es keine Änderung. Über die psychosoziale Notfallversorgung und die Frage der Gesamtleitung wurde mehrere Male diskutiert. An den Punkten wurde nachgesteuert. Der Änderungsantrag der Koalition berücksichtigt die sachgerechte Umsetzung zur Übernahme der Gesamtleitung. Wenn wir einen Blick auf die Gesetzessystematik werfen, die Dienstvorschriften der Feuerwehr oder die Weisungserteilungsmöglichkeiten, so erkennen wir eine Flexibilität mit allen Entwicklungen für den Fall der Fälle, gerade auch mit der Soll-Regelung, weil wir hier schon besondere Gründe zur Ablehnung brauchen. Somit sind wir da schon fast, wenn man es jetzt nicht juristisch nimmt, im Muss, wenn solch ein Fall eintritt. Von daher ist es durchaus ausreichend klar und flexibel definiert im Gesetz. Daher kann man sagen – da danken wir als FDP-Fraktion, dass wir einen guten Prozess hatten –, dass wir ein tragfähiges Gesetz für Rheinland-Pfalz haben, das sich mit Sicherheit in Zukunft irgendwann aufgrund neuer Erkenntnisse und neuer Herausforderungen weiterentwickelt. Auch wir möchten allen Beteiligten dafür den Dank aussprechen, auch an die Landesregierung. Die FDP-Fraktion stimmt dem Gesetz natürlich zu. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Stephan Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein handwerklich gutes Gesetz, danke an die Fachebene vom Innenministerium. Ich hatte bereits dazu am 20. Februar folgende Punkte lobend hervorgehoben: dass die Fachaufsicht des Landes eingeführt wird, ein neuer Schwerpunkt liegt auf Vorbereitung und Prävention. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz zum zentralen Akteur und die Hauptamtlichkeit von Katastrophenschutzinspekteuren eingeführt wird. Es wird eine Gefahren- und Risikoanalyse in Bezug auf großflächige Gefahrenlagen für das gesamte Land durchgeführt, und es erfolgt eine bessere Einbindung der Integrierten Leitstellen. Das ist, glaube ich, auch sehr wichtig. Meine Damen und Herren, was fehlt, ist die klare Zuständigkeit des Landes bei der Großschadenslage. Die Lehre aus der Jahrhundertflut ist klar: Eine Führungslosigkeit in einer Großschadenslage darf sich nie mehr wiederholen. Weil das so ist, sind wir nicht glücklich mit dem Gesetzesvorschlag in § 34 zur Übernahme und Zuweisung der Gesamtleitung. Wir finden, wenn zentrale Abwehrmaßnahmen notwendig sind oder konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Gefahrenabwehr durch die zuständigen Amtsträger nicht mehr möglich ist oder die untere Katastrophenschutzbehörde mitteilt, dass sie zur adäquaten Krisenbewältigung nicht in der Lage ist, dann muss aus unserer Sicht das Land zwingend tätig werden; denn eine Führungslosigkeit in einer Schadenslage darf sich nie mehr wiederholen. Mit dieser Auffassung stehen wir nicht alleine. Das haben einige Experten in der Anhörung so gesehen. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem Protokoll der Expertenanhörung vom 7. Mai. Da haben wir den Herrn Jörg Teusch, der sagt: „Wenn wir in § 34 schauen, für die Gesamtleitung steht beim Land dort immer nur Kann als niedrigste Rechtsnorm. Da wäre nach meiner Ansicht zumindest ein gebundenes Ermessen gefragt […].“ Dann haben wir Herrn Hans Georg Balthasar, der sagt: „[…] in vorderster Front ist die Unschärfe bei der Definierung der Einsatzleitung zu sehen. […] dass es bei neuerlichen Katastrophenfällen wieder zu Unsicherheiten kommt, wer letztendlich die Einsatzleitung zu welchem Zeitpunkten übernehmen kann oder gar muss. Hier müsste meines Erachtens ganz klar eine Muss-Regelung herbeigeführt werden, die diese Unschärfen erklärt.“ Heike Arend sagt: „Für die kommunale Perspektive ist ganz wichtig […], dass die Rollen- und Aufgabenteilung der unterschiedlichen Ebenen im Gesetz Abs. 2: Wann wird das Landesamt eine Leitung übernehmen, wann kann es das? Wir finden, es muss die Leitung in den dort beschriebenen Fällen übernehmen.“ – „Wir finden, es muss die Leitung in den dort beschriebenen Fällen übernehmen.“ Meine Damen und Herren, mit unserem Ihnen vorliegenden Änderungsantrag zu § 34 wollen wir diesen Bedenken Rechnung tragen. Dieser Antrag geht weiter als der von SPD, CDU, Grünen und FDP. Wir würden uns freuen, wenn Sie im Interesse des Landes unserem Änderungsantrag zustimmen würden. Die Lehre aus der Jahrhundertflut ist klar: Eine Führungslosigkeit in einer Großschadenslage darf sich nie mehr wiederholen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Es spricht Abgeordneter Dr. Alscher.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Bernhard Alscher fraktionslos

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es kurz. (Der Redner betätigt die Höhenverstellung des Redepults) – Das erste Mal, dass ich das bewege, danke für den Tipp. Aus der Erfahrung als Verbandsbürgermeister habe ich zweimal erleben müssen, wie man sich streitet, wer in einem Katastrophenfall die Führung übernimmt, die Verbandsgemeinde oder der Kreis. Das Gleiche sehe ich zwischen Kreisen und Land. Das war unerquicklich, das hat Zeit gekostet. Insofern bitte ich Sie einfach um das, was die Vorredner gesagt haben, CDU, AfD, Herr Stephan Wefelscheid, (Abg. Benedikt Oster, SPD: Mit Sicherheit nicht!) dass wir ein Muss einführen. Es müssen klare Verhältnisse gegeben sein. Wir haben es mit Menschen zu tun. Ich bitte einfach darum. Danke schön. (Beifall des Abg. Eugen Ziegler, AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Für die Landesregierung spricht Innenminister Ebling.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Ebling

Meine sehr verehrten Damen, meine sehr verehrten Herren, verehrte Frau Präsidentin! Ich möchte schon feststellen, dass die Neuausrichtung des Katastrophenschutzes mit großen Schritten vorangeht. Ich will bewusst erinnern, als hier der Untersuchungsausschuss ausgesprochen wurde, hat Ministerpräsident Alexander Schweitzer – ich zitiere das sinngemäß – gesagt: Wenn Vertrauen gewonnen oder wiederhergestellt werden soll, dann müssen Worte etwas bedeuten, und sie bedeuten erst etwas, wenn ihnen Taten folgen. Ich glaube, genau diese Taten liefern wir. Das sage ich nicht nur mit der klaren Sprache, die die Neuausrichtung des Katastrophenschutzes hat und auch die Fahrt, mit der sich diese Neuausrichtung immer konkreter gestaltet, ich sage es auch ausdrücklich nicht nur für diesen Gesetzentwurf aus der Perspektive der Landesregierung, die ihn vorgelegt hat, sondern auch an die Adresse der vielen, die mitgeholfen haben, dass wir so weit gekommen sind. Dieser Gesetzentwurf ist am Ende ein deshalb so von Ihnen in den weitesten Teilen anerkannt guter Gesetzentwurf geworden, weil eben viele beteiligt waren, weil vielfach zugehört wurde, weil sich auch Zeit genommen wurde, ganz bewusst, um aus vielen Anregungen und Papieren, von den Brand- und Katastrophenschutzinspekteuren bis hin zum Fachverband, natürlich auch des Landesfeuerwehrverbandes bis hin zu einer Enquete-Kommission, die es gab, und einen Untersuchungsausschuss, Punkte mitzunehmen. Es wurde vieles zusammen gebündelt, und ich glaube, deshalb ist es gut, dass wir nun diesen Prozess heute abschließen können. Die Neuaufstellung ist im Übrigen in vollem Gange. Ich will ganz bewusst noch einmal auch an die landeseigenen Strukturen erinnern. Seit diesem Monat ist unser Lagezentrum 24/7 im Einsatz. Das ist ein Meilenstein, um die Reaktionsfähigkeit des Landes bei Großschadenslagen spürbar zu verbessern. Nebenbei bemerkt, es setzt auch bundesweit Maßstäbe. Wir haben inzwischen drei dauerhaft einsatzfähige windenfähige Hubschrauber in diesem Bundesland. Auch das nur exemplarisch, um deutlich zu machen, dass wir auch in der Ausstattung, in der Aufstellung vorankommen. Wir haben die kommunalen Strukturen gestärkt. Pauschalierte Förderkulisse macht vieles einfacher und wird ergänzt durch gezielte Landesbeschaffungen. Ich konnte kürzlich im Innenausschuss auch noch einmal den Ausbau des Sirenennetzwerkes vorstellen, im Übrigen mit millionenschwerer Unterstützung des Landes. Wir haben eine breit angelegte Informationskampagne, die wir partnerschaftlich mit dem Landesfeuerwehrverband durchführen, gestartet, um am Ende nicht zu vergessen, dass das eine natürlich die notwendigen juristischen, rechtlichen Rahmenbedingungen sind, das andere aber auch, dass wir Menschen in diesem Land haben, die wir besser darauf vorbereiten müssen, dass es mehr um Eigenvorsorge geht, dass Katastrophenfälle oder gar auch Bevölkerungsschutzsituationen eintreten können, nicht um zu verängstigen, sondern um eine gute Vorbereitung zu machen. Da passt es jetzt auch, dass wir, wenn man so will, alles das noch einmal in eine große rechtliche Klammer packen, nämlich in ein neues Landesbrandund Katastrophenschutzgesetz, und ja, es muss sich als zentraler Baustein daran messen lassen: Ist es geeignet, unser Brand- und Katastrophenschutzsystem für künftige Herausforderungen besser zu wappnen? Ich finde, der Gesetzentwurf sagt hier ganz klar Ja. Wir haben künftig Bedarfs- und Entwicklungspläne, wir haben sie verpflichtend, und sie müssen fortgeschrieben werden, ebenso wie eine Übungspflicht für die kommunale Ebene. Wir haben so etwas wie die Bekanntgabe des Katastrophenfalls und Voralarm. Wir haben klare Verantwortlichkeiten, auch bei den Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten. Wir stärken die kommunalen Strukturen, nicht zuletzt auch durch die Hauptamtlichkeit der Brand- und Katastrophenschutzinspekteurinnen und -inspekteure, die dann vorgeschrieben ist, im Übrigen bei vollem Ausgleich, also nicht zu finanziellen Lasten der Kommunen geht. Wir haben entgegen der letzten Wortmeldungen eine klare Zuweisung der Einsatzleitung auf der kommunalen Ebene genauso wie auf der Ebene des Landes. Das wird noch einmal dadurch schärfer – das begrüße ich sehr und freue mich darüber –, dass die Koalitionsfraktionen deutlich gemacht haben, dass sie noch einmal nachschärfen, dass wir ein gutes Zusammenspiel haben. Das ist mir wichtig zu betonen. Es ist ein ineinandergreifendes System. Auch das ist, wenn man so will, neu. Es ist natürlich das Landesamt mit seiner Expertise, mit seiner Unterstützung, das viel, viel früher in die Unterstützungsrolle für die Kommunalen kommt und gleichzeitig damit einen viel, viel besseren Überblick behält über die Leistungsfähigkeit der Kommunen. Gleichzeitig ist es aber kein blindes, sondern ein zuverlässig begründbares Vertrauen in die kommunalen Strukturen, ihre Lagen in Zukunft auch zu beherrschen. Dieses Zusammenspiel ist klar geregelt. Es ist keine Unklarheit in diesem Gesetz, wenn es um die Frage geht: Wer hat den Hut auf, und wer führt? Gleichzeitig ist es aber auch nicht der Antritt – das würde ich den Änderungsanträgen, die an diesem § 34 nun noch einmal Hand anlegen wollen, schon ankreiden –, nämlich den Kommunen per se abzusprechen, dass es immer ein Landesamt gibt, das schon mit zwei Füßen in der Tür steht, bevor überhaupt die Lage überblickt wurde. Das ist auch kein Antritt, den wir unseren Brand- und Katastrophenschutzinspekteuren und den Feuerwehren sowie den Tausenden von engagierten und hoch qualifizierten Kameradinnen und Kameraden geben sollten, dass es da immer einen gibt, der es besser weiß und zugreift, sondern dass wir diese Systeme miteinander verflechten. Genau das bildet dieses neue Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz, wie ich meine, auch mit dem Änderungsantrag der Koalition sehr, sehr gut ab. Es bleibt festzuhalten, es ist nicht weiter bei Ankündigungen geblieben. Aus Worten werden Maßnahmen, und aus solchen Maßnahmen entsteht Vertrauen und am Ende auch der Schutz für die Bevölkerung. Genau das ist unser Ziel. Deshalb freue ich mich, wenn das heute verabschiedet wird. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Zu einer Kurzintervention hat sich Kollege Dennis Junk gemeldet. Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dennis Junk CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, Sie sind der oberste Mann für uns im Katastrophenfall. Ich würde mir wünschen, nachdem, was wir eben gehört haben über 2020 – auch wenn wir beide damals hier nicht dabei waren –, dass man mit den Begrifflichkeiten etwas mehr Demut hätte, und nicht immer alles so zu steigern, Meilensteine etc. pp. Das finde ich ein bisschen grenzwertig in Anbetracht der Gesamtsituation. Ich würde von Ihnen gerne ganz persönlich wissen, damit der Fall hier vor allen klar geregelt ist und ich meinen Leuten zu Hause das auch erklären kann: Sie schreiben in Ihrer Begründung von atypischen Fällen von pflichtg emäßem Ermessen. Ich frage Sie, wenn zwei Landkreise betroffen sind und der eine Landkreis abgeben und der andere Landkreis nicht abgeben will, wer dann wo wie die Einsatzleitung hat.

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Zur Erwiderung Minister Ebling.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Ebling

Herr Abgeordneter Junk, vielleicht gibt es an einer Stelle ein gemeinsames Verständnis. Ein Gesetz ist immer eine abstrakt-generelle Regelung, und wir werden 1.000 Konstellationen bilden können, bei denen wir dann am Ende nicht eine theoretische Antwort finden müssen. Wenn Ihre Frage ist, wie Sie es sagen, auch wenn ich es in hohem Maße im Rahmen dessen, was ich kenne, nicht vorstellbar finde, will ich trotzdem Ihrer Hypothese folgen. Ein Landkreis in einem zusammenhängenden Katastrophenfall sagt Ja, ein anderer sagt Nein. Wenn die obere Behörde, nämlich das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz, das wir neu geschaffen haben, zu dem Ergebnis käme, es wäre eine Lage, bei der es dienlich und sinnvoll ist, dass das Land sie im Sinne der einheitlichen Gefahrenabwehr führt, dann wird sie es tun, auch über den Landkreis hinweg, weil wir beim Katastrophenschutz in einer Auftragsangelegenheit sind. Dann erfolgt eine Anweisung. Insofern lässt sich dieser Fall genauso wie viele andere eindeutig lösen. Genau das schafft dieses Gesetz: eindeutige Klarheit. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir treten in die Abstimmungen ein. Zu dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung liegen fünf Änderungsanträge vor: der Änderungsantrag der Gruppe FREIE WÄHLER – Drucksache 18/12277 –, der Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/12309 –, der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der FDP – Drucksache 18/12311 – und zwei anschließend eingegangene Änderungsanträge der Fraktion der AfD – Drucksachen 1 8/12312 und 18/12313 –. Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der FDP sind in den jeweiligen Teilen der Nummern 1 bis 6 und 8 bis 10 wortidentisch. Es wird deshalb vorgeschlagen, über diese wortidentischen Änderungsvorschläge gemeinsam zuerst abzustimmen. Sowohl der Änderungsantrag der Gruppe FREIE WÄHLER als auch die Änderungsvorschläge der Nummer 7 der Fraktion der CDU und der Nummer 7 der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der FDP und der Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/12313 – beziehen sich auf § 34 des Entwurfs des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes. Es wird vorgeschlagen, über diese Änderungsanträge und diese Änderungsvorschläge im Anschluss abzustimmen. Wir stimmen über die wortidentischen Änderungsvorschläge ab. Meine Damen und Herren, wer den Anträgen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! (Zurufe aus dem Hause: Welchen?) Moment, sowohl der Änderungsantrag der Gruppe FREIE WÄHLER als auch die Änderungsvorschläge der Nummer 7 der Fraktion der CDU und der Nummer 7 der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP und der Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/12313 – beziehen sich auf § 34 des Entwurfs des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes. Es wird vorgeschlagen, diese Änderungsanträge und diese Änderungsvorschläge im Anschluss abzustimmen. Soll ich noch mal vorlesen, worüber wir abstimmen, oder ist es jetzt klar? (Zurufe aus dem Hause: Ja!) Es geht jetzt um die Abstimmung über die jeweils wortidentischen Nummern 1 bis 6 und 8 bis 10 des Antrags der Fraktion der CDU – Drucksache 18/12309 – und des Antrags der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 9 0/ DIE GRÜNEN und der FDP. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Die wortidentischen Nummern der genannten Anträge sind mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD angenommen. Weiterhin gibt es die Feststellung, dass mit der Annahme der Nummer 3 des Antrags der Fraktion der CDU und der Fraktionen der SPD, des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und der FDP der Änderungsantrag der AfD – Drucksache 18/12312 – seine Erledigung gefunden hat, da aufgrund der soeben beschlossenen gesetzlichen Änderung zwei Vertreterinnen oder Vertreter des Landesfeuerwehrverbands e. V. in den Landesbeirat für Brand- und Katastrophenschutz entsandt werden. Wir fahren mit den Abstimmungen fort. Wer dem Änderungsantrag der Gruppe FREIE WÄHLER – Drucksache 18/12277 – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der Gruppe FREIE WÄHLER bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt. Wer Nummer 7 des Änderungsantrags der Fraktion der CDU – Drucksache 18/12309 – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Die Nummer 7 des Änderungsantrags ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 18/12313 – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der AfD abgelehnt. Wer Nummer 7 des Änderungsantrags der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/12311 – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER angenommen. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 18/11379 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der zuvor beschlossener Änderungen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD und der Gruppe FREIE WÄHLER angenommen. Vielen Dank. (Vereinzelt Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben Gäste im Landtag zu begrüßen. Das tun wir sehr, sehr gerne, und zwar Mitglieder der SPD Hördt, den Chor Froschkönige aus Jockgrim, den Sozialverband VdK Jockgrim sowie Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 52, Wörth am Rhein. Willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Es geht noch weiter. Wir begrüßen Schülerinnen und Schüler des GoetheGymnasiums Bad Ems und Mitglieder des Grünen-Kreisverbands Mayen-Koblenz. Willkommen in Mainz! (Beifall im Hause) Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (Aussetzung der Genehmigungspflicht der Liquiditätskredite) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/11411 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/12268 – Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten. Die CDU hat eine zusätzliche Redezeit von 3 Minuten, also 8 Minuten, beantragt. Wir haben noch die Information über das Ausschussverfahren. Die erste Plenarberatung fand in der 83. Sitzung am 20. Februar 2025 mit Aussprache statt. Es wurde an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss – mitberatend – überwiesen. Im Innenausschuss wurde dazu ein Anhörverfahren durchgeführt, und die Ausschussempfehlung lautet auf Ablehnung. In der Debatte beginnt Kollege Christof Reichert von der CDU-Fraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Christof Reichert CDU

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung über unseren Gesetzentwurf zur Aussetzung der Genehmigungspflicht der Liquiditätskredite der Kommunen. Die Beratungen und die erfolgte Anhörung im Innenausschuss zu unserem Gesetzentwurf haben die aussichtslose finanzielle Situation unserer Kommunen transparent herausgearbeitet und eines klar bestätigt: Eine große Anzahl unserer Landkreise, Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist unverschuldet finanziell leistungsunfähig und nicht in der Lage, ihre gesetzlichen Aufgaben, geschweige denn freiwillige Aufgaben zu erfüllen. Grund dafür ist die nicht ausreichende Finanzausstattung der Kommunen durch das Land, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber gerade eine dauerhaft ausreichende Finanzausstattung ist Grundlage für die von uns gemeinsam 2023 auf den Weg gebrachte Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz. Mit dem am 25. Januar 2023 beschlossenen PEK-Gesetz verbunden war die Einführung der Genehmigungspflicht von Liquiditätskrediten unserer Kommunen. Ich sage das ganz deutlich: Eine grundsätzlich richtige Regelung, die wir als CDU in der gemeinsamen Verhandlung im Rahmen der Altschuldenübernahme mit gefordert haben. Eines war von vornherein klar, und eigentlich waren wir uns auch darüber fraktionsübergreifend einig: Die Altschuldenübernahme macht nur dann Sinn, wenn die Finanzausstattung der Kommunen zukünftig auskömmlich ist, so wie es auch der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom Dezember 2020 klar formuliert hat. (Beifall der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das war und wäre heute noch die Grundlage für eine gelungene Altschuldenübernahme. Die Ampelfraktionen waren 2 023 offensichtlich noch zuversichtlich, dass das gelingen würde. Ich zitiere aus der damaligen Beratung des Gesetzes die SPD-Fraktionsvorsitzende Sabine Bätzing-Lichtenthäler: „Auf jeden Fall können die Kommunen jetzt fi nanziell neu starten. Viele Millionen Menschen […] werden Nutznießer von diesem Gesetz sein, wenn ihre Kommunen Spielräume gewinnen“, Spielräume für Spielplätze, Wirtschaftsförderung, Kulturförderung, Sportförderung. Oder auch die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Pia Schellhammer – ich zitiere –: Wir verschaffen den Kommunen „finanzielle Luft zum Atmen“. Wir schaffen „Handlungsfähigkeit für zukunftsfähige Kommunen“. Etwas vorsichtiger war der damalige Fraktionsvorsitzende der FDP, Philipp Fernis: „Die Entschuldung macht […] nur dann einen Sinn, wenn sichergestellt ist, dass nicht erneut eine entsprechende Problematik durch kommunale Liquiditätskredite entsteht.“ Seine Aussage, dass die Kommunen mit dem PEK in die Lage versetzt werden, in Zukunft auch ohne neue Schulden ihren wichtigen Aufgaben gerecht zu werden, war hingegen, das wissen wir heute, ein Trugschluss. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Realität sieht nach nur zwei Jahren Wirken des neuen KFA anders aus: Kommunale Spielräume, finanzielle Luft zum Atmen, Handlungsfähigkeit für zukunftsfähige Kommunen, Kommunen, die ohne neue Schulden ihren Aufgaben gerecht werden? Liebe Kolleginnen und Kollegen, leider alles Fehlanzeige. (Beifall der CDU) Innerhalb von nur zwei Jahren haben die kommunalen Haushalte in Rheinland-Pfalz ein erneutes negatives Finanzierungssaldo von 1,2 Milliarden Euro zu verkraften. 2023 war es ein Minus von 563 Millionen Euro, 2024 ein Minus von 630 Millionen Euro trotz durch die von der Landesregierung verordnete heftige Steuererhöhung bei der Grundsteuer und alle möglichen Sparmaßnahmen. Auch die Finanzplanungen für 2025 und 2026 sind aufgrund der aktuellen Vorgaben des KFA miserabel. Spätestens 2027, so die leider sichere Prognose, werden die Kommunen wieder so hohe Kassenkredite anhäufen müssen, dass die Altschuldenübernahme verpufft ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist die bittere Realität. Damit verbunden ist auch Hoffnungslosigkeit, die sich in unseren Kommunen breit macht. (Beifall der CDU) Ich möchte eines deutlich machen: Als CDU haben wir die Altschuldenübernahme immer gefordert. Ja, wir haben gefordert, dass das Land den Kommunen das Geld zurückgibt, das es ihnen jahrelang vorenthalten hat. Die notwendige Verfassungsänderung haben wir als CDU mitgetragen. Ich konnte damals für unsere Fraktion an den Verhandlungen mit der Landesregierung teilnehmen. Damit verbunden war ein Vertrauensvorschuss gegenüber der Landesregierung. Sie als Vertreter der Landesregierung haben uns bei den Verhandlungen ein Versprechen gegeben. Sie haben versprochen, zukünftig für eine ausreichende Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen. Leider müssen wir feststellen, dieses Versprechen haben Sie gebrochen. Eine neue Klagewelle zum KFA rollt auf Sie zu, und ich bin mir sicher, dass Sie erneut eine Niederlage vor dem Verfassungsgerichtshof erleiden werden und Ihnen erneut Verfassungsbruch bescheinigt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der aktuelle Doppelhaushalt beweist, dass Sie an der Situation auch nichts ändern wollen. Ja, Sie haben deutlich mehr Mittel eingestellt, das erkennen wir an. Aber wenn auf der anderen Seite die Ausgabenlast der Kommunen durch die Erfüllung der Pflichtaufga ben explodiert, die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben immer weiter auseinandergeht, dann reicht das einfach nicht. Genau da, liebe Kolleginnen und Kollegen, setzt unser Gesetzentwurf an. Wir möchten aufgrund der Unmöglichkeit der Vermeidung von neuen Liquiditätskrediten, der Unmöglichkeit der Einhaltung der derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen Erleichterungen im Kreditmanagement für die Kommunen in unserem Land. Wir möchten die bestehende Regelung – das möchte ich wirklich heute noch einmal deutlich machen – nicht abschaffen, sondern lediglich temporär aussetzen für mehr Flexibilität bei unseren Gemeinden, Städten und Kreisen. (Beifall der CDU) Wir möchten damit auch das Zinsänderungsrisiko minimieren, den bürokratischen Aufwand für die Kommunen und die Aufsichtsbehörden reduzieren. Es macht doch keinen Sinn, die Kommunen in dieser Lage zu verpflichte n, innerhalb von 36 Monaten die Kredite zurückzuzahlen, immer wieder neue und höhere Kredite aufzunehmen. Ein ordnungsgemäßes Kreditmanagement schützt die Kommunen. Die derzeitige Gesetzeslage, möchte ich nochmals konstatieren, war sicher gut gemeint. Sie ist dafür geeignet, bei Schwierigkeiten einzelner Kommunen genau hinzuschauen. Sie war und ist aber nicht für das Massengeschäft vorgesehen. Leider ist die Aufnahme von neuen, dauerhaft benötigten Liquiditätskrediten zum Massengeschäft geworden. Deshalb begrüßen auch die kommunalen Spitzenverbände unseren Gesetzesentwurf ausdrücklich. Die Kommunen haben hierbei auch in der Anhörung auf den deutlichen Mehraufwand hingewiesen, den die aktuelle Gesetzeslage verursacht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Erleichterungen durch die temporäre Aussetzung der Genehmigungspflicht und der anderen Bestimmungen sind dringend geboten, zumindest so lange, bis die Kommunen ausreichend ausgestattet werden, zumindest so lange, bis wir als CDU in Regierungsverantwortung an der Seite unserer Kommunen stehen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Markus Stein.

Diese Rede einzeln zitieren

Markus Stein SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal bestätigt sich nach intensiven Ausschussberatungen und auch einer von der Opposition beantragten Anhörung, diesmal zur Aussetzung der Genehmigungspflicht kommunaler Liquiditätskredite: Die Landesregierung, die Ampel, meine Damen und Herren, ist weiterhin auf dem richtigen Weg. Die von der CDU beantragte Aussetzung der Genehmigungspflicht von Liquiditätskrediten greift nicht die Ursache der eigentlichen Herausforderungen der Kommunen an. Auch die Anzuhörenden sprachen von einer notwendigen Ursachenbekämpfung mit Blick auf die kommunalen Finanzen und halten dem Gesetzentwurf der CDU zahlreiche Argumente entgegen. So muss zunächst einmal der Charakter von Liquiditätskrediten in den Fokus gerückt werden. Diese dienen ausdrücklich nicht der A usfinanzierung der kommunalen Aufgaben, sondern sie sind ein Instrument zur vorübergehenden kurzfristigen Sicherung der Liquidität unserer Gemeinden, Städte, Gemeindeverbände und Landkreise. Wenn wir uns also dem grundsätzlichen Problem bei der Finanzierung unserer Kommunen und ihrer Aufgabenerfüllung annehmen möchten, ist klar, man muss an die Ursachen. Ursächlich für die hohe finanzielle Belastung der kommunalen Familie sind gegenwärtig massive Kostensteigerungen, zum Beispiel in den Sozialausgaben, in den Personalkosten oder in den Energieaufwendungen. Das Ziel des politischen Handelns muss es also sein, den Kommunen finanzielle Planungssicherheit zu geben, also die Aufnahme von Liquiditätskrediten nicht so einfach wie möglich zu gestalten, sondern bestenfalls die Notwendigkeit solcher Kredite weitgehend zu verhindern. Das Land Rheinland-Pfalz ist hierbei ein wichtiger Partner an der Seite der Gemeinden. Mit einem bedarfsorientierten kommunalen Finanzausgleich in Rekordhöhe, mit einer Rekordentlastung von 3 Milliarden Euro und mit zahlreichen Sonderprogrammen wie KIPKI, dem Regionalen Zukunftsprogramm oder den Kraftpaketen bezüglich der gestiegenen Aufgaben bei der Aufnahme Geflüchteter hat das Land immer wieder gezeigt, meine Damen und Herren, die Landesregierung steht fest an der Seite unserer Gemeinden in Rheinland-Pfalz. Zudem möchte ich Ihnen zu dem Thema Verpuffen sagen, Herr Reichert – das kommt immer wieder in dem Kontext der 3-Milliarden-Euro-Entschuldung –, so etwas verpufft nicht. Diese 3-Milliarden-Euro-Entschuldung ist da, und sie wird auch noch in fünf Jahren da sein. Man kann schließlich nicht unterstellen, wenn wir die 3 Milliarden Euro Entschuldung nicht vorgenommen hätten, dass es den Kommunen heute besser ginge, ganz im Gegenteil. Wir können mit diesem Wurf sagen: Die Landesregierung, das Land hat in der Tat einen großen, großen Schritt in Richtung Entlastung unserer kommunalen Familie gemacht. Das spürt man nicht nur in den Bilanzen, sondern man spürt es auch im laufenden Haushalt. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, ein weiteres Signal wird auch im Rahmen der finanzpolitischen Zielsetzungen der neuen Bundesregierung gesetzt, von der wir gerade in Ihrem Redebeitrag, Herr Kollege von der CDU, nicht viel gehört haben. Nicht nur, dass man mit einem Sondervermögen und einer reformierten Schuldenbremse zu Recht mehr Spielraum gibt, sondern auch und vor allen Dingen mit Blick auf die klare Absicht unserer Landesregierung: Die Kommunen müssen bei der Frage der Nutzung künftiger Spielräume mit an den Tisch, und sie müssen daran partizipieren. Lassen Sie mich auch unterstreichen, dass es Ministerpräsident Alexander Schweitzer ist, der sich gegenwärtig in Berlin für einen fairen Lastenausgleich aufgrund der Veränderungen in der Steuerpolitik einsetzt. (Abg. Benedikt Oster, SPD: So sieht’s aus!) Die Kommunen und die Bundesländer dürfen zum Beispiel nicht alleine für die Finanzierung der wichtigen bundesweiten Wirtschaftsimpulse verantwortlich sein. Meine Damen und Herren, es braucht eine echte Konnexität auf Bundesebene. Die Aussetzung einer Genehmigungspflicht bei Liquiditätskrediten mag die Aufnahme solcher einfacher gestalten, aber sie ändert fi nanzpolitisch nichts an der Situation unserer Gemeinden. Abgesehen davon könnte sie sogar mit Blick auf eine bundesseitige Teilentschuldung Nachteile mit sich bringen; denn eine Bundesbeteiligung an kommunalen Liquiditätskrediten würde voraussetzen, dass die Länder und ihre Kommunen ihren Anteil an einer Schuldenvermeidung größtmöglich erbringen. Die Aufweichung von Genehmigungsregelungen bei der Inanspruchnahme von L-Krediten könnte also – so wurde es auch in der Anhörung deutlich – falsche Signale nach Berlin senden. Es bleibt ein weiterhin wichtiges Anliegen, auch auf eine weitere Teilentschuldung seitens des Bundes hinzuwirken. Das Land hat mit der Teilentschuldung von 3 Milliarden Euro bereits einen erheblichen Beitrag geleistet. Dazu sage ich, was ich bereits in der ersten Beratung im Plenum dazu sagte: Im Gesetz zur 3-Milliarden-Entschuld ung seitens des Landes ist detailliert begründet, warum es notwendig und sinnvoll war, die Genehmigungspflicht für den Höchstbetrag der Liquiditätskredite wieder einzuführen. So wurde dieses Gesetz auch von Ihnen mit dem gesamten Haus einstimmig beschlossen, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU. Lassen Sie mich auch aufgreifen, dass die Genehmigungspflicht von Liquiditätskrediten nicht zur Arbeitsbeschaffung dient, sondern ein Instrument ist, mit dem unsere Kommunen seitens der genehmigenden Kommunalaufsicht auf Kreisebene und bei der ADD auch einen haushaltsrechtlichen Schutz erhalten. Wenn notwendige L-Kredite genehmigt sind, unterliegen sie nicht nur der Kenntnis bei den Aufsichtsbehörden, sondern sie geben den kommunal Verantwortlichen auch rechtliche und politische Sicherheit nach außen. Meine Damen und Herren, statt seitens der CDU an Symptomen arbeiten zu wollen, wäre es doch ein viel effizienterer Weg, als Kanzlerpartei den Telefonhörer in die Hand zu nehmen, um zum Beispiel für eine echte Konnexität in Berlin zu sorgen; (Glocke der Präsidentin) denn es geht auch weiterhin um die Sicherung der Leistungsfähigkeit unserer Kommunen. Wir lehnen den Gesetzentwurf der CDU ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Für das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Pia Schellhammer.

Diese Rede einzeln zitieren

Pia Schellhammer GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleg:innen! Ja, wir wissen, die finanzielle Lage in unseren Kommunen ist herausfordernd. Sie ist bundesweit herausfordernd. Jetzt aber, wie es die CDU gemacht hat, wieder einseitig aufs Land zu schielen, dazu wiederhole ich das, was ich immer bei diesen Debatten erwähne: Die Lage ist so komplex, und die Lösung liegt auf allen drei Ebenen. Die Kommunen können ihren Beitrag leisten, das Land kann seinen Beitrag leisten, aber auch der Bund muss in dieser Situation seinen Beitrag leisten. Das möchte ich in meiner Rede vor die Klammer ziehen. Der vorliegende Gesetzentwurf, über den wir heute sprechen, ist kurz, aber nicht prägnant, sondern gefährlich simpel. Das habe ich schon in der ersten Beratung gesagt. Er erleichtert den Kommunen eine unbegrenzte Kreditaufnahme ohne klare Leitplanken, ohne Genehmigungsvorbehalt. Das ist ein Freibrief für Schulden, ein Konto mit unendlichem Dispo. Es war schon in der ersten Lesung nicht schwer abzusehen, was passieren wird: auf der einen Seite Applaus von den kommunalen Vertretern. Aber – das ist wichtig – in der Anhörung gab es zahlreiche mahnende Stimmen, gerade von den eingeladenen Wirtschaftswissenschaftlern. Ich habe mir die Stellungnahmen intensiv angeschaut. Eine Abkehr von der Genehmigungspflicht für Liquiditätskredite ist eben nicht der richtige Weg, um den Kommunen aus der finanziell schwierigen Situation zu helfen. Das haben Sachverständige wie Professor Kühl, Professor Tappe, Professor Junkernheinrich und Professor Döring klar und unmissverständlich formuliert. Auch deshalb lehnt meine Fraktion diesen Gesetzentwurf ab. Die Anhörung im Innenausschuss war hier sehr eindeutig und hat noch einmal gezeigt, auch in den Vergleichszahlen, dass die Kommunen bundesweit in einer finanziell schwierigen Situation stecken, in einer Krise mit historischem Ausmaß. Unsere Aufgabe ist es deshalb, die Ursachen klar zu benennen und tragfähige Lösungen zu entwickeln. Für die Analyse der kommunalen Finanzkrise sind diese Punkte ganz, ganz wichtig. Ich will ein paar herausgreifen. Die finanzielle Lage der Kommunen ist bundesweit angespannt, aber Rheinland-Pfalz steht im Vergleich gar nicht so schlecht da. Das zu sagen, hilft uns zwar jetzt nicht weiter, aber ich finde es immer wichtig, weil Sie hier suggerieren, dass besonders in Rheinland-Pfalz diese Lage so eklatant ist. Deswegen möchte ich mit Erlaubnis der Präsidentin Professor Döring zitieren: „[R]ichtet man den Blick allein auf jene Flächenländer, deren Kommunen eine Deckungslücke aufweisen, ist Rheinland-Pfalz bezogen auf 2024 jenes Flächenland, dessen Kommunen im bundesweiten Vergleich den zweitniedrigsten negativen Finanzierungssaldo je Einwohner aufweisen. […] Vor diesem Hintergrund kann keine fiskalisch besondere (bzw. verschärfte) Betroffenheit der rheinland-pfälzischen Kommunen in Anbetracht der bundesweit in anderen Flächenländern hohen finanziellen Deckungslücken festgestellt werden.“ Ich will das an dieser Stelle erwähnen, weil immer wieder suggeriert wird, dass Rheinland-Pfalz hier besonders schlimm sei. Das ist jetzt auch wissenschaftlich bei der Anhörung dargelegt worden und ist wichtig, um die weitere Debatte zielführend zu führen. Die Ursache für die angespannte Lage ist nicht unsere Form des KFA, des kommunalen Finanzausgleichs – auch das wird immer wieder von Ihnen in der Debatte angeführt –, sondern eine strukturelle Überlastung, insbesondere durch Kostensteigerungen. Sie wurden bereits in der Debatte erwähnt. Es sind Sozialausgaben, es sind Personalkosten, es sind Energiekosten, gestiegene Baukosten. All das betrifft unsere Kommunen eben auch bundesweit. Deswegen ist diese Lösung nicht hier in Mainz zu suchen, sie ist auch nicht bei der ADD in Trier zu suchen, sondern die Lösung für dieses bundesweite strukturelle Problem liegt in Berlin. Da kommen Sie wieder ins Spiel, liebe CDU, weil Sie dort die Regierung mit stellen. Wir müssen auf Bundesebene intensiv diskutieren. Ein Punkt ist zum Beispiel – da stellen wir uns an die Seite der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene –, dass die Kommunen mehr Umsatzsteuerpunkte brauchen; denn sie haben mehr Aufgaben, also brauchen sie auch eine Entlastung durch mehr Umsatzsteuerpunkte. Zudem brauchen wir eine echte kommunale Altschuldenlösung auch vom Bund. Das, was Sie, liebe CDU, in Ihrem Koalitionsvertrag vorgelegt haben, ist eben keine Altschuldenlösung. Wenn wir über 140 Jahre dafür brauchen, dass wir unsere Kommunen, die bundesweit verschuldet sind, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) damit entschulden, dann ist das keine Altschuldenregelung. Wir brauchen auch ein Konnexitätsprinzip auf Bundesebene: Wer bestellt, muss bezahlen. Da frage ich mich wirklich bei Ihren Steuerplänen, wenn man sich anschaut, welche Mehrbelastungen oder welche Mindereinnahmen unsere Kommunen dadurch zu erwarten haben, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Wie hoch denn?) wie Sie sich hier hinstellen können und das Hohelied der Kommunalfinanze n singen, (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Wie hoch denn?) auf der anderen Seite mit den Plänen, die Sie auf Bundesebene vorantreiben, massiv unsere Kommunen mit Mindereinnahmen belasten werden. Das müssen Sie selbst beantworten. Aber Sie können versuchen, das Ruder herumzureißen. Sie sind in der Mehrheit. Wir sind sehr gespannt, wie wichtig Ihnen die kommunale Ebene (Glocke der Präsidentin) in Ihrer Bundeskoalition ist. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Für die AfD-Fraktion spricht Herr Dr. Bollinger.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Jan Bollinger AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Unsere Kommunen stecken tief im Schuldensumpf. Unser 10-Punkte-Programm „Raus aus dem Schuldensumpf!“ sieht konkrete Maßnahmen vor, zum Beispiel Aufgabenkritik und Bürokratieabbau, zum Beispiel eine Asylwende und ein besser ausgestatteter kommunaler Finanzausgleich. Aus gutem Grund gehört dazu nicht die Forderung, die Genehmigungspflicht für Liquiditätskredite auszusetzen. Ich komme zunächst zur kommunalen Finanzlage, dann zum Gesetzentwurf und dann zu echten Lösungen. Eine aktuelle Anfrage von mir hat ergeben, dass mehr als 60 % unserer Städte, Kreise und Gemeinden in diesem Jahr mit defizitären Haushalten planen. Insgesamt liegt das Defizit bei etwas mehr als 1 Milliarde Euro. Außerdem stehen zwei Drittel unserer Kommunen Anfang Juni noch immer ohne genehmigten Haushalt 2025 da. Das ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung. In den sogenannten haushaltslosen Zeiten sind Kommunen in ihrem Handeln stark eingeschränkt. Unter anderem dürfen sie keine neuen Investitionen eingehen, was zu Verzögerungen führt. Verzögerungen wiederum sind ein wesentlicher Grund für Baukostensteigerungen. Die Finanznot führt unsere Kommunen in einen Teufelskreis aus hohen Defiziten und entweder ausbleibenden oder viel zu teuren Investitionen. Der vorliegende Gesetzentwurf zur Aussetzung der Genehmigungspflicht für Liquiditätskredite führt nicht aus dem Teufelskreis, führt nicht aus dem Schuldensumpf. Sind Kommunen dauerhaft mit Liquiditätskrediten Verschuldet, ist das ein Symptom für eine strukturelle Unterfinanzierung. In der Anhörung im Innenausschuss betonten die geladenen Experten, dass sowohl das Land als auch der Bund Schuld haben an der Unterfinanzierung unserer Kommunen. Das Konnexitätsprinzip wird nicht eingehalten. Bund und Land übertragen den Kommunen Aufgaben, statten sie finanziell aber nicht ausreichend dafür aus. Dazu könnte man auch Zechpreller sagen. Die Landesregierung hatte zu diesem berechtigten Vorwurf bislang nur eine Antwort: Sollen doch die Bürger und Betriebe zahlen. – Grundsteuer rauf, Gewerbesteuer rauf. Die CDU-Antwort auf die Zechprellerei ist nicht viel besser. Die CDU sagt einfach: Sollen die Kommunen doch unkontrolliert Kredite aufnehmen. Die Experten lehnen diese Forderungen als reine Symptombehandlung ab. Die Experten fordern Ursachenbekämpfung. Erstens, Konnexitätsprinzip einhalten. Zweitens, bessere Ausstattung des kommunalen Finanzausgleichs. Drittens, investieren gegen den Sanierungsstau. Viertens, Bürokratie abbauen und Standards senken, und fünftens, interkommunale Zusammenarbeit stärken. Meine Damen und Herren, das sind bereits fünf der zehn Punkte aus dem AfD-Kommunalprogramm „Raus aus dem Schuldensumpf!“ In genau diesem 10-Punkte-Programm meiner Fraktion liegt die Lösung der kommunalen Finanzprobleme. Daher füge ich die übrigen fünf Punkte noch hinzu: Sechstens, konsequent Verwaltungsabläufe digitalisieren. Siebtens, mehr kommunale Selbstverwaltung statt gesetzlicher Vorgaben und Weisungsaufgaben. Achtens, ein Entschuldungsprogramm für alle Kommunen. Neuntens, gezielt die Wirtschaft stärken, um den Wohlstand im Land und damit die Steuereinnahmen zu erhalten und zu erhöhen. Und zehntens – das gibt es nur mit uns –, eine Asylwende, um die hohen Sozialkosten zu senken. (Zurufe aus dem Hause) So zieht meine Fraktion die Kommunen aus dem Schuldensumpf. Die Symptombekämpfung der CDU, die nur tiefer in den Schuldensumpf hineinführt, lehnen die im Innenausschuss angehörten Experten wie auch ich und meine Fraktion ab. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Als nächster Redner in der Debatte spricht für die FDP-Fraktion Kollege Steven Wink.

Diese Rede einzeln zitieren

Steven Wink FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie schon gehört, verlangt der vorliegende Gesetzentwurf die Aussetzung der Genehmigungspflicht für Liquiditätskredite für Kommunen. Das klingt auf den ersten Blick zunächst einmal pragmatisch, könnte man meinen. Aber der zweite Blick sagt, dass es eben kein sachgerechter Ansatz und vor allem nicht nachhaltig tragfähig ist. Das zeigte auch die Anhörung der Sachverständigen vor Ort. Wie ich bereits in der Auswertung der Anhörung sagte, möchte man in bestehende Strukturen mehr Geld geben. Das ist typisch CDU und typisch für Ihre Anträge, die Sie stellen: Alte Strukturen so belassen, wie sie sind, es bleibt alles so, wie es ist, und ich schmeiße einfach mehr Geld hinein. Es soll ein Steuerungselement des Landes per Federstrich ausgehebelt werden. Die Altschuldenübernahme durch das Land ist erfolgt – es wurde angesprochen –, und auch die Debatte mit dem Bund über den Rest wird dabei konterkariert werden. Dabei haben wir und auch die Experten in der Anhörung ganz andere Themen angesprochen. Die Ausgabenthematik, also Ausgabenkritik: Welche Aufgabe könnte eine Kommune noch übernehmen und in welchem Umfang? Gerade im Bereich des Sozialen, der Eingliederung, der Kinder- und Jugendhilfe sind viele Themen darunter, die vom Bund initiierte Aufgaben sind. Dann der Bereich der Effizienzsteigerung und Digitalisierung. Kein Allheilmittel, aber ich habe das auch schon in der Anhörung gefragt zum Thema Digitalisierung und Effizienzsteigerung in den Kommunen selbst, um nicht nur die Einnahmen-, sondern auch einmal die Ausgabenseite zu überprüfen und zu verbessern. Dazu wurde mir als Widerspruch gesagt, das könnte man so nicht tun. Man hat zum Beispiel sieben Softwares in sieben verschiedenen Kommunen, die nicht miteinander matchen, und wenn man jetzt nur noch eine Software einführen würde, dann wäre das Wirtschaftsvernichtung. Also es ist quasi das Argument, ich würde Unternehmen damit vernichten und kaputt machen wollen, die Wirtschaft schädigen, wenn ich eine Software in mehreren Kommunen einführe, die vielleicht miteinander reden kann und miteinander matchen kann und ich somit Effizienzsteigerungen herbeiführe. Das ist keine Effizienzsteigerung, die vielleicht diverse Ausgaben – wie auch der Normenkontrollrat schon festgestellt hat – im Bereich der Digitalisierung senken könnte. Ein weiteres Thema war die künftige Steuerverteilung, was Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Einkommensteuer betrifft. Über diesen Punkt wäre zu diskutieren, hauptsächlich aber über die Konnexität, gerade vom Bund initiierte Aufgaben, weil der Bund gern von der Ausführungskonnexität Gebrauch macht, wenn er Aufgaben weitergibt und verteilt. Die Anhörung belegte auch, dass das Bild, das Sie gezeichnet haben, dass nur Rheinland-Pfalz so schlecht dasteht und nur uns es so schlecht geht, ganz klar widerlegt wurde. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt bei 149 Euro, im Bundesschnitt bei 310 Euro. Das wurde von Professor Junkernheinrich dargelegt. Also, ein Eingriff durch den Gesetzentwurf, wie er vorgesehen wäre, erhält keine Rechtfertigung im ersten Schritt. Auch hier wurde die Strukturdebatte in den Kommunen angesprochen; allerdings wäre der Gesetzentwurf nur Kosmetik, und auch das Land kommt seinen Pflichten nach. Auch das wurde in der Anhörung gesagt. 4 Milliarden Euro Finanzausgleichsmasse, 4,5 Milliarden Euro gezielte Programme. Das sind 8,5 Milliarden Euro, was ein Drittel der bereinigten Ausgaben des Landeshaushalts ausmacht. Zu behaupten, das Land würde seinen Aufgaben nicht nachkommen, ist also schlichtweg falsch. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das zeigte die Anhörung, das zeigten die Experten, und es wurde aufgezeigt, dass nicht nur Geld relevant ist. All diese Ansätze, all diese Ideen zu Reformen lässt der Gesetzentwurf nicht erkennen. Wie gesagt, nur mehr Geld in alte Strukturen zur kurzfristigen Symptombekämpfung, das ist keine Lösung. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Patrick Kunz. Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER: Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gilt jetzt, final die Frage zu beantworten, ob das Aussetzen der Genehmigungspflicht für kommunale Liquiditätskredite sinnig ist oder nicht. Das Anhörverfahren vergangene Woche hat uns bestätigt, was ich bereits in der ersten Lesung dieses Gesetzes an dieser Stelle verdeutlicht habe. Unser Ziel kann nicht darin bestehen, die Kommunen immer weiter in die Schuldenfalle zu treiben, sondern die Struktur hinter den Finanzbeziehungen zwischen Bund, Land und Kommunen auf neue Beine zu stellen. Meine Damen, meine Herren, das Anhörverfahren mit professoraler Schlagseite gegenüber den beiden Praktikern vom Landkreistag und Gemeindeund Städtebund war sehr aufschlussreich. Obwohl ich die Meinung von Herrn Meffert und Herrn Hesch zum Gesetzentwurf nicht teile, waren es gerade diese beiden hochgeschätzten Experten, die in intensiver Eindringlichkeit beschrieben haben, was die Stunde eigentlich geschlagen hat. Fast 25 Milliarden Euro Defizit bei den deutschen Kommunen schnüren auch unseren rheinland-pfälzischen Gemeinden den Hals zu. Bei ihren Ausführungen musste ich unweigerlich an ein unrühmliches Phänomen aus den USA denken, das uns allen aus den Medien bekannt ist: den Shutdown. Der neuerliche Griff zum Liquiditätskredit ist immer auch eine mahnende Erinnerung an die Landesregierung, dass die rheinland-pfälzischen Kommunalfinanzen durch das Tandem aus der Novelle des LFAG und der Altschuldenlösung keine entscheidende Aufwertung erfahren haben, ganz im Gegenteil. Uns wurde erneut vor Augen geführt, dass die Verschuldung unaufhaltsam zunimmt und in absehbarer Zeit alte Stände erreicht haben wird; denn die Aufwüchse im kommunalen Finanzausgleich können nicht mit den immer stärker steigenden Ausgaben Schritt halten. Was es da gebraucht hätte, wäre eine vorgezogene Evaluierung des LFAG, was bekanntlich von uns gefordert und seitens der Landesregierung abgelehnt wurde. Kurzfristig bleibt zu hoffen, dass unsere Kommunen vom Schuldenpaket des Bundes profitieren, insofern die Landesregierung keine klebrigen Finger entwickelt. Langfristig benötigen wir allerdings eine systematische Umstellung in den Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Es liegen zwei Wortmeldungen von fraktionslosen Abgeordneten vor. Der erste Redner ist Abgeordneter Dr. Drumm.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Herbert Drumm fraktionslos

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU hat mit ihrem Gesetzentwurf die verzweifelte Situation der Kommunen gut beschrieben. Der vorgesehene Lösungsweg ist aber indiskutabel. Es ist indiskutabel, dass die Kommunen, wenn auch nur für drei Jahre, weitere Schulden zulasten kommender Generationen aufnehmen dürfen, die sie nie mehr zurückzahlen können. Es war richtig, die Teilentschuldung mit dem Verbot neuer Verschuldung zu verbinden. Die ADD aber zum zahnlosen Tiger zu degradieren, die jetzt doch hochdefizitäre Haushalte nach ein bisschen Augenwischerei genehmigt, um damit den Fehlschlag der Regierungspolitik zu kaschieren, war nicht Sinn dieser teuren Aktion. Die einzig mögliche sinnvolle Lösung kann nur in einem völlig neuen politischen Weg, einem kompletten Systemwechsel unter Beachtung des Konnexitäts- und des Subsidiaritätsprinzips liegen, einem Weg, der eine konsequente Linie vom Bund über die Länder bis hin zu den Gemeinden erkennen lässt. Vor allem muss er garantieren, dass Verantwortung und genügend hohe finanzielle Ausstattung dort liegt, wo viele kompetente und engagierte Menschen sich oft ehrenamtlich einbringen, nämlich in den Gemeinden. Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich die Finanzpolitik der evangelischen Kirche im Rheinland anzusehen. Sie ist nicht völlig fehlerfrei, auch hat es die Kirche einfacher. Aber sie zeigt den oben skizzierten richtigen Weg auf, und vor allem zeigt sie, dass ein solcher Weg möglich ist. Doch die Bürgerinnen und Bürger unserer Republik und auch unseres Landes haben den Glauben daran verloren, dass die Regierungen und die sie tragenden Parteien zu solchen Lösungen fähig sind. Frau Schellhammers gerade gehaltene Rede bestätigt diese Einschätzung. Der vorliegende Gesetzentwurf der CDU zeigt, dass auch von hier keine Hoffnung zu erwarten ist, und das, meine Damen und Herren, und das, Herr Präsident Hering, das ist die wirkliche Gefahr für unsere Demokratie. Vielen Dank. (Beifall der Abg. Martin Louis Schmidt und Dr. Bernhard Alscher, fraktionslos)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Herr Frisch, Sie haben als nächster Abgeordneter das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch fraktionslos

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich glaube, die Anmerkung des Kollegen Drumm ging in Abwesenheit an den Präsidenten, aus inhaltlichen Gründen. Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs habe ich die von der CDU geforderte Aussetzung der Genehmigungspflicht als einen Akt der Notwehr bezeichnet, einen Akt der Notwehr verzweifelter Kommunen angesichts der seit Langem unzureichenden Finanzausstattung einerseits und der vielfältigen kommunalen Aufgaben andererseits. Natürlich, Herr Kollege Klein, haben Sie vollkommen Recht, wenn Sie sagen, dass das Ganze keine Lösung ist. Es ist keine Lösung, und es ist auch nicht nachhaltig, insbesondere wenn man bedenkt, dass dadurch eine neue Schuldenspirale in Gang gesetzt werden würde, die alles konterkariert, was mit dem Programm PEK und anderen Konsolidierungsmaßnahmen zuletzt auf den Weg gebracht worden ist. Gleichzeitig ist es aber schon ein Stück weit bigott, wenn ausgerechnet Sie als Vertreter der Regierungsfraktionen, die ja im Wesentlichen verantwortlich sind für die desolate Finanzlage der Kommunen, beklagen, dass man ein Problem nicht lösen würde. Sie hätten doch den Schlüssel zur Lösung des Problems zumindest teilweise in der Hand. Ich bestreite nicht, dass sich der Bund daran beteiligen könnte, die Kommunen auch finanziell dauerhaft zu sanieren. Im Wesentlichen ist es aber das Land, das durch einen unzureichenden kommunalen Finanzausgleich und die permanente Verletzung des Konnexitätsprinzips dafür verantwortlich ist, dass die Kommunen in dieser Situation sind. Sich dann hier hinzustellen und zu sagen, das ist keine Lösung, wenn man gleichzeitig die Lösung hätte, aber nicht bereit ist, sie umzusetzen, ist schon bemerkenswert. Frau Schellhammer, auch spannend, dass Sie jetzt auf den Bund verweisen. Das ist natürlich rein zufällig dem geschuldet, dass Sie jetzt in Berlin nicht mehr in der Regierung sitzen. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ne, ich habe auch schon vorher auf den Bund verwiesen!) – Ich habe das vorher nie von Ihnen gehört. Dass Sie jetzt plötzlich die Konnexität nach oben verschieben, (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Doch, bei der Altschuldenregelung, definitiv!) davon war jahrelang nicht die Rede, solange Sie die politische Verantwortung im Bund getragen haben. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist Quatsch! Wie vieles, was Sie sagen!) Jetzt kommt auf einmal dieser Vorschlag. Bei allem Respekt, das muss einem schon als faule Ausrede erscheinen. (Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist Quatsch!) Im Grunde hat sich der Gesetzentwurf der CDU-Fraktion ein Stück weit überholt. Er ist von der Realität eingeholt worden; (Abg. Joachim Paul, AfD: Wie so vieles!) denn offensichtlich erteilt die ADD als Aufsichtsbehörde inzwischen zahlreiche Haushaltsgenehmigungen auch bei defizitären Haushalten. Die Stadt Trier hat in den vergangenen Tagen die Haushaltsgenehmigung bekommen, trotz einer Neuverschuldung von 39 Millionen Euro. (Abg. Joachim Paul, AfD: Koblenz auch!) Das widerspricht allem, was die Aufsichtsbehörde in der Vergangenheit gesagt und was auch die Landesregierung vernünftigerweise eingefordert hat, nämlich dass es keine Neuverschuldung mehr geben kann, nachdem man mit der PEK die Kommunen hier ein Stück weit entschuldet hat. Es gab dennoch seitens der ADD keine globale Beanstandung des Haushalts, und es gab trotzdem die Feststellung, dass kein unabweisbarer Fehlbetrag vorliege. Wenn das jetzt alles offensichtlich nicht mehr gilt, was man vorher beschworen hat, dann ist das aus kommunaler Sicht zwar begrüßenswert, aber es ist, wie gesagt, keine Lösung, vor allem angesichts der unzureichenden Finanzausstattung, die weiterhin besteht. Es kommt ein weiterer Punkt hinzu. Die ADD hat in ihrem Haushaltsbescheid für die Stadt Trier die Genehmigung des jetzigen Haushalts mit der klaren Erwartung verknüpft, in den Jahren 2026 fortfolgende einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen, entweder mit drastischen Einschnitten in das städtische Leistungsangebot oder aber mit deutlichen finanziellen Mehrbelastungen für die Bürger. Man sieht, so die ADD, beträchtliche Spielräume bei den Hebesätzen, auch über die einkommensneutrale Erhebung der Steuersätze hinaus. Ordnet man das politisch ein, liegt eine Schlussfolgerung auf der Hand. Man winkt noch einmal defizitäre Haushalte durch, um nicht durch Steuererhöhungen den Unmut der Bürger vor der Landtagswahl heraufzubeschwören. Nach der Wahl werden dann Steuerschrauben angezogen werden, weil man anstatt eines fairen KFA eine Einhaltung des Konnexitätsprinzips und einer vernünftigen Wirtschafts- und Migrationspolitik einmal mehr den Bürgern den Schwarzen Peter zuschiebt. (Glocke der Präsidentin) Das ist eine ebenso durchschaubare wie kritikwürdige Strategie, und man kann nur hoffen, dass die Wähler 2026 die notwendige Antwort darauf geben – – (Glocke der Präsidentin)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Ihre Redezeit ist ausgeschöpft, sehr geehrter Herr Abgeordneter Frisch.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Frisch fraktionslos

– – und der Ampel die Rote Karte zeigen werden. Vielen Dank, Frau Präsidentin. (Beifall der Abg. Martin Louis Schmidt, Dr. Herbert Drumm und Dr. Bernhard Alscher, fraktionslos)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Jetzt spricht der Innenminister des Landes, Michael Ebling. Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Ebling

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Vielen herzlichen Dank. – Die CDU-Fraktion hat hier eben feierlich erklärt, dass sie sich nachhaltig um die Verbesserung der Kommunen bemühen wird, sobald sie in Regierungsverantwortung ist. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN) Ich finde es sehr unfair, die Kommunen auf Ewigkeit zu vertrösten, meine Damen, meine Herren. (Heiterkeit und vereinzelt Beifall bei der SPD – Zurufe von der CDU: Oh! – Weitere Zurufe von der CDU) Wenn es als einziger Vorschlag bleibt, was Sie in Ihrem Gesetzentwurf niedergelegt haben – – – (Zuruf aus dem Hause: Jetzt stoßen Sie hier schon Drohungen aus!) – Ein bisschen Humor, Herr Abgeordneter. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Der war gut! 1 : 0!) Na, komm, lassen Sie ihn raus. Verstecken Sie ihn doch nicht so. Wenn das der Gesetzentwurf ist, der die Lösung bringen soll, dann ist es das auch nicht. Das ist jetzt gar nicht nur die Meinung von dem, der spricht, sondern das zog sich so unisono durch die Anhörung. Herr Professor Junkernheinrich hat darauf hingewiesen, die Kernproblematik für die Finanzsituation würde nicht gelöst. Vielmehr drohten die alten Handlungsmuster, in welchen Liquiditätskredite zweckentfremdet für die allgemeine Deckung von Verwaltungskosten eingesetzt würden. Die finanzielle Situation würde alles andere als stabilisiert – das war auch eine der Analysen, und die war eine herrschende –, und zulasten der künftigen Generationen würde es umso schwieriger sein, dann auch einen fairen Ausgleich hinzubekommen. Ich glaube, eine der Grundannahmen für diesen Gesetzentwurf war falsch. Ich will wirklich noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen. Ja, die finanzielle Situation der Kommunen ist eine außerordentlich schwierige. Das ist auch keine wirklich neue Erkenntnis, aber sie ist nicht nur eine Situation der rheinland-pfälzischen Kommunen, (Abg. Joachim Paul, AfD: Das bringt uns aber nichts!) und deshalb greifen die entsprechenden Lösungsansätze hier wieder einmal zu kurz. Ich hatte schon im Rahmen der ersten Lesung darauf hingewiesen, die kommunalen Haushalte stehen bundesweit unter Druck, insbesondere aufgrund der schwächelnden Wirtschaft, aber auch der Steigerung der Sozialausgaben, die in erheblicher Weise durch vom Bund erlassene Regulierungen bestimmt werden. Das kommunale Finanzierungssaldo im Bund hat mit über 24 Milliarden Euro eine neue Dimension erreicht. Deshalb hat – dem will ich beipflichten – Herr Professor Döring ausgeführt – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Die finanzielle Lage der Kommunen in Rheinland-Pfalz ist keineswegs so außergewöhnlich negativ, dass landeseitig mit einer solchen Maßnahme reagiert werden müsste, wie dies der CDU-Gesetzentwurf vorsieht.“ Ich glaube, insofern ist es richtig, dass man diesem Weg nicht folgt. Insofern appelliere ich ausdrücklich, dass wir uns nicht in kurzsichtigen Scheinlösungen verlieren, sondern weiter daran arbeiten, dass wir echte Ursachenanalyse betreiben. Dazu gehört es, Konnexitätsfragen auch mit der Bundesebene zu klären und weiterhin – wie es im Übrigen die kommunalen Spitzenverbände unisono fordern – zum Thema zu machen sowie natürlich die verschärfte Inanspruchnahme des Bundes für die von ihm veranlassten zusätzlichen Ausgaben der Kommunen in den Blick zu nehmen. Für die zukünftigen Debatten hat der Ministerpräsident schon Marksteine gesetzt. Das wäre zweifellos eine zielführende und zeitgemäße Initiative, um die Probleme der Kommunen und auch ihrer Haushalte anzugehen. Dieser Gesetzentwurf ist es an der Stelle nicht. Wir würden Steuerung verlieren, am Ende im Übrigen auch zulasten der Kommunen, weil es dann irgendwann natürlich auch die Kommunen einholt, wenn zu viel auf der Payroll steht. In diesem Sinne kann ich gut verstehen, dass eine Mehrheit dieses Hauses diesen Gesetzentwurf ablehnen wird. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Lassen Sie uns in die unmittelbare Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 18/11411 – in zweiter Beratung eintreten. Die Beschlussempfehlung lautet auf Ablehnung. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten, wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung erteilen möchte! – Das ist die CDU-Fraktion. Ablehnung? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der CDU abgelehnt. Damit entfällt die Schlussabstimmung. Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: …tes Landesgesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/11583 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Wissenschaftsausschusses – Drucksache 18/12269 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/12310 – Lassen Sie mich noch eine kurze Information über das Ausschussverfahren geben. Die erste Plenarberatung fand in der 84. Sitzung am 2. April mit Aussprache statt. Damals erfolgte die Ausschussüberweisung, die ich eben erwähnt habe, der Rechtsausschuss hat selbstverständlich mitberaten. Für die SPD-Fraktion hat Frau Dr. Katrin Rehak-Nitsche das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Katrin Rehak-Nitsche SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute reden wir über eine Änderung des Hochschulgesetzes. Was so ein bisschen sperrig im Verwaltungssprech daherkommt, ist aber etwas, das für viele Menschen viele Erleichterungen und Verbesserungen bringen wird. Zum Beispiel werden wir, wie im Koalitionsvertrag versprochen, die Zweitstudiengebühren abschaffen. Das heißt, es wird leichter, sich lebenslang fortzubilden. Zum anderen richten wir das Promotionsrecht für die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften ein. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen und verbessert unser Standing auch im Vergleich zu anderen Bundesländern. Außerdem werden wir zum Beispiel die Möglichkeit eines integrierten Bachelor of Law einführen. Das heißt, wenn man Jura studiert, werden die Studienleistungen anerkannt, selbst dann, wenn man die Staatsexamen nicht machen kann. Bislang fällt man tatsächlich auf Null zurück. Das soll künftig nicht mehr der Fall sein. Ich denke, das ist ein Gewinn für alle, die sich für dieses Fach interessieren, und macht es damit noch attraktiver. Wir haben das schon im April in der ersten Lesung ausführlich diskutiert, es wurde gerade gesagt. Deswegen möchte ich jetzt noch einmal darauf eingehen, warum das überhaupt wichtig ist; denn Hochschulbashing ist in manchen Ländern gerade ein bisschen eine Modeerscheinung. Hochschulen sind ein extrem wichtiger regionaler Partner. Sie bieten Arbeitsplätze, das ist nachgewiesen. Sie bieten Know-how und Expertise auch für die Unternehmen vor Ort, für die Menschen vor Ort. Sie bieten Attraktivität für junge Familien und junge Menschen. Sie bieten auch Infrastrukturen und die Möglichkeit für Partnerschaften. Hochschulen sind aber auch die Grundlage für die gesellschaftliche Entwicklung. Ohne Hochschulen gibt es keinen Wohlstand, keine gute Gesundheitsversorgung und keine gute Ausbildung für unsere Kinder, und das ist nur einiges. Ohne Hochschulen fallen wir tatsächlich zurück ins Mittelalter; denn auch wenn wir uns das nicht jeden Tag aktiv bewusst machen, so profitiere n wir alle, jeder Einzelne, jede Einzelne von uns, von den herausragenden Leistungen, die Wissenschaffende erbringen, und zwar für eine zivilisierte Gesellschaft. Ich sage das ganz deutlich: Ohne die Hochschulen hätten wir keine Tabletten gegen Kopfweh. Wir hätten kein Internet, kein WhatsApp, kein YouTube. Okay, vielleicht könnten manche noch ohne das leben. Wir hätten aber auch keine Antibiotika für unsere Kinder. Wir hätten keine Kunststoffe, keine Sehhilfen, keine Herzschrittmacher, keine Stents, Hörgeräte oder Prothesen. Wir hätten auch keine Therapien gegen Krebs, und wir hätten noch nicht mal sauberes Wasser. Deswegen ist es lebenswichtig für uns alle, dass es Hochschulen gibt, an denen Menschen für uns forschen und unsere Kinder ausbilden. Deshalb sind wir in Rheinland-Pfalz stolz auf alle Wissenschaffenden in unserem Land, auf ihre Kreativität, auf ihren Fleiß und auf ihre Klugheit. Deshalb stehen wir fest an der Seite unserer Hochschulen und fest hinter dem Grundsatz der Wissenschaftsfreiheit. Die Novelle, die wir heute verabschieden, ist das Ergebnis eines langen und demokratischen, offenen Prozesses. Es gab Anhörungen, alle Beteiligten wurden beteiligt; denn Demokratie heißt nicht, (Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin) dass ein einzelner Mann irgendwelche Dekrete unterschreibt, sondern Demokratie heißt, dass man sich mit allen Betroffenen zusammensetzt und gemeinsam und konstruktiv um gute Lösungen ringt. Das ist uns in diesem Fall gelungen. Deswegen einen herzlichen Dank an alle, die an diesem langen Prozess beteiligt waren, sich beteiligt haben und den ersten Entwurf besser gemacht haben. Mit der Gesetzesänderung heute schaffen wir einmal mehr die Voraussetzungen dafür, dass unsere Hochschulen gute Rahmenbedingungen zum Arbeiten haben, unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gute Rahmenbedingungen zum Forschen haben und unsere Studierenden gute Rahmenbedingungen zum Studieren vorfinden. Damit schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass die Hochschulen weiterhin wertvolle regionale Partner und Partnerinnen sind und weiterhin die Grundlagen dafür legen können, dass wir gesund, sicher und gut leben können. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Kathrin Anklam-Trapp

Für die CDU-Fraktion ist Dr. Matthias Reuber der nächste Redner in der Debatte.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Matthias Reuber CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen Wochen und Monaten haben wir uns im Parlament, aber auch als CDU-Landtagsfraktion sehr intensiv mit der Novellierung des Hochschulgesetzes auseinandergesetzt. Neben dem Gesetzentwurf der Landesregierung liegt heute auch ein gemeinsamer Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen und der CDU-Landtagsfraktion vor. Dieser Änderungsantrag beschäftigt sich neben einigen redaktionellen Änderungen auch mit einem Punkt, den wir schon in der ersten Lesung angesprochen haben und den wir auch im Ausschuss nochmals thematisiert hatten, nämlich mit der künstlichen Intelligenz. Mit dem Änderungsantrag wird das Thema KI jetzt auch gesetzlich als Aufgabe der Hochschulen im Hochschulgesetz festgeschrieben. Das ist auch aus unserer Sicht Teil eines modernen Hochschulgesetzes; denn KI nur als Teil der Digitalisierung abzubilden, wäre für uns ein bisschen zu wenig gewesen. Deswegen sind wir auch den Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen sehr dankbar, dass wir uns auf eine Formulierung einigen konnten. Wir ergänzen jetzt in § 2 Abs. 8 einen Satz – ich zitiere –: Sie, also die Hochschulen, „berücksichtigen dabei auch sämtliche Aspekte der Künstlichen Intelligenz“. Damit stellen wir sicher, dass sich auch die Hochschulen bewusst sind, dass eine der Aufgaben ist, die gesellschaftlichen Herausforderungen, die sich durch das Thema KI ergeben, auch angemessen zu behandeln. Das ist ein guter Weg. Das Gesetz wird mit diesem Einsatz nicht überfrachtet. Die Formulierung liefert uns auch in Zukunft noch eine gewisse Flexibilität bei künftigen Entwicklungen. Gleichzeitig sind wir als CDU-Fraktion sehr dankbar, dass es die Vorschläge, die wir eigentlich noch mit in einen neu zu schaffenden Absatz packen wollten, fast wortgleich in die Begründung geschafft haben. Dementsprechend ist klar definiert, was wir gemeinsam unter den Aufgaben der Hochschulen im Bereich der KI verstehen. Wir werden natürlich diesem gemeinsamen Änderungsantrag zustimmen, und wir werden als Fraktion dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen. Ich möchte im Folgenden noch kurz eine Begründung dafür liefern, warum wir das machen. In der ersten Lesung hatte ich an dieser Stelle noch gesagt, dass es einige offene Fragen gibt, die wir im Prozess noch zu einzelnen Änderungen haben, die vorgeschlagen waren. Diese offenen Fragen, beispielsweise zur Anwesenheitspflicht, aber auch zur rückwirkenden Anerkennung des Bachelorgrades im Bereich der Rechtswissenschaften oder auch zur Einführung des Promotionsrechts an unseren Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, konnten zum einen in der Beratung geklärt werden, die wir im Ausschuss bei unserer auswärtigen Sitzung an der RPTU in Kaiserslautern hatten, die konnten aber auch in einem Gespräch mit dem Ministerium geklärt werden. Auch an dieser Stelle noch einmal vielen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch an Ministerialdirektorin Katharina Heil, dass Sie sich die Zeit genommen haben. Das war für uns sehr wertvoll und hat uns dabei geholfen, auch hier für uns zu einem guten Ergebnis zu kommen. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Abschließend möchte ich noch einige wenige Sätze zum Promotionsrecht sagen, das wir heute beschließen werden. Das ist ein Punkt, der uns als Fraktion in der Vergangenheit immer sehr wichtig war. Wir hatten im Parlament in der Vergangenheit schon fraktionsübergreifend den dringenden Wunsch danach, dass wir dort eine Änderung vornehmen. Wir nehmen die Änderung nicht nur deshalb vor, weil andere Bundesländer um uns herum das schon vor einigen Jahren gemacht haben und wir sonst Gefahr gelaufen wären, dass sich ein weiterer Standortnachteil für Rheinland-Pfalz ergeben hätte, sondern wir machen das auch, weil es der richtige Weg ist, weil wir mit dem Promotionsrecht an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften eben auch die Realität abbilden, weil es sehr viele forschungsstarke Fachbereiche an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften gibt, denen wir somit zum einen eine Wertschätzung entgegenbringen, aber auch die Möglichkeit geben, den eigenen akademischen Nachwuchs auszubilden. Wir sind sehr gespannt auf die Umsetzung der Verordnung und darauf, wie das Promotionsrecht dann bei uns in Rheinland-Pfalz anläuft. Natürlich werden wir zu einer angemessenen Zeit eine Evaluierung des Promotionsrechts vornehmen. Ich bin mir sicher, wenn wir in fünf oder zehn Jahren noch einmal über dieses Promotionsrecht sprechen, haben wir vielleicht schon wieder die eine oder andere Änderung vorgenommen, weil wir mit den Erkenntnissen, die wir in Rheinland-Pfalz gewonnen haben, gesehen haben, dass wir noch nachschärfen oder bestimmte Dinge anders machen müssen. Diesen Weg werden wir als Fraktion sehr gerne begleiten. Ich habe es eben gesagt: Alle unsere offenen Fragen wurden geklärt. Darüber hinaus beinhaltet der Gesetzentwurf der Landesregierung noch weitere wichtige Punkte, die ich angesprochen habe. Wir stimmen sowohl dem Änderungsantrag als auch dem Gesetz zu. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächste Rednerin ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordnete Dr. Lea Heidbreder.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Lea Heidbreder GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind auf der Zielgeraden. Heute werden wir das neue Landeshochschulgesetz verabschieden – ein guter Tag für unsere Hochschulen, für alle Mitarbeitenden und die Studierenden im Land. Gerade für die Studierenden gibt es mit dem neuen Hochschulgesetz eine ganze Reihe Verbesserungen. Fangen wir gleich mit einer guten Nachricht an: Die Zweitstudiengebühren sind bald Geschichte. Was wir im Koalitionsvertrag versprochen haben, setzen wir jetzt um. Wer sich für ein zweites Studium entscheidet, spart damit über 4.000 Euro bei einem Bachelor in Regelstudienzeit. Das ist fair; denn die Arbeitswelt verändert sich schnell, und wer sich weiterbildet, sollte nicht noch draufzahlen müssen. Wir öffnen Bildungswege und geben mehr Menschen die Möglichkeit, an unseren Universitäten zu studieren. Mit Fachabitur oder Zeugnis aus dem Ausland wird das Studium möglich. Wer die Hochschulzugangsprüfung besteht, darf studieren. Was an vielen Stellen schon Alltag ist, wird jetzt Teil des Hochschulgesetzes: digitale Fernprüfungen. Seit der Corona-Pandemie sind sie fester Bestandteil des Prüfungsrepertoires und sollen das auch bleiben, genauso wie die hybriden Sitzungen der Hochschulgremien. Das ist nicht nur zeitgemäß, sondern vor allem familienfreundlicher und inklusiv. Wir unterstützen zudem Studierende und Lehrende, die gründen wollen. Studierende werden bei der Einhaltung von Fristen entlastet, und die Lehrenden können sogar freigestellt werden. Das gibt Rückenwind für innovative Ideen in unserem Land. Außerdem stärken wir die Stimme der Studierenden in den Verwaltungsräten ihrer Studierendenwerke. Wenn ihre Meinung überstimmt wurde, dürfen sie das Thema jetzt noch einmal auf die Tagesordnung setzen. Das fänden wir richtig; denn wer finanziert, sollte auch gehört werden. Ein Satz zu den Anwesenheitspflichten, einem Thema, das wir ein bisschen emotional im Ausschuss bei unserer auswärtigen Sitzung diskutiert haben: Die bleibt weiterhin die Ausnahme. Das schreiben wir im Gesetz jetzt noch einmal ganz klar fest; denn wer studiert, tut das selbstbestimmt und freiwillig. So viel zu den wichtigsten Änderungen für die Studierenden. Was ist noch neu im Hochschulgesetz? Ein wichtiger weiterer Schritt ist, die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften bekommen bei uns jetzt das Recht, eigene Promotionen anzubieten, wenn sie stark in der Forschung sind. Unsere HAW zeichnet aus, dass sie stark in der Anwendungsorientierung sind. Durch das Promotionsrecht an HAW bringen wir Theorie und Praxis zusammen und ein Stück näher. In Rheinland-Pfalz gilt ab jetzt also umso mehr: Viele Wege führen zur Promotion. Ich habe es schon in der ersten Beratung im Plenum gesagt und sage es heute wieder: Die Hochschulen sind im Moment der größte Energieverbraucher unter den Landesimmobilien. Wenn wir klimaneutral werden wollen, müssen wir hier unbedingt vorankommen, und das geht nur gemeinsam mit den Hochschulen. Deshalb wird Nachhaltigkeit in Zukunft fest in die Entwicklungspläne der Hochschulen aufgenommen. Gleichzeitig machen wir das Thema Bildung für nachhaltige Entwicklung stark; denn die Herausforderungen unserer Zeit brauchen Köpfe, die ökologisch, sozial und ökonomisch denken und die diese Perspektiven vernetzt denken können. Genau das wollen wir fördern. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Abschließend komme ich noch zum Änderungsantrag. Danke für die fraktionsübergreifenden, sehr guten Beratungen im Ausschuss. Danke auch an die CDU. Künstliche Intelligenz verändert gerade unsere Arbeitswelt und unseren Alltag grundlegend. Schon jetzt beschäftigen sich unsere Hochschulen in Rheinland-Pfalz auf verschiedenen Ebenen sehr aktiv mit künstlicher Intelligenz. Dem tragen wir Rechnung, indem wir die Aufgabe der Hochschulen um die Berücksichtigung sämtlicher Aspekte der künstlichen Intelligenz erweitern. All das zeigt, mit dem neuen Hochschulgesetz machen wir unsere Hochschulen moderner, offener und zukunftsfester. Heute ist ein guter Tag für die Bildung, ein guter Tag für unsere Hochschulen im Land. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Paul.

Diese Rede einzeln zitieren

Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Wir sehen das Gesetz durchaus kritisch, das habe ich bereits in der ersten Lesung deutlich gemacht. Unsere Hauptkritik gilt der Abschaffung der Zweitstudiengebühren. Diese Kritik will ich an dieser Stelle noch einmal in gebotener Kürze ausführen. Durch die Abschaffung der Zweitstudiengebühren rechnet die Landesregierung mit Kosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro pro Studienjahr. Wir meinen, dass dieses Geld sinnvoller investiert werden könnte. Wir würden den Betrag, den die Hochschulen nun als Kompensation für die Abschaffung dieser Gebühren erhalten, trotz Beibehaltung der Zweitstudiengebühren nicht streichen. Wir würden den Hochschulen den Betrag zusätzlich zur Verfügung stellen, und zwar zur Verwendung für Lehre und Forschung. Aber – das will ich noch einmal betonen – es geht uns bei der Debatte um die Zweitstudiengebühren nicht in erster Linie um finanzielle Aspekte. Wir sehen vielmehr die Gefahr einer weiteren Schieflage zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Sie haben eben gesagt, Frau Kollegin, dass derjenige gefördert werden soll, der sich weiterbildet. Das gilt aber insbesondere auch für den nicht akademischen Bereich, für die Handwerker, die Meister usw. Wenn wir jetzt ein gebührenfreies Zweitstudium ermöglichen, setzen wir Fehlanreize, weil wir ohnehin schon zu viele Studenten haben oder zu viele Studenten, die meines Erachtens an der Universität falsch sind, die besser eine Lehre gemacht hätten. Das gehört meines Erachtens zur Beurteilung des Hochschulgesetzes hinzu. (Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) Professor Michael Sommer von der Universität Oldenburg hat es in einem am 26. Mai veröffentlichten Interview mit der WELT auf den Punkt gebracht. Ich zitiere – Sie haben nach einem Gewährsmann gefragt –: „Ich würde sagen, wir wären alle besser dran, wenn wir nur 50 Prozent der Studenten hätten […]. […] Man zwängt Leute an die Uni, die eigentlich durch das berufsbildende System hätten gehen können und jene Fachkräfte geworden wären, die wir jetzt alle so dringend benötigen.“ (Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) Da haben Sie Ihren Zeugen, der Ihnen das bescheinigt und der unsere Position stärkt. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Man hat unser berufsbildendes System, um das uns die ganze Welt beneidet, an die Wand gefahren – das ist immer noch der Experte – und systematisch kaputt gemacht. Ein vernichtendes Urteil auch über Ihre Bildungs- und Hochschulpolitik. Von dieser Kritik weichen wir nicht ab. Sie ist nämlich richtig, sie ist zeitgemäß, und sie scheut sich nicht, unbequeme Wahrheiten zur Kenntnis zu nehmen. (Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) Trotzdem werden wir dem Gesetz zustimmen. Warum? Uns haben die Passagen zu den Gründungen überzeugt. Ich zitiere aus der Begründung des Gesetzentwurfs: „Gründungen, die ein wesentliches Element des Wissens- und Technologietransfers und als solche Teil der Aufgaben der Hochschulen sind, werden in zweifacher Hinsicht besonders privilegiert, nämlich zum einen mit Blick auf [Studenten], die an Gründungen mitwirken, zum anderen mit Blick auf eine Freistellung von […] Hochschullehrern zu Gründungszwecken.“ Wir begrüßen, dass mit Blick auf die Einhaltung von Fristen bis zu zwei Semester nicht berücksichtigt werden, sofern Unterbrechung oder Verlängerung nachweislich durch die Beteiligung des Studenten an Unternehmensgründungen bedingt waren. Das ist der richtige Weg. Das sind Schritte in die richtige Richtung. So sieht eine Politik aus, die in die Zukunft gerichtet ist und zur Kenntnis nimmt, dass wir gerade in einem brutalen Wettbewerb um Patente und Innovationen auf der ganzen Welt sind. Ich habe den Eindruck, dass unser Plenarantrag zu Hochschulausgründungen und Gründungsprofessuren aus dem Juli 2023 hier Pate gestanden hat. Fazit: AfD wirkt. Darüber freuen wir uns, und deswegen können wir zustimmen. Trotzdem ist uns klar, dass noch vieles in diesem Bereich zu tun ist. Jüngstes Beispiel: Im vergangenen Plenum im Mai haben wir den Antrag „Mehr Fokus für Neugründungen und ‚Start-ups‘ – unseren Gründern und Jungunternehmern einen erfahrenen Netzwerker zur Seite stellen und sie landesweit effektiv fördern!“ eingebracht – leider von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Dabei hätte der Antrag einiges zu bieten gehabt. Ich wiederhole das gerne noch einmal. Wir wollen einen Start-up-Beauftragten einrichten. Dieser Start-up-Beauftragte soll komplementär zu den Gründungseinrichtungen an den rheinland-pfälzischen Universitäten und Hochschulen agieren. Die Gründungseinrichtungen an den Universitäten und Hochschulen sollen so einen direkten Ansprechpartner auf Landesebene erhalten, und der Start-up-Beauftragte soll Förderungen des Landes unmittelbar bereitstellen können. Das ist alles sehr sinnvoll und wichtig, leider von den Fraktionen der Altparteien fürs Erste verhindert, aber gute Ideen können sich später noch durchsetzen. (Glocke des Präsidenten) Wir stimmen dem Gesetz aus den Gründen, die ich eben genannt habe, zu. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die FDP-Fraktion Abgeordneter Stefan Thoma.

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Thoma FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Abgeordnete! Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ist eines unserer höchsten Güter in einer demokratischen Gesellschaft. Wir erleben leider weltweit momentan nicht nur in autoritären Systemen, sondern auch in alten Demokratien wie beispielsweise bei unseren Freunden aus den USA, dass das durchaus Einschränkungen erfährt und eine Gesellschaft in die falsche Richtung schieben kann. Deswegen sollten wir uns bei einer Erneuerung des Hochschulgesetzes noch einmal bewusst machen, wie wichtig genau diese Werte sind, die wir gemeinsam teilen und aus denen wir etwas erschaffen wollen. Deswegen ist es vielleicht genau da ein gutes Zeichen, dass wir im Ausschuss so arbeiten konnten und konstruktiv mit der Opposition zusammen unter Demokraten diese demokratischen Rechte verteidigen konnten und gemeinsam einen Entwurf erstellt haben. Dazu zählt aber auch, dass man sich an der Hochschule gewaltfrei bewegen kann. Deswegen ist es wichtig, dass in den neuen Gesetzentwurf die Gewaltfreiheit an Hochschulen explizit aufgenommen wird, sodass Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung jeglicher Art keinen Platz haben können; denn wer ausgrenzt, verhindert Erkenntnis, und wer einschüchtert, erstickt jede Form von offener Diskussion in einer Gesellschaft. Unsere Hochschulen müssen ein Raum sein, an dem Bildung gelebt wird. Deswegen ist es von Wichtigkeit, dass wir die Zweitstudiengebühren abschaffen; denn jemandem vorzuwerfen, dass er sich weiterbilden will, ist der falsche Weg. Wir müssen klar und deutlich machen, dass jede Form von Bildungsweg gewollt ist, und deswegen darf man dem keine Steine in den Weg legen. Wir gehen auch weiter im Bereich der Promotionsmöglichkeiten, indem die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften jetzt auch in der Lage sind, Promotionen durchführen zu können, sodass wir den Menschen einen weiteren Weg weisen. Wir haben dort Brückenbauer zwischen Theorie und Praxis, die einfach etwas anders arbeiten als die universitären Promotionen. Der Wissenstransfer muss auch zwischen Universitäten und Unternehmen verbessert werden, für Start-ups, für Geschäftsmodelle, die man dann aufgreifen kann. Das unterstützen wir durch die Möglichkeit der Gründerfreisemester, die den Studierenden ermöglicht werden sollen. Ein echtes Innovationsinstrument ist das. Studierende erhalten Zeit und die Möglichkeit für Infrastruktur. Natürlich denken wir auch an die digitale Zukunft unserer Hochschulen. Die KI ist eine Zukunftstechnologie, keine Zukunftsmusik; denn sie ist längst Teil der Gegenwart und entwickelt sich immer weiter. Unsere Hochschulen müssen schlicht unsere Gestalter dieser Technologie sein. Sie dürfen nicht getrieben werden von einer Entwicklung, die aus dem Ausland kommt. In Rheinland-Pfalz haben wir die besten Möglichkeiten dafür, beispielsweise mit dem DFKI in Kaiserslautern und anderen innovativen Unternehmen, die in dem Bereich bereits führend sind. Meine Damen und Herren, wir schlagen mit diesem Gesetz den Bogen von der Freiheit der Wissenschaft über mehr Gerechtigkeit im Zugang, mehr Chancen in der Forschung, mehr Transfer in die Wirtschaft hin zu einer zukunftsgewandten digitalen Hochschullandschaft. Wir Freien Demokraten werden diesem Gesetz selbstverständlich zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Stephan Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Ich hatte an dieser Stelle bereits am 2. April zu diesem Gesetz gesprochen und die wesentlichen Gründe vorgetragen. Mit Blick auf die Uhr erspare ich es Ihnen, das an dieser Stelle zu wiederholen. Ich möchte aber einen Punkt einführen, und da schaue ich zu Justizminister Philipp Fernis. Wir haben letzte Woche bezüglich des Gesetzes ein Schreiben bekommen. Das war übrigens gerichtet an den Rechtsausschuss, der eigentlich gar nicht federführend war, aber das haben wir dann dankenswerterweise noch behandelt, das Anliegen. Es ging um die Universität Trier, die sich an die Mitglieder des Rechtsausschusses gewandt hatte, mit dem Hinweis, dass es problematisch sei, wie in § 30 vorgesehen, den Bachelor zu verleihen, wenn jemand das zweite Staatsexamen nicht bestanden hatte, aber die Zulassung für das Examen und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bestanden hatte. Da sagte die Universität, das wäre schwierig; denn sie bräuchten diese Prüfungen der universitären Schwerpunktprüfung für andere Bereiche, und man solle doch hingehen und davon Abstand nehmen und bei jemandem, der durch das Staatsexamen fällt, dann auch den Bachelor verleihen. Wir haben uns dankenswerterweise im Rechtsausschuss trotz Zeitdruck mit der Thematik befasst, Herr Fernis. Sie hatten diesen Punkt vorher schon mit dem Kollegen Hoch besprochen gehabt. Ich muss Ihnen sagen – wir haben das nochmals beraten –, wir teilen Ihre Auffassung dabei. Sie haben vorgetragen, dass es letztlich nicht sein könne, dass jemand einen Bachelor verliehen bekommt, der die Prüfung nicht bestanden hat. Irgendeine Prüfung wird man doch ablegen müssen. Das ist aus meiner Sicht nachvollziehbar. Ich bin selbst Rechtsanwalt von Beruf, und ich finde es schwierig, ehrlich gesagt, wenn dann ein Bachelor der Rechtswissenschaften verliehen würde an jemanden, der keine Prüfung bestanden hat. Irgendeine Prüfung zum Abschluss sollte man geleistet haben. Deswegen sind wir der Auffassung, dass es, wie das Landesgesetz es vorsieht, richtig ist, dass man dabei bleiben sollte. Es mag sein, dass die Universitäten jetzt ein paar Probleme bekommen, weil sie diese Prüfungsschwerpunkte irgendwo anders – ich habe es gar nicht so richtig verstanden, ehrlich gesagt – neu erfinden müssen. Das ist aber letztlich das Problem der Universitäten. Sie müssen sich Gedanken machen, wie sie damit umgehen. Es ist aber meines Erachtens richtig, dass man darauf bestehen kann, dass jemand, der einen akademischen Abschluss bekommen will, auch eine Prüfung abgelegt und diese bestanden hat. Meine Damen und Herren, ich glaube, insofern können wir auch dieses Schreiben dann insgesamt zur Akte nehmen. Das Gesetz ist in sich schlüssig, tragfähig, und wir werden als FREIE WÄHLER dem Gesetz zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Für die Landesregierung erteile ich Staatssekretärin Nicole Steingaß das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Nicole Steingaß

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf knüpfen wir an den Neuerlass des Hochschulgesetzes im Jahr 2020 an. Wir setzen nun zahlreiche weitere Änderungen um. Es sind Verbesserungen für die Hochschulen, für die Studierenden, für die Studierendenschaften und für die Studierendenwerke, die in der Praxis sicher rasch positiv spürbar sein werden. Wichtige Änderungen sind die Einführung des Promotionsrechts an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, die Einführung des integrierten Bachelors im Fach Rechtswissenschaften, das umfassende Bekenntnis der Hochschulen zur Gewaltfreiheit, die Flexibilisierung des Hochschulzugangs für Personen mit Fachhochschulreife und ausländische Studierende und die Abschaffung der Zweitstudiengebühren. Es wurde bereits eingehend auf den Gesetzentwurf Bezug genommen. Es war eine sehr gute und intensive Beratung hier im Parlament und auch im Ausschuss. Ich möchte aber dennoch auf zwei Änderungen besonders eingehen, die der Landesregierung sehr wichtig sind. Zum einen auf die Abschaffung der Zweitstudiengebühren; denn als klares Bekenntnis zur Bildungsgerechtigkeit im Sinne des lebenslangen Lernens ist diese Änderung der Landesregierung ein besonderes Anliegen. Bildung darf keine Frage der individuellen finanziellen Möglichkeiten sein. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer sich umorientieren oder eben weitere Qualifikationen erlangen möchte oder muss, den sollen keine finanziellen Hürden davon abhalten. Wir tragen damit zur Chancengerechtigkeit bei und machen unser Land noch attraktiver für all die, die sich akademisch weiterentwickeln wollen. Die den Hochschulen entgehenden Einnahmen werden durch das Land kompensiert. Ich finde, das ist richtig gut angelegtes Geld. (Vereinzelt Beifall bei der SPD sowie der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Hochschulen werden dadurch eben nicht belastet und können in Forschung und Wissenschaft genau so weitermachen. Zum anderen möchte ich auf die Möglichkeit eingehen, den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften für besonders forschungsstarke Bereiche ein fachlich begrenztes Promotionsrecht zu verleihen und deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit damit zu stärken. Das ist ein weiterer wichtiger Teil dieses Gesetzentwurfs. Es geht dabei um fokussierte und durch hohe Qualitätsstandards flankierte Weiterentwicklung in Bereichen, in denen die HAW bereits eine ausreichende Forschungsstärke vorweisen können. Damit ermöglichen wir den HAW, den eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs selbst auszubilden. Das ist auch richtig und wichtig. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich auch kurz noch auf den Änderungsantrag eingehen, der vor allem die künstliche Intelligenz ausdrücklich im Hochschulgesetz verankern will. Dem Hochschulgesetz liegt ein weites Verständnis von Digitalisierung zugrunde, das auch die KI umfasst. Deshalb war zunächst im Gesetzentwurf die KI nicht ausdrücklich genannt worden. Es spricht aber vieles dafür, dass die KI als Teil der Aufgaben der Hochschulen explizit hervorgehoben werden soll. Die gewählte Formulierung stellt sicher, dass die Hochschulen im Rahmen ihrer digitalisierungsbezogenen Aufgaben sämtliche Aspekte der KI berücksichtigen. Das ist einerseits die Entwicklung der KI, ihre Anwendung und natürlich auch die Befähigung der Hochschulmitglieder, mit KI kritisch und verantwortungsbewusst umzugehen und sie einzusetzen. Daher begrüßt auch die Landesregierung den vorgelegten Änderungsantrag. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, der vorliegende Gesetzentwurf bringt für alle Beteiligten Modernisierungen und Verbesserungen mit sich. Unsere Hochschullandschaft wird dadurch noch stärker. Sie wird noch chancengerechter. Sie wird noch offener, digitaler, internationaler und transparenter. Wir stärken so erneut die Attraktivität unserer Hochschulen im Wettbewerb um Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Wir bieten Flexibilität für potenzielle Studierende, unterstützen das geforderte und notwendige lebenslange Lernen. Wir tun etwas gegen den Fachkräftemangel, indem wir Weiterqualifizierung erleichtern und stärken so auch den Innovations- und Wissenschaftsstandort Rheinland-Pfalz. Ich danke daher für die positive Begleitung durch das Parlament und bitte um Ihre Zustimmung zum vorgelegten Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind am Ende der Debatte. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Damit kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/12310 – ab. Wer diesem seine Zustimmung erteilen kann, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag einstimmig angenommen. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen. Wer dem Gesetzesentwurf – Drucksache 18/11583 – in zweiter Beratung zustimmen kann, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung erteilen kann, den darf ich bitten, sich vom Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Danke schön. Dann sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunkts. Wir kommen jetzt zu einer ganzen Reihe von Gesetzen, die ohne Aussprache sind, die aber trotzdem kurz angesprochen werden müssen. Wir kommen zunächst zu Punkt 6 der Tagesordnung: Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/11800 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Pflege und Transformation – Drucksache 18/12250 – Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 18/11800 – seine Zustimmung erteilen kann, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung erteilen kann, den darf ich bitten, sich von den Plätzen zu erheben! – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Danke schön. Wir kommen zu Punkt 7 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/11849 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses – Drucksache 18/12270 – Wir kommen auch hier zur unmittelbaren Abstimmung in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 18/11849 – seine Zustimmung erteilen kann, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Vielen Dank. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung erteilen kann, den darf ich bitten, sich von den Plätzen zu erheben! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Ein bisschen Bewegung tut uns ganz gut, glaube ich. (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Schon sind wir bei Punkt 8 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landeshinterlegungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12001 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 18/12274 – Wir kommen auch hier zur unmittelbaren Abstimmung in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 18/12001 – seine Zustimmung erteilen kann, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Danke schön. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung erteilen kann, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Vielen Dank. Wir sind bei Punkt 9 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung des Landesrichtergesetzes und der Wahlordnung zum Landesrichtergesetz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12002 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 18/12271 – Wir kommen auch hier zur unmittelbaren Abstimmung in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 18/12002 – seine Zustimmung erteilen kann, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung erteilen kann, den darf ich bitten, sich von den Plätzen zu erheben! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Danke schön. Es kommen noch drei Tagesordnungspunkte ohne Aussprache. Wir sind bei Punkt 10 der Tagesordnung: …tes Landesgesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12004 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr – Drucksache 18/12272 – Wir kommen auch hier zur unmittelbaren Abstimmung in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 18/12004 – seine Zustimmung erteilen kann, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER bei Enthaltung der AfD angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung erteilen kann, den darf ich bitten, sich von den Plätzen zu erheben! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER bei Enthaltung der AfD angenommen. Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Aufbewahrung und Speicherung von Schriftgut in der Justiz (SchriftAufJustG RP) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12009 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses – Drucksache 18/12273 – Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 18/12009 – in zweiter Beratung seine Zustimmung erteilen kann, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung seine Zustimmung erteilen kann, den darf ich bitten, sich von den Plätzen zu erheben! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen. Vielen Dank. Wir kommen zu Punkt 12 der Tagesordnung, dem letzten Gesetz, das wir heute ohne Aussprache behandeln: Landesgesetz zur Änderung krebsregisterrechtlicher Vorschriften und des Privatschulgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12084 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses – Drucksache 18/12275 – Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12084 – in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Wir kommen zu Punkt 13 der Tagesordnung, dem letzten Tagesordnungspunkt: Landesgesetz zu dem Vertrag über die Zusammenarbeit zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz e. V. Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/12246 – Erste Beratung Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten. Ich darf hierzu oben auf der Tribüne ganz herzlich Vertreterinnen und Vertreter des Verbands Deutscher Sinti und Roma, Landesverband RheinlandPfalz e. V. begrüßen. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie hier sind. (Beifall im Hause) Zur Gesetzeseinbringung darf ich Innenminister Michael Ebling das Wort erteilen. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Michael Ebling

Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine sehr verehrten Herren Abgeordnete! Wir leben in einer Gesellschaft, die sich durch Vielfalt, die sich durch unterschiedliche Perspektiven und vor allem ein reiches kulturelles Erbe auszeichnet. Diese Vielfalt ist nicht nur eine Tatsache, sie ist auch ein hohes Gut. Sie ist die Grundlage für eine offene, für eine demokratische und auch eine zukunftsfähige Gesellschaft. Dieses hohe Gut gilt es zu wahren, und dort, wo ihm durch Ausgrenzung, Diskriminierung und Rassismus Schaden droht, gilt es, dem entschieden entgegenzutreten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Genau in diesem Sinne beraten wir heute das Zustimmungsgesetz zum Vertrag über die Zusammenarbeit des Landes mit dem rheinland-pfälzischen Landesverband der Sinti und Roma. Meine Damen, meine Herren, Sinti und Roma bilden eine Minderheit, die immer noch und vielerorts mit ungewöhnlich großen Problemen aller Art kämpfen muss, die immer noch und – man muss es leider sagen – wieder verstärkt eben jener Ausgrenzung und Diskriminierung ausgesetzt ist. Insofern ist der Vertrag ein Beitrag im Einsatz dieser Landesregierung gegen Rassismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Er stellt einen auch bundesweit Beachtung findenden großen weiteren Schritt des Landes Rheinland-Pfalz in der Anerkennung einer nationalen Minderheit dar. Mit dem Vertrag und der damit einhergehenden Weiterentwicklung der Rahmenvereinbarung aus dem Jahr 2005 wenden wir uns der nationalen Minderheit bewusst zu in unserem gemeinsamen Ziel, allen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzern Anerkennung und Wertschätzung als gleichberechtigten Mitgliedern unserer Gesellschaft entgegenzubringen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Meine Damen, meine Herren, der Vertrag sieht im Detail, um einige Elemente zu nennen, vor: die Schaffung der Funktion eines Antiziganismusbeauftragten, übrigens als Ansprechpartner für die gesamte Minderheit und keineswegs nur für einen Verband – das ist ein Kernstück des Vertrags –, die vertiefte Aufarbeitung von Geschichte und Leben der Sinti und Roma in RheinlandPfalz, der Erhalt und die Pflege der Sprache und Kultur Romanes, auch eine Mittelerhöhung für den Verband auf 450.000 Euro, die in weitergehender Finanzautonomie bewirtschaftet wird. Ich will darauf verweisen, dass wir ein paritätisch besetztes Gremium anstreben aus Vertreterinnen und Vertretern der Landesregierung und der Minderheit, welches regelmäßig auch über den Stand der Umsetzung des Vereinbarten beraten wird. Meine Damen, meine Herren, ich bin froh, Ihnen mitteilen zu können, dass der Vertrag am 28. Mai vom Ministerpräsidenten und dem Verband hier in Mainz unterzeichnet wurde. Es handelt sich um ein sehr solides Werkstück, aber eben mit einer wichtigen Wertaussage und Haltung. Ich möchte mich bei Ihnen, dem Landtag, ausdrücklich für die Möglichkeit der verkürzten Beratung bedanken, sodass der Vertrag schnellstmöglich in Kraft treten kann und wir in die Umsetzung gehen können, beispielsweise bei der Ausgestaltung des paritätisch besetzten Gremiums. Genau deshalb werbe ich um Ihre Zustimmung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die CDU-Fraktion Abgeordneter Dirk Herber.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Herber CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf gibt die Antwort auf eine Frage historischer Verantwortung und gegenwärtiger gesellschaftlicher Gestaltung, nämlich den Schutz und die Förderung der nationalen Minderheit der Sinti und Roma in Rheinland-Pfalz. Wir bekennen uns ausdrücklich zum besonderen Schutz anerkannter nationaler Minderheiten. Dies ist fester Bestandteil unseres Wertekompasses und unseres Verständnisses von guter Politik. So viel Lob sei mir gestattet: Rheinland-Pfalz hat 2005 mit der ersten Rahmenvereinbarung bundesweit Pionierarbeit geleistet. Dass diese nun zu einem verbindlichen Vertrag weiterentwickelt wird, begrüßen wir tatsächlich ausdrücklich. Die Anerkennung des unermesslichen Leids, das Sinti und Roma unter der nationalsozialistischen Barbarei erfuhren, und die fortgesetzte Diskriminierung auch danach verpflichten uns zu besonderer Sensibilität und Unterstützung. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU steht gerne hinter den Kernzielen dieses Vertrags: der Kampf gegen Antiziganismus in all seinen Formen, die Sicherheit der kulturellen Identität, insbesondere der Sprache Romanes, die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe in Bildung, Arbeit und Gesellschaft und die Bewahrung des Geschichtsbewusstseins und der Aufarbeitung des Völkermords. Lassen Sie mich bei aller Zustimmung aber auch einige Erwartungen formulieren. Die Erhöhung der Landesleistungen auf 450.000 Euro jährlich ist signifikant. Das geplante paritätische Gremium muss nicht nur evaluieren, sondern auch sicherstellen, dass jeder Euro dort ankommt, wo er gebraucht wird, nämlich bei den Menschen vor Ort. Diese Haushaltsverantwortung fordert eine besondere Sorgfalt bei der Mittelverwendung, wenn wir uns die im Vertrag vorgesehene größere Finanzautonomie des Verbands anschauen. Die Schaffung eines Antiziganismusbeauftragten begrüßen wir als wichtiges Signal. Diese Position muss unabhängig, weisungsfrei und mit ausreichend Expertise ausgestattet sein, damit sie nicht zu reiner Symbolpolitik verkommt. Wir wünschen uns, dass die Arbeit hieraus messbare Erfolge in der Prävention und im konkreten Abbau von Diskriminierung bringt. Wir freuen uns daher auf die regelmäßigen Berichte im Innenausschuss. Die Sensibilisierung der kommunalen Gebietskörperschaften ist wesentlich für die Förderung von Bildung und Wohnen; denn die kann nur vor Ort gelingen. Was wir brauchen, sind aber auch praxistaugliche Konzepte mit niedrigschwelliger Unterstützung für die in den Artikeln aufgeführten Belange. Zu Recht benennt der Vertrag auch Pflichten des Verbands, insbesondere die der flächendeckenden Beratung und die Verantwortung gegenüber allen Sinti und Roma in Rheinland-Pfalz. Wir gehen davon aus, dass der Verband diese Aufgaben aktiv wahrnimmt und konstruktiv mit Landes- und Kommunalbehörden zusammenarbeitet; denn Integration und Teilhabe sind eine gemeinsame Aufgabe von Staat, Minderheitenvertretung und Gesellschaft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU Rheinland-Pfalz wird diesem Gesetz zustimmen, weil es ein klares Bekenntnis zur Verantwortung unseres Landes gegenüber der Minderheit der Sinti und Roma ist und weil es wichtige Instrumente zur Bekämpfung des Antiziganismus schafft. Lassen Sie uns daran arbeiten, dass dieser Vertrag nicht nur auf dem Papier steht, sondern spürbar dazu beiträgt, Vorurteile abzubauen, kulturelle Identität zu bewahren und gleichberechtigte Teilhabe der Sinti und Roma in Rheinland-Pfalz zu verwirklichen – so, wie wir es in Artikel 17 unserer Landesverfassung lesen können: „Der Staat achtet ethnische und sprachliche Minderheiten.“ Dafür werden auch wir als CDU unseren Beitrag leisten. Danke schön. (Beifall der CDU, vereinzelt bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächste Rednerin ist für die SPD-Fraktion Abgeordnete Nina Klinkel.

Diese Rede einzeln zitieren

Nina Klinkel SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Geschichte ist unsere Verantwortung und unsere Verpflichtung, nicht in Lippenbekenntnissen, sondern in Taten, wie Ministerpräsident Alexander Schweitzer am 28. Mai noch einmal betonte. Seit über 600 Jahren sind Sinti und Roma ein fester Bestandteil der deutschen Gesellschaft, der deutschen Geschichte und Kultur. Sie sind Teil dieses Bundeslands, lange bevor es dieses Bundesland überhaupt gab. Sie sind auch Teil des düstersten Kapitels unserer Geschichte. Sinti und Roma wurden auf Grundlage der nationalsozialistischen Rassenideologie als sogenannte Fremdrassige aus der sogenannten Volksgemeinschaft ausgeschlossen, schrittweise entrechtet, ihrer Lebensgrundlage beraubt und schließlich in den Konzentrationslagern ermordet. Männer, Frauen und Kinder auch aus Rheinland-Pfalz stehen auf den Deportationslisten. Klemens, Louise und Alfons Pfeil aus Trier waren 19, 13 und 16 Jahre alt, als sie in Auschwitz ermordet wurden. Oder Alfons Lampert aus Mainz, Obergefreiter der Wehrmacht gar, Nikolaus Winterstein aus Landau in der Pfalz oder Karl Reinhardt aus Koblenz, ein Unteroffizier der Wehrmacht, den die Nazis sogar in den letzten Kriegstagen noch an die Front schickten, wo er für ein Land kämpfen sollte, das ihn als sogenannten Volksschädling eigentlich vernichten wollte. Auch nach Auschwitz blieben Vorurteile und Ressentiments bestehen. Selbst die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes waren dagegen nicht gefeit, wie man dem Wortprotokoll des Parlamentarischen Rates der Bundesrepublik entnehmen kann. Von der „Zigeunerplage“ ist die Rede, als darüber räsoniert wird, welche Grundrechte im Staat gelten sollen, und insbesondere der Grundsatz der Gleichheit und Freizügigkeit diskutiert wurde. Staatliche Wiedergutmachungsämter versagten oftmals eine Entschädigung mit der Begründung, die Verfolgung der „Zigeuner“ sei zumindest bis 1 943 nur in Einzelfällen rassistisch motiviert gewesen, in der Regel aber Teil legitimierter polizeilicher Kriminalprävention. Auch heute noch bahnt sich Antiziganismus seinen Weg. Wir erinnern uns an die vergangene Kommunalwahl in Koblenz, als Wahlplakate antiziganistisch beschmiert wurden. All das muss man wissen, um zu begreifen, wie sehr Stigmatisierung und Ausgrenzung, wie sehr dieser Rassismus heute noch Lebensrealität der Sinti und Roma ist. All das muss man begreifen, um zu verstehen, wie wichtig dieser Vertrag und das dazugehörige Landesgesetz als Weiterentwicklung der bundesweit ersten Rahmenvereinbarung zwischen einem Bundesland und einer Sinti-und-Roma-Vertretung aus dem Jahr 2005 sind. Wer am 28. Mai bei der Vertragsunterzeichnung dabei war, hat das auch gespürt. In diesem Gesetz und in diesem Vertrag wird der Wille artikuliert und in Gesetzesform gegossen, die gleichberechtigte politische und gesellschaftliche, soziale, kulturelle und wirtschaftliche Partizipation der nationalen Minderheit der Sinti und Roma in Rheinland-Pfalz zu sichern und zu stärken und hierzu strukturelle Grundlagen zu schaffen und zu erhalten, die es Sinti und Roma in Rheinland-Pfalz erleichtern, sich zu ihrer ethnischen, kulturellen und sprachlichen Identität zu bekennen, diese zu pflegen und zu wahren. Repräsentation, Erinnerung, Bildung und Verständnis bilden wesentliche Bestandteile. Die Erhöhung der Mittel für den Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz auf 450.000 Euro, zum Beispiel für den hauptamtlichen Sinti-und-Roma-Kulturbeauftragten und für die Geschäftsstelle, wurde vereinbart. Der Verband wird somit strukturell gestärkt, und es wird ihm ermöglicht, auch weiter in die Fläche zu wirken und Beratungs- und Meldeangebote wie MIA-RLP aufrechtzuerhalten. Ein gemeinsames Gremium wird eingerichtet, das diesen Vertrag evaluiert und die Mitgliedschaft des Landes in der Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma garantiert. Ein Meilenstein dieses Gesetzes ist sicherlich Artikel 5 Abs. 3: Das Land Rheinland-Pfalz beruft eine/einen Antiziganismusbeauftragte/n, die/der als Ansprechpartner/in für alle staatlichen und gesellschaftlichen Stellen und Einrichtungen bei der Bekämpfung von Antiziganismus wirken und den betroffenen Personen ein Ansprechpartner sein soll. Zum Abschluss möchte ich, mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, den Vorsitzenden des Verbands Deutscher Sinti und Roma, Landesverband RheinlandPfalz, Herrn Christian Kling, zitieren: „Der Vertrag ist nicht nur für uns als Minderheit ein wichtiger Meilenstein, sondern für uns alle. In einer Zeit, in der wieder nationalistische, völkische und rechtsextreme Haltungen zunehmen, sendet er ein sichtbares Zeichen der Verständigung, der Solidarität und der Aussöhnung.“ Wir teilen diese Auffassung und werden zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Josef Winkler.

Diese Rede einzeln zitieren

Josef Winkler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein besonderer Tag. Kein revolutionärer Neuanfang ist angemessen, sondern ein wichtiger Schritt der Verlässlichkeit und Anerkennung. Mit dem neuen Vertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Landesverband Deutscher Sinti und Roma führen wir eine bewährte Partnerschaft in eine neue Phase; denn so jung ist das Verhältnis ja nicht. Seit vielen Jahren pflegt das Land Rheinland-Pfalz, sowohl das Parlament wie auch die Regierung, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz, mit dem langjährigen Vorsitzenden Jacques Delfeld genauso wie mit seinem Nachfolger Christian Kling – sie sitzen beide hier oben – und ihren Mitstreiterinnen und Mitstreitern über die letzten Jahrzehnte und aktuell, seit Gründung des Verbands im Jahr 1983. Schon vor 20 Jahren wurde eine gemeinsame Vereinbarung unterzeichnet – das wurde schon gesagt –, und wie das bei guten Beziehungen so ist, sie müssen nicht neu erfunden, sondern gepflegt und weiterentwickelt werden. Insofern freuen wir uns heute nicht nur, Vertragspartner zu werden, sondern sagen zu können, ein bewährter Partner bleibt an unserer Seite. Das heißt nicht, dass wir anderen möglichen Partnerinnen und Partnern für die Zukunft Türen zuschlagen. Dieser Vertrag heute gilt der ältesten anerkannten Vertretung einer besonderen Minderheit, die schon lange keine Fremde mehr ist – Kollegin Klinkel hat es gesagt –, sondern längst Teil unserer gemeinsamen Geschichte. Sinti und Roma zählen zu den vier staatlich anerkannten nationalen Minderheiten in Deutschland, neben den Dänen, den Friesen und den Sorben. Das heißt, sie sind nicht nur da, sie gehören hierher, und zwar seit Jahrhunderten. Ihre Kultur, ihre Geschichte, ihre Stimmen sind Teil des kulturellen Gedächtnisses Deutschlands und von Rheinland-Pfalz. Dies wissend, vertiefen wir unsere Zusammenarbeit in einem weiteren Schritt, nicht nur in Form eines symbolischen Händedrucks, sondern durch konkrete Verpflichtungen für beide Seiten. Wir sichern Teilhabe, fördern Bildung, Kultur und politische Mitgestaltung. Wir setzen ein Zeichen gegen das Vergessen und gegen Ausgrenzung. Man darf vielleicht am Rande zumindest darauf hinweisen, zu Gründungszeiten des Verbands haben noch ganz andere Themen als die gerade genannten im Mittelpunkt der Arbeit gestanden. Da ging es noch um Entschädigungszahlungen von nicht aufgearbeiteten Dingen, die nicht nur im Dritten Reich, sondern unter anderem auch in der frühen Bundesrepublik vorgekommen sind. Wenn man in die Zukunft und die Gegenwart schaut, muss man leider immer noch sagen, es braucht keine Statistik, um zu wissen, dass diskriminierende Vorurteile gegenüber Sinti und Roma auch heute nicht der Vergangenheit angehören. Das erleben viele Menschen jeden Tag in der Schule, auf dem Wohnungsmarkt, im Alltag. Diesen Vorurteilen müssen wir nicht nur mit Verträgen begegnen, sondern auch mit Haltung. Deshalb sagen wir als Grüne jetzt ganz klar, der nächste Schritt ist folgerichtig. Wir begrüßen, dass zeitnah die Stelle für einen unabhängigen Antiziganismusbeauftragten auf Landesebene eingerichtet werden soll. Neben MIA Rheinland-Pfalz, der bereits existierenden Melde- und Informationsstelle Antiziganismus, für die wir im letzten Doppelhaushalt Fördermittel bereitgestellt haben, werden wir damit gemeinsam noch besser aufgestellt sein. Es reicht nicht, nur Vorurteile zu beklagen. Wir müssen ihnen strukturell, sichtbar und wirksam entgegentreten. Wenn wir morgen diesem Vertrag unsere Zustimmung erteilen, haben wir das gemeinsam hoffentlich getan. Wir stehen für eine Gesellschaft – als Fraktion, aber ich denke, auch viele hier im ganzen Hause –, in der Herkunft nicht trennt, sondern bereichert, in der Minderheiten nicht an den Rand gedrängt werden, sondern gehört und gesehen werden. Insofern ist dieser Vertrag geradezu überfällig, und wir stimmen deshalb gerne zu. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Stuhlfauth.

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bereits im dritten Satz der Präambel wird auf das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats vom 1. Februar 1995 verwiesen. Dieses Rahmenübereinkommen haben wir immer begrüßt und in zahlreichen Fällen darauf hingewiesen, wenn es im Hinblick auf die deutsche Minderheit in unserer Partnerregion, der Woiwodschaft Oppeln, verletzt wurde. ren so sehr für den Schutz nationaler Minderheiten eingesetzt wie die unsere. (Zurufe von der SPD) Ich verweise beispielhaft auf unsere Anträge zur EU-Bürgerinitiative Minority SafePack. (Weitere Zurufe von der SPD – Glocke des Präsidenten) Für die AfD-Fraktion stelle ich klar, wir begrüßen den Schutz nationaler Minderheiten in Deutschland. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Sie sollten sich schämen für den Satz!) Dieser Schutz gilt in unserem Vaterland den Sorben, den Friesen, den Dänen und natürlich auch den Sinti und Roma. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Unglaublich, Frechheit! – Weitere Zurufe von der SPD) Von daher erheben wir keine grundsätzlichen Einwände gegenüber einem Vertrag zwischen dem Land und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz. Es stellt sich allerdings die Frage, wie dieser Vertrag ausgestaltet ist. Nachvollziehbar und nicht zu beanstanden ist beispielsweise die Einrichtung eines hauptamtlichen Kulturreferenten, dessen Stelle aus Landesmitteln finanziert wird. Zu Artikel 6, der sich mit dem Bereich der Bildung beschäftigt, haben wir noch Fragen, und zwar im Hinblick auf die Bildungsmaßnahmen und die Bildungsberater. Konkret interessiert uns Folgendes: Welche Bildungsmaßnahmen sind aus welchen Gründen angedacht? Wie soll die Förderung durch die Bildungsberater im Bereich der Schule konkret aussehen? Deshalb haben wir einen entsprechenden Antrag für den Bildungsausschuss eingereicht. Aufgrund der Tatsache, dass die zweite Lesung bereits morgen stattfindet, werden wir die Antworten leider erst verspätet erhalten. Der Vertrag enthält durchaus diskussionswürdige Passagen. Was uns zumindest irritiert, ist der Einsatz des Landes für eine Vorzugsbehandlung der Minderheit der Sinti und Roma. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Uns irritiert noch viel mehr!) In Artikel 3 Abs. 3 ist nämlich vermerkt, ich zitiere: „[…] wird das Land Rheinland-Pfalz mit den kommunalen Gebietskörperschaften in Kontakt treten, um diese in ihrem Verwaltungshandeln […] zu sensibilisieren […]“. Da fragen wir uns: Wie soll diese Sensibilisierung aussehen? Auf jeden Fall übers Ziel hinausgeschossen wird dann in Artikel 5. Eine rote Linie wird durch Absatz 5 überschritten. Dieser Absatz lautet – ich zitiere –: „Die Vertragsparteien fördern den Aufbau, die Implementierung und Etablierung eines unabhängigen zivilgesellschaftlichen Monitoring- und Informationssystems Antiziganismus in Rheinland-Pfalz.“ Das verwundert uns; denn so etwas Ähnliches existiert bereits. Das Finanzministerium berichtete am 28. Mai 2025 in der Vorlage 1 8/7475 Folgendes – ich zitiere –: „Zur Unterstützung der regionalen Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA RP) sind erstmalig Landesmittel ab 2 025 etatisiert, weil sich der Bund teilweise aus der Förderung zurückzieht. Die Arbeit von MIA RP wird seitens der Landesregierung anerkannt und für wichtig erachtet, sodass künftig Landesmittel zur Finanzierung von MIA RP zur Verfügung gestellt werden.“ Offenkundig wird mit dem Aufbau eines Monitoringsystems das Netzwerk der Meldestellen nochmals erweitert. Das ist nun wirklich das Letzte, was wir im Moment brauchen. Unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ist viel weniger durch sogenannte antiziganistische Stereotypen und Erzählungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze gefährdet als durch ein ausuferndes System an Meldestellen, das die Meinungsfreiheit immer stärker einengt und den mündigen Bürger in immer stärkerem Maße einschüchtert. (Zurufe von der SPD) Wir wissen inzwischen, das, was von Meldestellen zuweilen als Hass und Hetze bezeichnet wird, sind oft völlig harmlose Diskussionsbeiträge. Diese Melde- und Monitoringstellen behindern einen offenen Diskurs, (Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) der essenziell für eine freiheitliche Demokratie ist. Wir, die AfD-Fraktion, stehen für Meinungsfreiheit. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Um es ganz klar zu sagen: Wir lehnen Meldestellen und ähnlich gelagerte Monitoringsysteme entschieden ab. Zu dem Vertrag an sich enthalten wir uns daher. (Glocke des Präsidenten) Danke. (Beifall der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Steinbach von der SPDFraktion das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Nico Steinbach SPD

Ich kann es einfach nicht unwidersprochen stehen lassen. Herr Stuhlfauth, ich weiß nicht, in welchem Spielfilm Sie im Alltag mitspielen, aber sich hier als AfD-Fraktion als Retter der Minderheiten hinzustellen, (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) ist mindestens Thema verfehlt und wahrscheinlich auch mindestens an den Haaren herbeigezogen, um sehr harmlose Bewertungen am Pult von mir zu geben. Eigentlich gab den Ausschlag dafür, dass ich mich gemeldet habe, die wiederholt im Haushalts- und Finanzausschuss kürzlich erlebten Ereignisse. Vielleicht sollten Sie, wenn Sie das gemeinsame Drehbuch in der Fraktion für diesen Spielfilm schreiben, in dem Sie teilweise vielleicht nur am Rande mitspielen, eine Nebenrolle spielen, bedenken, dass es immer die AfD-Fraktion ist, die es nicht fertigkriegt, wenn die Bewilligung bzw. die Sperrvermerke, Markus Stein, im Haushalts- und Finanzausschuss für die Landesförderung, im konkreten Fall die Zuwendung für den Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz freigegeben werden, dem zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Zur Erwiderung erteile ich Abgeordnetem Stuhlfauth von der AfD-Fraktion das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Peter Stuhlfauth AfD

Zum Ersten ist mir bekannt, dass wir uns zum Haushalt enthalten haben. Zweitens, die Enthaltung hier fußt darauf, dass wieder eine Meldestelle eingerichtet wird. Die Meldestellen kommen immer wieder von links, die ganzen Denunziationsstellen, die verabscheue ich grundsätzlich, (Beifall der AfD – Zurufe von der SPD) aber das liegt anscheinend in der DNA. Ich sage Ihnen etwas. Ich bin seit 20 Jahren in der Partnerschaft mit Polen tätig. Mit unserer Minderheit in Polen habe ich mich schon in allen Bereichen eingebracht, da habe ich Sie noch nicht gesehen. Danke. (Beifall der AfD – Zuruf von der SPD: Wie billig! – Zurufe der Abg. Nico Steinbach, SPD, und Joachim Paul, AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in der Debatte fort. Ich darf ein bisschen um Ruhe bitten. Für die FDP-Fraktion spricht deren Fraktionsvorsitzender Steven Wink. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD – Unruhe im Hause) Kollege Wink hat das Wort. Das gilt auch für den Kollegen Paul. Lieber Kollege Wink, Sie haben das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Steven Wink FDP

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als Einstiegssatz meiner Rede habe ich mir überlegt zu sagen, Sprache kann viel bedeuten. Passt jetzt so ein bisschen. Ich wollte aber eigentlich anders einsteigen: mit dem Satz, Sprache kann viel bedeuten. Sprache kann auch Erinnerung sein, Sprache kann Verantwortung sein, in diesem Fall Verantwortung für 600 Jahre. Sinti und Roma sind Teil von Deutschland und somit auch von Rheinland-Pfalz. Musik, die Sprache, die Geschichte oder die Traditionen ergänzen unsere Gesellschaft. Sie haben Ausgrenzung, Diskriminierung und den damit verbundenen Schmerz erlebt. Das ist ein Fakt der Geschichte, gerade durch die Verfolgung und die Verschleppung in der NS-Zeit. Rheinland-Pfalz hat daraus Konsequenzen gezogen mit der Zustimmung zum Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Sicherheit von Minderheiten im Jahr 1996, mit der Aufnahme des Minderheitenschutzes in die Landesverfassung im Jahr 2000, mit dem Bekenntnis, dass der Staat ethnische und sprachliche Minderheiten achtet oder mit dem Abschluss der Rahmenvereinbarung mit dem Landesverband Sinti und Roma im Jahr 2005. Dieser wird nun zu einem verbindlichen Vertrag weiterentwickelt als Zeichen gleichberechtigter Partnerschaft. Damit liegt der politische Wille klar im Handeln. Der Vertrag erkennt Sinti und Roma als Minderheit an, sichert und wahrt deren Geschichte. Der Erhalt der Gräber der Opfer der NS-Verfolgung als Mahnmale, als Familiengedenkstätten oder als Zeichen der Erinnerung für die Öffentlichkeit sind zu nennen. Unserer Gesellschaft lebt vom Miteinander, nicht vom Nebeneinander und nicht vom Ausgrenzen. Deshalb ist es Aufgabe, antiziganistischen Ressentiments in Schulen, in Behörden, in der Gesellschaft und in der Öffentlichkeit entgegenzutreten; denn Ausgrenzung beginnt im ganz Kleinen. Lassen Sie uns deshalb diesen Vertrag als Grundlage für die Zukunft nehmen. Danke schön. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Paul von der AfD-Fraktion das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Ich muss noch einmal das aufgreifen, was Kollege Wink gesagt hat: Wir haben uns zur EU-Gesetzgebung zum Schutz von ethnisch-kulturellen Minderheiten bekannt und in unsere Gesetzgebung mit einfließen lassen. – Dazu zwei Sachen. Erstens ist es unsere Aufgabe, die ethnokulturelle Identität dieser Minderheiten zu wahren. Das heißt, das, was dauernd diskutiert wird, teilweise ins Zwielicht des Rechtsextremismus gerückt wird, ist eine Aufgabe, eine Aufgabe mit Verfassungsrang, die ethnokulturelle Identität unserer nationalen Minderheiten zu bewahren, der Dänen, der Sorben, eine slawische Minderheit, der Sinti und Roma. (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Lieber Herr Kollege Paul, Sie müssen sich schon auf die Wortmeldung oder den Wortbeitrag von Kollegen Steven Wink beziehen. Also schon etwas mehr Bezug.

Diese Rede einzeln zitieren

Joachim Paul AfD

Ja, mache ich. Ich gehe auf die Gesetze ein. Das ist Punkt 1.

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Sie müssen sich auf den Wortbeitrag konkret von Steven Wink beziehen. Wir sind nicht mehr in der allgemeinen Debatte. Ich bitte Sie, da genau und konkret zu sein.

Diese Rede einzeln zitieren

Joachim Paul AfD

Das ist sozusagen die Aufgabe, die wir uns gestellt haben, die Herr Wink benannt hat. Wir haben uns dieser Aufgabe gestellt. (Zuruf des Abg. Florian Maier, SPD) Das ist der Unterschied zwischen nationaler Minderheit, die schützenswert ist und geschützt werden sollte, und es ist eben nicht, weil das Kollege Wink hat anklingen lassen, jede beliebige Minderheit. Das muss man hier klar voneinander trennen. Das ist der Geist dieser europäischen Gesetze, die ich sehr befürworte. (Zurufe von der SPD) Was ich mir nur wünschen würde, wäre, dass Sie sich auch für die deutschen Minderheiten in Ost- und Mitteleuropa so einsetzen würden, (Zuruf des Abg. Steven Wink, FDP) aber wie gesagt, die EU-Gesetzgebung, die Sie angesprochen haben, verpflichtet uns als Staat genau dazu, und das muss festgehalten werden. (Beifall bei der AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Zur Erwiderung spricht Abgeordneter Steven Wink.

Diese Rede einzeln zitieren

Steven Wink FDP

Herr Präsident! Ich wäre jetzt wieder beim Thema Sprache. Also, ich glaube nicht – das ist auch der einzige Satz, den ich dazu sagen wollte; denn direkt auf meine Rede sind Sie nicht eingegangen –, dass ich hier habe anklingen lassen, dass ich Unterschiede zwischen Minderheiten mache. (Abg. Joachim Paul, AfD: Das habe ich auch nicht behauptet! Ich habe nur gesagt, was die Gesetze der EU angeht!) – Doch, Sie haben eben gesagt, ich habe kurz anklingen lassen, dass ich nationale Minderheiten angesprochen habe und das eben nicht jede Minderheit bedeuten würde. Das habe ich nicht angesprochen. In diesem Fall reden wir über Sinti und Roma. Das ist eine Minderheit. Ich habe meine Ausführungen dazu gemacht. Das gilt auch für andere Minderheiten. Das ist eben Teil unserer Gesellschaft, ganz einfach. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 9 0/DIE GRÜNEN –

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren in der Debatte fort. Für die Gruppe FREIE WÄHLER erteile ich Abgeordnetem Stephan Wefelscheid das Wort. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Herr Stuhlfauth Meldestellen bedrohlicher findet als real existierenden Antiziganismus, dann sieht man, dass die AfD in dem Punkt völlig den Kompass verloren hat. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER, bei der SPD, bei der CDU, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zuruf aus dem Haus: So sieht es aus!) Frau Klinkel hat es angesprochen. Wir hatten Vorfälle, die ich selbst letztes Jahr in Koblenz erlebt habe. Ich sage Ihnen, wenn Sie selbst ins Fadenkreuz von Rechtsradikalen geraten, weil Sie ein Freund der Sinti sind, dann können Sie eigentlich nur die Dringlichkeit dieses Staatsvertrags erkennen. Wir haben ein Bedrohungsszenario. Insofern ist es folgerichtig und auch vollkommen richtig, dass sich die Landesregierung auf den Weg gemacht hat, die Vertreter der Sinti und Roma staatlicherseits zu unterstützen. Meine Damen und Herren, als ich im November 2023 an dieser Stelle zum Staatsvertrag mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Rheinland-Pfalz und der Jüdischen Kultusgemeinde Mainz-Rheinhessen gesprochen hatte, hatte ich in Anbetracht der Vertragsverhandlungen, die damals schon liefen, darauf hingewiesen, dass nicht alle Sinti und Roma im Landesverband organisiert sind, und angeregt, dass man sich den Staatsvertrag, den man mit den jüdischen Gemeinden abgeschlossen hat, zum Vorbild nimmt und auch hier auf die Differenzierung der Interessenvertretungen eingeht. Man hat es nicht getan. Man hat sich dazu entschieden, den Staatsvertrag ausschließlich mit dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband abzuschließen. Ich weise darauf hin, es gibt daneben noch den Landesrat Deutscher Sinti & Roma und auch das Medien- und Kulturzentrum Deutscher Roma e. V. Insofern, Herr Ministerpräsident, hat es mich nicht verwundert, dass Sie gestern Post bekommen haben von Herrn Alexander Diepold, Vorstand der Bundesvereinigung Deutscher Sinti und Roma aus München, der noch einmal explizit darauf hingewiesen hat, dass es aus seiner Sicht schwierig ist, dass man den Vertrag nur mit einem Verband abschließt, aber die weiteren Interessenvertreter außen vor lässt. Ich möchte einen Punkt aufgreifen aus diesem Schreiben, das Ihnen vorliegt, und den erachte ich auch tatsächlich als sinnvoll. In Artikel 1 Abs. 7 des Vertrags ist zu lesen, dass ein Gremium eingerichtet wird, das aus jeweils drei Vertretern der Vertragsparteien besteht, aber es besteht auch die Möglichkeit, nach Bedarf Gäste einzuladen. Da die Hauptaufgabe des Begleitgremiums nun einmal auch der Austausch über aktuelle Fragestellungen bezüglich der Minderheiten ist und die Aufgaben und Arbeitsweise des Gremiums in der Geschäftsordnung geregelt werden, würde ich an der Stelle wenigstens anregen – das wäre dann niederschwellig zu diesem Vertrag –, darüber nachzudenken, ob man nicht wenigstens einen Vertreter vom Landesrat Deutscher Sinti & Roma und einen Vertreter vom Medien- und Kulturzentrum Deutscher Roma e. V. als ständige Gäste in das Gremium zumindest einlädt, damit der Informationsfluss (Glocke des Präsidenten) diesseits gewährleistet ist. Danke schön. (Beifall der Abg. Patrick Kunz, Gruppe FREIE WÄHLER, und Dr. Bernhard Alscher, fraktionslos)

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann wären wir am Ende der Beratung in erster Lesung. Wir kommen aufgrund des verkürzten Verfahrens morgen direkt zur zweiten Beratung und Schlussabstimmung. Dazu darf ich Sie morgen einladen. Damit sind wir am Ende der Tagesordnung, und ich darf Sie noch im Anschluss an die Plenarsitzung zum Parlamentarischen Abend des Landesfeuerwehrverbands Rheinland-Pfalz im Restaurant des Landtags recht herzlich einladen. Ansonsten ist die Sitzung geschlossen. Schönen Abend und vielen Dank. Ende der Sitzung: 19.21 Uhr

Diese Rede einzeln zitieren