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Christof Reichert

CDU 11.06.2025 Sitzungen 18/88

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in zweiter Lesung über unseren Gesetzentwurf zur Aussetzung der Genehmigungspflicht der Liquiditätskredite der Kommunen. Die Beratungen und die erfolgte Anhörung im Innenausschuss zu unserem Gesetzentwurf haben die aussichtslose finanzielle Situation unserer Kommunen transparent herausgearbeitet und eines klar bestätigt: Eine große Anzahl unserer Landkreise, Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz ist unverschuldet finanziell leistungsunfähig und nicht in der Lage, ihre gesetzlichen Aufgaben, geschweige denn freiwillige Aufgaben zu erfüllen. Grund dafür ist die nicht ausreichende Finanzausstattung der Kommunen durch das Land, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber gerade eine dauerhaft ausreichende Finanzausstattung ist Grundlage für die von uns gemeinsam 2023 auf den Weg gebrachte Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz. Mit dem am 25. Januar 2023 beschlossenen PEK-Gesetz verbunden war die Einführung der Genehmigungspflicht von Liquiditätskrediten unserer Kommunen. Ich sage das ganz deutlich: Eine grundsätzlich richtige Regelung, die wir als CDU in der gemeinsamen Verhandlung im Rahmen der Altschuldenübernahme mit gefordert haben. Eines war von vornherein klar, und eigentlich waren wir uns auch darüber fraktionsübergreifend einig: Die Altschuldenübernahme macht nur dann Sinn, wenn die Finanzausstattung der Kommunen zukünftig auskömmlich ist, so wie es auch der Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil vom Dezember 2020 klar formuliert hat. (Beifall der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das war und wäre heute noch die Grundlage für eine gelungene Altschuldenübernahme. Die Ampelfraktionen waren 2 023 offensichtlich noch zuversichtlich, dass das gelingen würde. Ich zitiere aus der damaligen Beratung des Gesetzes die SPD-Fraktionsvorsitzende Sabine Bätzing-Lichtenthäler: „Auf jeden Fall können die Kommunen jetzt fi nanziell neu starten. Viele Millionen Menschen […] werden Nutznießer von diesem Gesetz sein, wenn ihre Kommunen Spielräume gewinnen“, Spielräume für Spielplätze, Wirtschaftsförderung, Kulturförderung, Sportförderung. Oder auch die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Pia Schellhammer – ich zitiere –: Wir verschaffen den Kommunen „finanzielle Luft zum Atmen“. Wir schaffen „Handlungsfähigkeit für zukunftsfähige Kommunen“. Etwas vorsichtiger war der damalige Fraktionsvorsitzende der FDP, Philipp Fernis: „Die Entschuldung macht […] nur dann einen Sinn, wenn sichergestellt ist, dass nicht erneut eine entsprechende Problematik durch kommunale Liquiditätskredite entsteht.“ Seine Aussage, dass die Kommunen mit dem PEK in die Lage versetzt werden, in Zukunft auch ohne neue Schulden ihren wichtigen Aufgaben gerecht zu werden, war hingegen, das wissen wir heute, ein Trugschluss. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Realität sieht nach nur zwei Jahren Wirken des neuen KFA anders aus: Kommunale Spielräume, finanzielle Luft zum Atmen, Handlungsfähigkeit für zukunftsfähige Kommunen, Kommunen, die ohne neue Schulden ihren Aufgaben gerecht werden? Liebe Kolleginnen und Kollegen, leider alles Fehlanzeige. (Beifall der CDU) Innerhalb von nur zwei Jahren haben die kommunalen Haushalte in Rheinland-Pfalz ein erneutes negatives Finanzierungssaldo von 1,2 Milliarden Euro zu verkraften. 2023 war es ein Minus von 563 Millionen Euro, 2024 ein Minus von 630 Millionen Euro trotz durch die von der Landesregierung verordnete heftige Steuererhöhung bei der Grundsteuer und alle möglichen Sparmaßnahmen. Auch die Finanzplanungen für 2025 und 2026 sind aufgrund der aktuellen Vorgaben des KFA miserabel. Spätestens 2027, so die leider sichere Prognose, werden die Kommunen wieder so hohe Kassenkredite anhäufen müssen, dass die Altschuldenübernahme verpufft ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist die bittere Realität. Damit verbunden ist auch Hoffnungslosigkeit, die sich in unseren Kommunen breit macht. (Beifall der CDU) Ich möchte eines deutlich machen: Als CDU haben wir die Altschuldenübernahme immer gefordert. Ja, wir haben gefordert, dass das Land den Kommunen das Geld zurückgibt, das es ihnen jahrelang vorenthalten hat. Die notwendige Verfassungsänderung haben wir als CDU mitgetragen. Ich konnte damals für unsere Fraktion an den Verhandlungen mit der Landesregierung teilnehmen. Damit verbunden war ein Vertrauensvorschuss gegenüber der Landesregierung. Sie als Vertreter der Landesregierung haben uns bei den Verhandlungen ein Versprechen gegeben. Sie haben versprochen, zukünftig für eine ausreichende Finanzausstattung der Kommunen zu sorgen. Leider müssen wir feststellen, dieses Versprechen haben Sie gebrochen. Eine neue Klagewelle zum KFA rollt auf Sie zu, und ich bin mir sicher, dass Sie erneut eine Niederlage vor dem Verfassungsgerichtshof erleiden werden und Ihnen erneut Verfassungsbruch bescheinigt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der aktuelle Doppelhaushalt beweist, dass Sie an der Situation auch nichts ändern wollen. Ja, Sie haben deutlich mehr Mittel eingestellt, das erkennen wir an. Aber wenn auf der anderen Seite die Ausgabenlast der Kommunen durch die Erfüllung der Pflichtaufga ben explodiert, die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben immer weiter auseinandergeht, dann reicht das einfach nicht. Genau da, liebe Kolleginnen und Kollegen, setzt unser Gesetzentwurf an. Wir möchten aufgrund der Unmöglichkeit der Vermeidung von neuen Liquiditätskrediten, der Unmöglichkeit der Einhaltung der derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen Erleichterungen im Kreditmanagement für die Kommunen in unserem Land. Wir möchten die bestehende Regelung – das möchte ich wirklich heute noch einmal deutlich machen – nicht abschaffen, sondern lediglich temporär aussetzen für mehr Flexibilität bei unseren Gemeinden, Städten und Kreisen. (Beifall der CDU) Wir möchten damit auch das Zinsänderungsrisiko minimieren, den bürokratischen Aufwand für die Kommunen und die Aufsichtsbehörden reduzieren. Es macht doch keinen Sinn, die Kommunen in dieser Lage zu verpflichte n, innerhalb von 36 Monaten die Kredite zurückzuzahlen, immer wieder neue und höhere Kredite aufzunehmen. Ein ordnungsgemäßes Kreditmanagement schützt die Kommunen. Die derzeitige Gesetzeslage, möchte ich nochmals konstatieren, war sicher gut gemeint. Sie ist dafür geeignet, bei Schwierigkeiten einzelner Kommunen genau hinzuschauen. Sie war und ist aber nicht für das Massengeschäft vorgesehen. Leider ist die Aufnahme von neuen, dauerhaft benötigten Liquiditätskrediten zum Massengeschäft geworden. Deshalb begrüßen auch die kommunalen Spitzenverbände unseren Gesetzesentwurf ausdrücklich. Die Kommunen haben hierbei auch in der Anhörung auf den deutlichen Mehraufwand hingewiesen, den die aktuelle Gesetzeslage verursacht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Erleichterungen durch die temporäre Aussetzung der Genehmigungspflicht und der anderen Bestimmungen sind dringend geboten, zumindest so lange, bis die Kommunen ausreichend ausgestattet werden, zumindest so lange, bis wir als CDU in Regierungsverantwortung an der Seite unserer Kommunen stehen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der CDU)

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