Martina Fehlner
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie, seine Unabhängigkeit ist ein hohes Gut. Er sichert verlässliche Informationen, Meinungsvielfalt und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gerade in Zeiten von Desinformation, Fake News, Polarisierung und sinkendem Vertrauen in demokratische Institutionen brauchen wir einen starken und unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Deshalb muss auch jede Reform des Bayerischen Rundfunkgesetzes die Rundfunkfreiheit, die Programmautonomie und die Staatsferne sichern. Der Entwurf der Staatsregierung enthält Regelungen, die über diese notwendigen Rahmensetzungen hinausgehen. Sie greifen ein in Programm, Organisation und Finanzierung des Bayerischen Rundfunks. Das ist verfassungsrechtlich problematisch und aus unserer Sicht auch politisch das falsche Signal. Mit dieser Kritik stehen wir nicht allein. Auch in der Verbändeanhörung wurden deutliche Bedenken geäußert. Der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks hat auf problematische Punkte hingewiesen. Ebenso gibt es Kritik aus der journalistischen Praxis. Wenn diejenigen, die Verantwortung für Programm, Kontrolle und journalistische Arbeit tragen, vor Eingriffen in Rundfunkfreiheit und Staatsferne warnen, dann sollte uns das zu denken geben. (Beifall bei der SPD) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein eigenständiger Akteur der demokratischen Öffentlichkeit. Seine Aufgabe ist es, unabhängig zu informieren, zu hinterfragen und auch unbequeme, kritische Fragen zu stellen. Genau dafür schützen ihn unsere Verfassung und unser Grundgesetz. Die Kontrolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist allein Aufgabe der Kontrollgremien. Auf einige kritische Punkte möchte ich jetzt hinweisen: Erstens. Die geplante Informationsquote von 60 % klingt zunächst einmal nach Klarheit. Sie ist aber weder erforderlich noch praktikabel. Der Informationsanteil liegt bereits heute auf einem hohen Niveau. Zugleich ist der Begriff "Information" nicht trennscharf definiert. Was ist "Information", und wer legt das fest? – Die Mehrheit? Eine starre Quote ist ein Eingriff in die Programmautonomie. Programmqualität entsteht nicht durch Prozentrechnungen, sie entsteht durch journalistische Professionalität, durch Vielfalt und durch Staatsferne. Zweitens. Das vorgesehene Verbot sogenannter politischer oder gesellschaftlicher Gestaltungsziele: Journalismus muss einordnen, analysieren und kritisch hinterfragen. Wenn bereits die mögliche gesellschaftliche Wirkung journalistischer Berichterstattung rechtlich verdächtig wird, schwächt dies die demokratische Meinungsbildung. Drittens. Der Leitgedanke der Beitragsstabilität: Hier wird die im Grundgesetz fest verankerte staatsferne Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks infrage gestellt. Die Festlegung des Rundfunkbeitrags gehört in ein unabhängiges Verfahren und nicht in politische Zielvorgaben. (Beifall bei der SPD) Viertens. Schließlich ist auch die Frage der Personalentscheidungen im programmgestaltenden Bereich von zentraler Bedeutung. Diese Personalentscheidungen müssen ausschließlich nach fachlicher, journalistischer und persönlicher Eignung erfolgen. Jede Form der mittelbaren oder unmittelbaren Überprüfung politischer oder weltanschaulicher Überzeugungen wäre mit dem Prinzip der Staatsferne nicht vereinbar und würde den Kern der Rundfunkfreiheit berühren. (Beifall bei der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Reform des Bayerischen Rundfunkgesetzes muss das Ziel haben, den Rundfunk zu stärken, nicht, ihn enger zu führen. Sie muss Freiräume sichern und nicht neue Grenzen ziehen, auch im Hinblick auf mögliche Mehrheiten in späteren Zeiten. Wir stimmen daher dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
