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Nicole Steingaß

11.06.2025 Sitzungen 18/88

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf knüpfen wir an den Neuerlass des Hochschulgesetzes im Jahr 2020 an. Wir setzen nun zahlreiche weitere Änderungen um. Es sind Verbesserungen für die Hochschulen, für die Studierenden, für die Studierendenschaften und für die Studierendenwerke, die in der Praxis sicher rasch positiv spürbar sein werden. Wichtige Änderungen sind die Einführung des Promotionsrechts an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, die Einführung des integrierten Bachelors im Fach Rechtswissenschaften, das umfassende Bekenntnis der Hochschulen zur Gewaltfreiheit, die Flexibilisierung des Hochschulzugangs für Personen mit Fachhochschulreife und ausländische Studierende und die Abschaffung der Zweitstudiengebühren. Es wurde bereits eingehend auf den Gesetzentwurf Bezug genommen. Es war eine sehr gute und intensive Beratung hier im Parlament und auch im Ausschuss. Ich möchte aber dennoch auf zwei Änderungen besonders eingehen, die der Landesregierung sehr wichtig sind. Zum einen auf die Abschaffung der Zweitstudiengebühren; denn als klares Bekenntnis zur Bildungsgerechtigkeit im Sinne des lebenslangen Lernens ist diese Änderung der Landesregierung ein besonderes Anliegen. Bildung darf keine Frage der individuellen finanziellen Möglichkeiten sein. (Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer sich umorientieren oder eben weitere Qualifikationen erlangen möchte oder muss, den sollen keine finanziellen Hürden davon abhalten. Wir tragen damit zur Chancengerechtigkeit bei und machen unser Land noch attraktiver für all die, die sich akademisch weiterentwickeln wollen. Die den Hochschulen entgehenden Einnahmen werden durch das Land kompensiert. Ich finde, das ist richtig gut angelegtes Geld. (Vereinzelt Beifall bei der SPD sowie der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Hochschulen werden dadurch eben nicht belastet und können in Forschung und Wissenschaft genau so weitermachen. Zum anderen möchte ich auf die Möglichkeit eingehen, den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften für besonders forschungsstarke Bereiche ein fachlich begrenztes Promotionsrecht zu verleihen und deren Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit damit zu stärken. Das ist ein weiterer wichtiger Teil dieses Gesetzentwurfs. Es geht dabei um fokussierte und durch hohe Qualitätsstandards flankierte Weiterentwicklung in Bereichen, in denen die HAW bereits eine ausreichende Forschungsstärke vorweisen können. Damit ermöglichen wir den HAW, den eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs selbst auszubilden. Das ist auch richtig und wichtig. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen Sie mich auch kurz noch auf den Änderungsantrag eingehen, der vor allem die künstliche Intelligenz ausdrücklich im Hochschulgesetz verankern will. Dem Hochschulgesetz liegt ein weites Verständnis von Digitalisierung zugrunde, das auch die KI umfasst. Deshalb war zunächst im Gesetzentwurf die KI nicht ausdrücklich genannt worden. Es spricht aber vieles dafür, dass die KI als Teil der Aufgaben der Hochschulen explizit hervorgehoben werden soll. Die gewählte Formulierung stellt sicher, dass die Hochschulen im Rahmen ihrer digitalisierungsbezogenen Aufgaben sämtliche Aspekte der KI berücksichtigen. Das ist einerseits die Entwicklung der KI, ihre Anwendung und natürlich auch die Befähigung der Hochschulmitglieder, mit KI kritisch und verantwortungsbewusst umzugehen und sie einzusetzen. Daher begrüßt auch die Landesregierung den vorgelegten Änderungsantrag. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, der vorliegende Gesetzentwurf bringt für alle Beteiligten Modernisierungen und Verbesserungen mit sich. Unsere Hochschullandschaft wird dadurch noch stärker. Sie wird noch chancengerechter. Sie wird noch offener, digitaler, internationaler und transparenter. Wir stärken so erneut die Attraktivität unserer Hochschulen im Wettbewerb um Studierende und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Wir bieten Flexibilität für potenzielle Studierende, unterstützen das geforderte und notwendige lebenslange Lernen. Wir tun etwas gegen den Fachkräftemangel, indem wir Weiterqualifizierung erleichtern und stärken so auch den Innovations- und Wissenschaftsstandort Rheinland-Pfalz. Ich danke daher für die positive Begleitung durch das Parlament und bitte um Ihre Zustimmung zum vorgelegten Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗