Michael Ebling
Meine sehr verehrten Damen, meine sehr verehrten Herren, verehrte Frau Präsidentin! Ich möchte schon feststellen, dass die Neuausrichtung des Katastrophenschutzes mit großen Schritten vorangeht. Ich will bewusst erinnern, als hier der Untersuchungsausschuss ausgesprochen wurde, hat Ministerpräsident Alexander Schweitzer – ich zitiere das sinngemäß – gesagt: Wenn Vertrauen gewonnen oder wiederhergestellt werden soll, dann müssen Worte etwas bedeuten, und sie bedeuten erst etwas, wenn ihnen Taten folgen. Ich glaube, genau diese Taten liefern wir. Das sage ich nicht nur mit der klaren Sprache, die die Neuausrichtung des Katastrophenschutzes hat und auch die Fahrt, mit der sich diese Neuausrichtung immer konkreter gestaltet, ich sage es auch ausdrücklich nicht nur für diesen Gesetzentwurf aus der Perspektive der Landesregierung, die ihn vorgelegt hat, sondern auch an die Adresse der vielen, die mitgeholfen haben, dass wir so weit gekommen sind. Dieser Gesetzentwurf ist am Ende ein deshalb so von Ihnen in den weitesten Teilen anerkannt guter Gesetzentwurf geworden, weil eben viele beteiligt waren, weil vielfach zugehört wurde, weil sich auch Zeit genommen wurde, ganz bewusst, um aus vielen Anregungen und Papieren, von den Brand- und Katastrophenschutzinspekteuren bis hin zum Fachverband, natürlich auch des Landesfeuerwehrverbandes bis hin zu einer Enquete-Kommission, die es gab, und einen Untersuchungsausschuss, Punkte mitzunehmen. Es wurde vieles zusammen gebündelt, und ich glaube, deshalb ist es gut, dass wir nun diesen Prozess heute abschließen können. Die Neuaufstellung ist im Übrigen in vollem Gange. Ich will ganz bewusst noch einmal auch an die landeseigenen Strukturen erinnern. Seit diesem Monat ist unser Lagezentrum 24/7 im Einsatz. Das ist ein Meilenstein, um die Reaktionsfähigkeit des Landes bei Großschadenslagen spürbar zu verbessern. Nebenbei bemerkt, es setzt auch bundesweit Maßstäbe. Wir haben inzwischen drei dauerhaft einsatzfähige windenfähige Hubschrauber in diesem Bundesland. Auch das nur exemplarisch, um deutlich zu machen, dass wir auch in der Ausstattung, in der Aufstellung vorankommen. Wir haben die kommunalen Strukturen gestärkt. Pauschalierte Förderkulisse macht vieles einfacher und wird ergänzt durch gezielte Landesbeschaffungen. Ich konnte kürzlich im Innenausschuss auch noch einmal den Ausbau des Sirenennetzwerkes vorstellen, im Übrigen mit millionenschwerer Unterstützung des Landes. Wir haben eine breit angelegte Informationskampagne, die wir partnerschaftlich mit dem Landesfeuerwehrverband durchführen, gestartet, um am Ende nicht zu vergessen, dass das eine natürlich die notwendigen juristischen, rechtlichen Rahmenbedingungen sind, das andere aber auch, dass wir Menschen in diesem Land haben, die wir besser darauf vorbereiten müssen, dass es mehr um Eigenvorsorge geht, dass Katastrophenfälle oder gar auch Bevölkerungsschutzsituationen eintreten können, nicht um zu verängstigen, sondern um eine gute Vorbereitung zu machen. Da passt es jetzt auch, dass wir, wenn man so will, alles das noch einmal in eine große rechtliche Klammer packen, nämlich in ein neues Landesbrandund Katastrophenschutzgesetz, und ja, es muss sich als zentraler Baustein daran messen lassen: Ist es geeignet, unser Brand- und Katastrophenschutzsystem für künftige Herausforderungen besser zu wappnen? Ich finde, der Gesetzentwurf sagt hier ganz klar Ja. Wir haben künftig Bedarfs- und Entwicklungspläne, wir haben sie verpflichtend, und sie müssen fortgeschrieben werden, ebenso wie eine Übungspflicht für die kommunale Ebene. Wir haben so etwas wie die Bekanntgabe des Katastrophenfalls und Voralarm. Wir haben klare Verantwortlichkeiten, auch bei den Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten. Wir stärken die kommunalen Strukturen, nicht zuletzt auch durch die Hauptamtlichkeit der Brand- und Katastrophenschutzinspekteurinnen und -inspekteure, die dann vorgeschrieben ist, im Übrigen bei vollem Ausgleich, also nicht zu finanziellen Lasten der Kommunen geht. Wir haben entgegen der letzten Wortmeldungen eine klare Zuweisung der Einsatzleitung auf der kommunalen Ebene genauso wie auf der Ebene des Landes. Das wird noch einmal dadurch schärfer – das begrüße ich sehr und freue mich darüber –, dass die Koalitionsfraktionen deutlich gemacht haben, dass sie noch einmal nachschärfen, dass wir ein gutes Zusammenspiel haben. Das ist mir wichtig zu betonen. Es ist ein ineinandergreifendes System. Auch das ist, wenn man so will, neu. Es ist natürlich das Landesamt mit seiner Expertise, mit seiner Unterstützung, das viel, viel früher in die Unterstützungsrolle für die Kommunalen kommt und gleichzeitig damit einen viel, viel besseren Überblick behält über die Leistungsfähigkeit der Kommunen. Gleichzeitig ist es aber kein blindes, sondern ein zuverlässig begründbares Vertrauen in die kommunalen Strukturen, ihre Lagen in Zukunft auch zu beherrschen. Dieses Zusammenspiel ist klar geregelt. Es ist keine Unklarheit in diesem Gesetz, wenn es um die Frage geht: Wer hat den Hut auf, und wer führt? Gleichzeitig ist es aber auch nicht der Antritt – das würde ich den Änderungsanträgen, die an diesem § 34 nun noch einmal Hand anlegen wollen, schon ankreiden –, nämlich den Kommunen per se abzusprechen, dass es immer ein Landesamt gibt, das schon mit zwei Füßen in der Tür steht, bevor überhaupt die Lage überblickt wurde. Das ist auch kein Antritt, den wir unseren Brand- und Katastrophenschutzinspekteuren und den Feuerwehren sowie den Tausenden von engagierten und hoch qualifizierten Kameradinnen und Kameraden geben sollten, dass es da immer einen gibt, der es besser weiß und zugreift, sondern dass wir diese Systeme miteinander verflechten. Genau das bildet dieses neue Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz, wie ich meine, auch mit dem Änderungsantrag der Koalition sehr, sehr gut ab. Es bleibt festzuhalten, es ist nicht weiter bei Ankündigungen geblieben. Aus Worten werden Maßnahmen, und aus solchen Maßnahmen entsteht Vertrauen und am Ende auch der Schutz für die Bevölkerung. Genau das ist unser Ziel. Deshalb freue ich mich, wenn das heute verabschiedet wird. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP)
