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Nina Klinkel

SPD 11.06.2025 Sitzungen 18/88

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Geschichte ist unsere Verantwortung und unsere Verpflichtung, nicht in Lippenbekenntnissen, sondern in Taten, wie Ministerpräsident Alexander Schweitzer am 28. Mai noch einmal betonte. Seit über 600 Jahren sind Sinti und Roma ein fester Bestandteil der deutschen Gesellschaft, der deutschen Geschichte und Kultur. Sie sind Teil dieses Bundeslands, lange bevor es dieses Bundesland überhaupt gab. Sie sind auch Teil des düstersten Kapitels unserer Geschichte. Sinti und Roma wurden auf Grundlage der nationalsozialistischen Rassenideologie als sogenannte Fremdrassige aus der sogenannten Volksgemeinschaft ausgeschlossen, schrittweise entrechtet, ihrer Lebensgrundlage beraubt und schließlich in den Konzentrationslagern ermordet. Männer, Frauen und Kinder auch aus Rheinland-Pfalz stehen auf den Deportationslisten. Klemens, Louise und Alfons Pfeil aus Trier waren 19, 13 und 16 Jahre alt, als sie in Auschwitz ermordet wurden. Oder Alfons Lampert aus Mainz, Obergefreiter der Wehrmacht gar, Nikolaus Winterstein aus Landau in der Pfalz oder Karl Reinhardt aus Koblenz, ein Unteroffizier der Wehrmacht, den die Nazis sogar in den letzten Kriegstagen noch an die Front schickten, wo er für ein Land kämpfen sollte, das ihn als sogenannten Volksschädling eigentlich vernichten wollte. Auch nach Auschwitz blieben Vorurteile und Ressentiments bestehen. Selbst die Väter und Mütter unseres Grundgesetzes waren dagegen nicht gefeit, wie man dem Wortprotokoll des Parlamentarischen Rates der Bundesrepublik entnehmen kann. Von der „Zigeunerplage“ ist die Rede, als darüber räsoniert wird, welche Grundrechte im Staat gelten sollen, und insbesondere der Grundsatz der Gleichheit und Freizügigkeit diskutiert wurde. Staatliche Wiedergutmachungsämter versagten oftmals eine Entschädigung mit der Begründung, die Verfolgung der „Zigeuner“ sei zumindest bis 1 943 nur in Einzelfällen rassistisch motiviert gewesen, in der Regel aber Teil legitimierter polizeilicher Kriminalprävention. Auch heute noch bahnt sich Antiziganismus seinen Weg. Wir erinnern uns an die vergangene Kommunalwahl in Koblenz, als Wahlplakate antiziganistisch beschmiert wurden. All das muss man wissen, um zu begreifen, wie sehr Stigmatisierung und Ausgrenzung, wie sehr dieser Rassismus heute noch Lebensrealität der Sinti und Roma ist. All das muss man begreifen, um zu verstehen, wie wichtig dieser Vertrag und das dazugehörige Landesgesetz als Weiterentwicklung der bundesweit ersten Rahmenvereinbarung zwischen einem Bundesland und einer Sinti-und-Roma-Vertretung aus dem Jahr 2005 sind. Wer am 28. Mai bei der Vertragsunterzeichnung dabei war, hat das auch gespürt. In diesem Gesetz und in diesem Vertrag wird der Wille artikuliert und in Gesetzesform gegossen, die gleichberechtigte politische und gesellschaftliche, soziale, kulturelle und wirtschaftliche Partizipation der nationalen Minderheit der Sinti und Roma in Rheinland-Pfalz zu sichern und zu stärken und hierzu strukturelle Grundlagen zu schaffen und zu erhalten, die es Sinti und Roma in Rheinland-Pfalz erleichtern, sich zu ihrer ethnischen, kulturellen und sprachlichen Identität zu bekennen, diese zu pflegen und zu wahren. Repräsentation, Erinnerung, Bildung und Verständnis bilden wesentliche Bestandteile. Die Erhöhung der Mittel für den Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Rheinland-Pfalz auf 450.000 Euro, zum Beispiel für den hauptamtlichen Sinti-und-Roma-Kulturbeauftragten und für die Geschäftsstelle, wurde vereinbart. Der Verband wird somit strukturell gestärkt, und es wird ihm ermöglicht, auch weiter in die Fläche zu wirken und Beratungs- und Meldeangebote wie MIA-RLP aufrechtzuerhalten. Ein gemeinsames Gremium wird eingerichtet, das diesen Vertrag evaluiert und die Mitgliedschaft des Landes in der Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma garantiert. Ein Meilenstein dieses Gesetzes ist sicherlich Artikel 5 Abs. 3: Das Land Rheinland-Pfalz beruft eine/einen Antiziganismusbeauftragte/n, die/der als Ansprechpartner/in für alle staatlichen und gesellschaftlichen Stellen und Einrichtungen bei der Bekämpfung von Antiziganismus wirken und den betroffenen Personen ein Ansprechpartner sein soll. Zum Abschluss möchte ich, mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident, den Vorsitzenden des Verbands Deutscher Sinti und Roma, Landesverband RheinlandPfalz, Herrn Christian Kling, zitieren: „Der Vertrag ist nicht nur für uns als Minderheit ein wichtiger Meilenstein, sondern für uns alle. In einer Zeit, in der wieder nationalistische, völkische und rechtsextreme Haltungen zunehmen, sendet er ein sichtbares Zeichen der Verständigung, der Solidarität und der Aussöhnung.“ Wir teilen diese Auffassung und werden zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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