Tobias Reiß
Für die Staatsregierung erteile ich Herrn Staatsminister Dr. Florian Herrmann das Wort. Herr Staatsminister, bitte schön. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank für diese Debatte zu den beiden Dringlichkeitsanträgen. Ich finde, sie ist für die Debattenkultur in unserem Land symptomatisch. Danke den Kollegen Dorow und Ludwig, die in aller Sachlichkeit den Kern der Anliegen dargestellt haben, um die es bei den Änderungen im Änderungsgesetz zum Rundfunkgesetz für den Bayerischen Rundfunk geht. Frau Kurz, ehrlich gesagt fand ich Ihren Auftritt hier unwürdig: Hier geradezu mit Schaum vor dem Mund (Jürgen Mistol (GRÜNE): Geht es vielleicht ein bisschen sachlicher?) und einer von Herrn Schuberl offenbar übernommenen Obsession gegen den Ministerpräsidenten im Expertenmodus Verschwörungstheorien zu verbreiten, das wird dieser Diskussion wirklich nicht gerecht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich sage deshalb "symptomatisch für die Debattenkultur in diesem Land", weil das ein Beispiel dafür ist, dass Sie nicht wie die anderen beiden Kollegen in der Lage sind, (Toni Schuberl (GRÜNE): Sie haben doch auf Twitter von den linksextremen Journalisten beim BR gesprochen!) sachlich über Fragen der Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu diskutieren, sondern das sofort mit einem Griff in die wirklich unterste Schublade kombinieren: Jetzt solle aus der Staatsregierung in die Redaktionen hineinregiert werde. Dann kommt Orbán, dann kommt Trump, dann kommt die ganze Klaviatur. Damit wollen Sie – das hat natürlich Methode – diskreditieren. (Sanne Kurz (GRÜNE): Ich habe den Entwurf nicht geschrieben!) – Nein, Sie haben aber Ihre Rede hier gehalten; (Sanne Kurz (GRÜNE): Ja, zu Recht! Zu diesem Entwurf!) für die müssen Sie sich rechtfertigen. Mit dieser Art von Debatte wollen Sie diskreditieren. (Tim Pargent (GRÜNE): Sie können ja überhaupt nicht auf die Vorwürfe eingehen!) Sie wollen, dass derartige Überlegungen (Benjamin Adjei (GRÜNE): Das sind keine Überlegungen, sondern das ist Ihr Gesetzentwurf!) erst überhaupt nicht angestellt werden. Das ist die Verengung der Diskussions- und Diskursräume in diesem Land, die den Leuten draußen gewaltig auf die Nerven geht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Allein schon die Tatsache, dass wir über einen Gesetzentwurf diskutieren, der gerade aus der Verbändeanhörung zurückgekommen ist! (Zuruf der Abgeordneten Sanne Kurz (GRÜNE)) – Das habe ich schon verstanden, was Sie mit dem Dringlichkeitsantrag wollen. (Sanne Kurz (GRÜNE): Ist ja schön, dass Sie das verstanden haben!) Ich finde es aber trotzdem bemerkenswert, dass man im Rahmen einer Verbändeanhörung, noch bevor ein Gesetzentwurf überhaupt fertig ist und hier im Landtag zur Verfügung gestellt wird, mit einem Dringlichkeitsantrag Stimmung macht. Das finde ich im Rahmen der Debattenkultur bemerkenswert, die ich einfach zurückweise. Ich empfinde das, was Sie hier gesagt haben, übrigens auch persönlich als kränkend, weil das, was Sie alles sagen, nämlich auf mich genauso wenig zutrifft wie auf den Ministerpräsidenten. Ich finde diese Gleichstellungen mit irgendwelchen Autoritären bodenlos und unverschämt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Sanne Kurz (GRÜNE): Dann empfehle ich deutliche Abgrenzung!) Wir werden noch genug Gelegenheit haben, in aller Ruhe über alle Punkte zu diskutieren, weil wir den Gesetzentwurf jetzt dann irgendwann im Kabinett im zweiten Durchgang behandeln werden. Dann werden wir ihn dem Landtag zuleiten. Dann werden wir darüber diskutieren können. Aber schon diese bewusste Verengung auf drei oder vier Punkte, die Sie hier heute problematisieren, zeigt ja schon, worum es Ihnen geht. Mir und unseren beiden Fraktionen und all denjenigen, die am Reformstaatsvertrag mitgewirkt haben, geht es um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in diesem Land. Der Unterschied zur AfD ist – und deshalb kann ich auf deren Schützenhilfe verzichten –, dass wir zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk stehen. Wir sind der festen Überzeugung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Teil der DNA unserer Nachkriegsordnung ist, dass er ein Teil des Mediensystems ist, dass er unverzichtbar ist (Sanne Kurz (GRÜNE): Und deshalb muss der Beitrag auf ewig stabil bleiben?) und dass er aber auch zukunftsfähig gemacht werden muss, weil sich die Welt halt in achtzig Jahren verändert hat. (Beifall bei der CSU) Zudem haben wir in den letzten vierzig Jahren den privaten Rundfunk dazubekommen, der auch in der Lage sein muss zu leben. Der private Rundfunk hat eine wichtige Rolle im Bereich des Fernsehens, bei den vielen lokalen TV-Sendern, die wir alle kennen, und im Bereich der Rundfunksender. Durch die Gespräche wissen Sie alle, unter welchem Druck die privaten Sender stehen. Das hängt auch mit dem Verhältnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk zusammen. Deshalb handelt es sich bei der stärkeren Kooperation um ein Kernanliegen. Die Beitragsstabilität wird natürlich auch verfolgt, weil wir die Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ermöglichen wollen. Dafür muss dieser aber gleichzeitig seinem Auftrag gerecht werden, weil er im Gegensatz zu allen anderen Anbietern von Medien, unabhängig davon, ob es sich um den Printbereich oder den Bereich des Rundfunks handelt, einen Beitragsanspruch hat. Und das ist der grundlegende Unterschied. (Beifall bei der CSU) Ich halte diesen Beitragsanspruch für absolut gerechtfertigt; aber ich bin trotzdem der Meinung, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner Rolle gerecht werden muss. Dafür muss er liefern, wofür er zuständig ist, nämlich die Grundversorgung und die Ausgewogenheit. Das ist völlig richtig. Dafür gibt es ihn, und dafür wollen wir ihn auch zukunftsfest machen. Das ist das Kernanliegen des Reformstaatsvertrags, der in der Gesetzesnovelle, die wir jetzt erarbeiten, hauptsächlich umgesetzt wird. Um das zu präzisieren, wollen wir noch ein paar Punkte dazunehmen: Der erste Punkt ist die Informationsquote. Unter diesen Begriff fällt für uns die Information. Der Begriff ist im Medienstaatsvertrag definiert. Man kann also nicht sagen: Das ist überhaupt nicht definiert. Kein Mensch weiß, was das ist. – Das ist sehr wohl definiert. Die Definition steht in § 2 Absatz 2 Nummer 25 des Medienstaatsvertrags. Diese Definition führt alles Mögliche an: Nachrichten, Zeitgeschehen, politische und wirtschaftliche Berichterstattung, Auslandsberichte, religiöse Themen, Sport, regionale und gesellschaftliche Inhalte, Serviceformate sowie zeitgeschichtliche Beiträge. Das bedeutet Information nach der offiziellen Definition. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Natürlich nehmen wir die Debatte in der Verbändeanhörung ernst. Es ist ja nicht so, dass uns das alles nicht interessiert, nur weil wir im BR keinen Streit wollen. Das Gegenteil ist der Fall. Wir wollen den BR zukunftsfest machen. Deshalb erweitern wir die Regelung zur Informationsquote um den Bereich der Kultur und der Bildung. 60 % bedeutet für uns – das habe ich auch schon öfter öffentlich gesagt –: Information, Kultur und Bildung. Damit dürfte der Kernbereich des Grundauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks adressiert sein. Ich glaube, dass damit jeder leben kann. Deswegen kann man den Schaum vor dem Mund wieder abwischen und sagen: Genau so ist es sinnvoll. (Beifall bei der CSU) Und wenn man fragt: Warum braucht es überhaupt eine Quote? – Weil wir es ernst meinen. Am Ende geht es immer um die Beitragsstabilität und um die Rechtfertigung für den Beitrag. Das bedeutet, dass die Leistung dafür besser als bei anderen Anbietern sein muss. Das bedeutet, dass es sich nicht um eine reine Abspielstation irgendwelcher Filme handeln darf. Diejenigen, die im Zusammenhang wieder die Grundfrage danach stellen, was Kultur überhaupt sei und ob es sich beispielsweise bei "Fastnacht in Franken" um Kultur handle, führen fadenscheinige Diskussionen. Wir wissen doch genau, worum es geht. Es geht nämlich nicht um die hundertste Wiederholung eines drittklassigen Krimis, sondern wirklich um einen Qualitätsanspruch. Deshalb ist die Quote – das wurde schon gesagt – als Richtschnur völlig richtig. Dabei geht es nicht darum, mit dem Millimeterband zu messen, sondern vielmehr darum, diese Quote im Gesetz zu verankern, weil uns die Sache wichtig ist. Information, Bildung und Kultur sollen nicht im Ungefähren bleiben, sondern müssen auf den Punkt gebracht werden. Ich glaube, damit kann man gut arbeiten. Der zweite Punkt ist das Verbot gesellschaftlicher Gestaltungsziele. Gerade haben die beiden Kollegen Dorow und Ludwig sehr richtig ausgeführt, was mit diesen Zielen gemeint ist. Da wird dann über die Begriffe diskutiert Es werden die absurdesten Beispiele gebildet: Man dürfe den Antisemitismus nicht mehr bekämpfen, weil es sich dabei um ein politisches Gestaltungsziel handle usw. – Nein, das ist bewusstes Missverstehen. Darum geht es uns nicht. Uns geht es vielmehr darum – und so wurde es ausgeführt –, dass der Rundfunk nicht einseitig politischen und weltanschaulichen Ideen dienen, sondern ausgewogen sein soll. Der Rundfunk soll kein Framing, keinen Kampagnenjournalismus und keinen Aktivismus betreiben. (Sanne Kurz (GRÜNE): Das ist doch gut!) Jedes freie Medium kann das anders halten. Eine linke Zeitung darf schreiben was sie will. Beim beitragsfinanzierten – – (Widerspruch bei den GRÜNEN – Gülseren Demirel (GRÜNE): Jetzt kommt es raus! Jetzt hören wir die Wahrheit!) Die "Neue Zürcher Zeitung" schreibt genau das Gegenteil ihrer Weltanschauung. Sie müssen sie aber nicht kaufen und auch nicht lesen. Das Gleiche gilt für die "Taz" und alle weiteren privaten Medien. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk unterscheidet sich davon, indem er alle ansprechen muss. Dies gilt sowohl für die "Taz"-Leser als auch für die Leser der "Neuen Zürcher Zeitung", der "FAZ" oder des "Spiegel". (Widerspruch bei den GRÜNEN) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss alle ansprechen, weil alle diesen Beitrag zahlen. Das ist der Kern, um den es geht. Deshalb werden wir in das Gesetz nicht die Formulierung des gesellschaftlichen Gestaltungsziels aufnehmen, sondern – und auch in diesem Zusammenhang nehmen wir die Rückläufe aus der Verbändeanhörung ernst – wir schreiben, dass das Gesamtprogramm nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dienen soll. Und bevor Sie sich jetzt wieder aufregen, sage ich Ihnen: Genau so steht es auch im WDR-Gesetz. – Vermutlich werden Sie damit leben können. (Widerspruch bei den GRÜNEN) Es geht also um die Stärkung der Vielfalt und nicht um das, was ich bei Ihnen ständig höre und was Sie ständig tun, nämlich die Vielfalt schwächen, indem Sie die ganze Zeit diskreditieren. Diese Art von Debattenkultur ist unmöglich. (Beifall bei der CSU) Der letzte Punkt betrifft die Rolle der Chefredakteurin oder des Chefredakteurs. Diese Passage halten wir schon deshalb für sinnvoll, weil sie oder er – wie schon das Wort des Chefredakteurs oder der Chefredakteurin sagt – offenbar die Zuständigkeit für die aktuelle Berichterstattung hat, sonst bräuchte man die Person nicht so nennen. Faktisch ist das aber nicht so. Das war auch eine Debatte, die sehr lang und intensiv geführt wurde. Damit nicht wieder der Eindruck entsteht, dass wir von der der Staatsregierung – was völlig absurd ist – den Chefredakteur genau definieren wollen, werden wir natürlich im Gesetz verankern, dass die Ausgestaltung der Satzung des BR dem Rundfunkrat überlassen bleibt. Damit soll deutlich werden, wir wollen die Staatsferne nicht antasten. Ähnliche absurde und groteske Diskussionen sollen dadurch verhindert werden. Regen Sie sich also wieder ab. Warten Sie einfach einmal ab, was in diesem Gesetz wirklich steht. Deshalb ist es völlig unsinnig, die heute vorliegenden Anträge zu diskutieren oder zu beschließen. Wir lehnen diese Anträge ab. Zum Schluss noch ein Wort zur SPD: Wenn Sie nicht wollen, dass wir die Beitragsstabilität für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in das Gesetz schreiben, dann mache ich mir Sorgen, weil die Beitragsstabilität natürlich zentral sein muss. Die Beitragsstabilität ist wichtig für die Akzeptanz. Wird der Beitrag einfach erhöht, weil man der Meinung ist, eine Erhöhung, die alle zwei, vier oder fünf Jahre um einen bestimmten Betrag erfolgt, sei völlig wurscht, dann ist das für die Akzeptanz nicht förderlich. Deshalb soll eine Reaktion auf die Frage erfolgen: Was ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk? Das ist das Kernanliegen des Reformstaatsvertrags, gleichzeitig auch das Kernanliegen, das wir im Gesetz verankern wollen. Damit einher geht die Bewahrung der Beitragsstabilität. Ich glaube, in dieser Balance kann man den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in eine gute Zukunft führen. Das wollen wir. Und von Ihnen lasse ich mir nicht unterstellen, dass wir das nicht wollen würden. Das ist nämlich eine Unverschämtheit. – Insofern danke ich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU)
