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Dr. Jan Bollinger

AfD 11.06.2025 Sitzungen 18/88

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Flutkatastrophe an der Ahr hat schwerwiegende Mängel im Katastrophenschutz unseres Landes Rheinland-Pfalz offenbart. Mit der heutigen Gesetzesnovelle zum Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz, LBKG, nehmen wir tiefgreifende Regelungen in einem Bereich vor, der für die Sicherheit und das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger von entscheidender Bedeutung ist. Als AfD-Fraktion bringen wir heute einen Änderungsantrag ein, der vor allem auf § 34 des LBKG abzielt, einen Paragrafen, der in der Anhörung von allen Sachverständigen einstimmig als unzureichend bewertet wurde. Es herrschte Konsens, § 34 muss überarbeitet werden, nicht irgendwann, sondern jetzt. Die zentrale Schwäche: Die geltende Fassung ist unpräzise, lässt zu viele Auslegungen zu und ist in kritischen Einsatzlagen nicht rechtssicher anwendbar. Die Formulierungen sind vage. Das Land kann die Einsatzleitung übernehmen, eine Landeslage kann vorliegen. Es fehlt also an klaren Kriterien, verbindlichen Entscheidungswegen und im Katastrophenfall an der nötigen operativen Durchgriffsfähigkeit. Wir erleben aber in der Realität, sei es bei Unwettern, Großschadensereignissen oder in der Flutkatastrophe im Ahrtal, dass genau diese Unklarheiten zu Verzögerungen, Fehlentscheidungen und letztlich zu Personen- und Sachschäden führen. Der Katastrophenschutz braucht keine Gummiparagraphen, er braucht klare, praxistaugliche Strukturen. Unser Änderungsantrag konkretisiert daher die Voraussetzungen für die Übernahme der Einsatzleitung durch das Land etwa bei überörtlichen Lagen, bei der Gefährdung kritischer Infrastruktur oder bei besonders komplexen und dynamischen Schadensereignissen. Die Zuständigkeiten im Landesführungsstab werden klar geregelt. Kommunale Aufgabenträger bleiben integriert, solange sie dazu in der Lage sind. Die Führung aber liegt an der Stelle, an der sie im Ernstfall hingehört, beim Land und seinem neu eingerichteten Lagezentrum Bevölkerungsschutz, Katastrophenschutz. Ein weiterer Mangel wurde schon angesprochen: Das ist die Nichtaufnahme der Rettungshundestaffeln der Hilfsorganisationen. Trotz der wiederholten Hinweise aus Praxis und Anhörung, trotz der Erfahrungen aus der Flut im Ahrtal wurde leider an einer alleinigen Vorhaltung durch die Landesfacheinheit festgehalten, und diese reicht in der Realität nicht aus. Organisationen wie der Bundesverband Rettungshunde werden vollständig ignoriert, obwohl sie über Erfahrung, Technik und Bereitschaft verfügen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Das stimmt doch gar nicht, habe ich doch gerade erklärt!) Eine Einbindung auf Landkreisebene ist keine Lösung. Deshalb fordern wir die explizite Aufnahme oder mindestens eine klare Regelung in der Katastrophenschutzverordnung. Wir begrüßen ausdrücklich die vorgesehene gesetzliche Gleichstellung ehrenamtlicher Helfer auch außerhalb klassischer Hilfsorganisationen. Der Katastrophenschutz in Deutschland und in Rheinland-Pfalz lebt vom Ehrenamt. Die Regelungen in §§ 48 und 49 wie auch die Stiftung von Ehrenzeichen nach § 57 sind richtige Schritte, die jetzt mit Struktur und Rückhalt gefüllt werden müssen. Meine Damen und Herren, schließlich möchte ich auf einen weiteren Punkt eingehen, der eine erhebliche Bedeutung hat; denn im Zuge der aktuellen Gesetzesnovelle ist vorgesehen, die Vertretung des Landesfeuerwehrverbands im Landesbeirat von zwei auf ein Mitglied zu reduzieren. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Stimmt doch gar nicht!) Angesichts der Tatsache, dass der Landesfeuerwehrverband die mit Abstand größte Interessenvertretung im Bereich Brand- und Katastrophenschutz darstellt, (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) ist diese Kürzung weder sachlich nachvollziehbar noch inhaltlich angemessen. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Stimmt doch gar nicht! Unglaublich!) Der Landesbeirat soll ein praxisnahes, breit getragenes Beratungsgremium sein. Die Feuerwehren sind nicht irgendein Akteur. Sie sind das Rückgrat des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz. Ihre Stimme zu schwächen, ist ein völlig falsches Signal. Wir haben daher einen weiteren Änderungsantrag zu § 6 Abs. 1 Nr. 4 LBKG eingebracht, um die bisherige doppelte Vertretung des Landesfeuerwehrverbands im Landesbeirat zu erhalten. Alles andere wäre eine bewusste Reduktion der Beteiligungsmöglichkeit und damit eine inakzeptable Schwächung derer, die im Ernstfall an vorderster Front stehen. Meine Damen und Herren, Katastrophenschutz muss klar, verbindlich und praxisorientiert sein. Unser Änderungsantrag trägt genau diesem Anspruch Rechnung auf Basis des Sachverstands der Praktiker, der Einsatzkräfte, der Kommunen und der Verbände. Wir bitten daher um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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