Benedikt Oster
Danke, Herr Präsident. – Ich will nur auf zwei Dinge eingehen, damit das nicht im falschen Kontext stehen bleibt. Ich glaube, man muss Ihren Fall, den Sie in Ihrem Änderungsantrag schildern, weiterspielen, was ihr Muss bedeutet. Auch die FWG spricht in ihrem Alternativantrag davon, das Land muss die Einsatzleitung übernehmen. Das hieße konkret, wenn sich ein Landkreis weiter in der Verantwortung sieht, sich selbst in der Lage dazu sieht, auch sagt „Ich kann das weiter führen“, Ihre Muss-Regelung würde bedeuten, das Land soll es in dem Fall übernehmen. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Muss!) Warum aber muss das Land? Sie schreiben „muss“. Warum sonst soll das Land denn dann in diesem konkreten Fall proaktiv die Einsatzleitung übernehmen? Das verstehen wir nicht. Wenn sich eine Kommune in der kommunalen Selbstverwaltung selbst dazu in der Lage sieht, sollten wir es dabei vor Ort belassen. Das ist Punkt 1. Ich glaube, da liegt der Unterschied. Ich will auch noch einen Satz zur Hundestaffel sagen, weil sie angesprochen wurde. Auch das haben wir, ähnlich wie die Notfallseelsorge, intensiv diskutiert. Auch hier glaube ich, die Hundestaffeln sind über § 25 Abs. 2 mitabgedeckt. Weiter gibt es aktuell Gespräche mit der HIK, in denen man sich abstimmt, wie die Hundestaffel weiter eingebunden werden kann. Die Rufnummer der Hundestaffel liegt bei dem neuen Landesamt und kann in Einsatzfällen gezückt werden. Von daher glaube ich, das ist ein guter Kompromiss, und wir können sagen, die Hundestaffeln sind mitberücksichtigt. Ich glaube, diese beiden Punkte sind von unserer Stelle klarzuziehen, und wir sehen dort an keiner Stelle ein Problem. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
