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Horst Arnold

SPD 06.05.2026 Sitzungen 19/79

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag ist eine Diskreditierung erstens einmal derjenigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben. Er ist zweitens eine Diskreditierung, eine Misstrauenserklärung gegenüber den Beamtinnen und Beamten und den Beschäftigten im öffentlichen Dienst, (Beifall bei der SPD und den FREIEN WÄHLERN) die sich mit dieser Gesetzesmaterie gewissenhaft auseinandersetzen müssen. Sie tun gerade so, als ob durch Digitalisierung die Rechtssicherheit in dem Zusammenhang verbessert würde; aber auch die digitale Einspeisung von Dateien heißt nicht immer, dass alles gut geht. Wir wissen das vom Grundbuch, das hat jetzt überhaupt nichts damit zu tun. Digitalisierung ist in diesem Zusammenhang zwar wichtig und gut; aber ich will nur einmal sagen, dass es nicht so einfach ist, wie Sie sich das vorstellen, als ob damit alles abgeglichen wäre. Tatsächlich ist in § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ein Einbürgerungstest vorgesehen. Das sind 33 Multiple-Choice-Fragen aus einem Gesamtkatalog von 310 Fragen. Mindestens 17 Fragen sind innerhalb von 60 Minuten zu beantworten. Die Themen sind: Leben in der Demokratie, Geschichte und Verantwortung, Mensch und Gesellschaft. Seit 2024, 2025 wird auch das Thema Antisemitismus abgefragt. Meine lieben Damen und Herren von der AfD, ich weiß nicht, ob Sie bei Ihrer Gesinnung diesen Einbürgerungstest so bestehen würden, dass Sie das entsprechende Zertifikat bekämen. (Heiterkeit des Abgeordneten Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU) – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Sehr gut!) Bedenkenlos deutsch – das ist der Standard, der zählt. (Beifall bei der SPD, der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Im Weiteren ist schon die sprachliche Überprüfung erwähnt worden. Der Deutschtest muss den Standard B1 erfüllen. Jetzt fragen Sie mich: Was ist B1? – Manchmal ist B1 besser als manche sozusagen originäre Sprache, als Dialekt. Es ist schön, wenn jemand Dialekt spricht; aber tatsächlich ist Deutsch B1 ein hoher Standard, und der ist auch schwer zu erlangen. Darüber hinaus gehören zu den Voraussetzungen: Straffreiheit, Sicherung des Lebensunterhaltes, Verfassungstreue und – das kommt noch mit dazu – ein persönliches Gespräch mit der Ausländerbehörde, die einbürgert, um eventuelle Schwierigkeiten auszuräumen. Das ist doch der Punkt: Man setzt sich mit Personen, die einen Anspruch darauf haben, eingebürgert zu werden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt werden, als Menschen auseinander und macht nicht sozusagen digital einen Stempel drauf: unbedenklich oder nicht. Darüber hinaus muss man sagen, dass die Eintragungen im Bundeszentralregister maßstabsbildend sind. Wenn jemand nach der Einbürgerung straffällig wird, ist das allgemeines Lebensschicksal. Niemand kann vorhersagen, ob jemand, der jetzt im öffentlichen Dienst eingestellt wird, im nächsten Moment möglicherweise eine Straftat begeht. Auch das ist Augenwischerei. Ich halte fest: Die rechtlichen Voraussetzungen sind unabhängig von unterschiedlichen Einstellungen, wie schnell die Einbürgerung gehen soll, ganz klar und deutlich geregelt. Die Standards werden dahin gehend gesetzt, dass eine umfängliche staatsbürgerliche Bildung vorhanden sein muss, dass Deutschkenntnisse vorhanden sein müssen, dass niemand sozusagen als Neudeutscher oder Neudeutsche dem Steuerzahler zur Last fällt; denn der Unterhalt muss gesichert sein. Darüber hinaus ist das Strafregister überprüft. Was wollen Sie da mehr? Das Einzige, was ich Ihnen sagen kann, ist: All diese Dinge, die Sie da wollen – mehr Bürokratie, Digitalisierung –, sind Durchführungen des Gesetzes. Das macht man normalerweise – bei etwas Ahnung von Staatsorganisation – durch Verordnungen und nicht durch Ergänzung eines Gesetzes. Insoweit Ablehnung des Antrags auf ganzer Linie. Keine Verunglimpfung von Eingebürgerten oder Bewerbern und vor allen Dingen des öffentlichen Dienstes, der dafür zuständig ist! (Beifall bei der SPD, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

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