Christiane Feichtmeier
Sehr geehrte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD will mit ihrem Gesetzentwurf die Problematik spät abgerechneter Erschließungsbeiträge lösen, indem künftig auch provisorische Erschließungen unter die 25-Jahres-Frist fallen. Ziel sei mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger. Ich kann die vorgetragenen Argumente der Vorredner nachvollziehen; aber insbesondere bleibt der Begriff der "erkennbar provisorischen technischen Herstellung" unklar und würde in der Praxis neue Rechtsunsicherheiten schaffen; gerade die Kommunen bräuchten aber verlässliche und praktikable Regelungen statt zusätzlicher Streitfragen. Auch in den Beratungen im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport kamen für mich keine neuen Erkenntnisse hinzu. Dort wurde ebenfalls deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf mehr Probleme schaffen würde, als er löst. Zudem wurde auf zusätzliche Rechtsstreitigkeiten, Verwaltungsaufwand sowie finanzielle Belastungen hingewiesen. Natürlich ist nachvollziehbar, dass Bürgerinnen und Bürger irritiert sind, wenn nach Jahrzehnten noch Beiträge erhoben werden. Dennoch braucht es Lösungen mit Augenmaß, die sowohl Rechtssicherheit als auch kommunale Handlungsfähigkeit gewährleisten. Der vorliegende Gesetzentwurf erfüllt diesen Anspruch unserer Meinung nach nicht. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der SPD)
