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Helmut Schnotz

CSU 06.05.2026 Sitzungen 19/79

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gar nicht so einfach, jetzt auf einen Gesetzentwurf zu reagieren, der in der Fraktion null Wertigkeit hat – schlichtweg null, weil man ihn nicht einmal vorstellt. Aber ich habe mir Gedanken gemacht und will nichtsdestoweniger einmal erklären, warum das Gesetz tatsächlich keinen Wert hat. Wir diskutieren in der Zweiten Lesung einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion, der zunächst vermeintlich durchaus sympathisch klingt: Wahlfreiheit für Familien, Anerkennung elterlicher Erziehungsleistung, finanzielle Unterstützung. Wer könnte dagegen sein? – Ich, wir, und das aus ganz guten Gründen; denn dieser Gesetzentwurf ist kein mutiger Aufbruch. Er ist schlichtweg ein Rückschritt. Er ist Politik von gestern, verpackt in modernes Vokabular. Er schadet genau den Familien, denen er angeblich helfen soll. Wer den Gesetzentwurf gelesen hat, kann das vielleicht herauslesen; denn wir haben es nicht gehört. Das Auslaufen des Familiengeldes war keine Entscheidung gegen die Familien in Bayern, sondern es war eine Entscheidung für Prioritäten in angespannten Zeiten zugunsten der Kitainfrastruktur, die in Bayern Familien jeden Tag trägt. Kommen wir zur AfD und ihrer sogenannten Wahlfreiheit. Ich sage Ihnen, was in diesem Gesetzentwurf wirklich steht: Eltern bekommen das Geld nur dann, wenn sie keinen staatlich geförderten Kitaplatz nutzen. Nur dann ist es angeblich eine Wahlfreiheit. Aber es ist eben keine Wahlfreiheit, sondern eine Lenkungsprämie. Es ist der Staat, der sagt: Schick dein Kind nicht in die Kita, dann bekommst du Geld. Das nennen Sie Freiheit. Familien erhalten die Leistungen nur, wenn sie keine staatlich geförderte Betreuung nutzen. Damit wird die Entscheidung faktisch gelenkt. Echte Wahlfreiheit bedeutet nicht, dass ein Weg mit 200, 250 oder 300 Euro unter der Bedingung monatlich prämiert wird, um den anderen Weg, den sinnvollen Bildungsweg, zu vermeiden. Das ist kein Wahlfreiheitsgesetz, sondern ein Steuerungsgesetz. Das sollten wir klar so benennen. Zu den Konsequenzen dieses Gesetzes, die durchaus gravierend sind: 450 Millionen Euro pro Jahr sind der Preis dieses Gesetzentwurfs; 450 Millionen Euro, die nicht in die Betriebskostenförderung unserer Kitas, nicht in qualifiziertes Fachpersonal, nicht in den Erhalt von Einrichtungen und nicht in die Bildung fließen. Freie Träger warnen zu Recht, dass sie Einrichtungen ohne zusätzliche Unterstützung nicht halten können. Der Druck auf die Kommunen steigt, die Betreuungssituation würde sich verschärfen. Nach der Staatsregierung bei der Haushaltsklausur im November 2025 haben wir als Landtag bei der Beratung zum Haushaltsgesetz die Entscheidung klar getroffen, dass die frei werdenden Mittel in die Erhöhung der Betriebskostenförderung der Kindertagesbetreuung fließen. Das war und ist richtig; denn es war notwendig. Das ist die Antwort auf die echten Nöte der Familien in Bayern – keine Geldleistung, die strukturelle Probleme zukleistert. Wir haben die Probleme zum großen Teil gelöst. Der Gesetzentwurf schadet aber nicht nur dem Kitasystem. Er schadet insbesondere auch den Frauen; denn wer glaubt, ein pauschales Betreuungsgeld sei gleichstellungsneutral, der ignoriert die Realität in unserem Land. Längere Erwerbsunterbrechungen treffen wieder überwiegend die Frauen. Sie mindern Karrierechancen. Sie mindern Einkommenserwartungen, und sie mindern auch die Rentenansprüche. In Zeiten des Fachkräftemangels ist das nicht nur gleichstellungspolitisch problematisch. Die Umsetzung des Gesetzentwurfs wäre ein wirtschaftspolitisches Versagen. (Beifall bei der CSU) Der Gesetzentwurf schadet Kindern mit Migrationshintergrund und Kindern aus bildungsfernen Familien. Frühkindliche Bildung in der Kita ist für diese Kinder oft die entscheidende Weiche ins Leben. Sprachförderung, soziale Integration, Bildungschancen, all das beginnt in der Kita. Wer mit Geldanreizen Familien davon abhält, dieses Angebot zu nutzen, der verschärft die Bildungsungleichheiten in unserem Land. Noch ein Wort zu den handwerklichen Mängeln dieses Entwurfs. Wir haben zwar keine Rede zum Gesetzentwurf gehört, aber ich bringe es trotzdem. Der Text spricht in der Begründung von einer maximalen Bezugsdauer von 22 Monaten. Der Gesetzestext selbst aber normiert 24 Monate. Zusätzliche Anspruchsleistungen für Großeltern tauchen wiederum in der Begründung auf, aber nicht im Gesetzestext. Das ist keine Nachlässigkeit. Das ist für mich schlichtweg handwerkliches Scheitern in der Gesetzgebung der AfD. (Beifall bei der CSU) Ein Gesetz, das derart grundlegende Widersprüche in sich trägt, darf nicht Grundlage bayerischer Familienpolitik werden. Bayern hat in der Familienpolitik eine stolze Tradition. Diese besteht darin, dass wir Familien nicht abhängig, sondern stark machen; dass wir in Strukturen investieren, die dann auch halten; dass wir Bildung von Anfang an ernst nehmen. Die CSU steht für eine Familienpolitik, die nicht lenkt, sondern stärkt; die nicht in die Vergangenheit schaut, sondern gestaltet. Dieser Gesetzentwurf tut genau das Gegenteil: Er ist rückwärtsgewandt. Er ist strukturschädigend und in seiner angeblichen Wahlfreiheit zutiefst unehrlich. Deshalb haben der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie sowie der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration mit den Stimmen der CSU, der FREIEN WÄHLER, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD den Gesetzentwurf abgelehnt. Wir lehnen den Gesetzentwurf auch heute wieder ab. (Beifall bei der CSU)

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