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Kathrin Anklam-Trapp

11.06.2025 Sitzungen 18/88

Für die Gruppe FREIE WÄHLER spricht Abgeordneter Stephan Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein handwerklich gutes Gesetz, danke an die Fachebene vom Innenministerium. Ich hatte bereits dazu am 20. Februar folgende Punkte lobend hervorgehoben: dass die Fachaufsicht des Landes eingeführt wird, ein neuer Schwerpunkt liegt auf Vorbereitung und Prävention. Ich glaube, es ist ganz wichtig, dass das Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz zum zentralen Akteur und die Hauptamtlichkeit von Katastrophenschutzinspekteuren eingeführt wird. Es wird eine Gefahren- und Risikoanalyse in Bezug auf großflächige Gefahrenlagen für das gesamte Land durchgeführt, und es erfolgt eine bessere Einbindung der Integrierten Leitstellen. Das ist, glaube ich, auch sehr wichtig. Meine Damen und Herren, was fehlt, ist die klare Zuständigkeit des Landes bei der Großschadenslage. Die Lehre aus der Jahrhundertflut ist klar: Eine Führungslosigkeit in einer Großschadenslage darf sich nie mehr wiederholen. Weil das so ist, sind wir nicht glücklich mit dem Gesetzesvorschlag in § 34 zur Übernahme und Zuweisung der Gesamtleitung. Wir finden, wenn zentrale Abwehrmaßnahmen notwendig sind oder konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Gefahrenabwehr durch die zuständigen Amtsträger nicht mehr möglich ist oder die untere Katastrophenschutzbehörde mitteilt, dass sie zur adäquaten Krisenbewältigung nicht in der Lage ist, dann muss aus unserer Sicht das Land zwingend tätig werden; denn eine Führungslosigkeit in einer Schadenslage darf sich nie mehr wiederholen. Mit dieser Auffassung stehen wir nicht alleine. Das haben einige Experten in der Anhörung so gesehen. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin aus dem Protokoll der Expertenanhörung vom 7. Mai. Da haben wir den Herrn Jörg Teusch, der sagt: „Wenn wir in § 34 schauen, für die Gesamtleitung steht beim Land dort immer nur Kann als niedrigste Rechtsnorm. Da wäre nach meiner Ansicht zumindest ein gebundenes Ermessen gefragt […].“ Dann haben wir Herrn Hans Georg Balthasar, der sagt: „[…] in vorderster Front ist die Unschärfe bei der Definierung der Einsatzleitung zu sehen. […] dass es bei neuerlichen Katastrophenfällen wieder zu Unsicherheiten kommt, wer letztendlich die Einsatzleitung zu welchem Zeitpunkten übernehmen kann oder gar muss. Hier müsste meines Erachtens ganz klar eine Muss-Regelung herbeigeführt werden, die diese Unschärfen erklärt.“ Heike Arend sagt: „Für die kommunale Perspektive ist ganz wichtig […], dass die Rollen- und Aufgabenteilung der unterschiedlichen Ebenen im Gesetz Abs. 2: Wann wird das Landesamt eine Leitung übernehmen, wann kann es das? Wir finden, es muss die Leitung in den dort beschriebenen Fällen übernehmen.“ – „Wir finden, es muss die Leitung in den dort beschriebenen Fällen übernehmen.“ Meine Damen und Herren, mit unserem Ihnen vorliegenden Änderungsantrag zu § 34 wollen wir diesen Bedenken Rechnung tragen. Dieser Antrag geht weiter als der von SPD, CDU, Grünen und FDP. Wir würden uns freuen, wenn Sie im Interesse des Landes unserem Änderungsantrag zustimmen würden. Die Lehre aus der Jahrhundertflut ist klar: Eine Führungslosigkeit in einer Großschadenslage darf sich nie mehr wiederholen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)

Protokoll ↗