Steven Wink
Sehr verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute haben wir die abschließende Beratung zum Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes. Der Reformprozess – das haben alle Vorredner gesagt – war notwendig. Er war sachlich. Er war intensiv und mit guter parteiübergreifender Zusammenarbeit. Die Anhörung zeigte die große Unterstützung. Die Expertinnen und Experten erkannten eine gute Reaktion auf die Vergangenheit, auch auf die Flutereignisse im Jahr 2021. Neben den allgemeinen Stellungnahmen sagte auch Herr Dr. Geier, mit dem Landesamt werden eine innovative Idee und innovative Strukturen umgesetzt, und mit der Verbindung der organisatorischen und rechtlichen Ebene wird erstmalig Klarheit geschaffen, Klarheit und Verlässlichkeit gerade in einer Krisensituation, wenn sie auftritt. Die neuen Definitionen von Gefahr, Katastrophe, Großschadenslage helfen der operativen Ebene im Ernstfall. Daneben finden sich die administrativ operativen Stäbe, der ressortübergreifende Führungsansatz oder der hauptamtliche Brand- und Katastrophenschutzinspekteur oder die -inspekteurin, ebenso die Fort- und Weiterbildung, Punkte, die hier schon angesprochen wurden. Der Koalition und der Landesregierung – Danke an Sie, Herr Minister, stellvertretend – war es wichtig, Anregungen aus der Anhörung aufzunehmen und zu diskutieren. Der Kollege Junk sagte vorhin etwas. – Danke von uns, dass es bei einem solch wichtigen Thema parteiübergreifend stattgefunden hat. Das wurde getan, als es um die Anbindung des Landesfeuerwehrverbandes im Beirat ging. Es wurde schon angesprochen, es bleibt bei der alten Regelung. Also braucht es keine Änderung. Über die psychosoziale Notfallversorgung und die Frage der Gesamtleitung wurde mehrere Male diskutiert. An den Punkten wurde nachgesteuert. Der Änderungsantrag der Koalition berücksichtigt die sachgerechte Umsetzung zur Übernahme der Gesamtleitung. Wenn wir einen Blick auf die Gesetzessystematik werfen, die Dienstvorschriften der Feuerwehr oder die Weisungserteilungsmöglichkeiten, so erkennen wir eine Flexibilität mit allen Entwicklungen für den Fall der Fälle, gerade auch mit der Soll-Regelung, weil wir hier schon besondere Gründe zur Ablehnung brauchen. Somit sind wir da schon fast, wenn man es jetzt nicht juristisch nimmt, im Muss, wenn solch ein Fall eintritt. Von daher ist es durchaus ausreichend klar und flexibel definiert im Gesetz. Daher kann man sagen – da danken wir als FDP-Fraktion, dass wir einen guten Prozess hatten –, dass wir ein tragfähiges Gesetz für Rheinland-Pfalz haben, das sich mit Sicherheit in Zukunft irgendwann aufgrund neuer Erkenntnisse und neuer Herausforderungen weiterentwickelt. Auch wir möchten allen Beteiligten dafür den Dank aussprechen, auch an die Landesregierung. Die FDP-Fraktion stimmt dem Gesetz natürlich zu. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)
