Steven Wink
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wie schon gehört, verlangt der vorliegende Gesetzentwurf die Aussetzung der Genehmigungspflicht für Liquiditätskredite für Kommunen. Das klingt auf den ersten Blick zunächst einmal pragmatisch, könnte man meinen. Aber der zweite Blick sagt, dass es eben kein sachgerechter Ansatz und vor allem nicht nachhaltig tragfähig ist. Das zeigte auch die Anhörung der Sachverständigen vor Ort. Wie ich bereits in der Auswertung der Anhörung sagte, möchte man in bestehende Strukturen mehr Geld geben. Das ist typisch CDU und typisch für Ihre Anträge, die Sie stellen: Alte Strukturen so belassen, wie sie sind, es bleibt alles so, wie es ist, und ich schmeiße einfach mehr Geld hinein. Es soll ein Steuerungselement des Landes per Federstrich ausgehebelt werden. Die Altschuldenübernahme durch das Land ist erfolgt – es wurde angesprochen –, und auch die Debatte mit dem Bund über den Rest wird dabei konterkariert werden. Dabei haben wir und auch die Experten in der Anhörung ganz andere Themen angesprochen. Die Ausgabenthematik, also Ausgabenkritik: Welche Aufgabe könnte eine Kommune noch übernehmen und in welchem Umfang? Gerade im Bereich des Sozialen, der Eingliederung, der Kinder- und Jugendhilfe sind viele Themen darunter, die vom Bund initiierte Aufgaben sind. Dann der Bereich der Effizienzsteigerung und Digitalisierung. Kein Allheilmittel, aber ich habe das auch schon in der Anhörung gefragt zum Thema Digitalisierung und Effizienzsteigerung in den Kommunen selbst, um nicht nur die Einnahmen-, sondern auch einmal die Ausgabenseite zu überprüfen und zu verbessern. Dazu wurde mir als Widerspruch gesagt, das könnte man so nicht tun. Man hat zum Beispiel sieben Softwares in sieben verschiedenen Kommunen, die nicht miteinander matchen, und wenn man jetzt nur noch eine Software einführen würde, dann wäre das Wirtschaftsvernichtung. Also es ist quasi das Argument, ich würde Unternehmen damit vernichten und kaputt machen wollen, die Wirtschaft schädigen, wenn ich eine Software in mehreren Kommunen einführe, die vielleicht miteinander reden kann und miteinander matchen kann und ich somit Effizienzsteigerungen herbeiführe. Das ist keine Effizienzsteigerung, die vielleicht diverse Ausgaben – wie auch der Normenkontrollrat schon festgestellt hat – im Bereich der Digitalisierung senken könnte. Ein weiteres Thema war die künftige Steuerverteilung, was Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder Einkommensteuer betrifft. Über diesen Punkt wäre zu diskutieren, hauptsächlich aber über die Konnexität, gerade vom Bund initiierte Aufgaben, weil der Bund gern von der Ausführungskonnexität Gebrauch macht, wenn er Aufgaben weitergibt und verteilt. Die Anhörung belegte auch, dass das Bild, das Sie gezeichnet haben, dass nur Rheinland-Pfalz so schlecht dasteht und nur uns es so schlecht geht, ganz klar widerlegt wurde. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt bei 149 Euro, im Bundesschnitt bei 310 Euro. Das wurde von Professor Junkernheinrich dargelegt. Also, ein Eingriff durch den Gesetzentwurf, wie er vorgesehen wäre, erhält keine Rechtfertigung im ersten Schritt. Auch hier wurde die Strukturdebatte in den Kommunen angesprochen; allerdings wäre der Gesetzentwurf nur Kosmetik, und auch das Land kommt seinen Pflichten nach. Auch das wurde in der Anhörung gesagt. 4 Milliarden Euro Finanzausgleichsmasse, 4,5 Milliarden Euro gezielte Programme. Das sind 8,5 Milliarden Euro, was ein Drittel der bereinigten Ausgaben des Landeshaushalts ausmacht. Zu behaupten, das Land würde seinen Aufgaben nicht nachkommen, ist also schlichtweg falsch. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das zeigte die Anhörung, das zeigten die Experten, und es wurde aufgezeigt, dass nicht nur Geld relevant ist. All diese Ansätze, all diese Ideen zu Reformen lässt der Gesetzentwurf nicht erkennen. Wie gesagt, nur mehr Geld in alte Strukturen zur kurzfristigen Symptombekämpfung, das ist keine Lösung. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
