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Tobias Reiß

06.05.2026 Sitzungen 19/79

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/9638 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER und CSU. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes (Drs. 19/9706) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsantrag der Abgeordneten Petra Högl, Tanja Schorer-Dremel, Leo Dietz u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Markus Saller u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) (Drs. 19/11802) Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/9706, der Änderungsantrag der CSU-Fraktion und der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 19/11802 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus auf Drucksache 19/11830. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/9706. Der federführende Ausschuss empfiehlt einstimmig Zustimmung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls einstimmig Zustimmung mit der Maßgabe, dass mehrere Änderungen vorgenommen werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/11830. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER, CSU und AfD. Das ist das gesamte Hohe Haus. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind alle Kolleginnen und Kollegen. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Ich sehe keine. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch nicht. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über wirtschafts-, energiewirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 19/11802 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt hiervon Kenntnis. Nun rufe ich Tagesordnungspunkt 8 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Andreas Birzele u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bayerisches Gesetz zur erprobungsweisen Befreiung von landesrechtlichen Regelungen für Gemeinden, Landkreise und Bezirke (Bayerisches Kommunales Regelungsbefreiungsgesetz - BayKommRegBefrG) (Drs. 19/9711) - Zweite Lesung - Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen daher gleich zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/9711 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind die Fraktion der FREIEN WÄHLER, die CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Bevor ich Tagesordnungspunkt 9 aufrufe, gebe ich noch das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 3, bekannt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 168 Abgeordnete teilgenommen. Eine Stimme war ungültig. Auf Herrn Abgeordneten Benjamin Nolte entfielen 26 Ja-Stimmen und 140 Nein-Stimmen. Eine Abgeordnete bzw. ein Abgeordneter hat sich der Stimme enthalten. Damit hat Herr Abgeordneter Benjamin Nolte nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Tagesordnungspunkt 3 ist damit erledigt. Ich gebe auch das Ergebnis der ebenfalls vorher durchgeführten Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 4, bekannt. Auch hier ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An dieser Wahl haben 169 Abgeordnete teilgenommen. Keine Stimme war ungültig. Auf Herrn Abgeordneten Stefan Löw entfielen 27 Ja-Stimmen und 141 Nein-Stimmen. Es gab eine Stimmenthaltung. Damit hat Herr Abgeordneter Löw nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Tagesordnungspunkt 4 ist damit ebenso erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Bayerisches Landesbetreuungsgeldgesetz (BayLBGG) (Drs. 19/9716) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Elena Roon. – Die Kollegin ist nicht im Raum. Dann erteile ich dem Kollegen Helmut Schnotz für die CSU-Fraktion das Wort. (Zuruf von der CSU: Es war ja nur ein Gesetzentwurf! – Zurufe – Heiterkeit)

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