Matthias Lammert
Nächster Redner ist für die Gruppe FREIE WÄHLER Abgeordneter Stephan Wefelscheid. Abg. Stephan Wefelscheid, Gruppe FREIE WÄHLER: Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Ich hatte an dieser Stelle bereits am 2. April zu diesem Gesetz gesprochen und die wesentlichen Gründe vorgetragen. Mit Blick auf die Uhr erspare ich es Ihnen, das an dieser Stelle zu wiederholen. Ich möchte aber einen Punkt einführen, und da schaue ich zu Justizminister Philipp Fernis. Wir haben letzte Woche bezüglich des Gesetzes ein Schreiben bekommen. Das war übrigens gerichtet an den Rechtsausschuss, der eigentlich gar nicht federführend war, aber das haben wir dann dankenswerterweise noch behandelt, das Anliegen. Es ging um die Universität Trier, die sich an die Mitglieder des Rechtsausschusses gewandt hatte, mit dem Hinweis, dass es problematisch sei, wie in § 30 vorgesehen, den Bachelor zu verleihen, wenn jemand das zweite Staatsexamen nicht bestanden hatte, aber die Zulassung für das Examen und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung bestanden hatte. Da sagte die Universität, das wäre schwierig; denn sie bräuchten diese Prüfungen der universitären Schwerpunktprüfung für andere Bereiche, und man solle doch hingehen und davon Abstand nehmen und bei jemandem, der durch das Staatsexamen fällt, dann auch den Bachelor verleihen. Wir haben uns dankenswerterweise im Rechtsausschuss trotz Zeitdruck mit der Thematik befasst, Herr Fernis. Sie hatten diesen Punkt vorher schon mit dem Kollegen Hoch besprochen gehabt. Ich muss Ihnen sagen – wir haben das nochmals beraten –, wir teilen Ihre Auffassung dabei. Sie haben vorgetragen, dass es letztlich nicht sein könne, dass jemand einen Bachelor verliehen bekommt, der die Prüfung nicht bestanden hat. Irgendeine Prüfung wird man doch ablegen müssen. Das ist aus meiner Sicht nachvollziehbar. Ich bin selbst Rechtsanwalt von Beruf, und ich finde es schwierig, ehrlich gesagt, wenn dann ein Bachelor der Rechtswissenschaften verliehen würde an jemanden, der keine Prüfung bestanden hat. Irgendeine Prüfung zum Abschluss sollte man geleistet haben. Deswegen sind wir der Auffassung, dass es, wie das Landesgesetz es vorsieht, richtig ist, dass man dabei bleiben sollte. Es mag sein, dass die Universitäten jetzt ein paar Probleme bekommen, weil sie diese Prüfungsschwerpunkte irgendwo anders – ich habe es gar nicht so richtig verstanden, ehrlich gesagt – neu erfinden müssen. Das ist aber letztlich das Problem der Universitäten. Sie müssen sich Gedanken machen, wie sie damit umgehen. Es ist aber meines Erachtens richtig, dass man darauf bestehen kann, dass jemand, der einen akademischen Abschluss bekommen will, auch eine Prüfung abgelegt und diese bestanden hat. Meine Damen und Herren, ich glaube, insofern können wir auch dieses Schreiben dann insgesamt zur Akte nehmen. Das Gesetz ist in sich schlüssig, tragfähig, und wir werden als FREIE WÄHLER dem Gesetz zustimmen. Vielen Dank. (Beifall der Gruppe FREIE WÄHLER)
