bayern.landtag.de ↗

Anton Rittel

FREIE WÄHLER 06.05.2026 Sitzungen 19/79

Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Heute liegt ein wichtiger Gesetzentwurf auf dem Tisch. Wir haben uns darüber lange ausgetauscht, viele gute Gespräche geführt und uns dabei verständigt. Ich muss klar sagen: Als dieser Gesetzentwurf zum ersten Mal vorgelegt wurde, habe ich auch ein bisschen daran gezweifelt. Als ich jedoch den vorliegenden Gesetzentwurf gesehen habe, war ich überrascht davon, wie gut er ist. Er enthält vor allem viele wichtige Punkte. Die staatliche Betriebskostenförderung wird massiv um 25 % erhöht. Von der Erhöhung des Qualitätsbonus war heute schon ein paarmal die Rede. Die bewährte Systematik wird schon im Jahr 2026 für eine deutliche Verbesserung der Refinanzierung und der Betriebskosten genutzt. Die staatliche Betriebskostenförderung wird um mehr als 10 %, also um 280 Millionen Euro, erhöht. Der Qualitätsbonus wird von 2025 bis 2029 mehr als verzehnfacht. Das ist eine wichtige Entscheidung für die zukünftige Finanzierung unserer Kindergärten und zur Entlastung unserer Kommunen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Neu ist die Einführung einer gesetzlichen Teamkräftepauschale. Durch den Einsatz nichtpädagogischen Personals kann pädagogisches Fachpersonal entlastet werden. Damit haben die Fachkräfte mehr Zeit für unsere Kinder. Dafür stehen im Jahr 2027 rund 284 Millionen Euro zur Verfügung, die direkt an die Träger gehen. Ab 2028 werden dafür rund 400 Millionen Euro eingesetzt, die ebenfalls direkt an die Träger gehen werden. Ab dem Jahr 2030 wird die Teamkräftepauschale dynamisiert. Zur Einführung der Kindertagespflegepauschale: Der Freistaat fördert künftig originär die zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe über eine Dynamisierung der Kindertagespflegepauschale. Für mich war dabei sehr wichtig – das war in der ursprünglichen Fassung des Gesetzentwurfs nicht enthalten –, dass die ländlichen Kindergärten stärker gestützt werden, weil sie sich häufig keine eigenen Teamkräfte leisten können. Jetzt erhalten die ländlichen Kindergärten eine bessere Förderung. Vielen Dank dafür, dass diese noch aufgenommen worden ist. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Landkindergärten erhalten dadurch einen Qualitätsbonus und eine Teamkräftepauschale für die ersten 50 Plätze. Diese Leistung ist auf 150 Plätze gedeckelt. Zur Inklusion: Mit der Aufnahme der Kinder mit drohenden Behinderungen in die Buchungszeitenfaktoren wurde ein wichtiger Schritt vollzogen. Unter drei Stunden wird die bedarfsangemessene Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf unterstützt. Zu den Elternbeiträgen: Mit der Reform wollen wir die Elternbeiträge nachhaltig stabilisieren, damit sie nicht utopisch weiter steigen. Auch bei der formalen Abschaffung des Beitragszuschusses bleiben die Mittel in voller Höhe im System. Ich bin der Meinung, dass Kinderbetreuung für Eltern nicht kostenlos sein darf, wie das oft auch in Berlin angeführt wird. Ich bin nicht der Meinung, dass Berlin uns ein Vorbild ist; denn wir finanzieren über den Länderfinanzausgleich Berlin mit. Wenn wir nach Berlin Geld überweisen, sollten wir uns von denen nicht sagen lassen, was wir zu machen haben, was richtig oder falsch ist. Das ist meine Meinung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Wir reduzieren durch diese Reform konsequent und umfassend Bürokratie. Wir fassen Nebenforderungen zusammen und wandeln Programme wie Sprach-Kitas, Digitalisierung, pädagogische Qualitätsbegleitung sowie die Förderung der Kindertagespflege in unbürokratische Pauschalen um. Wir vereinfachen das System durch Integration aller Zusatzfaktoren und gesetzlicher Pauschalleistungen. Wir reduzieren Verwaltungsaufwand enorm – weniger Verwaltungsaufwand und mehr Zeit für pädagogische Arbeit, mehr Zeit für das, worum es eigentlich geht. Die Kinder sind uns am wichtigsten. Warum ist diese Reform notwendig? – Die gesellschaftliche Realität ändert sich. Die Kinder brauchen mehr Betreuung. Die Arbeitsplätze sind wichtig. Wir haben mehr Arbeitskräfte, weil Eltern wegen der Kinderbetreuung wieder zur Arbeit gehen können. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Die Reform ist wegen der Umschichtung von Mitteln vollständig haushaltsneutral, die durch die Abschaffung des Familiengeldes und des Krippengeldes frei geworden sind. Ab dem Jahr 2029 stehen jährlich 793 Millionen Euro zur Verfügung. Bis zum Jahr 2030 fließen über 3 Milliarden Euro in das System. Ich muss auch noch sagen: 2024 und 2025 sind jeweils circa 6,5 Millionen Euro aus dem Familiengeld ins europäische Ausland bezahlt worden. Diese Zahlungen fallen jetzt weg. Sie kommen den Kindern, die bei uns in Bayern leben, zusätzlich zugute. Daran sollte sich die Bundesregierung orientieren. Wir machen eine solide und soziale Finanzpolitik. Wir investieren in Strukturen, ohne neue Belastungen zu schaffen. Wir investieren in unsere Zukunft, in unsere Kinder. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

Alle Reden von Anton Rittel Protokoll ↗