Kathrin Anklam-Trapp
Lassen Sie uns in die unmittelbare Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 18/11411 – in zweiter Beratung eintreten. Die Beschlussempfehlung lautet auf Ablehnung. Ich darf Sie um Ihr Handzeichen bitten, wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung erteilen möchte! – Das ist die CDU-Fraktion. Ablehnung? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD, der FDP und der Gruppe FREIE WÄHLER gegen die Stimmen der CDU abgelehnt. Damit entfällt die Schlussabstimmung. Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung: …tes Landesgesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/11583 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Wissenschaftsausschusses – Drucksache 18/12269 – Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 18/12310 – Lassen Sie mich noch eine kurze Information über das Ausschussverfahren geben. Die erste Plenarberatung fand in der 84. Sitzung am 2. April mit Aussprache statt. Damals erfolgte die Ausschussüberweisung, die ich eben erwähnt habe, der Rechtsausschuss hat selbstverständlich mitberaten. Für die SPD-Fraktion hat Frau Dr. Katrin Rehak-Nitsche das Wort.
