Plenarprotokoll 19/79
06.05.2026 · 185 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (31)GRÜNE (26)CSU (22)FREIE WÄHLER (17)SPD (15)
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf heute die 79. Vollsitzung des Bayerischen Landtags eröffnen. Ich darf zu Beginn eine Ehrendelegation aus Québec begrüßen, und zwar den stellvertretenden Amtschef des Umweltministeriums von Québec Stéphane Armanda. Sie haben heute bei uns im Landtag Gespräche geführt. Seien Sie herzlich willkommen. (Allgemeiner Beifall) Ferner begrüße ich ganz herzlich zwei neue Mitglieder des Bayerischen Landtags, die gerade den Saal betreten. (Allgemeiner Beifall) Gemäß Artikel 58 in Verbindung mit Artikel 49 Absatz 2 des Landeswahlgesetzes haben am 1. Mai Frau Johanna Schramm als Nachfolgerin von Tobias Beck und Herr Martin Rosenberger als Nachfolger von Michael Koller die Rechtsstellung eines Mitglieds des Bayerischen Landtags erworben. Herzliche Gratulation und nochmals willkommen. (Allgemeiner Beifall) Wie immer ist es auch heute leider wieder eine traurige Aufgabe, eines verstorbenen früheren Mitglieds des Hohen Hauses zu gedenken. (Die Anwesenden erheben sich) Am 27.04.2026 ist im Alter von 80 Jahren Eberhard Irlinger verstorben. Er gehörte dem Bayerischen Landtag von 1990 bis 2002 an und vertrat die SPD im Wahlkreis Mittelfranken. Eberhard Irlinger studierte Lehramt für Volksschulen an der Pädagogischen Hochschule München-Pasing und war zwischen 1967 bis 1990 Lehrer an verschiedenen Grundschulen in Ober- und Mittelfranken, zuletzt in Höchstadt an der Aisch. Von 1978 bis 1988 war er Mitglied und später Vorsitzender seiner Fraktion im Stadtrat Höchstadt. Von 1978 bis 2002 war er Mitglied des Kreistags im Landkreis Erlangen-Höchstadt. 2002 wurde er zum Landrat gewählt – in ein Amt, das er bis 2014 innehatte. Im Bayerischen Landtag war er insbesondere Mitglied im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen und Vorsitzender des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport. Er war übrigens in meiner ersten Wahlperiode mein Ausschussvorsitzender. Für seine langjährigen politischen und gesellschaftlichen Verdienste wurde er unter anderem mit dem Bayerischen Verdienstorden und dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Der Bayerische Landtag trauert mit seinen Angehörigen und wird ihm natürlich ein ehrendes Gedenken bewahren. – Vielen herzlichen Dank. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 a auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Gabriele Triebel u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen hier: Öffnungsklausel für längeres gemeinsames Lernen (Drs. 19/11530) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Damit hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zehn Minuten Redezeit. Als Erste hat die Kollegin Gabriele Triebel das Wort.
Gabriele Triebel GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Am Montag haben die bayerischen Viertklässlerinnen und Viertklässler ihr Übertrittszeugnis erhalten. Für sehr viele Kinder, für ihre Eltern und für die Lehrkräfte war die 4. Klasse eine enorme Belastung. Die vielen Leistungsnachweise – insgesamt 18 Proben –, die Erwartungshaltung und die Bedeutung dieses Zeugnisses erzeugen einen Druck, der für Kinder im Alter von neun und zehn Jahren kaum angemessen erscheint. Ich kenne ein Kind, das mir zu Beginn seiner 3. Klasse gesagt hat: "Ich weiß, jetzt geht’s um mein Leben." Wenn ein Kind in diesem Alter so auf die Schule blickt, dann müssen wir innehalten und uns fragen, ob unser System an dieser Stelle Kindern wirklich gerecht wird. Als Verantwortliche für das Bildungssystem kann man natürlich auf die anderen, also meistens auf die Eltern, zeigen. Aber wir hier in der Legislative sollten uns nach unserer eigenen Verantwortung fragen. Wir sollten uns fragen: Was müssen wir tun? Was müssen wir ändern, damit wir jedem Kind seine gerechte Bildungschance geben? Die letzten Ifo-Studien zur Chancengerechtigkeit haben wieder einmal mehr den seit Langem bekannten Befund bestätigt: In Bayern hängt der Bildungsweg noch immer viel zu stark vom Elternhaus ab. Zu oft entscheidet nicht das Potenzial des Kindes, sondern der Bildungsabschluss, der Beruf und meistens das Einkommen der Eltern, auch wenn Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen sozialen Milieus die gleiche Leistung erbringen. Eigentlich bewerten wir in Bayern nicht die Leistung der Kinder, sondern die des Elternhauses. Das ist Realität, und die sollten wir ändern. (Beifall bei den GRÜNEN) Es wird immer wieder die gleiche Kritik formuliert: Bayern trennt Kinder zu früh; wir fördern zu wenig systematisch und verlieren dadurch Talente, die wir eigentlich dringend brauchen. Der hausgemachte Lehrkräftemangel verschärft diese Lage zusätzlich. Im internationalen Vergleich ist eine so frühe Aufteilung der Bildungswege eher die Ausnahme. Auch innerhalb Deutschlands organisiert Bayern den Übertritt besonders früh und besonders verbindlich und hart. Andere Länder zeigen, längeres gemeinsames Lernen ist möglich und funktioniert. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Mit entsprechendem Erfolg!) Im internationalen wie im nationalen Vergleich geht Bayern also mit diesem frühen und verbindlichen Übertritt einen Sonderweg, der für viele Kinder, Familien und Lehrkräfte sehr belastend ist. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Deswegen sind wir besser als andere!) Auch sehr viele Lehrkräfte der 1. Klassen weiterführender Schulen berichten, dass sie den Schülerinnen und Schülern erst mal wieder Selbstvertrauen geben müssen, dass sie etwas können und keine Versager sind. Das ist Realität, und die sollten wir ändern. (Beifall bei den GRÜNEN) Seit Jahrzehnten wird in Bayern über Schulstrukturen gestritten. Viele hier in diesem Hohen Haus kennen als Eltern, als Großeltern, als Lehrkräfte oder aus der eigenen Familie den Übertrittsdruck aus eigener Erfahrung. Ich möchte aber zu bedenken geben, dass viele von uns nicht aus den prekären Verhältnissen stammen, in denen dieser Druck noch eine ganz andere Wirkung entfaltet. Deshalb kann ich heute an Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen der Staatsregierung, nur appellieren: Lassen Sie uns heute nicht alte Grundsatzdebatten wiederholen. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Aber ihr macht es doch!) Lassen Sie uns hinschauen, was Kindern, Familien und Schulen konkret hilft. Dabei sollte das Wohl unserer Kinder immer im Mittelpunkt stehen. Unser Gesetzentwurf zwingt niemanden zu einem bestimmten Modell. Er schafft vielmehr eine Möglichkeit für diejenigen Kommunen und Schulfamilien, die vor Ort gemeinsam einen anderen Weg gehen wollen. Und das, so finden wir, passt sehr gut zu Bayern. Bayern kann Pragmatismus. Bayern kann "Leben und leben lassen". Bayern kann Verantwortung vor Ort. Und genau darum geht es hier: ermöglichen, ausprobieren und gute Konzepte zulassen. Aus diesem Geist heraus bringen wir GRÜNEN heute den vorliegenden Gesetzentwurf im Hohen Haus ein – nicht als Systembruch, nicht als Pflicht, nicht als Modell von oben, sondern als Öffnungsklausel für längeres gemeinsames Lernen dort, wo es vor Ort gewollt ist und verantwortungsvoll umgesetzt werden kann, also nicht Top-down, sondern Bottom-up mit Unterstützung der Mitte und von oben. Genau das entspricht der demokratischen Mitbestimmung, die wir wollen. (Beifall bei den GRÜNEN) Unser Gesetzentwurf verankert nach Artikel 122 BayEUG mit Artikel 122a eine sogenannte Öffnungsklausel im Schulgesetz. Schulträger können Sekundarschulen besonderer Art beantragen, wenn Schulträger und Schulgemeinschaft vor Ort gemeinsam dahinterstehen. Dort lernen Kinder von der 5. bis mindestens zur 9. Klasse gemeinsam, ohne frühe Aufteilung, inklusiv und mit Unterricht, der auf unterschiedliche Stärken und Lernstände eingeht. Alle Bildungsabschlüsse bleiben erreichbar. Der Anschluss an Gymnasien und an die Berufsausbildung bleibt weiterhin gewährleistet. Diese zusätzliche Möglichkeit kann Grundschulen von enormem Übertrittsdruck entlasten, Kindern mehr Zeit geben und Schulstandorte im ländlichen Raum sichern. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist keine abstrakte Strukturdebatte. Das ist konkrete Bildungs- und Standortpolitik für unsere Gemeinden in Bayern. (Beifall bei den GRÜNEN) Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Staatsregierung, ich weiß, dass Sie Gemeinschaftsschulen sehr kritisch sehen. Aber dieser Gesetzentwurf verlangt keine flächendeckende Einführung. Er verlangt nur, dass Gemeinschaftsschulen dort möglich werden, wo Schulgemeinschaft und Schulträger gemeinsam Verantwortung übernehmen wollen. Wer von Eigenständigkeit der Schulen und starken Kommunen spricht, sollte genau dieses Vertrauen ermöglichen. Vielleicht fragen Sie sich: Was passiert denn mit den Leistungen? Lassen Sie in den Gemeinschaftsschulen nach? Werden Schülerinnen und Schüler ausreichend gefordert? – Ja, es ist wichtig, die Frage nach der Leistung zu stellen. Wissenschaftliche Studien zum längeren gemeinsamen Lernen zeigen jedoch eindeutig, dass die frühe Gliederung erstens besonders leistungsschwache Schülerinnen und Schüler benachteiligt. Zweitens geht längeres gemeinsames Lernen nicht zulasten der leistungsstärkeren Schülerinnen und Schüler. Das ist die wichtige Info für Sie. Mit Gemeinschaftsschulen können wir also Kompetenzarmut verringern, ohne Leistungsstarke auszubremsen. Gerade nach den verheerenden Pisa-Ergebnissen auch hier in Bayern sollte das unser gemeinsames Ziel sein, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Ich komme zum Schluss. Längeres gemeinsames Lernen wird den Druck herausnehmen. Es kann Bildungswege länger offenhalten. Es wird die Chancengerechtigkeit des bayerischen Bildungssystems stärken. Mit dem längeren gemeinsamen Lernen stärken wir den sozialen Zusammenhalt. Und was uns allen am Wichtigsten ist: Es kann mehr Kindern ermöglichen, ihre Stärken zu zeigen und erfolgreich zu sein. Unser Gesetzentwurf nimmt niemandem etwas weg. Er gibt Schulen, Eltern und Schülerinnen und Schülern sowie Kommunen eine zusätzliche Möglichkeit. Ermöglichen wir diese Gemeinschaftsschulen in Bayern dort, wo sie vor Ort gewünscht sind und verantwortungsvoll getragen werden. Damit kann Bayern nur gewinnen. Damit können wir alle gewinnen, vor allem aber unsere Kinder. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ilse Aigner
Für die CSU-Fraktion spricht als Nächster der Kollege Björn Jungbauer.
Björn Jungbauer CSU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler! Ihr hört jetzt eine interessante Debatte. Ich wünsche euch viel Spaß dabei, diese zu verfolgen. Als ich den Titel "Öffnungsklausel für längeres gemeinsames Lernen" gelesen habe, habe ich mir gedacht: Öffnungsklausel klingt nach Wahlfreiheit, Flexibilität und Subsidiarität. Langes gemeinsames Lernen klingt nach Chancengerechtigkeit und Wohlfühlen. Ja, diese Ziele teile ich. Hinter den Titel – das muss ich ehrlicherweise sagen – kann ich mich nicht stellen. Für mich stellt sich die große Frage, ob die gewählten Instrumente die richtigen sind. Wäre der Titel "Einführung einer Gemeinschaftsschule in Bayern" denn nicht besser gewesen? Möglicherweise hätte man gleich den Gegenwind erhalten, den man mit dieser verklausulierten Bezeichnung verhindern möchte. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich darf Ihnen und uns allen sagen, dass die Ablehnung dieses Vorhabens nicht reflexartig erfolgt, sondern aus Überzeugung. Ja, 54 % der Bayern beklagen nach dem Ifo Bildungsbarometer 2023 fehlende Chancengleichheiten. In der Koalition und in der Staatsregierung haben wir dieses Problem erkannt und packen es an. Dazu brauchen wir den Gesetzentwurf nicht. Mit der Pisa-Offensive, den Mittelschulverbünden, der flexiblen Grundschule, aber auch mit der FOS 13 zeigen wir, dass wir ein mehrgliedriges, vertikal und vor allem auch horizontal durchlässiges Schulsystem haben, das am Ende des Tages begabtengerechte Übertritte immer ermöglicht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Diese Übertritte werden immer und nicht nur in einer Schulform ermöglicht. Unsere berufliche und auch akademische Bildung sind gleichwertig. Das duale System ist ein bayerisches Erfolgsmodell. Gerade die Pisa-Offensive hat gezeigt, dass es notwendig ist, die Grundkompetenzen zu stärken. Die 600 vorhandenen multiprofessionellen Teams und die weiteren geplanten 400 im Jahr 2027 zeigen ganz klar, dass auf die Ergebnisse der Pisa-Studie eingegangen wird. Dazu brauchen wir eben keine Gemeinschaftsschule. Stattdessen entwickeln wir unser System gut und richtig weiter. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sie sprechen davon, dass die Schulen geschlossen werden müssten. Sie spielen mit den Sorgen und Ängsten der Menschen. Im Freistaat Bayern eröffnen wir staatliche Schulen, wir schließen keine. Für uns zählt die Garantie: kurze Beine, kurze Wege. Daran halten wir uns. Die Zahlen beweisen, dass das Versprechen von uns gehalten und auch umgesetzt wird. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Lassen Sie mich beispielsweise auf das Thema Grund- und Mittelschule eingehen. Wir haben den Demografiezuschlag beim Personal für kleine Schulen. Wir haben flexible Grundschulen. Wir haben Grundschulverbünde. Damit haben wir bewiesen, dass wir es schaffen, mit diesen Instrumenten auch kleine Schulen zu halten. Die Garantie, die wir versprechen, setzen wir auch um. In unserem Koalitionsvertrag haben wir auch festgehalten, dass wir uns klar zu unserem gegliederten Schulsystem bekennen. Wir wollen keine Einheitsschule. Die Gesamtschule ist eine Einheitsschule. Wir wollen Fachunterricht, Klassenverband und eine Leistungsbewertung durch Noten, keine Gleichmacherei. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) In der letzten Woche haben wir uns genau an dieser Stelle mit dem Thema Mittelschulen befasst. Die Mittelschule in Bayern ist stark für jeden Weg – mehr Praxis, mehr Chancen, mehr Zukunft. Ich möchte darauf nicht noch einmal eingehen. Wen es interessiert, kann die Debatte der letzten Woche über die Weiterentwicklung der Mittelschule anhören. Damit möchte ich zu dem überleiten, was Frau Kollegin Triebel gesagt hat. Ja, vorgestern war der Tag der Übertrittszeugnisse. Das ist ein Selektionsdruck, der in der 4. Klasse beginnt. Aber woher kommt dieser? – Er entsteht doch genau durch solche Debatten, wie Sie sie führen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) In Ihrem Gesetzentwurf schreiben Sie: "Kinder aus Familien ohne Abitur und ohne höheres Haushaltseinkommen besuchen in Bayern nur zu 20,1 % das Gymnasium, während es bei Kindern aus privilegierten Elternhäusern 52,7 % sind." Sie gehen in Ihrem zweiten Satz nur auf das Gymnasium ein. Sie sprechen von einem Kind, das Ihnen berichtet, in der 4. Klasse gehe es um das Leben. Entschuldigung, in der 4. Klasse geht es doch nicht ums Leben. In der 4. Klasse geht es darum, ob ein Kind auf die Mittelschule, die Realschule, auf die Förderschule oder aufs Gymnasium geht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Michael Hofmann (CSU): Sehr gut! – Zuruf der Abgeordneten Gabriele Triebel (GRÜNE)) In der 4. Klasse geht es darum, dass das Kind in die 5. Klasse kommt. Es geht nicht darum, auf welchen Weg es sich begibt. Unsere Aufgabe und die Aufgabe aller Eltern draußen ist es, den Kindern eben keinen Druck zu machen und nicht zu sagen: In der 4. Klasse entscheidet sich dein ganzes Leben. – Ich komme nachher noch darauf zu sprechen. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): So schaut es aus!) Bei mir war es auch nicht so. Ich bin in die 5. Klasse eines Gymnasiums gegangen. Die hat mir so gut gefallen, dass ich sie gleich zweimal gemacht habe. Ich glaube, dass ich trotzdem etwas in meinem Leben erreicht habe. (Beifall und Heiterkeit bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ein Blick auf die Zahlen: Die Übertrittsquote aufs Gymnasium liegt aktuell bei rund 40 %. Im Jahr 2006 lag sie bei 33 %. Sind wir in den 20 Jahren um 7 % schlauer geworden? – Nein, sind wir nicht, was wir sehen, wenn wir gleichzeitig feststellen, wie es sich an den anderen Schulen entwickelt. Sind die Menschen in Niederbayern weniger schlau als in München, weil dort "nur" 32 % aufs Gymnasium gehen, während es in München 56 % sind? – Nein, das sind sie nicht. Das ist ein systemischer Fehler, weil hier immer gesagt wird: Nur wer aufs Gymnasium kommt, hat Erfolg im Leben. Das ist falsch. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Daher möchte ich, auch wenn wir erst in der Ersten Lesung sind und uns in der weiteren Beratung noch dezidiert damit auseinandersetzen werden, sagen: Bitte nicht nur an die Hochschulreife denken. Denken wir an das Kind. Geben wir unseren Kindern Zeit für Hobbys, Zeit nicht nur für das Pauken, sondern um Spaß zu haben. Ja, auch aus der 5. Klasse kann man direkt aus der Mittelschule und direkt aus der Realschule auf das Gymnasium gehen. Ja, viele Lebensläufe zeigen, dass wir keine Gemeinschaftsschule brauchen, um Erfolg zu haben. Die Mittelschule ist keine Weichenstellung für das Scheitern, und das Gymnasium ist keine Garantie für einen Lebenserfolg. Das ist, glaube ich, richtig. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Hier wird gesagt, wir würden in der 4. Klasse nicht die Kinder, sondern die Eltern bewerten: Entschuldigung, auch das ist doch ein Schmarrn. Natürlich hängt es davon ab, aus welchem Elternhaus die Kinder kommen. Ja, deshalb ist es unsere Aufgabe, im Ganztag mit unseren entsprechend qualifizierten Lehrkräften, aber auch mit der ganzen Schulfamilie dafür zu sorgen, dass alle Kinder beste Möglichkeiten haben, den Übertritt in welche Schule auch immer hinzubekommen. Aber es mal wieder allein am Gymnasium aufzuhängen, ist falsch. In Bayern gibt es nicht einen oder drei, sondern 13 Wege zur Hochschule. 13 Wege! Wenn es sein muss, dann kann ich einen bestimmten Weg gehen. Wenn es nicht sein muss, dann gehe ich ihn halt nicht und habe trotzdem Erfolg in meinem Leben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Daher darf ich zurufen: Die Gemeinschaftsschule passt nicht zu unserem mehrgliedrigen Schulsystem. Wir lösen damit kein einziges Problem, weder bei der Chancengleichheit noch beim Schulunterhalt. Ja, es gibt Herausforderungen. Die kennen wir. So, wie ich es vorhin beim Thema Pisa gesagt habe, erkennen, entscheiden und handeln wir. Ich glaube, das ist wichtig. Wir wollen keine Rechtsunsicherheiten schaffen, keine Doppelstrukturen, keine kommunalen Mehrbelastungen und keine verfassungsrechtlichen Probleme. Wir setzen auf Qualität statt auf Schulexperimente. (Johannes Becher (GRÜNE): Modellregionen sind der Trend!) Von daher kann ich an dieser Stelle – es wird keine Überraschung sein – nur darauf verweisen, dass wir dem Antrag nicht unbedingt positiv gegenüberstehen. Ich freue mich auf die Behandlung im zuständigen Ausschuss. Dort können wir dann auf die rechtlichen Fehler im Antrag eingehen. – Danke fürs Zuhören! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Nun hat die Kollegin Gabriele Triebel noch mal das Wort zur Zwischenbemerkung.
Gabriele Triebel GRÜNE
Verehrter Kollege Jungbauer, es ist ein Gesetzentwurf und kein Antrag; das noch mal nur zu Ihrer Information. (Zurufe von der CSU: Oh!) Was sagen Sie zu dem Ergebnis des Ifo-Chancenmonitors, dass Kinder sogar bei gleicher Leistung unterschiedlich bewertet werden und damit auch unterschiedliche Schullaufbahnen einschlagen? Heißt das, dass die Kinder aus prekären Verhältnissen einen Umweg gehen können, dass das überhaupt nichts ausmacht? Was sagen Sie zu der Tatsache, dass genau diese 13 Wege, die Sie beschlossen haben, hauptsächlich von den Kindern betreten oder gegangen werden können, bei denen auch wieder die Eltern den entsprechenden Hintergrund haben? Wie beurteilen Sie diese zwei Tatsachen? (Beifall bei den GRÜNEN)
Ilse Aigner
Herr Kollege Jungbauer, bitte.
Björn Jungbauer CSU
Entschuldigung, dass ich von einem Antrag gesprochen habe und nicht von einem Gesetzentwurf. Ich bitte Sie dann darum, beim nächsten Mal nicht von der Staatsregierung zu reden, sondern vom Hohen Haus. Das haben Sie vorhin gemacht. Ich habe es nicht angesprochen. Aber das gehört dann der Ehrlichkeit halber auch dazu. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Jetzt zum Inhaltlichen: Kein Kind soll einen Umweg gehen. Ich will nur aufzeigen, dass jedes Kind einen Umweg gehen kann, wenn es einen braucht. Natürlich hat es die Möglichkeit, wenn es in der 9. Klasse seinen qualifizierten Abschluss gemacht hat, wenn es dann eine Ausbildung macht, den Weg möglicherweise auch ohne Eltern, wenn es dann 16, 17 oder 18 ist, weiter zur Hochschulreife zu gehen. Ich habe vorhin auch in Kurzform ausgedrückt, was wir in Bayern auch in unserem jetzigen Schulsystem alles an Möglichkeiten zur Differenzierung und Unterstützung haben. Da sind wir der Meinung, dass die Gemeinschaftsschule uns nicht weiterhilft, sondern unser mehrgliedriges Schulsystem, das horizontal und vertikal durchlässig ist und natürlich auch auf die Bildungschancen der Kinder schaut; denn die Kinder sind unser höchstes Gut. Deswegen müssen wir sie befähigen, und das wollen wir tun. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Für die AfD-Fraktion spricht als Nächster der Kollege Atzinger. (Beifall bei der AfD)
Oskar Atzinger AfD
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Faber est suae quisque fortunae. – Jeder ist seines Glückes Schmied. Beim vorliegenden Gesetzentwurf der GRÜNEN handelt es sich um einen weiteren Versuch, das bewährte bayerische Schulsystem schleichend in Richtung Einheitsschule umzubauen. Genau das lehnen wir als AfD-Fraktion entschieden ab. (Beifall bei der AfD) Bayern steht im bundesweiten Vergleich seit Jahren mit an der Spitze der Bildungsrangfolge. Unsere bayerischen Schüler erzielen regelmäßig bessere Ergebnisse als jene in den meisten anderen Bundesländern, insbesondere dort, wo SPD und GRÜNE mit ihren ideologischen Bildungsexperimenten das gegliederte Schulsystem aufgeweicht oder faktisch abgeschafft haben. Die Realität ist doch: Gesamtschulsysteme haben in zahlreichen Bundesländern keineswegs zu mehr Leistung oder echter Chancengerechtigkeit geführt. Im Gegenteil: Statistische Auswertungen zeigen, dass dort das Leistungsniveau insgesamt sinkt, während die Unterschiede zwischen den Schülern keineswegs verschwinden. Das bayerische Schulsystem beruht hingegen auf einem klaren Prinzip: Differenzierung nach Leistung und Begabung. Jedes Kind erhält die Förderung, die zu seinen Fähigkeiten passt. Das Gymnasium fördert leistungsstarke Schüler. Realschulen und Mittelschulen bieten praxisnahe und individuelle Wege zum Erfolg. Das ist kein Ausdruck von Ungerechtigkeit, das ist ein Ausdruck von Gerechtigkeit. Die GRÜNEN hingegen wollen das Leistungsprinzip aufweichen. Sie wollen Kinder länger gemeinsam unterrichten, unabhängig vom Leistungsstand und individuellen Bedürfnissen. Das mag für links-grüne Ideologen attraktiv klingen, führt aber in der Praxis dazu, dass starke Schüler unterfordert und schwächere Schüler überfordert werden. Das Ergebnis ist nicht mehr Chancengleichheit, sondern Nivellierung nach unten. Hinzu kommt: Die frühe Differenzierung, die hier kritisiert wird, ist kein willkürlicher Akt. Sie basiert auf pädagogischer Erfahrung der Grundschullehrkräfte und ermöglicht es, Bildungswege frühzeitig passgenau zu gestalten. Alle Kinder profitieren davon, früh individuell gefördert zu werden. Wer die Differenzierung verzögert, nimmt bewusst in Kauf, dass Talente nicht ausreichend erkannt und Fähigkeiten nicht frühzeitig ausgebildet werden. Die AfD steht klar und unmissverständlich zum Leistungsprinzip. Wir sind überzeugt, dass eine Gesellschaft nur dann nachhaltig funktioniert, wenn Leistung anerkannt und gefördert wird. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN verfolgt jedoch ein anderes Ziel. Er will Unterschiede verwischen, statt sie konstruktiv zu nutzen. Er stellt Gleichmacherei über Leistung, gefährdet damit langfristig die Qualität unseres Bildungssystems und damit letztendlich auch unseren Wohlstand. Auch das Argument der angeblichen sozialen Ungerechtigkeit greift zu kurz. Chancengerechtigkeit bedeutet nämlich nicht, alle auf denselben Weg zu zwingen. Chancengerechtigkeit bedeutet, jedem Kind den Weg zu ermöglichen, der seinen Fähigkeiten entspricht. Genau das leistet das gegliederte Schulsystem in Bayern bereits heute. Ein weiterer Punkt: Die GRÜNEN behaupten, ihr Modell sichere Schulstandorte im ländlichen Raum. Doch das ist Augenwischerei. Die Probleme des demografischen Wandels lassen sich nicht durch strukturelle Experimente im Bildungssystem lösen, sondern nur durch eine nachhaltige Familien- und Regionalpolitik. Der Gesetzentwurf ist kein Fortschritt. Er wäre ein Rückschritt, ein Rückschritt hin zu einem System, das sich in anderen Bundesländern bereits als deutlich weniger leistungsfähig erwiesen hat. Bayern sollte seinen erfolgreichen Weg nicht verlassen, nur um ideologischen Fantastereien nachzugeben. Wir sagen daher klar Ja zur Differenzierung, Ja zum Leistungsprinzip und Ja zum bewährten bayerischen Schulsystem. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall bei der AfD)
Ilse Aigner
Als Nächster spricht der Kollege Dr. Martin Brunnhuber für die FREIEN WÄHLER.
Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über diesen Vorschlag. – Jetzt muss ich mich gleich berichtigen, damit ich nicht später eine Rüge von dir bekomme, Gabi: Eigentlich ist es kein Vorschlag, sondern ein Gesetzentwurf. (Zuruf: Du musst nachsitzen!) Er sieht auf den ersten Blick sehr attraktiv aus. Da geht es um längeres gemeinsames Lernen, mehr Chancengerechtigkeit und stärkere Schulstandorte im ländlichen Raum. Aber wenn man den Gesetzentwurf einmal genauer betrachtet, dann sieht man sehr schnell: Er hält nicht das, was er verspricht. Zur Chancengerechtigkeit: Die Befürworter, also Sie, argumentieren, dass ein längeres gemeinsames Lernen automatisch zu mehr Bildungsgerechtigkeit führt. Dafür gibt es keine überzeugenden Belege. Wir haben aus den Siebzigerjahren gelernt. Wir haben in den Siebzigerjahren mit der Änderung des Artikels 122 Absatz 1 BayEUG die Möglichkeit geschaffen, eine Gemeinschaftsschule auszuprobieren. Dafür sind insgesamt fünf Schulen ausgewählt worden. Die ernüchternde Erkenntnis ist: Es gibt im Ergebnis keinen signifikanten Unterschied zu den bestehenden Schulen. Es gibt einfach keine belegbaren Daten bei uns in Bayern, die rechtfertigen würden, unser Schulsystem zu ändern. (Zuruf von den FREIEN WÄHLERN: Hört, hört!) Ich möchte jetzt eines sagen: Im Gesetzentwurf wird überhaupt nicht auf die Kinder eingegangen. Herr Jungbauer hat es schon gesagt; die Kinder sind einfach unterschiedlich, sie haben unterschiedliche Begabungen, unterschiedliche Interessen und Lerngeschwindigkeiten. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Bei mir war es besonders unterschiedlich, sage ich einmal, weil ich den Weg aufs Gymnasium nicht geschafft habe. Aber ich hatte eine super Kindheit. Ich habe keinen Druck von den Eltern bekommen. Ich habe nie den Druck bekommen, irgendeinen Bildungsweg beschreiten müssen, der nicht zu mir passt. Meine Damen und Herren, da müssen wir wieder hinkommen. Wir müssen nicht den formal höchsten Bildungsabschluss befördern, sondern den Weg, der passt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Unser gegliedertes Schulwesen bietet nämlich genau diese Durchlässigkeit, die wir brauchen, die zum Lebensalter oder zur Lebensphase passt. Wir können jederzeit zwischen den Schularten wechseln. Wir können – wie es Herr Jungbauer auch schon bestätigt hat – immer nach einem höheren Abschluss streben. Wir können den höheren Abschluss auch mit einem entsprechenden Bildungsgang erreichen. Dass der Übertritt nach der 4. Klasse als zu früh kritisiert wird, liegt nicht am Schulsystem, sondern an den Eltern. Die Eltern wollen für ihr Kind irgendetwas erreichen, das aber gerade nicht zur Lebenssituation des Kindes passt. Deswegen gibt es Konflikte, und das liegt nicht am System, sondern an den Eltern, meine Damen und Herren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Bei nüchterner Betrachtung der Zahlen für Bayern stellen wir fest: Wir haben in Bayern die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit; das ist schon einmal Fakt und wirklich durch Daten belegbar. Wir haben eine geringe Quote an Schulabbrechern, und wir haben ein starkes duales Ausbildungssystem. Auf dieses starke duale Ausbildungssystem werde ich gleich noch eingehen; das macht uns in Bayern wirklich sehr stark in unserem Schulwesen. In Bayern gibt es mit Abstand die geringste Anzahl an Schülern, die keinen Abschluss erreichen, wie weniger als in allen anderen Bundesländern und in den Bundesländern, die den Gemeinschaftsschulansatz betreiben und die Gemeinschaftsschule propagieren. Unser Schulsystem funktioniert, und – jetzt kommt’s – wir dürfen unser Schulsystem nicht nur an der Abiturquote messen; denn: Ob jemand erfolgreich und ob jemand zufrieden im Leben ist, bemisst sich nicht nach dem formal höchsten Abschluss, sondern nach seinen Neigungen und nach dem, was er kann und wie das wertgeschätzt wird. Da haben wir in der Gesellschaft eventuell noch Nachholbedarf, weil nicht nur die Akademikerquote zählt, sondern genauso jeder Handwerker, der dann den Kessel in den Keller trägt. Sie werden irgendwann einmal genauso wichtig werden wie die ganzen Akademiker, die vielleicht nach einem erfolgreichen Abschluss auf der Straße stehen oder dann in München Taxi fahren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Das Argument des demografischen Wandels kann ich nicht nachvollziehen. Sie sagen, größere Einheiten böten auch mehr Chancen für die Kommunen. – Genau das Gegenteil ist der Fall. Mit größeren Einheiten schaffen wir auch längere Wege; das hat Herr Jungbauer auch schon ausgeführt. Wir haben aber auch ineffiziente Strukturen. Wir haben gute Standorte, und wir müssen die guten Standorte im ländlichen Raum beibehalten. Da hat auch das Kultusministerium vorgelegt, und zwar mit der Mittelschulinitiative. Wir haben zum Beispiel jahrgangsübergreifendes Lernen installiert – das ist erst letzte Woche beschlossen worden – oder den integrierten M-Zug, um genau diese kurzen Wege zu gewährleisten und diese Standorte, die in der Gesellschaft auch hoch etabliert sind, auch wirklich beibehalten zu können. Auf rechtliche Bedenken gehe ich gar nicht ein; das werden wir dann im Detail klären, wenn der Gesetzentwurf dann wirklich im Detail besprochen wird. Zum Schluss, meine Damen und Herren, will ich noch auf eines hinweisen: Wir führen immer Strukturdebatten. Es geht überhaupt nicht um die Kinder, und es geht überhaupt nicht um die Qualität des Systems, das nachweislich wirklich gut ist. (Zuruf von den GRÜNEN: Doch!) Lassen Sie uns doch jetzt endlich einmal unser bestehendes System weiter verbessern, anstatt immer nur zu sagen: Hätten wir das, wäre alles besser. – So ist es nicht. Gemeinsam können wir es schaffen, und ich lade Sie dazu ein, diesen gemeinsamen Diskurs zu führen, um unser Schulsystem weiterhin zu verbessern. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Ilse Aigner
Herr Kollege Zwanziger von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN macht eine Zwischenbemerkung.
Christian Zwanziger GRÜNE
Kollege Brunnhuber, es geht uns ausschließlich um die besten Chancen für die Kinder, und es geht uns ausschließlich darum, auch das Schulsystem zu verbessern. Wir erleben hier einfach nur, dass behauptet wird, alles sei das Beste und deswegen könne man auch am System nichts verbessern. Deswegen haben wir den Gesetzentwurf geschrieben. Damit wir uns auch nicht gleich an ein paar Stellen verhaken: Natürlich wollen Eltern das Beste für die Kinder. Natürlich bedeutet ein längeres gemeinsames Lernen nicht automatisch, dass alles besser ist. Die Rahmenbedingungen sind vielfältiger; das ist klar. Aber wenn doch alles nichts bringt, dann frage ich Sie schon einmal: Es gibt zwei Schulen in Bayern, die aus einer langen Historie heraus unter einem Dach für alle Kinder alle Abschlüsse anbieten, ohne den Druck, den Sie beklagen. An der Willy-Brandt-Gesamtschule in München zum Beispiel hätten in der 10. Klasse in der Gymnasialstufe 23 % der Kinder nach der 4. Klasse eine Mittelschulempfehlung und 23 % der Kinder eine Realschulempfehlung gehabt, und nur etwa die Hälfte der Zehntklässler hätte auch schon nach der 4. Klasse die Empfehlung fürs Gymnasium gehabt.
Ilse Aigner
Herr Kollege!
Christian Zwanziger GRÜNE
Bei der Realschule ist es noch krasser. Da frage ich mich schon: Wann wollen Sie denn anerkennen, dass längeres gemeinsames Lernen offensichtlich – –
Ilse Aigner
Herr Kollege!
Christian Zwanziger GRÜNE
Offensichtlich ist es zu früh, nach der 4. Klasse zu entscheiden, in welche Richtung es geht. (Beifall bei den GRÜNEN)
Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER
Vielen Dank für die Frage. Insgesamt gibt es die Erkenntnisse seit den Siebzigerjahren, und es sind fünf Schulen, die das ausprobieren. Ich kann jetzt wirklich keine Abschätzung auf dieses "Hätte" geben. Auf "hätte, hätte, hätte" haben wir einfach keine Antwortmöglichkeiten, weil da so viele Unwägbarkeiten dabei sind. Ich habe es ausgeführt: Es gibt keine klaren Indizien, die belegen, dass die Gesamtschule zu mehr Bildungsgerechtigkeit führt. Die gibt es einfach nicht. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU – Zuruf von den GRÜNEN: Doch! – Benjamin Adjei (GRÜNE): Geht an die Gesamtschulen und sprecht mal mit den Leuten! – Petra Högl (CSU): Als ob wir das nicht machen würden!)
Ilse Aigner
Damit ist die Redezeit des Kollegen Brunnhuber beendet. – Als Nächste hat die Kollegin Nicole Bäumler für die SPD-Fraktion das Wort.
Nicole Bäumler SPD
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich den vorliegenden Gesetzentwurf der GRÜNEN lese, dann habe ich ein sehr vertrautes Gefühl; denn das Thema ist uns als SPD-Fraktion nicht fremd, nein, ganz und gar nicht. Schauen wir einmal gemeinsam zurück: Es ist das Jahr 2010. Die SPD-Landtagsfraktion legt einen Gesetzentwurf zur Einführung der Gemeinschaftsschule in Bayern vor: längeres gemeinsames Lernen, binnendifferenzierender Unterricht, alle Abschlüsse unter einem Dach und kein Einsortieren von zehnjährigen Kindern in verschiedene Schularten. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das war unsere Forderung als SPD-Fraktion, und das Ganze bereits vor 16 Jahren. (Beifall bei der SPD) Aber die SPD-Fraktion hat damals nicht nur einen Gesetzentwurf vorgelegt. Nein, wir haben weitergemacht. Wir haben geliefert, und zwar ganz konkret im Altmühltal in Denkendorf und in Kipfenberg im Landkreis Eichstätt. Da hat die SPD-Landtagsfraktion gemeinsam mit engagierten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern ein Schulkonzept von A bis Z durchgeplant, den "Altmühltaler Plan – Gemeinschaftsschule am Limes", ein Modell mit realistischen Zahlen, mit pädagogischem Konzept, Stundenplänen und Lehrkräfteteams, fertig bis zum Einsatz. Warum das Ganze? – Erstens, weil in diesen Gemeinden der Schulstandort nicht kampflos aufgegeben werden sollte. Zweitens, weil die Bürgermeister dort wussten, dass der Mittelschulverbund allein ihre Schule nicht rettet, wenn die Schülerinnen- und Schülerzahlen sinken. Der Kollege Jungbauer hat gerade darauf verwiesen: kurze Beine, kurze Wege. Auch in der 5. Klasse haben viele Schülerinnen und Schüler noch kurze Beine. Wenn dann die Mittelschule verschwindet, ist das eben auch mit längeren Schulwegen verbunden. Drittens, weil wir als SPD überzeugt sind: Individualität statt Selektion, das ist die Pädagogik der Zukunft, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Was haben wir damals gefordert? – Individuelle Lernpläne, Binnendifferenzierung, Portfolios statt roter Zahlen, alle Abschlüsse von der Mittelschule, damals noch Hauptschule, bis zum Abitur unter einem Dach und eine Schule, die Schülerinnen und Schüler dort abholt, wo sie stehen, und sie dorthin bringt, wo sie hinkommen können. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das ist soziale Bildungspolitik. Das wäre mehr Chancengerechtigkeit gewesen. Heute belegt Bayern beim Chancenverhältnis im Vergleich aller deutschen Bundesländer den letzten Platz. Das haben wir heute schon einmal gehört. Das zeigt der Ifo-"Ein Herz für Kinder"-Chancenmonitor. Das ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer jahrelangen Bildungspolitik der Staatsregierung, die unsere Vorschläge immer wieder abgelehnt hat. Die SPD ist in dieser Debatte ganz gewiss keine Newcomerin. Das sage ich ohne jegliche Koketterie. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und über viele Jahre hinweg Gesetzentwürfe, Konzepte und konkrete Modellprojekte vor Ort eingebracht. Ich bin gespannt auf die Beratung im Ausschuss zu diesem Gesetzentwurf. Die Reden im Plenum haben schon gezeigt, auf welchem Niveau die Debatte vermutlich geführt werden wird. Es wird heißen: Das haben wir noch nie so gemacht und brauchen wir nicht. Punkt. – Die SPD sieht das ganz anders; denn die Frage, ob ein Kind in Bayern eine faire Chance bekommt, darf nicht davon abhängen, wer die Eltern sind. Das war schon 2010 unsere Überzeugung. Daran hat sich nichts geändert. Warum? – Weil wir auf die aktuelle Wissenschaft vertrauen und nicht auf anekdotische Evidenz. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN)
Ilse Aigner
Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bildung und Kultus als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass unter den Tagesordnungspunkten 3 und 4 wieder zwei Wahlen mit Namenskarte und Stimmzettel stattfinden. Ich bitte Sie, Ihre Stimmkartentasche – soweit noch nicht geschehen – rechtzeitig aus Ihrem Postfach vor dem Plenarsaal abzuholen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 b auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 19/11801) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich Frau Staatsministerin Ulrike Scharf das Wort.
Ulrike Scharf
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Unser BayKiBiG, das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz, hatte Geburtstag. Es ist 20 Jahre alt geworden. Ich darf mir die Bewertung erlauben: Das BayKiBiG ist ein gutes Gesetz. Aber eines ist auch klar: Es braucht ein Update. Deswegen legen wir heute diesen Gesetzentwurf vor. Ich darf an erster Stelle den Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER für die gute Zusammenarbeit auf dem Weg zu einem neuen, reformierten BayKiBiG danken. Ich danke dem zuständigen Ausschuss und vor allem unserem Ministerpräsidenten, der die Richtungsentscheidung getroffen hat, mehr finanzielle Mittel in die Kinderbetreuung und die Betriebskostenförderung umzuschichten. Wir alle sind auf diesem Weg von einer klaren Botschaft getragen: Starke Kinder, starkes Bayern. Die Welt von heute ist nicht mehr dieselbe wie damals. Deshalb ist nach 20 Jahren ein Update notwendig. Ich darf kurz auf die Entwicklung eingehen, die wir in Bayern, was die Kinderbetreuung betrifft, genommen haben. Wir haben heute rund 11.000 Kitas. Das sind 37 % mehr als 2010. Wir haben heute 645.000 Kinder, die jeden Tag betreut werden. Das sind 42 % mehr als damals. Vor allem haben wir heute 114 % mehr Fach- und Ergänzungskräfte. Das ist eine Verdoppelung innerhalb von nur 15 Jahren. Über diese Entwicklung freue ich mich sehr. Das heißt aber auch, dass die Aufgaben gewachsen sind und sich verändert haben: Wir haben einen höheren Betreuungsbedarf, längere Betreuungszeiten und wesentlich mehr Vielfalt. Wenn ich mir die 645.000 Kinder ansehe, fällt auf: Fast jedes zweite Kind ist von einem erhöhten Förderbedarf betroffen. Dabei geht es um Kinder unter drei Jahren mit einem Gewichtungsfaktor von 2,0, um Kinder, die mehr Sprachförderung brauchen, und um I-Kinder, also Integrationskinder, mit einem Gewichtungsfaktor von 4,5. Alles zusammengerechnet kann ich nur sagen: Was unsere Erzieherinnen und Erzieher jeden Tag für unsere Kinder und damit für unsere Zukunft leisten, ist wirklich großartig. Ich war erst am Montag wieder in einer Kita und kann nur immer wieder feststellen: Es ist großartig, was dort geleistet wird. Ein herzliches Vergelts Gott an alle, die in den Kitas beschäftigt sind und für unsere Kinder arbeiten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die Kita ist die Grundlage für Teilhabe, Bildung und Zukunft. Die Kita ist das Fundament und prägend. Sämtliche Studien bestätigen Jahr für Jahr: Wer früh fördert, stärkt Kinder fürs Leben. Ich stelle dazu gerne den Vergleich an: In den ersten sechs Jahren lernen Kinder mehr als in allen Schuljahren zusammen, weil diese Jahre so prägend für ihr ganzes Leben sind. Das bisherige Fördersystem ist zu komplex geworden. Es ist in den letzten 20 Jahren stetig gewachsen. Es gibt zu viele Einzelprogramme, zu viele Richtlinien und zu viele Anträge. Deshalb ist diese Reform mit dem Ziel der Umsetzung zum 1. Januar 2027 dringend nötig. Um eine Reform umsetzen zu können, braucht es in erster Linie mehr finanzielle Mittel. Wir steigern den staatlichen Anteil an der Kitafinanzierung ganz bewusst einseitig um 25 %. Das ist ein massiver finanzieller Schub, der einseitig vom Staat getragen wird. Damit entlasten wir Kommunen und Träger spürbar. Mir war es in diesem Reformprozess von Anfang an sehr wichtig, dass wir bereits im Jahr 2026 vor Inkrafttreten der Reform finanzwirksam werden. Wir haben den Qualitätsbonus von 80 Euro auf 268 Euro pro Kind angehoben, damit spürbar wird, dass die 280 Millionen Euro, die wir bereits 2026 dafür bereitgestellt haben, bei den Kitas ankommen. Sie können sich bei den Trägern selbst vergewissern: Die erste Abschlagszahlung hat im Februar stattgefunden. Alle Träger erhalten nicht mehr 80 Euro, sondern 268 Euro Qualitätsbonus. Der Qualitätsbonus wird weiter aufwachsen, und zwar laut unserer Prognose auf über 800 Euro im Jahr 2029. Das ist eine Verzehnfachung. In jedem Jahr wird er ansteigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hatten eine Verbandsanhörung und nehmen die dort vorgebrachten Rückmeldungen sehr ernst. Wir stehen im engen Austausch mit der Praxis und den Eltern. Deshalb haben wir noch einmal nachgeschärft, wenn es um die kleineren Kitas mit bis zu 50 Kindern, aber auch um die Landkindergärten geht. Das Ziel und der Auftrag der Reform waren immer klar: mehr finanzielle Mittel, weniger Bürokratie, Vereinfachung und Planungssicherheit. Was die Vereinfachung betrifft, freue ich mich, dass wir künftig jedes Jahr rund 10.000 Verfahren weniger haben werden. Einzelne Förderrichtlinien werden abgeschafft, die Befristungen entfallen, und unser Tool zur Abrechnung, KiBiG.web, wird einfacher. Das ist ein richtiger Befreiungsschlag und bedeutet mehr Planungssicherheit für Träger und Kommunen. Für mich war in diesem Reformprozess wichtig, alle Richtlinien, die sich im Laufe der Jahre entwickelt haben, in der gesetzlichen Förderung zu verankern. Das ist mit dem heute vorliegenden Entwurf gelungen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist: Wir stärken die Teams mit einer neuen Teamkräftepauschale. Diese führt bisherige Einzelförderungen, von Assistenzkräften bis zu Verwaltungskräften, zusammen. Ob Verwaltung oder Hauswirtschaft: Diese Teams werden künftig über eine Pauschale gefördert. Sie sind mit ihrem Einsatz unglaublich wertvoll. Sie sind die helfenden Hände in den Kitas und diejenigen, die unseren pädagogischen Fachkräften Luft verschaffen und ihnen mehr Zeit für die Kinder ermöglichen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wichtig ist, dass auch diese Teamkräftepauschale gesetzlich verankert und dynamisiert wird. Es fallen weitere Richtlinien weg, indem wir für die Sprach-Kitas, die Digitalisierung und die Qualität insgesamt eine Funktionsstellenpauschale einführen. Wir machen also auch diese einzelnen Förderrichtlinien zu einer neuen gesetzlichen Leistung. Es geht um sprachliche Bildung, Sprach-Kitas, digitale Kompetenzen und Qualitätsbegleitung, die in vielen Kitas unglaublich wertvolle Dienste leisten. Für mich ist wichtig, dass alle Betreuungsformen in der Kinderbetreuung ins Auge gefasst werden. Dazu gehört auch die Kindertagespflege. Auch hier wird es ein Update geben. Wir vereinfachen und setzen auf eine pauschale Refinanzierung. Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, genau dort, wo sie hingehört, wo man am nähesten an den Familien und Menschen dran ist und wo man den Bedarf am besten kennt. Wir vertrauen auf die Erfahrung, die die Landkreise und kreisfreien Städte damit haben, und legen sogar noch 10 % obendrauf. Kinder und Bildung, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben höchste Priorität in Bayern. Lassen Sie es mich kurz einordnen – vorhin ging es auch um das Thema Bildung –: Wir haben eine Hightech Agenda für die Hochschulen. Wir haben mehr Lehrkräfte und ein Startchancen-Programm für die Schulen. Mit der BayKiBiG-Reform konzentrieren wir uns jetzt auf die frühkindliche Bildung, die für mich höchste Priorität hat. Das alles tun wir mit dem Ziel, die besten Chancen für unsere nächsten Generationen zu schaffen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bis 2030 fließen mehrere Milliarden Euro zusätzlich in die Kindertagesbetreuung. Dafür – das darf ich an dieser Stelle sagen – erwarten wir auch Verantwortung, sozialverträgliche Elternbeiträge, eine hohe pädagogische Qualität und vor allem mehr Zeit für unsere Kinder. Klar ist, dass wir den Kommunen den Rücken stärken und fest hinter den Familien, Eltern und Kindern stehen, weil wir wollen, dass Bayern Familienland Nummer eins bleibt. Zum Schluss betone ich gerne noch einmal, warum wir das tun: weil die frühkindliche Bildung der erste Lernort ist, den Kinder außerhalb der Familie erfahren, weil sie ein erster Integrationsraum, ein wichtiger Standortfaktor und ein Inklusionsraum ist und weil frühkindliche Bildung entscheidet, ob Kinder Chancen erhalten oder zurückfallen und ob unser Land stark bleibt oder an Stärke verliert. Unsere Reform hat eine klare Richtung, nämlich starke Kinder und ein starkes Bayern. Ich freue mich jetzt sehr, dass wir den Startschuss für das parlamentarische Verfahren geben können, und hoffe, dass in den Ausschüssen entsprechend intensiv diskutiert wird. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Ich eröffne nun die Aussprache. Dafür sind 29 Minuten vereinbart. Als Erster hat Herr Kollege Franz Schmid für die AfD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der AfD)
Franz Schmid AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Seit vielen Monaten warten wir schon auf die Reform des BayKiBiG. Nun liegt sie endlich vor, aber nicht, weil die Staatsregierung plötzlich erkannt hätte, in welch dramatischer Lage sich viele Kitas und Kommunen befinden, oder weil man die seit Jahren wachsenden Defizite, die Personalnot und die Belastung der Eltern endlich ehrlich angehen will. Nein, diese Reform kommt vor allem deshalb, weil das bisherige Finanzierungssystem nicht mehr zu halten ist. Der Bund hat den Geldhahn zugedreht. Über den Qualitätsbonus dürfen Elternbeiträge nicht länger finanziert werden. Dadurch entsteht ein gewaltiges Loch von bislang rund 500 Millionen Euro. Dieses Loch wird nun durch Umschichtungen und den Wegfall bewährter Leistungen wie des Familien- und Krippengelds gestopft. Die bisherigen Leistungen werden nicht etwa gestrichen, weil sie wirkungslos gewesen wären, sondern sie werden gestrichen oder umgeleitet, weil jahrelang versäumt wurde, die Betriebskostenfinanzierung der Kindertagesstätten ehrlich, tragfähig und zukunftsfest auf die Beine zu stellen. Mit anderen Worten: Jetzt werden die Löcher gestopft, die nicht zuletzt durch die unkontrollierte Migration sichtbar wurden, Löcher, die die Staatsregierung selbst viel zu lange ignoriert hat. Besonders kritisch sehen wir den Umgang mit dem bisherigen Elternbeitragszuschuss. Es galt die Regel, dass der 100-Euro-Zuschuss des Freistaats bei den Eltern ankommen musste. Er war ausdrücklich Bestandteil der Fördervoraussetzungen. Jetzt entfällt diese Pflicht. Sie können doch nicht ernsthaft davon ausgehen, dass, wenn die Pflicht zur Beitragssenkung entfällt, die Träger weiterhin an einem sozialverträglichen Beitrag festhalten. So wird Kinderbetreuung zum Luxusgut, Familien werden weiter belastet, und am Ende wird eine staatliche Pflichtaufgabe auf Eltern abgewälzt. Das ist mit uns als AfD-Fraktion nicht zu machen. (Beifall bei der AfD) Auch bei der Inklusion warnen wir, gerade was drohende Behinderungen angeht, vor missbräuchlicher Ausweitung. Der Anteil der Kinder mit festgestelltem Förderbedarf ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Gleichzeitig gibt es kein einheitliches Feststellungsverfahren. Wir leben in einem System, das Diagnosen produziert und Therapien bereitstellt, aber nicht weiß, wie viel diese Förderung am Ende tatsächlich bringt. Der Wegfall eines erhöhten Faktors, wenn es keine spezielle Förderung wie Ergotherapie oder Ähnliches gibt, ist auch folgerichtig. Wozu ein überbordendes System führt, zeigen uns zum Beispiel die Schulbegleitungen. Ein weiteres Problem betrifft das pädagogische Personal. Warum muss der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse nicht bereits vor Aufnahme der Tätigkeit vorgelegt werden bzw. warum darf die betroffene Person trotz fehlender Nachweise nicht rückwirkend aus dem Anstellungsschlüssel genommen werden? Sprachkenntnisse des Personals sind für Bildungs- und Erziehungsziele unerlässlich, müssen also vor Beginn der Arbeit nachgewiesen werden, nicht erst Monate später. Entweder eine Person erfüllt die Voraussetzungen und weist sie nach, damit sie im Anstellungsschlüssel berücksichtigt werden kann, oder sie weist sie nicht nach, wodurch sie nicht für die förderrechtlichen Mindestvoraussetzungen zählen darf. Stattdessen schafft die Staatsregierung erst eine Unsicherheit und regelt dann, dass der Träger im Nachhinein geschützt wird. Aber wer schützt in dieser Zeit die Kinder, die Eltern und vor allem die Qualität? Auch bei der Leitungsfunktion brauchen wir keine weitere Aufweichung, sondern mehr Qualität. Leitung ist keine Nebentätigkeit. Leitung braucht Ausbildung, Erfahrung und Zeit. Teamkräfte können entlasten. Ja, das sehe ich auch so. Aber in Summe ersetzen die Team- oder Ergänzungskräfte nicht den Erzieher oder die Erzieherin. Genau das sagt auch der Verband Kita-Fachkräfte. Wir brauchen endlich eine bessere Fachkraft-Kind-Relation, kleinere Gruppen, echte Verfügungszeiten und realistische Ausfallzeiten. Zur angedachten Funktionspauschale: Sie orientiert sich an der Zahl der Einrichtungen. Dies bildet den tatsächlichen Bedarf jedoch nicht ab. Ein Landkreis mit wenigen großen Einrichtungen, vielen Kindern mit Sprachförderbedarf, hohem Inklusionsanteil oder sozialen Belastungen braucht mehr Unterstützung als ein Landkreis mit vielen kleinen, stabilen Einrichtungen. Bei dieser groben Regelung sind Bürokratie und Probleme vorprogrammiert. Kurzum, dieser Entwurf ist aus unserer Sicht katastrophal und müsste eigentlich komplett neu verfasst werden. Sie verwalten wieder einmal nur, statt verbindliche Entlastungen für Eltern, echte Qualität, klare Fachstandards, sinnvollen Bürokratieabbau und eine Finanzierung zu schaffen, die den tatsächlichen Bedarf abbildet. Dieser Entwurf ist kein Qualitätssprung, er ist eine Umverteilung mit erheblichen Risiken. Frühkindliche Bildung ist das Fundament von allem. Diese Verantwortung haben Sie offenbar noch nicht verstanden. (Beifall bei der AfD)
Ilse Aigner
Für die CSU-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Thomas Huber.
Thomas Huber CSU
Nach der Rede der Unwissenheit steht nun die Sachlichkeit im Vordergrund. Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir beraten heute, wie von der Ministerin vorgestellt, in Erster Lesung einen Gesetzentwurf der Staatsregierung, der mehr ist als eine technische Novelle. Wir sprechen heute über das Herzstück bayerischer Familienpolitik. Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz ist seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2005 die Grundlage dafür, dass Kinder in Bayern von Anfang an die besten Chancen erhalten. Weil uns dies so wichtig ist, nehmen wir es jetzt mutig in die Hand und entwickeln es grundlegend weiter, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Bayern hat in den letzten Jahren enorm investiert. Wir haben ausgebaut, gefördert und unser Kitasystem zu einem der besten in ganz Deutschland gemacht. Das ist kein Selbstlob. Das hören wir von den Verbänden, den Fachleuten sowie den Kolleginnen und Kollegen der anderen Bundesländer. Dennoch ist das System unter Druck geraten, aber nicht deswegen, lieber Herr Kollege Schmid, weil das Fundament schlecht wäre, sondern weil sich in 20 Jahren die Bedarfe geändert haben. Wir haben insgesamt mehr Kinder gehabt, wir haben längere Betreuungszeiten und mehr Integrationskinder aufgenommen. Darauf wurde immer individuell reagiert. Das System selbst ist um Sonderprogramme, Richtlinienförderungen und befristete Projekte angewachsen. Was einmal als pragmatische Lösung gedacht war, ist heute ein Geflecht aus Einzelanträgen, Befristungen und Unsicherheiten geworden. Die Ministerin hat einmal das Beispiel mit dem Haus und den Nebengebäuden genannt. Hinzu kam, dass Träger auch aufgrund steigender Betriebskosten nicht wissen, ob ihre Finanzierung im nächsten Jahr noch steht. Kommunen kämpfen mit Defizitverträgen. Erzieherinnen und Erzieher, die ohnehin schon am Limit sind, verbringen wertvolle Zeit mit Bürokratie statt mit den Kindern. Eltern fragen sich, ob der Kitaplatz ihres Kindes verlässlich und bezahlbar bleibt. Das ist die aktuelle Situation. Diese lässt uns nicht kalt. Deswegen handeln wir entschlossen. Dieser Gesetzentwurf hat drei klare Säulen: Erstens. Wir stärken die Finanzierung substanziell. Die staatliche Betriebskostenförderung steigt bis zum Jahr 2029 um 25 %. Das ist kein kleines Nachjustieren, das ist ein historischer Schritt. Allein schon in diesem Jahr fließen 280 Millionen Euro – das sind plus 10 % – ins System. (Beifall bei der CSU) Im Endausbau werden es jährlich knapp 800 Millionen Euro sein, die wir als Freistaat einseitig in unsere Kitas zusätzlich investieren und damit die Kommunen entlasten. Das ist ein klares Bekenntnis. Frühkindliche Bildung kostet, zahlt sich aber langfristig aus und ist uns jeden Euro wert! (Beifall bei der CSU) Zweitens. Wir schaffen Verlässlichkeit durch die Teamkräftepauschale. Die Ministerin hat es erklärt. Schluss mit dem Befristungskarussell, Schluss damit, dass Träger jedes Jahr neu zittern müssen, ob die Förderung für ihre nichtpädagogischen Kräfte weiterläuft. Die Teamkräftepauschale – dynamisiert, gesetzlich verankert, planbar für alle – gibt den Einrichtungen genau das, was sie am dringendsten brauchen, nämlich Sicherheit. Fachkräfte können sich in Zukunft auf das konzentrieren, wofür sie ausgebildet wurden, nämlich auf die Kinder. (Beifall bei der CSU) Drittens. Wir entrümpeln das System. Richtlinienförderungen, Einzelanträge, Sonderprogramme – vieles davon hat seine Zeit gehabt. Jetzt führen wir zusammen, was zusammengehört: eine klare gesetzliche Förderlogik statt eines Flickenteppichs aus Nebengebäuden. Das spart Zeit und Nerven und schafft echte Ressourcen, die besser bei den Kindern aufgehoben sind als in den Verwaltungsakten. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich sagen: Diese Reform ist nicht im stillen Kämmerlein entstanden. Wir haben die Praxis in vielen Werkstattgesprächen und auch im Rahmen der Verbändeanhörung befragt. Die Staatsregierung hat 35 Stellungnahmen erhalten von Wohlfahrtsverbänden, Kommunen, Kirchen und Fachverbänden. Wir haben zugehört, nicht als Pflichtübung, sondern weil gute Gesetze aus dem Dialog entstehen. Mehrere konkrete Verbesserungen sind direkt aus diesem Prozess in den Entwurf eingeflossen: die Stärkung kleinerer Einrichtungen durch eine erhöhte Sockelpauschale in der Teamkräftepauschale, die Einbeziehung kleinerer Kitas und der Landkindergärten, die Beibehaltung der Beitragsstaffelung und Meldezeitpunkte, um nur einige Beispiele zu nennen. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen im Sozialausschuss, wir sind auch im parlamentarischen Verfahren offen und bereit, gute Anregungen aufzunehmen. Auch das ist gelebte Demokratie. Deswegen freue ich mich auch auf den fachlichen Austausch im Sozialausschuss. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, Gesetze sind kein Selbstzweck. Deshalb möchte ich beim Wesentlichen bleiben. Für wen ist die Reform eigentlich da? – Für die Familien und Eltern in Bayern. Sie brauchen nämlich verlässliche Plätze für Bildung und Betreuung in einem System, das funktioniert – nicht trotz, sondern wegen der Herausforderungen unserer Zeit. Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist keine Floskel in Sonntagsreden. Sie hängt nämlich konkret davon ab, ob morgens tatsächlich eine verlässliche Betreuung da ist. Wir machen das für die 654.000 Kinder. Frühkindliche Bildung ist nämlich keine Aufbewahrung. Sie ist der entscheidende erste Schritt in ein selbstbestimmtes und chancenreiches Leben. Jedes Kind in Bayern, unabhängig davon, wo es aufwächst, soll diesen Start bekommen. Das muss unser Anspruch sein. Wir machen das für die 130.000 Fachkräfte. Sie leisten in den 10.800 Einrichtungen jeden Tag Außerordentliches. Sie verdienen nicht mehr Bürokratie – sie verdienen Rückenwind, Planungssicherheit, verlässliche Rahmenbedingungen und eine Finanzierung, die ihre Arbeit wertschätzt. Wir machen das für die 2.000 Träger und die 2.056 Kommunen. Sie tragen nämlich die Verantwortung vor Ort. Diese Reform nimmt ihnen nicht die Verantwortung – sie stärkt sie und gibt ihnen die Mittel und Möglichkeiten, dieser Verantwortung auch gerecht zu werden, gesetzlich verankert, verlässlich und langfristig planbar. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Wir sind uns bewusst, dass eine Reform dieser Dimension natürlich Diskussionen und Kritik mit sich bringt. Das ist überhaupt keine Frage. Ich möchte nur auf zwei Punkte eingehen. Das eine sind die Elternbeiträge; manchmal wird der Eindruck erweckt, (Unruhe – Glocke der Präsidentin) als würde der Freistaat die Hände in den Schoß legen und nicht alle Möglichkeiten ausschöpfen, um steigenden Beiträgen entgegenzuwirken. Wir haben das geprüft. Aber eine gesetzliche Deckelung der Elternbeiträge klingt immer ganz einfach, ist es aber leider nicht. Andere Länder haben es versucht und sind vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Deswegen nutzen wir den einzig tatsächlich wirksamen Hebel: Wir verbessern die Finanzausstattung des Systems so substanziell, dass das Defizit, das durch Elternbeiträge gedeckt werden muss, sinken kann. Wir verknüpfen das ausdrücklich mit der klaren Erwartung an Kommunen und Träger, Beiträge sozialverträglich zu halten. Das steht auch so im Gesetzentwurf. Lassen Sie mich an dieser Stelle auch noch ein klares Wort an Kommunen und Träger richten: Wir stärken jetzt das System in einem historischen Umfang. Das ist kein Selbstzweck. Das Geld soll nämlich ankommen bei den Einrichtungen, bei den Fachkräften und, ja, auch bei den Eltern. Wer jetzt und in den nächsten drei Jahren substanziell mehr Mittel erhält und trotzdem zeitgleich die Beiträge erhöht, der muss das sehr gut erklären können, und zwar nicht nur uns, sondern auch den betroffenen Familien in Bayern vor Ort. Daran werden wir die Ergebnisse dieser Reform messen, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ich möchte mich zum Schluss ausdrücklich bedanken bei unserem Ministerpräsidenten für die Grundsatzentscheidung, bei unserer Staatsministerin Ulrike Scharf und der gesamten Fachabteilung aus dem Sozialministerium. Was hier fachlichkonzeptionell im Dialog mit allen Beteiligten geleistet wurde, verdient echte Anerkennung, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Frühkindliche Bildung ist die beste Investition, die ein Staat tätigen kann. Sie wirkt nicht sofort, sie wirkt nachhaltig. Sie wirkt in jedem Kind, das gut gestartet ist, in jeder Familie, die entlastet wird, und in jeder Gemeinde, die ein verlässliches Kita-Angebot vorhalten kann. Dafür lohnt es sich, diesen Weg gemeinsam zu gehen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich freue mich auf die Beratungen im Fachausschuss. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Es gibt davor noch zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung. Die erste kommt vom Kollegen Franz Schmid.
Franz Schmid AfD
Herr Kollege Huber, Sie haben mir Unwissenheit vorgeworfen. Deswegen wollte ich jetzt mal konkret fragen: Sind der Bayerische Landkreistag, der Verband Kita-Fachkräfte Bayern und der Landesverband Wald- und Naturkindergärten ebenfalls unwissend? Denn die haben genau deswegen Bedenken: massive Fördereinbrüche, Qualitätsverlust, steigende Elternbeiträge und eine strukturelle Benachteiligung kleiner Einrichtungen. Ich habe das Gefühl, die Reform ist absolut realitätsfern. Genau deswegen haben die Einrichtungen auch Angst. Das haben sie in zahlreichen Stellungnahmen so gesagt. Wie stehen Sie dazu?
Ilse Aigner
Bitte schön, Herr Kollege.
Thomas Huber CSU
Herr Kollege Schmid, ich habe vorher gesagt: So eine Reform kann nie ohne Diskussionen und ohne Kritik umgesetzt werden. Wir sprechen hier von einem System – ich habe das schon öfters gesagt –, das wahrscheinlich nach dem kommunalen Finanzausgleichssystem das komplizierteste System ist, vor allen Dingen, weil wir nicht ureigens zuständig sind. Wir setzen den Rahmen. Wir haben eine Menge von Beteiligten: 10.800 Kitas, Eltern von 650.000 Kindern, 2.056 Kommunen, die das in der Pflichtaufgabe umsetzen müssen, die Landkreise und die 2.000 Träger mit unterschiedlichen Tarifverträgen. So ein System zu reformieren, gelingt nicht von heute auf morgen. Dass es da Diskussionsbedarf gibt und das in der Verbändeanhörung mit 35 Stellungnahmen auch an uns zurückgespiegelt wurde, ist nicht neu. Das habe ich in der Diskussion vorher auch ehrlich gesagt. Wir werden uns im Sozialausschuss mit diesen Dingen ganz genau auseinandersetzen. Aber Sie haben in Ihrer Rede keinen einzigen fachlichen Punkt genannt, den die Verbände zu Recht angesprochen haben. Sie haben nämlich auch gelobt.
Ilse Aigner
Herr Kollege!
Thomas Huber CSU
Sie haben zum einen auch gesagt, dass Sie froh sind, –
Ilse Aigner
Herr Kollege!
Thomas Huber CSU
– dass diese Reform jetzt angegangen wird –
Ilse Aigner
Herr Kollege!
Thomas Huber CSU
– und dass es einseitig mehr Geld gibt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Es gibt noch eine zweite Meldung zu einer Zwischenbemerkung. Da gibt es noch mal ein bisschen Zeit – die holen wir dann wieder rein – von der Kollegin Dr. Strohmayr.
Simone Strohmayr SPD
Sehr geehrter Herr Kollege, Sie haben ausgeführt, dass die Eltern Angst haben vor einer zusätzlichen Erhöhung der Kitagebühren. Ich frage Sie jetzt ganz konkret: Wie kommen Sie darauf, dass die Kitagebühren jetzt stabil bleiben oder vielleicht sogar runtergehen? Sie wissen ganz genau: Die Träger haben 90 % gefordert. Jetzt kommen 25 %. Wie soll das reichen?
Ilse Aigner
Bitte schön.
Thomas Huber CSU
Liebe Kollegin Strohmayr, sorry, wenn ich das sage, ich schätze dich sonst sehr, aber diese Nachfrage zeugt einfach von Unwissenheit im System. (Beifall bei der CSU) 90 % fordern kann nur jemand, der es selber nicht bezahlen muss. Wir sind nämlich diejenigen, die heute mit diesem Gesetzesbeschluss einseitig verbindlich erklären, dass sie zunächst 10 %, noch einmal 10 % und im Endausbau 25 % ins System geben wollen. Das ist ein Plus von 800 Millionen Euro im Endausbau. Wir kündigen damit den bisher bestehenden Vertrag zwischen Kommunen und Staat einseitig zugunsten der Kommunen auf und geben Geld ins System. Normalerweise müssten die Kommunen kofinanzieren. Normalerweise müsste eine Kommune den gleichen Anteil einbringen, den der Freistaat Bayern leistet. Wir zahlen jedoch einseitig, weil wir damit die Träger und Kommunen entlasten wollen, damit die Kitabeiträge vor Ort sozialverträglich gestaltet werden können und nicht erhöht werden müssen. Ich habe vorhin in meinen Ausführungen gesagt, dass ich damit ganz klar einen Appell verbinde: Die Kommunen und die Träger sollen bei ihrer Verantwortung bleiben und die Kitabeiträge sozialverträglich gestalten und sie nicht erhöhen. Das gab es noch nie, dass der Staat einseitig Leistungen gibt und so viel Geld ins System fließt, um die Kitabeiträge zu entlasten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Mir liegt keine weitere Meldung zu einer Intervention vor. – Bevor ich der nächsten Kollegin das Wort erteile, erlaube ich mir, Ihnen bekannt zu geben: Frau Kollegin Rasehorn ist die Mama des kleinen Theo geworden, den ich hier ganz herzlich begrüße. (Allgemeiner Beifall) Jetzt hat Frau Kollegin Julia Post von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Julia Post GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf ist ein wichtiges Signal. Er sagt: Frühkindliche Bildung ist uns etwas wert. – Ja, das ist richtig. Mehr Geld ins System zu geben, war längst überfällig. Aber mehr Geld allein macht noch keine bessere Kita. Ihr Update – Sie nennen es selbst nicht einmal "Reform" – stabilisiert das System, es verändert es aber nicht grundlegend. Dabei stehen unsere Kitas massiv unter Druck: zu wenig Personal, zu große Gruppen, zu wenig Zeit für das einzelne Kind. Dieser Gesetzentwurf erkennt die Probleme, aber er liefert darauf keine strukturellen Antworten. Das bestätigen alle Rückmeldungen aus der Praxis. Der Gesetzentwurf greift bei der Qualität, bei den Arbeitsbedingungen und bei der Zukunftsfähigkeit des Systems zu kurz. Was heißt das konkret? Erstens. Die Finanzierung wird umgebaut, aber nicht ausreichend abgesichert. Ja, der Qualitätsbonus steigt, aber er ist nicht dauerhaft dynamisiert. Das heißt, steigende Kosten werden ihn in wenigen Jahren wieder auffressen. Damit bleibt die strukturelle Unterfinanzierung bestehen. Gleichzeitig werden Leistungen für Familien umgeschichtet. Der Elternbeitragszuschuss von 100 Euro im Monat fällt weg, ohne verbindliche Garantie, dass die Beiträge stabil bleiben. Was hier passiert, ist also keine echte Investition; es ist eine Umschichtung innerhalb des Systems. Das ist kein Fortschritt, das ist ein Risiko für Familien. (Beifall bei den GRÜNEN) Zweitens. Wir reden viel über Qualität, aber Sie verankern sie hier nicht. Es gibt keine verbindlichen Verbesserungen beim Personalschlüssel, keine klaren Vorgaben für die Fachkraft-Kind-Relation und keine echten Entlastungen im Alltag. Im Gegenteil: Zentrale Faktoren wie Gewichtungs- und Buchungszeiten werden aus der Grundfinanzierung herausgelöst und sind damit auch leichter politisch veränderbar. Das schafft nicht mehr Stabilität; das schafft Unsicherheit. Dabei ist genau das der Punkt, an dem sich entscheidet, ob ein Kind gesehen und gefördert oder einfach nur betreut wird. Besonders deutlich wird dies bei der Sprachförderung. Hier wird weiterhin nach dem Migrationshintergrund der Eltern und nicht nach dem tatsächlichen Bedarf des Kindes gefördert. Die Praxis sagt klar: Unter den aktuellen Bedingungen ist pädagogische Qualität oft kaum noch umsetzbar. Drittens. Wir setzen funktionierende Strukturen aufs Spiel. Die neue Funktionsstellenpauschale klingt nach Vereinfachung. In der Realität drohen aber mehr Bürokratie und weniger Planungssicherheit. Vor allem aber droht der Verlust von erfahrenen Fachkräften. Freie Träger werden geschwächt, und das Subsidiaritätsprinzip gerät ins Wanken. Das sind Grundfragen unseres Systems; denn genau diese Strukturen sichern heute unsere Qualität. Wenn wir diese Strukturen destabilisieren, verlieren wir genau das, was wir eigentlich stärken wollen. Dieses Update regelt vor allem, wie Geld verteilt wird, aber nicht, welche Qualität am Ende dadurch garantiert bzw. erreicht wird. Ihre Politik denkt nicht vom Ziel her. Es reicht nicht, Kitas nur als Familienpolitik anzusehen. Frühkindliche Bildung ist Bildungspolitik. Andere Bundesländer ziehen aus dieser Erkenntnis inzwischen Konsequenzen: Baden-Württemberg verankert zentrale Kitareformen künftig im Kultusbereich. Wir diskutieren dagegen heute über Umschichtungen im Haushalt. Das hat ganz konkrete Auswirkungen auf Erzieherinnen und Erzieher, auf ihre Arbeitsbedingungen und ihre Bezahlung. Wenn ein Basiswert pauschaliert wird, entsteht ein Anreiz, eher günstigeres Personal einzustellen, statt erfahrene Fachkräfte zu halten. Und dann sprechen wir wieder über einen Fachkräftemangel, den wir selbst politisch verschärfen. Um das einmal zu veranschaulichen: Eine Kita mit 100 Plätzen kann sich durch dieses Update gerade einmal eine zusätzliche Vollzeitkraft leisten. Das ist gut, aber es verändert den Alltag in den Gruppen nicht grundlegend. Damit ist das kein Gamechanger. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben gerade eine einmalige Chance: Die Geburtenzahlen gehen zurück. Jetzt wäre der Moment, Qualität in den Mittelpunkt zu stellen, mit klaren Standards, mit verbindlichen Zielen und mit einer Finanzierung, die das auch trägt. Dieser Gesetzentwurf geht einen Schritt. Das erkenne ich an. Aber er bleibt stehen, wo wir eigentlich erst anfangen müssten. Deshalb sagen wir klar: Wir brauchen eine Nachbesserung. Wir müssen im Ausschuss auch über das Thema Ganztag sprechen. Am Ende geht es nicht um Paragrafen, sondern um Kinder und darum, welche Chancen sie bekommen. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ilse Aigner
Jetzt hat Herr Kollege Anton Rittel für die Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort.
Anton Rittel FREIE WÄHLER
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Heute liegt ein wichtiger Gesetzentwurf auf dem Tisch. Wir haben uns darüber lange ausgetauscht, viele gute Gespräche geführt und uns dabei verständigt. Ich muss klar sagen: Als dieser Gesetzentwurf zum ersten Mal vorgelegt wurde, habe ich auch ein bisschen daran gezweifelt. Als ich jedoch den vorliegenden Gesetzentwurf gesehen habe, war ich überrascht davon, wie gut er ist. Er enthält vor allem viele wichtige Punkte. Die staatliche Betriebskostenförderung wird massiv um 25 % erhöht. Von der Erhöhung des Qualitätsbonus war heute schon ein paarmal die Rede. Die bewährte Systematik wird schon im Jahr 2026 für eine deutliche Verbesserung der Refinanzierung und der Betriebskosten genutzt. Die staatliche Betriebskostenförderung wird um mehr als 10 %, also um 280 Millionen Euro, erhöht. Der Qualitätsbonus wird von 2025 bis 2029 mehr als verzehnfacht. Das ist eine wichtige Entscheidung für die zukünftige Finanzierung unserer Kindergärten und zur Entlastung unserer Kommunen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Neu ist die Einführung einer gesetzlichen Teamkräftepauschale. Durch den Einsatz nichtpädagogischen Personals kann pädagogisches Fachpersonal entlastet werden. Damit haben die Fachkräfte mehr Zeit für unsere Kinder. Dafür stehen im Jahr 2027 rund 284 Millionen Euro zur Verfügung, die direkt an die Träger gehen. Ab 2028 werden dafür rund 400 Millionen Euro eingesetzt, die ebenfalls direkt an die Träger gehen werden. Ab dem Jahr 2030 wird die Teamkräftepauschale dynamisiert. Zur Einführung der Kindertagespflegepauschale: Der Freistaat fördert künftig originär die zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe über eine Dynamisierung der Kindertagespflegepauschale. Für mich war dabei sehr wichtig – das war in der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs nicht enthalten –, dass die ländlichen Kindergärten stärker gestützt werden, weil sie sich häufig keine eigenen Teamkräfte leisten können. Jetzt erhalten die ländlichen Kindergärten eine bessere Förderung. Vielen Dank dafür, dass diese noch aufgenommen worden ist. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Landkindergärten erhalten dadurch einen Qualitätsbonus und eine Teamkräftepauschale für die ersten 50 Plätze. Diese Leistung ist auf 150 Plätze gedeckelt. Zur Inklusion: Mit der Aufnahme der Kinder mit drohenden Behinderungen in die Buchungszeitenfaktoren wurde ein wichtiger Schritt vollzogen. Unter drei Stunden wird die bedarfsangemessene Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf unterstützt. Zu den Elternbeiträgen: Mit der Reform wollen wir die Elternbeiträge nachhaltig stabilisieren, damit sie nicht utopisch weiter steigen. Auch bei der formalen Abschaffung des Beitragszuschusses bleiben die Mittel in voller Höhe im System. Ich bin der Meinung, dass Kinderbetreuung für Eltern nicht kostenlos sein darf, wie das oft auch in Berlin angeführt wird. Ich bin nicht der Meinung, dass Berlin uns ein Vorbild ist; denn wir finanzieren über den Länderfinanzausgleich Berlin mit. Wenn wir nach Berlin Geld überweisen, sollten wir uns von denen nicht sagen lassen, was wir zu machen haben, was richtig oder falsch ist. Das ist meine Meinung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Wir reduzieren durch diese Reform konsequent und umfassend Bürokratie. Wir fassen Nebenforderungen zusammen und wandeln Programme wie Sprach-Kitas, Digitalisierung, pädagogische Qualitätsbegleitung sowie die Förderung der Kindertagespflege in unbürokratische Pauschalen um. Wir vereinfachen das System durch Integration aller Zusatzfaktoren und gesetzlicher Pauschalleistungen. Wir reduzieren Verwaltungsaufwand enorm – weniger Verwaltungsaufwand und mehr Zeit für pädagogische Arbeit, mehr Zeit für das, worum es eigentlich geht. Die Kinder sind uns am wichtigsten. Warum ist diese Reform notwendig? – Die gesellschaftliche Realität ändert sich. Die Kinder brauchen mehr Betreuung. Die Arbeitsplätze sind wichtig. Wir haben mehr Arbeitskräfte, weil Eltern wegen der Kinderbetreuung wieder zur Arbeit gehen können. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Die Reform ist wegen der Umschichtung von Mitteln vollständig haushaltsneutral, die durch die Abschaffung des Familiengeldes und des Krippengeldes frei geworden sind. Ab dem Jahr 2029 stehen jährlich 793 Millionen Euro zur Verfügung. Bis zum Jahr 2030 fließen über 3 Milliarden Euro in das System. Ich muss auch noch sagen: 2024 und 2025 sind jeweils circa 6,5 Millionen Euro aus dem Familiengeld ins europäische Ausland bezahlt worden. Diese Zahlungen fallen jetzt weg. Sie kommen den Kindern, die bei uns in Bayern leben, zusätzlich zugute. Daran sollte sich die Bundesregierung orientieren. Wir machen eine solide und soziale Finanzpolitik. Wir investieren in Strukturen, ohne neue Belastungen zu schaffen. Wir investieren in unsere Zukunft, in unsere Kinder. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)
Ilse Aigner
Herr Kollege Rittel, es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Christian Zwanziger. (Unruhe) Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen um Ruhe im Plenarsaal, damit wir uns gut hören. – Herr Kollege Zwanziger, Sie haben das Wort.
Christian Zwanziger GRÜNE
Kollege Rittel, beim BayKiBiG geht es um Kitas. Das ist klar. Ich möchte den Ganztag mit in die Diskussion bringen, weil Teile der Ganztagsangebote, die wir in Bayern haben, auch daraus finanziert werden. Meine Frage lautet: Wie erklären Sie es den Eltern, die keine schulische Ganztagsbetreuung haben, dass der Gesetzentwurf die Finanzierung der Horte nicht so regelt, dass die Angebote in beiden Fällen für die Eltern gleich viel bzw. gleich wenig kosten? Sehen Sie Nachbesserungsbedarf beim Ganztag in der Art und Weise, wie es in diesem Gesetzentwurf vorgesehen ist?
Anton Rittel FREIE WÄHLER
Wir haben vorhin schon gesagt: Es handelt sich um einen Gesetzentwurf. Wenn Sie Änderungsanträge einbringen wollen, können Sie dies tun. Wir können dann gegebenenfalls darüber diskutieren. Wenn es ein sinnvoller Änderungsantrag ist, können wir mit Sicherheit darüber reden. Wir freuen uns darauf. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)
Ilse Aigner
Als Nächster hat die Kollegin Doris Rauscher für die SPD-Fraktion das Wort.
Doris Rauscher SPD
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Ministerin! Kitas sind mehr als Betreuungsangebote. Sie sind der erste Ort außerhalb der Familie, an dem Sprache entwickelt wird, Freundschaften entstehen, Startchancen beginnen und Kompetenzen angeeignet werden. Die ersten Jahre sind entscheidend. Deshalb müssen wir darüber sprechen, ob der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Reform des BayKiBiG diesem Anspruch gerecht wird. Das BayKiBiG ist zwanzig Jahre alt. In zwanzig Jahren haben sich unsere Gesellschaft und unser Kitasystem grundlegend verändert: Fachkräftemangel, Zuwanderung, steigende Anforderungen an Inklusion und Sprachförderung, um nur einige Punkte zu nennen. Jetzt liegt eine Reform vor, die richtige Ansätze enthält, aber zentrale Probleme aus unserer Sicht nicht löst. Viele Fragen aus der Praxis bleiben unbeantwortet: Wie soll Inklusion im Alltag wirklich gut gelingen? Wie sollen Fachkräfte Bildungsqualität wirklich gut sichern, wenn Ihnen dafür schlichtweg meist die Zeit fehlt? Wo bleibt die höchste Priorität für frühkindliche Bildung? Ja, es gibt Verbesserungen. Die Teamkräftepauschale ist ein richtiger Schritt zur Entlastung. Die Sockelpauschale hilft kleinen Einrichtungen. Der Kern des Problems bleibt aber unangetastet: eine wirklich auskömmliche Finanzierung. Diese Reform schließt die Finanzierungslücke nicht nachhaltig. Sie verschiebt Mittel, löst aber keine strukturellen Probleme. (Beifall bei der SPD) Der Knackpunkt, der sogenannte Qualitätsbonus, wird ab dem Jahr 2029 nicht mehr dynamisiert. Alle Träger – und das gilt auch für die kommunale Familie – sagen uns schon heute: (Unruhe – Glocke der Präsidentin) Defizite werden bleiben und werden wieder wachsen. Das heißt, bei der Finanzierung wurde nachgesteuert. Die Not wurde erkannt. Ein Rettungsanker wurde ausgeworfen. Alle Träger, alle Einrichtungen und alle Familien hängen an diesem Anker. (Unruhe – Glocke der Präsidentin) Land ist aber nicht wirklich in Sicht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf kommt es auch nicht in Sicht. Das heißt auch, die Gebühren werden wieder steigen. Auch weitere strukturelle Herausforderungen werden mit dem Gesetzentwurf nicht gelöst. Es gibt keine Verbesserung des Anstellungsschlüssels bzw. keine kleineren Gruppen, keine Refinanzierung von Vor- und Nachbereitungszeiten, keine Leitungsfreistellung bzw. Refinanzierung. Hinzu kommen neue Unsicherheiten: Die Funktionsstellenpauschale gefährdet etwa in der Sprachförderung etablierte und bewährte Strukturen; in der Kindertagespflege drohen Qualitätsverluste. Die Umstellung der Finanzierung gefährdet eigentlich das ganze System. Die Streichung des Kinderschutzartikels unter Verweis auf das SGB VIII ist kein Detail, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern ein fatales Signal. Bewährte Schutzstandards werden unter dem Deckmantel des Bürokratieabbaus aufgegeben. Mitwirkungsrechte von Eltern werden abgeschwächt. Kolleginnen und Kollegen, wir stehen an einem entscheidenden Punkt. Die Geburtenzahlen sinken. Das sollte uns zu denken geben. Gleichzeitig liegt darin auch eine Chance, eine Chance zur Verbesserung der Qualität. Wenn wir ein Gesetz beschließen, das wieder viele Jahre gelten soll, dann muss die Beratung sorgfältig stattfinden. Ich freue mich auf die Beratungen im Fachausschuss. Die SPD-Fraktion wird Änderungsanträge einbringen; denn es geht um Entwicklung und gute Startchancen unserer Jüngsten. Ich danke an dieser Stelle allen Fachkräften, die jeden Tag in den Einrichtungen ihr Bestes geben. (Beifall bei der SPD)
Ilse Aigner
Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Abstimmung über Verfassungsstreitigkeiten und Anträge, die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage) Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die endgültige Abstimmliste. (Siehe Anlage) Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der endgültigen Abstimmliste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD, der GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 3 und 4 – Wahl eines Vizepräsidenten bzw. Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags – hat die AfD-Fraktion eine Begründung der Wahlvorschläge sowie eine gemeinsame Aussprache beantragt. Hierüber soll auf Antrag der AfD-Fraktion gemäß § 42 Absatz 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung in der Vollversammlung eine Entscheidung herbeigeführt werden. Ich lasse daher über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion auf Begründung und gemeinsame Aussprache zu den Wahlvorschlägen eines Vizepräsidenten und eines Schriftführers im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 3 und 4 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und der SPD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist das abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags Die AfD-Fraktion hat Herrn Abgeordneten Benjamin Nolte als Kandidaten vorgeschlagen. Eine Aussprache findet jetzt nicht statt. Die Wahl findet in geheimer Form mit dem blauen Stimmzettel statt. Bitte dafür Sorge tragen, dass nicht eingesehen wird! Das Prozedere ist bekannt. Ich eröffne den Wahlgang. Vier Minuten! (Stimmabgabe von 14:30 bis 14:34 Uhr) Gibt es noch Kolleginnen und Kollegen, die noch einen Stimmzettel haben? – Dann schließe ich den Wahlgang. Ausgezählt wird wie immer außerhalb. (Unruhe – Glocke der Präsidentin) Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers des Bayerischen Landtags Die AfD-Fraktion hat Herrn Abgeordneten Stefan Löw als Kandidaten vorgeschlagen. Eine Aussprache findet auch hier nicht statt. Wir nehmen den gelben Stimmzettel. Das Prozedere ist bekannt. Ich eröffne den Wahlgang. Zwei Minuten! (Stimmabgabe von 14:34 bis 14:36 Uhr) Gibt es noch Kolleginnen und Kollegen, die noch nicht abgestimmt haben? – Das sehe ich nicht. Dann schließe ich den Wahlgang. Auch dieses Ergebnis wird später bekannt gegeben. (Unruhe – Glocke der Präsidentin) Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen, sich vielleicht wieder zu ihren Plätzen zu begeben. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Berufung eines Mitglieds der Abgeordnetenrechtskommission Herr Prof. Klaus Lutz hat sein Amt als Präsident der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern Mitte Januar 2026 niedergelegt. In der Folge hat er Mitte Februar auch seine Mitgliedschaft in der Abgeordnetenrechtskommission mit sofortiger Wirkung beendet. Wir haben daher über die Nachfolge in der Abgeordnetenrechtskommission zu entscheiden, damit die Kommission, wie gesetzlich vorgeschrieben, mit neun Mitgliedern wieder vollständig besetzt ist. Der Ältestenrat hat vorgeschlagen, Herrn Bertram Brossardt, den Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V., als Nachfolger für Prof. Klaus Lutz zum neuen Mitglied der Abgeordnetenrechtskommission zu berufen. Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das ist die AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Keine. Dann ist es so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Drs. 19/9638) - Zweite Lesung - Gesamtredezeit: 29 Minuten. Als Erstem erteile ich dem Kollegen Markus Striedl für die AfD-Fraktion das Wort. (Beifall bei der AfD)
Markus Striedl AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Was wir heute debattieren, ist das Ergebnis von handwerklichem Pfusch dieser Staatsregierung. Bei der Reform des Kommunalabgabengesetzes wurde schlichtweg vergessen – oder bewusst ausgespart –, die Provisorien mit aufzunehmen, ein Fehler, der seit Jahren bekannt ist, den hier aber offenbar niemand korrigieren möchte – außer der AfD. Schauen wir uns die Realität an, die Sie hier offenkundig ignorieren: In Vaterstetten sind alleine in der Andreas-Herz-Straße 30 bis 40 Haushalte betroffen. Dort geht es um ungefähr eine halbe Million Euro. In Geretsried flattern den Leuten Rechnungen über 20.000 Euro für Straßen ins Haus, die bereits 1979 geteert wurden. Und in Balzhausen blicken Anwohner in den finanziellen Abgrund, weil sie fünfstellige Beträge für Straßen zahlen sollen, die sie seit über 50 Jahren nutzen. Ganze Nachbarschaften werden hier finanziell rasiert, nur weil Sie Ihren Job nicht machen oder machen wollen. Es ist ein unwürdiges Schauspiel. Unsere Bürgermeister werden zu Hobbyhistorikern degradiert. Es ist lächerlich, wenn Verwaltungen in Kellerarchiven nach Akten – man muss es sich auf der Zunge zergehen lassen – aus der Zeit der Mondlandung recherchieren müssen, nur um festzustellen, ob 1968 ein Randstein fehlte oder nicht. Wer heute einen Film über die Mondlandung sieht, der sagt: Klar, die Menschen waren auf dem Mond. Wer heute in Bayern aus dem Fenster und auf die Straße schaut, die dort im selben Jahr gebaut wurde, der kann sich nicht sicher sein, dass es sich tatsächlich um eine Straße handelt. Vielmehr könnte es sich auch um ein Provisorium handeln. So sieht das heute nach über 50 Jahren CSU-Regierung in Bayern aus. (Beifall bei der AfD) Und der Gipfel: Selbst wenn die Kommunen ihren Bürgern helfen wollen, lässt ihnen die Gesetzgebung das nicht durchgehen. In Vaterstetten und Balzhausen haben die Gemeinderäte sogar Beschlüsse gefasst, um auf die Beiträge zu verzichten. Aber sie mussten diese Beschlüsse wieder kassieren. Warum? – Weil das Kommunalabgabengesetz und die Kommunalaufsicht sie zur Kasse zwingen. Sie lassen die Bürgermeister im Regen stehen und zwingen sie per Gesetz dazu, gegen ihre eigenen Bürger zu handeln. Kollegen der CSU, erklären Sie den Leuten da draußen: Warum ist die 25-Jahres-Frist bei Ersterschließungen ein Akt der Gerechtigkeit, aber bei Provisorien, die seit 50 Jahren denselben Zweck erfüllen, auf einmal Teufelszeug? Das ist unlogisch und schlichtweg ungerecht. Die FREIEN WÄHLER haben sich 2018 noch als die großen Retter inszeniert. Ihre Robin-Hood-Geschichte hat aber einen gewaltigen Haken. In Ihrer Version nimmt Robin Hood zwar dem bayerischen Steuerzahler das Geld weg, um es zu verteilen, aber er hat halt eine sehr exklusive Verteilerliste. Es gibt bei Ihnen offenbar Anwohner 1. Klasse, denen Sie großzügig helfen, und Anwohner 2. Klasse, die Sie eiskalt im Wald stehen lassen. Das ist auch kein Robin Hood, das ist wieder mal ein typischer Robin Aiwanger, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Wer die Sorgen der Bürger so aussortiert, der wird bald feststellen, dass man vom Robin Aiwanger zum Hubert von Berlichingen gar keinen so großen Schritt gegangen ist. Kommen wir zum Punkt. Mit unserem Gesetzentwurf beenden wir heute das Zeitalter der Kellerarchive. Wer hier heute ablehnt, zeigt eines: Ihr seid uns egal, euer Eigentum ist uns egal, und unser Regierungspfusch ist uns noch viel, viel egaler! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, wenn Sie nicht aufpassen, dann wird Ihnen das berühmte Zitat von Götz von Berlichingen vom Volke schneller entgegenschallen, als es Ihnen heute lieb ist. (Beifall bei der AfD)
Ilse Aigner
Als nächstem Redner für die CSU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Josef Heisl das Wort.
Josef Heisl CSU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Und täglich grüßt das Murmeltier. Das habe ich bereits bei der Ersten Lesung gesagt, und das passt heute leider auch wieder bestens. Im Nachgang zur Ersten Lesung und zur Beratung in den Ausschüssen hat sich an Ihrem Gesetzentwurf nichts geändert. Er liegt unverändert vor. Die Argumente dazu sind ausgetauscht, und unsere Bewertung bleibt ebenfalls unverändert. Ich könnte es mir jetzt sehr einfach machen und sagen: Wir lehnen das ab, wie wir es bereits im Ausschuss getan haben. – Das wird auch so kommen, aber zuvor möchte ich ein paar Gründe dafür anführen. Ich habe bereits in der Ersten Lesung dargelegt, worum es im Kern geht. Im Kern geht es um Fairness und um Gleichbehandlung. Genau daran fehlt es in Ihrem Gesetzentwurf. Sie wollen die 25-Jahres-Frist auf sogenannte provisorische Erschließungen ausweiten. Entscheidende Fragen bleiben aber dabei unbeantwortet: Was ist eigentlich ein Provisorium? Wann beginnt es? Wie wird es festgestellt? Und wer trifft eine verbindliche Entscheidung? – Mit Ihrem Gesetzentwurf schaffen Sie keine Klarheit, sondern neue Rechtsunsicherheit für die Kommunen vor Ort und natürlich auch für die Bürger. Dazu möchte ich ganz klar sagen: Wir wollen keine neuen Rechtsunsicherheiten in unserem Land. (Beifall bei der CSU) Die Erschließungsbeiträge sind an einen konkreten Vorteil geknüpft, nämlich die erstmalige, endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage. Ihr Gesetzentwurf sorgt aber für einen Vorteil ohne entsprechenden Ausgleich und damit für eine Ungleichbehandlung. Und noch ein Punkt ist mir besonders wichtig: Es kann nicht sein, dass bei allen vermeintlichen Belastungen des Bürgers zum Schluss der Staat einspringen muss. Die Kosten verschwinden damit ja nicht. Sie werden nur verlagert, und zwar auf die Allgemeinheit. Gleichzeitig argumentieren Sie, es handele sich um überschaubare Zahlen, und die Kosten würden sich in Grenzen halten. Dabei stellt sich mir die Frage: Warum braucht es dann Ihren Gesetzentwurf? Von Ihrer Seite werden keine Fakten, Zahlen oder Kosten genannt. Wenn es nur wenige Fälle gibt, dann schafft man für Einzelfälle doch keinen Systembruch per Gesetz. Dieser Gesetzentwurf steht nicht für zusätzliche Gerechtigkeit, sondern für Unsicherheit. Er verlagert die Kosten vom Bürger, der einen Vorteil hatte, auf den Steuerzahler und die Allgemeinheit. Das bedeutet, wenn im Landkreis Passau etwas schiefläuft, dann bezahlt dies der Bürger in Würzburg genauso. Das kann nicht sein. Deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der CSU)
Ilse Aigner
Herr Kollege, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Hierzu erteile ich dem Abgeordneten Markus Striedl von der AfD-Fraktion das Wort.
Markus Striedl AfD
Herr Kollege Heisl, Sie sprechen hier von Gerechtigkeit und Bevorteilung. Wenn Sie den Gesetzentwurf vernünftig gelesen hätten, hätten Sie gesehen, dass wir fordern, dass die Anwohner bezahlen. Der Staat hat 25 Jahre Zeit, sich das Geld zu holen. Wenn nach 25 Jahren die Generation, die gebaut hat, vielleicht schon gar nicht mehr in diesem Gebäude wohnt, tritt der Staat irgendwann an die Kinder der neuen Eigentümer heran und sagt: Jetzt, nach 50 Jahren – wie im Beispiel gegeben –, wollen wir für die Straßenerschließung, die offenbar schon stattgefunden hat, aber als Provisorium deklariert ist, einmal Kohle sehen. – Erklären Sie mir bitte, wie es dabei um die Gerechtigkeit steht. (Beifall bei der AfD)
Ilse Aigner
Herr Kollege Heisl.
Josef Heisl CSU
Herr Kollege, bei Ihrer Frage haben Sie schon wieder etwas falsch ausgeführt: Sie haben gerade gesagt, dass der Staat 25 Jahre Zeit hat, sich das Geld zu holen. Nicht der Staat, sondern die Kommune vor Ort hat diese Zeit. Der Staat muss lediglich dann einspringen, wenn die Kommune vor Ort dies nicht getan hat. Das ist der Unterschied. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Kollege Andreas Birzele das Wort.
Andreas Birzele GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe es bereits in der Ersten Lesung gesagt, und ich sage es heute wieder: Beim Gesetzentwurf der AfD geht es weniger um Straßen, sondern mehr um Misstrauen gegenüber unseren Gemeinden. Und genau dort liegt wieder einmal das Problem: Nach der ersten Debatte und der Diskussion im Innenausschuss bleibt euer Ansatz derselbe, nämlich Misstrauen gegenüber unseren Kommunen zu säen. Ich bin selbst in der Kommunalpolitik tätig. Jeder, der in der Kommunalpolitik tätig ist, weiß, wie Entscheidungen getroffen werden. Eine Straße wird nicht einfach schnell gebaut. Vielmehr wird geplant, gerechnet, beschlossen und dokumentiert. Tatsache ist: Eine Baustraße ist keine fertige Straße. Das gilt auch weiterhin. Genau diesen Unterschied wollt ihr jetzt verwischen. Euer Gesetzentwurf läuft nämlich genau darauf hinaus: Ist eine Straße einmal provisorisch erschlossen, bedeutet dies eine stete Relevanz für die Frist. Das klingt einfach, ist aber falsch. Grund dafür ist, dass dabei aus Übergangslösungen endgültige Entscheidungen gemacht werden. Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs rechtfertigt nicht, alles über einen Kamm zu scheren. Im Urteil steht, dass die Frist nur dann beginnt, wenn ein offizielles Bauprogramm existiert und ein sichtbarer Baubeginn nachweisbar ist. Leider fehlen in der Praxis diese Nachweise häufig, und die Beweislast liegt bei den Anwohnerinnen und Anwohnern. Das führt logischerweise zu Rechtsunsicherheit und zu gewaltigem Ärger vor Ort. Gleichzeitig stehen die Kommunen unter Druck, weil ihnen seit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge Einnahmen fehlen. Genau das nimmt den Kommunen die Möglichkeit, Entwicklungen sauber zu steuern. Bei dieser Thematik muss differenziert werden. Mit eurem Gesetzentwurf wollt ihr aber genau das Gegenteil erreichen: Ihr ersetzt Differenzierung durch Pauschalisierung. Mit eurem Vorschlag werden Kommunen vorsichtiger, sie vermeiden provisorische Lösungen, sie schieben Entwicklungen auf, und am Ende leiden genau die Orte, die sich entwickeln und wachsen wollen. Das ist weder bürgernah noch gemeindenah. Für die Kommunen ist die aktuelle Regelung alles andere als einfach. Auf der einen Seite müssen sie für stabile Finanzen sorgen und die sozialen Belange der Bürgerinnen und Bürger im Blick behalten. Auf der anderen Seite fehlen die Einnahmen. Deswegen haben wir mit unserem Antrag im Innenausschuss sowohl für die Kommunen als auch für die Bevölkerung vor Ort mehr Klarheit und Rechtssicherheit gefordert. Wenn Beiträge für Einzelne unzumutbar oder gar existenzgefährdend werden, braucht es einerseits Härtefallregelungen. Andererseits darf es zu keiner Mehrbelastung für die Kommunen kommen. Das Problem wurde politisch erkannt. Die FREIEN WÄHLER sehen ebenfalls Handlungsbedarf und wollen laut Presse mit der CSU reden. Selbst der Ministerpräsident hat Anfang März auf "Antenne Bayern" angekündigt, die Sache prüfen zu wollen. Liebe AfD, wir brauchen keine pauschalen Schnellschüsse, sondern saubere, differenzierte Regelungen, die gemeinsam mit den Kommunen getroffen werden müssen. Kommunale Selbstverwaltung bedeutet, vor Ort entscheiden zu können. Euer Gesetzentwurf geht in die entgegengesetzte Richtung. Deswegen lehnen wir ihn ab. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ilse Aigner
Für die FREIEN WÄHLER spricht nun der Kollege Bernhard Pohl.
Bernhard Pohl FREIE WÄHLER
Frau Präsidentin, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur weil man vermeintlich ein Problem erkannt hat, heißt das noch nicht, dass man in der Lage ist, eine taugliche Lösung zu präsentieren. Das haben die AfD mit ihrem Gesetzentwurf und der Kollege Striedl mit seinem Wortbeitrag bewiesen. Jetzt sage ich grundlegend noch ein paar Worte zum Verständnis, weil bei Ihnen so ziemlich alles durcheinandergegangen ist, was durcheinandergehen kann, Herr Kollege. Die FREIEN WÄHLER haben im Jahr 2017 die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge angestoßen und das Plenum des Parlaments dazu gebracht, am 14. Juni 2018 mehrheitlich die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge per Gesetzesänderung zu beschließen. Das sind die Straßenausbaubeiträge. Wir haben dann im Nachgang noch das Problem bei alten Straßen im Rahmen der Ersterschließung – das Thema der "Strebs" – gesehen. Dieses Thema sprechen Sie auch in Ihrem Gesetzentwurf an. Da geht es darum, dass – ich nenne jetzt nur einmal die Grundlagen – jeder Mensch, der eine Erschließungsstraße bekommt, dafür natürlich auch bezahlen muss. Und warum muss er dafür bezahlen? – Er muss dafür bezahlen, weil er einen konkreten Vorteil hat, und zwar nicht nur den, dass er eine Straße bekommt, sondern der größte Vorteil ist, dass sein Grundstück dadurch erst bebaubar wird. Schauen Sie sich die §§ 30 ff. des Baugesetzbuches einmal an. Die §§ 30 bis 33 sind die Fälle mit Bebauungsplan, § 34 regelt den unbeplanten Innenbereich und § 35 den unbeplanten Außenbereich. Überall ist die Sicherstellung der Erschließung Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung. Deswegen müssen die Eigentümer zu Recht zur Kasse gebeten werden. Das Bundesverfassungsgericht hat aber für Extremsituationen festgestellt: Wenn eine Kommune jahrzehntelang nichts abrechnet, obwohl sie mindestens mit der Erschließung begonnen hat, dann gebietet es der Vertrauensschutz, dass man den Bürger nicht mehr abkassiert. Das ist so ähnlich wie Verjährung, Verwirkung etc. Das ist Vertrauensschutz, das ist ein Verfassungsgrundsatz. Deswegen hat der Bayerische Landtag – ich war damals Mitglied des Innenausschusses – im Jahre 2016 beschlossen, dass Straßen, die 25 Jahre und älter sind, wo also mit der Ersterschließung vor mehr als 25 Jahren begonnen wurde, nicht mehr abgerechnet werden können. Wir haben den Kommunen eine Frist bis 2021 gesetzt, um die Straßen, die sie noch nicht fertiggestellt haben, fertigzustellen. Daraufhin haben viele Kommunen sehr schnell und sehr viel gebaut. Deswegen haben wir als Koalition den Kommunen per Gesetzesänderung die Möglichkeit gegeben, die Beiträge für diese Straßen, die bis 01.04. fertig werden, bis auf null zu reduzieren. Dann hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Thema der Provisorien erfunden. Natürlich gibt es Provisorien; aber – und das sage ich in aller Deutlichkeit – im Regelfall ist eine Straße, die 25, 30 oder 40 Jahre als Straße gedient hat, kein Provisorium. Ein Provisorium kann sie sein – zum Zwecke der Bebauung von Grundstücken etc. –, aber nicht, wenn sie nach allgemeiner Anschauung eine Straße ist, und insbesondere dann nicht, wenn sie Erschließungsfunktion hat. Darauf ist abzustellen. Ich denke, dass wir das auch noch klarstellen werden, damit wir krasse Fälle in den Griff bekommen. Dafür brauchen wir aber nicht den Gesetzentwurf, den Sie da einbringen, in dem Sie sagen: Wir hätten das Provisorium nicht erkannt. So einfach geht es nicht, so einfach kann man es sich nicht machen. Des Weiteren: Ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie der Meinung sind, dass der Staat dann dafür einspringen muss. Wenn eine Kommune ihre Erschließungsmaßnahme 25 Jahre in die Länge zieht, dann ist sie schon selber dafür verantwortlich und nicht der Freistaat Bayern. Wir müssen uns nicht jeden Schuh anziehen – egal, ob er uns passt oder nicht, Herr Kollege. Es ist nicht so, dass der, der vermeintlich das meiste Geld hat, dann auch zur Zahlung verpflichtet ist, sondern wir haben klar geregelte Zuständigkeiten, und die Zuständigkeiten liegen nun auf kommunaler Ebene. Von daher besteht überhaupt kein Grund, hier irgendeine Kostenübernahme des Freistaats ins Gespräch zu bringen. Aus diesen Gründen ist Ihr Gesetzentwurf abzulehnen. Wir schließen nicht aus, dass wir das Hohe Haus mit diesem Thema noch befassen werden; aber so geht es jedenfalls nicht. Der Gesetzentwurf ist abzulehnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Ilse Aigner
Zu einer Zwischenbemerkung hat der Kollege Striedl das Wort.
Markus Striedl AfD
Herr Kollege Pohl, bei den Straßenausbaubeiträgen war der Freistaat anscheinend gut genug, um die Kosten zu tragen, und bei einigen Bürgern übernimmt er die Kosten nicht. Ich habe auch noch konkrete Fragen an Sie: Haben Sie schon einmal eine Straße live vor Ort gesehen, die als Provisorium – mit Straßenbeleuchtung und teilweise sogar auch mit einem Kanal darunter – deklariert ist? So sehen sie nämlich tatsächlich aus. Wir reden hier nicht von irgendeinem schäbigen Feldweg. Wir reden von Straßen, die jeder Bürger in diesem Land für eine Straße hält. Haben Sie so etwas schon einmal gesehen und live vor Ort beurteilt? Oder behaupten Sie einfach, wir würden hier verlangen, dass die Kommune einen Feldweg ausbaut, und wir sagen dann, das sei nun einmal Angelegenheit des Freistaats?
Ilse Aigner
Bitte schön, Herr Kollege Pohl.
Bernhard Pohl FREIE WÄHLER
Wir hatten dieses Problem in meiner Heimatstadt Kaufbeuren in genau 54 Fällen. Das war auch der Grund, warum ich in meine Fraktion gegangen bin (Heiterkeit des Abgeordneten Florian Köhler (AfD)) und gesagt habe: Wir müssen auch das Thema der alten Straßen noch ins Visier nehmen, weil nämlich die Frist von 2016 bis 2021 dazu geführt hat, dass Städte und Gemeinden in hektische Betriebsamkeit verfallen sind und alles ausgebaut haben – koste es, was es wolle. Deswegen haben wir – gemeinsam mit dem Innenminister, gemeinsam mit dem Koalitionspartner – hier einen vernünftigen Weg gefunden. Sie haben mich gefragt, ob ich das schon gesehen habe. (Zuruf des Abgeordneten Florian Köhler (AfD)) – Es gab sogar Fernsehsendungen im bayerischen Fernsehen, in denen Sie mich und Anwohner hätten sehen können, wie wir diese sogenannten Provisorien oder Nicht-Provisorien bestaunt haben, Herr Kollege. (Heiterkeit des Abgeordneten Florian Köhler (AfD)) Wissen und Information bildet. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Nun hat die Kollegin Christiane Feichtmeier für die SPD-Fraktion das Wort.
Christiane Feichtmeier SPD
Sehr geehrte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD will mit ihrem Gesetzentwurf die Problematik spät abgerechneter Erschließungsbeiträge lösen, indem künftig auch provisorische Erschließungen unter die 25-Jahres-Frist fallen. Ziel sei mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger. Ich kann die vorgetragenen Argumente der Vorredner nachvollziehen; aber insbesondere bleibt der Begriff der "erkennbar provisorischen technischen Herstellung" unklar und würde in der Praxis neue Rechtsunsicherheiten schaffen; gerade die Kommunen bräuchten aber verlässliche und praktikable Regelungen statt zusätzlicher Streitfragen. Auch in den Beratungen im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport kamen für mich keine neuen Erkenntnisse hinzu. Dort wurde ebenfalls deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf mehr Probleme schaffen würde, als er löst. Zudem wurde auf zusätzliche Rechtsstreitigkeiten, Verwaltungsaufwand sowie finanzielle Belastungen hingewiesen. Natürlich ist nachvollziehbar, dass Bürgerinnen und Bürger irritiert sind, wenn nach Jahrzehnten noch Beiträge erhoben werden. Dennoch braucht es Lösungen mit Augenmaß, die sowohl Rechtssicherheit als auch kommunale Handlungsfähigkeit gewährleisten. Der vorliegende Gesetzentwurf erfüllt diesen Anspruch unserer Meinung nach nicht. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der SPD)
Tobias Reiß
Bleiben Sie bitte noch am Rednerpult, Frau Kollegin. Der Kollege Striedl hat sich kurz vor knapp noch zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.
Markus Striedl AfD
Frau Feichtmeier, wir haben zum Beispiel den konkreten Fall eines älteren Ehepaars aus dem Schwäbischen. Die beiden haben damals in gutem Glauben gebaut. Sie haben jetzt einen Grad der Behinderung und wissen nicht, wie sie die 20.000 Euro für die Straße vor ihrem Haus, die augenscheinlich bereits eine Straße ist, bezahlen sollen. Wie finden Sie das, und was möchten Sie dagegen tun?
Christiane Feichtmeier SPD
Genau das habe ich eben betont. Es gibt den nicht rechtssicheren Begriff der erkennbar provisorischen technischen Herstellung. Genau das ist die Schwierigkeit. Ich denke, dass wir das Thema demnächst sicherlich noch einmal im Innenausschuss haben werden, weil ich mir vorstellen kann, dass die Regierungsfraktionen hier sehr wohl noch handeln. Dann diskutieren wir das gerne noch einmal aus. Sie sind herzlich eingeladen, dazu in den Ausschuss zu kommen. (Beifall bei der SPD)
Tobias Reiß
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/9638 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER und CSU. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes (Drs. 19/9706) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsantrag der Abgeordneten Petra Högl, Tanja Schorer-Dremel, Leo Dietz u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Markus Saller u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) (Drs. 19/11802) Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/9706, der Änderungsantrag der CSU-Fraktion und der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 19/11802 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus auf Drucksache 19/11830. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/9706. Der federführende Ausschuss empfiehlt einstimmig Zustimmung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls einstimmig Zustimmung mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen vorgenommen werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/11830. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER, CSU und AfD. Das ist das gesamte Hohe Haus. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind alle Kolleginnen und Kollegen. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Ich sehe keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über wirtschafts-, energiewirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 19/11802 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt hiervon Kenntnis. Nun rufe ich Tagesordnungspunkt 8 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Andreas Birzele u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bayerisches Gesetz zur erprobungsweisen Befreiung von landesrechtlichen Regelungen für Gemeinden, Landkreise und Bezirke (Bayerisches Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz - BayKommRegBefrG) (Drs. 19/9711) - Zweite Lesung - Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/9711 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktion der FREIEN WÄHLER, die CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Bevor ich Tagesordnungspunkt 9 aufrufe, gebe ich noch das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 3, bekannt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 168 Abgeordnete teilgenommen. Eine Stimme war ungültig. Auf Herrn Abgeordneten Benjamin Nolte entfielen 26 Ja-Stimmen und 140 Nein-Stimmen. Eine Abgeordnete bzw. ein Abgeordneter hat sich der Stimme enthalten. Damit hat Herr Abgeordneter Benjamin Nolte nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Tagesordnungspunkt 3 ist damit erledigt. Ich gebe auch das Ergebnis der ebenfalls vorher durchgeführten Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 4, bekannt. Auch hier ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An dieser Wahl haben 169 Abgeordnete teilgenommen. Keine Stimme war ungültig. Auf Herrn Abgeordneten Stefan Löw entfielen 27 Ja-Stimmen und 141 Nein-Stimmen. Es gab eine Stimmenthaltung. Damit hat Herr Abgeordneter Löw nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Tagesordnungspunkt 4 ist damit ebenso erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Bayerisches Landesbetreuungsgeldgesetz (BayLBGG) (Drs. 19/9716) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Elena Roon. – Die Kollegin ist nicht im Raum. Dann erteile ich dem Kollegen Helmut Schnotz für die CSU-Fraktion das Wort. (Zuruf von der CSU: Es war ja nur ein Gesetzentwurf! – Zurufe – Heiterkeit)
Helmut Schnotz CSU
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gar nicht so einfach, jetzt auf einen Gesetzentwurf zu reagieren, der in der Fraktion null Wertigkeit hat – schlichtweg null, weil man ihn nicht einmal vorstellt. Aber ich habe mir Gedanken gemacht und will nichtsdestoweniger einmal erklären, warum das Gesetz tatsächlich keinen Wert hat. Wir diskutieren in der Zweiten Lesung einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, der zunächst vermeintlich durchaus sympathisch klingt: Wahlfreiheit für Familien, Anerkennung elterlicher Erziehungsleistung, finanzielle Unterstützung. Wer könnte dagegen sein? – Ich, wir, und das aus ganz guten Gründen; denn dieser Gesetzentwurf ist kein mutiger Aufbruch. Er ist schlichtweg ein Rückschritt. Er ist Politik von gestern, verpackt in modernes Vokabular. Er schadet genau den Familien, denen er angeblich helfen soll. Wer den Gesetzentwurf gelesen hat, kann das vielleicht herauslesen; denn wir haben es nicht gehört. Das Auslaufen des Familiengeldes war keine Entscheidung gegen die Familien in Bayern, sondern es war eine Entscheidung für Prioritäten in angespannten Zeiten zugunsten der Kitainfrastruktur, die in Bayern Familien jeden Tag trägt. Kommen wir zur AfD und ihrer sogenannten Wahlfreiheit. Ich sage Ihnen, was in diesem Gesetzentwurf wirklich steht: Eltern bekommen das Geld nur dann, wenn sie keinen staatlich geförderten Kitaplatz nutzen. Nur dann ist es angeblich eine Wahlfreiheit. Aber es ist eben keine Wahlfreiheit, sondern eine Lenkungsprämie. Es ist der Staat, der sagt: Schick dein Kind nicht in die Kita, dann bekommst du Geld. Das nennen Sie Freiheit. Familien erhalten die Leistungen nur, wenn sie keine staatlich geförderte Betreuung nutzen. Damit wird die Entscheidung faktisch gelenkt. Echte Wahlfreiheit bedeutet nicht, dass ein Weg mit 200, 250 oder 300 Euro unter der Bedingung monatlich prämiert wird, um den anderen Weg, den sinnvollen Bildungsweg, zu vermeiden. Das ist kein Wahlfreiheitsgesetz, sondern ein Steuerungsgesetz. Das sollten wir klar so benennen. Zu den Konsequenzen dieses Gesetzes, die durchaus gravierend sind: 450 Millionen Euro pro Jahr sind der Preis dieses Gesetzentwurfs; 450 Millionen Euro, die nicht in die Betriebskostenförderung unserer Kitas, nicht in qualifiziertes Fachpersonal, nicht in den Erhalt von Einrichtungen und nicht in die Bildung fließen. Freie Träger warnen zu Recht, dass sie Einrichtungen ohne zusätzliche Unterstützung nicht halten können. Der Druck auf die Kommunen steigt, die Betreuungssituation würde sich verschärfen. Nach der Staatsregierung bei der Haushaltsklausur im November 2025 haben wir als Landtag bei der Beratung zum Haushaltsgesetz die Entscheidung klar getroffen, dass die frei werdenden Mittel in die Erhöhung der Betriebskostenförderung der Kindertagesbetreuung fließen. Das war und ist richtig; denn es war notwendig. Das ist die Antwort auf die echten Nöte der Familien in Bayern – keine Geldleistung, die strukturelle Probleme zukleistert. Wir haben die Probleme zum großen Teil gelöst. Der Gesetzentwurf schadet aber nicht nur dem Kitasystem. Er schadet insbesondere auch den Frauen; denn wer glaubt, ein pauschales Betreuungsgeld sei gleichstellungsneutral, der ignoriert die Realität in unserem Land. Längere Erwerbsunterbrechungen treffen wieder überwiegend die Frauen. Sie mindern Karrierechancen. Sie mindern Einkommenserwartungen, und sie mindern auch die Rentenansprüche. In Zeiten des Fachkräftemangels ist das nicht nur gleichstellungspolitisch problematisch. Die Umsetzung des Gesetzentwurfs wäre ein wirtschaftspolitisches Versagen. (Beifall bei der CSU) Der Gesetzentwurf schadet Kindern mit Migrationshintergrund und Kindern aus bildungsfernen Familien. Frühkindliche Bildung in der Kita ist für diese Kinder oft die entscheidende Weiche ins Leben. Sprachförderung, soziale Integration, Bildungschancen, all das beginnt in der Kita. Wer mit Geldanreizen Familien davon abhält, dieses Angebot zu nutzen, der verschärft die Bildungsungleichheiten in unserem Land. Noch ein Wort zu den handwerklichen Mängeln dieses Entwurfs. Wir haben zwar keine Rede zum Gesetzentwurf gehört, aber ich bringe es trotzdem. Der Text spricht in der Begründung von einer maximalen Bezugsdauer von 22 Monaten. Der Gesetzestext selbst aber normiert 24 Monate. Zusätzliche Anspruchsleistungen für Großeltern tauchen wiederum in der Begründung auf, aber nicht im Gesetzestext. Das ist keine Nachlässigkeit. Das ist für mich schlichtweg handwerkliches Scheitern in der Gesetzgebung der AfD. (Beifall bei der CSU) Ein Gesetz, das derart grundlegende Widersprüche in sich trägt, darf nicht Grundlage bayerischer Familienpolitik werden. Bayern hat in der Familienpolitik eine stolze Tradition. Diese besteht darin, dass wir Familien nicht abhängig, sondern stark machen; dass wir in Strukturen investieren, die dann auch halten; dass wir Bildung von Anfang an ernst nehmen. Die CSU steht für eine Familienpolitik, die nicht lenkt, sondern stärkt; die nicht in die Vergangenheit schaut, sondern gestaltet. Dieser Gesetzentwurf tut genau das Gegenteil: Er ist rückwärtsgewandt. Er ist strukturschädigend und in seiner angeblichen Wahlfreiheit zutiefst unehrlich. Deshalb haben der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie sowie der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration mit den Stimmen der CSU, der FREIEN WÄHLER, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD den Gesetzentwurf abgelehnt. Wir lehnen den Gesetzentwurf auch heute wieder ab. (Beifall bei der CSU)
Tobias Reiß
Nächste Rednerin ist die Kollegin Julia Post für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Julia Post GRÜNE
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD spricht von Wahlfreiheit bzw. heute spricht sie nicht. Aber ihr schriftlicher Gesetzentwurf zeigt ziemlich deutlich, worum es wirklich geht: Es geht nicht um Unterstützung, sondern um ein politisches Projekt, nämlich Frauen zurück in die Abhängigkeit zu drängen; denn das Modell der AfD funktioniert nur, wenn Betreuung wieder privat organisiert wird und ein Elternteil zu Hause bleibt. Wir wissen, wer das ist: In der überwältigenden Mehrheit sind das Frauen. Das ist kein Nebeneffekt, sondern der Kern dieser Politik. Wenn weniger Frauen arbeiten, wenn sie weniger verdienen und weniger eigene Rentenansprüche aufbauen, dann werden sie vom Partner und vom System abhängiger. (Beifall bei den GRÜNEN) Genau dieses Abhängigkeitsverhältnis wird hier politisch gefördert und ist gewollt. Das ist keine moderne Familienpolitik, sondern ein Rollback mit Ansage. Wer sich die Ideologie dahinter ansieht, stellt fest: Das passt in ein Familienbild, in dem klar festgelegt ist, wer sich kümmert und wer verdient. Ein Staat, der dieses Modell über Geld belohnt, setzt ein ganz klares Signal: So sollt ihr leben. Das ist keine Freiheit, das ist Steuerung. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf nicht harmlos. Er greift direkt in die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen ein. Genau deshalb lehnen wir ihn entschieden ab. (Beifall bei den GRÜNEN) Da wir die Gelegenheit bekommen, über Familien zu sprechen, lassen Sie uns doch als Demokrat:innen hier die Zeit sinnvoll nutzen. Wir sprechen über die niedrigste Geburtenrate seit dem Zweiten Weltkrieg. Als Demokratinnen und Demokraten führen wir oft die falschen Debatten: Es wird über Teilzeit und über individuelle Entscheidungen, aber viel zu selten über die Strukturen gesprochen, in denen Familien ihren Alltag organisieren müssen; denn in der Realität leisten Familien jeden Tag enorm viel: Sie organisieren Betreuung, Arbeit und Alltag parallel. Sie tragen Verantwortung für Kinder, Einkommen und Stabilität, tun es aber in einem System, das nicht zu ihrem Leben passt. Das zeigt sich in einer ganz einfachen Rechnung: Eltern haben im Schnitt jeweils rund 30 Tage Urlaub im Jahr, Kinder aber über 13 Wochen Ferien. Diese Lücke organisiert jede Familie für sich jedes Jahr immer wieder neu: mit Überstunden, mit unbezahltem Urlaub, mit Improvisation, mit Großeltern, wenn es sie gibt, aber auf jeden Fall mit sehr viel Druck im Alltag. Das ist kein individuelles Problem oder Versagen, auch wenn sich das für viele Familien so anfühlt. Das ist ein systemischer Konstruktionsfehler. Solange wir Fehler wie diesen nicht angehen, wird sich auch nichts ändern. Es wird sich nichts bei der Gleichstellung und auch nichts bei der Frage, ob Menschen sich für Kinder entscheiden, ändern. Deshalb braucht es eine ganz andere Perspektive. Nicht: Wie bringen wir Familien dazu, sich anzupassen? Sondern: Wie organisieren wir endlich Strukturen so, dass sie zum Leben der Menschen passen? Ein ganz zentraler Hebel dafür ist das Elterngeld. Heute arbeitet der besser verdienende Teil oft weiter, der andere steigt länger aus. Das machen Familien nicht, weil dies die Wunschlösung wäre, sondern weil das System es nahelegt. Das Ergebnis kennen wir alle: Ungleich verteilte Care-Arbeit, Karriereknicks und langfristig auch finanzielle Nachteile. Deshalb brauchen wir ein Elterngeld, das partnerschaftliche Aufteilung wirklich ermöglicht, das nach gut 20 Jahren endlich erhöht und an die Realität angepasst wird. Wir brauchen ein Elterngeld, das Anreize setzt, damit beide Eltern Verantwortung übernehmen. Wir müssen auch über die kleinen Dinge sprechen, die den Alltag leichter oder schwerer machen, und sie ernst nehmen. Warum werden Windeln wie Luxus besteuert, obwohl sie für Familien ein Grundbedarf sind? Warum fehlt es im öffentlichen Raum oft an ganz einfachen Dingen wie Wickelmöglichkeiten oder Toiletten an Spielplätzen? – Das sind keine Nebensächlichkeiten. Das ist Alltag für Familien. Daran entscheidet sich, ob sie sich unterstützt oder alleingelassen fühlen. Wenn wir Familien wirklich stärken wollen, müssen wir genau an dieser Stelle ansetzen, bei den Strukturen, beim Alltag und bei der Realität der Menschen. – Aber nicht rückwärtsgewandt wie Ihr Gesetzentwurf, sondern zukunftsfähig. (Beifall bei den GRÜNEN)
Tobias Reiß
Herr Kollege Andreas Jurca hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.
Andreas Jurca AfD
Werte Frau Kollegin Post, ich will einfach nur, dass Sie das noch einmal klarstellen. Aus Ihrer Rede höre ich heraus, dass Sie es bevorzugen, wenn Ehefrauen und Mütter lieber für einen entfernten Konzernboss arbeiten und dann noch Steuern an den Staat bezahlen anstatt für ihre Ehemänner und Kinder. Warum sehen Sie Ehepartner als Konkurrenz und nicht als gemeinsames Team? – Sie spalten damit die Familien. Das irritiert mich sehr. Sie verkaufen sich als sozial, sind aber genau das Gegenteil.
Julia Post GRÜNE
Sie sind noch nicht einmal zu Ihrem eigenen Gesetzentwurf aufgetaucht. Das möchte ich an dieser Stelle festhalten. Das ist der Stellenwert, den Sie dem Gesetzentwurf selber beimessen. Ich finde Ihre Formulierung, Frauen sollten für ihre Kinder und Ehemänner arbeiten, doch sehr befremdlich. (Beifall bei den GRÜNEN)
Tobias Reiß
Der nächste Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Herr Kollege Anton Rittel. Bitte.
Anton Rittel FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich angefangen habe, den Gesetzentwurf zu lesen, habe ich mir gedacht: Die Überschrift hört sich gar nicht so schlecht an. Am Anfang hat man gedacht: mehr Geld für Familien, mehr Anerkennung und mehr Wahlfreiheit. Das hört sich vielleicht gut an. Liest man weiter, kommt man zu einem Vorschlag, der sich zwar auch gut anhört, bei dem aber nichts dahintersteht. Mich hat am Gesetzentwurf richtig gestört, dass Studien aus dem Jahr 1965 zugrunde gelegt werden. Wenn man in der heutigen Zeit eine Studie aus dem Jahr 1965 einem Gesetzentwurf zugrunde legt, ist die Zeit vorbeigefahren, ohne dass man es gemerkt hat. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Das ist unmöglich und nur Provokation. Geld soll es nur dann geben, wenn keine staatlich geförderten Betreuungsplätze genutzt werden. Das ist genau das Gegenteil von dem, was wir wollen. Wir wollen die Kinder in frühkindliche Bildung bringen. Wir wollen die Kinder betreut haben. Wir wollen die Kinder gesellschaftlich fördern. Wir wollen die Kinder im Rahmen der frühkindlichen Bildung weiterbilden. Die Kinder brauchen Unterstützung bei dem Erlernen von Sprache, bei der Entwicklung und beim sozialen Miteinander. Ich habe das bei meinen Kindern selber gesehen. Das ist sehr wichtig. Früher sind wir auf der Straße aufgewachsen. Für die ganze Straße hat es einen Kindergarten für jedes Alter gegeben. Heute wachsen die Kinder einzeln auf, weil sie immer irgendwo anders unterwegs sind. Das finde ich nicht gut. Die Sprache ist sehr wichtig. Die Sprache ist gerade für Kinder mit Migrationshintergrund und deren Integration sehr wichtig. Wenn wir die Kinder in die frühkindliche Bildung oder nur in den Kindergarten bringen, kann die Integration auch bei allen gut gelingen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Machen wir das nicht, werden sie daheim ihre Muttersprache sprechen und nie gut integriert werden. Das war früher auch der Fall. Ich sage immer: Jeder soll das arbeiten, was er gelernt hat. Wenn man nichts gelernt hat, braucht man nichts zu tun. Wir brauchen jedoch die Fachkräfte in vielen Bereichen wie der Pflege. Fachkräfte, die gelernt haben, Kinder zu erziehen und zu betreuen, sollen diese Kinder dann auch betreuen. Wenn es möglich ist, sollten sie nicht bei den Eltern zu Hause bleiben. Das ist zwar im Kleinkindalter noch hinnehmbar, aber nicht mehr im Kindergartenalter ab drei Jahren, wenn es um die frühkindliche Bildung geht. Hinzu kommt, dass das Vorhaben des Gesetzentwurfs rund 450 Millionen Euro kosten würde. Damit wird genau das Gegenteil von dem bezweckt, was wir mit unserem Gesetzentwurf beschlossen haben. Wir haben einen sehr guten Gesetzentwurf beschlossen. Genau das wollen wir in Bayern. Wir wollen keinen Salto rückwärts, wie mit dem Gesetzentwurf der AfD gefordert. Darum lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Tobias Reiß
Herr Kollege, bitte bleiben Sie am Rednerpult. Frau Kollegin Roon hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.
Elena Roon AfD
Frau Post von den GRÜNEN möchte sich mehr für die Toiletten einsetzen. Für was wollen Sie sich bei der Familienpolitik einsetzen? Die Familien brauchen eine finanzielle Basis. Finden Sie das nicht?
Anton Rittel FREIE WÄHLER
Die Familien erhalten genügend finanzielle Unterstützung. Es ist mit Sicherheit kein guter Ansatz, allen Familien das Geld zu geben. Stattdessen geht es um die Kinder. Wir müssen die Kinder betreuen und die frühkindliche Bildung vorantreiben. Das ist für mich wichtig. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD)
Tobias Reiß
Nächste Rednerin ist für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Doris Rauscher.
Doris Rauscher SPD
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf bleibt auch nach der Fachberatung im Sozialausschuss, was er von Anfang an war: rückwärtsgewandte Ideologie auf Kosten der Familien. Die AfD spricht von Wahlfreiheit. Schauen wir jedoch auf die Realität des Gesetzes. Wer einen Kitaplatz nutzt, bekommt keinen Cent. Wer zu Hause bleibt, bekommt Geld. Das ist keine Wahlfreiheit. Das ist ein finanzieller Lenkungsversuch. Familien werden nicht unterstützt, sondern in ein bestimmtes Lebensmodell gedrängt. Dieses Modell trifft vor allem Frauen. Immer noch sind es überwiegend Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit reduzieren oder aussetzen, wenn Kinder betreut werden müssen. Wer längere Zeit aus dem Beruf aussteigt, hat schlechtere Karrierechancen, weniger Einkommen und später auch eine niedrigere Rente. Das Schlimme ist: Die AfD will finanzielle Anreize für genau diese Entwicklung, für Altersarmut und Abhängigkeit von Frauen. Das ist kein Fortschritt, das ist ein frauenpolitischer Rückschritt. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Hinzu kommt, dass Sie nicht nur einen Vorschlag aus der Mottenkiste vorlegen, sondern ihn auch noch im Ausschuss mit längst widerlegten Studien von 1951 begründen. Demnach ist die Mutter die wichtigste und unersetzliche Bezugsperson eines Kindes. Das ist längst überholt. Lassen Sie Ihre Unkenntnis aber doch bitte nicht an den heutigen Familien aus. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Um eine Sache klarzustellen: Care-Arbeit und Kindererziehung sind für uns keine Hobbys, sondern eine zentrale gesellschaftliche Leistung. Deshalb ist der Ansatz der SPD auch ein anderer. Wir wollen Care-Arbeit strukturell aufwerten, indem wir sie stärker als gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe organisieren; denn Familien brauchen echte Unterstützung. Mit Ihren Ansätzen und Ihrer Politik helfen Sie Familien nicht. Wir wollen keine Herdprämie 2.0. Diese haben wir zum Glück auf Landesebene lang hinter uns gelassen. Wir lehnen erneut Ihren Gesetzentwurf ab. Ihre Frauen- und Familienpolitik lässt uns einfach nur erschaudern. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Tobias Reiß
Jetzt hat für die AfD-Fraktion Frau Kollegin Ebner-Steiner das Wort. Bitte.
Katrin Ebner-Steiner AfD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am Sonntag ist Muttertag, und wir werden von vielen Politikern wieder erleben, wie sie ein Hoch auf unsere starken Mütter singen. Aber ich frage Sie: Wäre es nicht sinnvoll, statt Social-Media-Posts abzusetzen, lieber hier in Bayern eine Politik zu gestalten, die hauptsächlich unsere Mütter stärkt, ihnen hilft und Wertschätzung entgegenbringt? Denn, Frau Rauscher, es sind die Mütter, die Kinder auf die Welt bringen, die Kinder stillen. Wir haben es gerade hier im Plenum gesehen mit dem kleinen Theo. Es war nicht der Vater, der das Kind hier gestillt hat, sondern es war die Mama. (Zuruf des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) Selbstverständlich wollen wir, dass unsere Mütter auch Zeit haben, ihre Kinder zu stillen, damit sie gesund bleiben. Das wollen wir hier als AfD ermöglichen. (Beifall bei der AfD) Wir als AfD bringen den Müttern Wertschätzung entgegen, nämlich indem wir die radikale Streichung des Familiengelds so überhaupt nicht hinnehmen, (Michael Hofmann (CSU): Der Bezugszeitraum ist ab dem 13. Monat! So viel zum Thema Stillen!) sondern mit unserem Gesetzentwurf eine handfeste Alternative schaffen. Ja, das Familiengeld wurde in Betreuungsstrukturen umgeschichtet, aber doch nicht, weil man plötzlich erkannt hätte, dass es dort besser aufgehoben ist, sondern weil der Bereich der Kinderbetreuung von Ihnen jahrelang sträflich vernachlässigt wurde, weil man die Probleme einfach verschleppt hat, weil man Versäumnisse nicht rechtzeitig behoben hat. Am Ende bleibt dann ein Loch, und dieses Loch wurde gestopft, nicht durch Prioritätensetzung, sondern durch die Streichung der freiwilligen Leistungen für unsere Familien. Ich sage Ihnen eines: Unsere bayerischen Familien wissen selbst ganz genau, was gut für sie ist. Dafür brauchen sie nicht die Politik. (Beifall bei der AfD) Statt sich hier nun die Fehler einzugestehen, verkaufen Sie diesen Schritt auch noch als familienfreundlich. Da lache ich echt. Das ist nicht familienfreundlich, das ist unredlich, und das haben die Bürger draußen auch längst erkannt. Nicht ohne Grund ist die AfD mit 28 % stärkste Kraft in Deutschland. Fragen Sie sich mal, warum das so ist. (Beifall bei der AfD) Unser Landesbetreuungsgeld setzt hingegen genau dort an, wo Ihre fehlerhafte Politik eine Lücke reißt; denn ähnlich wie in der Pflege leisten gerade Eltern, die ihre Kinder unter drei Jahren nicht fremdbetreuen lassen, sondern selbst zu Hause betreuen, einen enormen Dienst, nicht nur für ihre eigenen Kinder, sondern auch für Bayern. Diese Mütter und Väter entlasten unser System. Sie sparen Betreuungsplätze für diejenigen, die sie unbedingt brauchen, weil sie in die Arbeit gehen. Sie sparen Personal und Ressourcen, und sie sparen vor allem unserem Staat auch jede Menge Geld – Geld, das wir als AfD diesen Familien zurückgeben wollen. In der Ersten Lesung haben Sie uns als rückständig bezeichnet, heute auch wieder. Ich frage Sie eines: Was ist daran rückständig, (Gülseren Demirel (GRÜNE): Ihre Rede!) einer Mutter echte Wahlfreiheit zu geben? Was ist daran rückständig, Frauen und Männer eben nicht dafür zu bestrafen, dass sie mit ihren Kindern die ersten drei Lebensjahre zu Hause bleiben möchten? Wir sprechen hier von Kleinkindern. Kleine Kinder sind eben nicht gut betreut in der Kita. Kleine Kinder sind gut betreut von Mama, Papa, von der Oma, von der Familie; denn in der Familie herrscht Liebe für dieses Kind. In der Kita wird das Kind fremdbetreut. (Beifall bei der AfD) Da ist das Kind eine Sache. (Widerspruch des Abgeordneten Martin Behringer (FREIE WÄHLER) sowie der Abgeordneten Doris Rauscher (SPD)) Aber die eigene Mutter und der eigene Vater, die lieben dieses Kind, und dann wird dieses Kind auch eine gute Grundlage für sein Leben haben. Es war damals Ihre Familienministerin, eine der wenigen konservativen Stimmen, die es in der Union überhaupt noch gibt, die von Wahlfreiheit, von Anerkennung und davon gesprochen hat, dass Familien natürlich auch unterschiedliche Wege gehen dürfen. Genau darum geht es. Wenden Mütter heute weniger Kraft auf als damals? Brauchen 13 Monate alte Kinder weniger Zuwendung als damals? Ist die Erziehungsarbeit zu Hause plötzlich weniger wert als noch vor zehn Jahren? – Nein, und deshalb ist es politisch falsch, diese sehr wichtige Arbeit politisch unsichtbar zu machen. Ehrlich gesagt, wenn Sie schon wieder mit Ihrer Teilzeitfalle daherkommen, dann verrät das Ihre Haltung: Wer weniger arbeitet, um mehr für seine Kinder da zu sein, der gilt in der heutigen Gesellschaft als Problem. Wer Familienzeit über Erwerbsarbeit stellt, der muss sich heute hier rechtfertigen. Wer sein Kind selbst betreut, wird als rückständig abgestempelt. (Doris Rauscher (SPD): Das ist doch ein Schmarrn!) Das sieht die AfD eben anders. Wir loben und wir singen ein Hoch auf unsere Mütter und auf unsere Väter, die sich um ihre Kinder kümmern; denn Kinder unter drei Jahren brauchen vor allem Bindung, Nähe und verlässliche Bezugspersonen, nicht jeden Tag eine andere Betreuung in der Kita. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abgeordneten Doris Rauscher (SPD)) Die Forschung sagt es seit Jahren: Kleine Kinder brauchen Kontinuität.
Tobias Reiß
Achten Sie bitte auf Ihre Redezeit, Frau Kollegin.
Katrin Ebner-Steiner AfD
Zeigen Sie mir doch mal eine Kita, die heute nicht mit Personalausfällen, Krankheitsfällen und zu großen Gruppen kämpft.
Tobias Reiß
Kommen Sie bitte zum Ende.
Katrin Ebner-Steiner AfD
Wir sagen ganz klar: Die Familien sollen selbst entscheiden, was gut für sie ist. Wer die Mutter am Sonntag lobt, –
Tobias Reiß
Ihre Redezeit ist zu Ende, Frau Kollegin.
Katrin Ebner-Steiner AfD
– der soll sie auch am Montag nicht politisch alleinelassen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abgeordneten Doris Rauscher (SPD))
Tobias Reiß
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. (Martin Wagle (CSU): Zu Recht!) Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Ablehnung. Wer entgegen diesem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/9716 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Das sind alle übrigen Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf: Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge Zur Beratung rufe ich auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Dramatische Entwicklung bei Gruppenvergewaltigungen in Bayern - Frauen und Mädchen wirksam schützen, Täter konsequent verfolgen! (Drs. 19/11852) Ich eröffne die Aussprache und erteile der Kollegin Elena Roon das Wort. (Beifall bei der AfD)
Elena Roon AfD
Sehr geehrtes Präsidium, werte Kollegen, liebe Zuschauer! Wir alle erinnern uns an den schrecklichen Fall in Hamburg: Ein 15-jähriges Mädchen wurde auf einer Party im Stadtpark mehrfach in ein Gebüsch gezerrt und von mehreren Tätern vergewaltigt. Von neun der zehn Angeklagten wurden DNA-Spuren festgestellt. Es waren neun Vergewaltiger und eine Person, die das Ganze filmte, und am Ende musste nur einer ins Gefängnis. Was ist mit den anderen? Der Haupttäter, ein Iraner, erhielt zwei Jahre und neun Monate Jugendstrafe. Er hatte über seine Tat gesagt: Welcher Mann will das nicht? – Acht weitere Angeklagte kamen mit Bewährungsstrafen davon. Diese Kuscheljustiz war ein fatales Signal. Nicht ohne Grund fragte selbst die "Süddeutsche Zeitung" damals: "Kann man solche Täter wieder in die Gesellschaft integrieren?" Heute, viele Jahre später, hat sich die Lage nicht verbessert, im Gegenteil. Laut der PKS, der Polizeilichen Kriminalstatistik 2025, gab es bundesweit 751 Gruppenvergewaltigungen, davon 91 in Bayern. 90 % der Opfer waren junge Frauen. Das jüngste Opfer war gerade einmal fünf Jahre alt, ein fünfjähriges Kind! Besonders erschreckend ist: Die Gruppen, die gemeinschaftlich vergewaltigen, werden immer größer. In München waren es 2024 noch 14 Fälle. Im Jahr 2025 waren es schon 35. Und Sie wollen uns tatsächlich München als sicherste Großstadt Deutschlands verkaufen? Unfassbar! (Beifall bei der AfD) Bundesweit hatten 35,2 % der mutmaßlichen Täter keinen deutschen Pass. In Bayern waren es sogar 85,2 %. Davon wiederum stieg die Zahl der Zuwanderer innerhalb eines Jahres von 17 auf 54. Die häufigsten Herkunftsländer sind Afghanistan, Syrien und der Irak. Sie wissen es wahrscheinlich ganz genau: Afghanen kommen jetzt aktuell über die Ukraine nach Deutschland. Diese statistischen Fakten dürfen nicht schöngeredet oder gar vertuscht werden. Wir haben es nicht mit Einzelfällen zu tun, sondern mit einer sicherheits- und integrationspolitischen Schieflage. Niemand ist wegen seiner Herkunft Täter. Aber wenn bestimmte Gruppen bei schwersten Sexualdelikten deutlich überrepräsentiert sind, muss der Staat Ursachen benennen und Konsequenzen ziehen. Ihre eigenen Studien zeigen: Viele Geflüchtete halten an traditionellen Vorstellungen von Familien und Rollenverteilung fest. Im Alltag wird dadurch deutlich, dass ihre Werte nicht zu den hier gewöhnlichen Wertvorstellungen passen. Genau deshalb muss die Frage erlaubt sein, welches Frauenbild junge Männer aus aller Herren Länder mitbringen, reproduzieren und im schlimmsten Fall in Gewalt gegen Frauen übersetzen. Wer mit Anfang 20 schwerste Sozialdelikte begeht, verstößt nicht nur gegen das Gesetz, sondern hat grundsätzliche Probleme mit Respekt, Selbstbestimmung und der Würde von Frauen. Darauf braucht der Rechtsstaat eine klare Antwort: entschlossene Strafverfolgung, härtere Strafen und bei ausländischen Tätern die sofortige – ich wiederhole – die sofortige Aufenthaltsbeendigung. (Beifall bei der AfD) Natürlich ist es sinnvoll und notwendig, Präventionskonzepte im öffentlichen Raum und im Nachtleben weiterzuentwickeln, Opferschutz und Hilfe zu verbessern. Aber keine weitere Laterne wird gegen ein grundsätzliches Problem helfen. Ich kann nur wiederholen: Wir müssen endlich anfangen, akribisch hinzuschauen, wer in unser Land kommt. Es braucht gezielte Gefährderansprachen, harte Strafen und sofortige Abschiebungen krimineller Ausländer. Fakt ist nämlich, dass wir keine Ahnung haben, wer zu uns kommt und sich in Deutschland aufhält, offensichtlich nicht nur Fachkräfte. Eine völlig aus dem Ruder gelaufene Einwanderungs- und Migrationspolitik hat die Tore für verurteilte Straftäter, Gefährder und Islamisten genauso geöffnet wie für Menschen, die wirklich Hilfe brauchen. Genau dieser Punkt darf nicht sein. Die Bürger fordern zu Recht, dass ein Staat, der jede noch so kleine Ordnungswidrigkeit ahndet, bei den wirklich gefährlichen Menschen nicht haltmacht. Ein Staat muss genau wissen, wer ins Land kommt. Grundsätzlich gilt: Wer als Ausländer solche abscheulichen Verbrechen begeht, hat jedes Recht verwirkt, in Deutschland zu bleiben. Das sind wir jedem einzelnen Mädchen, das Opfer einer so bestialischen Tat wurde, schuldig. Hören Sie auf, nur von einer angeblichen Migrationswende zu reden, sondern tun Sie das endlich. Das sind wir jedem einzelnen Mädchen, wie gesagt, schuldig. Stellen Sie die Sicherheit für unsere Bürger in Bayern wieder her. Bewahrheitet sich die abscheuliche Tat in Memmingen, dann kann Remigration Leben retten. (Beifall bei der AfD)
Tobias Reiß
Nächster Redner ist der Kollege Martin Stock für die CSU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.
Martin Stock CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste auf der Besuchertribüne! Lassen Sie mich gleich zu Beginn meiner Rede eines klarstellen: Jede Vergewaltigung, jede Gruppenvergewaltigung ist für sich ein absolut abscheuliches Verbrechen, nicht nur weil es die körperliche Unversehrtheit der Geschädigten gravierend verletzt, sondern weil es geeignet ist, grundlegend das Vertrauen der Verletzten in Mitmenschen, die Sicherheit und damit auch in den Staat als solches zu erschüttern. Die Täter handeln aus tiefster Verachtung gegenüber der Würde und der Freiheit anderer Menschen. Jede Vergewaltigung ist eine zu viel. Hinter jeder Zahl in den Statistiken steckt unermessliches Leid von Frauen, von Töchtern, von Müttern, von Familien und Freunden. Wir dürfen dieses Leid niemals relativieren. Die Menschen haben einen Anspruch auf Schutz, auf Gerechtigkeit und auf eine Politik, die sich ernsthaft um die Sicherheit der Menschen kümmert. Diese Ernsthaftigkeit bedeutet aber auch, dass wir nicht auf dem Rücken der Geschädigten politische Stimmungsmache betreiben und die Menschen verängstigen. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Meine Damen und Herren, der Freistaat Bayern ist und bleibt seit vielen Jahren mit Abstand das sicherste Bundesland mit der höchsten Aufklärungsquote bei Sexualdelikten mit weit über 80 %. Das ist nicht zuletzt ein Verdienst der hervorragenden täglichen Arbeit unserer Polizei-, Justiz- und Sicherheitsbehörden, denen ich an dieser Stelle auch ganz herzlich Danke sagen möchte. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Meine Damen und Herren, lassen Sie mich auch eines klarstellen: Wir als CSU werden uns nicht auf dem Erreichten ausruhen. Ohne Zweifel gibt es immer noch dringenden Verbesserungsbedarf, und ja, für Verbesserung setzen wir uns aktiv ein; sie treiben wir auch aktiv voran. Soweit nun in diesem Antrag eine deutliche Strafverschärfung insbesondere durch höhere Mindeststrafen bei gemeinschaftlich begangenen Vergewaltigungen gefordert wird, so kann ich nur sagen: Eine solche Strafverschärfung wurde bereits auf Initiative der Union in den Koalitionsvertrag in Berlin hineinverhandelt. Die CSU-Landesgruppe hat diese Forderung explizit erst Anfang des Jahres erneuert. Es bedarf also hierzu keines weiteren Antrags im Landtag, da seitens der Staatsregierung und der CSU in Berlin diese Forderung bereits besteht. Man darf nun erwarten, dass sich nun hoffentlich auch das SPD-geführte Justizministerium der Sache annehmen wird. Lassen Sie mich aus der Praxis sagen: Ungeachtet dessen besteht auch schon jetzt keine Schutzlücke. Der Strafrahmen des § 177 des Strafgesetzbuches sieht für gemeinschaftlich begangene Vergewaltigung schon jetzt einen Strafrahmen mit Freiheitsstrafen von 2 bis zu 15 Jahren vor. Es obliegt unserer Justiz in Bayern, diesen Rahmen auch auszuschöpfen. Als jemand, der selbst lange Jahre Teil der Rechtsprechung im bayerisch-hessischen Grenzgebiet war, kann ich mich auch gut an eigene Fälle als Richter einer großen Strafkammer erinnern, als Frankfurter Strafverteidiger nach dem Urteil mit irritiertem Blick und manch Angeklagter mit nassen Augen eine langjährige Haftstrafe zur Kenntnis nehmen mussten, weil ein paar Kilometer weiter nördlich noch über Bewährung diskutiert worden wäre. (Michael Hofmann (CSU): Hört, hört!) Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen daher eines versichern: Die bayerische Justiz liefert. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Aber nicht nur konsequente Repression gegen die Täter, sondern auch eine angemessene, engmaschige Betreuung der Geschädigten ist wichtig; denn die sind es oft, die am Ende völlig unverschuldet lebenslänglich erhalten, nämlich ein Leben mit dem Leid der Gewalttat weiterzuführen. Neben Unterstützungsangeboten wie dem Weißen Ring und der Stiftung Opferhilfe Bayern setzt sich Bayern seit Langem auch für den Ausbau und die Verbesserung der psychosozialen Prozessbegleitung ein. Ziel ist es, dieses bereits 2017 geschaffene Institut stetig zu verbessern und auszubauen. Auch hier läuft bereits ein von Bayern initiierter Gesetzentwurf in Berlin, das Angebot zum Beispiel durch attraktivere Vergütungsregelungen noch weiter zu verbessern. Meine Damen und Herren, die Antwort auf neue Gewalterscheinungen heißt Konsequenz. Wir in Bayern leben diese Konsequenz. Wir nehmen die Fallzahlen ernst, und das bedeutet: Wenn es sich bei den Tätern um Ausländer handelt, dann wird eine Ausweisung geprüft; wo rechtlich und tatsächlich möglich, werden diese Straftäter zur Abschiebung priorisiert. Aber klar ist eben auch, dass wir den Opfern nicht gerecht werden, wenn wir diese Debatte nur auf die Migrationsfrage verengen. Dem Opfer ist die Nationalität und die Herkunft des Täters meist egal, noch kennt das Strafrecht die Täterherkunft als Strafzumessungsgesichtspunkt. Es geht hier um weit mehr als um Vergewaltigung. Es geht allgemein um den Schutz von Frauen vor körperlichen, aber auch vor digitalen Gewalttaten, in welcher Form auch immer – denken wir an Deepfakes oder Stalking. Daher werden wir den Opferschutz weiter stärken und für eine möglichst lückenlose Strafverfolgung in unserem Freistaat Sorge tragen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Dazu brauchen wir definitiv keine neuen Anträge, sondern Taten. Wir liefern in Bayern und gehen hier entschieden voran. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Zuruf des Abgeordneten Harald Meußgeier (AfD))
Tobias Reiß
Bleiben Sie bitte am Rednerpult. Es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung der Abgeordneten Elena Roon. Bitte schön.
Elena Roon AfD
Sehr geehrter Kollege, warum sind polizeilich bekannte Straftäter und Vergewaltiger auf freiem Fuß und bekommen maximal eine Bewährungsstrafe, während Bürger wegen Meinungsdelikten deutlich höhere Strafe bekommen?
Martin Stock CSU
Frau Kollegin, ich antworte auf eine solche Frage wirklich am liebsten mit Fakten. Die Fakten sagen: Die Aufklärungsquote der bayerischen Polizei liegt bei 84,5 %, eine Rekordaufklärungsquote. Es gibt 57 % Rückgang bei den illegalen Einreisen und 21 % mehr Rückführungen und Abschiebungen seit dem letzten Jahr. So sieht bayerische Politik aus. Das ist die Migrationswende, die unser Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hier gemeinsam mit Bayern, mit unserem Staatsminister Joachim Herrmann umgesetzt hat. (Lachen bei der AfD) Dafür bin ich sehr dankbar. Bayerische Politik wirkt. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Toni Schuberl für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Toni Schuberl GRÜNE
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vergewaltigungen zerstören und traumatisieren ein Leben lang. Noch viel abscheulicher sind Gruppenvergewaltigungen. Wir dürfen das niemals dulden. Wir dürfen darüber niemals schweigen. Unsere Pflicht ist, Frauen zu schützen, Verbrechen zu verhindern und Täter zu bestrafen. Dazu müssen wir genau hinsehen. Wie ist die Entwicklung? – Ich habe mir die Polizeilichen Kriminalitätsstatistiken der letzten vierzig Jahre angeschaut. Diese sind interessant. Mit diesen Zahlen spielt die AfD. In den Neunzigerjahren waren die Zahlen recht stabil und nur leicht ansteigend. Einen Ausreißer gab es nur 1993. 1999 gab es einen massiven Sprung. Wieso? Gab es auf einen Schlag doppelt so viele Täter? – Nein, es trat eine Sexualstrafrechtsreform in Kraft. Es sind Strafbarkeitslücken geschlossen worden. Der Straftatbestand wurde weiter gefasst, weshalb die Zahlen gestiegen sind. Auf diesem höheren Plateau blieben die Zahlen in den Nullerjahren wieder relativ stabil. Ihren damaligen Höchststand erreichten sie 2002 mit 617 Fällen von Gruppenvergewaltigungen. In den Zehnerjahren verzeichnet man, bis auf die Sondersituation in der Silvesternacht 2016 in Köln, von 2010 bis 2017 stetig sinkende Zahlen von 593 Fällen auf 380 Fälle. Mit 380 Fällen markierte das Jahr 2017 den niedrigsten Stand seit 1999. 2018 gab es wieder einen sprunghaften Anstieg der Zahlen. Es war wieder nicht so, dass es plötzlich sehr viele neue Täter gab, sondern es trat erneut eine Sexualstrafrechtsreform in Kraft. Ihr damaliges Motto lautete: Nein heißt Nein. – Es fand ein Wechsel statt. Eine Vergewaltigung wird seitdem nicht mehr erst dann als solche definiert, wenn sich das Opfer mit Gewalt wehrt, sondern bereits dann, wenn ein klares Nein missachtet wurde. Das ist ein großer Fortschritt und hatte zur Folge, dass sehr viel mehr Fälle angezeigt worden sind. Nach diesem Sprung sind die Zahlen ungefähr gleich geblieben, bis heute. Das verschweigt die AfD. Es gibt keine dramatische Entwicklung, sondern nur eine statistische Trickserei der AfD. (Elena Roon (AfD): Ja, ja!) Ich möchte mich an dieser Stelle an unseren Innenminister Joachim Herrmann wenden. Herr Staatsminister, wir sind wirklich nicht immer einer Meinung und streiten auch manchmal, aber in einem sind wir uns einig: Oberste Priorität hat die Sicherheit in unserem Land. Ich möchte Ihnen und den Polizistinnen und Polizisten auch einmal Danke sagen; denn in Bayern verzeichnen wir aktuell den niedrigsten Stand an Straftaten seit 1978, auch wenn die AfD immer etwas anderes erzählt. (Beifall bei den GRÜNEN, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Das sind Fakten. Wir sollten uns an Fakten und nicht an Stimmungen orientieren. (Zuruf der Abgeordneten Elena Roon (AfD)) Die Hälfte der Täter sind Ausländer. An dieser Stelle muss ich nicht gendern; denn es sind immer Männer. Hier setzt die AfD an. Für sie ist die Herkunft aus einem Kulturkreis das Problem. Das ist irreführend. Weder die geografische oder genetische Herkunft noch die Religion an sich sind das Problem. Das beste Beispiel liefert der AfD-Abgeordnete Jurca: Sein Mitarbeiter ist ein verurteilter Vergewaltiger. Jurca bezeichnet diese Vergewaltigung in der Beziehung als Beziehungsdrama und verharmlost diese. (Zuruf von den FREIEN WÄHLERN: Auweh!) Er scheint in einem Milieu oder in einer Kultur sozialisiert worden zu sein, die gefährlich für Frauen ist. (Doris Rauscher (SPD): Hört, hört!) Nicht die Religion oder die Gene sind die Ursache. Es gibt viele Ursachen. Eine kann sein, dass man patriarchal frauenverachtend sozialisiert worden ist, wenn man zum Beispiel eine Vergewaltigung in der Ehe als Beziehungsdrama bezeichnet. Es gibt viele andere Ursachen: Oft sind es junge Männer, oft ist es die soziale Schieflage, oft sind es eigene Gewalterfahrungen oder Erlebnisse in einem Regime, einer Diktatur. – Es kann vieles sein. Aber der AfD geht es nicht um Fakten. Der AfD geht es auch nicht um die Opfer. Aber uns geht es um die Opfer. Wir werden uns darum kümmern, ohne Hetze, ohne Übertreibung, aber auch ohne Wegsehen; (Zuruf von der CSU: Ja!) denn nicht Rassismus, sondern Feminismus und Frauenrechte sind die Lösung bei diesem Thema. Die GRÜNEN haben vieles bereits umgesetzt, Strafbarkeitslücken geschlossen, den Gewaltschutz gesetzlich ausgeweitet, Frauen gestärkt und Männer erzogen. Diesen Weg werden wir weitergehen. (Beifall bei den GRÜNEN)
Tobias Reiß
Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Andreas Jurca vor.
Andreas Jurca AfD
Herr Kollege Schuberl, für mich ist es fast schon eine Ehre, wenn mich ein Vertreter einer Partei angreift, die in ihren Anfangsjahren noch straffreien Sex mit Kindern gefordert hatte. (Zuruf von den GRÜNEN)
Toni Schuberl GRÜNE
Das stimmt nicht. (Zurufe von der AfD: Doch!)
Andreas Jurca AfD
Es besteht ein großer Unterschied zwischen einer Gruppenvergewaltigung, bei der die Sachlage sehr klar ist, und einer Tat, bei der nicht einmal ein rechtsmedizinisches Gutachten positiv war und ein Deal nur unter dem Druck von Untersuchungshaft, Nötigung und Freiheitsberaubung zustande kam, also unter widrigsten Umständen. Es handelte sich um eine jahrelange Beziehung. Das sind durchaus qualitative Unterschiede. Gerade weil es sich um eine so schlimme Tat handelt, sollte man ganz genau hinsehen, wenn die Sachlage nicht klar ist. Wir reden hier nur von ganz klaren Sachlagen. Wir reden nicht von Geschichten, die nicht wirklich klar sind. (Sanne Kurz (GRÜNE): Respektieren Sie keine Gerichte? – Zuruf von den GRÜNEN: Es gibt ein Urteil!) Wir reden von knallharten Fakten, von Fällen von Gruppenvergewaltigung. Keiner von uns muss darüber streiten, dass so etwas verhindert gehört. Es ist ein Skandal, dass Sie immer wieder versuchen, mich über eine andere Person anzugreifen. Greifen Sie doch mich persönlich an.
Toni Schuberl GRÜNE
Ich habe Sie persönlich angegriffen.
Andreas Jurca AfD
Greifen Sie das an, was ich persönlich getan habe, aber nicht Leute in meinem Umfeld. (Beifall bei der AfD)
Toni Schuberl GRÜNE
Herr Jurca, Sie beschäftigen einen verurteilten Vergewaltiger. Er ist verurteilt worden, (Zuruf der Abgeordneten Elena Roon (AfD)) weil er seine Partnerin mehrfach vergewaltigt hat. Nein heißt nein. – Das ist die Rechtslage in diesem Land. Das haben Sie zu akzeptieren, ob Sie wollen oder nicht. Wenn er ein verurteilter Vergewaltiger ist, ist das so. Dann reicht es nicht, dass Sie behaupten, das sei alles nur Beziehungsdrama. (Zuruf des Abgeordneten Andreas Jurca (AfD)) Das zeigt, wofür Sie stehen. Ihre Partei tritt Frauenrechte mit Füßen. (Zuruf des Abgeordneten Andreas Jurca (AfD)) Ihre Partei stimmt regelmäßig dagegen, wenn es um mehr Schutz von Frauen, den Ausbau von Frauenhäusern und die Auflösung dieser patriarchalen Strukturen geht, (Katrin Ebner-Steiner (AfD): Das ist falsch!) dieser frauenverachtenden Denkweisen, die auch bei Ihnen noch verankert sind. Sie sind das beste Beispiel dafür. (Beifall bei den GRÜNEN, den FREIEN WÄHLERN und der SPD – Zuruf der Abgeordneten Elena Roon (AfD))
Tobias Reiß
Nächster Redner ist Herr Kollege Martin Scharf für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.
Martin Scharf FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Jede Straftat, jede Vergewaltigung und jede gemeinschaftlich begangene Vergewaltigung ist eine Straftat zu viel, sei sie von einem Deutschen, von einer Person mit Migrationshintergrund oder einem Ausländer begangen. Dagegen muss selbstverständlich konsequent vorgegangen werden. Es muss so gut wie möglich versucht werden, diese zu verhindern. Ich bin der Ansicht, dass hier in Bayern durch die Staatsregierung, unsere Ministerien, Gerichte, Staatsanwaltschaften sowie insbesondere durch unsere Polizistinnen und Polizisten hervorragende Arbeit geleistet wird. Dafür möchte ich mich ganz ausdrücklich bedanken. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Diese Menschen sorgen jeden Tag dafür, dass Straftaten verfolgt, Täter ermittelt und Opfer geschützt werden. Leider wird es niemals möglich sein, jede einzelne Straftat zu verhindern. Aber Bayern tut sehr viel dafür, die Sicherheit der Menschen im Freistaat hochzuhalten. Wir werden immer besser. Dafür möchte ich auch unserem Innenminister danken, der hervorragende Arbeit leistet. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Deshalb braucht es diesen Dringlichkeitsantrag der AfD aus meiner Sicht nicht. Ich gehe kurz auf die einzelnen Forderungen ein. Erstens, zur Strafverschärfung: Bereits heute ist gemeinschaftliche Vergewaltigung nach § 177 Absatz 6 StGB mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 2 Jahren und bis zu 15 Jahren belegt. Es gibt auch politische Bestrebungen, diesen Strafrahmen zu erhöhen. Herr Kollege Stock hat dies bereits ausgeführt. Vielen Dank, dass ihr das im Bund vorantreibt. Das ist sehr gut. Zweitens, Abschiebung straffälliger Ausländer. Auch hier wird bereits gehandelt. Straftäter werden aufenthaltsrechtlich überprüft. Liegen die rechtlichen Voraussetzungen vor, erfolgt konsequent die Aufenthaltsbeendigung. Bayern hat dafür sogar eine eigene Taskforce "Straftäter" beim Landesamt für Asyl und Rückführungen eingerichtet. Dort wird bereits aktiv und konsequent gearbeitet. Drittens, Präventionskonzepte. Diese existieren längst. Bayern ist hier bereits sehr gut aufgestellt. Mehr Polizeipräsenz an Brennpunkten, Sicherheitskonzepte im öffentlichen Raum, gemeinsame Kontrollen mit Bundespolizei und Kommunen, Videoüberwachung sowie moderne Analyseninstrumente gehören längst zur täglichen Arbeit unserer Sicherheitsbehörden. Selbstverständlich werden diese Konzepte ständig weiterentwickelt, weil wir besser werden wollen. Viertens, der Opferschutz. Auch hier wird in Bayern bereits hervorragende Arbeit geleistet. Ich wiederhole das nicht. Herr Kollege Stock hat es ausgeführt. Fünftens, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen. Auch hier gilt das bereits Gesagte. Bayern handelt. Unsere Sicherheitsbehörden analysieren Entwicklungen sehr genau und reagieren dort, wo Handlungsbedarf besteht. Genau dafür haben wir starke Polizeibehörden und funktionierende Sicherheitsstrukturen im Freistaat. Mich stört, dass in diesem Antrag der Eindruck vermittelt wird, in Bayern würde nichts passieren. Das Gegenteil ist der Fall: Bayern geht seit Jahren mit guter Polizeiarbeit, einer starken Justiz und konsequenter Prävention voran. Deshalb lehnen wir den Dringlichkeitsantrag der AfD ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Tobias Reiß
Bleiben Sie bitte noch am Rednerpult, Herr Kollege. Frau Kollegin Roon hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.
Elena Roon AfD
Lieber Herr Kollege, von Ihrem CSU-Kollegen habe ich leider keine konkrete Antwort erhalten. Deswegen stelle ich Ihnen noch einmal die Frage – Sie sind, glaube ich, Rechtsanwalt –, warum polizeibekannte Straftäter und Vergewaltiger maximal Bewährungsstrafen erhalten und auf freiem Fuß sind, während Bürger wegen Meinungsdelikten viel härtere Strafen bekommen. Warum? (Gülseren Demirel (GRÜNE): So ein Quatsch!) – Nein, das ist kein Quatsch, das ist so. Sie waren alle auf Bewährung.
Tobias Reiß
Bitte keine Zwiegespräche!
Martin Scharf FREIE WÄHLER
Frau Kollegin, Sie wissen, dass wir auch hier in Bayern eine Gewaltenteilung haben. Die Justiz macht ihren Job aus meiner Sicht sehr gut. Hier dürfen wir als Parlament nicht eingreifen. Es gilt die Gewaltenteilung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)
Tobias Reiß
Für die SPD-Fraktion spricht nun Herr Kollege Horst Arnold. Bitte.
Horst Arnold SPD
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Es ist sehr unappetitlich, sich derartige Verbrechen hier gegenseitig vorrechnen zu müssen, weil die Würde des Menschen unantastbar ist und über 90 % der Opfer dieses Phänomens Frauen sind, egal welcher Herkunft. Das ist das Entscheidende. Wir müssen uns dem Delikt der Vergewaltigung oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung widmen, aber auch die AfD entlarven, die sich nicht zu schade ist, nationale Probleme so mit Ausländerthemen zu vermischen, dass die Würde der Opfer zu kurz kommt. Sieht man sich die Statistik in Bayern an, stellt man fest, dass insgesamt nur 4 % der Delikte Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind. In ganz Bayern ist nur eine solche Straftat verzeichnet, die aus einer Gruppe oder Gemeinschaft heraus begangen wurde. Auch diese ist eine zu viel, aber die Polizei legt nicht nur Statistiken vor, sondern wertet auch aus. Erstaunlicherweise sagen sowohl das Polizeipräsidium München als auch das Polizeipräsidium Nürnberg und das BKA eindeutig, dass drei Viertel dieser Verbrechen von Bekannten im sozialen Umfeld der Opfer begangen werden, nicht von unbekannten Tätern, die ihre Opfer auf freiem Feld überfallen. Ich zitiere Herrn Polizeipräsidenten Hampel: "Schwere Sexualdelikte im öffentlichen Raum, bei denen Frauen zufällig Opfer werden, sind die Ausnahme." Auch diese Ausnahmen sind zu bekämpfen, aber wir haben doch das Problem, dass das Verhalten von Männern im Rahmen von Beziehungen übergriffig wird. Dies ist keine Frage der Nationalität, sondern von Rollenverständnissen und grundsätzlicher Erziehung. In England zum Beispiel wird zu diesem Thema an Schulen unterrichtet, damit eine andere Haltung zur Überlegenheit des männlichen Geschlechts und zu allem, was damit verbunden ist, eingenommen wird. Das tun wir auch hier zur Prävention. Es ist mir zutiefst zuwider, Ausländer als die schlechteren oder schlimmeren Vergewaltiger zu bezeichnen. Herr Jurca, es ist abscheulich, dass Sie Ihren Mitarbeiter als Einzelvergewaltiger besserstellen wollen als Gruppenvergewaltiger. Diese erhalten ihre Strafe. Ich kann Ihnen sagen, ich habe als Staatsanwalt schon 1993 einem Vergewaltiger zu einer Freiheitsstrafe von 13,5 Jahren mit anschließender Sicherheitsverwahrung verholfen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Sehr gut!) Insofern ist die Justiz mit dem zur Verfügung gestellten Strafrahmen bestens ausgerüstet. Man muss ihn nur anwenden. Das ist das Entscheidende. Tatsächlich geschieht auch etwas für die Opfer. Nächste Woche beschließt der Bundestag das Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz. Das bedeutet, ab nächster Woche ist jeder kritische und übergriffige Täter, der sich – egal warum – auf freiem Fuß befindet, mit einer Fußfessel zu versehen. Ein zentrales System wird angelegt. Nähert sich der Täter dem Opfer, das er bislang traktiert hat, wird automatisch und ohne eine Vorprüfung Alarm ausgelöst. Das ist Fortschritt, das ist Abwägung. (Beifall bei der SPD, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN) Wenn Sie uns glauben machen wollen, dass das tragische Ereignis in Hamburg die Regel ist, ist es bedauerlich, dass Sie nach Hamburg gehen wollen. Hier in München und im gesamten Bundesland Bayern ist dieses Phänomen eine Seltenheit. Es muss bekämpft werden, aber mitnichten ist es so, dass Vergewaltigungen in dieser Gesellschaft ein Problem von Migranten und Nationalitäten sind. Es ist ein Problem des Verständnisses zwischen Mann und Frau und Frau und Mann. Wir lehnen den Antrag natürlich ab. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Tobias Reiß
Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Joachim Herrmann um das Wort gebeten. Herr Staatsminister, bitte schön. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, liebe Abgeordnete des Hohen Hauses! Der Dringlichkeitsantrag behandelt ein sehr ernstes Themenfeld. Er befasst sich mit einigen der schwersten Sexualstraftaten. Ich will zur Einordnung darauf hinweisen, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik das Wort "Gruppenvergewaltigung" nicht kennt. Darin geht es um Tatverdächtige, die nicht allein handeln, um zwei oder mehr Täter, die an der Tat beteiligt waren. 2025 wurden bayernweit 91 solcher Fälle registriert. Das entspricht einer Häufigkeit von circa 0,7 Fällen je 100.000 Einwohner. Es ist schon auf eine Reihe anderer Zahlen hingewiesen worden. Wir hatten 2019 schon einmal 90 solcher Fälle im Jahresverlauf. Man kann – so schrecklich diese Taten sind – also nicht davon sprechen, dass es einen exponentiellen Anstieg gibt, sondern es bewegt sich – ich sage ausdrücklich "leider" – in dem Umfang, wie wir es schon einige Jahre beobachten mussten. Ich bin dankbar, dass Herr Schuberl auf die Entwicklung der Gesetzgebung im Sexualstrafrecht hingewiesen hat. Das wird bei der Betrachtung der Fallzahlen in den letzten Jahren immer ausgeklammert. Es war – in mehreren Schritten – der Bundesgesetzgeber, Bundestag und Bundesrat, die das Sexualstrafrecht über die letzten 10 bis 15 Jahre hinweg aus guten Gründen immer wieder verschärft haben, gerade deshalb, weil es vorher Fälle gab, die, obwohl sie unerträglich waren, nach früherer Rechtsprechung nicht strafbar waren. Man hat also das Strafrecht verschärft. Die logische Folge ist natürlich, dass aufgrund der Strafverschärfung nunmehr solche Fälle tatsächlich vor Gericht gebracht werden und dann seitens der Justiz entsprechend die Strafen verhängt werden. Trotzdem bleibt natürlich unser Ziel, dass wir insgesamt solche Straftaten erfolgreich bekämpfen und insgesamt die Zahlen nach unten bringen. Völlig indiskutabel ist aber, dass in diesem Zusammenhang hier gerade eben davon gesprochen worden ist, es müsse verhindert werden, dass diese Delikte geschönt oder vertuscht werden. Das ist wirklich eine Unverschämtheit gegenüber den damit befassten Behörden, der Polizei und der Justiz! Sie arbeiten ausschließlich mit Zahlen, die wir in der Tat in den letzten Monaten offiziell veröffentlicht haben als Ergebnis der Arbeit der Polizei und der Justiz in Bayern. Mit diesen Zahlen arbeiten Sie. Wie können Sie dann hier behaupten, es drohe eine Vertuschung dieser Zahlen? Das ist ein dummes Zeug! Damit wollen Sie nur die Leute draußen verwirren. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Justiz, Polizei und Bundespolizei reagieren konsequent und frühzeitig vor allen Dingen an besonderen Brennpunkten. Unser Fokus liegt dabei insbesondere auf Bahnhöfen und Innenstädten, wo es um die Delikte geht, die in der Öffentlichkeit begangen werden. Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass wir einen hohen Anteil haben, der im privaten Raum erfolgt und deshalb natürlich nicht unmittelbar ständiger polizeilicher Überwachung zugänglich ist. Aber was die Öffentlichkeit anbetrifft: Wir haben das Konzept "Offensive sichere Bahnhöfe". Daran arbeiten wohlgemerkt auch die Kollegen der Bundespolizei mit. Wir haben verstärkte gemeinsame Fußstreifen mit der Bundespolizei, Drogenspürhunde, Alkohol-, Cannabis-, Waffenverbotszonen; denn wir erleben immer wieder, dass bei solchen Delikten auch Drogen eine Rolle spielen und eben auch Waffeneinsatz. Ein weiterer zentraler Schwerpunkt ist der konsequente Ausbau der Videoüberwachung an besonders belasteten öffentlichen Stellen. Wir haben das seitens der bayerischen Polizei weiter ausgebaut. Es gibt Kommunen in Bayern, die das ihrerseits weiter ausbauen wollen. Das trägt zu mehr Sicherheit bei. Ja, Prävention und Opferschutz haben hier einen hohen Stellenwert. Wir wollen das weiter voranbringen. Gleichzeitig darf ich darauf hinweisen, dass auch die Aufklärungsquote enorm hoch ist: Sie liegt weit über 80 %. Das ist langfristig die wichtigste Abschreckung, die wir leisten können. Es kann nämlich in der Regel kein Täter in unserem Land damit rechnen, dass er mit solchen Taten ungeschoren davonkommt. Gerade darüber müssen wir in der Öffentlichkeit auch reden. Da meint einer vielleicht aus der Situation heraus, so eine schreckliche Tat begehen zu können. Aber wir haben die klare Botschaft: Wir kriegen den, und werden ihn vor Gericht stellen. Das ist der entscheidende Punkt! (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Das ist in der Tat so: Wer solche Straftaten verübt und nicht deutscher Staatsangehöriger ist, der hat in aller Regel das Recht, sich in unserem Land aufzuhalten, verwirkt. Wer solche Straftaten begeht, muss unser Land verlassen, wobei ich schon darauf hinweisen will, dass es in manchen Fällen richtig und notwendig ist, dass wenigstens ein Teil der verhängten Haftstrafe hier verbüßt wird. Wenn jemand, wie Sie das vorhin ausdrücklich gesagt haben, sofort abzuschieben ist und er dann in eine Heimat kommt, wo er womöglich keinerlei Strafe verbüßen muss nach der Straftat, die er hier begangen hat, (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) dann darf das gerade nicht unsere Botschaft sein. Sonst könnte jemand auf die Idee kommen zu sagen: Dann kann ich ja hier Straftaten verüben, und dann mache ich mich auf den Weg heim ins Ausland. Dann bleibe ich unbestraft. – Das kann nicht die Botschaft daraus sein! Das ist Unfug, was Sie da vorhin geredet haben, meine Damen und Herren! (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Aber am Ende muss dann natürlich eine Ausweisung stehen. Das wird konsequent betrieben. Die Zahlen haben wir gerade im vergangenen Jahr – das ist bereits angesprochen worden – entsprechend noch weiter erhöhen können. Ich darf Ihnen sagen, dass die zweifellos noch nicht belastbaren Zahlen aus den ersten drei Monaten dieses Jahres darauf hindeuten, dass die Zahlen solch schrecklicher Vergewaltigungen mit zwei oder mehr Tätern aktuell rückläufig sind. Ich hoffe, dass wir diesen Trend, der, wie gesagt, noch nicht belastbar ist, in der nächsten Zeit fortsetzen können. Wir wollen jedenfalls alles dafür tun, diesen erfolgreichen Weg fortzusetzen. Wir müssen die Zahl dieser Straftaten weiter reduzieren. Der Antrag der AfD ist überhaupt nicht geeignet, hier irgendetwas zu verbessern. Deshalb bitte ich, ihn abzulehnen. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD)
Tobias Reiß
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/11852 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich ums Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich nun auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Sanne Kurz u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielfalt statt Verbote: Hände weg von der Rundfunkfreiheit! - Bayerisches Rundfunkgesetz verfassungskonform und staatsfern ausgestalten (Drs. 19/11853) und Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Holger Grießhammer, Martina Fehlner, Volkmar Halbleib u. a. und Fraktion (SPD) Staatsferne sichern, Vielfalt stärken: Bayerisches Rundfunkgesetz verfassungskonform ausgestalten (Drs. 19/11866) Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und erteile der Kollegin Sanne Kurz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort.
Sanne Kurz GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Was uns da über die Medienberichte von der Reform aus der Staatskanzlei erreicht hat, zeigt: Das ist kein Gesetz – es ist ein Misstrauensvotum gegen die Rundfunkfreiheit. Wir reden hier nicht etwa über eine harmlose Anpassung. Wir reden über einen medienpolitischen Geisterfahrerkurs, der in der bundesrepublikanischen Geschichte beispiellos ist. Die CSU-Staatsregierung greift mit der Brechstange in die Programmautonomie ein. Besonders infam finde ich den durchscheinenden Vorwurf des "angeblichen Kampagnenjournalismus", das Verbot von gesellschaftlichen Gestaltungszielen. Wissen Sie, was das im Klartext heißt? – Im Reformstaatsvertrag, dem wir alle zugestimmt haben, steht explizit, der Rundfunk soll – ich zitiere – "den gesellschaftlichen Zusammenhalt" und "die europäische Integration" fördern. – Genau diese Aufgabe will die CSU jetzt streichen. Wer Zusammenhalt tilgen will, betreibt dabei das Geschäft der Spalter und kapituliert vor dem AfD-Framing. (Beifall bei den GRÜNEN) Wer derlei Rhetorik übernimmt, dem sei gesagt: Ein unabhängiger Rundfunk ist kein Luxusprojekt. Er ist die Schlagader unserer Demokratie. Wir lassen nicht zu, dass ihm jemand die Luft abdreht. Beispiel Quotendiktat: 60 % Information. – Klingt gut, ist aber ein bürokratisches Monster und ein Angriff auf Wissen, Bildung und Kultur. Ich frage Sie: Wer legt denn fest, was Information ist? Ist ein Spielfilm wie "Im Westen nichts Neues" Unterhaltung oder doch Information, weil er die Grauen des Krieges zeigt? Wie ist es bei unseren bayerischen Lieblingen wie "Lebenslinien", "Unter unserem Himmel" oder "Dahoam ist dahoam"? Wenn bei "Dahoam ist dahoam" beim Bäcker über Plastikmüll diskutiert wird oder der Pfarrer mit der Apothekerin anbandelt – ist das dann Information über das Dorfleben oder ein verbotenes Gestaltungsziel? Sie sehen schon: Eine starre Infoquote gefährdet die Vielfalt, die den Bayerischen Rundfunk ausmacht. Sie wollen den Rundfunk zu einem "Schwarzfunk" schrumpfen, den man im Hinterzimmer steuern kann. (Widerspruch bei der CSU) Aber Rundfunk braucht Freiheit, keine CSU-Gängelung durch die Hintertür! (Beifall bei den GRÜNEN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): So ein Käse! Jetzt können Sie mal abrüsten! – Weitere Zurufe von der CSU) Der Urheber dieses Kurses ist Markus Söder, gelernter Journalist beim Bayerischen Rundfunk. (Zurufe von der CSU) Er ist PR-Profi und Influencer mit Staatskanzleibudget. Genau das ist das Problem. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Sie konstruieren eine Geschichte!) Markus Söder weiß ganz genau um die Wirkmacht von Bildern. Er weiß, wie man Themen setzt und abwürgt. Und weil er das weiß, will er den Bayerischen Rundfunk an die kurze Leine nehmen. (Beifall bei Abgeordneten der GRÜNEN – Widerspruch bei der CSU) Wer den Bayerischen Rundfunk aber mit Verboten gängelt und gleichzeitig seine eigenen Adventskonzerte aufzeichnen lassen will, wie Ende des Jahres versprochen, (Tanja Schorer-Dremel (CSU): So was kann man nicht stehen lassen! – Weitere Zurufe von der CSU) der will keinen unabhängigen Rundfunk, der will einen "Söder-Funk", (Tanja Schorer-Dremel (CSU): So ein Käse! – Martin Wagle (CSU): Das ist eine bodenlose Unverschämtheit!) der will keine vierte Gewalt, die ihm kritische Fragen stellt, sondern der will eine Hofberichterstattung, wo die 60% Information mit Pressemitteilungen gefüllt werden! (Unruhe bei der CSU – Glocke des Präsidenten – Michael Hofmann (CSU): Sie machen sich unglaubwürdig! Das ist lächerlich, was Sie hier veranstalten! "Markus Söder", wo kommen Sie denn her? Da sind wir weit davon entfernt!) – Wenn Sie das lächerlich finden, dann will ich Ihnen einmal etwas über die Geschichte der Einflussnahme hier in Bayern erzählen: Wir erinnern uns an die "Lindenstraße", bei der hier in Bayern das ARD-Signal abgestellt wurde, weil vor 20 Uhr ein schwuler Kuss zu sehen war. (Michael Hofmann (CSU): Auwei, auwei, auwei!) Der Intendant war Regierungssprecher von Stoiber und Merkel und wechselte dann direkt von der Staatskanzlei zum BR. Völlig unabhängig davon, ob die Person geeignet ist, ist das ein Compliance-Problem. (Beifall bei den GRÜNEN) Ein weiteres Beispiel ist der Imagefilm über die Müllverbrennungs-Lobby, der als angebliche BR-Doku lief, als das Volk über "Das bessere Müllkonzept" abstimmen sollte. (Michael Hofmann (CSU): Das war doch in den Neunzigerjahren!) Während des Volksbegehrens wird ein Lobby-Imagefilm als "Doku" gelabelt. Wir dachten eigentlich, dass diese Zeiten hinter uns liegen. Aber wenn sich Markus Söder 2026, wie geplant, sein Adventskonzert aufzeichnen lässt – – (Unruhe – Glocke des Präsidenten – Martin Wagle (CSU): Diese Rede gehört auch in die Tonne!) – Sie sind offensichtlich getroffen und fühlen sich angesprochen. Ich sage nur: Getroffene Hunde bellen. – Das Adventskonzert wird aufgezeichnet. Können Sie mal nachfragen, warum das geplant ist? (Beifall bei den GRÜNEN) Wenn die Chefredaktion in dieser Weise zentralisiert wird und eine solche Machtfülle erhalten soll, (Michael Hofmann (CSU): In Ihrer Fantasiewelt ist das so!) dann schrillen bei mir alle Alarmglocken. Wir haben unter Orbán und unter Trump erlebt, wie freier Rundfunk leidet und wie schnell freie Medien unter Druck geraten. Wenn der medienpolitische Sprecher der AfD erklärt, die CSU käme mit diesem Entwurf vielen AfD-Forderungen nach, (Beifall bei der AfD – Martin Wagle (CSU): Das ist an Peinlichkeit nicht zu überbieten!) dann muss doch jedem Demokraten und jeder Demokratin hier im Saal der Atem stocken. (Michael Hofmann (CSU): Wo kommen wir denn hin, wenn man jedes Argument dadurch ausschalten kann, dass man "AfD" sagt?) – Da müssen Sie sich doch bei der AfD beschweren. Aber die findet es ja gut, was Sie machen. – Wir GRÜNE fordern jedenfalls: Stärken Sie den BR, statt ihn zu gängeln. Bringen Sie Ihre Energie ein, um Verbesserungen für freie Medien zu schaffen. Setzen Sie die wichtigen Reformen aus dem Staatsvertrag um. Aber lassen Sie die Finger von der redaktionellen Freiheit. Dem wirklich ausführlichen und guten Nachzieher der SPD-Fraktion stimmen wir gerne zu. Ich hoffe, es wird zu Vielfalt statt zu Verboten kommen. (Beifall bei den GRÜNEN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das war nur peinlich!)
Tobias Reiß
Herr Kollege Mang hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.
Ferdinand Mang AfD
Vielen Dank für die Komplimente. – Ich verweise auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2018, Randnummer 77. Damit findet man die Stelle gleich. Hier führt das Gericht aus, dass dem öffentlichrechtlichen Rundfunk im Rahmen der dualen Rundfunkordnung die Erfüllung des klassischen Funktionsauftrags der Rundfunkberichterstattung zukomme. Die Rundfunkberichterstattung ist also der klassische Funktionsauftrag, und darauf führt dieses Gesetz wieder zurück. Weiter heißt es in dieser Fundstelle: "Auch wegen des erheblichen Konzentrationsdrucks im privatwirtschaftlichen Rundfunk und der damit verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung sind daher Vorkehrungen zum Schutz der publizistischen Vielfalt geboten." Nichts anderes sehen diese Regelungen vor, die Sie gerade so hart angegriffen haben. (Beifall bei der AfD)
Sanne Kurz GRÜNE
Ich stelle fest, dass die AfD die Regelungen der Staatsregierung, die bisher im Verbändeanhörungsverfahren vorgeschlagen wurden, verteidigt. Ich stelle fest, dass die AfD offensichtlich nicht den Reformstaatsvertrag mit dem dort festgelegten Auftrag gelesen hat. Und ich stelle fest, Herr Mang, dass Sie offenbar im Rundfunkrat nicht aufgepasst haben, wo diese Dinge bereits diskutiert wurden. (Beifall bei den GRÜNEN)
Tobias Reiß
Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Martina Fehlner für die SPD-Fraktion.
Martina Fehlner SPD
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie, seine Unabhängigkeit ist ein hohes Gut. Er sichert verlässliche Informationen, Meinungsvielfalt und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gerade in Zeiten von Desinformation, Fake News, Polarisierung und sinkendem Vertrauen in demokratische Institutionen brauchen wir einen starken und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Deshalb muss auch jede Reform des Bayerischen Rundfunkgesetzes die Rundfunkfreiheit, die Programmautonomie und die Staatsferne sichern. Der Entwurf der Staatsregierung enthält Regelungen, die über diese notwendigen Rahmensetzungen hinausgehen. Sie greifen ein in Programm, Organisation und Finanzierung des Bayerischen Rundfunks. Das ist verfassungsrechtlich problematisch und aus unserer Sicht auch politisch das falsche Signal. Mit dieser Kritik stehen wir nicht allein. Auch in der Verbändeanhörung wurden deutliche Bedenken geäußert. Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks hat auf problematische Punkte hingewiesen. Ebenso gibt es Kritik aus der journalistischen Praxis. Wenn diejenigen, die Verantwortung für Programm, Kontrolle und journalistische Arbeit tragen, vor Eingriffen in Rundfunkfreiheit und Staatsferne warnen, dann sollte uns das zu denken geben. (Beifall bei der SPD) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein eigenständiger Akteur der demokratischen Öffentlichkeit. Seine Aufgabe ist es, unabhängig zu informieren, zu hinterfragen und auch unbequeme, kritische Fragen zu stellen. Genau dafür schützen ihn unsere Verfassung und unser Grundgesetz. Die Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist allein Aufgabe der Kontrollgremien. Auf einige kritische Punkte möchte ich jetzt hinweisen: Erstens. Die geplante Informationsquote von 60 % klingt zunächst einmal nach Klarheit. Sie ist aber weder erforderlich noch praktikabel. Der Informationsanteil liegt bereits heute auf einem hohen Niveau. Zugleich ist der Begriff "Information" nicht trennscharf definiert. Was ist "Information", und wer legt das fest? – Die Mehrheit? Eine starre Quote ist ein Eingriff in die Programmautonomie. Programmqualität entsteht nicht durch Prozentrechnungen, sie entsteht durch journalistische Professionalität, durch Vielfalt und durch Staatsferne. Zweitens. Das vorgesehene Verbot sogenannter politischer oder gesellschaftlicher Gestaltungsziele: Journalismus muss einordnen, analysieren und kritisch hinterfragen. Wenn bereits die mögliche gesellschaftliche Wirkung journalistischer Berichterstattung rechtlich verdächtig wird, schwächt dies die demokratische Meinungsbildung. Drittens. Der Leitgedanke der Beitragsstabilität: Hier wird die im Grundgesetz fest verankerte staatsferne Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks infrage gestellt. Die Festlegung des Rundfunkbeitrags gehört in ein unabhängiges Verfahren und nicht in politische Zielvorgaben. (Beifall bei der SPD) Viertens. Schließlich ist auch die Frage der Personalentscheidungen im programmgestaltenden Bereich von zentraler Bedeutung. Diese Personalentscheidungen müssen ausschließlich nach fachlicher, journalistischer und persönlicher Eignung erfolgen. Jede Form der mittelbaren oder unmittelbaren Überprüfung politischer oder weltanschaulicher Überzeugungen wäre mit dem Prinzip der Staatsferne nicht vereinbar und würde den Kern der Rundfunkfreiheit berühren. (Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Reform des Bayerischen Rundfunkgesetzes muss das Ziel haben, den Rundfunk zu stärken, nicht, ihn enger zu führen. Sie muss Freiräume sichern und nicht neue Grenzen ziehen, auch im Hinblick auf mögliche Mehrheiten in späteren Zeiten. Wir stimmen daher dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Tobias Reiß
Einen Moment, Frau Kollegin. Mir liegt noch eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Mang vor.
Ferdinand Mang AfD
Frau Kollegin, ihre Vorrednerin hat auf § 26, "Auftrag", des Medienstaatsvertrags verwiesen. Ich lese einmal Absatz 1 Satz 8 vor: "Die öffentlich-rechtlichen Angebote haben der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen." Satz 9 lautet: "Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Profil entspricht, ist Teil des Auftrags." Die Regelung der 60 %, die jetzt angestrebt wird, steht zu dieser Regelung nicht im Widerspruch; denn es ist nicht definiert, wie groß dieser Teil sein soll. Da steht nicht drin, dass man diesen Anteil nicht bestimmen dürfte. Dieser Teil darf auch kleiner werden. Weiter ist in § 26 Absatz 2 die Verpflichtung zur Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information und Berichterstattung wie auch zur Achtung von Persönlichkeitsrechten verankert. – Das steht da drin. Ich zitiere weiter: "Ferner sollen sie die einem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechenden Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten". Aus diesen Grundsätzen, die in § 26 des Medienstaatsvertrags niedergelegt wurden, leiten sich diese Forderungen ab.
Tobias Reiß
Kommen Sie bitte zum Ende.
Ferdinand Mang AfD
Sie stehen damit eben nicht im Widerspruch. Sie sind vielmehr Ausformungen dessen, was im Gesetz steht.
Martina Fehlner SPD
Ich glaube, ich kann ganz kurz darauf antworten. Ich glaube, Sie stehen nicht zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ich glaube, es ist mehr als klar, dass Sie ihn gerne abschaffen möchten. Das unterscheidet Sie ganz klar von uns. Für uns ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk – und das habe ich gesagt – ein wichtiger Pfeiler unserer Demokratie. Die Presse- und die Meinungsfreiheit sind auf allen Ebenen wichtig. Daran arbeiten wir. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abgeordneten Martin Huber (AfD))
Tobias Reiß
Der nächste Redner ist der Kollege Alex Dorow für die CSU-Fraktion. Herr Kollege, bitte schön.
Alex Dorow CSU
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach medienpolitischen "Geisterfahrer"-Vorwürfen, nach "Brechstange" und dem Vorwurf, einen "Söder-Funk" errichten zu wollen, möchte ich versuchen, die Debatte zur Sachlichkeit zurückzubringen. Ich danke der Kollegin Fehlner ausdrücklich für ihre sachliche Darstellung. Ich glaube, keiner – wirklich keiner – der von dir angesprochenen und angemahnten Punkte ist von den Änderungen berührt, wenn sie denn so kämen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Der Reformstaatsvertrag ist das Ergebnis intensiver Bestrebungen aller Länder, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk digitaler, schlanker und moderner aufzustellen sowie damit seine Akzeptanz zu stärken. Auftrag und Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, daran möchte ich erinnern, sollen geschärft, der Umfang seiner Angebote etwa im Bereich der Hörfunkwellen und der Spartenkanäle gestrafft, die Zusammenarbeit zwischen den Anstalten ausgebaut sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verbessert werden. Es geht also ausdrücklich nicht darum, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu schwächen, sondern darum, ihn stark und zukunftsfähig zu machen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Die Rundfunkanstalten selbst haben viele Jahre lang, das ist auch nicht verwunderlich, in eigener Sache keinen großen Reformeifer an den Tag gelegt. Umso mehr kommt es deshalb jetzt auf den Gestaltungsauftrag der Politik an – jawohl, den gibt es –, der bei den Landtagen als demokratisch legitimierte Rundfunkgesetzgeber liegt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, diesen nehmen wir wahr, und wir achten selbstverständlich den verfassungsrechtlichen Rahmen, den uns die Rundfunkfreiheit dazu vorgibt. Dieser demokratische Prozess steht jetzt gerade ganz am Anfang. Dem Bayerischen Landtag liegt überhaupt noch kein konkreter Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes vor. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört!) Der Diskussionsprozess ist noch gar nicht abgeschlossen. Die Bewertung der Rückmeldungen aus der Verbändeanhörung zu einem ersten Gesetzentwurf der Staatsregierung läuft gerade noch. Liebe Sanne Kurz, für Panikmache, wie du es gerade getan hast, wegen angeblicher Verletzung der Programmautonomie oder der Staatsferne besteht überhaupt kein Anlass. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Es ist völlig klar, dass wir uns als Gesetzgeber im Bayerischen Landtag noch intensiv mit einem solchen Gesetzentwurf beschäftigen werden, sobald er dem Bayerischen Landtag zugeleitet worden ist, was aber noch nicht der Fall ist. Wir nehmen natürlich auch alle vorgebrachten Bedenken ernst und prüfen sie sorgfältig in einem transparenten parlamentarischen Verfahren. Neben der zentralen Umsetzung des Reformstaatsvertrags hat die Staatsregierung in einzelnen Punkten noch weitergehende Neuregelungen für den Rundfunk vorgeschlagen, die nun eine Aufregung verursachen, die in der Sache in keiner Weise gerechtfertigt ist. Ich will kurz begründen, warum. Die Digitalisierung und die sozialen Medien haben unsere Informationsgesellschaft grundlegend umgewälzt. Diese Entwicklung ist noch nicht zu Ende. Wir brauchen daher mehr als je zuvor verlässliche und faktenbasierte Informationen, Qualität, Vielfalt und sachgerechte Einordnung in der Berichterstattung. Ich denke, darin sind sich alle einig. Der Informationsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist damit für unsere Demokratie von zentraler Bedeutung. Auch die Antragsteller werden nicht müde, das immer wieder zu betonen. Deswegen ist es sachgerecht und auch legitim, einen festen Anteil an Informationsangeboten im Programm des BR-Fernsehens vorzusehen. Das ist nichts anderes als eine Konkretisierung des Kernauftrags, des Rahmens, aber nicht der Inhalte, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk bereits nach dem geltenden Medienstaatsvertrag unbestreitbar hat. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Der Rundfunkgesetzgeber hat den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks festzulegen. Es ist nicht so, dass sich die Sender ihren Auftrag selbst definieren können. Es kann selbstverständlich eine Schwerpunktsetzung auf Information gegenüber der Unterhaltung erfolgen. Selbstredend geht es in keiner Weise darum, dem Bayerischen Rundfunk irgendwelche inhaltlichen Vorgaben für seine Informationsangebote zu machen. Wenn hier von einer Bedrohung der Staatsferne und der Unabhängigkeit gesprochen wird, wird genau dieser Eindruck erweckt. Dieser Eindruck ist falsch und irreführend, weil niemand dem BR vorschreiben will, was wie berichtet werden soll. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ich zitiere einen Satz, der entscheidend ist: Der bisher diskutierte Gesetzentwurf sieht vor, dass "unterschiedliche Auffassungen im Gesamtprogramm ausgewogen und angemessen zu berücksichtigen sind." – Wer möchte dem denn widersprechen? Das spiegelt doch gerade das Gebot der Meinungsvielfalt wider, was wir uns übrigens im Fall Julia Ruhs beim Norddeutschen Rundfunk gewünscht hätten. Wer darin eine Einschränkung der Rundfunkfreiheit sieht, der sollte die Frage beantworten, ob er einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben möchte, der genau das tut, nämlich eine eigene politische Agenda zu verfolgen und sein Gesamtprogramm darauf auszurichten. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ich betone: Es ist richtig und eigentlich auch selbstverständlich, dass eine Rundfunkanstalt keine solche Agenda verfolgen sollte. Das tut der BR übrigens auch nicht. Das sollte auch so bleiben. Ich komme zur eigenen Einordnung des Geschehens. Inhaltliche Schwerpunktsetzungen und kritische Kommentierungen von Journalistinnen und Journalisten bleiben davon völlig unberührt. Was an übergeordneten Zielen im Medienstaatsvertrag selbst verankert ist und damit schon kraft Gesetzes zum Auftrag des öffentlichrechtlichen Rundfunks gehört, wie etwa der Beitrag zur europäischen Integration oder zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, kann natürlich kein unzulässiges Gestaltungsziel sein. Was zu guter Letzt die gesetzliche Verankerung des Chefredakteurs – auch das steht in der Kritik – betrifft: Es wird lediglich eine bestehende Funktion im Gesetz abgebildet – nicht mehr. Das ist nichts Neues. Der Chefredakteur beim BR hat heute schon für die aktuellen Nachrichten die alleinige Zuständigkeit. Es geht nicht um eine umfassende Zentralisierung von Zuständigkeiten, sondern um die Verankerung klarer Verantwortlichkeiten für den zentralen journalistischen Bereich des BR, nämlich die aktuelle Berichterstattung. Ich bemerke nebenbei: Die meisten Zeitungsverlage haben eine viel weitergehende Regelung. Sie haben nämlich die publizistische Gesamtverantwortung bei einem Chefredakteur angesiedelt, ohne dass man dabei gleich die Meinungsvielfalt in Gefahr sehen könnte. Ich komme zum Schluss. Es besteht keinerlei Anlass für solche schwerwiegenden Vorwürfe, wie sie hier von einer ansonsten geschätzten Kollegin erhoben wurden. Sorgen sollte uns vielmehr machen, dass sich zunehmend auch Menschen aus der Mitte der Gesellschaft von den Angeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht mehr angesprochen fühlen. (Zuruf des Abgeordneten Benjamin Adjei (GRÜNE)) Deshalb bin ich sicher, dass wir am Ende zu Lösungen kommen werden, die den Bayerischen Rundfunk stärken, aber auch den Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer an unabhängige, sachliche und ausgewogene Informationen entsprechen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
Tobias Reiß
Der nächste Redner ist der Kollege Ferdinand Mang für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
Ferdinand Mang AfD
Sehr verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! (Toni Schuberl (GRÜNE): Und Kolleginnen!) In dieser Debatte streiten wir uns um das neue Bayerische Rundfunkgesetz – ein Gesetz, das die Rahmenbedingungen für den Bayerischen Rundfunk regelt. Endlich – endlich! – setzt die CSU nach langem und schwerem Ringen wenige Forderungen der AfD um. (Beifall bei der AfD) Und schon ertönt auf weiter Front das große Geheule und werden viele dicke Krokodilstränen vergossen. (Zuruf von der CSU: Jetzt hören wir wieder diesen Singsang!) Dabei leiten sich sämtliche angeprangerte Änderungen vom jüngst beschlossenen Rundfunkstaatsvertrag ab und stehen auch nicht in erkennbarem Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dazu habe ich in meinen Interventionen ausgeführt. Außerdem beginnt die Kritik mal wieder mit Unwahrheiten. So warnt der Antrag der GRÜNEN vor der Einführung einer starren Informationsquote von 60 % im linearen Fernsehen, als ob sachliche Information etwas Gefährliches wäre. Doch von starren Quoten kann ich nichts lesen. Wie lautet denn der Gesetzentwurf? – Dieser spricht von "mindestens 60 %" der jährlichen Sendezeit. Es gibt also keine starre Quote. Es darf also noch etwas mehr sachlich-neutrale Berichterstattung geben. Ich glaube, etwas mehr Wahrheit anstatt Ablenkung würde unsere Gesellschaft auch gut vertragen. (Beifall bei der AfD) Außerdem ist dieser Gesetzentwurf auf das Dritte Programm beschränkt. Ich fände eine Ausweitung dieser Regelung auf alle Sender durchaus überlegenswert. Als weiteren Punkt heulen sich die GRÜNEN die Augen über das Verbot gesellschaftlicher Gestaltungsziele aus. Was steht denn im neuen Entwurf nun tatsächlich drin? – Das Programm darf nicht darauf ausgerichtet sein, ein politisches oder gesellschaftliches Gestaltungsziel zu verfolgen, um damit konkrete Verhaltensänderungen oder politische Entscheidungen herbeizuführen. Davon unberührt ist die kritische Begleitung gesellschaftlicher Entwicklungen. Ja, so was! Der BR darf also die Bevölkerung nicht manipulieren, nicht mehr die eigene links-grüne Meinung indoktrinieren, sondern nur noch gesellschaftliche Entwicklungen kritisieren. Ja, wo kommen wir denn hin, wenn die Leute plötzlich ihre Meinung selbst bilden können? Das ist ja furchtbar! Das ist für die GRÜNEN natürlich ein sehr großes Schreckgespenst. Bei der letzten Forderung musste ich schon den Kopf schütteln. Da kritisieren die GRÜNEN die Zentralisierung der Verantwortung bei einem Chefredakteur. Typisch grün. Chef sein? Sehr gerne. Aber bitte, bitte keine Verantwortung. – Schon klar. Da erkenne ich ein gewisses Muster: Unser Land mit grüner Politik an die Wand fahren und dann dafür keine Verantwortung übernehmen wollen oder am besten der AfD die Schuld dafür geben – das hat schon Methode. Beim letzten Punkt in der Begründung musste ich laut lachen. Da schreiben die GRÜNEN, welche enorme Unsicherheit bei den Mitarbeitenden damit geschaffen würde. – Wissen Sie, was tatsächlich enorme Unsicherheit bei den Mitarbeitern schafft? – Wenn man sich in raubtierkapitalistischer Weise ein großes Reservoir an freien Mitarbeitern hält, die man nach Lust und Laune heuern und feuern kann. Das schafft enorme Unsicherheit. Und genau das ist die Personalpolitik des BR. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
Tobias Reiß
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Herr Kollege Ludwig, bitte.
Rainer Ludwig FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Zunächst darf ich einmal unmissverständlich betonen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt für uns im dualen Mediensystem in Bayern eine zentrale Funktion, insbesondere auch zur Sicherung unserer Demokratie. Er steht unbestritten für Meinungsvielfalt, für Meinungsbildung und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Der Öffentlich-Rechtliche muss dafür Sorge tragen, dass Akzeptanz und Vertrauen in der Bevölkerung entstehen, dass die Glaubwürdigkeit von Nachrichten gerade in Zeiten von Desinformation und Fake News gefestigt wird. Verlässliche Informationen haben auch vor den aktuellen geopolitischen Hintergründen eine wirklich herausragende Bedeutung. Genau deshalb begrüßen wir die Reformimpulse und unterstützen grundsätzlich den Ansatz der Staatsregierung, den inhaltlichen Auftrag zu stärken, den öffentlichrechtlichen Rundfunk klar, gezielt, effizient an seinem gesetzlichen Kernauftrag auszurichten und auf ihn zu fokussieren. Ich sage ganz deutlich: Ja, der Programmschwerpunkt muss eindeutig auf der Information liegen. Sie ist quasi die Grundversorgung. Deshalb sehen wir einen Informationsanteil von mindestens 60 % im BR-Fernsehen auch als durchaus gerechtfertigt an. Natürlich wirft diese Forderung, wie wir gehört haben, noch einige Fragen auf: Wie definiert man "Informationen" konkret? Welche Kriterien gehören dazu? Wer kontrolliert den Infoanteil? – Das gilt es halt noch im letzten Detail zu klären. Wir sind hier in der Tat noch in einem Diskussionsprozess. Meine Damen und Herren, 60 % sind ein Richtwert. Wir wollen, dass neben dem Schwerpunkt "Informationen" auch andere Programmsegmente wie Kultur, Bildung und Unterhaltung angemessen Berücksichtigung finden. Meine Damen und Herren, es ist aber schon auch wichtig, die Rolle der Sendeanstalten einmal grundsätzlich zu definieren. Der Bayerische Rundfunk darf aus meiner Sicht kein politischer Akteur und kein gesellschaftlicher Gestalter sein, er darf auch keine beeinflussenden Verhaltensänderungen oder gar politische Entscheidungen suggerieren. Ich sehe seine Aufgabe darin, zu informieren, Orientierung zu geben, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen, aber nicht darin, Entwicklungen vorzugeben oder gar zu steuern. Das neue Gesetz soll verhindern, dass subjektive Bewertungen nach außen den Eindruck von objektiven Darstellungen erwecken. Eine Feststellung: Das macht meiner Ansicht nach in der medialen Praxis immer mehr Schule, insbesondere im Social-Media-Bereich, aber auch schon bei den Printmedien, wo redaktionelle Beiträge häufig eher einen Kommentarcharakter besitzen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wir erwarten deshalb generell, dass die journalistischen Grundsätze konsequent eingehalten werden und dass die Öffentlich-Rechtlichen auch explizit ihrer Pflicht zu einer sachlichen, wahrheitsgetreuen, unabhängigen und umfassenden Berichterstattung mit fundierten, faktenbasierten und unverfälschten Informationen nachkommen, was ja eigentlich auch ihre ureigenste gesetzliche Aufgabe ist. Ich verweise auf den Rundfunkstaatsvertrag, wo es wörtlich heißt: "Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität [...] sowie die Ausgewogenheit […] zu berücksichtigen." Meine Damen und Herren, es geht – das möchte ich abschließend ausdrücklich sagen – bei dieser Reform weder um den Eingriff in die Rundfunk- bzw. Pressefreiheit noch um den staatlichen Einfluss auf die Programmautonomie. Wir stellen die Unabhängigkeit und die Wahrung der Staatsferne des Öffentlich-Rechtlichen in keiner Weise infrage. Die Anstalten sollen selbst über Inhalte und Formate entscheiden, wir fordern aber eine disziplinierte, korrekte, gründliche Beachtung von Fakten und Qualitätsfaktoren. Diese Reform soll dafür eindeutige Leitplanken setzen. Das ist unser Ziel, und das unterscheidet unsere Auffassung auch von den Dringlichkeitsanträgen der GRÜNEN und der SPD. Deshalb lehnen wir diese beiden Dringlichkeitsanträge auch ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Martina Fehlner (SPD): Schade!)
Tobias Reiß
Für die Staatsregierung erteile ich Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann das Wort. Herr Staatsminister, bitte schön. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für diese Debatte zu den beiden Dringlichkeitsanträgen. Ich finde, sie ist für die Debattenkultur in unserem Land symptomatisch. Danke den Kollegen Dorow und Ludwig, die in aller Sachlichkeit den Kern der Anliegen dargestellt haben, um die es bei den Änderungen im Änderungsgesetz zum Rundfunkgesetz für den Bayerischen Rundfunk geht. Frau Kurz, ehrlich gesagt fand ich Ihren Auftritt hier unwürdig: Hier geradezu mit Schaum vor dem Mund (Jürgen Mistol (GRÜNE): Geht es vielleicht ein bisschen sachlicher?) und einer von Herrn Schuberl offenbar übernommenen Obsession gegen den Ministerpräsidenten im Expertenmodus Verschwörungstheorien zu verbreiten, das wird dieser Diskussion wirklich nicht gerecht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich sage deshalb "symptomatisch für die Debattenkultur in diesem Land", weil das ein Beispiel dafür ist, dass Sie nicht wie die anderen beiden Kollegen in der Lage sind, (Toni Schuberl (GRÜNE): Sie haben doch auf Twitter von den linksextremen Journalisten beim BR gesprochen!) sachlich über Fragen der Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu diskutieren, sondern das sofort mit einem Griff in die wirklich unterste Schublade kombinieren: Jetzt solle aus der Staatsregierung in die Redaktionen hineinregiert werde. Dann kommt Orbán, dann kommt Trump, dann kommt die ganze Klaviatur. Damit wollen Sie – das hat natürlich Methode – diskreditieren. (Sanne Kurz (GRÜNE): Ich habe den Entwurf nicht geschrieben!) – Nein, Sie haben aber Ihre Rede hier gehalten; (Sanne Kurz (GRÜNE): Ja, zu Recht! Zu diesem Entwurf!) für die müssen Sie sich rechtfertigen. Mit dieser Art von Debatte wollen Sie diskreditieren. (Tim Pargent (GRÜNE): Sie können ja überhaupt nicht auf die Vorwürfe eingehen!) Sie wollen, dass derartige Überlegungen (Benjamin Adjei (GRÜNE): Das sind keine Überlegungen, sondern das ist Ihr Gesetzentwurf!) erst überhaupt nicht angestellt werden. Das ist die Verengung der Diskussions- und Diskursräume in diesem Land, die den Leuten draußen gewaltig auf die Nerven geht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Allein schon die Tatsache, dass wir über einen Gesetzentwurf diskutieren, der gerade aus der Verbändeanhörung zurückgekommen ist! (Zuruf der Abgeordneten Sanne Kurz (GRÜNE)) – Das habe ich schon verstanden, was Sie mit dem Dringlichkeitsantrag wollen. (Sanne Kurz (GRÜNE): Ist ja schön, dass Sie das verstanden haben!) Ich finde es aber trotzdem bemerkenswert, dass man im Rahmen einer Verbändeanhörung, noch bevor ein Gesetzentwurf überhaupt fertig ist und hier im Landtag zur Verfügung gestellt wird, mit einem Dringlichkeitsantrag Stimmung macht. Das finde ich im Rahmen der Debattenkultur bemerkenswert, die ich einfach zurückweise. Ich empfinde das, was Sie hier gesagt haben, übrigens auch persönlich als kränkend, weil das, was Sie alles sagen, nämlich auf mich genauso wenig zutrifft wie auf den Ministerpräsidenten. Ich finde diese Gleichstellungen mit irgendwelchen Autoritären bodenlos und unverschämt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Sanne Kurz (GRÜNE): Dann empfehle ich deutliche Abgrenzung!) Wir werden noch genug Gelegenheit haben, in aller Ruhe über alle Punkte zu diskutieren, weil wir den Gesetzentwurf jetzt dann irgendwann im Kabinett im zweiten Durchgang behandeln werden. Dann werden wir ihn dem Landtag zuleiten. Dann werden wir darüber diskutieren können. Aber schon diese bewusste Verengung auf drei oder vier Punkte, die Sie hier heute problematisieren, zeigt ja schon, worum es Ihnen geht. Mir und unseren beiden Fraktionen und all denjenigen, die am Reformstaatsvertrag mitgewirkt haben, geht es um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in diesem Land. Der Unterschied zur AfD ist – und deshalb kann ich auf deren Schützenhilfe verzichten –, dass wir zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk stehen. Wir sind der festen Überzeugung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Teil der DNA unserer Nachkriegsordnung ist, dass er ein Teil des Mediensystems ist, dass er unverzichtbar ist (Sanne Kurz (GRÜNE): Und deshalb muss der Beitrag auf ewig stabil bleiben?) und dass er aber auch zukunftsfähig gemacht werden muss, weil sich die Welt halt in achtzig Jahren verändert hat. (Beifall bei der CSU) Zudem haben wir in den letzten vierzig Jahren den privaten Rundfunk dazubekommen, der auch in der Lage sein muss zu leben. Der private Rundfunk hat eine wichtige Rolle im Bereich des Fernsehens, bei den vielen lokalen TV-Sendern, die wir alle kennen, und im Bereich der Rundfunksender. Durch die Gespräche wissen Sie alle, unter welchem Druck die privaten Sender stehen. Das hängt auch mit dem Verhältnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zusammen. Deshalb handelt es sich bei der stärkeren Kooperation um ein Kernanliegen. Die Beitragsstabilität wird natürlich auch verfolgt, weil wir die Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglichen wollen. Dafür muss dieser aber gleichzeitig seinem Auftrag gerecht werden, weil er im Gegensatz zu allen anderen Anbietern von Medien, unabhängig davon, ob es sich um den Printbereich oder den Bereich des Rundfunks handelt, einen Beitragsanspruch hat. Und das ist der grundlegende Unterschied. (Beifall bei der CSU) Ich halte diesen Beitragsanspruch für absolut gerechtfertigt; aber ich bin trotzdem der Meinung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner Rolle gerecht werden muss. Dafür muss er liefern, wofür er zuständig ist, nämlich die Grundversorgung und die Ausgewogenheit. Das ist völlig richtig. Dafür gibt es ihn, und dafür wollen wir ihn auch zukunftsfest machen. Das ist das Kernanliegen des Reformstaatsvertrags, der in der Gesetzesnovelle, die wir jetzt erarbeiten, hauptsächlich umgesetzt wird. Um das zu präzisieren, wollen wir noch ein paar Punkte dazunehmen: Der erste Punkt ist die Informationsquote. Unter diesen Begriff fällt für uns die Information. Der Begriff ist im Medienstaatsvertrag definiert. Man kann also nicht sagen: Das ist überhaupt nicht definiert. Kein Mensch weiß, was das ist. – Das ist sehr wohl definiert. Die Definition steht in § 2 Absatz 2 Nummer 25 des Medienstaatsvertrags. Diese Definition führt alles Mögliche an: Nachrichten, Zeitgeschehen, politische und wirtschaftliche Berichterstattung, Auslandsberichte, religiöse Themen, Sport, regionale und gesellschaftliche Inhalte, Serviceformate sowie zeitgeschichtliche Beiträge. Das bedeutet Information nach der offiziellen Definition. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Natürlich nehmen wir die Debatte in der Verbändeanhörung ernst. Es ist ja nicht so, dass uns das alles nicht interessiert, nur weil wir im BR keinen Streit wollen. Das Gegenteil ist der Fall. Wir wollen den BR zukunftsfest machen. Deshalb erweitern wir die Regelung zur Informationsquote um den Bereich der Kultur und der Bildung. 60 % bedeutet für uns – das habe ich auch schon öfter öffentlich gesagt –: Information, Kultur und Bildung. Damit dürfte der Kernbereich des Grundauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks adressiert sein. Ich glaube, dass damit jeder leben kann. Deswegen kann man den Schaum vor dem Mund wieder abwischen und sagen: Genau so ist es sinnvoll. (Beifall bei der CSU) Und wenn man fragt: Warum braucht es überhaupt eine Quote? – Weil wir es ernst meinen. Am Ende geht es immer um die Beitragsstabilität und um die Rechtfertigung für den Beitrag. Das bedeutet, dass die Leistung dafür besser als bei anderen Anbietern sein muss. Das bedeutet, dass es sich nicht um eine reine Abspielstation irgendwelcher Filme handeln darf. Diejenigen, die im Zusammenhang wieder die Grundfrage danach stellen, was Kultur überhaupt sei und ob es sich beispielsweise bei "Fastnacht in Franken" um Kultur handle, führen fadenscheinige Diskussionen. Wir wissen doch genau, worum es geht. Es geht nämlich nicht um die hundertste Wiederholung eines drittklassigen Krimis, sondern wirklich um einen Qualitätsanspruch. Deshalb ist die Quote – das wurde schon gesagt – als Richtschnur völlig richtig. Dabei geht es nicht darum, mit dem Millimeterband zu messen, sondern vielmehr darum, diese Quote im Gesetz zu verankern, weil uns die Sache wichtig ist. Information, Bildung und Kultur sollen nicht im Ungefähren bleiben, sondern müssen auf den Punkt gebracht werden. Ich glaube, damit kann man gut arbeiten. Der zweite Punkt ist das Verbot gesellschaftlicher Gestaltungsziele. Gerade haben die beiden Kollegen Dorow und Ludwig sehr richtig ausgeführt, was mit diesen Zielen gemeint ist. Da wird dann über die Begriffe diskutiert Es werden die absurdesten Beispiele gebildet: Man dürfe den Antisemitismus nicht mehr bekämpfen, weil es sich dabei um ein politisches Gestaltungsziel handle usw. – Nein, das ist bewusstes Missverstehen. Darum geht es uns nicht. Uns geht es vielmehr darum – und so wurde es ausgeführt –, dass der Rundfunk nicht einseitig politischen und weltanschaulichen Ideen dienen, sondern ausgewogen sein soll. Der Rundfunk soll kein Framing, keinen Kampagnenjournalismus und keinen Aktivismus betreiben. (Sanne Kurz (GRÜNE): Das ist doch gut!) Jedes freie Medium kann das anders halten. Eine linke Zeitung darf schreiben was sie will. Beim beitragsfinanzierten – – (Widerspruch bei den GRÜNEN – Gülseren Demirel (GRÜNE): Jetzt kommt es raus! Jetzt hören wir die Wahrheit!) Die "Neue Zürcher Zeitung" schreibt genau das Gegenteil ihrer Weltanschauung. Sie müssen sie aber nicht kaufen und auch nicht lesen. Das Gleiche gilt für die "Taz" und alle weiteren privaten Medien. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unterscheidet sich davon, indem er alle ansprechen muss. Dies gilt sowohl für die "Taz"-Leser als auch für die Leser der "Neuen Zürcher Zeitung", der "FAZ" oder des "Spiegel". (Widerspruch bei den GRÜNEN) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss alle ansprechen, weil alle diesen Beitrag zahlen. Das ist der Kern, um den es geht. Deshalb werden wir in das Gesetz nicht die Formulierung des gesellschaftlichen Gestaltungsziels aufnehmen, sondern – und auch in diesem Zusammenhang nehmen wir die Rückläufe aus der Verbändeanhörung ernst – wir schreiben, dass das Gesamtprogramm nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dienen soll. Und bevor Sie sich jetzt wieder aufregen, sage ich Ihnen: Genau so steht es auch im WDR-Gesetz. – Vermutlich werden Sie damit leben können. (Widerspruch bei den GRÜNEN) Es geht also um die Stärkung der Vielfalt und nicht um das, was ich bei Ihnen ständig höre und was Sie ständig tun, nämlich die Vielfalt schwächen, indem Sie die ganze Zeit diskreditieren. Diese Art von Debattenkultur ist unmöglich. (Beifall bei der CSU) Der letzte Punkt betrifft die Rolle der Chefredakteurin oder des Chefredakteurs. Diese Passage halten wir schon deshalb für sinnvoll, weil sie oder er – wie schon das Wort des Chefredakteurs oder der Chefredakteurin sagt – offenbar die Zuständigkeit für die aktuelle Berichterstattung hat, sonst bräuchte man die Person nicht so nennen. Faktisch ist das aber nicht so. Das war auch eine Debatte, die sehr lang und intensiv geführt wurde. Damit nicht wieder der Eindruck entsteht, dass wir von der der Staatsregierung – was völlig absurd ist – den Chefredakteur genau definieren wollen, werden wir natürlich im Gesetz verankern, dass die Ausgestaltung der Satzung des BR dem Rundfunkrat überlassen bleibt. Damit soll deutlich werden, wir wollen die Staatsferne nicht antasten. Ähnliche absurde und groteske Diskussionen sollen dadurch verhindert werden. Regen Sie sich also wieder ab. Warten Sie einfach einmal ab, was in diesem Gesetz wirklich steht. Deshalb ist es völlig unsinnig, die heute vorliegenden Anträge zu diskutieren oder zu beschließen. Wir lehnen diese Anträge ab. Zum Schluss noch ein Wort zur SPD: Wenn Sie nicht wollen, dass wir die Beitragsstabilität für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in das Gesetz schreiben, dann mache ich mir Sorgen, weil die Beitragsstabilität natürlich zentral sein muss. Die Beitragsstabilität ist wichtig für die Akzeptanz. Wird der Beitrag einfach erhöht, weil man der Meinung ist, eine Erhöhung, die alle zwei, vier oder fünf Jahre um einen bestimmten Betrag erfolgt, sei völlig wurscht, dann ist das für die Akzeptanz nicht förderlich. Deshalb soll eine Reaktion auf die Frage erfolgen: Was ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk? Das ist das Kernanliegen des Reformstaatsvertrags, gleichzeitig auch das Kernanliegen, das wir im Gesetz verankern wollen. Damit einher geht die Bewahrung der Beitragsstabilität. Ich glaube, in dieser Balance kann man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in eine gute Zukunft führen. Das wollen wir. Und von Ihnen lasse ich mir nicht unterstellen, dass wir das nicht wollen würden. Das ist nämlich eine Unverschämtheit. – Insofern danke ich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU)
Tobias Reiß
Herr Staatsminister, mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Hierzu erteile ich Herrn Kollegen Toni Schuberl von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Toni Schuberl GRÜNE
Herr Staatsminister, Sie sehen beim Bayerischen Rundfunk offensichtlich Handlungsbedarf, weil Sie jetzt regeln wollen, dass er vielfältig und nicht einseitig berichten muss und nicht nur eine politische Richtung oder weltanschauliche Ausrichtung präsentieren darf. Sie haben einmal einen Beitrag auf X geteilt, in dem alle Journalist:innen des BR als linksextremistisch bezeichnet wurden. (Beifall bei den GRÜNEN) Machen Sie es doch einmal konkret. Nennen Sie Ross und Reiter. Inwiefern berichtet der Bayerische Rundfunk weltanschaulich oder politisch einseitig? Inwiefern führt er Kampagnen, wie Sie es gesagt haben? Inwiefern sind dort linksextremistische Journalist:innen tätig? Machen Sie es konkret. Oder gibt es gar keinen Handlungsbedarf? Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Sehr geehrter Herr Kollege Schuberl, Sie waren schon einmal origineller oder haben sich neue Sachen ausgedacht. Genau die gleiche Konversation hatten wir, glaube ich, vor zwei Jahren schon einmal. Damals habe ich diesen Tweet retweetet. (Toni Schuberl (GRÜNE): Sie haben nicht geantwortet!) Ich glaube, der Tweet stammte von Julian Reichelt, der bei Ihnen logischerweise Allergien und Ausschläge auslöst. (Toni Schuberl (GRÜNE): Antworten!) Ich sage nur, dass genau das der Punkt ist: Wenn jemand einen Beitrag wie denjenigen von Julian Reichelt teilt oder liked und das bei Ihnen dazu führt, dass dieses Teilen sofort diskreditiert wird, dann ist das genau das Problem, (Widerspruch bei den GRÜNEN – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Zuhören! – Michael Hofmann (CSU): Alles, was recht ist!) warum diese linke, grüne Ideologie die Debattenräume in diesem Land verengt. (Unruhe)
Tobias Reiß
Das Wort hat der Herr Staatsminister. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Man kann überhaupt nicht sinnvoll, ruhig und vernünftig darüber reden. (Toni Schuberl (GRÜNE): Antworten!) – Das habe ich getan. (Toni Schuberl (GRÜNE): Nein!) – Freilich. (Beifall bei der CSU)
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/11853 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die CSU-Fraktion, die Fraktion der FREIEN WÄHLER und die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Wer dem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/11866 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Die Fraktion der FREIEN WÄHLER, die CSU- und die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Ich rufe zur gemeinsamen Beratung auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Holger Grießhammer, Ruth Waldmann, Volkmar Halbleib u. a. und Fraktion (SPD) Eine bayerische ME/CFS-Strategie für bessere Versorgung und mehr Forschung (Drs. 19/11854) und Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Versorgung von ME/CFS-Patienten verbessern: Verankerung von ME/CFS in der medizinischen Weiterbildung (Drs. 19/11867) und Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Medizinische Versorgung und Unterstützung bei ME/CFS sowie Long- und Post-COVID stärken (Drs. 19/11868) Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und erteile der Kollegin Ruth Waldmann für die SPD-Fraktion das Wort.
Ruth Waldmann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Wenn wir heute über ME/CFS sprechen, dann sprechen wir über eine Erkrankung, die Leben radikal verändert. Wir sprechen über Menschen, die vorher mitten im Leben standen, die gearbeitet haben, zur Schule gegangen sind, Familien versorgt haben und die plötzlich feststellen müssen: Nichts davon geht mehr. ME/CFS heißt nicht einfach müde zu sein. Es heißt, dass der eigene Körper einfach nicht mehr belastbar ist, dass selbst kleinste Anstrengungen zu schweren Rückschlägen führen können, dass Tageslicht oder ein normales Gespräch Reizüberflutung bedeuten kann, dass auch Erholung nicht mehr funktioniert. Viele Betroffene können ihre Wohnung nicht verlassen, und manche sind sogar ans Bett gefesselt. Zu dieser massiven körperlichen Belastung kommt noch hinzu, was für uns politisch besonders relevant ist: Viele Betroffene glauben, dass sie nicht ernst genommen werden, dass sie um Diagnosen, um Unterstützung, um Leistungen, die ihnen eigentlich zustehen, kämpfen müssen. Das sind keine Einzelfälle, sondern das ist Ausdruck von strukturellen Defiziten. Meine Damen und Herren, diese Stimmen dürfen und wollen wir nicht länger überhören, und gerade jetzt ist der richtige Zeitpunkt, darüber zu sprechen: Am 12. Mai, in der kommenden Woche, ist der International ME/CFS Awareness Day, und bereits an diesem Wochenende sind mehrere Menschen mit Demonstrationen, sogar Liegenddemos, in sechs bayerischen Städten unterwegs, um auf die prekäre Lage aufmerksam zu machen. Deswegen ist es gut, dass die Regierungsfraktionen heute zu diesem Thema ebenfalls einen Antrag eingebracht haben. Sie haben sich hier wiederholt auch mit Initiativen eingebracht, denen wir gerne zugestimmt haben. Es geht heute ausdrücklich nicht um Anträge, bei denen die eine Seite der anderen irgendetwas vorwirft, sondern es geht darum, dass wir gemeinsam vorankommen wollen. Es ist auch überhaupt nicht so, dass in Bayern nichts passiert wäre. Es gibt wichtige Initiativen in der Versorgung, es gibt Fortschritte in der Forschung, auch auf Bundesebene ist einiges entstanden. Wir sind hier also schon vorangekommen, und ich bin sicher, dass die Kollegen der CSU diese Errungenschaften zuverlässig auch alle aufzählen werden. Die haben nämlich auch mehr Redezeit dazu. Da habe ich volles Vertrauen. Aber – das gehört zur Ehrlichkeit dazu, und auch da sind wir uns im Grunde einig – wir sind noch nicht da, wo wir sein müssten. Sie haben selbst in Ihrem Antrag geschrieben: "Trotz zunehmender wissenschaftlicher Erkenntnisse besteht in der Praxis eine deutliche Versorgungslücke". Das ist ein entscheidender Satz; denn er beschreibt, wo wir stehen und wovon wir wegkommen müssen. Das ist auch der nächste Schritt. Wenn wir wissen, dass wir eine Versorgungslücke haben, dann müssen wir systematisch daran arbeiten, sie zu schließen, und das ist unsere Idee einer bayerischen ME/CFS-Strategie. Uns geht es darum, eine fundierte Grundlage zu haben: Wie ist die Versorgungslage in Bayern? Wo fehlen Angebote? Welche Bedarfe haben die Betroffenen und auch ihre Angehörigen? Auf dieser Basis wollen wir einen abgestimmten Aktionsplan haben, der vorhandene Maßnahmen bündelt, aber nicht einfach nur nebeneinanderstellt, sondern eine gemeinsame Strategie entwickelt. Wir wollen eine Versorgung, die flächendeckend erreichbar ist. Wir brauchen mehr Wissen über die Erkrankung in der Medizin, aber auch in der Öffentlichkeit, in Schulen, in Behörden, in der Gesellschaft und natürlich auch Fortschritte in der Forschung. Das, was die AfD in ihrem nachgezogenen Antrag vorgelegt hat, brauchen wir nicht. Das ist komplett unglaubwürdig. Sie formulieren hier Forderungen in Bezug auf Long COVID und Post COVID und – man halte sich fest – auch die Förderung der Forschung hierzu. Dabei hat – das ist immer noch gültig – Ihr früherer Fraktionsvorsitzender hierzu an diesem Rednerpult vor dem Hohen Haus wörtlich von einer "herbeihalluzinierten Pandemie" gesprochen. Davon haben Sie sich bis heute niemals distanziert, sondern noch weiteren Unsinn verbreitet. Auch gestern haben Sie im Ausschuss eine gemeinsame Initiative für Kinder und Jugendliche – ein Fachgespräch, was die Versorgung in den Schulen angeht – als Einzige nicht mitgetragen, und deswegen ist Ihr Ansatz an der Stelle nicht glaubwürdig. Wir wollen hier gemeinsam vorangehen und wissensbasiert auf dem aufbauen, was schon auf den Weg gebracht ist, um die Versorgungslücken gemeinsam zu schließen. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Waldmann. – Nächster Redner ist Herr Kollege Bernhard Seidenath für die CSU-Fraktion.
Bernhard Seidenath CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am kommenden Dienstag, den 12. Mai, ist der Internationale ME/CFS Awareness Day. Wir wollen also Bewusstsein für diese Erkrankung schaffen, für das Chronische Fatigue-Syndrom, das die Lebensqualität so sehr einschränkt wie keine andere Krankheit. Obwohl diese Krankheit so tückisch ist und obwohl sie inzwischen geschätzt 100.000 Menschen in Bayern betrifft – vor allem junge Leute, hier wiederum insbesondere junge Frauen, die Zukunft unseres Landes und unserer Gesellschaft –, ist ME/CFS leider immer noch nicht überall bekannt. Es braucht also diesen Internationalen ME/CFS Awareness Day, und es braucht Foren, um diese Erkrankung bekannter zu machen. Dazu zähle ich auch diese Plenardebatte heute, und es ist das Verdienst der SPD, dass wir auf der Grundlage des Dringlichkeitsantrags über ME/CFS sprechen können, dass wir den Betroffenen ein Forum bieten. Liebe Ruth, dafür bin ich dir dankbar, auch wenn es die Forderung deines Antrags nicht braucht; denn du rennst bei mir, bei uns, bei der CSU-Fraktion offene Türen ein. Wir wissen das, wir machen das, wir arbeiten mit Hochdruck daran. Deshalb braucht es diese Aufforderung nicht. Wiewohl die Forderungen also ins Leere gehen und wir den Antrag deshalb ablehnen müssen, ist die Diskussion doch wichtig. Wenn wir im Vorfeld gesprochen hätten, hätte ich geraten, den Antrag eher in die Richtung zu formulieren: Tun wir alles, um Bewusstsein zu schaffen. Klären wir auf, und zwar die Bevölkerung wie die Ärzte. Machen wir es zum Bestandteil der ärztlichen Fort- und Weiterbildung. – Damit ist dann den Patientinnen und Patienten, den Betroffenen und ihren Familien noch am meisten geholfen. Das ist dann auch der Tenor unseres Dringlichkeitsantrags, den wir nachgezogen haben. Ich komme noch einmal zum SPD-Dringlichkeitsantrag und auch zum AfD-Dringlichkeitsantrag: Wir haben eine bayerische ME/CFS-Strategie für bessere Versorgung und mehr Forschung. Wir haben hierfür auch viel Geld ausgegeben und tun das weiterhin. Wir haben ein Maßnahmenpaket zur konkreten Verbesserung der medizinischen Versorgung sowie der sozialrechtlichen Absicherung von Menschen mit ME/CFS. Wenn wir im SPD-Antrag nach den ersten beiden einleitenden Sätzen einen Punkt machen würden, könnten wir sofort zustimmen. Das ist alles richtig; aber der Antrag geht weiter; die Staatsregierung wird dazu aufgefordert, diese Strategie zu entwickeln, und die gibt es schon: bei der Versorgung, bei der Forschung und bei den Unterstützungs- und Beratungsangeboten für Betroffene. Wir tun in Bayern unheimlich viel. Über 10 Millionen Euro haben wir bisher für Forschung und Versorgung im Bereich von ME/CFS ausgegeben, und wir machen weiter: An allen bayerischen Universitätsklinika findet Forschung zu postinfektiösen Syndromen statt. Exemplarisch seien genannt: REFORME am Universitätsklinikum Augsburg, IMME am TUM Klinikum Rechts der Isar und am Universitätsklinikum Würzburg, die Post-COVID Kids Bavaria 2.0 am TUM Klinikum Rechts der Isar, disCOVer und reCOVer am Universitätsklinikum Erlangen, die BaCoM-Studie am Universitätsklinikum Würzburg oder die Evaluation der Post-COVID-Ambulanz am Universitätsklinikum Regensburg. Daneben möchte ich hier unbedingt das Munich Pain and Fatigue Center erwähnen, geleitet von Frau Prof. Behrends, die an der Kinderklinik Schwabing insbesondere für junge Betroffene tagesstationäre Plätze für eine interdisziplinäre Diagnostik und Therapie anbietet und zugleich einen wichtigen Beitrag zur weiteren Forschung leistet. Überhaupt ist Frau Prof. Uta Behrends eine große Hoffnung für die Betroffenen, und wir können uns froh und glücklich schätzen, dass wir eine Ärztin wie sie, eine Koryphäe auf diesem Gebiet, hier in Bayern haben. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Ihr zur Seite steht Frau Privatdozentin Dr. Hohberger in Erlangen. Mit ihr haben wir dafür gekämpft und kämpfen weiter dafür, dass wir das Medikament BC007 für Betroffene herstellen und es ihnen auch verabreichen können. Vor zwei Wochen ist der von mir geleitete AK Gesundheit, Pflege und Prävention extra nach Berlin gereist, um mit Frau Prof. Carmen Scheibenbogen in der Charité zu sprechen, die ebenfalls an ME/CFS forscht. Wir wollen für die Betroffenen und ihre Familien jeden Strohhalm ergreifen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Mit dem Doppelhaushalt 2026/2027 haben wir im Landtag kürzlich den Weg für neue Angebote frei gemacht. Wir werden mit 200.000 Euro die Caritas München unterstützen, damit Schwersterkrankte, die zu Hause sind und keinen Arzt mehr aufsuchen können, von Gemeindeschwestern und Community Health Nurses aufgesucht werden können. Wir haben 400.000 Euro gegeben, damit im ostbayerischen Raum, am Uniklinikum Regensburg nämlich, eine ME/CFS-Ambulanz eingerichtet wird. Diese hat bisher gefehlt. Wir übernehmen hier sämtliche Investitionskosten, und die Krankenkassen sind gebeten, die Betriebskosten zu tragen. Das wird die Versorgung wieder ein großes Stück voranbringen. Seit 2018, als der inzwischen verstorbene Karsten Wettberg uns im Landtag über das Schicksal von Olaf Bodden informiert hat, und seit 2019, als Kathrin Fuchshuber uns ergreifend von ihrer Tochter Anna berichtet hat, die durch ME/CFS ans Bett gefesselt war, haben wir vieles erreicht, aber eben leider noch nicht den Durchbruch. Daran müssen und werden wir weiter mit Nachdruck arbeiten. Wir brauchen ein Kraut gegen diese Krankheit. Wir brauchen wirksame Medikamente. Wir brauchen effektive Therapien. Wir brauchen mehr Ärztinnen und Ärzte und medizinisches Personal mit der nötigen Fachexpertise. Deshalb haben wir unseren Dringlichkeitsantrag nachgezogen mit dem klaren Ziel, die Weiterbildungsordnungen der relevanten medizinischen Fachrichtungen entsprechend weiterzuentwickeln. Auf Bundesebene haben wir uns mit Erfolg dafür eingesetzt, dass Long COVID und ME/CFS im aktuellen Koalitionsvertrag verankert wurden. Wir fördern Forschung und Versorgung, und auch Bundesforschungsministerin Dorothee Bär steht hier voll auf unserer Seite. Am kommenden Samstag werden wir an den Liegenddemos teilnehmen, unser Fraktionsvorsitzender Klaus Holetschek hier in München, ich selbst in Nürnberg. Es gibt noch viel zu tun. Lassen Sie uns weiter gemeinsam für die Betroffenen kämpfen, auch und gerade für die, die nicht kämpfen können, weil sie zu schwach sind. Lassen Sie uns weiter gemeinsam die Situation der Familien verbessern. Ich darf Ihnen versprechen, wir bleiben an Ihrer Seite. ME/CFS steht ganz oben auf der gesundheitspolitischen Agenda. Ich würde mich deshalb freuen, wenn alle unserem heutigen nachgezogenen Dringlichkeitsantrag zustimmen würden. Danke für die Zustimmung! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Johannes Becher (GRÜNE): Man könnte auch dem SPD-Antrag zustimmen!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Seidenath. – Für die AfD hat Herr Abgeordneter Winhart das Wort. (Beifall bei der AfD)
Andreas Winhart AfD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben einen Dringlichkeitsantrag der SPD, und das Thema ist nicht neu, meine Damen und Herren. Wir beraten das im Gesundheitsausschuss meiner Erinnerung nach seit 2019 regelmäßig. Jetzt ist ein Aktionstag, und da fällt der SPD ein, man könnte einen Schaufensterantrag, sprich einen Dringlichkeitsantrag, zu dem Thema machen. Was die Frau Kollegin Waldmann vorhin gesagt hat, weise ich streng von uns. Wir stellen seit Jahren regelmäßig Anträge zur Verbesserung der Lage von ME/CFS-Patienten bzw. – ganz wichtig – auch von Patienten, bei denen das Long-COVID-, Post-COVID- bzw. Post-Vac-Syndrom festgestellt wurde, das sehr ähnliche Symptome zeigt. Meine Damen und Herren, wir haben uns auch dafür eingesetzt, dass wir dafür deutlich mehr Forschungsgelder im Haushalt bereitstellen. Die SPD hat sich jedes Mal dagegen ausgesprochen. Sie versuchen noch nicht einmal, sich von der Schuld, die Sie mit Ihrem Corona- und Impfregime auf sich geladen haben, irgend- wie freizusprechen oder freizumachen. Sie wollen weiter auf dem Kurs bleiben. Das ist nichts anderes als ein Schaufensterantrag, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Zum CSU-Antrag kann man nicht viel sagen. Der findet unsere Zustimmung. Wir hatten am Dienstag im Ausschuss das Gespräch mit der Bayerischen Landesärztekammer. Dass man hier die Weiterbildungsordnung entsprechend anpasst, ist selbstverständlich. Meine Damen und Herren, wir machen Ihnen mit einem eigenen Antrag einen Vorschlag, dem Sie hoffentlich zustimmen werden und der natürlich nicht nur ME/CFS beinhaltet, sondern auch Long COVID, Post COVID und Post Vac. Wir wollen weiterhin mehr Förderung und mehr Forschung in diesem Themenbereich. Das liegt uns am Herzen. Das haben wir auch mehrfach für den Haushalt beantragt. Wir haben die Unterstützung der pflegenden Angehörigen als einen Punkt im Antrag, der komischerweise bei der SPD und leider auch bei der CSU komplett fehlt. Die Angehörigen sind nämlich diejenigen, die sich am meisten um diese Patienten kümmern. Auch hier müssen wir dringend etwas tun, damit die nicht auf der Strecke bleiben. Wenn Bayern Reha-Land Nummer eins sein und bleiben will, meine Damen und Herren, müssen wir auch dafür sorgen, dass in unseren Reha-Einrichtungen für ME/CFS-, Long-COVID-, Post-COVID- und Pos-Vac-Patienten entsprechende Plätze vorhanden sind, und das nicht nur in München für die Jugendlichen, sondern wir müssen flächendeckend deutlich mehr tun. Wir haben es mit einer sogenannten Volkskrankheit zu tun, und gegen diese Volkskrankheit, meine Damen und Herren – da gebe ich dem Kollegen Seidenath recht –, ist kein Kraut gewachsen. Da müssen wir mit anderen Mitteln ran, und zwar mit deutlich mehr Geld. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Eine Zwischenbemerkung von Frau Kollegin Ruth Waldmann, SPD.
Ruth Waldmann SPD
Sehr geehrter Herr Winhart, erst einmal stelle ich fest, dass Sie gestern im Ausschuss gegen etwas gestimmt haben, was heute in Ihrem Antrag wiederum vorkommt. Aber ich würde eigentlich gern Folgendes genauer von Ihnen wissen. Sie haben sich 2022 mit einer Pressemitteilung zu Wort gemeldet, in der Sie gesagt haben: "Die von den coronabesessenen Regierungen verhängten Maßnahmen haben zu weitaus mehr Todesfällen geführt als das Virus. Die sogenannte ‚Pandemie‘ war primär eine politische Katastrophe." Ist das jetzt so, und sehen Sie es, dass es diese Pandemie gab? – Sonst müsste man sich ja auch nicht um Long COVID und Post COVID kümmern und sie bekämpfen. Ist das jetzt in Ihren Reihen endlich grundsätzlich anerkannt? (Zuruf von der AfD: Nein!) Wie stehen Sie zu dieser Aussage?
Andreas Winhart AfD
Frau Waldmann, wie erkläre ich es Ihnen jetzt, dass Sie es auch verstehen? (Beifall bei der AfD – Widerspruch bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD – Gülseren Demirel (GRÜNE): O mein Gott!) – Nein! – Man kann da natürlich Sachen zusammenwurschteln: Sie haben irgendwann mal irgendwas in einem Kontext gesagt. – Gestern habe ich im Ausschuss einen Antrag abgelehnt, dem ich Ihrer Meinung nach eigentlich hätte zustimmen sollen. Komplett verworren! Der Punkt, in dem wir uns massiv unterscheiden, ist folgender: Sie haben die Leute während Corona mit überzogenen Maßnahmen gegängelt. (Gülseren Demirel (GRÜNE): Was soll das?) Nachweislich ist es so: Schauen Sie sich andere Länder an, schauen Sie nach Norwegen, schauen Sie nach Schweden, schauen Sie ins europäische Ausland, da hat es mit weniger Maßnahmen deutlich besser funktioniert. Auf dem Standpunkt bleiben wir, und den werden wir immer verteidigen. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Kollege Andreas Hanna-Krahl.
Andreas Hanna-Krahl GRÜNE
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Verzeihen Sie mir nach dieser Show meines Vorredners, dass ich das jetzt doch noch einmal einordnen muss. (Beifall bei den GRÜNEN, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Wenn eine Fraktion hier in diesem Haus in der größten Pandemie, die wir erlebt haben, alles geleugnet hat, mit Verschwörungstheorien um sich geworfen hat, im Internet die Menschen aufgefordert hat, sich gegen jeden wissenschaftlichen Rat auszusprechen, dann hat diese Fraktion, auch wenn sie jetzt noch aus dem hinterletzten Loch hervorkommt, jedes Recht verloren, sich über die Opfer dieser Pandemie hier heute auszulassen. Jedes Recht haben Sie verloren! (Beifall bei den GRÜNEN, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Wir reden bei diesen Menschen zum Beispiel über eine 22-jährige Studentin, die vor zwei Jahren vielleicht noch aktiv im Studium war, die einen Plan gehabt hat, was sie in ihrem Leben anfangen will. Heute liegt diese Studentin, die einen Freund gehabt hat, in einem vollkommen abgedunkelten Zimmer, Geräusche tun weh, Licht tut weh. Drei Sätze zu sprechen, kann sie für Tage ans Bett fesseln. Diese junge Frau hat ME/CFS. Diese junge Frau ist nicht allein. Bernhard, du hast von 100.000 Menschen in Bayern gesprochen. Das sind auf Deutschland hochgerechnet 650.000 Menschen, die davon betroffen sind. Wir haben dieses Problem nicht erst seit der Corona-Pandemie. Diese neurologische Krankheit ist seit 1969 von der WHO anerkannt. Seit dieser Zeit ist diese Krankheit in einem toten Winkel der Medizin, der Forschung und des Sozialrechts geblieben. Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass ich aus der medizinischen Praxis komme. Ich traue mich, hier voller Schuldeingeständnis zu sagen: Ja, auch ich – auch ich – habe diese Menschen zum Teil nicht ernst genommen. Ich schäme mich heute ausdrücklich dafür. Es ist Zeit, dass wir diese Menschen ernst nehmen. Es ist Zeit, dass wir diese Menschen jenseits von irgendwelchen Stigmatisierungen ernst nehmen und es nicht als psychisches Problem abtun. Wir schaffen das zum einen mit dem Antrag, den wir gestern, lieber Bernhard, im Ausschuss beraten haben, bei dem wir insbesondere die Kinder und Jugendlichen in den Blick nehmen. Wir schaffen das zum anderen auch mit den Anträgen der SPD und der CSU. Deswegen in aller Deutlichkeit: Lasst uns ME/CFS jetzt wirklich in den Blick nehmen. Es muss in die richtige Richtung gehen. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Hanna-Krahl. – Nächster Redner ist Herr Kollege Thomas Zöller für die FREIEN WÄHLER.
Thomas Zöller FREIE WÄHLER
Sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, auch ich möchte an das, was der Vorredner gerade gesagt hat, anschließen. Auch ich fragte mich am Anfang ein wenig: Ist das eine richtige Krankheit? Um was geht es bei ME/CFS? Nach ersten persönlichen Gesprächen mit Betroffenen, mit Patientinnen und Patienten und mit Eltern, die – wie Kollege Hanna-Krahl gerade gesagt hat – über ihre Kinder berichtet haben, die mitten im Leben stehen, die studiert haben und jetzt ihre Zeit nur noch im Bett verbringen müssen, war mir klar, dass es hier eine große Unterstützung für die Selbsthilfegruppen, aber natürlich auch für die Betroffenen selbst braucht. Das geht natürlich nur, wenn wir hier die Forschung vorantreiben. Daher auch vielen Dank an die SPD für den Antrag. Deshalb haben wir überlegt, was man mit einem solchen Antrag verbessern könnte. Daher kam der Nachzieher von der CSU und den FREIEN WÄHLERN mit dem Ziel, die Versorgung von ME/CFS-Patienten zu verbessern. Wichtig ist aber auch die Verankerung von ME/CFS in der medizinischen Weiterbildung, sodass auch dieses Thema hier gelehrt wird. Über die bayerische Strategie hat Bernhard Seidenath berichtet. Das werde ich jetzt nicht noch mal alles herunterkauen. Auf diesem Gebiet wird unwahrscheinlich viel gemacht. Ich möchte aber auch zur SPD noch mal kurz sagen: Es gibt auch in der Bundesregierung ganz tolle Nachrichten – wir haben es gehört –: Dorothee Bär hat eben verkündet, dass auf diesem Gebiet nachhaltig geforscht und das Ganze nachhaltig verbessert wird. Deshalb hat der Deutsche Bundestag umfassende Maßnahmen zur Förderung der Forschung zu ME/CFS und Long COVID beschlossen. Es ist eine tolle Geschichte zu sagen, dass hier eine nationale Dekade eingeleitet wird, wobei 500 Millionen Euro in die Forschung fließen und zwischen 2024 und 2028 nochmals rund 118 bis 200 Millionen Euro für die Versorgung und Erforschung von ME/CFS-Strukturen auf den Weg gebracht werden. Das sind wirklich gute Nachrichten im Kampf gegen diese Krankheit. Sie können sich als SPD loben, dass Sie das in der Bundesregierung gemeinsam hinbekommen haben. Wir haben es gehört: In Bayern sind von dieser Krankheit 100.000, bundesweit 650.000 Menschen betroffen. Da ist vieles zu tun. Das eben Angesprochene zeigt auch, dass es in die Richtung gehen muss, diese Krankheit nicht nur in der Weiterbildung, sondern überhaupt im Studium der jungen Ärztinnen und Ärzte zu thematisieren, um sich damit sofort beschäftigen zu können. Ich sehe, wie die Uhr weiter tickt, wobei ich eigentlich noch so vieles zu diesem Thema zu sagen hätte. – Es ist mir wichtig, dass wir in Bayern diesen 100.000 Menschen, die von dieser Krankheit betroffen sind – und es ist eine Krankheit, egal was irgendwer behauptet –, helfen können, damit sie frühzeitig Diagnosen, differenzierte Abklärungen und eine patientengerechte Behandlung bekommen. Das ist ganz, ganz wichtig. Dann kommen wir bei diesem Punkt auch weiter. Bei der Liegenddemo wäre ich herzlich gerne dabei. Leider haben wir an diesem Tag Landesparteitag. Ich werde versuchen, auf irgendeine Weise noch dabei zu sein, und alles posten. Wir werden uns mit den Betroffenen weiter treffen. Daher sage ich: Die Forschung läuft schon. Deswegen müssen wir dem SPD-Antrag nicht unbedingt zustimmen. Es würde mich aber trotzdem freuen, wenn unserem Antrag alle zustimmen würden. Das, was von der AfD kommt, sehe ich ähnlich wie meine Vorredner. Wer dies am Anfang geleugnet hat, der braucht sich jetzt nicht hinzustellen und alles herunterzubeten, was bereits gemacht wird. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es liegen zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor. Die erste Zwischenbemerkung kommt von Herrn Kollegen Andreas Hanna-Krahl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Andreas Hanna-Krahl GRÜNE
Sehr geehrter Herr Zöller, lieber Thomas, du bittest um Zustimmung zu eurem Antrag. Jetzt bin ich sozusagen in der vermeintlich neutralen Position des Nichtantragstellers des SPD-Antrags. Nachdem wir in diesem Bereich ausschließlich über das Wohl und Wehe von schwer erkrankten Menschen reden, wäre es ein Musterbeispiel für eine funktionierende Demokratie und für ein funktionierendes Parlament, gerade weil wir uns einig sind, wenn ich auch an euch appellieren und um Zustimmung zum SPD-Antrag bitten darf. Das wäre ein Zeichen für die Betroffenen. (Beifall bei den GRÜNEN)
Thomas Zöller FREIE WÄHLER
Vielen Dank. Das nehme ich jetzt einfach mal auf und schaue, was in der nächsten Zeit noch passiert. Ich finde den Antrag gut, aber es läuft ja schon auf Bundesebene. Deswegen hätte ich gesagt, dafür könnte sich auch die SPD loben; denn sie ist Teil der Bundesregierung. Das ist alles gut. Es muss geforscht werden. Es ist ganz, ganz wichtig, dass diese Gelder, diese 500 Millionen Euro und dann nochmals 200 Millionen Euro, in die Forschung fließen. Aber wichtig ist, dass den Betroffenen geholfen wird. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Damit ist der Ball bei Frau Kollegin Ruth Waldmann, SPD-Fraktion.
Ruth Waldmann SPD
Ich nehme wahr, dass das bei Ihnen angekommen ist. Aber die Frage ist tatsächlich, warum man dann nicht doch gemeinsam vorgehen kann. Wir haben gestern einem Antrag der GRÜNEN zugestimmt. Und bereits öfter haben wir Initiativen der Regierungsseite, der CSU und der FREIEN WÄHLER, zugestimmt. Nicht immer, wenn man auf etwas hinweist, was man noch tun kann, ist es automatisch eine Kritik oder ein Geringschätzen dessen, was schon passiert. Ich habe ausdrücklich gesagt, dass es nicht darum geht, hier irgendwem irgendetwas vorzuwerfen. Aber es gilt, Dinge vorantreiben zu können, zum Beispiel bei der Frage: Wie können wir den Zugang zu Off-Label-Medikamenten verbessern? Solche Dinge sind eigentlich im gemeinsamen Interesse. Wir werden, wie gesagt, jetzt nicht im Nachhinein einen Spielball des Hin und Her daraus machen. Ich bedauere das Ganze, hoffe aber, dass wir in diesem Bereich vielleicht schon im Vorfeld das eine oder andere auf den Weg bringen.
Thomas Zöller FREIE WÄHLER
Ich bin für die Wortmeldung sehr dankbar. Es zeigt sich auch im Gesundheitsausschuss, dass wir auf diesem Gebiet immer den Konsens suchen. Da müssen wir dranbleiben. Da werden wir das eine oder andere bestimmt noch auf den Weg bringen können. (Zuruf von der SPD) – Das haben jetzt Sie gesagt. Wir arbeiten gut zusammen. Das machen wir auf jeden Fall weiterhin. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Zöller. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die Anträge wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/11854 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Wer dem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER auf Drucksache 19/11867 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen CSU, FREIE WÄHLER, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag einstimmig angenommen. Wer dem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion Drucksache 19/11868 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die anderen Fraktionen. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Ich rufe nun zur Beratung auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Markus Saller u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren für Wohnungsbau und Infrastruktur (Drs. 19/11855) Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Herrn Kollegen Steffen Vogel für die CSU-Fraktion das Wort.
Steffen Vogel CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn jemand ein Haus bauen will, wenn jemand in ein Unternehmen investieren will, wenn jemand Infrastruktur ertüchtigen will, wenn jemand eine Leitungstrasse planen will, was braucht er? – Verlässlichkeit und Tempo. Was erleben die Akteure leider? – Genau das Gegenteil. Sie erleben genau das Gegenteil: Genehmigungsverfahren dauern zu lange. Infrastrukturprojekte, die umgesetzt werden, dauern Jahre und verzögern sich oftmals auch wegen langer Gerichtsverfahren. Wenn einer ein Haus bauen oder den Wohnungsbau vorantreiben will, haben wir oft das Problem zu komplexer Verfahren, verschiedener bürokratischer Vorschriften und letztendlich auch ein Stück weit eines Zuständigkeitswirrwarrs. Deshalb ist Bürokratieabbau kein Selbstzweck, sondern Bürokratieabbau ist Mittelstandspolitik, ist Wirtschaftspolitik, ist Standortpolitik, und letztlich dient Bürokratieabbau – und davon bin ich fest überzeugt, meine sehr geehrten Damen und Herren – vor allem auch der Akzeptanz staatlichen Handelns. Genau darauf zielt unser Antrag. In aller Kürze: Erstens. Wir wollen Planfeststellungsverfahren und Genehmigungsverfahren deutlich vereinfachen. Wir wollen sie digitalisieren und letztlich bei den Anforderungen auf das maximal Notwendige reduzieren. Wir wollen Mehrfachprüfungen abschaffen. Wir wollen Fristen straffen, aber eben auch Mehrfachzuständigkeiten und Doppelzuständigkeiten abbauen und stattdessen eine Bündelung. Zweitens. Wir wollen die Gerichtsverfahren wesentlich effizienter machen. Wir erleben oftmals, dass rechtsverbindliche Entscheidungen Jahre dauern. Jahre! Deshalb widersprechen sich Beschleunigung und Rechtsstaatlichkeit überhaupt nicht. Sondern ich bin sogar der Überzeugung: Ein funktionierender Rechtsstaat muss auch innerhalb einer angemessenen Zeit eine rechtskräftige Entscheidung herbeiführen können. Wenn Verfahren zu lange dauern, gefährdet das eher den Rechtsstaat. Deshalb brauchen wir eine Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Wir merken auch, dass bei Normenkontrollverfahren eine umfassende Prüfung stattfindet, zum Beispiel bei Bebauungsplänen. Das heißt, das Gericht prüft alles. Der Bürger oder ein Betroffener wendet sich gegen einen Bebauungsplan, das Gericht prüft aber nicht nur das, was der Bürger angreift, sondern das Gericht prüft alles, möglicherweise auch Formfehler und was auch immer. Wozu führt das? – Die Kommune muss doppelt aufpassen, wenn sie einen Bebauungsplan aufgestellt; denn wenn irgendjemand dagegen klagt, findet eine vollumfassende Prüfung statt. Das heißt, Kommunen brauchen schon mal sehr lange, um Bebauungspläne aufzustellen, und die Gerichte brauchen wiederum sehr lange, weil sie natürlich vollumfassend prüfen müssen. Deshalb ist es vollkommen richtig, die Zuständigkeit, den Prüfungsumfang der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf die subjektive Rechtsverletzung zu reduzieren, so, wie sie der Kläger oder der Antragsteller entsprechend einreicht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Warum? – Weil es einfach nicht sein kann, dass durch einen formellen Fehler letztlich ein ganzes Verfahren zum Erliegen kommt und damit eine unglaubliche Unsicherheit herbeigeführt wird. Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass etwas passieren muss. Wir sind noch ein starkes Land. Wir sind noch innovativ, wir sind noch wirtschaftlich stark. Aber es muss uns gelingen, diejenigen entsprechend zu unterstützen, die in unserem Land etwas bewegen wollen. Wer mehr Leistung fordert, muss auch mehr Freiräume zulassen. Wer Wohlstand will, der darf Innovation, Wachstum und Fortschritt nicht mit einem Aktenordner erschlagen. Wer den Wohnungsbau wirklich voranbringen will, der muss einfach alles dafür tun, dass die Zeitspanne zwischen Bauantrag und Bagger nicht Jahre dauert, sondern nur Monate. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Genau darauf zielt dieser Antrag: Verfahren beschleunigen, Verfahren verschlanken, gerichtliche Zuständigkeiten klar definieren, Prüfungsumfang der Verwaltungsgerichte reduzieren, Heilungsvorschriften erweitern – § 214 BauGB –, damit wir einen schlanken, effizienten und starken Staat haben. Der Bürger erwartet von uns als Gesetzgeber nicht neue Vorschriften, sondern der Bürger erwartet von uns Lösungen und das Stellen von Weichen, damit Wohlstand auch in Zukunft noch in unserem Land stattfinden kann. Da spielen Bürokratie und Bürokratieabbau eine wesentliche Rolle. Deshalb darf ich um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag bitten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es gibt eine Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Johannes Becher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Johannes Becher GRÜNE
Lieber Kollege Vogel, ich hätte eine konkrete Nachfrage zu dem dritten Absatz eures Antrags. Darin heißt es, man soll "tatsächlich überragend wichtige Gemeinwohlbelange" priorisieren. Für mich ist dann die Frage: Was sind Gemeinwohlbelange, die künftig nicht mehr so wichtig sind?
Steffen Vogel CSU
Lieber Kollege Becher, du bist ja auch in der Bürokratieabbau-Kommission. Ich bin im Wirtschaftsausschuss. Da geht es darum, wie die Leitungen gebaut werden können, wie wir die Bevölkerung und die Wirtschaft in unserem Land möglichst schnell mit Strom und Energie versorgen können. Wir stellen fest, dass eine Leitung gebaut werden soll, aber dann plötzlich Umweltschutz, Naturschutz, Tierschutz, alles dagegensteht, dass der Bürger klagt. Plötzlich stellen wir fest, dass der Leitungsbau und die Infrastrukturprojekte daran kranken, dass wir widerstreitende Interessen haben. Das heißt, einerseits haben wir das überragende Interesse an der Versorgung unserer Bevölkerung und Wirtschaft mit Strom, aber gleichzeitig haben wir einen sehr starken Natur- und Umweltschutz und Möglichkeiten des Bürgers, im Recht tätig zu werden. Plötzlich habe ich widerstreitende Interessen. Dann muss ich mich irgendwann entscheiden, welchen ich Vorrang gebe. Ich persönlich sage: Das überragende Interesse ist es derzeit, unsere Bevölkerung mit kostengünstiger Energie und mit Strom zu versorgen. Deshalb wäre es zum Beispiel sinnvoll, Infrastrukturmaßnahmen von überragendem Interesse, wie zum Beispiel dem Leitungsbau, einen gewissen Vorrang vor dem Individualschutz zu geben. Das nur als ein Beispiel. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf von der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Vogel. – Für die AfD hat Herr Abgeordneter Striedl das Wort. (Beifall bei der AfD)
Markus Striedl AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man den Dringlichkeitsantrag der Regierungsfraktionen liest, stellt man sich schon die Frage: Haben die Kollegen von der CSU und den FREIEN WÄHLERN eigentlich noch irgendwie einen Stempel auf der Bonuskarte vom Haus- und Hofjuristen fällig gehabt? Jede zehnte Formulierungshilfe gratis? – Denn anders ist dieses Paragrafengestrüpp eigentlich nicht erklärlich. Aber lassen Sie uns den Antrag für die Bürgerinnen und Bürger draußen doch einmal entschlüsseln: Sie fordern, den gerichtlichen Prüfungsumfang bei Bebauungsplänen auf subjektive Rechtsverletzungen zu beschränken. Das heißt im Klartext: Wenn ein Bauamt einen Fehler macht und gegen geltendes Recht verstößt, der betroffene Bürger diesen speziellen Fehler aber nicht mit der Präzision eines Verfassungsgerichtes in seinem Antrag benennen kann, dann wird dieser Rechtsbruch Gesetz. Sie wollen, dass unsere Richter die Augen verschließen müssen, wenn der Staat pfuscht. Damit greifen Sie in das Herzstück unserer Demokratie ein. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Das ist doch Quatsch!) Ein effektiver Rechtsschutz bedeutet, dass die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden ist, (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Das ist polemischer Quatsch! Mehr ist das nicht, was Sie sagen!) und nicht, dass sie sich durch die Unkenntnis der Bürger von ihren Fehlern freikaufen kann. – Sie haben recht, das ist ein rechter Schmarrn von Ihnen, aber das passt. (Beifall bei der AfD – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Das glauben Sie doch selber nicht, was Sie da erzählen!) In der Überschrift und der Begründung schieben Sie ganz groß den dringend benötigten Wohnungsbau als PR-Fassade vor. (Martin Wagle (CSU): Das ist gequirlter Unsinn!) Stattdessen lesen wir dort schwarz auf weiß von Energie- und Leitungsinfrastruktur. (Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Da liegt doch der Hund begraben. Sie nutzen das emotionale Thema des Wohnens nur als Vorwand, um in Wahrheit die Klagemöglichkeiten der Bürger gegen unbeliebte Windräder und Stromtrassen im Eiltempo wegzubügeln. (Markus Saller (FREIE WÄHLER): So ein Quatsch!) Das ist ein trojanisches Pferd gegen die Mitbestimmung im ländlichen Raum. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Sie leben in Ihrer eigenen Wirklichkeit!) Sie fordern die Staatsregierung auf – das ist das Allernetteste –, sich beim Bund für Digitalisierung und für die Bündelung von Zuständigkeiten einzusetzen. Also ich weiß nicht, ob Sie den auch kennen? Ich kenne da so einen Mann, der ab und zu mal da ist. Er ist ein bisschen größer, hat eine windschnittige Frisur. Er schreibt sich Mehring. Wisst ihr, was der macht? – Er ist hier Digitalminister. Und jetzt sagen Sie einmal: Für wie blöd wollen Sie die Leute in diesem Land verkaufen? Wer regiert denn dieses Land seit Jahrzehnten? Wer ist Dienstherr der bayerischen Landratsämter? Wer hat denn die Hoheit über den Vollzug der Bauordnung in unseren 71 Kreisen? Das könnten Sie in München heute per Verordnung selbst erledigen. Aber es ist natürlich viel schöner und bequemer, das Ganze nach Berlin zu delegieren und die eigene Planlosigkeit hier einfach zu vertuschen. (Beifall bei der AfD) Kommen wir noch zu den Heilungsvorschriften in Ihrem Antrag: Sie fordern, dass formelle und materielle Fehler im großen Stil unbeachtlich gemacht werden. Wer diesen Paragrafen einseitig aufweicht, begünstigt fehlerhafte Pläne und schafft Rechtsunsicherheit statt Beschleunigung. In der freien Wirtschaft gibt es dafür einen anderen Terminus; da sagt man nämlich: Ihr wollt die Qualitätskontrolle abschaffen, damit der Schrott schneller das Werk verlässt. – Wir lehnen diesen Antrag ab. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Kollege Johannes Becher das Wort.
Johannes Becher GRÜNE
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren für Wohnungsbau und Infrastruktur sind ein wichtiges Ziel. Das teilen wir und wollen wir auch. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Sehr gut!) Im Themenkomplex Nummer 7 der Enquete-Kommission sind die ersten beiden Absätze von Nummer 11 und Nummer 12 nahezu wortgleich. Wir haben dem zugestimmt, und zwar im März 2025. Insofern ist der Dringlichkeitsantrag jetzt nichts Brandneues, und trotzdem ist es gut nachzufassen. Wir wollen nicht nur Empfehlungen geben, die dann nicht umgesetzt werden, sondern es ist gut, wenn CSU und FREIE WÄHLER auch nachfassen und die Staatsregierung zur Umsetzung auffordern. Ich möchte allerdings darauf hinweisen: Es gibt nicht nur Empfehlungen an den Bund, sondern es gibt auch jede Menge Handlungsempfehlungen für den Freistaat Bayern. Daher bitte nicht nur mit dem Finger auf den Bund zeigen, sondern auch das tun, was in Bayern möglich wäre. Das ist der Auftrag und auch die Botschaft der Enquete-Kommission. Es gibt viel zu tun, in der Tat. (Beifall bei den GRÜNEN) Zum Thema "Gerichtsverfahren beschleunigen" erlaube ich mir einen Gedanken: Man könnte ja auch vorher darauf hinwirken, einmal wieder Planungen zu bekommen, die nicht mehr so oft vor Gericht landen. Das könnte schon einmal das erste Ziel sein. Wir haben auf der Reise nach Dänemark erfahren, wie viele Beschwerden es dort und wie viele es bei uns gibt. Nicht alles ist ideologisch und politisch immer groß umstritten, und es wird für vieles geklagt. Aber wie kann man es besser machen? (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Verbandsklage abschaffen!) – Kollege! Das Thema der Beteiligung von Betroffenen auf Augenhöhe ist doch der Punkt. Beim Dritten oder Vierten Modernisierungsgesetz ist man hergegangen und hat gesagt, man macht diese Beteiligung nicht mehr, siehe Umweltverträglichkeitsprüfung. Deswegen haben wir jetzt Klagen. Vorher hatten wir kaum Klagen. (Staatsminister Dr. Florian Herrmann: So ein Schmarrn!) Das betrifft auch das Thema der Offenheit für Vorschläge und das Thema Ehrlichkeit in der Kommunikation. Ich möchte das am Beispiel von Windkraftanlagen, die wir zweifellos brauchen, zeigen: Wenn es gelingt, ehrlich zu kommunizieren, die Bürgerinnen und Bürger mitzunehmen, die Kommunen mitzunehmen und es regional zu machen, dann kriegen wir auch Akzeptanz. Wenn wir es aber den Bürgern vorsetzen und der Investor von irgendwoher die Projekte macht, dann kriegen wir auch keine Akzeptanz. Dann verlieren wir den Bürgerentscheid. Deswegen sage ich: Wir müssen es miteinander und mit den Leuten tun; dann gewinnen wir solche Dinge, und dann landet nicht mehr alles vor Gericht. Planungen, die möglichst keine Klagen auslösen, müssen schon unser Ziel sein. Das wird nicht immer gelingen, aber es kann oft gelingen. Davon bin ich überzeugt. (Beifall bei den GRÜNEN) Wenn man dann vor Gericht ist, sehe ich es bei den Bebauungsplänen auch so. Wer klagt, muss benennen, wogegen er klagt, und kann nicht darauf setzen, dass das Gericht ihm alle Arbeit abnimmt. Das wird nicht passieren. Fehler müssen auch geheilt werden können, Herr Kollege; denn wenn jeder kleine Fehler sofort dazu führt, dass man wieder von vorn anfangen muss, dann haben wir alle sehr viel Zeit und Geld verbrannt, und im Ergebnis kommt dann trotzdem das Gleiche heraus. Insofern verstehe ich schon, dass man grobe Fehler nicht heilen können wird, aber wenigstens die mittleren Fehler. Nicht alles benötigt ein Planfeststellungsverfahren; man muss auch darüber reden können, dass der kleine Bahnübergang, der irgendwie aufgehoben wird, nicht gleich ein Planfeststellungsverfahren braucht. Das Thema der Verwaltungsdigitalisierung steht auch drin, weil wir da im Vergleich zu den Nachbarländern bedauerlicherweise weit hintendran sind. Wir müssen unbedingt ein serviceorientierter, digitaler Staat werden, der auch Prozesse hat, die wirklich funktionieren. Das zieht sich durch die Enquete-Kommission in allen Bereichen. Lasst uns da miteinander aufholen, das ist wirklich notwendig. (Beifall bei den GRÜNEN) Der Punkt, bei dem wir trotzdem zustimmen, aber sicherlich Differenzen haben, betrifft die Frage: Was ist tatsächlich das wichtige Gemeinwohlinteresse? Sind denn der Artenschutz und der Naturschutz völlig wurscht, so wie es jetzt gerade herauskam? – Das glaube ich nicht; das ist auch euch nicht völlig wurscht. Wir brauchen diese kluge Abwägung zwischen Gesundheitsschutz der Bevölkerung, zwischen Schutz der Lebensgrundlagen und auch der kommerziellen Interessen von Einzelnen, die da auch immer mit hineinspielen. Es wird uns gelingen müssen, diese Abwägung wieder besser hinzukriegen, um die Akzeptanz zurückzuholen, weil wir ohne Akzeptanz in der Bevölkerung alle ein Problem haben, und das will niemand. Wir stimmen daher diesem Antrag zu, weil er in der Grundrichtung richtig ist, wir in der Enquete-Kommission diesen Weg auch mitgehen und teilen. (Beifall bei den GRÜNEN – Martin Wagle (CSU): Da schau her, geht doch!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es gibt eine Meldung zur Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Prof. Dr. Bausback von der CSU-Fraktion.
Winfried Bausback CSU
Verehrter Kollege Becher, zunächst einmal schön, dass Sie unserem Antrag zustimmen. Sie haben das Beispiel Dänemarks genannt, und ich möchte an der Stelle nur darauf hinweisen, dass es in Dänemark keine klassische Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt. Wenn es dort solche Streitigkeiten gibt, werden sie in der ordentlichen Gerichtsbarkeit behandelt. Auch herrscht in Dänemark eine soziale Tradition, dass man auf eine gewisse Konsensorientierung der Bevölkerung achtet. Das Beispiel Dänemarks ist sicherlich ein interessantes, aber mit unserem System und einer so ausdifferenzierten Verwaltungsgerichtsbarkeit können wir es nicht vergleichen. Als Hochschullehrer für Öffentliches Recht tue ich mich ein bisschen schwer, die Abschaffung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu fordern; den Vergleich können wir nicht ziehen.
Johannes Becher GRÜNE
Das ist schon richtig. Trotzdem war die Inspiration auch unserer Reise nach Schweden folgende: Dort investieren Behörden teilweise mehr Zeit in Planungsprozesse, in dieses Konsensuale, in dieses Miteinander – "samverka" war der Begriff, den wir aus Schweden mitgenommen haben –, um am Ende Planungen zu bekommen, die Akzeptanz finden. Bei uns habe ich häufiger den Eindruck, dass das Ergebnis der Planung schon feststeht, bevor man mit der Planung begonnen hat. (Michael Hofmann (CSU): Das ist aber Ihr eigener Eindruck!) Dann sucht man Argumente, die dieses Ergebnis irgendwie begründen. Das ist insgesamt nicht gut, sondern es müsste eher wieder so sein, dass man auch in den Prozessen in ein Miteinander und zu einer gewissen Ehrlichkeit kommt. Da können wir uns insgesamt verbessern, vielleicht auch hier im Hohen Haus, aber auch in den Verwaltungsprozessen, wenn man das Ganze in aller Ruhe so betrachtet. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Becher. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Sabine Gross für die SPD-Fraktion.
Sabine Gross SPD
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Ansatz kann man hier den Antragstellern durchaus recht geben. Es gibt viele gerichtliche Überprüfungen von Bebauungsplänen, und die Verfahren dauern lang. 2024 wurden auf diesem Gebiet 2.348 Verfahren vor den bayerischen Verwaltungsgerichten erledigt und 221 vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Das ist eine ganze Menge. Eine Verkürzung der Genehmigungsverfahren und Entlastung der Gerichte tut not, aber nicht auf Kosten des im Grundgesetz garantierten effektiven Rechtsschutzes. Keine Zustimmung erhalten Sie daher für die Einschränkung des gerichtlichen Prüfungsumfangs beim Normenkontrollverfahren, die Ihnen auch nichts bringen würde, weil dann der nächste Antragsteller einfach mit dem nächsten Fehler daherkäme und es nichts genutzt hätte. Auch die Verkürzung des Rechtswegs für Planfeststellungsverfahren von herausragender Bedeutung – was auch immer das ist – wird von uns nicht honoriert. Diese beiden Forderungen beschneiden den effektiven Rechtsschutz empfindlich, und damit fangen wir hier gar nicht erst an. Ich kann mit allen anderen Forderungen gut leben, und deshalb werden wir uns bei diesem Antrag nur enthalten. Allerdings wird durch das, was Sie hier beantragen, keine einzige Wohnung mehr geschaffen. Ich kann es Ihnen nicht verhehlen. Wir wissen: In Bayern fehlen 233 Wohnungen. Der Freistaat verfehlt seit Jahren sein Ziel, jährlich 70.000 Wohnungen zu bauen. 2024 waren es lediglich 55.000 Wohnungen, 2025 waren es 47.400 Wohnungen. Mittlerweile brauchen wir 78.000 Wohnungen pro Jahr, um die offene Lücke zu schließen. Es reicht nicht, immer wieder zu beschwören, der freifinanzierte Wohnungsbau müsse endlich anspringen. Das ist natürlich nicht falsch, aber der staatlich geförderte Wohnungsbau beträgt bei uns gerade einmal 2,61 %. Da ist noch sehr viel Luft nach oben. Es herrscht in ganz Bayern Wohnungsnot, nicht nur in München. Allein mit der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und Gerichtsverfahren wird sie sich nicht bekämpfen lassen. Erkennen Sie endlich den Ernst der Lage, und nehmen Sie endlich zur Kenntnis, dass die Wohnungsnot in der Mitte der Gesellschaft angekommen und kein Randproblem ist! (Beifall bei der SPD) Hören Sie auf, sich auf Nebenkriegsschauplätze zu konzentrieren! Sorgen Sie dafür, dass mehr geförderter Wohnungsbau entsteht! Sozialer Wohnungsbau ist Ländersache. (Beifall bei der SPD – Martin Wagle (CSU): Gott sei Dank!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Gross. – Als Nächster hat Herr Kollege Markus Saller für die FREIEN WÄHLER das Wort.
Markus Saller FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Bayern braucht Tempo, Bayern braucht Verlässlichkeit, und Bayern braucht Verfahren, die nicht länger selbst zum Standortnachteil werden. Das ist ein riesiges Problem, das wir mittlerweile haben. Wir alle wissen: Es hilft niemandem, wenn dringend benötigte Wohnungen, Energieanlagen, Verkehrswege oder Leitungsinfrastruktur über Jahre im Verfahren festhängen. Es hilft nicht den Bürgerinnen und Bürgern, die bezahlbaren Wohnraum suchen, nicht den Kommunen, die planen und gestalten wollen, und auch nicht den Unternehmen und Betrieben, die investieren wollen. Es schadet letztendlich dem Wirtschaftsstandort Bayern insgesamt. Deswegen fordern wir seit Langem Entbürokratisierung. Kollege Becher, Sie haben recht. Das ist auch ein Ausfluss der Arbeit der Enquete-Kommission Bürokratieabbau, was wir mit diesem Dringlichkeitsantrag verfolgen. Die Entbürokratisierung muss jetzt auch in den einzelnen Verfahren ankommen. Sie muss bei den Unternehmen, bei den Kommunen und bei den Menschen ankommen, die bauen, sanieren, erweitern, investieren und Verantwortung übernehmen wollen. Hierzu müssen wir den Entscheidungsträgern in den Behörden und den zuständigen Richtern an den Gerichten die notwendigen Verfahrensvoraussetzungen zur Seite stellen. Frau Kollegin Gross, wir sehen doch gerade beim Wohnraum, wie dramatisch die Lage ist. Auf der einen Seite brauchen wir mehr Wohnraum, auf der anderen Seite erleben Bauherren, Investoren und Kommunen ein Dickicht aus Vorschriften, Prüfungen, Beteiligungen, Einwendungen, Abwägungen und gerichtlichen Risiken. Natürlich brauchen wir Rechtsstaatlichkeit, Beteiligung sowie Umwelt- und Naturschutz. Aber Rechtsstaatlichkeit bedeutet nicht, dass jedes Verfahren auch endlos dauern muss. Im Übrigen würden wir den Wohnungsmarkt auch dadurch ankurbeln, dass wir das Mietrecht ein bisschen deregulieren, es wieder auf ein echtes Vertragsverhältnis zurückführen (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und CSU) und diesen exzessiven Mieterschutz nicht immer weiter steigern. Es ist doch kein Wunder, dass ganz viele Menschen ihr Eigentum nicht mehr vermieten wollen, wenn das Eigentum weniger wert ist als der Besitz. Das muss man schon einmal sehr deutlich sagen. Ein weiterer wichtiger Punkt liegt bei Normenkontrollverfahren und Bebauungsplänen. Das hat Herr Kollege Vogel bereits angesprochen. Wenn ein Kläger eine subjektive Betroffenheit vorbringt, wird das ganze Verfahren wieder aufgerollt und der ganze Plan erneut überprüft. Das muss doch nicht sein. Konzentrieren wir uns doch wirklich nur auf den Verstoß, der auch gerügt wird. Dann kommt es nicht darauf an, ob bei der Planung ein formeller Fehler oder sonst irgendetwas aufgetreten ist. Das schwächt am Ende die kommunale Planungshoheit und führt zu Unsicherheiten, obwohl die Gemeinde im Verfahren bereits demokratisch abgewogen, geplant, entschieden und auch die Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange miteinbezogen hat. Richtig ist deshalb: Der Prüfungsumfang muss stärker auf das konzentriert werden, worum es wirklich geht. Fehler, die nicht entscheidungserheblich sind, dürfen nicht automatisch ganze Verfahren zu Fall bringen. Das Gleiche gilt bei Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren. Diese dauern einfach viel zu lang. Wir reden seit Jahren über Digitalisierung. Es muss jetzt wirklich einmal Schub aufgenommen werden. Solche Verfahren müssen durchgängig digital sein. Sie müssen transparent und effizient geführt werden. Ich glaube, das hat mittlerweile jeder verstanden. Diese Dinge sind auch bereits auf den Weg gebracht. Der Vorschlag, für bestimmte herausragende Infrastrukturvorhaben eine erst- und letztinstanzliche Zuständigkeit des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vorzusehen, ist aus meiner Sicht ein absolut sinnvoller Ansatz. Große Energie-, Verkehrs- und Leitungsprojekte sind für unser Land von zentraler Bedeutung. Wenn wir diesbezüglich einen Instanzenweg abkürzen, hilft es allen. Wir verlieren keine Zeit, kein Geld und nicht weiter an Wettbewerbsfähigkeit. Ein Punkt, den Herr Kollege Becher angesprochen hat, ist mir ebenfalls wichtig: Wir müssen bei der Abwägung öffentlicher Belange wieder klarere Prioritäten setzen. Meine Damen und Herren, inzwischen ist doch fast alles irgendwie wichtig, privilegiert und abwägungsrelevant. Das führt am Ende nicht zu besseren Entscheidungen, sondern oft zu Blockaden. Wir wollen mit diesem Antrag wichtige Akzente setzen. Wir erwarten von unserem Koalitionspartner an dieser Stelle, dass er diese Dinge jetzt auch im Bund adressiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CSU, vielleicht nehmen Sie Steffen Vogel mit nach Berlin; denn er kann so eindrucksvoll erklären, worum es hierbei geht, und die Dinge so richtig vorantreiben. (Heiterkeit bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Zurufe von der CSU) Bringen wir das miteinander auf den Weg! Ich danke auch der Fraktion der GRÜNEN, dass sie dem Antrag zustimmt. Ich bitte das Hohe Haus insgesamt um breite Zustimmung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Saller. – Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Christian Bernreiter das Wort. Staatsminister Christian Bernreiter (Wohnen, Bau und Verkehr): Lieber Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich ausdrücklich bei der CSU-Fraktion und der Fraktion der FREIEN WÄHLER bedanken, die den Dringlichkeitsantrag eingebracht haben. Er zeigt ein Thema auf, das für die Menschen und die Wirtschaft enorm wichtig ist. Mehr Wohnraum, eine moderne Infrastruktur und ein starker Wirtschaftsstandort sind entscheidend für die Zukunft unseres Landes. Dafür brauchen wir schnelle und rechtssichere Verwaltungsprozesse. Frau Kollegin Gross, ich gehe jetzt nicht auf Ihre Ausführungen zum Wohnungsbau ein. Es nützt eh nichts mehr. Ich sage nichts mehr dazu. Sie können kein Land nennen, das so viele Mittel in den Wohnungsbau steckt wie der Freistaat Bayern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ein kleiner Spaß: Jeder kann sich einmal versprechen, aber 233 Wohnungen bauen wir in einer Woche. (Doris Rauscher (SPD): Das war ein Versprecher!) – Ich sage es nur aus Spaß; denn es hat daraufhin viele Lacher gegeben. Es sei Ihnen verziehen. Meine Damen und Herren, wir arbeiten seit Jahren daran, Planungs- und Genehmigungsverfahren in Bayern zu vereinfachen und zu beschleunigen. Wir haben auch geliefert: Mit unseren Modernisierungsgesetzen zeigen wir, wie konsequente Deregulierung geht, nämlich durch ein entschlacktes Bauordnungsrecht, mehr Verfahrensfreiheit und weniger Nachweispflichten. Wir sollten nicht immer alles schlechtreden. Natürlich können wir uns nicht mit Ländern vergleichen, die von Datenschutz nicht so viel halten wie wir. Wir kämpfen oft gegen Windmühlen. (Johannes Becher (GRÜNE): Dort gilt dieselbe Datenschutz-Grundverordnung!) Aber der Freistaat Bayern kann sich mit allen anderen Bundesländern in Deutschland vergleichen. Mit Blick auf die Rankings fällt auf: Auf den ersten 50 Plätzen liegen ausschließlich bayerische Kommunen. Diese haben wir entsprechend unterstützt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir treiben die Digitalisierung voran. Mit der Plattform DiPlanung haben wir die Grundlage für durchgängige digitale und vernetzte Verwaltung geschaffen. Bereits 70 % der bayerischen Gemeinden sind bei DiPlanung registriert. Auch die Regierungen und mehr als 70 % der Landratsämter können schon mit DiPlanung arbeiten. Die digitale Baugenehmigung wird dieses Jahr in allen dazu berechtigten Behörden umgesetzt sein. Aktuell sind es 121 von 135 Behörden. Bei den verbleibenden Behörden werden wir jetzt den notwendigen Druck erhöhen. Es gibt einfache Programme, die man anwenden kann und die nicht so viel kosten. Wenn dies nicht freiwillig geht, werden wir es letztendlich durchsetzen müssen. Aber ich kann nur sagen: Je breiter die Nutzung, desto größer der Effekt in der Praxis. Die Prozesse laufen dann medienbruchfrei und effizient. Planen und Bauen wird dadurch spürbar beschleunigt. Ziel ist deshalb die flächendeckende Nutzung in Verfahren nach dem Baugesetzbuch, in der Landes- und Raumplanung sowie in der Planfeststellung. Darum ist wichtig, dass wir deutschlandweit ein einheitliches System haben und nicht wieder unterschiedliche Plattformen aufbauen. Dafür werden wir in Berlin gemeinsam kämpfen. Der Freistaat kann es nicht alleine richten, weshalb die Verfahren überwiegend auf Bundesebene geregelt sind. Der Bund muss jetzt sowohl bei der Digitalisierung als auch bei der Deregulierung Fahrt aufnehmen. Dieser Antrag unterstützt den Weg, den wir gehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt bereits erste Erfolge. Der Bau-Turbo im Baugesetzbuch ist geregelt. Wir haben nach hundert Tagen geliefert. Ich durfte das im Koalitionsvertrag mitverhandeln. Mir war es auch wichtig, unseren bayerischen Weg, den wir mit den Modernisierungsgesetzen beschritten haben, und alles, worauf wir uns geeinigt haben, in Kraft zu setzen, auch wenn man das Baugesetzbuch dafür öfter anpacken muss. Wir können in der gesamten Wahlperiode nicht über hundert Vorschläge diskutieren, von denen zwei strittig sind, sodass gar nichts passiert. Wir müssen hier vorankommen. Darum kann ich das nur unterstützen. Ich bin selbst viel draußen unterwegs, und wie immer ist es so, dass man sagt, lasst uns das vor Ort entscheiden. Jetzt gibt es wieder Forderungen, du musst uns eine Richtlinie geben. Ich kann nur an die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die gewählten Stadt- und Gemeinderäte appellieren, dass sie die Entscheidungskompetenz annehmen und hier vorangehen. Unsere Unterstützung dafür haben sie. Wir arbeiten an der umfangreichen Novellierung des Baugesetzbuches weiter. Wir fordern dabei eine vollständige Digitalisierung des Bauleitplanverfahrens und weitere Schritte zur Planungsbeschleunigung, auch durch den Verzicht auf neue Berichtspflichten, sowie eine konsequente Vereinfachung des Baugesetzbuches und seiner Paragrafen. Wir sagen klar Nein zum Goldplating bei der Umsetzung von EU-Vorgaben. Wir wollen weniger verpflichtende Beteiligungsschritte im Bauleitplanverfahren und mehr Möglichkeiten zur vereinfachten Aufhebung von Bebauungsplänen. Ich begrüße auch die Forderung, Abwägungsregeln klarer zu fassen. Nur so wird das Verfahren schneller und rechtssicherer. Nicht jede Abweichung darf automatisch als überragend wichtig gelten. Herr Kollege Striedl ist nicht mehr hier. Er braucht einen kleinen Grundkurs. Nicht der Staat regelt den Bebauungsplan, sondern die Kommune. Die Planungshoheit der Kommune ist verfassungsrechtlich garantiert. Die Kommune erlässt auch kein Gesetz, sondern stellt einen Bebauungsplan auf und setzt diesen in Kraft. Darum sind Normenkontrollverfahren dort eher selten. Die machen das Ganze langwierig. Es dauert oft mehrere Jahre, bis wir hier vorankommen. Bei der Planfeststellung geht es – auch das ist mir sehr wichtig – um die Infrastruktur. Bei der Sanierung der Hochleistungskorridore spüren wir das gerade. Könnte man ohne Planfeststellung Brücken auswechseln, würde das mitgemacht. So gibt es nach wie vor eine Planfeststellung, selbst wenn am gleichen Ort und an gleicher Stelle die Bahnbrücke eingesetzt werden muss. Auch muss der ökologische Ausgleich finanziert werden. Darum ist es sehr wichtig, dass das Infrastruktur-Zukunftsgesetz deutliche Erleichterungen bringt, damit wir hier schneller vorankommen. Die Bürgerinnen und Bürger verstehen nicht, warum man für wichtige Maßnahmen so lange braucht und nicht vorankommt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Hier geht es auch – es ist angesprochen worden – um das Verbandsklagerecht. Auch das muss man anpacken. Ich bin sehr dankbar, dass Herr Kollege Joachim Herrmann bei uns die Verwaltungsgerichtsverfahren angeht und überprüft, ob eine Verkürzung der Rechtsbehelfsfrist bei gerichtlicher Kontrolle von Bauleitplänen von einem Jahr auf drei Monate oder zum Beispiel auch der Antragsbegründungsfrist von zehn Wochen möglich ist. Unser Ziel ist auch hier mehr Rechts- und Planungssicherheit für die Vorhabenträger und damit insgesamt mehr Tempo beim Planen und Bauen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion gibt uns Rückendeckung für unseren Kurs hier in Bayern, aber auch für unseren Einsatz in Berlin. Ich bitte um Unterstützung für diesen Antrag. (Beifall bei der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Johannes Becher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Johannes Becher GRÜNE
Sehr geehrter Herr Staatsminister, Sie haben gerade über die Software und digitale Verfahren im Bereich der Baugenehmigungen gesprochen. Zum einen würde mich interessieren, wann wir so weit sind, dass das in Bayern überall flächendeckend und standardmäßig reibungslos digital funktioniert. Zum anderen interessiert mich Folgendes: Wenn ich mir vorstelle, ich stelle einen Bauantrag in einem Gebiet, das überplant ist, dann müsste die Software eigentlich superschnell, in Sekundenbruchteilen erkennen, ob mein Baukörper den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht. In einem Gewerbegebiet, in dem wir Gewerbehallen haben wollen, müsste es eigentlich sehr schnell möglich sein, sogar automatisiert Genehmigungen zu erteilen, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplans eins zu eins vom Bauantrag umgesetzt werden. Ist das in der Software, die Sie angesprochen haben, schon vorgesehen? Ist das der Zukunftsweg, den Sie gehen wollen? Staatsminister Christian Bernreiter (Wohnen, Bau und Verkehr): Natürlich wollen wir insgesamt dorthin gelangen. Sie haben gefragt, wann wir fertig sind. Ich kann Ihnen nicht sagen, wann die Kommunen das einsetzen und ausführen. Bei der Baugenehmigung habe ich es gesagt. Ich bin überzeugt, dass wir damit am Jahresende durch sind. Bei der DiPlanung kann ich es nicht anordnen, weil hier das Konnexitätsprinzip greift. Das muss ich ganz klar sagen. Ich kann nur überzeugen. Es gibt sehr viele gute Beispiele von Kommunen, die hier federführend sind und das ihren Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stellen, sogar mit Programmen, die berechnen, ob sich Photovoltaik an der Stelle lohnt, ob die Sonneneinstrahlung hier ausreicht und was dabei herauskommt. Ich kann nur dafür werben, dass das schnellstmöglich umgesetzt wird. Natürlich wollen wir in diesen Bereichen auch KI einsetzen. Wir sind hier in einem laufenden Prozess. Ich bin überzeugt, dass das alles voranbringt. Wir werden darauf achten, dass wir hier deutlich vorankommen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Staatsminister Bernreiter. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 19/11855 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Bei Gegenstimmen der AfD. Stimmenthaltungen! – Die SPD enthält sich. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich nun auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Bernhard Pohl u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU) US-Streitkräftebasen in Bayern erhalten - transatlantische Verbundenheit bewahren (Drs. 19/11856) und Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Holger Grießhammer, Markus Rinderspacher, Volkmar Halbleib u. a. und Fraktion (SPD) Möglicher Abzug amerikanischer Streitkräfte aus Bayern - Bericht der Staatsregierung (Drs. 19/11869) und Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Möglichen US-Truppenabbau zur Stärkung der eigenen Verteidigungsfähigkeit nutzen (Drs. 19/11870) Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und erteile Herrn Kollegen Bernhard Pohl von der Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort.
Bernhard Pohl FREIE WÄHLER
Herr Präsident, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Grafenwöhr, Vilseck, Hohenfels, Illesheim, Ansbach und Garmisch-Partenkirchen: Dies sind die Standorte, an denen US-amerikanische Truppen stationiert sind. Sie sind zu Freunden geworden und Garanten für Freiheit und Sicherheit. Umso schockierender war es, als Donald Trump vor wenigen Tagen ankündigte, dass die Stärke der Truppen von über 30.000 um mehr als 5.000 Soldaten reduziert wird. Das ist nicht das erste Mal. Bereits 2020 gab es derartige Drohszenarien. Damals waren es über 12.000. Aber das Ganze ist Grund genug für uns als Parlamentarier, über die Bayerische Staatsregierung und damit auch den Bund dringend zu appellieren, dass diese Pläne nicht verwirklicht werden dürfen. Wir als Bayerischer Landtag stehen zur NATO, zu den transatlantischen Beziehungen mit den Vereinigten Staaten und zur Willkommenskultur, die wir hier in Bayern gegenüber den einheimischen, aber auch den amerikanischen Streitkräften seit Jahrzehnten leben. Das ist der Gegenstand unseres Dringlichkeitsantrags. Wir werden übrigens – das kündige ich jetzt schon an – auch dem Berichtsantrag der SPD-Fraktion zustimmen. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass die große Mehrheit der bayerischen Sozialdemokraten immer zur Bundeswehr gestanden hat – ich nenne hier Peter Paul Gantzer –, nicht alle, aber viele. Wir werden auch diesen Antrag unterstützen. Ich möchte die weltpolitische Situation wie folgt beschreiben: Wir haben in Europa einen verbrecherischen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Wir haben eine Bedrohung Israels im Nahen Osten, nicht erst seit wenigen Wochen oder Monaten, sondern seit Jahrzehnten. Die unheilige Allianz von Russland und Iran bedroht unsere Freiheit, unsere Werte und unsere Sicherheit in Europa und im Mittelmeerraum. Hier wäre es ein fatales Zeichen, gerade in dieser Situation von unseren amerikanischen Freunden das Signal zu erhalten, ihr seid nicht mehr so wichtig und wir können hier Truppen reduzieren. Das Gegenteil muss der Fall sein. Wir müssen entschlossener denn je den Gegnern der Freiheit und unserer westlichen Werte entgegentreten (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) und ihnen auch militärisch klarmachen: Es lohnt sich nicht, gegen uns irgendwelche kriegerischen Aktionen zu fahren. Im Übrigen: Auch in der Bundesrepublik Deutschland, auf deutschem Boden, findet längst ein hybrider Krieg Russlands statt. Ich möchte an dieser Stelle auch Danke sagen: Danke dem Wirtschaftsminister und seinem Staatssekretär aus der Oberpfalz, die sich bereits 2020 um diese Standorte gekümmert haben und die bereits jetzt Gespräche führen, genauso meinen Kollegen Bernhard Heinisch und Martin Scharf, (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Und Markus Söder!) die sich dieses Themas annehmen. – Die Rolle der CSU könnt ihr dann darstellen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Fairness muss schon sein!) – Ihr habt jeden Raum. Was ihr an Aktivitäten am Laufen habt, könnt ihr gerne selber darstellen. Ich bedanke mich zunächst einmal bei unseren Leuten und stelle fest, Frau Kollegin, dass in derartigen Fragen – ich schaue zu Florian Herrmann – zwischen den Koalitionspartnern nicht nur kein Dissens besteht – das gibt es ohnehin so gut wie nie –, sondern sogar ein ganz enger Schulterschluss. Und weil ich hier den Herrn Urban sehe: Vielen Dank für die hervorragende Arbeit der Staatskanzlei in diesem Bereich. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU und der SPD) Ich möchte aber auch sagen: Wir lassen unsere Bürgermeister und Kommunalpolitiker vor Ort, Thorsten Grädler, frisch gewählter Bürgermeister in Vilseck, und Christian Graf, Bürgermeister von Hohenfels, selbstverständlich nicht im Regen stehen – ganz im Gegenteil: Wir stehen auf eurer Seite und werden alles tun, um a) diese Dinge, die hier im Raum stehen, nicht geschehen zu lassen und b) auf jeden Fall die Region zu stärken. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Wir werden dem Antrag der SPD-Fraktion ebenfalls zustimmen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU sowie Abgeordneten der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Pohl. – Für die SPD-Fraktion hat Herr Fraktionsvorsitzender Holger Grießhammer das Wort.
Holger Grießhammer SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Die Diskussion über einen möglichen Abzug der US-Streitkräfte zeigt vor allem eines: Sicherheitspolitik ist keine abstrakte Debatte – nein, ganz und gar nicht. Sie hat ganz klar konkrete Auswirkungen auf unsere Sicherheit, auf unsere Kommunen und auch auf viele Arbeitsplätze in Bayern. Da geht es um die Bäckerei, die seit Jahren die Kasernen beliefert, um die Familien, die sich fragen: Was bedeutet dieser Abzug möglicherweise für unsere Region und für unsere Zukunft? Deshalb ist es gut, liebe Kolleginnen und Kollegen, und wichtig, dass der Landtag heute ein – ich schicke es vorweg – gemeinsames Signal sendet: Wir stehen zur transatlantischen Partnerschaft und zu den amerikanischen Standorten in Bayern. Ja, wir erleben gerade in den USA politische Entwicklungen, die viele Menschen mit Sorge betrachten. Donald Trump stellt internationale Partnerschaften immer wieder in Frage und denkt Außenpolitik oft kurzfristig und nach seinem Motto "America first". Aber gerade deshalb dürfen wir jetzt nicht nervös werden oder die transatlantischen Beziehungen kleinreden – ganz im Gegenteil. In unsicheren Zeiten braucht es Verlässlichkeit, Dialog und starke Bündnisse. Die Präsenz der US-Streitkräfte ist seit Jahrzehnten ein zentraler Bestandteil unserer Sicherheitsarchitektur. Gerade in einer Zeit internationaler Krisen und wachsender Unsicherheit braucht es Verlässlichkeit im Bündnis und vor allem im politischen Handeln. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, unterstützen wir den Dringlichkeitsantrag der Regierungsfraktionen ausdrücklich. (Michael Hofmann (CSU): Sehr gut! – Beifall bei der SPD, der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Gleichzeitig sagen wir als SPD-Fraktion auch: Ein politisches Bekenntnis allein reicht nicht aus. Deshalb haben wir ergänzend einen Antrag eingebracht, der Klarheit und Transparenz einfordert: Welche Informationen liegen der Staatsregierung tatsächlich vor? Welche Folgen hätte ein möglicher Abzug? Welche Unterstützung gäbe es für Beschäftigte, Familien und Kommunen? Gerade jetzt braucht es Verantwortung statt Spekulation. Meine Damen und Herren, die transatlantische Partnerschaft steht für gemeinsame Werte, für Demokratie, Freiheit und internationale Zusammenarbeit. Diese Partnerschaft hat über Jahrzehnte Stabilität geschaffen. Deshalb machen wir heute gemeinsam deutlich: Die amerikanischen Streitkräfte sind in Bayern willkommen. (Beifall bei der SPD, der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Vielen herzlichen Dank. Auch wir werben um Zustimmung. Wir werden eurem Antrag auch zustimmen. (Beifall bei der SPD, der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Grießhammer. – Für die AfD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Arnold das Wort. (Beifall bei der AfD)
Dieter Arnold AfD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Abgeordnete, liebe Bürgerinnen und Bürger! Der heutige Dringlichkeitsantrag von CSU und FREIEN WÄHLERN "US-Streitkräftebasen in Bayern erhalten – transatlantische Verbundenheit bewahren" ist nichts anderes als ein Schaufensterantrag. Deswegen wird er von uns hier und jetzt abgelehnt. (Beifall bei der AfD) Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder versucht sich in einem Interview mit dem Bayerischen Rundfunk klar erkennbar von seinem eigenen Kanzler Friedrich Merz zu distanzieren. Dessen zahlreiche und massive außenpolitische Fehltritte führen inzwischen selbst in den eigenen Reihen zu Chaos. Während Merz international Porzellan zerschlägt, beginnt die CSU bereits mit der politischen Absicherung für die Zeit nach dieser Rumpelkoalition. Das zeigt, wie tief das Misstrauen innerhalb der schwarz-roten Bundesregierung schon jetzt ist, und das nach einem Jahr im Amt. Dieses Bündnis wird zerbrechen und den Weg für Neuwahlen frei machen. (Beifall bei der AfD) Für viele Bürger ist das eher eine Chance für Deutschland als ein Problem. Als Ausweg aus dem derzeitigen Chaos gibt es nur eine klare Alternative. Das erkennen zwischenzeitlich immer mehr Wählerinnen und Wähler. Im Gegensatz zum Antrag von CSU und FREIEN WÄHLERN verfolgt unser Nachzieher einen klaren sicherheitspolitischen Ansatz. Wir sagen offen, was die Regierungsfraktionen offensichtlich nicht auszusprechen wagen: Die Verteidigung Deutschlands und Bayerns kann nicht dauerhaft auf andere Staaten ausgelagert werden. Natürlich haben die amerikanischen Standorte in Bayern enorme militärische und wirtschaftliche Bedeutung, und uns liegt eine gute transatlantische Beziehung am Herzen. Aber gute Partnerschaften bedeuten eben auch, Entscheidungen des Partners zu respektieren, selbst dann, wenn sie politisch unbequem sind. Genau das fehlt in dem Antrag von CSU und FREIEN WÄHLERN vollständig. Dort entsteht der Eindruck, Deutschland müsse Washington vor allem signalisieren: Bitte bleibt weiterhin für unsere Sicherheit verantwortlich. – Genau das ist falsch. Die Vereinigten Staaten handeln nach amerikanischem Interesse. Das ist legitim. Jeder vernünftige, souveräne Staat tut das. Deutschland dagegen hat über viele Jahre die eigene Verteidigungsfähigkeit vernachlässigt. Wer ist für diesen Ist-Zustand eigentlich verantwortlich? Wer hat die Wehrpflicht ausgesetzt und unsere Kasernen verramscht? – Meine Lieben, genau: All dies geschah unter Führung von CDU/CSU! (Beifall bei der AfD) Dabei hat man sich bequem zurückgelehnt und die anderen Staaten dauerhaft die sicherheitspolitische Hauptlast tragen lassen. Wir begreifen eine mögliche Reduzierung amerikanischer Truppenstärke als Chance, wie längst überfällig Versäumnisse endlich wettzumachen. Die betroffenen Standorte verfügen bereits heute über enorme, hervorragende Infrastruktur mit modernsten Trainings- und Übungsmöglichkeiten sowie hochtechnischer Kompetenz. Lassen Sie uns die frei werdenden Kapazitäten für den Aufwuchs unserer Bundeswehr, für die eigenständige Landesverteidigung nutzen! Genau das fordern wir in unserem Nachzieher. Wir wollen die mögliche Reduzierung amerikanischer Truppenpräsenz durch den Ausbau der Bundeswehr kompensieren und die bestehende Infrastruktur weiter nutzen und ausbauen, um damit Arbeitsplätze und Wirtschaftskraft in der Region dauerhaft zu sichern. Wir wollen, dass Deutschland endlich wieder in die Lage versetzt wird, seine Landesverteidigung eigenständig als souveräner Staat wahrzunehmen. (Beifall bei der AfD) Das ist der entscheidende Unterschied zwischen unserem Dringlichkeitsantrag und dem Dringlichkeitsantrag der CSU und der FREIEN WÄHLER: Wir formulieren konkret sicherheitspolitische Konsequenzen und die deutliche Antwort auf Veränderungen geopolitischer Rahmenbedingungen. Partnerschaft entsteht nicht durch Abhängigkeit, sondern durch eigene Stärke. Genau deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem weitergehenden Nachzieher. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Kollege Benjamin Adjei das Wort.
Benjamin Adjei GRÜNE
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Donald Trump erschüttert die transatlantische Partnerschaft seit gut 15 Monaten fast tagtäglich und stellt die NATO wiederholt infrage. Die neuesten Ankündigungen, einen Teilabzug der amerikanischen Soldaten in Deutschland voranzutreiben, insbesondere in der Nordoberpfalz und in Westmittelfranken, erschüttern und verunsichern natürlich die Menschen vor Ort. In der Folge kamen die sicherheitspolitischen Herausforderungen, vor denen wir stehen, ganz massiv zum Vorschein. Die US-Stützpunkte sind ein wirtschaftspolitscher Faktor. Jedes Jahr entsteht aufgrund dieser Truppenpräsenz vor Ort eine Wirtschaftskraft im Umfang von mehreren 100 Millionen Euro. Überdies sind Tausende zivile Arbeitsplätze in der Gastronomie, im Handwerk und im Mittelstand von diesen Truppen abhängig. Für die regionale Ökonomie wäre somit ein Abzug ein massiver Schlag. Dieser Abzug hätte aber auch einen sicherheitspolitischen Aspekt. Die Basen bilden einen zentralen Baustein der NATO-Sicherheitsarchitektur. Von hier aus werden Ausbildung, Logistik und das Verlegen von Soldatinnen und Soldaten koordiniert. Diese Basen sind für unsere europäische Sicherheit elementar. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen wir uns eines nicht einreden: Das ist kein reines Geschenk der US-Amerikaner. Die Basen sind auch zentraler Bestandteil ihrer eigenen Sicherheitsarchitektur. Wir können sie als den größten und leistungsfähigsten Flugzeugträger mitten in Europa ansehen. Er hat Reichweiten in den Mittleren Osten, nach Nordafrika und nach Osteuropa. Damit ist er das zentrale Bindeglied der sicherheitspolitischen Interessen der Amerikaner. Ein Abzug der Truppen wäre also auch für die US-Amerikaner und ihre sicherheitspolitischen Interessen kontraproduktiv. Für uns ist deswegen ganz klar: Wir stehen zur transatlantischen Partnerschaft. Wir stehen zu dem Bündnis zwischen den NATO-Staaten. Die amerikanischen Soldatinnen und Soldaten sind natürlich auch weiterhin bei uns in Bayern herzlich willkommen. Wir wünschen uns, dass sie auch in den nächsten Jahren und Jahrzehnten weiter bei uns stationiert bleiben. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Entscheidung treffen am Ende nicht wir hier in München. Die Staatsregierung darf nicht so tun, als wären die Probleme erst dann real, wenn der letzte Soldat und die letzte Soldatin abgezogen sind. Die Unsicherheiten für die Kommunen, für die Menschen vor Ort und auch für unsere europäischen Freundinnen und Freunde sind schon jetzt real. Entsprechend unterstützen wir auch den Dringlichkeitsantrag der SPD; denn es ist wichtig, sich jetzt Gedanken darüber zu machen, welche Folgen ein möglicher Abzug mit sich bringen würde. Wir brauchen unbedingt eine Taskforce in der Staatsregierung, die sich mit diesen Folgen beschäftigt. Wir brauchen einen Bericht, wir brauchen Transparenz, und wir müssen dafür sorgen, dass es für die Menschen vor Ort auch weiterhin Entwicklungsmöglichkeiten gibt, wenn absehbar ist, dass dort möglicherweise Arbeitsplätze bedroht sind. (Beifall bei den GRÜNEN) Die Staatsregierung darf hier nicht nur mit Hoffen und Bitten reagieren. Wir brauchen vielmehr verlässliche, belastbare Vorsorge und einen Strukturplan. Wir fordern Sie zum Handeln auf. Sie sollten nicht nur bitten, sondern aktiv reagieren. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Adjei. – Für die CSU-Fraktion hat Herr Kollege Dr. Harald Schwartz das Wort.
Harald Schwartz CSU
Herr Vizepräsident, Kolleginnen und Kollegen! Es ist eine Entscheidung mit großer Tragweite, die wir aus den Vereinigten Staaten von Amerika wahrnehmen mussten. Sie betrifft ganz Europa, sie betrifft Bayern, sie betrifft Deutschland, sie betrifft aber vor allem meine Heimat Amberg-Sulzbach. Hier steht die Stryker-Brigade in Rede, die ihre Heimat in Vilseck hat. Die Auswirkungen des Abzugs von rund 5.000 Soldaten aus einer Region, die seit Jahrzehnten militärisch geprägt ist, möchten wir uns gar nicht vorstellen. Dabei geht es zuallererst um das Sicherheitsinteresse. Es gibt aber auch eine Reihe weiterer Argumente, die gegen diesen Abzug sprechen und die uns veranlassen, alles zu tun, um ihn abzuwenden und daran mitzuwirken, dass Einschnitte gegebenenfalls kompensiert werden. Wir müssen uns Gedanken machen, wie es vor Ort weitergehen soll. Heute ist das klare politische Ziel, dass wir mit großer Geschlossenheit ein Signal setzen. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Oberflächlich erscheint diese Entscheidung verkraftbar, handelt es sich doch nur um eine Brigade. Die tatsächliche Bedeutung angesichts einer Truppenstärke von nicht ganz 40.000 Soldaten in Deutschland wird aber möglicherweise unterschätzt. Es handelt sich um das 2nd Cavalry Regiment, das als einzige in Deutschland verbleibende Kampfbrigade der US-Armee fungiert. Wir haben aber jetzt ein bisschen Hoffnung. Von einem Vorredner wurde angemerkt, dass vor etwa fünf Jahren schon einmal eine solche Entscheidung getroffen wurde. Diese Entscheidung wurde dann revidiert, weil es so ist, dass politische Gremien in den USA dazu noch ihre Zustimmung geben müssen. Diese Zustimmung ist alles andere als sicher. Wir sollten heute aber ein klares Bekenntnis abgeben, ein klares Bekenntnis zur Allianz, zu einer jahrzehntelangen Zusammenarbeit und zu unseren gemeinsamen Werten. Die Bedeutung der Standorte in Grafenwöhr, Hohenfels und des Südlagers in Vilseck dürfen wir jedoch nicht unterschätzen. Ein Abzug wäre zeitnah nicht kompensierbar, insbesondere nicht durch Einheiten der Bundeswehr. Es wäre weltfremd anzunehmen, dass wir innerhalb von Monaten in der Lage wären, dort einfach 5.000 Soldaten anzusiedeln. Wir haben Argumente, die auch für die US-Amerikaner von Bedeutung sind und die dafür sprechen, keine Soldaten aus Vilseck abzuziehen. Ich nenne als Erstes optimale Trainingsvoraussetzungen. Der Truppenübungsplatz Grafenwöhr ist der größte Truppenübungsplatz in Europa. Er verfügt über Einrichtungen, die einmalig sind. Die meisten von Ihnen werden ja den Wehrdienst verweigert haben, waren nicht dabei, waren fußkrank oder haben sonst irgendeinen Grund gefunden, warum sie nicht zum Bund gegangen sind. (Widerspruch bei der AfD – Christoph Maier (AfD): Das stimmt nicht! Wir haben Ihre Behauptungen schon statistisch ausgewertet!) Ich war bei der Bundeswehr. Ich habe auch in Grafenwöhr Übungen absolviert. Ich kann Ihnen sagen: Wir haben dort eine einmalige Einrichtung, die in den letzten Jahren auch noch deutlich verbessert wurde. Tatsächlich gibt es auch jetzt noch Möglichkeiten, die dortige Infrastruktur zu verbessern. Ich denke etwa an flächendeckendes 5G, um dort Drohnen und moderne Militärtechnologie zum Einsatz bringen zu können. Wir wollen die Attraktivität des Truppenübungsplatzes steigern, um ihn damit noch unverzichtbarer zu machen. Ehrlicherweise muss ich aber sagen: Die wirtschaftliche Bedeutung dieses Abzugs wäre für uns in Amberg-Sulzbach noch gewichtiger und höher einzuschätzen. Die meisten von Ihnen werden noch nie in Vilseck gewesen sein. Wer aber einmal dort gewesen ist, weiß, wie stark die Prägung durch die Amerikaner in Vilseck ist. Man geht dort an keinem Laden vorbei, in dem nicht auch in englischer Sprache die Waren angepriesen werden, wo man nicht US-Amerikaner im Restaurant vorfindet, wo man nicht auf Schritt und Tritt mit dieser Realität konfrontiert ist. Im Unterschied zu ganz vielen Standorten auf der Welt ist es bei uns aber so – und das spricht für uns –, dass die amerikanischen Freunde bei uns wirklich Freunde sind, dass sie aufgenommen sind. Es gibt über Jahrzehnte gewachsene Strukturen und Partnerschaften mit den Kommunen. Es gibt soziale Verbindungen auf allen Ebenen. Amerikaner, die bei uns in Uniform durch die Stadt gehen, müssen sich nicht verstecken; im Gegenteil, sie werden freundlich aufgenommen. Wir schätzen sie. Besonders betroffen sind wir in der Stadt Vilseck. Sie müssen sich jetzt vor Augen führen: Wir haben in Amberg-Sulzbach in den letzten Jahren nicht nur die Maxhütte, sondern auch die Panzerbrigade 12 verloren. Ein Bundeswehr-Klinikum wurde geschlossen. Wir haben eine Reihe von Einschlägen hinnehmen müssen, sodass wir – man kann das durchaus mal sagen – an der zweitletzten Stelle der Wirtschaftskraft in Bayern stehen. Wir stehen an der zweitletzten Stelle in Bayern. Was es für die Region bedeuten würde, wenn dort ein Truppenabzug stattfände, kann man ermessen, wenn man sich überlegt – es gibt nur Schätzungen und keine genauen Zahlen –, dass der wirtschaftliche Impuls, der von den US-Amerikanern in unseren Landkreis getragen wird, oberhalb von 700 Millionen Euro pro Jahr liegt. Wenn ein erheblicher Teil der Truppen aus Amberg-Sulzbach abgezogen wird, dann hat das für die lokale Wirtschaft einen erheblichen Einschnitt zur Folge. Ich stelle in der Gesamtschau fest, dass die Argumente, die für uns sprechen, so gewichtig sind, dass wir eine berechtigte Hoffnung haben, dass nicht alles, was über den großen Teich zu uns dringt, zu hundert Prozent auch umgesetzt werden muss. Für uns sprechen die sicherheitspolitische Bedeutung, die Bedeutung einer strategischen Partnerschaft, die Standortvorteile, die wirtschaftlichen Auswirkungen, aber auch die soziale Einbettung der Soldatinnen und Soldaten. Daher ist meine Hoffnung, dass die Entscheidung in den USA nicht endgültig ist. Ich möchte daher sagen: Mr. President, reconsider this decision! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Zu einer Zwischenbemerkung hat sich der Abgeordnete Oskar Atzinger von der AfD-Fraktion gemeldet.
Oskar Atzinger AfD
Herr Kollege Dr. Schwartz, auf Bundesebene wurde beschlossen, eine Brigade in Litauen aufzustellen. Dazu soll vor allem das Panzergrenadierbataillon aus Oberviechtach dorthin verlegt werden. Protestieren Sie dagegen auch mit dieser Vehemenz? (Zurufe der Abgeordneten Alexander Flierl (CSU), Michael Hofmann (CSU) und Thomas Huber (CSU)) Warum protestieren Sie nicht dagegen? Wäre es nicht sinnvoll, die Pläne zur Verlegung der Brigade nach Litauen zu stoppen und die amerikanische Brigade hier durch eine deutsche zu ersetzen? (Beifall bei der AfD – Michael Hofmann (CSU): Unglaublich! Und dann dazu auch noch Beifall klatschen! Unglaublich!)
Harald Schwartz CSU
Ich möchte jetzt keine Nachhilfe in Fragen des Militärs geben; aber es handelt sich bei den 122ern in Oberviechtach um ein Panzergrenadierbataillon. Ich weiß das deswegen, weil ich selber dort gedient habe. (Oskar Atzinger (AfD): Ich auch!) – Sie haben sich scheinbar nicht gemerkt, wie groß ein Bataillon und wie groß eine Brigade ist. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Das heißt, wir reden über ein paar Hundert Soldaten. Das hat eine andere wirtschaftliche Bedeutung. Oberviechtach ist zugegebenermaßen zwar groß, aber das ist eine ganz andere Liga. Dass Sie sich jetzt zu einer Zwischenbemerkung melden, überrascht mich. Ihr Parteivorsitzender müsste jetzt eigentlich einen Erfolg feiern, weil er gefordert hat, dass alle US-Truppen Deutschland verlassen. Erzählen Sie das doch mal den Wählern in Vilseck. Erzählen Sie das mal den Menschen in Amberg-Sulzbach. (Lebhafter Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Für die Staatsregierung erteile ich dem Staatsminister Dr. Florian Herrmann das Wort. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der noch sehr unspezifischen Ankündigung von US-Präsident Trump ist es gleichwohl sehr wichtig, dass wir politisch dazu Stellung beziehen. Deswegen danke ich den Regierungsfraktionen für die Einbringung dieses Dringlichkeitsantrags. Ich danke auch den Vorrednern, die zu diesem Dringlichkeitsantrag gesprochen haben – jedenfalls denen der Regierungsfraktionen, der SPD und der GRÜNEN. Wenn der Dringlichkeitsantrag nachher möglichst mit breiter Mehrheit oder vielleicht sogar einstimmig beschlossen werden könnte, wäre das ein wichtiges politisches Signal des Bayerischen Landtags, von dem ich überzeugt bin, dass es von unseren Gesprächspartnern in Amerika gehört wird. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Die amerikanischen Kolleginnen und Kollegen, vor allem die im Parlament, im Senat und im Abgeordnetenhaus, sehen, was die Truppen und das Verhältnis zur NATO betrifft, bei Weitem nicht so schwarz-weiß. Das sind in überwiegender Mehrheit Transatlantiker der alten Schule. Deshalb müssen sie auch von uns in ihrem politischen Wirken unterstützt werden. Dabei helfen derartige politische Beschlüsse wie der des Bundestags, die Schuldenbremse aufzuheben, was das militärische Investment betrifft, um sich dem NATO-Ziel für Verteidigungsausgaben anzunähern. Die Botschaft "Die Deutschen haben sogar ihr Grundgesetz geändert" kam in Amerika sehr klar an und wurde auch positiv gesehen. Ich bin mir sicher, dass unser Beschluss heute auch positiv wahrgenommen wird. Ich muss den Kollegen der AfD, Kollegen Arnold und Atzinger, schon sagen: Wenn Sie bei Ihrer Haltung bleiben, die Sie heute geäußert haben, wird das auch gerne gehört, allerdings nicht in Amerika, sondern in Moskau. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der SPD) Meine Damen und Herren, zum politischen Statement, das wir heute abgeben, gehört ganz klar, erstens: Die Staatsregierung nimmt die Sorgen der Menschen in der Stationierungsregion sehr ernst. Es ist genau so, wie es der Kollege Harald Schwartz gerade eindrücklich ausgeführt hat. Das sind Beziehungen, die über Jahrzehnte in den Regionen gewachsen sind. Ich nenne beispielhaft die Stryker-Brigade in Vilseck. Wenn es um sie gehen würde – wir wissen es ja noch nicht genau, es könnte ja sein –, dann würden die über Jahrzehnte gewachsenen Beziehungen auf beiden Seiten reduziert oder sogar beendet werden. Sie würden darunter leiden. Das hätte selbstverständlich deutlich negative Auswirkungen auf die Region. Ich glaube, das muss man niemandem erklären. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass wir darüber reden, aber auch, dass wir aktiv werden. Der zweite Punkt ist, dass sich Bayern natürlich zur NATO und zum Bündnis mit den USA bekennt. Das ist unverzichtbar für unsere eigene Sicherheit. Das ist gar keine Frage. Deshalb ist es wichtig, dass man diese ganzen Themen immer von der militärischen Notwendigkeit her betrachtet, also einerseits die Frage, welche Auswirkungen das auf die Region hat, aber andererseits auch, was solche Äußerungen des US-Präsidenten insgesamt für die Sicherheitsarchitektur der Welt bedeuten. Man muss immer deutlich machen: US-Truppen in Bayern sind kein Relikt des Kalten Krieges, sondern ein zentraler Bestandteil dieser Sicherheitsarchitektur, und zwar auch für die USA. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Sie sind ein logistischer und strategischer Vorposten. Sie sind für die NATO ein entscheidender Faktor für Abschreckung, Reaktionsfähigkeit und Zusammenhalt. Das muss man sich immer vor Augen führen. Das ist keine nette Geste, dass die United States Army und die Air Force in Deutschland und vor allem in Bayern stationiert sind, sondern das hat eine ganz elementare Bedeutung für die Sicherheitsarchitektur und natürlich auch für die Vereinigten Staaten selbst; denn von Bayern aus, von der United States Army Garrison Bavaria, kann man notwendige Operationen, um zum Beispiel die Ostflanke der NATO zu schützen, durchführen. Die Amerikaner können die Operationen im Golf von dort aus machen. Das geht aber nur, wenn man auch in Europa präsent ist, deshalb die klaren Entscheidungen auch des Kongresses, dass bestimmte Stationierungen immer in Europa sein müssen. Das kann der US-Präsident nicht allein entscheiden. Das rührt alles aus dieser strategischen Notwendigkeit schneller Truppenverlegungen, Logistik und Versorgung her. Es geht natürlich auch um globale Führungsstrukturen. Man kann nicht alles von einem anderen Kontinent aus, sondern manches nur von Europa aus machen. Drittens. Es ist für die Abschreckungswirkung der NATO zentral wichtig. Ohne amerikanische Truppen in Europa ist die NATO nicht halb so abschreckend. Das muss man sich immer klar vor Augen führen: Verstärkung der Ostflanke und eben Abschreckung vor allem der Russen. Das ist ganz zentral. Dazu kommt natürlich auch der politische und der symbolische Wert für die transatlantische Bindung, für den Zusammenhalt, für die Verlässlichkeit in der NATO, für die Stärkung der NATO insgesamt. Deshalb ist es wichtig, dass wir diesen Ausgangspunkt und Kern aller Überlegungen – nämlich der militärischen Überlegungen – immer deutlich ins Zentrum stellen. Wir wissen insgesamt eigentlich – außer dem, was man den Medien entnehmen kann – noch nicht viel. Es gibt keine offizielle Unterrichtung, was genau gemeint ist, wer offiziell betroffen ist. Auch die Medienberichte zum Abzug der Stryker-Brigade – also das 2nd Cavalry Regiment aus Vilseck – sind von der US-Seite bisher nicht offiziell bestätigt. Das heißt nicht, dass es nicht vielleicht noch bestätigt wird. Es ist aber jedenfalls noch eine unklare Situation, die vor Ort natürlich auch besonders ärgerlich ist. Die Situation ist insgesamt ärgerlich und sicherheitspolitisch auch gefährlich. Der Bund muss deshalb schnellstmöglich mit der US-Regierung klären, was wirklich Sache ist und was wann und wie passiert. Es muss also konkreter werden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Zwei Punkte – ganz kurz –, was wir bisher getan haben, dann noch kurz, was wir jetzt als Staatsregierung konkret tun: Zunächst stellen wir die militärische Notwendigkeit in den Mittelpunkt. Das bedeutet, die Kampfkraft der Garrison Bavaria – also in erster Linie Grafenwöhr, Vilseck, aber natürlich auch Illesheim und Ansbach – in den Blick zu nehmen, herauszustellen und vor allem zu stärken. Wir haben das nicht erst seit heute, sondern schon länger gemacht. Wir haben im Jahr 2020 die AG Defender gegründet, um das reibungslose Zusammenwirken bei Verlegungen zu organisieren. Das Ergebnis war ein Erfolg für Bayern. 2022 wurden US-Kampftruppen zur Verstärkung der NATO-Ostflanke über Nürnberg eingeflogen und nicht über Ramstein. Die Gründung der AG Defender war sozusagen ein Aspekt. Kollege Adjei, ich betone noch einmal: Wir haben diese Art von Taskforce bereits seit sechs Jahren. Wir brauchen also keine Belehrungen, was man jetzt alles tun muss. Bitte einmal informieren, was hier schon alles läuft! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das Gleiche gilt für diverse andere Taskforces, zum Beispiel die für militärisches Bauen. Nur deshalb ist es möglich, dass diese Installationen der USA zügig passieren können, damit niemand in Amerika sagt, wir würden gerne, aber es geht nicht. Es ist im Baubereich beschleunigt worden, es ist Personal aufgestockt worden usw. Wir haben mit dieser Taskforce zur Optimierung militärischer Bauvorhaben Maßstäbe gesetzt. Wir werden übrigens auch von anderen beneidet, weil wir das alles vorangebracht haben. Die Gesetze zur Förderung der Bundeswehr und der Verteidigungsindustrie haben wir hier beschlossen; das brauche ich nicht gesondert zu erwähnen. Wichtig ist aber, dass diejenigen, die von den Vereinigten Staaten hier ihren Dienst tun, das hier gerne tun. Das haben wir immer gefördert. Jetzt ist es wichtig, dass wir unmittelbar reagieren. Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat heute dem Bundeskanzler einen Brief geschrieben, in dem er diese aktuelle Situation adressiert und vom Bund drei Dinge einfordert. Erstens. Die Bundesregierung muss eine ganz klare Standortgarantie für die Standorte in Deutschland und vor allem in Bayern geben. Der Erhalt von Fähigkeiten, Stationierungsumfang und von Standorten ist eine sicherheitspolitische Notwendigkeit. Das würde bedeuten, dass, wenn die Amerikaner tatsächlich irgendwann – das würde auch eine Zeit lang dauern – von bestimmten Standorten weg wären, dort die Bundeswehr mit eigenen Brigaden, die bis dahin aufgebaut sein würden, einrücken müsste. Es muss also für diesen Worst Case, dass die Amerikaner wirklich abziehen, einfach eine Nachverwendung geben. Dafür braucht es schon jetzt ein Bekenntnis des Bundes. Zweitens. Wir fordern vom Bund ein Programm zur Steigerung der Attraktivität der US-Standorte, also ein Programm zur Stärkung der Zusammenarbeit und zur konkreten Verwendung. Was passiert in Grafenwöhr? – Da wird trainiert. Heutzutage wird anders trainiert als früher. Es geht vor allem um Drohnen. Es geht um die Frage, wie man mit Drohnen vernünftig üben kann. Dafür braucht es eine technische Infrastruktur, nämlich eine hochmoderne 5G-Infrastruktur. Das gibt es bisher nur im National Training Center in Kalifornien. Es wäre aber auch möglich, das in Bayern zu machen, wenn man das an den beiden Standorten Grafenwöhr und Hohenfels entsprechend aufbaut. Das könnte der Bund tun. Das wäre, insgesamt betrachtet, eine gewaltige Attraktivitätssteigerung für diesen gesamten Standort. Das wäre das größte und modernste volldigitalisierte Übungsgebiet in Europa. Das wäre also eine echte Maßnahme, um allen deutlich zu machen: Wir sind auf Grafenwöhr angewiesen. Ihr könnt gar nicht einfach abziehen, weil ihr es braucht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das würde auch unterstützt werden, das fordern wir auch ein: langfristige Frequenzzuteilung für die für die elektronische Kampfführung benötigten Frequenzen durch die Bundesnetzagentur, um damit also Simulationsfähigkeiten bei unbemannten Systemen zu ermöglichen, wie zum Beispiel in der Ukraine. Das würde einen absoluten Gamechanger darstellen. Das wäre möglich. Wir fordern, einen militärischen Bereich am Flughafen Nürnberg einzurichten, sodass US-Army und Bundeswehr dort spezifisch operieren könnten. Das wäre eine starke Anbindung von Bayern und auch von Grafenwöhr an die internationalen Truppenbewegungen, die für die Truppenübungsplätze immer wieder notwendig sind. Außerdem wollen wir in Grafenwöhr eine zusätzliche Dienststelle der Bundeswehr zur Koordinierung innerhalb der NATO sowie durch Verbindungsbeamte eine stärkere Anbindung des 7th Army Training Command in Grafenwöhr an unser Defense Lab in Erding für eine optimale Zusammenarbeit mit dem Defense-Ökosystem in Bayern. Der dritte und letzte Punkt, den der Ministerpräsident heute durch sein Schreiben an den Bundeskanzler eingefordert hat: Der Bund muss ein Sofortprogramm für die Entwicklung und Beschaffung weitreichender Marschflugkörper zur Stärkung der konventionellen Abschreckung Russlands auflegen, also gewissermaßen einen Supertaurus. Damit hätten wir auch schon vor ein paar Jahren beginnen können, weil wir bei Unternehmen wie MBDA, Diehl und anderen die Fähigkeiten dazu haben. Wir sehen es ja jetzt: Wenn die Amerikaner verkünden, sie wollen die unter Biden vereinbarte Lieferung der Tomahawks nicht erfüllen, dann kommen wir in eine gewaltige Sicherheitslücke. Das ist richtig ernst. Deshalb ist es notwendig, dass wir da die eigenen Fähigkeiten stärken. Das ist eine wirtschaftspolitische, aber vor allem auch eine sicherheitspolitische Notwendigkeit. Man muss sich das einfach vorstellen: Diese Verweigerung oder dieses Verschieben oder Aussetzen der Lieferung von Tomahawks ist so ähnlich, wie wenn Reagan 1983 gesagt hätte, ich habe es mir noch einmal überlegt, wir liefern jetzt doch keine Pershing II. Das hätte vielleicht der Friedensbewegung gut gefallen. Für die Sicherheitsarchitektur der NATO und des Westens und für die Frage, wie die Geschichte dann weitergegangen wäre, wäre das aber gravierend gewesen. In so einer Situation sind wir. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, deshalb sind die Wirkungen dieser Ankündigung, von der wir noch nicht wissen, wie konkret sie wirklich ist, gravierend – für den Bereich, der unmittelbar betroffen ist, und gravierend für unsere Sicherheit insgesamt. Darum ist es ernst. Darum ist es gut, dass der Ministerpräsident unmittelbar reagiert hat. Deshalb wäre es am besten, wenn das Hohe Haus diesem Dringlichkeitsantrag der Regierungsfraktionen einstimmig zustimmen würde. Das wäre ein starkes Signal von hier nach Washington und an die gesamte NATO. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Eine Zwischenbemerkung von Herrn Abgeordneten Atzinger, AfD.
Oskar Atzinger AfD
Herr Staatsminister Dr. Herrmann, es wird immer – jetzt auch hier in der Diskussion – von den großen wirtschaftlichen Vorteilen der noch verbliebenen amerikanischen Besatzungssoldaten gesprochen. Ist Ihnen Artikel 120 des Grundgesetzes bekannt? – "Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten". Das steht in unserem Grundgesetz. Welche Kosten-Nutzen-Relation gibt es? Ist das überhaupt jemals gemacht worden? Bringen uns die Soldaten wirtschaftlich etwas? Wir müssen sie ja großenteils bezahlen. Wäre es da nicht besser, wie Sie selbst gesagt haben, in die eigenen Fertigkeiten zu investieren? Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Herr Kollege Atzinger, Sie garnieren hier immer Ihre Reden mit lateinischen Zitaten. Ihre Fragen, die Sie jetzt zum Beispiel gerade mir stellen, zeigen, dass lateinische Zitate aber noch nichts über Bildung aussagen. (Heiterkeit und Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Sie machen das hier häufiger; ich bin hier ja öfter anwesend und kriege Ihre ganzen Zwischenfragen mit: Sie sprechen von den US-Truppen immer als Besatzungssoldaten. (Oskar Atzinger (AfD): "Besatzungskosten" steht im Grundgesetz! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Ach, Quatsch! – Oskar Atzinger (AfD): Steht drin!) Sie sind wahrscheinlich auch der Auffassung, dass das Deutsche Reich noch existiert, weil es da ja auch diese Rechtsprechung und ähnliche Dinge gibt. Das ist ganz übel, was Sie sich hier als Weltbild zurechtgelegt haben. Ich würde einfach sagen: Reden Sie einmal mit ein paar Leuten, die von Militär und der NATO Ahnung haben. Dann wird dieses Weltbild, das Sie sich hier über die Jahre zurechtgelegt haben, einfach wie eine Seifenblase zerplatzen. (Oskar Atzinger (AfD): Ich bin Stabsoffizier!) – Das ist ja umso schlimmer, dass Sie auch noch Stabsoffizier sind. Das ist umso schlimmer, weil das Weltbild schlichtweg falsch ist. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Es gibt überhaupt keine Besatzungszeit mehr. Wir sind in einer völlig neuen Welt, und zwar seit vielen Jahrzehnten. Sie trauern dem Alten nach. Das ist Ihr großes Problem. Das sollten Sie echt einmal untersuchen lassen. (Heiterkeit und Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung, und die Anträge werden dazu wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER und der CSU-Fraktion auf Drucksache 19/11856 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen! – Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen. Wer dem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/11869 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen! – Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen. Wer dem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/11870 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksache 19/11857 und 19/11858 werden im Anschluss an die heutige Sitzung in den jeweils zuständigen federführenden Ausschuss verwiesen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf: Antrag der Abgeordneten Rene Dierkes, Christoph Maier, Dieter Arnold u. a. und Fraktion (AfD) Sicherheitsüberprüfung und Datenabgleich bei Einbürgerungen vollständig digitalisieren und vereinheitlichen - Bundesratsinitiative des Freistaates (Drs. 19/9234) Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Rene Dierkes. (Beifall bei der AfD)
Rene Dierkes AfD
Herr Vizepräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was haben Ahmad I., Abed Al G., Mohammad S. und Karim A. gemeinsam? – Sie alle wurden im Jahr 2025 wegen des Verdachts der Begehung schwerer Straftaten verhaftet. Die einen wegen des Verdachtes der Vorbereitung terroristischer Anschläge und der andere wegen Doppelmordes. Sie waren alle deutsche Staatsangehörige, die kurz davor eingebürgert worden waren. Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Einbürgerung ist keine bloße Formsache. Sie ist die dauerhafte Aufnahme in die deutsche Staatsgemeinschaft. Wer den deutschen Pass erhält, erhält nicht nur Rechte, sondern er erhält ein Stück unserer Souveränität, unserer Geschichte und auch unserer Zukunft. Deswegen muss dieser Schritt, wie die vorgenannten Beispiele zeigen, mit der allergrößten Sorgfalt erfolgen. Genau deswegen stellen wir von der AfD-Fraktion heute unseren Antrag. Wir fordern die Staatsregierung auf, über den Bundesrat eine Initiative zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes einzubringen. Konkret fordern wir: Vor jeder Einbürgerung muss ein verpflichtender digitaler Sicherheitsabgleich zwischen Einbürgerungsbehörden, Polizei und Verfassungsschutz erfolgen. Dieser Abgleich muss durch eine klare Negativbestätigung, eine sogenannte Clearance, dokumentiert werden. Liegen sicherheitsrelevante Erkenntnisse vor, muss das Verfahren ausgesetzt oder abgelehnt werden. Bis diese bundeseinheitliche Regelung steht, muss Bayern landesintern verbindliche Standardprüfkataloge, klare Fristen und einheitliche IT-Schnittstellen zwischen allen Behörden schaffen. Die Praxis zeigt, dass leider geschlampt wird. Verfahren werden abgeschlossen, obwohl die Rückmeldungen der Sicherheitsbehörden noch ausstehen. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. (Beifall bei der AfD – Widerspruch bei den GRÜNEN) Wer einbürgert, ohne dass alle Sicherheitsfragen geklärt sind, der gefährdet nicht nur das öffentliche Vertrauen, sondern auch die Sicherheit unserer Bürger. Einbürgerung begründet eine dauerhafte staatliche Zugehörigkeit. Sie ist kein Testballon, den man später zurückholen kann. Wer einmal Deutscher ist, bleibt – bis auf wenige Ausnahmen – mit allen Rechten und Pflichten Deutscher. Deswegen darf diese Entscheidung nicht auf unvollständigen Akten beruhen. Der jetzige Zustand offenbart ein strukturelles Defizit, fehlende Schnittstellen, fehlende Verbindlichkeit und fehlende Konsequenz. Dafür gibt es aber jede Menge ideologisch motiviertes Gutmensch-Gehabe, eine ausufernde Asyllobby und schließlich auch Korruption in der Verwaltung, wie der Skandal um das Kreisverwaltungsreferat in München im letzten Jahr gezeigt hat. Das alles untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat, und es ist kein Zufall, dass in Zeiten unkontrollierter Masseneinwanderung solche Lücken besonders gefährlich werden können. Unsere Forderung schafft kein Sonderrecht, sie ist schlicht rechtsstaatliche Sorgfalt. Eine bundeseinheitlich digitalisierte Sicherheitsüberprüfung schafft Verlässlichkeit, klare Verantwortlichkeit und Rechtssicherheit. Datenschutzrechtliche Bedenken dürfen nicht als Ausrede dienen; denn der Schutz der Bürger vor Gefahren wiegt schwerer als der bürokratische Komfort der Verwaltung. Bayern kann und muss hier Vorreiter sein. Mit unserer Initiative würde der Freistaat zum Impulsgeber für eine moderne, sichere Einbürgerungspraxis im ganzen Land werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, Sie sprechen gerne von Migration und Integration, und zwar von geordneter Migration. Sie können dies nun beweisen. Unterstützen Sie diesen Antrag. Zeigen Sie, dass Ihnen die Sicherheit von Bayern wichtiger ist als ideologische Scheuklappen; denn wer heute bei der Einbürgerung schludert, erntet morgen die Konsequenzen auf unseren Straßen, in unseren Schulen und in unseren Städten. Wem Bayern am Herzen liegt, der sagt ein klares Nein zur Turbo-Einbürgerung. Die AfD steht für eine Einbürgerungspolitik, die diesen Namen verdient. Wer zu uns kommt, muss es sich auch verdienen. Wer unsere Werte nicht teilt, unsere Gesetze nicht achtet oder die Sicherheit gefährdet, bleibt eben draußen. Punkt! (Beifall bei der AfD) Sicherlich werden Sie gleich einwenden, dass das alles längst Standard sei. Doch die Antwort vorweg lautet: Nein, das ist es nicht. – Die grundsätzliche Pflicht zur Sicherheitsabfrage besteht zwar auf dem Papier, nämlich in § 37 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, doch in der Praxis werden Verfahren immer wieder abgeschlossen, ohne dass alle Rückmeldungen von der Polizei und den Sicherheitsbehörden vorliegen. Eine verpflichtende einheitliche Negativbescheinigung, so wie wir sie mit diesem Antrag fordern, gibt es bislang eben nicht. Die vom Bund im Jahr 2024 versprochene umfassende Digitalisierung und Einbeziehung weiterer Sicherheitsbehörden wurden bislang nicht flächendeckend umgesetzt. Die Innenministerkonferenz hat Ende des Jahres 2025 sogar festgestellt, dass die technischen Voraussetzungen dafür noch fehlen. Kurz gesagt: Wir fordern keine Revolution. Wir fordern nur die Schließung eines seit Jahren bekannten Vollzugsdefizits. Bayern darf nicht länger warten, bis Berlin endlich handelt. Wir können und müssen im Freistaat vorangehen. Wir fordern Sie daher auf: Lassen Sie uns in Bayern endlich das tun, was die Mehrheit der Bürger von uns Politikern verlangt, nämlich den Rechtsstaat zu schützen und die eigene Bevölkerung an die erste Stelle zu setzen.
Ludwig Hartmann
Nächster Redner ist für die CSU-Fraktion Herr Kollege Karl Straub. Bitte schön.
Karl Straub CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zu Beginn meiner Rede darauf hinweisen, dass wir diesen Antrag der AfD im Rechts- und Verfassungsausschuss bereits ausreichend diskutiert haben. Die im Antrag genannten Punkte sind bereits alle erfüllt. Sie wissen selbst, dass die Punkte auf Bundesebene schon lange umgesetzt sind. Was wollen Sie wirklich? – Sie wollen wieder den Anschein erwecken, dass alle eingebürgerten Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Zusammenhang mit Straftaten stehen. Gestern wurde der Integrationspreis verliehen, und ich möchte nun die gestrige Rede unseres Innenministers zitieren: Wir reden viel zu viel über die Dinge, die nicht funktionieren. Wir sollten uns einfach wieder einmal sehr stark darauf fokussieren, dass in Bayern Integration gelingt und dass es nicht so ist, wie – – (Beifall bei der CSU) An dieser Stelle möchte ich tatsächlich noch auf diesen Antrag eingehen. Sie fordern einen digitalen Sicherheitsabgleich zwischen den Behörden. Das ist insbesondere in Artikel 2 des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts geregelt. Und natürlich müssen dafür die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Sobald diese technischen Voraussetzungen gegeben sind, wird es eins zu eins umgesetzt. Warum machen wir das? – Ich glaube, das wird den Kollegen von der AfD überhaupt nicht passen. Die Verfahrenslaufzeiten werden dadurch nämlich erheblich verkürzt. Ich glaube nicht, dass es Ihrer Ideologie entspricht, wenn die Verfahrenslaufzeiten kürzer werden. Hören Sie zu! Wenn wir das umsetzen, werden die Verfahren wesentlich schneller. Das dürfte nicht in Ihrem Interesse sein. Überall, wo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht; aber diese Fehleranfälligkeit wird behoben. Ich möchte aber noch einmal eine Lanze für die Ausländerbehörden brechen. Ich habe bei unserer Ausländerbehörde persönlich nachgefragt. Diese Checks werden bereits jetzt manuell durchgeführt. Fehler kommen hin und wieder vor. Sie haben das Kreisverwaltungsreferat in München angesprochen. An dem Beispiel sieht man, dass der Rechtsstaat funktioniert, da gegen die betreffenden Mitarbeiter ermittelt wird. (Beifall bei der CSU) Ein weiterer Punkt ist, dass wir unsere Mitarbeiter entlasten wollen. Das ist auch sehr klar. Sie haben noch den Vollzug angesprochen. Auch dieser Vollzug ist in Bayern schon vollständig in Kraft getreten. Ausschlussgründe aufgrund sicherheitsrechtlicher Erkenntnisse oder bei Straffälligkeit waren schon immer gesetzlich normiert und damit zwingend im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens zu prüfen. Ermittlungsverfahren haben auch schon dazu geführt, dass Einbürgerungsverfahren unterbrochen wurden, und Verfahren werden nicht abgeschlossen, ohne dass alle Sicherheitsabfragen beantwortet sind. Alles, was Sie fordern, ist erfüllt. Deswegen brauchen wir diesem Antrag nicht zuzustimmen, sondern im Gegenteil: Wir lehnen den Antrag aus voller Überzeugung ab. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
Ludwig Hartmann
Mir liegt noch eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Matthias Vogler von der AfD-Fraktion vor. Bitte schön.
Matthias Vogler AfD
Herr Vizepräsident! Herr Kollege Straub, ich hätte eine Frage, und zwar: Wann ist denn für Sie eine Integration erfolgreich, und wann sollte man nach Ihrer Ansicht einen deutschen Pass bekommen? – Unsere Ansicht kann ich Ihnen klar sagen: Wenn sich jemand hier legal aufhält, sich rechtsstaatlich verhält und am Ende einer gelungenen – wohlgemerkt gelungenen – Integration diesen Pass bekommt, dann heißt das: Er muss die Sprache, die Kultur, die Sitten und die Gebräuche dieses Landes kennen. (Zuruf von den GRÜNEN: Das ist Gesetz!) Er muss sie vielleicht auch zum Teil leben – das ist schön –, aber er muss vor allem auch die Sprache beherrschen, statt eine Turbo-Einbürgerung zu durchlaufen; aber mich würde gerne einmal Ihre Sichtweise interessieren, weil Sie für dieses Thema zuständig sind, wann nach Ihrer Meinung jemand eingebürgert werden sollte. Wir wollen, dass auch keine Straftäter eingebürgert werden, weil wir derer leider Gottes selber genug im Land haben und nicht noch zusätzliche aus dem Ausland brauchen. (Barbara Fuchs (GRÜNE): Was machen wir denn dann mit den AfD-Straftätern?) Vielen Dank für Ihre Antwort.
Karl Straub CSU
Sie reden immer von Ihren persönlichen Ansichten. (Widerspruch des Abgeordneten Matthias Vogler (AfD)) Ich würde einmal empfehlen, zumindest Ausschnitte davon anzuhören, was führende AfD-Vertreter zu der Frage kommunizieren, wann für sie eine Einbürgerung abgeschlossen ist, nämlich nie. Ich würde Ihnen empfehlen, sich einmal klar davon zu distanzieren und sich die Ausführungen von – wie heißt er jetzt – Bernd oder Björn Höcke – ich bin durch die "heute-show" etwas durcheinandergekommen – dazu anzuhören, was seine Ansichten zu Einbürgerungen sind, und wenn Sie das nicht teilen, dann treten Sie aus dieser Partei aus, weil das dann der einzig anständige Schritt ist. (Heiterkeit des Abgeordneten Christoph Maier (AfD)) Übrigens kann man oftmals bei Einbürgerungsfeiern sehen, bei denen Sie noch nie anwesend waren, (Matthias Vogler (AfD): Das stimmt nicht!) was gelingende Integration ist. (Beifall bei der CSU und der SPD)
Ludwig Hartmann
Nächste Rednerin ist die Kollegin Gülseren Demirel für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Gülseren Demirel GRÜNE
Verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen uns wieder mit einem AfD-Antrag beschäftigen, obwohl wir im Ausschuss schon ausführlich deutlich gemacht haben, dass es diesen Antrag nicht braucht; aber ich wollte noch einmal anmerken: Eigentlich sagt Ihnen Ihr völkisches Denken, dass Sie überhaupt keine Einbürgerung haben wollen, und deshalb versuchen Sie, mit irgendwelchen Argumenten zu arbeiten, warum die Einbürgerung nicht so gut läuft oder schlecht ist. Bekennen Sie sich doch einfach dazu, dass Ihr völkisches Denken gar nicht nachvollziehen kann, dass Menschen, die in das Land kommen und hier leben – – (Unruhe bei der AfD)
Ludwig Hartmann
Können Sie bitte Ihre Einzelgespräche einstellen oder draußen fortführen? (Volkmar Halbleib (SPD): Jawohl!) Bitte, Sie haben das Wort.
Gülseren Demirel GRÜNE
Trotzdem nutze ich den Antrag und versuche, Sie aufzuklären. Es gibt eine bundeseinheitliche Datenbank, die nennt sich Ausländerzentralregister. Darauf können alle Kommunen in Deutschland zugreifen. In diesem Ausländerzentralregister wird alles gesammelt: Straftaten, Ermittlungen und Ähnliches, und das läuft – Gott sei Dank – digital. Dann haben wir aber noch den Verfassungsschutzbericht, der für viele Herkunftsländer gilt, aus denen viele Einwanderer herkommen. Nicht ohne Grund dauert eine Einbürgerung bis zu zwei Jahre. Das ist nicht etwas, was in drei Monaten abgeschlossen ist und wo man den Behörden unterstellen könnte, dass sie ihre Arbeit nicht machen. Das alles passiert nach rechtsstaatlichen Prinzipien. Das ist unser Rechtssystem, und das wird umgesetzt. Nach dem Verfassungsschutzbericht gibt es noch ein Sprachzertifikat. Man muss Prüfungen ablegen, um dieses Zertifikat zu bekommen, und dieses Zertifikat muss man auch einreichen. Man muss seinen Lebensunterhalt – auch für die Familie – und genügend Wohnraum nachweisen. Daher wäre es doch einmal spannend zu hören, wann für Sie Integration gelungen ist. Was ist denn Ihr Maßstab? Vielleicht tritt dann auch Ihr wahres Gesicht und der Umstand zutage, dass Sie das alles gar nicht interessiert. Wie Kollege Straub bereits gesagt hat, ist die Digitalisierung schon auf dem Weg; aber es dauert. Natürlich wäre die Digitalisierung wichtig, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden zu entlasten und Verfahren nicht zwei Jahre lang dauern zu lassen. Ich denke, dass diese Lehrstunde vielleicht eine Hilfe gewesen ist. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ludwig Hartmann
Nächster Redner ist der Kollege Felix Locke für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Felix Locke FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich eigentlich meinen Vorrednern nur anschließen. Wir haben im Ausschuss sachlich klar und deutlich gemacht, dass dieser Antrag ins Nichts führt, weil die Forderungen, die erhoben werden, bundesrechtlich schon umgesetzt werden. Der einzige Grund, der meiner Meinung nach zu dem Hochzieher geführt hat, besteht darin, dass man wieder einmal etwas suggerieren und unsere Rechtsstaatlichkeit und die Migration an den Pranger stellen will. Daher klare Absage von meiner Seite: Den Hochzieher hätte es partout nicht gebraucht. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU sowie Abgeordneten der SPD)
Ludwig Hartmann
Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Kollegen Horst Arnold das Wort. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Horst Arnold SPD
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag ist eine Diskreditierung erstens einmal derjenigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Er ist zweitens eine Diskreditierung, eine Misstrauenserklärung gegenüber den Beamtinnen und Beamten und den Beschäftigten im öffentlichen Dienst, (Beifall bei der SPD und den FREIEN WÄHLERN) die sich mit dieser Gesetzesmaterie gewissenhaft auseinandersetzen müssen. Sie tun gerade so, als ob durch Digitalisierung die Rechtssicherheit in dem Zusammenhang verbessert würde; aber auch die digitale Einspeisung von Dateien heißt nicht immer, dass alles gut geht. Wir wissen das vom Grundbuch, das hat jetzt überhaupt nichts damit zu tun. Digitalisierung ist in diesem Zusammenhang zwar wichtig und gut; aber ich will nur einmal sagen, dass es nicht so einfach ist, wie Sie sich das vorstellen, als ob damit alles abgeglichen wäre. Tatsächlich ist in § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ein Einbürgerungstest vorgesehen. Das sind 33 Multiple-Choice-Fragen aus einem Gesamtkatalog von 310 Fragen. Mindestens 17 Fragen sind innerhalb von 60 Minuten zu beantworten. Die Themen sind: Leben in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung, Mensch und Gesellschaft. Seit 2024, 2025 wird auch das Thema Antisemitismus abgefragt. Meine lieben Damen und Herren von der AfD, ich weiß nicht, ob Sie bei Ihrer Gesinnung diesen Einbürgerungstest so bestehen würden, dass Sie das entsprechende Zertifikat bekämen. (Heiterkeit des Abgeordneten Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU) – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Sehr gut!) Bedenkenlos deutsch – das ist der Standard, der zählt. (Beifall bei der SPD, der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Im Weiteren ist schon die sprachliche Überprüfung erwähnt worden. Der Deutschtest muss den Standard B1 erfüllen. Jetzt fragen Sie mich: Was ist B1? – Manchmal ist B1 besser als manche sozusagen originäre Sprache, als Dialekt. Es ist schön, wenn jemand Dialekt spricht; aber tatsächlich ist Deutsch B1 ein hoher Standard, und der ist auch schwer zu erlangen. Darüber hinaus gehören zu den Voraussetzungen: Straffreiheit, Sicherung des Lebensunterhaltes, Verfassungstreue und – das kommt noch mit dazu – ein persönliches Gespräch mit der Ausländerbehörde, die einbürgert, um eventuelle Schwierigkeiten auszuräumen. Das ist doch der Punkt: Man setzt sich mit Personen, die einen Anspruch darauf haben, eingebürgert zu werden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt werden, als Menschen auseinander und macht nicht sozusagen digital einen Stempel drauf: unbedenklich oder nicht. Darüber hinaus muss man sagen, dass die Eintragungen im Bundeszentralregister maßstabsbildend sind. Wenn jemand nach der Einbürgerung straffällig wird, ist das allgemeines Lebensschicksal. Niemand kann vorhersagen, ob jemand, der jetzt im öffentlichen Dienst eingestellt wird, im nächsten Moment möglicherweise eine Straftat begeht. Auch das ist Augenwischerei. Ich halte fest: Die rechtlichen Voraussetzungen sind unabhängig von unterschiedlichen Einstellungen, wie schnell die Einbürgerung gehen soll, ganz klar und deutlich geregelt. Die Standards werden dahin gehend gesetzt, dass eine umfängliche staatsbürgerliche Bildung vorhanden sein muss, dass Deutschkenntnisse vorhanden sein müssen, dass niemand sozusagen als Neudeutscher oder Neudeutsche dem Steuerzahler zur Last fällt; denn der Unterhalt muss gesichert sein. Darüber hinaus ist das Strafregister überprüft. Was wollen Sie da mehr? Das Einzige, was ich Ihnen sagen kann, ist: All diese Dinge, die Sie da wollen – mehr Bürokratie, Digitalisierung –, sind Durchführungen des Gesetzes. Das macht man normalerweise – bei etwas Ahnung von Staatsorganisation – durch Verordnungen und nicht durch Ergänzung eines Gesetzes. Insoweit Ablehnung des Antrags auf ganzer Linie. Keine Verunglimpfung von Eingebürgerten oder Bewerbern und vor allen Dingen des öffentlichen Dienstes, der dafür zuständig ist! (Beifall bei der SPD, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)
Ludwig Hartmann
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte anzeigen! – CSU, SPD, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 19:11 Uhr) Anlage zum Protokoll 19/79 Beschlussempfehlungen der Ausschüsse, die der Abstimmung über die nicht einzeln zu beratenden Verfassungsstreitigkeiten und Anträge zugrunde gelegt wurden (Tagesordnungspunkt 2) Es bedeuten: (E) einstimmige Zustimmungsempfehlung des Ausschusses (G) Zustimmungsempfehlung des Ausschusses mit Gegenstimmen (ENTH) Zustimmungsempfehlung des Ausschusses mit Enthaltungen oder Enthaltung einer Fraktion im Ausschuss (A) Ablehnungsempfehlung des Ausschusses oder Ablehnung einer Fraktion im Ausschuss (Z) Zustimmung einer Fraktion im Ausschuss Verfassungsstreitigkeiten 1. Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 13. April 2026 (Vf. 9-VII-26) betreffend Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der 3. Änderung des Bebauungsplans „Aschau – Nord, Teilfläche III“ mit integriertem Grünordnungsplan der Gemeinde Aschau i.Chiemgau (in der Fassung des Beschlusses vom 22. Juli 2025) vom 28. Juli 2025 PII-3001-2-49 Drs. 19/11814 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration Der Landtag beteiligt sich nicht am Verfahren. CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z Protokoll 19/79 2. Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 14. April 2026 (Vf. 10-VII-26) betreffend Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit 1. des § 7 Abs. 4 Satz 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) vom 13. Oktober 2003 (GVBl. S. 758, BayRS 2038-3-3-11-J), die zuletzt durch Verordnung vom 3. Mai 2024 (GVBl. S.89) geändert worden ist, 2. „[a]nlasslose[r] Metalldetektorkontrollen von Teilnehmern der Juristischen Staatsprüfungen“ PII-3001-2-50 Drs. 19/11817 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration I. Der Landtag beteiligt sich an dem Verfahren. II. Der Antrag ist zulässig, teilweise unzulässig, jedenfalls aber unbegründet. III. Zum Vertreter des Landtags wird der Abgeordnete Dr. Alexander Dietrich bestellt. CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z Anträge 3. Antrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Anton Rittel u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Petra Guttenberger, Thomas Huber, Michael Hofmann u.a. CSU Mehr Demokratie im Landeselternbeirat Drs. 19/9245, 19/11255 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z Protokoll 19/79 4. Antrag der Abgeordneten Ruth Waldmann, Doris Rauscher, Holger Grießhammer u.a. SPD Ehrenamt stärken – Zugang zur Bayerischen Ehrenamtskarte erleichtern Drs. 19/9822, 19/11739 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 5. Antrag der Abgeordneten Doris Rauscher, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u.a. SPD Familien in schwierigen Lebenslagen nicht alleine lassen – Unterstützung bei frühem Kindstod Drs. 19/9834, 19/11742 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 6. Antrag der Abgeordneten Doris Rauscher, Nicole Bäumler, Holger Grießhammer u.a. SPD Verdoppelung der Förderzeiträume für Angebote zur Unterstützung von Ehrenamtlichen Drs. 19/9835, 19/11743 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z Z Z 7. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Gülseren Demirel u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sicherheitsstandards bei Beauftragung von externen Sicherheitsdiensten in Flüchtlingsunterkünften klar regeln Drs. 19/9886, 19/11729 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z Protokoll 19/79 8. Antrag der Abgeordneten Christiane Feichtmeier, Volkmar Halbleib, Holger Grießhammer u.a. und Fraktion (SPD) Fragwürdige Wahlwerbung des Ministerpräsidenten? Aufklärung über angebliche Vorteile von CSU-Kandidaten bei staatlicher Förderung und Unterstützung Drs. 19/9925, 19/11730 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 9. Antrag der Abgeordneten Rene Dierkes, Christoph Maier, Dieter Arnold u.a. und Fraktion (AfD) Rechtssichere Stärkung der kommunalen Befugnisse zur zeitlich und räumlich begrenzten Ordnung öffentlicher Räume bei wiederkehrenden Störungen Drs. 19/9971, 19/11741 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 10. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Mia Goller u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mehrwert bayerischer Tierhaltung sichtbar machen – Made in Bayern Drs. 19/9990, 19/11732 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z Protokoll 19/79 11. Antrag der Abgeordneten Maximilian Böltl, Daniel Artmann, Konrad Baur u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Tobias Beck u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Evaluation und Ausbau von „Digital Streetwork Bayern“ (DSW-Bayern) Drs. 19/9995, 19/11744 (ENTH) Votum des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z ENTH Z Z 12. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Gülseren Demirel u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Blockade der Teilnahme an Integrationskursen aufheben Drs. 19/10007, 19/11748 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 13. Antrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Marina Jakob u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Thomas Huber, Prof. Dr. Winfried Bausback, Martina Gießübel u.a. CSU Starre Mindestbesichtigungsquote abschaffen – risikobasiert und ressourcenschonend agieren! Drs. 19/10024, 19/11745 (G) Votum des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z A A Protokoll 19/79 14. Antrag der Abgeordneten Markus Walbrunn, Ramona Storm und Fraktion (AfD) Einführung einer digitalen Schülerakte in Bayern Drs. 19/10026, 19/11792 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 15. Antrag der Abgeordneten Oskar Atzinger, Markus Walbrunn, Ramona Storm und Fraktion (AfD) Einführung eines „Bayerischen Traditionstages“ an allen staatlichen Schulen in Bayern Drs. 19/10039, 19/11793 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 16. Antrag der Abgeordneten Ralf Stadler, Harald Meußgeier, Gerd Mannes und Fraktion (AfD) Verbesserung der Chancen der bayerischen Schweinhalter – Regionale Landwirtschaft stärken, Existenz sichern, Versorgung gewährleisten Drs. 19/10359, 19/11733 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 17. Antrag der Abgeordneten Florian Köhler, Oskar Lipp, Johannes Meier u.a. und Fraktion (AfD) Bayern raus aus allen Klima-Initiativen! Drs. 19/10628, 19/11721 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A Protokoll 19/79 18. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Julia Post u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Holger Grießhammer, Doris Rauscher, Volkmar Halbleib u.a. und Fraktion (SPD) Bedeutung der Kindertagespflege für die Betreuung anerkennen – Rahmenbedingungen, Arbeitsbedingungen und Betreuungsqualität verbessern Drs. 19/10641, 19/11746 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 19. Antrag der Abgeordneten Florian Köhler, Oskar Lipp, Johannes Meier u.a. und Fraktion (AfD) Möglichkeiten zum Bürokratieabbau im Bereich Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) Drs. 19/10643, 19/11740 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 20. Antrag der Abgeordneten Ralf Stadler, Gerd Mannes, Harald Meußgeier und Fraktion (AfD) Sachverständigenanhörung zur Zukunft der Schweinehaltung in Bayern Drs. 19/10673, 19/11734 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 21. Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Holger Grießhammer, Sabine Gross, Volkmar Halbleib u.a. und Fraktion (SPD) Aufklärung des Vorfalls am Flughafen München Drs. 19/10742, 19/11758 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z Protokoll 19/79 22. Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u.a. und Fraktion (AfD) Staatliche Neutralität an Schulen wahren – Keine religiös motivierten Einschränkungen des Schulalltags während des Ramadans! Drs. 19/10743, 19/11794 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 23. Antrag der Abgeordneten Harry Scheuenstuhl, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u.a. SPD Herdenschutz strukturell stärken Drs. 19/10789, 19/11720 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 24. Antrag der Abgeordneten Arif Taşdelen, Horst Arnold, Holger Grießhammer u.a. SPD Integration hilft Bayerns Wirtschaft – Sprach- und Integrationskurse erhalten Drs. 19/10794, 19/11749 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 25. Antrag der Abgeordneten Ulrich Singer, Ferdinand Mang, Benjamin Nolte und Fraktion (AfD) Bericht über Maßstäbe und Leitlinien staatlicher Kulturförderung Drs. 19/10997, 19/11807 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A Protokoll 19/79 26. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Kerstin Celina u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe bei Gedenkakten sicherstellen Drs. 19/10998, 19/11795 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 27. Antrag der Abgeordneten Ruth Müller, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u.a. SPD Wahlfreiheit sichern und gentechnikfreie Land- und Lebensmittelwirtschaft schützen – Bayern muss sich im Bund und in Europa für klare Regeln bei neuen Gentechniken einsetzen Drs. 19/11030, 19/11719 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 28. Antrag der Abgeordneten Ralf Stadler, Gerd Mannes, Harald Meußgeier und Fraktion (AfD) Wo bleibt der Verbraucherschutz? Beschränkung des unkontrollierten Imports von Eiern aus der Ukraine Drs. 19/11031, 19/11718 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 29. Antrag der Abgeordneten Ralf Stadler, Gerd Mannes, Harald Meußgeier und Fraktion (AfD) Sachverständigenanhörung zum Thema „Welche Folgen hätte ein EU-Beitritt der Ukraine für die bayerische Landwirtschaft?“ Drs. 19/11037, 19/11735 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. Protokoll 19/79 30. Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u.a. und Fraktion (AfD) Arbeitnehmer entlasten – Steuerfreie Tankgutscheine an aktuelle Mobilitätskosten anpassen! Drs. 19/11096, 19/11759 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 31. Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Julia Post u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Frauen schützen und Leben retten: das Gewalthilfegesetz in Bayern rechtzeitig umsetzen! Drs. 19/11097, 19/11747 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 32. Antrag der Abgeordneten Ruth Müller, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u.a. und Fraktion (SPD) Bayerns landwirtschaftliche Betriebe in Krisen- und Katastrophenfällen stärken Drs. 19/11100, 19/11736 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z Protokoll 19/79 33. Antrag der Abgeordneten Katja Weitzel, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u.a. SPD Zustand der Studierendenwohnheime in Bayern Drs. 19/11102, 19/11808 (G) Votum des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z A Z Z 34. Antrag der Abgeordneten Benjamin Nolte, Ferdinand Mang, Ulrich Singer und Fraktion (AfD) Berichtsantrag: Zustand der Wohnheime der bayerischen Studentenwerke landesweit untersuchen Drs. 19/11157, 19/11809 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 35. Antrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Dr. Martin Brunnhuber u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Dr. Ute Eiling-Hütig, Wolfgang Fackler, Tanja Schorer-Dremel u.a. CSU Ausweitung der „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ um ein siebtes Handlungsfeld zu den Themen Krisenresilienz, Gefahrenabwehr und Selbstschutz Drs. 19/11160, 19/11796 (ENTH) Votum des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z ENTH Protokoll 19/79 36. Antrag der Abgeordneten Alexander Flierl, Dr. Petra Loibl, Petra Högl u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Marina Jakob u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Zwischen- und Schlussbericht zum Forschungsprojekt „Markierter Impfstoff Geflügelpest“ Drs. 19/11167, 19/11717 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 37. Antrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Ulrike Müller u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Petra Högl, Tanja Schorer-Dremel, Leo Dietz u.a. CSU Hohe Dünger- und Kraftstoffpreise: Landwirtschaft entlasten und Versorgungssicherheit sichern Drs. 19/11169, 19/11737 (ENTH) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z ENTH Z 38. Antrag der Abgeordneten Harald Meußgeier, Gerd Mannes, Christin Gmelch und Fraktion (AfD) PFAS-Belastung im Umfeld bayerischer Windparks systematisch erfassen Drs. 19/11182, 19/11716 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 39. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Christian Hierneis u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Weitsicht und Vorsorge für die Gesundheit der Menschen in der Flughafenregion: UFP-Messnetz ausweiten! Drs. 19/11184, 19/11715 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. Protokoll 19/79 40. Antrag der Abgeordneten Gerd Mannes, Harald Meußgeier, Christin Gmelch und Fraktion (AfD) Jetzt entschlossen handeln: Rindertuberkulose in Bayern konsequent eindämmen! Drs. 19/11185, 19/11308 Der Antrag wird für erledigt erklärt. 41. Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Laura Weber u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für den Schutz unserer Kinder: Ja zur Zuckersteuer Drs. 19/11216, 19/11714 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 42. Antrag der Abgeordneten Robert Brannekämper, Prof. Dr. Winfried Bausback, Franc Dierl u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Prof. Dr. Michael Piazolo u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Umfassender Bericht zum Studentischen Wohnen in Bayern Drs. 19/11219, 19/11810 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 43. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Verena Osgyan u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Transparenz schaffen beim baulichen Zustand der bayerischen Studierendenwohnheime Drs. 19/11220, 19/11811 (G) Votum des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z A Z Z
