Josef Heisl
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Und täglich grüßt das Murmeltier. Das habe ich bereits bei der Ersten Lesung gesagt, und das passt heute leider auch wieder bestens. Im Nachgang zur Ersten Lesung und zur Beratung in den Ausschüssen hat sich an Ihrem Gesetzentwurf nichts geändert. Er liegt unverändert vor. Die Argumente dazu sind ausgetauscht, und unsere Bewertung bleibt ebenfalls unverändert. Ich könnte es mir jetzt sehr einfach machen und sagen: Wir lehnen das ab, wie wir es bereits im Ausschuss getan haben. – Das wird auch so kommen, aber zuvor möchte ich ein paar Gründe dafür anführen. Ich habe bereits in der Ersten Lesung dargelegt, worum es im Kern geht. Im Kern geht es um Fairness und um Gleichbehandlung. Genau daran fehlt es in Ihrem Gesetzentwurf. Sie wollen die 25-Jahres-Frist auf sogenannte provisorische Erschließungen ausweiten. Entscheidende Fragen bleiben aber dabei unbeantwortet: Was ist eigentlich ein Provisorium? Wann beginnt es? Wie wird es festgestellt? Und wer trifft eine verbindliche Entscheidung? – Mit Ihrem Gesetzentwurf schaffen Sie keine Klarheit, sondern neue Rechtsunsicherheit für die Kommunen vor Ort und natürlich auch für die Bürger. Dazu möchte ich ganz klar sagen: Wir wollen keine neuen Rechtsunsicherheiten in unserem Land. (Beifall bei der CSU) Die Erschließungsbeiträge sind an einen konkreten Vorteil geknüpft, nämlich die erstmalige, endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage. Ihr Gesetzentwurf sorgt aber für einen Vorteil ohne entsprechenden Ausgleich und damit für eine Ungleichbehandlung. Und noch ein Punkt ist mir besonders wichtig: Es kann nicht sein, dass bei allen vermeintlichen Belastungen des Bürgers zum Schluss der Staat einspringen muss. Die Kosten verschwinden damit ja nicht. Sie werden nur verlagert, und zwar auf die Allgemeinheit. Gleichzeitig argumentieren Sie, es handele sich um überschaubare Zahlen, und die Kosten würden sich in Grenzen halten. Dabei stellt sich mir die Frage: Warum braucht es dann Ihren Gesetzentwurf? Von Ihrer Seite werden keine Fakten, Zahlen oder Kosten genannt. Wenn es nur wenige Fälle gibt, dann schafft man für Einzelfälle doch keinen Systembruch per Gesetz. Dieser Gesetzentwurf steht nicht für zusätzliche Gerechtigkeit, sondern für Unsicherheit. Er verlagert die Kosten vom Bürger, der einen Vorteil hatte, auf den Steuerzahler und die Allgemeinheit. Das bedeutet, wenn im Landkreis Passau etwas schiefläuft, dann bezahlt dies der Bürger in Würzburg genauso. Das kann nicht sein. Deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der CSU)
