Karl Straub
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zu Beginn meiner Rede darauf hinweisen, dass wir diesen Antrag der AfD im Rechts- und Verfassungsausschuss bereits ausreichend diskutiert haben. Die im Antrag genannten Punkte sind bereits alle erfüllt. Sie wissen selbst, dass die Punkte auf Bundesebene schon lange umgesetzt sind. Was wollen Sie wirklich? – Sie wollen wieder den Anschein erwecken, dass alle eingebürgerten Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Zusammenhang mit Straftaten stehen. Gestern wurde der Integrationspreis verliehen, und ich möchte nun die gestrige Rede unseres Innenministers zitieren: Wir reden viel zu viel über die Dinge, die nicht funktionieren. Wir sollten uns einfach wieder einmal sehr stark darauf fokussieren, dass in Bayern Integration gelingt und dass es nicht so ist, wie – – (Beifall bei der CSU) An dieser Stelle möchte ich tatsächlich noch auf diesen Antrag eingehen. Sie fordern einen digitalen Sicherheitsabgleich zwischen den Behörden. Das ist insbesondere in Artikel 2 des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts geregelt. Und natürlich müssen dafür die technischen Voraussetzungen geschaffen werden. Sobald diese technischen Voraussetzungen gegeben sind, wird es eins zu eins umgesetzt. Warum machen wir das? – Ich glaube, das wird den Kollegen von der AfD überhaupt nicht passen. Die Verfahrenslaufzeiten werden dadurch nämlich erheblich verkürzt. Ich glaube nicht, dass es Ihrer Ideologie entspricht, wenn die Verfahrenslaufzeiten kürzer werden. Hören Sie zu! Wenn wir das umsetzen, werden die Verfahren wesentlich schneller. Das dürfte nicht in Ihrem Interesse sein. Überall, wo Menschen arbeiten, werden Fehler gemacht; aber diese Fehleranfälligkeit wird behoben. Ich möchte aber noch einmal eine Lanze für die Ausländerbehörden brechen. Ich habe bei unserer Ausländerbehörde persönlich nachgefragt. Diese Checks werden bereits jetzt manuell durchgeführt. Fehler kommen hin und wieder vor. Sie haben das Kreisverwaltungsreferat in München angesprochen. An dem Beispiel sieht man, dass der Rechtsstaat funktioniert, da gegen die betreffenden Mitarbeiter ermittelt wird. (Beifall bei der CSU) Ein weiterer Punkt ist, dass wir unsere Mitarbeiter entlasten wollen. Das ist auch sehr klar. Sie haben noch den Vollzug angesprochen. Auch dieser Vollzug ist in Bayern schon vollständig in Kraft getreten. Ausschlussgründe aufgrund sicherheitsrechtlicher Erkenntnisse oder bei Straffälligkeit waren schon immer gesetzlich normiert und damit zwingend im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens zu prüfen. Ermittlungsverfahren haben auch schon dazu geführt, dass Einbürgerungsverfahren unterbrochen wurden, und Verfahren werden nicht abgeschlossen, ohne dass alle Sicherheitsabfragen beantwortet sind. Alles, was Sie fordern, ist erfüllt. Deswegen brauchen wir diesem Antrag nicht zuzustimmen, sondern im Gegenteil: Wir lehnen den Antrag aus voller Überzeugung ab. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
