Josef Winkler
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir b efinden uns mitten im Pride Month, einem Monat, der für viele Menschen Mut, Sichtbarkeit und Hoffnung bedeutet, einem Monat, in dem wir gemeinsam feiern können, was erreicht wurde, und zugleich deutlich machen sollten, was noch immer unerledigt ist. Rheinland-Pfalz war und ist dabei kein stiller Beobachter. Viele queerpolitische Errungenschaften wurden hier angestoßen. So stammte etwa der Gesetzentwurf zur Ehe für alle aus Rheinland-Pfalz und ebnete über den Bundesrat den Weg zur Eheöffnung im Bundestag. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch beim Selbstbestimmungsgesetz haben wir Seite an Seite mit Betroffenen gekämpft und uns im Bundesrat für ihre Rechte eingesetzt. Die aktuelle Bundesratsinitiative zur Reform des Abstammungsrechts, erneut ein rheinland-pfälzischer Impuls, zeigt, wir machen vor, was Fortschritt bedeutet, und natürlich ist es auch erfreulich, zur Kenntnis nehmen zu können, dass es eine Mehrheit im Bundesrat für diesen Entwurf gab und er somit ebenfalls an den Bundestag übermittelt wurde. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit können wir klar sagen, wir werden es einfach nicht länger akzeptieren, dass eine Bundesregierung bei der Gleichstellung queerer Menschen auf Zeit spielt und währenddessen noch immer zum Beispiel die nicht gebärende Mutter in einer Regenbogenfamilie rechtlich wie eine Fremde behandelt wird. Sie muss ihr eigenes Kind im sogenannten Stiefkind-Adoptionsverfahren adoptieren, als müsste sie sich das Recht, Mutter zu sein, erst verdienen. (Abg. Martin Haller, SPD: So wie andere Menschen auch, die adoptieren! Das ist ganz normal!) Lassen Sie sich das bitte einmal auf der Zunge zergehen. Sie wird gezwungen, ein Gesundheitszeugnis, ein polizeiliches Führungszeugnis und Gehaltsnachweise vorzulegen. Sie wird vom Jugendamt begutachtet, und es wird ihre Eignung als Mutter geprüft. Diese Misstrauenskultur trifft ausschließlich queere Eltern. Heterosexuelle Paare hingegen müssen ihre Eignung nicht nachweisen. – Warum eigentlich nicht? Im Gegensatz zu dem Verfahren, was ich eben geschildert habe, gelten Ehemänner automatisch als rechtliche Väter, ganz unabhängig von genetischer Verwandtschaft oder elterlicher Eignung, allein weil das Kind in die Ehe geboren wird. In nicht ehelichen, heterosexuellen Partnerschaften genügt eine einfache Unterschrift des Partners der Mutter, um Vaterschaft und rechtliche Elternschaft herzustellen und die Beziehung zum Kind sofort abzusichern. Das geht im Übrigen auch schon vorgeburtlich. Regenbogenfamilien dagegen müssen trotz gemeinsamer Planung und Verantwortung oft monatelang um die Anerkennung des zweiten Elternteils kämpfen. Das ist ein eklatanter Bruch mit dem Gleichheitsgebot und ein, wie ich finde, massiver Angriff auf die Würde dieser Familien und vor allem auch der betroffenen Frauen und Kinder. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir müssen endlich aufhören, Regenbogenfamilien als etwas Spezielles zu behandeln. Diese Eltern sind keine Menschen zweiter Klasse, sie sind Eltern wie alle anderen Eltern auch. Ihre Kinder verdienen vom ersten Tag an zwei rechtlich anerkannte Elternteile, ohne Prüfung, ohne Wartezeit, ohne behördliche Gnadenerweise. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich bin froh, dass die Mehrheit der Länder – und zwar in unterschiedlichen politischen Konstellationen befindlich – im Bundesrat unserer Initiative aus Rheinland-Pfalz gefolgt ist, und bin gespannt auf die dadurch erforderliche Stellungnahme der Bundesregierung hierzu. Die Einlassung der neuen Bundesjustizministerin Stefanie Hubig in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, dass auch sie das Abstammungsrecht auf die Höhe der Zeit bringen will, stimmt mich und andere vorsichtig optimistisch; denn nun liegt es an der Bundesregierung und den sie tragenden Mehrheiten im Deutschen Bundestag, ob gehandelt wird – nicht irgendwann, sondern jetzt. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
