Peter Stuhlfauth
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bereits im dritten Satz der Präambel wird auf das Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats vom 1. Februar 1995 verwiesen. Dieses Rahmenübereinkommen haben wir immer begrüßt und in zahlreichen Fällen darauf hingewiesen, wenn es im Hinblick auf die deutsche Minderheit in unserer Partnerregion, der Woiwodschaft Oppeln, verletzt wurde. ren so sehr für den Schutz nationaler Minderheiten eingesetzt wie die unsere. (Zurufe von der SPD) Ich verweise beispielhaft auf unsere Anträge zur EU-Bürgerinitiative Minority SafePack. (Weitere Zurufe von der SPD – Glocke des Präsidenten) Für die AfD-Fraktion stelle ich klar, wir begrüßen den Schutz nationaler Minderheiten in Deutschland. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Sie sollten sich schämen für den Satz!) Dieser Schutz gilt in unserem Vaterland den Sorben, den Friesen, den Dänen und natürlich auch den Sinti und Roma. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Unglaublich, Frechheit! – Weitere Zurufe von der SPD) Von daher erheben wir keine grundsätzlichen Einwände gegenüber einem Vertrag zwischen dem Land und dem Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz. Es stellt sich allerdings die Frage, wie dieser Vertrag ausgestaltet ist. Nachvollziehbar und nicht zu beanstanden ist beispielsweise die Einrichtung eines hauptamtlichen Kulturreferenten, dessen Stelle aus Landesmitteln finanziert wird. Zu Artikel 6, der sich mit dem Bereich der Bildung beschäftigt, haben wir noch Fragen, und zwar im Hinblick auf die Bildungsmaßnahmen und die Bildungsberater. Konkret interessiert uns Folgendes: Welche Bildungsmaßnahmen sind aus welchen Gründen angedacht? Wie soll die Förderung durch die Bildungsberater im Bereich der Schule konkret aussehen? Deshalb haben wir einen entsprechenden Antrag für den Bildungsausschuss eingereicht. Aufgrund der Tatsache, dass die zweite Lesung bereits morgen stattfindet, werden wir die Antworten leider erst verspätet erhalten. Der Vertrag enthält durchaus diskussionswürdige Passagen. Was uns zumindest irritiert, ist der Einsatz des Landes für eine Vorzugsbehandlung der Minderheit der Sinti und Roma. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Uns irritiert noch viel mehr!) In Artikel 3 Abs. 3 ist nämlich vermerkt, ich zitiere: „[…] wird das Land Rheinland-Pfalz mit den kommunalen Gebietskörperschaften in Kontakt treten, um diese in ihrem Verwaltungshandeln […] zu sensibilisieren […]“. Da fragen wir uns: Wie soll diese Sensibilisierung aussehen? Auf jeden Fall übers Ziel hinausgeschossen wird dann in Artikel 5. Eine rote Linie wird durch Absatz 5 überschritten. Dieser Absatz lautet – ich zitiere –: „Die Vertragsparteien fördern den Aufbau, die Implementierung und Etablierung eines unabhängigen zivilgesellschaftlichen Monitoring- und Informationssystems Antiziganismus in Rheinland-Pfalz.“ Das verwundert uns; denn so etwas Ähnliches existiert bereits. Das Finanzministerium berichtete am 28. Mai 2025 in der Vorlage 1 8/7475 Folgendes – ich zitiere –: „Zur Unterstützung der regionalen Melde- und Informationsstelle Antiziganismus (MIA RP) sind erstmalig Landesmittel ab 2 025 etatisiert, weil sich der Bund teilweise aus der Förderung zurückzieht. Die Arbeit von MIA RP wird seitens der Landesregierung anerkannt und für wichtig erachtet, sodass künftig Landesmittel zur Finanzierung von MIA RP zur Verfügung gestellt werden.“ Offenkundig wird mit dem Aufbau eines Monitoringsystems das Netzwerk der Meldestellen nochmals erweitert. Das ist nun wirklich das Letzte, was wir im Moment brauchen. Unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ist viel weniger durch sogenannte antiziganistische Stereotypen und Erzählungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze gefährdet als durch ein ausuferndes System an Meldestellen, das die Meinungsfreiheit immer stärker einengt und den mündigen Bürger in immer stärkerem Maße einschüchtert. (Zurufe von der SPD) Wir wissen inzwischen, das, was von Meldestellen zuweilen als Hass und Hetze bezeichnet wird, sind oft völlig harmlose Diskussionsbeiträge. Diese Melde- und Monitoringstellen behindern einen offenen Diskurs, (Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) der essenziell für eine freiheitliche Demokratie ist. Wir, die AfD-Fraktion, stehen für Meinungsfreiheit. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Um es ganz klar zu sagen: Wir lehnen Meldestellen und ähnlich gelagerte Monitoringsysteme entschieden ab. Zu dem Vertrag an sich enthalten wir uns daher. (Glocke des Präsidenten) Danke. (Beifall der AfD)
