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Michael Ebling

11.06.2025 Sitzungen 18/88

Herr Präsident, meine Damen und Herren! An dieser engagiert intern geführten Debatte, welcher der Gesetzentwürfe – der von der CDU, der von den FREIEN WÄHLERN oder der von der AfD – nun der schönste und der für die Kommunen reichste und überhaupt tollste Gesetzentwurf ist, möchte sich die Landesregierung nicht beteiligen. Aber die Landesregierung möchte mindestens ihre Skepsis anmelden. Wenn man das Wort „Straßenausbaubeitragsabschaffungsgesetz“ mit seinen 39 Buchstaben in einem Atemzug mit „bürokratiearm“ nennt, erinnert mich das immer ein bisschen an den Redner, der seine Reden mit den Worten beginnt: „Ich will’s kurz machen.“ – Ich glaube beidem nicht. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Ihr Vorschlag löst ein bewährtes System ab. Das Argument, dass andere Länder dies auch getan haben – ich lasse es mir auf der Zunge zergehen und frage mich, ja, andere Länder haben zum Beispiel auch G8 eingeführt und rudern inzwischen wieder zurück, und Rheinland-Pfalz hat sich erst gar nicht in die Versuchung gebracht, es zu tun, nur weil alle es tun. Die Liste dieser Projekte und Ideen lässt sich bis in die aktuellen Tage verlängern. Insofern finde ich das kein wirklich gehaltvolles Argument, dass andere andere Wege gehen. Aber dass wir ein bewährtes System haben, bei dem Menschen, die ein Grundstück besitzen, einen Beitrag dafür erhöht zu leisten haben, wenn Straßenausbau oder -erschließung stattfindet, ist im Kern ein gerechtes Argument und ein gerechtes Prinzip. Und nebenbei bemerkt, diesem Prinzip ist auch nicht Gerechtigkeit abzusprechen; denn es ist schon durch das Oberverwaltungsgericht, ja sogar durch das Bundesverfassungsgericht, als solches Prinzip auch genau bestätigt worden. Es zeigt sich auch allein daran: Noch nie waren so wenige Verfahren in Rheinland-Pfalz zum Thema Kommunalabgabengesetz anhängig wie jetzt gerade. Insofern, es ist gar kein umstrittenes Prinzip mehr, und ich weiß gar nicht, woher Ihre Argumente so viel Nahrung ziehen, dass das ganze Land ruft, ja, förmlich schreit, wenn man Ihnen zuhört, das soll abgeschafft werden. (Abg. Martin Haller, SPD: Ja, Tatsache!) Skeptisch werde ich auch, wenn ich mich über die Summen informiere. Vor wenigen Wochen und Monaten, da taxierte selbst die CDU es noch bei rund 75 Millionen Euro, der Verband Haus und Grund bei 50 Millionen Euro. Jetzt sind wir bei 200 Millionen Euro. Ich weiß nicht, welche dieser Summen stimmt und welche je seriös berechnet worden ist; aber allein die Tatsache, dass die Summen offensichtlich regelmäßig beliebig ausgetauscht werden können, schafft für mich nicht die Grundlage, anzunehmen, dass man einen seriösen Vorschlag bereitet. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) In der Tat, es ist nicht seriös, von Abschaffung zu reden, die keine Abschaffung ist, sondern nur eine andere Verteilung von einer Last, die in der Tat entsteht, wenn die öffentliche Hand in die Straßeninfrastruktur investiert; denn am Ende muss Geld aufgewendet werden oder müssen Firmen bezahlt werden. Das wird sich auch nach einem solchen Gesetzentwurf wahrlich nicht ändern. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Insofern, finde ich, ist es ausgewogen, dass wir den bisherigen Weg beibehalten, und es ist auch nicht angezeigt, ihn im Wettbewerb der Opposition kurzfristig auf dem Altar bestimmter Träume zu opfern. Vielmehr ist es gut, wenn wir den Kommunen signalisieren, dass wir ihre Selbstverwaltung und ihre Entscheidung darüber, wann sie investieren, wo sie investieren, in welchem Umfang sie investieren, ernst nehmen und sie bei dieser Selbstverwaltung auch weiter unterstützen. Das ist ein guter und ein partnerschaftlicher Weg, und dem fühlt sich die Landesregierung auch weiterhin verpflichtet. Danke schön. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Protokoll ↗