Steffen Vogel
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn jemand ein Haus bauen will, wenn jemand in ein Unternehmen investieren will, wenn jemand Infrastruktur ertüchtigen will, wenn jemand eine Leitungstrasse planen will, was braucht er? – Verlässlichkeit und Tempo. Was erleben die Akteure leider? – Genau das Gegenteil. Sie erleben genau das Gegenteil: Genehmigungsverfahren dauern zu lange. Infrastrukturprojekte, die umgesetzt werden, dauern Jahre und verzögern sich oftmals auch wegen langer Gerichtsverfahren. Wenn einer ein Haus bauen oder den Wohnungsbau vorantreiben will, haben wir oft das Problem zu komplexer Verfahren, verschiedener bürokratischer Vorschriften und letztendlich auch ein Stück weit eines Zuständigkeitswirrwarrs. Deshalb ist Bürokratieabbau kein Selbstzweck, sondern Bürokratieabbau ist Mittelstandspolitik, ist Wirtschaftspolitik, ist Standortpolitik, und letztlich dient Bürokratieabbau – und davon bin ich fest überzeugt, meine sehr geehrten Damen und Herren – vor allem auch der Akzeptanz staatlichen Handelns. Genau darauf zielt unser Antrag. In aller Kürze: Erstens. Wir wollen Planfeststellungsverfahren und Genehmigungsverfahren deutlich vereinfachen. Wir wollen sie digitalisieren und letztlich bei den Anforderungen auf das maximal Notwendige reduzieren. Wir wollen Mehrfachprüfungen abschaffen. Wir wollen Fristen straffen, aber eben auch Mehrfachzuständigkeiten und Doppelzuständigkeiten abbauen und stattdessen eine Bündelung. Zweitens. Wir wollen die Gerichtsverfahren wesentlich effizienter machen. Wir erleben oftmals, dass rechtsverbindliche Entscheidungen Jahre dauern. Jahre! Deshalb widersprechen sich Beschleunigung und Rechtsstaatlichkeit überhaupt nicht. Sondern ich bin sogar der Überzeugung: Ein funktionierender Rechtsstaat muss auch innerhalb einer angemessenen Zeit eine rechtskräftige Entscheidung herbeiführen können. Wenn Verfahren zu lange dauern, gefährdet das eher den Rechtsstaat. Deshalb brauchen wir eine Beschleunigung von verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Wir merken auch, dass bei Normenkontrollverfahren eine umfassende Prüfung stattfindet, zum Beispiel bei Bebauungsplänen. Das heißt, das Gericht prüft alles. Der Bürger oder ein Betroffener wendet sich gegen einen Bebauungsplan, das Gericht prüft aber nicht nur das, was der Bürger angreift, sondern das Gericht prüft alles, möglicherweise auch Formfehler und was auch immer. Wozu führt das? – Die Kommune muss doppelt aufpassen, wenn sie einen Bebauungsplan aufgestellt; denn wenn irgendjemand dagegen klagt, findet eine vollumfassende Prüfung statt. Das heißt, Kommunen brauchen schon mal sehr lange, um Bebauungspläne aufzustellen, und die Gerichte brauchen wiederum sehr lange, weil sie natürlich vollumfassend prüfen müssen. Deshalb ist es vollkommen richtig, die Zuständigkeit, den Prüfungsumfang der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf die subjektive Rechtsverletzung zu reduzieren, so, wie sie der Kläger oder der Antragsteller entsprechend einreicht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Warum? – Weil es einfach nicht sein kann, dass durch einen formellen Fehler letztlich ein ganzes Verfahren zum Erliegen kommt und damit eine unglaubliche Unsicherheit herbeigeführt wird. Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass etwas passieren muss. Wir sind noch ein starkes Land. Wir sind noch innovativ, wir sind noch wirtschaftlich stark. Aber es muss uns gelingen, diejenigen entsprechend zu unterstützen, die in unserem Land etwas bewegen wollen. Wer mehr Leistung fordert, muss auch mehr Freiräume zulassen. Wer Wohlstand will, der darf Innovation, Wachstum und Fortschritt nicht mit einem Aktenordner erschlagen. Wer den Wohnungsbau wirklich voranbringen will, der muss einfach alles dafür tun, dass die Zeitspanne zwischen Bauantrag und Bagger nicht Jahre dauert, sondern nur Monate. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Genau darauf zielt dieser Antrag: Verfahren beschleunigen, Verfahren verschlanken, gerichtliche Zuständigkeiten klar definieren, Prüfungsumfang der Verwaltungsgerichte reduzieren, Heilungsvorschriften erweitern – § 214 BauGB –, damit wir einen schlanken, effizienten und starken Staat haben. Der Bürger erwartet von uns als Gesetzgeber nicht neue Vorschriften, sondern der Bürger erwartet von uns Lösungen und das Stellen von Weichen, damit Wohlstand auch in Zukunft noch in unserem Land stattfinden kann. Da spielen Bürokratie und Bürokratieabbau eine wesentliche Rolle. Deshalb darf ich um Zustimmung zu unserem Dringlichkeitsantrag bitten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es gibt eine Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Johannes Becher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
