Alex Dorow
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach medienpolitischen "Geisterfahrer"-Vorwürfen, nach "Brechstange" und dem Vorwurf, einen "Söder-Funk" errichten zu wollen, möchte ich versuchen, die Debatte zur Sachlichkeit zurückzubringen. Ich danke der Kollegin Fehlner ausdrücklich für ihre sachliche Darstellung. Ich glaube, keiner – wirklich keiner – der von dir angesprochenen und angemahnten Punkte ist von den Änderungen berührt, wenn sie denn so kämen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Der Reformstaatsvertrag ist das Ergebnis intensiver Bestrebungen aller Länder, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk digitaler, schlanker und moderner aufzustellen sowie damit seine Akzeptanz zu stärken. Auftrag und Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, daran möchte ich erinnern, sollen geschärft, der Umfang seiner Angebote etwa im Bereich der Hörfunkwellen und der Spartenkanäle gestrafft, die Zusammenarbeit zwischen den Anstalten ausgebaut sowie Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verbessert werden. Es geht also ausdrücklich nicht darum, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu schwächen, sondern darum, ihn stark und zukunftsfähig zu machen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Die Rundfunkanstalten selbst haben viele Jahre lang, das ist auch nicht verwunderlich, in eigener Sache keinen großen Reformeifer an den Tag gelegt. Umso mehr kommt es deshalb jetzt auf den Gestaltungsauftrag der Politik an – jawohl, den gibt es –, der bei den Landtagen als demokratisch legitimierte Rundfunkgesetzgeber liegt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, diesen nehmen wir wahr, und wir achten selbstverständlich den verfassungsrechtlichen Rahmen, den uns die Rundfunkfreiheit dazu vorgibt. Dieser demokratische Prozess steht jetzt gerade ganz am Anfang. Dem Bayerischen Landtag liegt überhaupt noch kein konkreter Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Rundfunkgesetzes vor. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört!) Der Diskussionsprozess ist noch gar nicht abgeschlossen. Die Bewertung der Rückmeldungen aus der Verbändeanhörung zu einem ersten Gesetzentwurf der Staatsregierung läuft gerade noch. Liebe Sanne Kurz, für Panikmache, wie du es gerade getan hast, wegen angeblicher Verletzung der Programmautonomie oder der Staatsferne besteht überhaupt kein Anlass. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Es ist völlig klar, dass wir uns als Gesetzgeber im Bayerischen Landtag noch intensiv mit einem solchen Gesetzentwurf beschäftigen werden, sobald er dem Bayerischen Landtag zugeleitet worden ist, was aber noch nicht der Fall ist. Wir nehmen natürlich auch alle vorgebrachten Bedenken ernst und prüfen sie sorgfältig in einem transparenten parlamentarischen Verfahren. Neben der zentralen Umsetzung des Reformstaatsvertrags hat die Staatsregierung in einzelnen Punkten noch weitergehende Neuregelungen für den Rundfunk vorgeschlagen, die nun eine Aufregung verursachen, die in der Sache in keiner Weise gerechtfertigt ist. Ich will kurz begründen, warum. Die Digitalisierung und die sozialen Medien haben unsere Informationsgesellschaft grundlegend umgewälzt. Diese Entwicklung ist noch nicht zu Ende. Wir brauchen daher mehr als je zuvor verlässliche und faktenbasierte Informationen, Qualität, Vielfalt und sachgerechte Einordnung in der Berichterstattung. Ich denke, darin sind sich alle einig. Der Informationsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist damit für unsere Demokratie von zentraler Bedeutung. Auch die Antragsteller werden nicht müde, das immer wieder zu betonen. Deswegen ist es sachgerecht und auch legitim, einen festen Anteil an Informationsangeboten im Programm des BR-Fernsehens vorzusehen. Das ist nichts anderes als eine Konkretisierung des Kernauftrags, des Rahmens, aber nicht der Inhalte, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk bereits nach dem geltenden Medienstaatsvertrag unbestreitbar hat. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Der Rundfunkgesetzgeber hat den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks festzulegen. Es ist nicht so, dass sich die Sender ihren Auftrag selbst definieren können. Es kann selbstverständlich eine Schwerpunktsetzung auf Information gegenüber der Unterhaltung erfolgen. Selbstredend geht es in keiner Weise darum, dem Bayerischen Rundfunk irgendwelche inhaltlichen Vorgaben für seine Informationsangebote zu machen. Wenn hier von einer Bedrohung der Staatsferne und der Unabhängigkeit gesprochen wird, wird genau dieser Eindruck erweckt. Dieser Eindruck ist falsch und irreführend, weil niemand dem BR vorschreiben will, was wie berichtet werden soll. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ich zitiere einen Satz, der entscheidend ist: Der bisher diskutierte Gesetzentwurf sieht vor, dass "unterschiedliche Auffassungen im Gesamtprogramm ausgewogen und angemessen zu berücksichtigen sind." – Wer möchte dem denn widersprechen? Das spiegelt doch gerade das Gebot der Meinungsvielfalt wider, was wir uns übrigens im Fall Julia Ruhs beim Norddeutschen Rundfunk gewünscht hätten. Wer darin eine Einschränkung der Rundfunkfreiheit sieht, der sollte die Frage beantworten, ob er einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben möchte, der genau das tut, nämlich eine eigene politische Agenda zu verfolgen und sein Gesamtprogramm darauf auszurichten. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ich betone: Es ist richtig und eigentlich auch selbstverständlich, dass eine Rundfunkanstalt keine solche Agenda verfolgen sollte. Das tut der BR übrigens auch nicht. Das sollte auch so bleiben. Ich komme zur eigenen Einordnung des Geschehens. Inhaltliche Schwerpunktsetzungen und kritische Kommentierungen von Journalistinnen und Journalisten bleiben davon völlig unberührt. Was an übergeordneten Zielen im Medienstaatsvertrag selbst verankert ist und damit schon kraft Gesetzes zum Auftrag des öffentlichrechtlichen Rundfunks gehört, wie etwa der Beitrag zur europäischen Integration oder zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, kann natürlich kein unzulässiges Gestaltungsziel sein. Was zu guter Letzt die gesetzliche Verankerung des Chefredakteurs – auch das steht in der Kritik – betrifft: Es wird lediglich eine bestehende Funktion im Gesetz abgebildet – nicht mehr. Das ist nichts Neues. Der Chefredakteur beim BR hat heute schon für die aktuellen Nachrichten die alleinige Zuständigkeit. Es geht nicht um eine umfassende Zentralisierung von Zuständigkeiten, sondern um die Verankerung klarer Verantwortlichkeiten für den zentralen journalistischen Bereich des BR, nämlich die aktuelle Berichterstattung. Ich bemerke nebenbei: Die meisten Zeitungsverlage haben eine viel weitergehende Regelung. Sie haben nämlich die publizistische Gesamtverantwortung bei einem Chefredakteur angesiedelt, ohne dass man dabei gleich die Meinungsvielfalt in Gefahr sehen könnte. Ich komme zum Schluss. Es besteht keinerlei Anlass für solche schwerwiegenden Vorwürfe, wie sie hier von einer ansonsten geschätzten Kollegin erhoben wurden. Sorgen sollte uns vielmehr machen, dass sich zunehmend auch Menschen aus der Mitte der Gesellschaft von den Angeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht mehr angesprochen fühlen. (Zuruf des Abgeordneten Benjamin Adjei (GRÜNE)) Deshalb bin ich sicher, dass wir am Ende zu Lösungen kommen werden, die den Bayerischen Rundfunk stärken, aber auch den Erwartungen der Nutzerinnen und Nutzer an unabhängige, sachliche und ausgewogene Informationen entsprechen. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
