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Benedikt Oster

SPD 11.06.2025 Sitzungen 18/88

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach der ersten Lesung im Februar hier im Haus und der Expertenanhörung verabschieden wir heute, glaube ich, eines der wichtigsten Gesetze in dieser Legislaturperiode. Nicht zuletzt aufgrund der Flut und der Naturkatastrophe aus dem Jahr 2 021 war es wichtig und richtig – auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz –, das Gesetz zu novellieren. Zu Beginn möchte ich eines vorwegschicken und klar und deutlich machen; denn die heute vorgelegten Änderungsanträge, die jetzt kurzfristig noch von CDU, AfD und FWG reingekommen sind, suggerieren an einer Stelle ein ganz falsches Bild. Der Brand- und Katastrophenschutz ist und bleibt eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung und liegt in der Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es!) Ich glaube, das sollte man zu Beginn noch einmal klar und deutlich sagen. Mit Ihren Änderungen zu § 34 erwecken Sie jedoch den Eindruck, als solle dieser elementare Grundsatz aufgeweicht werden. Man kann den Eindruck gewinnen, Sie wollen die Akteure vor Ort aus ihrer grundsätzlichen Verantwortung ziehen. Dieser Eindruck darf sich nicht mal im Ansatz verfestigen. Ich glaube, deshalb kommen wir an diesem Punkt bei § 34 auf keinen gemeinsamen Nenner. Ich komme später im Detail noch darauf zurück. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf schafft Rechtsklarheit bezüglich der Übernahme und der Zuweisung der Einsatzleitung. Lassen Sie mich aber erst einmal der Reihe nach auf die Anhörung und unseren eigenen Koalitionsänderungsantrag eingehen. Die Anhörung hat klar und deutlich gezeigt: Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist eine Initiative von sehr großer Bedeutung. Ich glaube, alle Anzuhörenden haben im Ausschuss sehr viel Wertschätzung dazu gefunden. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass wir an der einen oder anderen Stelle noch nachbessern und konkretisieren möchten. Wir als SPD-Fraktion haben in den zurückliegenden Monaten sehr bereichernde Gespräche mit den Akteuren vor Ort geführt über die Perspektiven, Anregungen, aber insbesondere auch die Änderungswünsche zum Gesetzentwurf. Deshalb in Kürze die Änderungen, die wir vornehmen. In § 1 wird die Begrifflichkeit „zentrale Leitung“ durch die Worte „einheitliche Führung und Leitung durch die Katastrophenschutzbehörde“ ersetzt. In § 6 werden aus einem Vertreter zwei Vertreter. Beim Beirat bleibt also alles beim Alten. Das waren Forderungen des Landesfeuerwehrverbands, und ich glaube, die ergeben an dieser Stelle wirklich Sinn. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie des Abg. Dennis Junk, CDU) In § 25 haben wir einen neuen Absatz 3 eingeführt, der die Forderungen der kirchlichen Notfallseelsorge aufgreift und ihre Wichtigkeit neben den Einsatzkräften der Notfallseelsorge im Rahmen der PSNV noch einmal zusätzlich unterstreicht. In § 26 – ich glaube, das ist in diesen Tagen noch mehr denn je wichtig – wird die Notwendigkeit der Verfassungstreue unserer ehrenamtlichen Funktionstragenden klar geregelt. Lassen Sie mich auf § 34 eingehen. Auch hier haben wir natürlich in der Anhörung zugehört und schon verstanden, dass wir an der einen oder anderen Stelle das Ganze nochmals – ich würde es so sagen – verschärfen oder konkretisieren wollen. Da liegt aber der große Unterschied. Sie von FWG und CDU versuchen, die gesamte Gesetzessystematik des LBKG komplett zu durchbrechen. Das machen wir nicht mit. In einem neuen Absatz 3 heißt es: „Im Katastrophenfall soll die obere Katastrophenschutzbehörde die Gesamtleitung übernehmen, wenn mehrere Landkreise oder kreisfreie Städte von demselben gefahrbringenden Ereignis betroffen und zentrale Abwehrmaßnahmen auf Landesebene erforderlich sind.“ Auch die weitere Formulierung mit der „erklärten Abgabe“ und der „erklärten Übernahme“ der Einsatzleitung macht aus unserer Sicht folgerichtig nur Sinn; denn hier gehört zur Wahrheit, das ist das Prinzip, mit dem unsere Hilfsorganisationen tagtäglich arbeiten. Auch ein Blick in die Dienstvorschrift 100 zeigt ganz klar, wenn ein Einsatz übergeben wird, muss es zu einer Abnahme und einer Aufnahme kommen. Ich glaube, daran sollten wir allen Ernstes nicht rütteln; denn ich erinnere mich auch zurück an die Diskussionen in der Enquete-Kommission und des Untersuchungsausschusses, die diese Forderung klar untermauert haben. Weiter gibt es den Voralarm und das Landesamt, welches künftig proaktiv auf die Lagen vor Ort schaut. Deshalb bin ich mir sicher, dass es nicht mehr zu einem zweiten Fall Pföhler kommt, der sich damals schlichtweg aus der Verantwortung gezogen hat. Am Ende des Tages – auch das muss man noch einmal deutlich sagen – gibt es die Fach- und Rechtsaufsicht. Meine Damen, meine Herren, deshalb bekommen wir heute ein modernes, ein zeitgemäßes Brand- und Katastrophenschutzgesetz mit einem Landesamt, welches unseren Bürgerinnen und Bürgern in Rheinland-Pfalz noch mehr an Sicherheit gewährleistet. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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