Dennis Junk
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die schlimme Ahr-Katastrophe hat leider gezeigt, dass wir im Brand- und Katastrophenschutz nicht gut aufgestellt waren. Insofern brauchen wir dringend Verbesserungen. Wir brauchen eine bestmögliche Ausstattung und Ausbildung, und wir brauchen klare gesetzliche Regelungen, über die wir heute beraten, und keine Paragrafen-Diskussionen; denn wichtig für unsere Feuerwehren und Hilfsorganisationen – die weit überwiegend ehrenamtlich organisiert und im Einsatz sind – ist, dass sie zu jeder Zeit genau wissen, wer wann wie das Sagen hat. (Beifall der CDU) Werfen wir einen Blick in die Historie. Lieber Benedikt Oster, 2020 wurde dieses Gesetz schon einmal umfassend angepackt. Ich habe mir angesehen, was damals von den Regierungsfraktionen von sich gegeben wurde. Das Gesetz sollte an die „Bedürfnisse der Praxis“ angepasst werden. Es war „zukunftsfähig“, es war an die „moderne Entwicklung“ angepasst, und es war ein „umfassendes“ Brand- und Katastrophenschutzgesetz des Landes. (Abg. Martin Haller, SPD: Das haben wir alle gesagt!) Auch eben haben wir diese Worte wieder gehört. Wir haben aber nur wenige Monate danach leider feststellen müssen, dass uns die Realität auf dramatische Art und Weise eingeholt und deutlich gemacht hat, wir haben uns geirrt. Es war eben unzureichend. Ja, jetzt haben wir uns vier Jahre Zeit genommen. Es ist völlig unstrittig – das hat die Anhörung gezeigt –, dass in dem vorliegenden Gesetzentwurf viele Punkte berücksichtigt wurden und es insgesamt an vielen Stellen zu Verbesserungen kommt. Die Anhörung hat aber auch gezeigt, dass von allen Expertinnen und Experten deutlich gemacht wurde, es gibt Unschärfen, und es ist nicht klar geregelt, wann das Land die Einsatzleitung übernimmt. Deshalb bin ich den Regierungsfraktionen sehr dankbar, dass man das anerkannt hat. Eigentlich muss ich sagen, nach all den Diskussionen ärgert es mich, dass immer noch ein Entwurf vorlag, der diese Unschärfen enthielt. Aber trotzdem, Ihr habt das aufgegriffen. Benedikt Oster, ich will auch Dir ganz herzlich danken, dass der Versuch unternommen worden ist, in diesem Gesetz in anderen Punkten, in denen wir uns nicht einig waren, zueinanderzukommen, und dass wir in einigen Punkten wirklich zueinandergekommen sind. Ich honoriere ausdrücklich, dass man Punkte von uns aufgegriffen hat und uns entgegengekommen ist, gar keine Frage. In einem wesentlichen Punkt aber – Du hast das angesprochen –, nämlich der Frage, wann das Land oder das Landesamt oder die obere Katastrophenschutzbehörde die Gesamtleitung im Katastrophenfall übernimmt, konnten wir uns nicht einigen. Die Experten sagen mir und uns als CDU-Fraktion, dass auch der von Euch jetzt neu eingeführte Absatz 3 nach wie vor viel zu schwammig formuliert ist. Es ist eben mitnichten so, dass die Kommunen hier die Verantwortung von sich schieben, sondern es ist gerade so, dass das Land ganz bewusst die Verantwortung von sich schieben möchte. (Beifall der CDU) Der Paragraf, der jetzt eingeführt werden soll, wurde vorgelesen: „Im Katastrophenfall soll die obere Katastrophenschutzbehörde die Gesamtleitung übernehmen, wenn mehrere“ – was heißt das schon, „mehrere“? – (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mindestens zwei!) „Landkreise oder kreisfreie Städte von demselben gefahrbringenden Ereignis betroffen und zentrale Abwehrmaßnahmen auf Landesebene erforderlich sind.“ Was heißt „zentrale Abwehrmaßnahmen“? Waren die im Ahrtal erforderlich? Waren die im Eifelkreis Bitburg-Prüm erforderlich? Woran wird das festgemacht? Wer macht das fest? Im zweiten Satz kommt hinzu, es muss ausdrücklich erklärt werden, dass die Gesamtleitung abgegeben und die Gesamtleitung übernommen wird. (Abg. Martin Haller, SPD: Ja!) Da sage ich eindeutig, wenn zwei Landkreise betroffen sind – der eine Landkreis sagt „Ich gebe ab“, der andere sagt „Ich gebe nicht ab“ –: Wie ist dieser Fall geregelt? Übernimmt dann das Land, oder übernimmt es in dem Fall nicht? Alles Fragen, die im Katastrophenfall, wenn alle unter Hochdruck arbeiten, auf einmal diskutiert werden. Das kann nicht sein. (Beifall der CDU) Deswegen sagen wir, Absatz 1 regelt den Grundsatz, Absatz 2 regelt die Ermächtigung für das Land, dass man übernehmen kann, und Absatz 3 regelt ganz klar, dass wenn zwei Landkreise – mindestens, aus unserer Sicht – betroffen sind, das Land übernimmt und den Kommunen mitteilt: Wir übernehmen jetzt die Einsatzleitung. Wenn wir uns das vor Augen führen: Worüber reden wir eigentlich? Wir reden über eine Situation des Katastrophenfalls, der weiß Gott nicht oft in allen Landkreisen ausgerufen wird. Noch einmal, wir brauchen keine Debatten über irgendwelche Paragrafen. Wir brauchen Klarheit und Führung. Wenn wir jetzt ein Landesamt aufbauen mit viel Man- und Womanpower, mit enorm viel Know-how – ich bin absolut dafür –, dann sind das Pro fis. Es ist auch so: Wann, in welchem Fall wollen die denn die Verantwortung übernehmen? Wenn zwei Landkreise betroffen sind, und es ist ein Katastrophenfall, ist hier aus meiner Sicht geboten, dass das Landesamt und das Land ihre Verantwortung übernehmen, sonst kreieren wir nur Fälle, in denen das Landesamt nie zum Tragen kommt. Deshalb: Nein, im Katastrophenschutzfall übernimmt das Land in Eurem vorliegenden Fall keine Verantwortung, es schiebt die Verantwortung weg. Man hätte aus unserer Sicht noch viele weitere Punkte diskutieren können. Ich weiß, dass auch Ihr heftige Diskussionen hattet, was die Aufnahme des Bundesverbands der Rettungshunde angeht, dass es Gespräche mit dem Ministerium gab, ob man den in § 25 hätte nennen können und die Katastrophenschutzverordnung dahin gehend anpasst. Uns war es aber wichtig, und deswegen haben wir gesagt, wir sind an vielen Punkten zu Kompromissen bereit. An diesem entscheidenden Punkt aber kommen wir dann eben nicht zusammen; denn für uns als CDU-Fraktion ist völlig klar, nach all den Erfahrungen, die wir gemacht haben – Kollege Haller hat eben hineingerufen, dass wir uns 2020 einig waren und zugestimmt haben –, auch aus der Erfahrung, die ich selbst als Bürgermeister sammeln durfte: Wir können an diesem Punkt nicht sagen, das ist eine kleinkarierte Lappalie. Hier geht es um die Verantwortung gegenüber den Menschen, die sich uneigennützig in Gefahr begeben, um Menschenleben, Hab und Gut zu retten. Es geht um Ehrenamtliche. Da müssen die gesetzlichen Regelungen klar sein. Deshalb: Wir brauchen keine wachsweichen Formulierungen. Wir brauchen Klarheit und Führung. Schieben Sie die Verantwortung bitte nicht weiter nach unten ab. Übernehmen Sie. Wenn diese schlimmen Fälle, von denen wir hoffentlich nicht mehr viele erleben werden, eintreten, erwarte ich, dass das Land die Verantwortung übernimmt. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
