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Carl-Bernhard von Heusinger

GRÜNE 11.06.2025 Sitzungen 18/88

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen heute am Ende eines intensiven Prozesses. Das ist ein Prozess, der nach der Flutkatastrophe 2021 notwendig geworden ist, der uns als demokratische Fraktionen und als Koalition vor eine klare Verantwortung gestellt hat, nämlich den Brand- und Katastrophenschutz in Rheinland-Pfalz strukturell, professionell und zukunftsfest neu aufzustellen. (Vizepräsidentin Kathrin Anklam-Trapp übernimmt den Vorsitz) Nach der Gründung des Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz und der Einrichtung eines 24/7-Lagezentrums ist das neue LBKG jetzt in der Fassung zweite/dritte Lesung der dritte große Schritt und damit ehrlich gesagt ein großer Wurf, sehr geehrter Herr Innenminister. Die Empfehlungen der Enquete-Kommission und des Untersuchungsausschusses haben gezeigt, wir müssen strukturell und rechtlich nachschärfen. Genau das tun wir mit diesem Gesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich möchte an dieser Stelle dem Innenministerium und allen Beteiligten, insbesondere der gesamten Blaulichtfamilie, danken. Ihre Expertise und Ihr Praxiswissen haben dieses Gesetz mitgeprägt und uns geholfen, konkrete, realitätsnahe Antworten zu entwickeln. Vielen Dank dafür. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Mit dem neuen Gesetz übernimmt das Land mehr Verantwortung. Die bisherige Rechtsaufsicht wird im Katastrophenfall zu einer Auftragsverwaltung mit Staatsaufsicht ausgeweitet. Das ist notwendig, weil es strukturelle Lücken schließt und das Land in kritischen Lagen handlungsfähig macht. Vor allem an der Stelle, an der Entscheidungen ausbleiben, bietet die neue Struktur Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. Ein weiterer zentraler Fortschritt ist die Einführung hauptberuflicher Brandund Katastrophenschutzinspekteurinnen und -inspekteure. Ich möchte das gerne noch einmal erwähnen. Das verbessert die Koordination und Professionalität auf kommunaler Ebene spürbar und entlastet zugleich das Ehrenamt, das bei uns in Rheinland-Pfalz weiterhin eine tragende Säule im Katastrophenschutz bleibt. Gerade in Ausnahmesituationen zeigt sich, wie wichtig ein gutes Zusammenspiel von Haupt -und Ehrenamt ist, meine Damen und Herren. Mit dieser Reform stärken wir beide Seiten und sorgen für verlässliche Strukturen im Einsatzfall. Die Anhörung hat deutlich gemacht, wir brauchen eine landesweite Strategie für Risiko- und Krisenkommunikation. Wir nehmen das sehr ernst; denn Klarheit rettet Leben. Nur wer gut informiert ist, kann sich und andere schützen. Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, die Ergebnisse der Anhörung haben unseren Kurs bestätigt. Die Einrichtung des Landesamts und das heute zu beschließende LBKG wurden breit begrüßt. Die BKI befürworten die aktive Unterstützung der Kommunen, und mit dem Änderungsantrag werden – Kollege Oster hat es bereits vorgestellt – Vorschläge aus der Praxis übernommen, etwa klare Begriffsdefinitionen oder der zusätzliche Sitz für den Landesfeuerwehrverband im Landesbeirat. Bei der Frage der Gesamtleitung – das haben wir schon gehört – haben wir eine ausgewogene Lösung gefunden. Im Katastrophenfall – sehr geehrter Herr Kollege Junk, hören Sie gut zu – muss es Klarheit geben, wer das Steuer übernimmt. Doch Katastrophen verlaufen nicht immer linear. Deshalb sieht der geänderte § 34 LBKG vor, im Regelfall übernimmt das Land die Einsatzleitung. Genau das ist die Soll-Regelung. Genau das ist die klare Regelung, die wir brauchen. Aber es kann auch – Kollege Oster hat es erklärt – Situationen geben, in denen die Leitung vor Ort, der Landrat, der BKI vor Ort sagt, lasst mal, wir schaffen das alleine. – Dann kann das vor Ort geleistet werden. Dafür brauchen wir eine Soll- und keine Muss-Regelung. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Deshalb schafft die nun gefundene Soll-Regelung des Ampelkoalitionsantrags beides zusammen. Wir haben Verlässlichkeit und Flexibilität. Eine starre Muss-Regelung, wie von Ihnen gefordert, würde der Realität nicht gerecht. Ich will es noch einmal sagen: Wir brauchen keine Symbolpolitik. Lieber Kollege Junk, es ist keine unklare Regelung. Wir haben die Regelung, dass das Land übernimmt. Das weiß man als Jurist. Eine Soll-Regelung heißt, gebundenes Ermessen. Das Land kann nicht ohne Weiteres sagen, wir übernehmen nicht. Es gibt gebundenes Ermessen, aber es gibt diese Ausnahmefälle vor Ort. Wir wissen, alle Einsatzlagen sind wachsende Lagen. Wenn die vor Ort erledigt werden können, dann ist es umso besser. Da wollen wir nicht eingreifen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf ist konkrete Politik für mehr Sicherheit. Er ist ein gemeinsames Ergebnis demokratischer Arbeit und Verantwortung von uns als Ampelfraktionen, aber auch – das möchte ich betonen – der demokratischen Opposition, die sich in den parlamentarischen Ausschüssen und im Gesetzgebungsverfahren konstruktiv eingebracht hat, damit zielführend für ein gutes LBKG. Wir haben gezeigt, wir hören zu, wir nehmen Lehren ernst, und wir setzen diese konsequent um. Wir stärken damit dauerhaft den Katastrophenschutz in unserem Land. Die grüne Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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