Markus Stein
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal bestätigt sich nach intensiven Ausschussberatungen und auch einer von der Opposition beantragten Anhörung, diesmal zur Aussetzung der Genehmigungspflicht kommunaler Liquiditätskredite: Die Landesregierung, die Ampel, meine Damen und Herren, ist weiterhin auf dem richtigen Weg. Die von der CDU beantragte Aussetzung der Genehmigungspflicht von Liquiditätskrediten greift nicht die Ursache der eigentlichen Herausforderungen der Kommunen an. Auch die Anzuhörenden sprachen von einer notwendigen Ursachenbekämpfung mit Blick auf die kommunalen Finanzen und halten dem Gesetzentwurf der CDU zahlreiche Argumente entgegen. So muss zunächst einmal der Charakter von Liquiditätskrediten in den Fokus gerückt werden. Diese dienen ausdrücklich nicht der A usfinanzierung der kommunalen Aufgaben, sondern sie sind ein Instrument zur vorübergehenden kurzfristigen Sicherung der Liquidität unserer Gemeinden, Städte, Gemeindeverbände und Landkreise. Wenn wir uns also dem grundsätzlichen Problem bei der Finanzierung unserer Kommunen und ihrer Aufgabenerfüllung annehmen möchten, ist klar, man muss an die Ursachen. Ursächlich für die hohe finanzielle Belastung der kommunalen Familie sind gegenwärtig massive Kostensteigerungen, zum Beispiel in den Sozialausgaben, in den Personalkosten oder in den Energieaufwendungen. Das Ziel des politischen Handelns muss es also sein, den Kommunen finanzielle Planungssicherheit zu geben, also die Aufnahme von Liquiditätskrediten nicht so einfach wie möglich zu gestalten, sondern bestenfalls die Notwendigkeit solcher Kredite weitgehend zu verhindern. Das Land Rheinland-Pfalz ist hierbei ein wichtiger Partner an der Seite der Gemeinden. Mit einem bedarfsorientierten kommunalen Finanzausgleich in Rekordhöhe, mit einer Rekordentlastung von 3 Milliarden Euro und mit zahlreichen Sonderprogrammen wie KIPKI, dem Regionalen Zukunftsprogramm oder den Kraftpaketen bezüglich der gestiegenen Aufgaben bei der Aufnahme Geflüchteter hat das Land immer wieder gezeigt, meine Damen und Herren, die Landesregierung steht fest an der Seite unserer Gemeinden in Rheinland-Pfalz. Zudem möchte ich Ihnen zu dem Thema Verpuffen sagen, Herr Reichert – das kommt immer wieder in dem Kontext der 3-Milliarden-Euro-Entschuldung –, so etwas verpufft nicht. Diese 3-Milliarden-Euro-Entschuldung ist da, und sie wird auch noch in fünf Jahren da sein. Man kann schließlich nicht unterstellen, wenn wir die 3 Milliarden Euro Entschuldung nicht vorgenommen hätten, dass es den Kommunen heute besser ginge, ganz im Gegenteil. Wir können mit diesem Wurf sagen: Die Landesregierung, das Land hat in der Tat einen großen, großen Schritt in Richtung Entlastung unserer kommunalen Familie gemacht. Das spürt man nicht nur in den Bilanzen, sondern man spürt es auch im laufenden Haushalt. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, ein weiteres Signal wird auch im Rahmen der finanzpolitischen Zielsetzungen der neuen Bundesregierung gesetzt, von der wir gerade in Ihrem Redebeitrag, Herr Kollege von der CDU, nicht viel gehört haben. Nicht nur, dass man mit einem Sondervermögen und einer reformierten Schuldenbremse zu Recht mehr Spielraum gibt, sondern auch und vor allen Dingen mit Blick auf die klare Absicht unserer Landesregierung: Die Kommunen müssen bei der Frage der Nutzung künftiger Spielräume mit an den Tisch, und sie müssen daran partizipieren. Lassen Sie mich auch unterstreichen, dass es Ministerpräsident Alexander Schweitzer ist, der sich gegenwärtig in Berlin für einen fairen Lastenausgleich aufgrund der Veränderungen in der Steuerpolitik einsetzt. (Abg. Benedikt Oster, SPD: So sieht’s aus!) Die Kommunen und die Bundesländer dürfen zum Beispiel nicht alleine für die Finanzierung der wichtigen bundesweiten Wirtschaftsimpulse verantwortlich sein. Meine Damen und Herren, es braucht eine echte Konnexität auf Bundesebene. Die Aussetzung einer Genehmigungspflicht bei Liquiditätskrediten mag die Aufnahme solcher einfacher gestalten, aber sie ändert fi nanzpolitisch nichts an der Situation unserer Gemeinden. Abgesehen davon könnte sie sogar mit Blick auf eine bundesseitige Teilentschuldung Nachteile mit sich bringen; denn eine Bundesbeteiligung an kommunalen Liquiditätskrediten würde voraussetzen, dass die Länder und ihre Kommunen ihren Anteil an einer Schuldenvermeidung größtmöglich erbringen. Die Aufweichung von Genehmigungsregelungen bei der Inanspruchnahme von L-Krediten könnte also – so wurde es auch in der Anhörung deutlich – falsche Signale nach Berlin senden. Es bleibt ein weiterhin wichtiges Anliegen, auch auf eine weitere Teilentschuldung seitens des Bundes hinzuwirken. Das Land hat mit der Teilentschuldung von 3 Milliarden Euro bereits einen erheblichen Beitrag geleistet. Dazu sage ich, was ich bereits in der ersten Beratung im Plenum dazu sagte: Im Gesetz zur 3-Milliarden-Entschuld ung seitens des Landes ist detailliert begründet, warum es notwendig und sinnvoll war, die Genehmigungspflicht für den Höchstbetrag der Liquiditätskredite wieder einzuführen. So wurde dieses Gesetz auch von Ihnen mit dem gesamten Haus einstimmig beschlossen, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU. Lassen Sie mich auch aufgreifen, dass die Genehmigungspflicht von Liquiditätskrediten nicht zur Arbeitsbeschaffung dient, sondern ein Instrument ist, mit dem unsere Kommunen seitens der genehmigenden Kommunalaufsicht auf Kreisebene und bei der ADD auch einen haushaltsrechtlichen Schutz erhalten. Wenn notwendige L-Kredite genehmigt sind, unterliegen sie nicht nur der Kenntnis bei den Aufsichtsbehörden, sondern sie geben den kommunal Verantwortlichen auch rechtliche und politische Sicherheit nach außen. Meine Damen und Herren, statt seitens der CDU an Symptomen arbeiten zu wollen, wäre es doch ein viel effizienterer Weg, als Kanzlerpartei den Telefonhörer in die Hand zu nehmen, um zum Beispiel für eine echte Konnexität in Berlin zu sorgen; (Glocke der Präsidentin) denn es geht auch weiterhin um die Sicherung der Leistungsfähigkeit unserer Kommunen. Wir lehnen den Gesetzentwurf der CDU ab. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
