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Tobias Reiß

06.05.2026 Sitzungen 19/79

Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Joachim Herrmann um das Wort gebeten. Herr Staatsminister, bitte schön. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, liebe Abgeordnete des Hohen Hauses! Der Dringlichkeitsantrag behandelt ein sehr ernstes Themenfeld. Er befasst sich mit einigen der schwersten Sexualstraftaten. Ich will zur Einordnung darauf hinweisen, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik das Wort "Gruppenvergewaltigung" nicht kennt. Darin geht es um Tatverdächtige, die nicht allein handeln, um zwei oder mehr Täter, die an der Tat beteiligt waren. 2025 wurden bayernweit 91 solcher Fälle registriert. Das entspricht einer Häufigkeit von circa 0,7 Fällen je 100.000 Einwohner. Es ist schon auf eine Reihe anderer Zahlen hingewiesen worden. Wir hatten 2019 schon einmal 90 solcher Fälle im Jahresverlauf. Man kann – so schrecklich diese Taten sind – also nicht davon sprechen, dass es einen exponentiellen Anstieg gibt, sondern es bewegt sich – ich sage ausdrücklich "leider" – in dem Umfang, wie wir es schon einige Jahre beobachten mussten. Ich bin dankbar, dass Herr Schuberl auf die Entwicklung der Gesetzgebung im Sexualstrafrecht hingewiesen hat. Das wird bei der Betrachtung der Fallzahlen in den letzten Jahren immer ausgeklammert. Es war – in mehreren Schritten – der Bundesgesetzgeber, Bundestag und Bundesrat, die das Sexualstrafrecht über die letzten 10 bis 15 Jahre hinweg aus guten Gründen immer wieder verschärft haben, gerade deshalb, weil es vorher Fälle gab, die, obwohl sie unerträglich waren, nach früherer Rechtsprechung nicht strafbar waren. Man hat also das Strafrecht verschärft. Die logische Folge ist natürlich, dass aufgrund der Strafverschärfung nunmehr solche Fälle tatsächlich vor Gericht gebracht werden und dann seitens der Justiz entsprechend die Strafen verhängt werden. Trotzdem bleibt natürlich unser Ziel, dass wir insgesamt solche Straftaten erfolgreich bekämpfen und insgesamt die Zahlen nach unten bringen. Völlig indiskutabel ist aber, dass in diesem Zusammenhang hier gerade eben davon gesprochen worden ist, es müsse verhindert werden, dass diese Delikte geschönt oder vertuscht werden. Das ist wirklich eine Unverschämtheit gegenüber den damit befassten Behörden, der Polizei und der Justiz! Sie arbeiten ausschließlich mit Zahlen, die wir in der Tat in den letzten Monaten offiziell veröffentlicht haben als Ergebnis der Arbeit der Polizei und der Justiz in Bayern. Mit diesen Zahlen arbeiten Sie. Wie können Sie dann hier behaupten, es drohe eine Vertuschung dieser Zahlen? Das ist ein dummes Zeug! Damit wollen Sie nur die Leute draußen verwirren. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Justiz, Polizei und Bundespolizei reagieren konsequent und frühzeitig vor allen Dingen an besonderen Brennpunkten. Unser Fokus liegt dabei insbesondere auf Bahnhöfen und Innenstädten, wo es um die Delikte geht, die in der Öffentlichkeit begangen werden. Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass wir einen hohen Anteil haben, der im privaten Raum erfolgt und deshalb natürlich nicht unmittelbar ständiger polizeilicher Überwachung zugänglich ist. Aber was die Öffentlichkeit anbetrifft: Wir haben das Konzept "Offensive sichere Bahnhöfe". Daran arbeiten wohlgemerkt auch die Kollegen der Bundespolizei mit. Wir haben verstärkte gemeinsame Fußstreifen mit der Bundespolizei, Drogenspürhunde, Alkohol-, Cannabis-, Waffenverbotszonen; denn wir erleben immer wieder, dass bei solchen Delikten auch Drogen eine Rolle spielen und eben auch Waffeneinsatz. Ein weiterer zentraler Schwerpunkt ist der konsequente Ausbau der Videoüberwachung an besonders belasteten öffentlichen Stellen. Wir haben das seitens der bayerischen Polizei weiter ausgebaut. Es gibt Kommunen in Bayern, die das ihrerseits weiter ausbauen wollen. Das trägt zu mehr Sicherheit bei. Ja, Prävention und Opferschutz haben hier einen hohen Stellenwert. Wir wollen das weiter voranbringen. Gleichzeitig darf ich darauf hinweisen, dass auch die Aufklärungsquote enorm hoch ist: Sie liegt weit über 80 %. Das ist langfristig die wichtigste Abschreckung, die wir leisten können. Es kann nämlich in der Regel kein Täter in unserem Land damit rechnen, dass er mit solchen Taten ungeschoren davonkommt. Gerade darüber müssen wir in der Öffentlichkeit auch reden. Da meint einer vielleicht aus der Situation heraus, so eine schreckliche Tat begehen zu können. Aber wir haben die klare Botschaft: Wir kriegen den, und werden ihn vor Gericht stellen. Das ist der entscheidende Punkt! (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Das ist in der Tat so: Wer solche Straftaten verübt und nicht deutscher Staatsangehöriger ist, der hat in aller Regel das Recht, sich in unserem Land aufzuhalten, verwirkt. Wer solche Straftaten begeht, muss unser Land verlassen, wobei ich schon darauf hinweisen will, dass es in manchen Fällen richtig und notwendig ist, dass wenigstens ein Teil der verhängten Haftstrafe hier verbüßt wird. Wenn jemand, wie Sie das vorhin ausdrücklich gesagt haben, sofort abzuschieben ist und er dann in eine Heimat kommt, wo er womöglich keinerlei Strafe verbüßen muss nach der Straftat, die er hier begangen hat, (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) dann darf das gerade nicht unsere Botschaft sein. Sonst könnte jemand auf die Idee kommen zu sagen: Dann kann ich ja hier Straftaten verüben, und dann mache ich mich auf den Weg heim ins Ausland. Dann bleibe ich unbestraft. – Das kann nicht die Botschaft daraus sein! Das ist Unfug, was Sie da vorhin geredet haben, meine Damen und Herren! (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Aber am Ende muss dann natürlich eine Ausweisung stehen. Das wird konsequent betrieben. Die Zahlen haben wir gerade im vergangenen Jahr – das ist bereits angesprochen worden – entsprechend noch weiter erhöhen können. Ich darf Ihnen sagen, dass die zweifellos noch nicht belastbaren Zahlen aus den ersten drei Monaten dieses Jahres darauf hindeuten, dass die Zahlen solch schrecklicher Vergewaltigungen mit zwei oder mehr Tätern aktuell rückläufig sind. Ich hoffe, dass wir diesen Trend, der, wie gesagt, noch nicht belastbar ist, in der nächsten Zeit fortsetzen können. Wir wollen jedenfalls alles dafür tun, diesen erfolgreichen Weg fortzusetzen. Wir müssen die Zahl dieser Straftaten weiter reduzieren. Der Antrag der AfD ist überhaupt nicht geeignet, hier irgendetwas zu verbessern. Deshalb bitte ich, ihn abzulehnen. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD)

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