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Daniel Köbler

GRÜNE 11.06.2025 Sitzungen 18/88

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Da ist er wieder, der alte Wahlkampfschlager der CDU, die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Genauer gesagt müsste man sagen: wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen mit nicht überörtlicher Bedeutung. Darüber kann man diskutieren, kann man lange diskutieren. Nur, dass es als Wahlkampfschlager nicht ganz taugt; ich kann Ihnen so die letzten Wahlen erklären. Das hat nie funktioniert und nie geklappt, auch weil die Leute es gar nicht verstehen. Was die Leute aber verstehen, ist, dass wir Investitionen in den Erhalt von kommunaler Infrastruktur brauchen. Das ist vollkommen richtig. Was die Leute aber auch verstehen, ist, dass diese Investitionen in kommunale Infrastruktur auch irgendjemand bezahlen muss. Genau über die Frage kann man streiten, über die Frage kann man reden. Herr Schnieder, Sie haben es auch offen angesprochen, Sie wollen nicht, dass es von denjenigen finanziert wird, die bei Straßen nicht über Bedeutung einen direkten Vorteil haben, sondern sie wollen es von allen Bürgerinnen und Bürgern finanziert haben. Das ist eine Position, die man haben kann. Dann kann man sich aber hier nicht hinstellen und von einer Entlastung sprechen, (Abg. Benedikt Oster, SPD: So ist es, Mogelpackung!) weil sie die Grundstücks- und Gebäudeeigentümer, die an dieser Straße leben und einen Wertvorteil durch die Investition haben, entlasten, während Sie die Mieterinnen und Mieter auf der anderen Seite des Orts, die davon gar keinen Vorteil haben, belasten. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD) Das kann man tun, das machen andere Bundesländer auch, nur kann man es nicht singulär betrachten und sich nicht nur hinstellen und der Entlastung das Wort reden. Ich weiß auch nicht, wie Sie sich das vorstellen und welche Rückmeldungen Sie aus anderen Bundesländern haben, jedenfalls sind die kommunalen Spitzenverbände aus den Bundesländern, in denen das abgeschafft wurde, der gleichen Meinung wie unser Gemeinde- und Städtebund und unsere kommunalen Spitzenverbände. Es ist für die Entscheidung vor Ort, für die Handlungsfähigkeit vor Ort ein Vorteil, diese Entscheidungshoheit vor Ort zu haben und dann auch in die Diskussion zu gehen und sich eben nicht im Zweifel ins Bittstellertum beim Land zu begeben. Es ist übrigens völlig egal, um welches Bundesland es geht. Das können Sie sich in der ganzen Republik anschauen. Dass Sie, die auch kommunalpolitische Verantwortung haben, innerhalb der Union diesem Argument überhaupt nicht zugänglich sind, kann ich nicht verstehen. So einfach ist die Sache nämlich nicht. Neben den inhaltlichen Diskussionen ist Ihr Gesetzentwurf handwerklich ziemlich schlecht. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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