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Franz Schmid

AfD 06.05.2026 Sitzungen 19/79

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Seit vielen Monaten warten wir schon auf die Reform des BayKiBiG. Nun liegt sie endlich vor, aber nicht, weil die Staatsregierung plötzlich erkannt hätte, in welch dramatischer Lage sich viele Kitas und Kommunen befinden, oder weil man die seit Jahren wachsenden Defizite, die Personalnot und die Belastung der Eltern endlich ehrlich angehen will. Nein, diese Reform kommt vor allem deshalb, weil das bisherige Finanzierungssystem nicht mehr zu halten ist. Der Bund hat den Geldhahn zugedreht. Über den Qualitätsbonus dürfen Elternbeiträge nicht länger finanziert werden. Dadurch entsteht ein gewaltiges Loch von bislang rund 500 Millionen Euro. Dieses Loch wird nun durch Umschichtungen und den Wegfall bewährter Leistungen wie des Familien- und Krippengelds gestopft. Die bisherigen Leistungen werden nicht etwa gestrichen, weil sie wirkungslos gewesen wären, sondern sie werden gestrichen oder umgeleitet, weil jahrelang versäumt wurde, die Betriebskostenfinanzierung der Kindertagesstätten ehrlich, tragfähig und zukunftsfest auf die Beine zu stellen. Mit anderen Worten: Jetzt werden die Löcher gestopft, die nicht zuletzt durch die unkontrollierte Migration sichtbar wurden, Löcher, die die Staatsregierung selbst viel zu lange ignoriert hat. Besonders kritisch sehen wir den Umgang mit dem bisherigen Elternbeitragszuschuss. Es galt die Regel, dass der 100-Euro-Zuschuss des Freistaats bei den Eltern ankommen musste. Er war ausdrücklich Bestandteil der Fördervoraussetzungen. Jetzt entfällt diese Pflicht. Sie können doch nicht ernsthaft davon ausgehen, dass, wenn die Pflicht zur Beitragssenkung entfällt, die Träger weiterhin an einem sozialverträglichen Beitrag festhalten. So wird Kinderbetreuung zum Luxusgut, Familien werden weiter belastet, und am Ende wird eine staatliche Pflichtaufgabe auf Eltern abgewälzt. Das ist mit uns als AfD-Fraktion nicht zu machen. (Beifall bei der AfD) Auch bei der Inklusion warnen wir, gerade was drohende Behinderungen angeht, vor missbräuchlicher Ausweitung. Der Anteil der Kinder mit festgestelltem Förderbedarf ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Gleichzeitig gibt es kein einheitliches Feststellungsverfahren. Wir leben in einem System, das Diagnosen produziert und Therapien bereitstellt, aber nicht weiß, wie viel diese Förderung am Ende tatsächlich bringt. Der Wegfall eines erhöhten Faktors, wenn es keine spezielle Förderung wie Ergotherapie oder Ähnliches gibt, ist auch folgerichtig. Wozu ein überbordendes System führt, zeigen uns zum Beispiel die Schulbegleitungen. Ein weiteres Problem betrifft das pädagogische Personal. Warum muss der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse nicht bereits vor Aufnahme der Tätigkeit vorgelegt werden bzw. warum darf die betroffene Person trotz fehlender Nachweise nicht rückwirkend aus dem Anstellungsschlüssel genommen werden? Sprachkenntnisse des Personals sind für Bildungs- und Erziehungsziele unerlässlich, müssen also vor Beginn der Arbeit nachgewiesen werden, nicht erst Monate später. Entweder eine Person erfüllt die Voraussetzungen und weist sie nach, damit sie im Anstellungsschlüssel berücksichtigt werden kann, oder sie weist sie nicht nach, wodurch sie nicht für die förderrechtlichen Mindestvoraussetzungen zählen darf. Stattdessen schafft die Staatsregierung erst eine Unsicherheit und regelt dann, dass der Träger im Nachhinein geschützt wird. Aber wer schützt in dieser Zeit die Kinder, die Eltern und vor allem die Qualität? Auch bei der Leitungsfunktion brauchen wir keine weitere Aufweichung, sondern mehr Qualität. Leitung ist keine Nebentätigkeit. Leitung braucht Ausbildung, Erfahrung und Zeit. Teamkräfte können entlasten. Ja, das sehe ich auch so. Aber in Summe ersetzen die Team- oder Ergänzungskräfte nicht den Erzieher oder die Erzieherin. Genau das sagt auch der Verband Kita-Fachkräfte. Wir brauchen endlich eine bessere Fachkraft-Kind-Relation, kleinere Gruppen, echte Verfügungszeiten und realistische Ausfallzeiten. Zur angedachten Funktionspauschale: Sie orientiert sich an der Zahl der Einrichtungen. Dies bildet den tatsächlichen Bedarf jedoch nicht ab. Ein Landkreis mit wenigen großen Einrichtungen, vielen Kindern mit Sprachförderbedarf, hohem Inklusionsanteil oder sozialen Belastungen braucht mehr Unterstützung als ein Landkreis mit vielen kleinen, stabilen Einrichtungen. Bei dieser groben Regelung sind Bürokratie und Probleme vorprogrammiert. Kurzum, dieser Entwurf ist aus unserer Sicht katastrophal und müsste eigentlich komplett neu verfasst werden. Sie verwalten wieder einmal nur, statt verbindliche Entlastungen für Eltern, echte Qualität, klare Fachstandards, sinnvollen Bürokratieabbau und eine Finanzierung zu schaffen, die den tatsächlichen Bedarf abbildet. Dieser Entwurf ist kein Qualitätssprung, er ist eine Umverteilung mit erheblichen Risiken. Frühkindliche Bildung ist das Fundament von allem. Diese Verantwortung haben Sie offenbar noch nicht verstanden. (Beifall bei der AfD)

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