Michael Ebling
Herr Abgeordneter Junk, vielleicht gibt es an einer Stelle ein gemeinsames Verständnis. Ein Gesetz ist immer eine abstrakt-generelle Regelung, und wir werden 1.000 Konstellationen bilden können, bei denen wir dann am Ende nicht eine theoretische Antwort finden müssen. Wenn Ihre Frage ist, wie Sie es sagen, auch wenn ich es in hohem Maße im Rahmen dessen, was ich kenne, nicht vorstellbar finde, will ich trotzdem Ihrer Hypothese folgen. Ein Landkreis in einem zusammenhängenden Katastrophenfall sagt Ja, ein anderer sagt Nein. Wenn die obere Behörde, nämlich das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz, das wir neu geschaffen haben, zu dem Ergebnis käme, es wäre eine Lage, bei der es dienlich und sinnvoll ist, dass das Land sie im Sinne der einheitlichen Gefahrenabwehr führt, dann wird sie es tun, auch über den Landkreis hinweg, weil wir beim Katastrophenschutz in einer Auftragsangelegenheit sind. Dann erfolgt eine Anweisung. Insofern lässt sich dieser Fall genauso wie viele andere eindeutig lösen. Genau das schafft dieses Gesetz: eindeutige Klarheit. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –
