Karina Wächter
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie uns noch einmal auf die Lebenswirklichkeit dieser Zwei-Mütter-Familien schauen; denn die Realität zeigt doch – wir haben darüber gesprochen –, dass die Adoptionsverfahren eben sehr langwierig sind, nicht selten länger als zweieinhalb Jahre dauern, und nicht selten eine echte Herausforderung für diese junge Familie darstellen, insbesondere in einer Phase, in der sich Familie eigentlich neu finden soll und in Ruhe gegenseitig kennenlernen kann, etwas, das wir heterosexuellen Paaren zugestehen. Als junge Mutter weiß ich, welche Gedanken einem auch kurz vor der Geburt durch den Kopf gehen können. Was ist, wenn beispielsweise die Gebärende verstirbt? In der aktuellen Rechtslage bedeutet das für Zwei-Mütter-Familien, dass die nicht leibliche Mutter keinen Sorgerechtsanspruch hat, das Kind im Zweifel in die Obhut des Jugendamts fällt. Genau das kann doch nicht das sein, was wir möchten. Wir behandeln diese Familie so, als gäbe es nur einen Elternteil. Das ist und kann nicht zum Wohle der Familie und erst recht nicht zum Wohle des Kindes sein. (Beifall der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Herr Winkler, ja, da gebe ich Ihnen recht, eine Debatte wie die heutige sollten wir in Zukunft nicht mehr führen müssen. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Dafür müssen wir die rechtlichen Klarheiten schaffen. Daher lassen Sie uns über unsere Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen im Deutschen Bundestag mit Bedacht für eine Anpassung des Abstammungsrechts kämpfen, für die Stärkung unserer Familien und zum Wohle unserer Kinder. (Beifall der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD)
