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Rainer Ludwig

FREIE WÄHLER 06.05.2026 Sitzungen 19/79

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Zunächst darf ich einmal unmissverständlich betonen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erfüllt für uns im dualen Mediensystem in Bayern eine zentrale Funktion, insbesondere auch zur Sicherung unserer Demokratie. Er steht unbestritten für Meinungsvielfalt, für Meinungsbildung und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Der Öffentlich-Rechtliche muss dafür Sorge tragen, dass Akzeptanz und Vertrauen in der Bevölkerung entstehen, dass die Glaubwürdigkeit von Nachrichten gerade in Zeiten von Desinformation und Fake News gefestigt wird. Verlässliche Informationen haben auch vor den aktuellen geopolitischen Hintergründen eine wirklich herausragende Bedeutung. Genau deshalb begrüßen wir die Reformimpulse und unterstützen grundsätzlich den Ansatz der Staatsregierung, den inhaltlichen Auftrag zu stärken, den öffentlichrechtlichen Rundfunk klar, gezielt, effizient an seinem gesetzlichen Kernauftrag auszurichten und auf ihn zu fokussieren. Ich sage ganz deutlich: Ja, der Programmschwerpunkt muss eindeutig auf der Information liegen. Sie ist quasi die Grundversorgung. Deshalb sehen wir einen Informationsanteil von mindestens 60 % im BR-Fernsehen auch als durchaus gerechtfertigt an. Natürlich wirft diese Forderung, wie wir gehört haben, noch einige Fragen auf: Wie definiert man "Informationen" konkret? Welche Kriterien gehören dazu? Wer kontrolliert den Infoanteil? – Das gilt es halt noch im letzten Detail zu klären. Wir sind hier in der Tat noch in einem Diskussionsprozess. Meine Damen und Herren, 60 % sind ein Richtwert. Wir wollen, dass neben dem Schwerpunkt "Informationen" auch andere Programmsegmente wie Kultur, Bildung und Unterhaltung angemessen Berücksichtigung finden. Meine Damen und Herren, es ist aber schon auch wichtig, die Rolle der Sendeanstalten einmal grundsätzlich zu definieren. Der Bayerische Rundfunk darf aus meiner Sicht kein politischer Akteur und kein gesellschaftlicher Gestalter sein, er darf auch keine beeinflussenden Verhaltensänderungen oder gar politische Entscheidungen suggerieren. Ich sehe seine Aufgabe darin, zu informieren, Orientierung zu geben, unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen, aber nicht darin, Entwicklungen vorzugeben oder gar zu steuern. Das neue Gesetz soll verhindern, dass subjektive Bewertungen nach außen den Eindruck von objektiven Darstellungen erwecken. Eine Feststellung: Das macht meiner Ansicht nach in der medialen Praxis immer mehr Schule, insbesondere im Social-Media-Bereich, aber auch schon bei den Printmedien, wo redaktionelle Beiträge häufig eher einen Kommentarcharakter besitzen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wir erwarten deshalb generell, dass die journalistischen Grundsätze konsequent eingehalten werden und dass die Öffentlich-Rechtlichen auch explizit ihrer Pflicht zu einer sachlichen, wahrheitsgetreuen, unabhängigen und umfassenden Berichterstattung mit fundierten, faktenbasierten und unverfälschten Informationen nachkommen, was ja eigentlich auch ihre ureigenste gesetzliche Aufgabe ist. Ich verweise auf den Rundfunkstaatsvertrag, wo es wörtlich heißt: "Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität [...] sowie die Ausgewogenheit […] zu berücksichtigen." Meine Damen und Herren, es geht – das möchte ich abschließend ausdrücklich sagen – bei dieser Reform weder um den Eingriff in die Rundfunk- bzw. Pressefreiheit noch um den staatlichen Einfluss auf die Programmautonomie. Wir stellen die Unabhängigkeit und die Wahrung der Staatsferne des Öffentlich-Rechtlichen in keiner Weise infrage. Die Anstalten sollen selbst über Inhalte und Formate entscheiden, wir fordern aber eine disziplinierte, korrekte, gründliche Beachtung von Fakten und Qualitätsfaktoren. Diese Reform soll dafür eindeutige Leitplanken setzen. Das ist unser Ziel, und das unterscheidet unsere Auffassung auch von den Dringlichkeitsanträgen der GRÜNEN und der SPD. Deshalb lehnen wir diese beiden Dringlichkeitsanträge auch ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Martina Fehlner (SPD): Schade!)

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