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Winfried Bausback

CSU 06.05.2026 Sitzungen 19/79

Verehrter Kollege Becher, zunächst einmal schön, dass Sie unserem Antrag zustimmen. Sie haben das Beispiel Dänemarks genannt, und ich möchte an der Stelle nur darauf hinweisen, dass es in Dänemark keine klassische Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt. Wenn es dort solche Streitigkeiten gibt, werden sie in der ordentlichen Gerichtsbarkeit behandelt. Auch herrscht in Dänemark eine soziale Tradition, dass man auf eine gewisse Konsensorientierung der Bevölkerung achtet. Das Beispiel Dänemarks ist sicherlich ein interessantes, aber mit unserem System und einer so ausdifferenzierten Verwaltungsgerichtsbarkeit können wir es nicht vergleichen. Als Hochschullehrer für Öffentliches Recht tue ich mich ein bisschen schwer, die Abschaffung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu fordern; den Vergleich können wir nicht ziehen.

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