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Stefan Thoma

FDP 11.06.2025 Sitzungen 18/88

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Abgeordnete! Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre ist eines unserer höchsten Güter in einer demokratischen Gesellschaft. Wir erleben leider weltweit momentan nicht nur in autoritären Systemen, sondern auch in alten Demokratien wie beispielsweise bei unseren Freunden aus den USA, dass das durchaus Einschränkungen erfährt und eine Gesellschaft in die falsche Richtung schieben kann. Deswegen sollten wir uns bei einer Erneuerung des Hochschulgesetzes noch einmal bewusst machen, wie wichtig genau diese Werte sind, die wir gemeinsam teilen und aus denen wir etwas erschaffen wollen. Deswegen ist es vielleicht genau da ein gutes Zeichen, dass wir im Ausschuss so arbeiten konnten und konstruktiv mit der Opposition zusammen unter Demokraten diese demokratischen Rechte verteidigen konnten und gemeinsam einen Entwurf erstellt haben. Dazu zählt aber auch, dass man sich an der Hochschule gewaltfrei bewegen kann. Deswegen ist es wichtig, dass in den neuen Gesetzentwurf die Gewaltfreiheit an Hochschulen explizit aufgenommen wird, sodass Antisemitismus, Rassismus und Diskriminierung jeglicher Art keinen Platz haben können; denn wer ausgrenzt, verhindert Erkenntnis, und wer einschüchtert, erstickt jede Form von offener Diskussion in einer Gesellschaft. Unsere Hochschulen müssen ein Raum sein, an dem Bildung gelebt wird. Deswegen ist es von Wichtigkeit, dass wir die Zweitstudiengebühren abschaffen; denn jemandem vorzuwerfen, dass er sich weiterbilden will, ist der falsche Weg. Wir müssen klar und deutlich machen, dass jede Form von Bildungsweg gewollt ist, und deswegen darf man dem keine Steine in den Weg legen. Wir gehen auch weiter im Bereich der Promotionsmöglichkeiten, indem die Hochschulen für Angewandte Wissenschaften jetzt auch in der Lage sind, Promotionen durchführen zu können, sodass wir den Menschen einen weiteren Weg weisen. Wir haben dort Brückenbauer zwischen Theorie und Praxis, die einfach etwas anders arbeiten als die universitären Promotionen. Der Wissenstransfer muss auch zwischen Universitäten und Unternehmen verbessert werden, für Start-ups, für Geschäftsmodelle, die man dann aufgreifen kann. Das unterstützen wir durch die Möglichkeit der Gründerfreisemester, die den Studierenden ermöglicht werden sollen. Ein echtes Innovationsinstrument ist das. Studierende erhalten Zeit und die Möglichkeit für Infrastruktur. Natürlich denken wir auch an die digitale Zukunft unserer Hochschulen. Die KI ist eine Zukunftstechnologie, keine Zukunftsmusik; denn sie ist längst Teil der Gegenwart und entwickelt sich immer weiter. Unsere Hochschulen müssen schlicht unsere Gestalter dieser Technologie sein. Sie dürfen nicht getrieben werden von einer Entwicklung, die aus dem Ausland kommt. In Rheinland-Pfalz haben wir die besten Möglichkeiten dafür, beispielsweise mit dem DFKI in Kaiserslautern und anderen innovativen Unternehmen, die in dem Bereich bereits führend sind. Meine Damen und Herren, wir schlagen mit diesem Gesetz den Bogen von der Freiheit der Wissenschaft über mehr Gerechtigkeit im Zugang, mehr Chancen in der Forschung, mehr Transfer in die Wirtschaft hin zu einer zukunftsgewandten digitalen Hochschullandschaft. Wir Freien Demokraten werden diesem Gesetz selbstverständlich zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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