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Dirk Herber

CDU 11.06.2025 Sitzungen 18/88

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf gibt die Antwort auf eine Frage historischer Verantwortung und gegenwärtiger gesellschaftlicher Gestaltung, nämlich den Schutz und die Förderung der nationalen Minderheit der Sinti und Roma in Rheinland-Pfalz. Wir bekennen uns ausdrücklich zum besonderen Schutz anerkannter nationaler Minderheiten. Dies ist fester Bestandteil unseres Wertekompasses und unseres Verständnisses von guter Politik. So viel Lob sei mir gestattet: Rheinland-Pfalz hat 2005 mit der ersten Rahmenvereinbarung bundesweit Pionierarbeit geleistet. Dass diese nun zu einem verbindlichen Vertrag weiterentwickelt wird, begrüßen wir tatsächlich ausdrücklich. Die Anerkennung des unermesslichen Leids, das Sinti und Roma unter der nationalsozialistischen Barbarei erfuhren, und die fortgesetzte Diskriminierung auch danach verpflichten uns zu besonderer Sensibilität und Unterstützung. (Beifall der CDU, bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der FDP und bei der Gruppe FREIE WÄHLER) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU steht gerne hinter den Kernzielen dieses Vertrags: der Kampf gegen Antiziganismus in all seinen Formen, die Sicherheit der kulturellen Identität, insbesondere der Sprache Romanes, die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe in Bildung, Arbeit und Gesellschaft und die Bewahrung des Geschichtsbewusstseins und der Aufarbeitung des Völkermords. Lassen Sie mich bei aller Zustimmung aber auch einige Erwartungen formulieren. Die Erhöhung der Landesleistungen auf 450.000 Euro jährlich ist signifikant. Das geplante paritätische Gremium muss nicht nur evaluieren, sondern auch sicherstellen, dass jeder Euro dort ankommt, wo er gebraucht wird, nämlich bei den Menschen vor Ort. Diese Haushaltsverantwortung fordert eine besondere Sorgfalt bei der Mittelverwendung, wenn wir uns die im Vertrag vorgesehene größere Finanzautonomie des Verbands anschauen. Die Schaffung eines Antiziganismusbeauftragten begrüßen wir als wichtiges Signal. Diese Position muss unabhängig, weisungsfrei und mit ausreichend Expertise ausgestattet sein, damit sie nicht zu reiner Symbolpolitik verkommt. Wir wünschen uns, dass die Arbeit hieraus messbare Erfolge in der Prävention und im konkreten Abbau von Diskriminierung bringt. Wir freuen uns daher auf die regelmäßigen Berichte im Innenausschuss. Die Sensibilisierung der kommunalen Gebietskörperschaften ist wesentlich für die Förderung von Bildung und Wohnen; denn die kann nur vor Ort gelingen. Was wir brauchen, sind aber auch praxistaugliche Konzepte mit niedrigschwelliger Unterstützung für die in den Artikeln aufgeführten Belange. Zu Recht benennt der Vertrag auch Pflichten des Verbands, insbesondere die der flächendeckenden Beratung und die Verantwortung gegenüber allen Sinti und Roma in Rheinland-Pfalz. Wir gehen davon aus, dass der Verband diese Aufgaben aktiv wahrnimmt und konstruktiv mit Landes- und Kommunalbehörden zusammenarbeitet; denn Integration und Teilhabe sind eine gemeinsame Aufgabe von Staat, Minderheitenvertretung und Gesellschaft. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU Rheinland-Pfalz wird diesem Gesetz zustimmen, weil es ein klares Bekenntnis zur Verantwortung unseres Landes gegenüber der Minderheit der Sinti und Roma ist und weil es wichtige Instrumente zur Bekämpfung des Antiziganismus schafft. Lassen Sie uns daran arbeiten, dass dieser Vertrag nicht nur auf dem Papier steht, sondern spürbar dazu beiträgt, Vorurteile abzubauen, kulturelle Identität zu bewahren und gleichberechtigte Teilhabe der Sinti und Roma in Rheinland-Pfalz zu verwirklichen – so, wie wir es in Artikel 17 unserer Landesverfassung lesen können: „Der Staat achtet ethnische und sprachliche Minderheiten.“ Dafür werden auch wir als CDU unseren Beitrag leisten. Danke schön. (Beifall der CDU, vereinzelt bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Stefan Thoma, FDP)

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