Dr. Matthias Reuber
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen Wochen und Monaten haben wir uns im Parlament, aber auch als CDU-Landtagsfraktion sehr intensiv mit der Novellierung des Hochschulgesetzes auseinandergesetzt. Neben dem Gesetzentwurf der Landesregierung liegt heute auch ein gemeinsamer Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen und der CDU-Landtagsfraktion vor. Dieser Änderungsantrag beschäftigt sich neben einigen redaktionellen Änderungen auch mit einem Punkt, den wir schon in der ersten Lesung angesprochen haben und den wir auch im Ausschuss nochmals thematisiert hatten, nämlich mit der künstlichen Intelligenz. Mit dem Änderungsantrag wird das Thema KI jetzt auch gesetzlich als Aufgabe der Hochschulen im Hochschulgesetz festgeschrieben. Das ist auch aus unserer Sicht Teil eines modernen Hochschulgesetzes; denn KI nur als Teil der Digitalisierung abzubilden, wäre für uns ein bisschen zu wenig gewesen. Deswegen sind wir auch den Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen sehr dankbar, dass wir uns auf eine Formulierung einigen konnten. Wir ergänzen jetzt in § 2 Abs. 8 einen Satz – ich zitiere –: Sie, also die Hochschulen, „berücksichtigen dabei auch sämtliche Aspekte der Künstlichen Intelligenz“. Damit stellen wir sicher, dass sich auch die Hochschulen bewusst sind, dass eine der Aufgaben ist, die gesellschaftlichen Herausforderungen, die sich durch das Thema KI ergeben, auch angemessen zu behandeln. Das ist ein guter Weg. Das Gesetz wird mit diesem Einsatz nicht überfrachtet. Die Formulierung liefert uns auch in Zukunft noch eine gewisse Flexibilität bei künftigen Entwicklungen. Gleichzeitig sind wir als CDU-Fraktion sehr dankbar, dass es die Vorschläge, die wir eigentlich noch mit in einen neu zu schaffenden Absatz packen wollten, fast wortgleich in die Begründung geschafft haben. Dementsprechend ist klar definiert, was wir gemeinsam unter den Aufgaben der Hochschulen im Bereich der KI verstehen. Wir werden natürlich diesem gemeinsamen Änderungsantrag zustimmen, und wir werden als Fraktion dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen. Ich möchte im Folgenden noch kurz eine Begründung dafür liefern, warum wir das machen. In der ersten Lesung hatte ich an dieser Stelle noch gesagt, dass es einige offene Fragen gibt, die wir im Prozess noch zu einzelnen Änderungen haben, die vorgeschlagen waren. Diese offenen Fragen, beispielsweise zur Anwesenheitspflicht, aber auch zur rückwirkenden Anerkennung des Bachelorgrades im Bereich der Rechtswissenschaften oder auch zur Einführung des Promotionsrechts an unseren Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, konnten zum einen in der Beratung geklärt werden, die wir im Ausschuss bei unserer auswärtigen Sitzung an der RPTU in Kaiserslautern hatten, die konnten aber auch in einem Gespräch mit dem Ministerium geklärt werden. Auch an dieser Stelle noch einmal vielen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch an Ministerialdirektorin Katharina Heil, dass Sie sich die Zeit genommen haben. Das war für uns sehr wertvoll und hat uns dabei geholfen, auch hier für uns zu einem guten Ergebnis zu kommen. (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Abschließend möchte ich noch einige wenige Sätze zum Promotionsrecht sagen, das wir heute beschließen werden. Das ist ein Punkt, der uns als Fraktion in der Vergangenheit immer sehr wichtig war. Wir hatten im Parlament in der Vergangenheit schon fraktionsübergreifend den dringenden Wunsch danach, dass wir dort eine Änderung vornehmen. Wir nehmen die Änderung nicht nur deshalb vor, weil andere Bundesländer um uns herum das schon vor einigen Jahren gemacht haben und wir sonst Gefahr gelaufen wären, dass sich ein weiterer Standortnachteil für Rheinland-Pfalz ergeben hätte, sondern wir machen das auch, weil es der richtige Weg ist, weil wir mit dem Promotionsrecht an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften eben auch die Realität abbilden, weil es sehr viele forschungsstarke Fachbereiche an den Hochschulen für Angewandte Wissenschaften gibt, denen wir somit zum einen eine Wertschätzung entgegenbringen, aber auch die Möglichkeit geben, den eigenen akademischen Nachwuchs auszubilden. Wir sind sehr gespannt auf die Umsetzung der Verordnung und darauf, wie das Promotionsrecht dann bei uns in Rheinland-Pfalz anläuft. Natürlich werden wir zu einer angemessenen Zeit eine Evaluierung des Promotionsrechts vornehmen. Ich bin mir sicher, wenn wir in fünf oder zehn Jahren noch einmal über dieses Promotionsrecht sprechen, haben wir vielleicht schon wieder die eine oder andere Änderung vorgenommen, weil wir mit den Erkenntnissen, die wir in Rheinland-Pfalz gewonnen haben, gesehen haben, dass wir noch nachschärfen oder bestimmte Dinge anders machen müssen. Diesen Weg werden wir als Fraktion sehr gerne begleiten. Ich habe es eben gesagt: Alle unsere offenen Fragen wurden geklärt. Darüber hinaus beinhaltet der Gesetzentwurf der Landesregierung noch weitere wichtige Punkte, die ich angesprochen habe. Wir stimmen sowohl dem Änderungsantrag als auch dem Gesetz zu. Vielen Dank. (Beifall der CDU)
