Joachim Paul
Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Wir sehen das Gesetz durchaus kritisch, das habe ich bereits in der ersten Lesung deutlich gemacht. Unsere Hauptkritik gilt der Abschaffung der Zweitstudiengebühren. Diese Kritik will ich an dieser Stelle noch einmal in gebotener Kürze ausführen. Durch die Abschaffung der Zweitstudiengebühren rechnet die Landesregierung mit Kosten in Höhe von 1,5 Millionen Euro pro Studienjahr. Wir meinen, dass dieses Geld sinnvoller investiert werden könnte. Wir würden den Betrag, den die Hochschulen nun als Kompensation für die Abschaffung dieser Gebühren erhalten, trotz Beibehaltung der Zweitstudiengebühren nicht streichen. Wir würden den Hochschulen den Betrag zusätzlich zur Verfügung stellen, und zwar zur Verwendung für Lehre und Forschung. Aber – das will ich noch einmal betonen – es geht uns bei der Debatte um die Zweitstudiengebühren nicht in erster Linie um finanzielle Aspekte. Wir sehen vielmehr die Gefahr einer weiteren Schieflage zwischen beruflicher und akademischer Bildung. Sie haben eben gesagt, Frau Kollegin, dass derjenige gefördert werden soll, der sich weiterbildet. Das gilt aber insbesondere auch für den nicht akademischen Bereich, für die Handwerker, die Meister usw. Wenn wir jetzt ein gebührenfreies Zweitstudium ermöglichen, setzen wir Fehlanreize, weil wir ohnehin schon zu viele Studenten haben oder zu viele Studenten, die meines Erachtens an der Universität falsch sind, die besser eine Lehre gemacht hätten. Das gehört meines Erachtens zur Beurteilung des Hochschulgesetzes hinzu. (Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) Professor Michael Sommer von der Universität Oldenburg hat es in einem am 26. Mai veröffentlichten Interview mit der WELT auf den Punkt gebracht. Ich zitiere – Sie haben nach einem Gewährsmann gefragt –: „Ich würde sagen, wir wären alle besser dran, wenn wir nur 50 Prozent der Studenten hätten […]. […] Man zwängt Leute an die Uni, die eigentlich durch das berufsbildende System hätten gehen können und jene Fachkräfte geworden wären, die wir jetzt alle so dringend benötigen.“ (Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) Da haben Sie Ihren Zeugen, der Ihnen das bescheinigt und der unsere Position stärkt. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Man hat unser berufsbildendes System, um das uns die ganze Welt beneidet, an die Wand gefahren – das ist immer noch der Experte – und systematisch kaputt gemacht. Ein vernichtendes Urteil auch über Ihre Bildungs- und Hochschulpolitik. Von dieser Kritik weichen wir nicht ab. Sie ist nämlich richtig, sie ist zeitgemäß, und sie scheut sich nicht, unbequeme Wahrheiten zur Kenntnis zu nehmen. (Zuruf des Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD) Trotzdem werden wir dem Gesetz zustimmen. Warum? Uns haben die Passagen zu den Gründungen überzeugt. Ich zitiere aus der Begründung des Gesetzentwurfs: „Gründungen, die ein wesentliches Element des Wissens- und Technologietransfers und als solche Teil der Aufgaben der Hochschulen sind, werden in zweifacher Hinsicht besonders privilegiert, nämlich zum einen mit Blick auf [Studenten], die an Gründungen mitwirken, zum anderen mit Blick auf eine Freistellung von […] Hochschullehrern zu Gründungszwecken.“ Wir begrüßen, dass mit Blick auf die Einhaltung von Fristen bis zu zwei Semester nicht berücksichtigt werden, sofern Unterbrechung oder Verlängerung nachweislich durch die Beteiligung des Studenten an Unternehmensgründungen bedingt waren. Das ist der richtige Weg. Das sind Schritte in die richtige Richtung. So sieht eine Politik aus, die in die Zukunft gerichtet ist und zur Kenntnis nimmt, dass wir gerade in einem brutalen Wettbewerb um Patente und Innovationen auf der ganzen Welt sind. Ich habe den Eindruck, dass unser Plenarantrag zu Hochschulausgründungen und Gründungsprofessuren aus dem Juli 2023 hier Pate gestanden hat. Fazit: AfD wirkt. Darüber freuen wir uns, und deswegen können wir zustimmen. Trotzdem ist uns klar, dass noch vieles in diesem Bereich zu tun ist. Jüngstes Beispiel: Im vergangenen Plenum im Mai haben wir den Antrag „Mehr Fokus für Neugründungen und ‚Start-ups‘ – unseren Gründern und Jungunternehmern einen erfahrenen Netzwerker zur Seite stellen und sie landesweit effektiv fördern!“ eingebracht – leider von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Dabei hätte der Antrag einiges zu bieten gehabt. Ich wiederhole das gerne noch einmal. Wir wollen einen Start-up-Beauftragten einrichten. Dieser Start-up-Beauftragte soll komplementär zu den Gründungseinrichtungen an den rheinland-pfälzischen Universitäten und Hochschulen agieren. Die Gründungseinrichtungen an den Universitäten und Hochschulen sollen so einen direkten Ansprechpartner auf Landesebene erhalten, und der Start-up-Beauftragte soll Förderungen des Landes unmittelbar bereitstellen können. Das ist alles sehr sinnvoll und wichtig, leider von den Fraktionen der Altparteien fürs Erste verhindert, aber gute Ideen können sich später noch durchsetzen. (Glocke des Präsidenten) Wir stimmen dem Gesetz aus den Gründen, die ich eben genannt habe, zu. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
